Thema: K13

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Titelbild zu Flagge bekennen

Im Juli diesen Jahres fand der diesjährige Christopher-Street-Day in Köln statt – so weit, so normal. Was allerdings für Kontroversen gesorgt hat: Unter den Teilnehmern befanden sich auch Mitglieder des Portals K13 Online, einer Website, die sich an Pädophile richtet und hauptsächlich von dem Aktivisten Dieter Gieseking geführt wird. Der Grund für ihr Auftreten waren dabei in erster Linie gar nicht mal die Repräsentation Pädophiler, sondern persönliche Differenzen mit den Betreibern der Seite queer.de

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Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Das Puppenthema kommt immer hoch, aber das liegt wohl an der steigenden Frustration, da das Jahr bald zu Ende geht und man "gehyped" wurde. Ist wohl wie das Warten auf Spiele wie Hollow Knight Silksong und co. Man muss es endlich wissen usw. Mich interessiert auf jeden Fall die Zeit danach, aber um auch mal auf KTW zu kommen: Beier kann mit seinem Jubiläum sonst wo bleiben, denn die gesunden Pädophilen will er ja ganz offensichtlich nicht erreichen. Finde auch den Kontrast komisch, denn der Blogbeitrag von Max ist viel positiver formuliert und deiner schon sehr negativ. Ich fühle mich aber mit dieser Version eher gehört. Eventuell solltest du auch wissen das im geschlossen Bereich von GSA über KiH von den Moderatoren gelästert wird das sei hier mittlerweile eine Plattform für GLF-Mitglieder.
@Sirius Wenn ich nach "Puppenverbot" google dann kommen auf der zweiten Seite direkt WsaM, GSA und KiH. Die Webseite der Beschwerdeführer verlinkt ebenfalls auf SuH. So schwer ist es jetzt auch nicht, aber es besteht eben kein interesse da die Richter höchstwahrscheinlich Pädophile ebenfalls als kranke Menschen sehen und im Rahmen der Beschwerde erst gelernt haben das dies nicht der Fall ist (ICD-11).
SuH sollte leicht im Internet zu finden Tatsächlich eher nicht. Google blockiert seit einigen Jahren von Betroffenen betriebene Webseiten (neben SuH zB auch KiH) bei so ziemlich allen relevanten Suchbegriffen. Eine Suchanfrage nach „Pädophilie Verein“ liefert zum Beispiel nur Ergebnisse zu Kinderschutzvereinen und Präventionsangeboten wie KTW.
Also was man auf jeden Fall sagen kann ist das in den beiden Verfahren der gleiche Fehler wiederholt wird, wie bei dem "Homosexuellen-Verbot" und zwar das die Betroffenen nicht angehört werden. Das wurde damals schon streng kritisiert, da man anhand von Sachverständigen das Verhalten Homosexueller beurteilt hat und das wird hier wohl genau so passieren. SuH sollte leicht im Internet zu finden sein und als eingetragener Verein wäre dieser auch für eine Stellungnahme zugänglich gewesen. Klar kann man froh sein das sich das Gericht mit Pädophilen beschäftigt, aber so wie auch bei KTW wird nicht mit ihnen gesprochen sondern über sie.
@Sirius Einfach das positive sehen. Die meisten Verfassungsbeschwerden schaffen es nicht einmal so weit, denn die beiden Beschwerden wurden immerhin zur Entscheidung angenommen. Da es sich um eine Senatsentscheidung handeln wird ist die Statistik eher auf unserer Seite. Zur Entscheidung angenommene Verfahren gab der Senat häufiger statt als er sie ablehnte. Da sich das Gericht zum ersten Mal mit den Grundrechten von Pädophilen auseinandersetzt macht sie auch zur Tatsacheninstanz, weshalb das Verfahren auch so lange dauert. Ein Erfolg wäre ein wichtiges Signal für alle inkl. KTW, da sie dann mit der Realität leben muss das ihre Patienten durchaus interesse an Puppen zeigen werden und sie nicht mehr von Gruselgeschichten labern können. Seite 19: https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Mediathek/Jahresberichte/Jahresstatistiken/2020/gb2020/Gesamtstatistik-2020.pdf?__blob=publicationFile&v=3