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Autor: Strolch

Gastautor

Strolch ist ein Gastautor auf Kinder im Herzen.

Strolchs Blog

Gastbeitrag

Vorwort:

Dieses Verbot hat ja einige Auffälligkeiten. Hier nur zwei von diesen, viele andere sind hier auf KiH schon genannt worden:

1) Durch den Verkauf und die Benutzung kommt niemand zu Schaden. Ich halte die Strafbarkeit für juristisch problematisch.

2) Es erfolgt hier eine Umdrehung der Kausalität: Es ist ja nicht so, dass jemand durch Zufall in Besitz einer Kinder-Sexpuppe gerät und an dieser dann pädophil wird. (Dass ein Japaner in seiner beengten Wohnung womöglich ein Größenproblem bei der Verstauung hat, möchte ich hier mal vernachlässigen.) Es ist vielmehr umgekehrt: Ein Pädophiler ist sich darüber im Klaren, dass er seine Neigung nicht praktisch geltend machen kann, und verschafft sich ersatzweise Erleichterung mit solch einer Puppe.

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Gastbeitrag

In einer kleinen Servicefirma in einer deutschen Stadt gibt es einen Aufkleber mit dem folgenden Inhalt:

"Stoppt Tierversuche! Nehmt Kinderschänder!"

Dieser Aufkleber hat zweifellos eine besondere Qualität. Die Interpretation ist ja einfach. Er stellt eine bestimmte Gruppe von Straftätern auf eine Stufe mit Tieren. Spricht ihnen also das Menschsein ab. Mehr noch: Er stellt sie auf eine Stufe unterhalb von Tieren. So etwas bedarf einer Klärung. Denn dieser Aufkleber ist ja nicht nur das Werk eines Menschen, sondern einer Zahl von Menschen, die ihn herstellen, verteilen und verkleben.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Ich habe den Eindruck, jetzt machst du es dir zu leicht. Sich die Leidvermeidung als Maxime zu setzen ist schön und gut, aber damit kann es in meinen Augen noch nicht getan sein. Jedenfalls nicht, wenn es dir wirklich um gesellschaftliche Anschlussfähigkeit gehen soll. Da spielen Moralvorstellungen und abstrakte Konzepte eben doch eine Rolle. Du führst ja selbst dein Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung und freie Berufswahl an, das sind letztendlich auch nichts anderes als abstrakte Konzepte. Noch eine Frage: Du hast ja jetzt ausgeführt, dass du auf der Arbeit nie sexuell erregt bist. Aber ist das denn überhaupt wichtig? Sagen wir, ein pädophiler Erzieher ist bei der Arbeit regelmäßig erregt, aber niemand bekommt etwas davon mit, und es schadet auch niemandem. Wäre das dann auch in Ordnung? Wenn nein, warum eigentlich nicht? Oder diese Frage: Sagen wir, da ist ein pädophiler Erzieher, und er ist nicht, so wie du, in diesen Beruf hereingerutscht, sondern hat ihn bewusst gewählt, im Wissen, pädophil zu sein. Und er macht einen guten Job. Jedoch ist er dabei auch darauf aus, Masturbationsfantasien zu sammeln. Es ist nicht seine alleinige Motivation, aber auch eine Motivation. Kriegt niemand mit, schadet niemandem. Ist es in Ordnung? Oder noch ein Extrem: Stellen wir uns einen pädophilen Erzieher vor, der sein Handeln durch seine Sexualität beeinflussen lässt. Bewusst und geschickt führt er Situationen herbei, die noch keinen Straftatbestand erfüllen, für ihn jedoch sexuell erregend sind. Aber ansonsten macht er einen einwandfreien Job. Kein Auffallen, kein Schaden, also okay? Wo ist die Grenze erreicht, sofern es denn eine gibt? Sollte die Gesellschaft das alles tolerieren? Wenn sie das nicht möchte, liegt das dann einfach daran, dass sie in ihrem Ekel nicht mehr rational denken kann und zu sehr einer abstrakten "Idee des reinen Kindes" anhängt? Ich möchte noch anmerken, dass ich diese Bezeichnung "Idee des reinen Kindes" nicht ganz treffend finde. Ich glaube, das trifft noch nicht den Kern. Ich überlege aber selbst noch, was eigentlich dieser Kern ist... Ich glaube, es hat auch etwas mit Respekt und Würde zu tun, und ich frage mich, ob das pädophilen Menschen nicht vielleicht grundsätzlich Abstand gebieten sollte. Das sind keine Vorschriften, es ist nur der aktuelle Stand meiner Gedanken.
Außerdem finde ich nicht, dass ein Fall mit einem 13-jährigen damit verglichen werden kann, dass Kindergartenkinder im Alter von etwa 3 bis 6 Jahren auf dem Schoß einer Bezugsperson sitzen. Das ist in der Kita doch ganz normal und führt bei transparenten und angemessenen Umgang zu keinen Verdächtigungen. Ich habe so etwas jedenfalls nie erlebt.
Das hat dann aber auch nichts mehr mit der Berufswahl des Erziehers zu tun, sondern mit der generellen Existenz von Pädophilen. Wie willst du verhindern, dass ein Pädophiler im Privaten Kinder sieht? Kinder sind doch überall, und für Fantasien braucht ein Mädchen nicht einmal vorher auf meinem Schoß gesessen zu haben. "Wir" nehmen sie nun einmal sexuell wahr. Abgesehen davon, wird mir bei diesem Thema aber auch immer viel zu wenig über die Liebe bzw. das Emotionale gesprochen. Das ist so schön, und mir würde es nicht gut gehen, wenn ich keinen Kontakt zu Mädchen hätte. "Erwachsenensexualität" brauche ich nicht. (Fast) alles, was ich mir wirklich wünsche, ist mit echten Mädchen problemlos und ohne ihnen irgendwie potenziell zu schaden möglich - und wie gesagt, die Initiative geht immer von den Mädchen aus. Was nicht geht, darauf verzichte ich, aber das bereitet mir keine großartigen Probleme. Wenn das alles so schlimm für die Mädchen sein soll (wie häufig bei Pädophilen behauptet wird), wieso suchen sie dann meine Nähe, klettern auf meinen Schoß, legen den Kopf auf meine Beine, freuen sich einfach, mich zu sehen, oder sagen z.B. "Ich will neben Namielle sitzen"?
Korrektur: wenn die Strafe nach dem KiPo-Paragraphen geringer ausfallen würde.
Ich bin zwiegespalten, ob es wirklich erfolgreich enden wird. Das hat damit zu tun das der Puppenparagraph ein sogenannter Auffangtatbestand ist. Er greift NUR wenn die Strafe nach dem KiPo-Paragraphen höher ausfallen würde. Das bedeutet also das, um das Puppenverbot zu kippen, auch fiktive (wirklichkeitsnahe) KiPo angegangen werden muss. Der Paragraph stellt nämlich auf 184b ab. Selbst wenn Karlsruhe 184l komplett kippen würde kann eine Puppe im Mindestmaß "fiktive KiPo" sein und Bilder davon sogar wirklichkeitsnah. Käufer und Händler sind dann aufgrund von Produktbildern weiterhin mit einem Bein im Knast. Dadurch das der Einsatz des Paragraphen komplett von 184b abhängig ist wird das BVerfG also zwangsläufig auch dazu was sagen. Mal gucken.