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Autor: Strolch

Gastautor

Strolch ist ein Gastautor auf Kinder im Herzen.

Strolchs Blog

Gastbeitrag

Vorwort:

Dieses Verbot hat ja einige Auffälligkeiten. Hier nur zwei von diesen, viele andere sind hier auf KiH schon genannt worden:

1) Durch den Verkauf und die Benutzung kommt niemand zu Schaden. Ich halte die Strafbarkeit für juristisch problematisch.

2) Es erfolgt hier eine Umdrehung der Kausalität: Es ist ja nicht so, dass jemand durch Zufall in Besitz einer Kinder-Sexpuppe gerät und an dieser dann pädophil wird. (Dass ein Japaner in seiner beengten Wohnung womöglich ein Größenproblem bei der Verstauung hat, möchte ich hier mal vernachlässigen.) Es ist vielmehr umgekehrt: Ein Pädophiler ist sich darüber im Klaren, dass er seine Neigung nicht praktisch geltend machen kann, und verschafft sich ersatzweise Erleichterung mit solch einer Puppe.

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Gastbeitrag

In einer kleinen Servicefirma in einer deutschen Stadt gibt es einen Aufkleber mit dem folgenden Inhalt:

"Stoppt Tierversuche! Nehmt Kinderschänder!"

Dieser Aufkleber hat zweifellos eine besondere Qualität. Die Interpretation ist ja einfach. Er stellt eine bestimmte Gruppe von Straftätern auf eine Stufe mit Tieren. Spricht ihnen also das Menschsein ab. Mehr noch: Er stellt sie auf eine Stufe unterhalb von Tieren. So etwas bedarf einer Klärung. Denn dieser Aufkleber ist ja nicht nur das Werk eines Menschen, sondern einer Zahl von Menschen, die ihn herstellen, verteilen und verkleben.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Ich habe ehrlich gesagt Gänsehaut bekommen als ich gesehen habe das eine Staatsanwaltschaft tatsächlich aufgrund von Volksverhetzung gegen Pädophile ermittelt. Das ist ein wichtiges Signal, denn das passiert nahezu täglich. Seien es Medien, oder Politiker, Influencer. Es ist dermaßen normalisiert. Ich hoffe auf einen positiven Ausgang.
Karin zu Flagge bekennen
Jeder mag seine Überlegungen anstellen, warum auch nicht, aber dieser allgenwärtige Impuls, Regelungen und Definitionen zu ersinnen die dann einfach richtig sein sollen, moralisch vor allem überlgen sein sollen, ist das zugrundeliegende große Problem. Vielleicht sollte man mehr darüber nachdenken wie Menschen, Gesellschaften damit umgehen können daß es auch ganz andere Sichtweisen, Erfahrungen, kulturelle Wirklichkeiten gab und gibt.
Wie gesagt es ist per eines der drei Definition von Kunst des BVerfG eben genau das; Kunst. Genau so wie Pornografie eben Kunst ist, da es ein schöpferisches Werk ist. Nur weil eine aufwendige Skulptur bspw. ebenfalls in der Lage ist "Sex zu haben" macht es dessen Erschaffung nicht weniger Wert. Ebenfalls haben viele Cosplay-Puppen ebenfalls solche Öffnungen, da sich die Hersteller so auf dem Markt besser durchsetzen und Kosten sparen. Statt verschiedener Produktionsarten, haste eben eine einheitliche. Es gibt auch viele Kunden, die kaufen sich Sexpuppen aber haben nie Sex mit ihnen. Sie dominieren halt den Markt.
Puppen müssen "nach ihrer Beschaffenheit zur Vornahme sexueller Handlungen bestimmt" sein, damit sie strafbar sind. Ich könnte mir vorstellen, dass es schwer wäre zu argumentieren, dass dies hinreichend tief in die Kunstfreiheit einschneidet - schließlich müssen Puppen zu künstlerischen Zwecken nicht zwingend funktionierende Körperöffnungen haben.
Was ich Schade finde ist das die Verfassungsbeschwerden nicht ebenfalls Art. 5 GG aufgegriffen haben. Eine Nutzung zu sexuellen Zwecken ist schließlich lt. Gesetz nicht notwendig. Da bereits der bloße Besitz ausreicht. Die Herstellung ist ein künstlerischer Prozess, da sie ein Erzeugnis menschlicher Arbeit und der Ausdruck einer Person ist. Überraschend ist auch wie viele selbst solche Puppen skulptieren (ca. 20% der Strafverfahren). Die Kunstfreiheit ist verletzt, da sie schrankenlos ist und nur unter Abwägung zu anderen Grundrechten eingeschränkt werden darf. Im Besitz bekommt es aber keiner mit und ebenfalls wird keiner geschädigt. Daher hätte man auch hier eine Grundsatzfrage klären können. Leider ein großes, verschwendetes Potential, vor allem da ja gefühlt alles was geht aufgegriffen wurde.