Thema: ZEICHNUNGEN

Hier findest du alle auf Kinder im Herzen veröffentlichten Beiträge zum Thema ZEICHNUNGEN.

Alle Beiträge zum Thema

Es ist soweit. Der erste (mir bekannte) Fall einer Verurteilung wegen des Besitzes von kinderpornografischen Zeichnungen. Ein 68 jähriger Mann aus Ennepetal wurde zu 2400€ Geldstrafe wegen des Besitzes (angeblich) "sehr real" aussehender kinderpornografischer Comicdarstellungen verurteilt. Mit einer Geldstrafe ist er auch nur davonkommen, weil die Wohnungsdurchsuchung bereits 2020 stattfand. Nach der Strafrechtsreform des § 184b StGB wäre es wohl eher auf ein Jahr Haft hinauslaufen - wegen Zeichnungen!

Weiterlesen…

Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

Suche

Neuste Kommentare

https://www.heise.de/news/Innenminister-Besitz-von-Gewaltpornos-soll-teilweise-strafbar-werden-11105016.html Ach sie mal einer an. Jetzt soll auch der Besitz von "Gewaltpornos" unter Strafe gestellt werden. Die Innenminister hatten eine "Gesetzeslücke" gesehen, da eine Durchsetzung über das Urheberrecht / § 201a StGB nicht möglich ist, da man dafür nachweisen müsse das die Betroffene Person tatsächlich dort abgebildet wird. Aufgrund dieser Begründung und das man § 184a gewählt hat kann ja nur bedeuten das auch Rollenspiele etc. unter Strafe gestellt werden sollen. Wie soll eine KI denn schließlich erkennen, ob gestellt oder nicht? Das wird SEEEEEEEHR viele Menschen betreffen und zeigt mir, warum die Gesellschaft sich nur selbst ins Knie schießt, wenn sie andere opferlose Straftaten dulden.
Klaus Beier "bejaht" das KI-Inhalte Missbrauch fördern und basiert das auf keiner einzigen Studie. In der Doku wird auch die Rechtslage falsch dargestellt, so ist davon die Rede das Herstellung und Besitz von "wirklichkeitsnahen" Inhalten legal ist. Das stimmt nicht, da muss man sich einfach nur §184b Abs. 3 durchlesen. Der EU-Rat will wohl ebenfalls eine Ausnahme für den Eigenbesitz beibehalten und auch das wird kritisiert. Das die Weitergabe an Einzelne von fiktiver nicht-wirklichkeitsnaher Inhalte legal sei wird als "Schlupfloch" bzw. "Lücke" bezeichnet, obwohl die Experten eine komplette Streichung nahe legten und diese "Lücken" bewusst existieren. Das KI auch eine Chance sein kann wird mit einem Satz erwähnt und dann ohne Studie mit "meiner Meinung nach" entkräftet. Über die sexuelle Selbstbestimmung von Pädophilen wird überhaupt nicht gesprochen, stattdessen werden im Horror-Ton die Fantasien von Betroffenen vorgelesen. https://www.ardmediathek.de/video/gefaehrliche-intelligenz-kindesmissbrauch-mit-ki/kindesmissbrauch-mit-ki/br/Y3JpZDovL2JyLmRlL2Jyb2FkY2FzdC82YmVlODVlZC0yNzY5LTRkY2MtOGRmMi04OWZlOTVmMTc0MzNfb25saW5lYnJvYWRjYXN0
Die Angst um alles was "kindlich" aussieht geht weiter: https://www.spiegel.de/netzwelt/apps/ki-konten-fluten-tiktok-mit-fakebildern-von-kindlich-aussehenden-frauen-a-fae7c703-b708-49a4-85fd-bd4382396ca2 Die Beispielbilder sehen für mich eher wie ganz normale Standardfilter aus um süß zu wirken - nur das es KI-generiert ist. Das der Großteil der Männer auf das sog. Kindchenschema (Gesicht) anspringen ist auch seit Ewigkeiten nichts neues (ein Kindchen-Anteil von 20% sei wohl die attraktivste Kombination). Der Fokus auf genau diese Inhalte zeigt aber das Ausmaß der Stigmatisierung. Im gleichen Artikel wird auch, im Nebensatz, Hass und Hetze so wie Antisemitismus erwähnt. Jung aussehende Frauen sind aber das schockierende.
In Stuttgart gibt es wohl jetzt Extra für dieses Phänomen eine eigene Ermittlungsgruppe: Leiter der Ermittlungsgruppe, Mario Teufel. „Es ist wichtig zu betonen, dass die angegriffenen Männer in den meisten Fällen nichts falsch gemacht haben, weshalb der Begriff ‚Pedo-Hunter‘ auch nicht passt. Die Tatverdächtigen haben diese Masche schlichtweg genutzt, um die Männer anzugreifen und auszurauben.“ Quelle: https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/stuttgart/pedo-paedo-hunter-stuttgart-esslingen-waiblingen-100.html
Aus 2018: Es erregt den Verfasser offenkundig, sich Kinder und Jugendliche in den beschriebenen Posen und bei den beschriebenen sexuellen Handlungen vorzustellen oder sie in solchen Posen und bei solchen Handlungen zu betrachten. Kinder- und jugendpornographisches Material zur Befriedigung dieser Neigung ist im Internet auch leicht und anonym zu beschaffen. Vor diesem Hintergrund durfte es das Landgericht unter Heranziehung von kriminalistischer Erfahrung für möglich halten, dass der Verfasser der Chats strafbares kinderpornographisches Material zur Befriedigung seiner sexuellen Neigung besitzt Aus 2014: Danach durften die Fachgerichte berücksichtigen, dass bei Menschen mit pädophiler Neigung unter anderem ein Hang zum Sammeln und Aufbewahren einmal erworbenen Materials vorliegt, um das Material stets zur Verfügung zu haben und es mit Gleichgesinnten auszutauschen. Ebenso konnte von der Möglichkeit des Bezugs weiterer kinderpornographischer Schriften ausgegangen werden. Aus 2003: Dass die Strafvollstreckungskammer dieses Risiko zusätzlich wegen der festgestellten pädophilen Neigungen als erhöht angesehen hat, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Aus 2021 - 1 BvR 709/21 - die mit ernsthaften Gefährdungen für das Wohl der beiden Töchter verbunden sein können und wie die Aussage des Therapeuten des Ehemanns, er habe zwar keine pädophilen Neigungen des Ehemanns aber *** für grenzüberschreitendes Verhalten festgestellt. Das Bundesverfassungsgericht sieht Pädophile selber als Gefahr. Die Neigung alleine reicht aus um eine Hausdurchsuchung wegen KiPo zu rechtfertigen und je nach Darlegung auch um die Sorgeberechtigung seiner eigenen Kinder zu verlieren :)