Thema: RANT

Hier findest du alle auf Kinder im Herzen veröffentlichten Beiträge zum Thema RANT.

Alle Beiträge zum Thema

Es ist soweit. Der erste (mir bekannte) Fall einer Verurteilung wegen des Besitzes von kinderpornografischen Zeichnungen. Ein 68 jähriger Mann aus Ennepetal wurde zu 2400€ Geldstrafe wegen des Besitzes (angeblich) "sehr real" aussehender kinderpornografischer Comicdarstellungen verurteilt. Mit einer Geldstrafe ist er auch nur davonkommen, weil die Wohnungsdurchsuchung bereits 2020 stattfand. Nach der Strafrechtsreform des § 184b StGB wäre es wohl eher auf ein Jahr Haft hinauslaufen - wegen Zeichnungen!

Weiterlesen…

Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

Suche

Neuste Kommentare

Anonymous zu Flagge bekennen
Es ist mir ein Ärgernis, dass Leute no-offense sagen, aber no-contact oder no-gesetzesverstoß meinen. Und dann sich wundern, wenn sie falsch verwendet wird. Dieter Gieseking sollte natürlich die untitled-Variante verwenden, wenn er für alle zu sprechen gedenkt, oder aber die yesmap variante ohne weißen Streifen, wenn er seine eigene Präferenz äußert. https://map-wiki.com/index.php/MAP_flag In jedem Fall sind no-contact MAPs in ihrer Identität zu respektieren. Ich weiß aber nicht, welche Flagge ich als Teenboylover nutzen soll. In jedem Fall möchte ich eine MAP-Flagge nutzen, und nicht etwa eine normale schwule Flagge, obwohl ich mich Altersmaßig auch zu einigen 18 jährigen hingezogen fühle. Wenn es um 16 jährige Teens geht, welche Bedeutung hat dann für mich der weiße Doppelstreifen oder die yesmap-Variante? Ich verkindliche 16 jährige und will sie nicht missbrauchen, sondern auf Augenhöhe sexuell begegenen. Ich tendiere zu untitled-Variante, also weißer Einfachstreifen. Und zwar aus dem Grund, weil sich für mich die Frage als TBL einfach nicht in dem Ausmaß stellt. Die yesmap-Flagge ohne weißen Streifen kommt für mich aber nicht in Frage, weil egal, ob es um einen schutzbedürftigen 18 jährigen geht oder jünger: In keinem Fall will ich da völlig sorglos, unverantwortlich und hedonistisch sein. Weil wenn ich von 18 jährigen spreche, dann geht es mir ja nicht um die 18 jährigen mit Bart, Beruf und eigener Wohnung, sondern um die unselbständigen Milchbubis. Es gibt noch eine Hebe und Ephebo-Flagge, aber das ist mir irgendwie zu blöd. Die MAP-Flagge sieht doch so wunderschön aus. Vielleicht sollte es bei dem weißen Streifen in der MAP-Flagge auch gar nicht so sehr um die eigene Präferenz gehen, sondern um das Glaubensbekenntnis, ob sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen und vorpubertären Kindern theoretisch möglich sind, auch wenn man sich selbst gar nicht für Kinder vor der Pubertät interessiert. In meinem Fall also: I don't know. Also verwende ich die untitled-Variante.
Die Agenda in der EU für die Puppen ist online und die Parlamentarier haben ihre Position schon hochgeladen. Auch hier wieder die gleichen Argumente wie damals in Deutschland; Puppen als eine Vorstufe zum Missbrauch, weil an diesen Puppen der Missbrauch "eingeübt" wird. Die bloße Existenz dieser Puppen "relativiere" den sexuellen Missbrauch an Kindern usw. Die anderen Gruppen (PPE, S&D, Renew, Verts/ALE) haben die Puppen nicht verurteilt sondern einfach nur wiedergegeben was Shein gemacht hat. Wer dachte das die Linke hier "freundlich" reagiert wird hier enttäuscht werden. Es sind (für mich wenig überraschend) die Mitte-Parteien, die auf eine wertende Aussage verzichten. Hier einmal übersetzt: Left Group (Links): Verurteilt aufs Schärfste den Verkauf von kindähnlichen Sexpuppen, Waffen und anderen illegalen Produkten und Materialien auf E-Commerce-Plattformen wie Shein, Temu, AliExpress, Wish und Amazon, insbesondere auf deren Marktplätzen; PfE Group (Rechtsextrem) Die Herstellung und Vermarktung von Sexpuppen, die Kindern ähneln, spiegelt eine intrinsische pädokriminelle Absicht wider, da sie dazu bestimmt sind, sexuelle Handlungen mit Kindern zu simulieren und zu trivialisieren; ihre bloße Existenz stellt eine Form von Kinderpornografie und eine Trivialisierung von Sexualstraftaten gegen Minderjährige dar. ECR Group (Rechts) betont, dass solche kindähnlichen Sexpuppen nicht als harmloses Ventil betrachtet werden können, sondern als Mittel, das Täter dazu veranlasst, echte Straftaten gegen Kinder zu begehen; erinnert daran, dass Experten für Kinderschutz solche Produkte als Training oder schrittweise Konditionierung für gefährdete Personen betrachten; Quelle: https://oeil.europarl.europa.eu/oeil/en/procedure-file?reference=2025%2F2971%28RSP%29
Aja und den Anfangsverdacht bei Puppenbesitzern kann man auch so ausweiten das man ja bei der Suche nach seiner Puppe ja auf illegale Produktbilder (Geschlechtsorgane, Posing...) gestoßen sein könnte und somit den Aufruf von Inhalten nach §184b billigend in Kauf genommen hat...
Klase, da hast du recht aber mein vertrauen in den Staat ist einfach nicht mehr vorhanden. Wenn jemand eine Puppe besitzt dann kann halt ein "Anfangsverdacht" konstruiert werden. Die Tatsache das in vielen Ländern (bspw. Frankreich) die Puppe an sich bereits "KiPo" ist bestätigt mich in meiner Sorge. Ich hoffe einfach jetzt auf einen positiven Ausgang für die Puppen. Die Begründung wird extrem wichtig sein, denn daraus kann man dann ableiten, ob ggf. auch Bestandteile von anderen Gesetzen verfassungswidrig sind. In der Entscheidung könnte auch dokumentiert werden das die Evidenz eher suggeriert das Verbote von Fiktion den Missbrauch fördern. Dann hat man vom obersten Gericht diesen wissenschaftlichen Stand dargelegt und die Organisationen, die sich für Menschenrechte aber auch Kinderschutz interessieren, wären sicherlich dann eher bereit zu sprechen.
Ein paar Unterschiede gibt es: Das Puppenverbot ist noch nicht ganz so alt wie die Bestimmungen von §184b StGB, die auch rein fiktives Material beschränken. Damit kann §184b auch hinsichtlich fiktivem Material nicht mehr direkt über eine Verfassungsbeschwerde angegriffen werden, es sei denn, jemand, der dagegen verstoßen hat, möchte sich nach seiner rechtskräftigen Verurteilung gerne mit verschwindend geringen Chancen durch die Instanzen klagen. Dieser Weg ist IMHO der Falsche. Eine Änderung von §184b StGB hinsichtlich rein fiktivem Material sollte also sinnvollerweise politisch und nicht juristisch angestrebt werden. Der zweite wichtige Unterschied ist, dass man mit Liebespuppenkindern nicht nur Sex haben kann. Man kann auch mit ihnen zusammensein, kuscheln, Zeit mit ihnen verbringen beim gemeinsamen Lesen, Filmeschauen, oder Hörspielhören. Man kann Puppenkinder frisieren, neu einkleiden, oder sich auch von ihnen trösten lassen, indem man sie in den Arm nimmt, wenn man traurig ist. Das meiste dieser Möglichkeiten ist nicht mit virtuellen Materialien möglich, die nach §184b StGB verboten sind. Und niemand muss Bilder produzieren, die nach §184b StGB strafbar wären, sollte ein Zusammenleben mit Liebespuppenkindern wieder legal möglich werden. Ich habe solche Bilder jedenfalls nicht vermisst, als ich damals, vor dem Puppenverbot, noch glücklich und zufrieden mit meiner künstlichen Familie leben durfte, die ich nun in dieser Form durch das ungerechtfertigte Verbot verloren habe. Das soll nicht heißen, dass es richtig ist, dass man unsere Sexualität auch in Fällen mit §184b StGB einschränken sollte, in denen keine realen Kinder involviert sind, es also ausschließlich um fiktive Dinge geht. Aber ich möchte damit sagen, dass das Puppenthema eben noch ein anderes Thema ist, als nur reiner "Sex".