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Autor: Lu Erker

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Lu Erker ist ein Autor auf Kinder im Herzen.

Lu Erkers Blog

Im Juni 2021 verkündete der Gesetzgeber das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder, mit dem unter anderem der Erwerb, Besitz, die Herstellung und der Handel von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild (Kindersexpuppen) unter Strafe gestellt wurden (§ 184l StGB). Das Strafmaß reicht dabei von Geldstrafe bis hin zu fünf Jahren Haft bei Herstellung oder Vertrieb, und bis zu drei Jahren Haft bei Besitz und ist damit bemerkenswerterweise identisch zum Strafmaß für Kinderhandel nach

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Wie sieht ein würdevolles Leben als Pädophiler aus? Diese Frage haben wir mehreren Leuten gestellt. Die Antworten veröffentlichen wir nach und nach auf Kinder im Herzen. Dieser Beitrag beantwortet die Frage aus Sicht von Lu Erker, einem exklusiven Pädophilen.

In Würde zu leben gilt als das Minimum einer Existenz in einem Rechtstaat wie Deutschland. Und doch wird einigen Menschen das Leben in Würde immer wieder versagt - darunter Pädophile. Doch was würde es zu einer menschenwürdigen Existenz überhaupt brauchen?

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In letzter Zeit haben wir eine Menge Hassnachrichten auf wir-sind-auch-menschen.de. Und was soll ich sagen - ich finde das schön. Ok, nicht die Hassnachrichten selbst, sondern viel mehr die damit einhergehende Verbreitung der Seite auf Twitter (nein ich nenne das nicht X ist mir x-egal wie sehr ihr protestiert) und Co. Unser Traffic geht derzeit wahrscheinlich um ca. 6000% nach oben.
In dem Sinne: Danke liebe Hater. Doch das lässt mich wundern. Wäre es nicht am besten bewusst Kontroversen in gewissen Blasen, seien diese jetzt wie hier „Rechts“ oder „Links“, auszulösen, um Menschen auf die Seite zu bekommen? Ein Gedanke welcher dem einen oder dem anderen wohl unter dem Namen "Ragebating" bekannt sein sollte.

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Wie einige die mir schon etwas länger folgen eventuell mitbekommen haben, war ich bis zum Start der Anti-Puppen-Kampagne sehr still auf Twitter. Und für die, die es nicht tun, ja vor dem Gesetz hatte ich einen Account mit, wenn es hoch kommt, 30 Tweets. Heute habe ich einen 2. und mehr als 1000. Bis zu diesem Gesetzesentwurf habe ich mich rausgehalten und die Allgemeinheit machen lassen. Die Regelungen betrafen mich nicht besonders und ich war mit ihnen im großen und ganzen einverstanden. Ich habe Deutschland, die Regierung und diese Regelungen sogar mehrmals verteidigt.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Vor dem Urteil gab es das schon. Es ist halt jetzt für nicht-Juristen unmöglich, weil das Urteil vom BVerfG es bestätigt und das Gericht die gleichen Argumente wie die radikalen "Kinderschützer" reproduziert. Evidenzbasierte Kriminalpolitik gibt es (leider) nicht mehr und jetzt wurde es von oben abgesegnet. Klar war das schon lange Praxis, aber kritisieren kann man das fehlen solcher Kriminalpolitik nur noch schwer.
Ich halte ihn, anhand seiner Selbstbeschreibung, auch für voreingenommen: Opferanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Christian Steffgen, hat seit 2001 viele Fälle auf Seiten der Opfer in Nebenklagen und Adhäsionsverfahren vertreten. Schade, dass gefühlt kein "Kinderschützer" oder "Opferanwalt" etwas Toleranz zeigen und über den Tellerrand schauen kann...
Einmal bitte mit 1 Stern bewerten, weil das ein echt schlechter Artikel ist: https://www.anwalt.de/rechtstipps/bundesverfassungsgericht-bestaetigt-verbot-von-sexpuppen-mit-kindlichem-erscheinungsbild-expertenbericht-277204.html Mit seinem Beschluss vom 21.05.2026 stärkt das Bundesverfassungsgericht den präventiven Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt. Immer geil diese Annahme. Die Wissenschaft suggeriert ja eben das die Puppen präventiv wirken können, also kann man hier wohl eher von einem Schaden sprechen. Die Entscheidung dürfte für die zukünftige Anwendung des § 184l StGB richtungsweisend sein und setzt zugleich Maßstäbe für die verfassungsrechtliche Bewertung präventiver Strafnormen im Bereich des Sexualstrafrechts. Übersetzt: Mehr Verbote! Strafbar seien ausschließlich objektiv nach außen tretende Handlungen wie Herstellung, Vertrieb, Erwerb oder Besitz entsprechender Gegenstände. Die Vorschrift erfasse somit kein reines Gedankenstrafrecht. Gedankenstrafrecht bedeutet eben viel mehr, wie z. B. "predictive policing" und genau das wird mit § 184l StGB gemacht. Meine Fresse.
@Anonym Habe ich gestern auch gesehen. Noch besser: ALLE bisherigen Kommentare dort lehnen das Urteil (und das Puppenverbot allgemein) ab.
Hey Breaky, der Kollege hat deinen Kommentar und so einige andere tatsächlich freigegeben. Finde ich schon lustig