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Autor: Lu Erker

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Lu Erker ist ein Autor auf Kinder im Herzen.

Lu Erkers Blog

Wie sieht ein würdevolles Leben als Pädophiler aus? Diese Frage haben wir mehreren Leuten gestellt. Die Antworten veröffentlichen wir nach und nach auf Kinder im Herzen. Dieser Beitrag beantwortet die Frage aus Sicht von Lu Erker, einem exklusiven Pädophilen.

In Würde zu leben gilt als das Minimum einer Existenz in einem Rechtstaat wie Deutschland. Und doch wird einigen Menschen das Leben in Würde immer wieder versagt - darunter Pädophile. Doch was würde es zu einer menschenwürdigen Existenz überhaupt brauchen?

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In letzter Zeit haben wir eine Menge Hassnachrichten auf wir-sind-auch-menschen.de. Und was soll ich sagen - ich finde das schön. Ok, nicht die Hassnachrichten selbst, sondern viel mehr die damit einhergehende Verbreitung der Seite auf Twitter (nein ich nenne das nicht X ist mir x-egal wie sehr ihr protestiert) und Co. Unser Traffic geht derzeit wahrscheinlich um ca. 6000% nach oben.
In dem Sinne: Danke liebe Hater. Doch das lässt mich wundern. Wäre es nicht am besten bewusst Kontroversen in gewissen Blasen, seien diese jetzt wie hier „Rechts“ oder „Links“, auszulösen, um Menschen auf die Seite zu bekommen? Ein Gedanke welcher dem einen oder dem anderen wohl unter dem Namen "Ragebating" bekannt sein sollte.

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Wie einige die mir schon etwas länger folgen eventuell mitbekommen haben, war ich bis zum Start der Anti-Puppen-Kampagne sehr still auf Twitter. Und für die, die es nicht tun, ja vor dem Gesetz hatte ich einen Account mit, wenn es hoch kommt, 30 Tweets. Heute habe ich einen 2. und mehr als 1000. Bis zu diesem Gesetzesentwurf habe ich mich rausgehalten und die Allgemeinheit machen lassen. Die Regelungen betrafen mich nicht besonders und ich war mit ihnen im großen und ganzen einverstanden. Ich habe Deutschland, die Regierung und diese Regelungen sogar mehrmals verteidigt.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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"Politischer Druck und gesellschaftliche Ablehnung von können die richterliche Bewertung beeinflussen." Also entweder wir haben einen Rechtsstaat oder wir haben keinen. Da ist ein großer Unterschied zwischen einer Garantie und einem Versprechen. Wenn "politischer Druck und gesellschaftliche Ablehnung" ausreichen, um uns die Grundrechte zu verwehren, dann haben diese Grundrechte keinen Wert. Dann waren diese nur ein nettes Versprechen, aber keine Garantie. Trotzdem halte ich diese Einschätzung natürlich für realistisch... leider.
@UwU Auf der einen Seite finde ich es natürlich Schade, dass du weg bist. Du hast uns immer mit sehr guten Informationen versorgt. Dafür möchte ich dir danken, ich weiß deine Arbeit wirklich sehr zu schätzen. Auf der anderen Seite gönne ich dir natürlich auch diese verdiente Pause. Ich wünsche dir eine gute, erholsame Zeit und freue mich, wenn du irgendwann zurück kommst. Ich hoffe, dass dann dieser Albtraum endlich ein Ende gefunden hat und wir uns über die schönen Dinge unterhalten können. Lass dich nicht unterkriegen.
Also so wie ich das hier lese gab es eine Verfassungsbeschwerde gegen das Puppenverbot bereits und zwar von Gieseking. Aber da er darüber nicht berichtet wurde seine wohl abgelehnt. Also, das Eure Beschwerden es geschafft haben zeigt ja schon einmal das doch Hoffnung besteht. Siehe hier in den Kommentaren, wo er in 2022 sagte: Bei dieser Gelegenheit möchte ich auch noch auf meine Erfahrungen in eigener und dritter VBs hinweisen: https://paedoseite.home.blog/2022/07/02/verfassungsbeschwerden-eingereicht/
Hier einmal die Meinung einer KI zu den laufenden Verfahren: Risiken / Gegenargumente Das BVerfG hat bislang selten Grundrechte gegen strafrechtliche Regelungen mit starkem Schutzinteresse abgewogen. Politischer Druck und gesellschaftliche Ablehnung von können die richterliche Bewertung beeinflussen. Abschließende Einschätzung Unter Berücksichtigung der niedrigen generellen Erfolgsquote von Verfassungsbeschwerden, aber gleichzeitig der starken empirischen Evidenz, dass das Verbot weder wirksam noch verhältnismäßig ist, liegen die Erfolgschancen über dem Durchschnitt, jedoch nicht hoch genug, um ein garantiertes Ergebnis zu erwarten. Wenn das Verfahren die üblichen Fristen (≥ 6 Monate) übersteht und die Richter die genannten Grundrechtsverletzungen anerkennen, könnte sie das Verbot zumindest teilweise für verfassungswidrig erklären.
Habe mich dazu entschieden erst einmal Abstand von diesem Thema zu nehmen, da die Entscheidung ja bald da ist. Das kostet mich in letzter Zeit einfach zu viel Energie (Studien, Verfassungsrecht etc. pp.). Habe mich daher auch von Euren Webseiten abgemeldet, um auch wirklich mental den Kopf für privates freizubekommen. Danke für die tolle Zeit. Ich melde mich nach einer hoffentlich positiven Entscheidung wieder bei Euch. Aber aktuell möchte ich mich bis zu diesem Zeitpunkt auf andere Dinge konzentrieren. Ich hoffe das ich auf KiH und co. viel positives bis dahin als "backlog" lesen darf. Euch ein frohes neues Jahr und weiterhin viel Erfolg. 🐀