Thema: QUERDENKER

Vor etwa eineinhalb Jahren habe ich hier über einen Vorfall geschrieben, der sich zu der Zeit gerade in Wien abgespielt hatte. Konkret ging es um die Querdenkerin Jennifer Klauninger, die auf einer Anti-Corona-Demonstration eine Bühne erstürmte und dort öffentlich eine LGBT-Flagge zerriss, mit den Worten: "Ihr seid kein Teil unserer Gesellschaft."

Der Fall hat damals einiges an Empörung und sogar eine eigene Gegendemonstration ausgelöst, und zog schließlich eine Strafanzeige wegen Verhetzung gegen Klauninger und zwei weitere Aktivisten aus der Querdenker-Szene nach sich. Auf diesem Straftatbestand drohen in Österreich bis zu drei Jahren Haft. Die Angeklagten verteidigten sich daraufhin, indem sie behaupteten, in der Flagge ein Zeichen von "Kinderschändern" erkannt zu haben. Laut Klauninger sei

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In Wien haben sich vor einigen Tagen einige äußerst kuriose Geschehnisse abgespielt. 

Auf einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen stürmte die Aktivistin Jennifer Klauninger mit einer erbeuteten LGBT-Fahne auf eine Bühne und zerriss vor versammelter Menge wutentbrannt besagte Fahne. Währenddessen hielt sie eine flammende Rede, in der sie der über die LGBT-Gemeinde sagte: "ihr seid kein Teil unserer Gesellschaft". Kinder müssen geschützt werden, sagte sie, und impliziert damit, dass Homosexuelle eine Gefahr für Kinder sind, die nicht existieren darf.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Das Sexualstrafrecht ist anfällig für Übertreibungen. Der Besitz eines einzigen Bildes (darunter auch fotorealistische Fakes, oder jung wirkende Erwachsene) wurde vor der Reform der Reform noch mit mindestens einem Jahr bestraft. Die versuchte Vergewaltigung eines Kindes widerum mit einer Mindeststrafe von sechs Monaten. Jemand der also bereits ein Kind entführt hat, oder aktiv dabei ist, wurde weniger hart bestraft. Das gibt es auch bis heute noch in der Form das Gewalt an Kindern bspw. mentale oder körperlicher (nicht sexueller) Missbrauch durch Schläge etc. deutlich sanfter bestraft werden als Puppen (i. S. v. Höchststrafen).
@Naylee: dieser Paragraph existiert in ähnlicher Form schon seit 2004. Mir wäre nicht bekannt, dass deshalb jemals jemand verurteilt worden wäre, der von positiven sexuellen Erlebnissen in seiner Kindheit berichtet hat. Verboten ist ja auch nicht zu sagen „ich hatte als Kind Sex mit einem Erwachsenen und das hat mir nicht geschadet.“ Den Gedanken, dass da draußen ganz viele Menschen wegen des § 140 sich nicht trauen, ihre Erlebnisse zu schildern und deshalb positive Erfahrungen unterrepräsentiert sind, halte ich daher für etwas weit hergeholt.
@Sirius Das kannst du in der heutigen Zeit vergessen. Als der "durchschnittliche Bürger" von der UN-Cybercrime Convention gehört hat und das dort den Mitgliedstaaten freigestellt wird nur Inhalte zu bestrafen, die "keine existierende Personen zeigen" wurde in Deutschland wieder eine Peition mit über 250-tausend Unterschriften rausgeholt. https://archive.ph/PzyIW
Es hilft aber nicht das Erwachsene sex mit 14-Jährigen haben können. Wie kann das immer noch bestehen? Mich wundert das wirklich Das geht klar, aber ein Stück plastik ist böse?
Vielen Dank, UwU. Du bringst das sehr gut auf den Punkt. Ich sehe das genauso.