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hinindil ist ein Autor auf Kinder im Herzen.

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Titelbild zu Paravielfalt: Ein Post Mortem

Vergangenen Freitag haben wir den Betrieb unseres sozialen Netzwerks Paravielfalt eingestellt. Paravielfalt (der Name ist ein Kofferwort aus Paraphilie und Vielfalt) sollte eine Heimat für paraphile Menschen sein, die diese auf den großen sozialen Medien wegen grundloser Sperrungen und diskriminierenden Regeln nicht finden können. Im Gegensatz dazu sollte Paravielfalt ein Ort werden, in dem die paraphile Vielfalt, also die Diversität von Menschen, die wegen ihrer Sexualität von der Mehrheitsgesellschaft abgelehnt werden, akzeptiert wird und Nutzer:innen sich ausdrücken können, ohne Angst vor Zensur und Ausgrenzung haben zu müssen.

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Nachdem Sirius schon im September vergangenen Jahres meinen Artikel angekündigt hat, will ich diesen nun endlich veröffentlichen. Ich will hierin herausarbeiten, warum die Empfehlung der Unabhängigen Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), den Begriff ’Pädosexualität’ statt ’Pädophilie’ zu verwenden, unsinnig ist.

Die UBSKM schreibt auf ihrer Website bei der Definition der Begriffe Pädophilie und Pädosexualität das Folgende: ”In den Sozialwissenschaften ist der medizinische Begriff Pädophilie umstritten, weil ’-philie’ (griech.) Liebe bedeutet. Als angemessener gilt der Begriff Pädosexualität, weil er das sexuelle Begehren in den Vordergrund rückt.” Die UBSKM

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Man muss die Sachen auch genau lesen: Ein Eingriff in den von Art. 8 geschützten Bereich muss auch notwendig sein. Und bei deinem Zitat aus Art. 6 geht es um "Presse und Öffentlichkeit können jedoch während des ganzen oder eines Teiles des Verfahrens ausgeschlossen werden" - das wird wohl kaum Gegenstand der Beschwerde sein.
Zeitverschwendung ist es eher nicht, weil selbst eine Niederlage entsprechende Reaktionen hervorrufen wird. Ich denke nicht das man das so einfach hinnehmen wird, wenn für ganz Europa geurteilt wird das es klar geht wenn man den Akt der bloßen Masturbation nicht nur verbieten, sondern regulieren, überwachen und Gegenstand der öffentlichen Sicherheit machen kann. Da werden so einige aufwachen.
_"Laut Urteil des BVerfG fällt auch die Verwendung von Kindersexpuppen in privaten Räumlichkeiten genauso nicht in diesen Kernbereich. Das Gericht begründet das damit, dass nicht ausgeschlossen werden könne, dass die Nutzung von Kindersexpuppen die Gefahr für reale sexuelle Übergriffe erhöhen kann (siehe oben). Diese potenziell erhöhte Gefahr reiche aber aus, um einen Sozialbezug herzustellen, selbst wenn die Puppennutzung selber im Verborgenen stattfindet. Hierzu stellt sich unmittelbar die Frage: für die meisten Menschen dürfte die Nutzung von Sexspielzeugen zur Masturbation so ziemlich der privateste und intimste Bereich ihres Lebens sein. Was also, wenn nicht das, soll denn Teil eines Kernbereichs privater Lebensgestaltung sein? Die Rechtfertigung für diesen Sozialbezug ist denkbar dünn."_ Die Rechtfertigung ist nicht dünn, sie ist irre. Wir leben im Mittelalter, die Erde ist eine Scheibe, wir können keine Erdkrümmung erkennen. Diese Begründung entspringt keinen rationalen Gedanken. Das kann nur so niedergeschrieben werden, weil man Pädophile hasst, sich vor ihnen ekelt, ihnen daher nicht mal ein Minimum an Privatsphäre zugesteht. Für Pädophile gilt nicht, dass auch sie Menschenwürde haben. Direkt sagen kann man das öffentlich nicht, also muss man es anders "formulieren". Man muss sie kontrollieren, selbst wenn sie völlig allein mit sich sind und sich an einem kümmerlichen Gegenstand aus Plastik reiben möchten. Das ist nicht einmal "dünn", das ist einfach nur verrückt.
Ist sowieso Zeitverschwendung und dient höchstens dafür um das Thema am Leben zu erhalten. Wer hier an einen Sieg glaubt sollte die Drogen absetzen. Ein Blick in die Menschenrechtskonvention sagt alles: Art. 8: Eine Behörde darf in die Ausübung dieses Rechts nur eingreifen, soweit der Eingriff gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist für die nationale oder öffentliche Sicherheit, für das wirtschaftliche Wohl des Landes, zur Aufrechterhaltung der Ordnung, zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer. Art. 6 wenn dies im Interesse der Moral [...] liegt Hier kann man nur auf Art. 14 hoffen, weil der besagt das diese Menschenrechte nicht aufgrund eines "sonstigen Status" verwehrt werden dürfen. Man wird das Verbot aber nicht an der Pädophilie festmachen, sondern einfach das es dem Kinderschutz dient.
Wie sieht das eig. mit der Beschwerde vor dem EGMR aus? Ich lese man muss das innerhalb von 4 Monaten nach der letzten Entscheidung vorbringen. Das gültige Datum soll wohl der Datum des Beschlusses sein, also ab dem 21.05.2026. "You must submit your application within the strict 4-month time limit of the final domestic court decision that exhausted your remedies (this was reduced from 6 months on 1 February 2022). The deadline is calculated from the date of the final decision — not when you received it." Ist das nicht etwas absurd, oder verstehe ich was falsch.