Thema: PÄDOSEXUALITÄT

Hier findest du alle auf Kinder im Herzen veröffentlichten Beiträge zum Thema PÄDOSEXUALITÄT.

Alle Beiträge zum Thema

Nachdem Sirius schon im September vergangenen Jahres meinen Artikel angekündigt hat, will ich diesen nun endlich veröffentlichen. Ich will hierin herausarbeiten, warum die Empfehlung der Unabhängigen Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), den Begriff ’Pädosexualität’ statt ’Pädophilie’ zu verwenden, unsinnig ist.

Die UBSKM schreibt auf ihrer Website bei der Definition der Begriffe Pädophilie und Pädosexualität das Folgende: ”In den Sozialwissenschaften ist der medizinische Begriff Pädophilie umstritten, weil ’-philie’ (griech.) Liebe bedeutet. Als angemessener gilt der Begriff Pädosexualität, weil er das sexuelle Begehren in den Vordergrund rückt.” Die UBSKM

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Vor etwa einem Monat hat das öffentlich-rechtliche Reportageformat STRG_F eine Reportage mit dem Titel Pädokriminelle Foren: Warum löscht niemand die Aufnahmen? veröffentlicht. Um den Inhalt des Videos selber soll es mir hier aber gar nicht gehen, sondern um die Videobeschreibung, welche die Mitarbeiter von STRG_F zu dem Video verfasst haben. In der Beschreibung gehen die Autoren nämlich auch kurz auf Begriffe im Umfeld der Pädophilie ein, und das ist durchaus bemerkenswert und offenbart typische Verwechslungen, die bei dem Thema Pädophilie häufig zu finden sind.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Das tut mir Leid für dich UwU. Ich finde das sehr schade und hätt dich gern irgendwann wieder bei uns gesehen. Alles Gute wünsche ich dir.
Danke für diesen Einblick. Ich habe mich dazu entschlossen der Aufklärung auf Ewig fernzubleiben, da eine Person der ich vertraut habe meine Lebensweise in Frage gestellt hat. Als Quellen kam die Person mit eigenen Erfahrungen und lächerliche Quellenangaben irgendwelcher Anwaltsseiten, welche die Rechtslage unvollständig wiedergeben. Gesetzesbegründungen, Urteile höherer Instanzgerichte wurden ignoriert und einem Anwalt mit KI-generierten Müll-Inhalten mehr vertrauen geschenkt. Ich nehme das als eine Form der Diskriminierung wahr. Nach dem Motto; "es kann kein Unrecht geben, sondern du liegst falsch" auch wenn die Rechtslage klar ist. Das in diesem Bereich die Wahrscheinlichkeit einfach größer ist das Rechtstaatlichkeit vernachlässigt wird, wird verkannt. "Wirklichkeitsnah" wurde 3-4x vom Gesetzgeber definiert und daher zu sagen es gebe keine "Vorgabe", obwohl er selbst Comics und " Fiktion" von "wirklichkeitsnah und tatsächloch" abgrenzt indem er Comics von diesen beiden Begriffen abgrenzt ("nicht in gleicherweise notwendig WIE..."). Ich habe diese Diskussion schon mehrmals in meinem Leben geführt inkl. der Polizei und Ende immer Recht bekommen, aber dann von so einer Person verneint zu werdem tut weh. Wie vielen mit solchen Märchen geschadet wurde will ich gar nicht wissen. Die Wiedergabe der tatsächlichen Rechtslage scheint egal zu sein, so dass Betroffene weiter in eine Falle emotionaler Hoffnungslosigkeit getrieben werden. Eine für mich als eine schlimmste Form der Diskriminierung. Euch weiterhin viel Glück. War schön mit Euch.
Habe das meiner Schwester gezeigt und ihre Reaktion war "das ist doch krank, oder was meinst du?". Hab dann gesagt das Gedankenverbrechen und die Gleichsetzung mit CSAM krank ist. Hat mir dann geantwortet das es ihr eig. egal ist solange es KI ist. Hab mich über die erste Reaktion gewundert, weil sie zu Besuch eig. immer meine Anime-Sammlung sieht...
Großartiger, sehr offener Bericht! Danke dir!
Der Fall ist ein weiteres Paradebeispiel dafür, dass sich Pädophile überhaupt nicht auf die Rechtsstaatlichkeit verlassen können; auch komplett legales Verhalten schützt uns nicht vor Verfolgung. Schon die Weitergabe der Daten von der Agentur für Arbeit an die Kripo war m. E. klar rechtswidrig, da Behörden sehr strengen Datenschutzregelungen unterliegen, und es in diesem Fall null Anzeichen für eine Straftat gab.