Thema: PÄDOSEXUALITÄT

Hier findest du alle auf Kinder im Herzen veröffentlichten Beiträge zum Thema PÄDOSEXUALITÄT.

Alle Beiträge zum Thema

Nachdem Sirius schon im September vergangenen Jahres meinen Artikel angekündigt hat, will ich diesen nun endlich veröffentlichen. Ich will hierin herausarbeiten, warum die Empfehlung der Unabhängigen Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), den Begriff ’Pädosexualität’ statt ’Pädophilie’ zu verwenden, unsinnig ist.

Die UBSKM schreibt auf ihrer Website bei der Definition der Begriffe Pädophilie und Pädosexualität das Folgende: ”In den Sozialwissenschaften ist der medizinische Begriff Pädophilie umstritten, weil ’-philie’ (griech.) Liebe bedeutet. Als angemessener gilt der Begriff Pädosexualität, weil er das sexuelle Begehren in den Vordergrund rückt.” Die UBSKM

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Vor etwa einem Monat hat das öffentlich-rechtliche Reportageformat STRG_F eine Reportage mit dem Titel Pädokriminelle Foren: Warum löscht niemand die Aufnahmen? veröffentlicht. Um den Inhalt des Videos selber soll es mir hier aber gar nicht gehen, sondern um die Videobeschreibung, welche die Mitarbeiter von STRG_F zu dem Video verfasst haben. In der Beschreibung gehen die Autoren nämlich auch kurz auf Begriffe im Umfeld der Pädophilie ein, und das ist durchaus bemerkenswert und offenbart typische Verwechslungen, die bei dem Thema Pädophilie häufig zu finden sind.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Ich kann dieses Buch, welches offiziell von dem Verlag kostenlos hier abrufbar ist: https://www.seritatyo.fi/wp-content/uploads/2023/06/Mielihalu_ja_jarkimina_Ulla-Konttila.pdf Es ist in der finnischen Sprache, aber es lohnt sich dieses Buch durch DeepL etc. übersetzen zu lassen. Es diskutiert die Pädophilie auf eine humane Weise und unterscheidet somit zwischen Missbrauch und der Neigung an sich. Ebenfalls thematisieren die Autoren auch Ersatzmaterialien und kommen im Kontext von CLSD zu dem schockierendem Ergebnis das "Wenn du ein Stück Plastik in Form bringst, dann ist es immer noch nur ein Stück Plastik."
Das lustige ist das Teile des Transsexuellengesetz ganze fünfmal als verfassungswidrig erklärt wurden: 1993: 1 BvL 38/92 2005: 1 BvL 3/03 2006: 1 BvL 1/04 und 1 BvL 12/04 2008: 1 BvL 10/05 2011: 1 BvR 32957/07 Ich kann mir nicht vorstellen das es das Gesetz als ganzes für nichtig erklärt, daher wird § 184l eine gleiche Laufbahn erleben, wenn man es darauf anlegen möchte.
Nicht nur das! Jetzt ist auch der Schutz von Gefühlen ein Staatsziel: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/hessen-polizei-gesetz-sicherheitsgefuehl-verfassungswidrig-kriminalitaet-gefahr
Das ist doch alles nutzlos. Das EGMR, die höchstmögliche Instanz die wir gehen können, hat doch im Jahre 2012 bei der Inzest-Strafbarkeit folgendes geurteilt: "Deutschland habe einen weiten Entscheidungsspielraum zum Schutz der Moral, entschied der Menschenrechtsgerichtshof [...] Das vom deutschen Gesetzgeber mit dem Inzestverbot verfolgte Ziel, den Schutz der Moral und der Rechte anderer zu gewährleisten, sei ein legitimes Ziel" Die "Moral" wird auch durch das Puppenverbot geschützt. Rechtsgüter sind also ausdrücklich absolut egal, denn die "Moral" ist ein Rechtsgut. So paradox es auch klingen mag, aber Minderheiten wie wir, dessen Existenz für viele schon ein Problem ist können zum "Schutz der Moral" diskriminiert werden. Das wurde vom EGMR so bestätigt. Warum sollte das BVerfG das bei pädophilen Fantasien anders sehen? Seien wir ehrlich. Das Gericht hat ja schließlich EXPLIZIT die Moral als Rechtfertigung genannt. Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/egmr-inzestverbot-geschwister-sexuelle-selbstbestimmung