Thema: KIDFLUENCER

Hier findest du alle auf Kinder im Herzen veröffentlichten Beiträge zum Thema KIDFLUENCER.

Alle Beiträge zum Thema

Titelbild zu Kinder in der (digitalen) Öffentlichkeit

Der Umgang mit Bildern und Videos von Kindern im Internet ist ein heftig umstrittenes Thema. Im Kern geht es dabei um die Frage, was für Darstellungen von Kindern in der Öffentlichkeit wir für akzeptabel halten, und wie weit wir Kindern dabei ein Mitspracherecht zugestehen. Während die Einen Aufnahmen ihrer Kinder ohne groß nachzudenken einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung stellen, und Andere aus ihren Kindern kleine Social Media Stars machen, mit denen sie Geld verdienen können, warnen auf der anderen Seite der Debatte kritische Stimmen davor, Aufnahmen von Kindern überhaupt ins Internet zu stellen. Was genau die Risiken für das Kindeswohl dabei sind, bleibt aber oft unklar, und häufig wird die Komplexität des Themas auf eine vermeintliche Gefahr durch pädophile Menschen im Netz reduziert. Die Frage nach dem richtigen Umgang mit Aufnahmen von Kindern ist im Zeitalter der sogenannten „sozialen“ Medien, über die ein Bild schnell ein Millionenpublikum erreichen kann, und von Deepfakes vielleicht drängender als je zuvor, betrifft aber grundsätzlich weit mehr als nur das digitale Leben.

Weiterlesen…

Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

Suche

Neuste Kommentare

Man kann das aber vielleicht auch als Zeichen werten, dass das BVerfG die Sache gewissenhaft prüft und nicht einfach der moralischen Empörung der Massen folgt.
Habe leider keine guten Nachrichten für die Verfassungsbeschwerden: Sehr geehrter Herr X, die Verfahren befinden sich in Bearbeitung. Der weitere Verfahrensgang ist nicht konkret absehbar. Es kann jedoch mitgeteilt werden, dass die Verfahren voraussichtlich nicht mehr in diesem Jahr abgeschlossen werden. Mit freundlichen Grüßen X Pressestelle Bundesverfassungsgericht Schlossbezirk 3 · 76131 Karlsruhe Tel.: +49 721 / 9101 – 389 Fax: +49 721 / 9101 – 382 E-Mail: presse@bundesverfassungsgericht.de Das macht mich gerade echt traurig.
Hier auch noch einmal die Information das ein Ausleben durch Fantasien, Fiktion und Sexpuppen nicht unter die ICD-11 Definition von "Ausleben" fällt: Legt man dies als Maßstab an, sollte Selbstbefriedigung zu Fantasien oder Gedanken nicht unter störungsrelevantes Ausleben fallen, aber auch Verhalten wie die Nutzung von kindlichen Sexpuppen würde das Kriterium des „Sozialversagens bezogen auf durchschnittlich erwartbare Partnerinteressen“ mangels belebter Partner:innen nicht erfüllen. Für die anderen genannten Verhaltensweisen ist dagegen der Aspekt der Verletzung „durchschnittlich erwartbarer Partnerinteressen“ deutlich. Das sollte wichtig sein falls jemand meint wegen so einem Verstoß mit einer Störung diagnostiziert zu werden.
Wir befinden uns in Ende 2025 was bedeutet das die Entscheidung jederzeit veröffentlicht werden kann. Persönlich sehe ich es als ein Geschenk das gerade jetzt die Debatte wieder entfacht und unzählige Artikel auftauchen, denn dadurch entfacht eine positive Entscheidung eine noch viel stärkere Wirkung und Autorität. Den von Jugendschutz.net finde ich interessant, da dieser eine Stellungnahme von KTW aus 2021 verlinkt, obwohl sämtliche empirische Studien ganz klar die Ventiltheorie unterstützen. Ich finde dieses verschweigen von (neuen) Tatsachen einfach nur schlimm. https://www.jugendschutz.net/themen/sexualisierte-gewalt/artikel/kindliche-sexpuppen-bei-shein
In einem TAZ-Artikel, welchen ich für sehr sachlich und neutral formuliert hielt (bis auf eine Ausnahme) wurde Kritik an dem Verbot von KI-Inhalten erwähnt und auch die laufenden Verfassungsbeschwerden gegen §184l StGB als Zeichen dafür das es umstritten ist. Das ist m. E. der Erste Mainstream-Artikel der diese Beschwerden erwähnt. Bei dem Autor (Christian Rath, Vorstand der Juristenpressekonferenz Karlsruhe) habe ich mich persönlich bedankt und er hat die Kritik und das Lob auch angenommen und ist sehr an den laufenden Verfassungsbeschwerden interessiert. Habe ihn daher einige Informationen gegeben und auf "Gegen das Puppenverbot" verwiesen.