Thema: FIKTIVE PÄDOPHILE

Hier findest du alle auf Kinder im Herzen veröffentlichten Beiträge zum Thema FIKTIVE PÄDOPHILE.

Alle Beiträge zum Thema

review

Kopfplatzen ist ein Film von Savaş Ceviz mit Max Riemelt in der Hauptrolle, der seit Anfang April online streambar ist. Der Film zeichnet die Geschichte von Markus, einem 29-jährigen Architekten mit pädophilen Neigungen, dessen Fähigkeiten zur Selbstkontrolle auf eine harte Probe gestellt werden, als in eine Wohnung nebenan die alleinerziehende Mutter Jessica mit ihren achtjährigen Sohn einzieht.

Ruby, jochen und David haben bereits ausführliche Kritiken zu dem Film veröffentlicht, die ich im Großen und Ganzen nur unterschreiben kann, und in meiner

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Liebe Leser,

die aktuelle Corona-Krise scheint sich auch auf die Medienlandschaft auszuwirken, und so gibt es momentan kaum noch Berichte zum Thema Pädophilie (was zugegeben nicht unbedingt schlecht ist). Ich habe mich daher entschlossen, meine Sonntagskiste in nächster Zeit nur noch unregelmäßig im etwa zweiwöchentlichen Abstand zu veröffentlichen, bis sich die Lage wieder normalisiert hat. 

Für die heutige Ausgabe habe ich einige interessante Themen aus den letzten Wochen gesammelt. So geht es einmal um die Berichterstattung um den kürzlich veröffentlichten Spielfilm "Kopfplatzen", dann gleich zweimal um Kinderbilder auf Instagram, und schlussendlich um ein äußerst verwirrendes Video des Sängers und Verschwörungstheoretikers Xavier Naidoo. 

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Der Bericht (Sirius erwähnte ihn in seiner 22. Sonntagskiste) über den Kriminalroman von Jan Costin Wagner, in dem ein Ermittler vorkommt, der sich im Laufe der Geschichte als pädophil herausstellt, hat mich nachdenklich gemacht.

Als ich anfing den Bericht zu lesen, hatte ich den kurzen Hoffnungsschimmer, dass dieser Ermittler vielleicht ausnahmsweise in einem etwas positiveren Licht dargestellt werden würde – sozusagen als Gegenpol zum(möglicherweise nicht einmal pädophilen)Täter, den er in dem Buch jagt.

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Liebe Leser,

diese Woche enthält eine kleine Überraschung: So darf ich die Hamburger Morgenpost, die normalerweise eher auf BILD-Niveau schreibt, lobend erwähnen, und muss gleichzeitig den eigentlich eher seriösen Spiegel kritisieren. Thematisch geht es diesmal einmal um eine Folge des Dortmunder Tatorts – genauer gesagt die Berichterstattung darum – und um ein Interview mit dem Forensiker Dr. Peer Briken. 

1. Morallose Monster in Dortmund

Im Dortmunder "Tatort" ging es diesen Sonntag sehr dramatisch her. So traf der ermittelnde Kommissar Peter Faber auf seinen Erzfeind Markus Graf, der Fabers Familie ermordet hat und jetzt aus dem Gefängnis ausgebrochen ist. Um an Graf heranzukommen, entführt er die Tochter eines Kollgen und bietet sie auf einer Plattform im Darkweb zum Verkauf an, und fordert Fabers Suizid, bevor er das Mädchen wieder freilässt.

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Es ist wieder Sonntag, und eine weitere Woche endet im nieselig-trüben Herbstwetter. Auch diese Woche über habe ich Fundstücke zum Thema Pädophilie in meiner Kiste gesammelt, die ich hier nun auspacken und kommentieren möchte. Diese Woche geht es unter anderem um einen hebephilen Charakter in der Lindenstraße, einer Kontroverse um den verurteilten Missbrauchstäter und Rocksänger Gary Glitter, und diversen weiteren Artikeln, die das Wort "Pädophil" benutzt haben.

1. Hebephilie in der Lindenstraße

Die Serie

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Es gibt immer wieder Versuche, pädophile Charaktere in fiktiven Geschichten einzubauen. Häufig sind sie dabei entweder Bösewichter oder Witzfiguren, es kommt eher selten vor, dass pädophile Charaktere in Geschichten als ganzheitliche Menschen gezeichnet werden. Meistens entspricht die Darstellung pädophiler Menschen dabei bestimmten Stereotypen, die ich einmal versucht habe herauszuarbeiten.

Mir sind dabei insbesondere vier stereotypische Pädophile aufgefallen, zu denen die meisten fiktive pädophile Charaktere zu gehören scheinen: der

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Vor einem Monat kam wieder eine neue Studie heraus, die auch das Puppenthema nochmal aufgreift und auch zeigt das auch Pädophile ein Recht auf Sexualität haben: Bärbel Knorr | Heino Stöver , Sexuelle Rechte und Gesundheit in Haft, 21.11.2025 Bei der Nutzung solcher Puppen für masturbatorische Ersatzhandlungen fehlt es an einem Opfer, an einer Rechtsgutsverletzung und an jeglicher schädigenden Außenwirkung bei Dritten. Selbst eine entfernte schädigende Wirkung der Art, dass durch die Nutzung solcher Puppen Taten gegen reale Kinder angeregt würden, besteht vor dem Hintergrund von Forschungsergebnissen nicht. Es zeigt sich vielmehr sogar ein umgekehrter Effekt, wonach die Masturbation unter Nutzung solcher Puppen Taten gegen reale Kinder ersetzen und damit verhindern kann (Desbuleux/Fuss 2024). Die Kriminalisierung zielt letztlich auf die bloße – moralisch abgewertete – Phantasie (Lederer 2025). Trotz solcher Durchbrechungen zeigt sich anhand der, hier nur holz schnittartig skizzierten, Entwicklung des Sexualstrafrechts, dass ein Recht auf Sexualität im Kern durchaus anerkannt ist. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist ein Grund recht auf sexuelle Selbstbestimmung in Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG verankert, das dort erstmals 2008 Erwähnung fand (BVerfGE 120, 224 (239); zum Ganzen Valentiner 2021). Unterstützung, wie die Betroffenen mit dieser Situation umgehen sollen, ist kaum ersichtlich, eher wird von ihnen schlicht verlangt, dieses Verhalten und am besten gleich dieses Begehren, einzustellen. Finden entsprechende Phantasien dennoch ihre Fortsetzung, so weichen die Betroffenen im Vollzug oft auf Abbildungen aus, die keinen erkennbaren Sexualitätsbezug haben, etwa Wäschekataloge oder Abbildungen von Kindern allgemein. Auch zeichnen sie öfter selbst, und dann auch Kinder. Quelle (Open Access): https://www.inlibra.com/de/document/view/pdf/uuid/843651d4-17a3-318c-ba8b-f990a777f9e8?page=1&toc=4659161
@Nixda ich habe mich hier auf die Zeit bezogen, wo Schwule strafrechtlich verfolgt und gesellschaftlich geächtet wurden. Welche Firma wollte damals schon "schwulenfreundlich" sein? Merkste selber?
@Anonym Der Unterschied liegt in der gesellschaftlichen Wahrnehmung und Bewertung von Pädophilie und Homophilie, d.h. die Wahrscheinlichkeit, dass es auf Grund negativer Reaktionen, seitens der Firmenbelegschaft, zu einer solchen Drucksituation kommt, dürfte bei einem pädophilen Arbeitnehmer sehr viel höher sein, als sie es bei einem schwulen Arbeitnehmer jemals wäre. Hinzu kommt, wie ich weiter oben schon schrieb, dass es in unserer Gesellschaft für eine Firma eher geschäftsschädigend wäre, als schwulenfeindlich dazustehen, also ein Diskriminierungsschutz, für schwule Arbeitnehmer, schon im Interesse der Firmenreputation ist. Bei der Pädophilie verhält es sich genau umgekehrt. Welche Firma will schon als "pädofreundlich" verschrien sein. @Breaky Ja eben, die meisten Leute sind sehr wohl dazu in der Lage, zwischen "Sein" und "Tun" zu unterscheiden. Sicher, die Leute werden beeinflusst. Das Schlagwort "pädophil", lässt sich medial und politisch bestens vermarkten, erzeugt Aufmerksamkeit plus Emotion und damit Clicks und Quote und generiert Wählerstimmen - aber reproduziert und verfestigt damit das Zerrbild des "Pädos", der irgendwie immer ein Täter ist bzw. des SMK-Täters, der irgendwie immer ein "Pädo" ist. Aber die meisten Leute sind dieser Beeinflussung ja nicht ohnmächtig ausgeliefert. Sie brauchen nur eine gewisse Bereitschaft, sich mal abseits aller Klischees mit dem Thema auseinanderzusetzen. Kann man natürlich nicht erzwingen, sondern sich nur erhoffen.
Ich glaube leider nicht, dass die faschistische Trump-Regierung solche Forschung noch zulassen wird, wenn sie jetzt schon wissenschaftliche Arbeiten zensiert, in denen nur Wörter wie „Gleichberechtigung“ oder „Diversität“ vorkommen.
In den USA könnten Wissenschaftler entsprechende Studien eig. durchführen, da in letzter Zeit zweimal höchstrichterlich bestätigt wurde das der Besitz von fiktiven Inhalten, auch wenn sie fotorealistisch sind, von der amerikanischen Verfassung geschützt ist. In Lewis v. State, 2023 hat das Gericht auch klar gemacht das die Beweislast beim Staat liegt, dieser also nachweisen muss das es sich bei dem Bild um ein tatsächliches Kind handelt: Im vorliegenden Fall stimmte das Gericht Lewis zu, dass der Staat keine Beweise dafür vorgelegt hatte, dass die Bilder, die vom Sachverständigen des Staates in den Anklagepunkten 1, 15, 16 und 23-30 als CGI identifiziert worden waren, das Bild eines Kindes darstellten oder enthielten. Das Gericht führte eine eigene unabhängige Untersuchung des Bildes in Ziffer 1 durch und kam zu dem Schluss, dass es kein Bild eines Kindes darstellte oder enthielt. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass „dies einen Mangel an Beweisen darstellt, der ausreicht, um die Verurteilung von Lewis aufzuheben“. https://www.criminallegalnews.org/news/2023/jun/15/arkansas-supreme-court-reverses-11-counts-possession-child-pornography-because-cgi-images-do-not-depict-image-child/