Thema: MORAL

Pädophile Missbrauchstäter sind ein Fall für sich. Wie oft werde ich mit ihnen auf eine Stufe gestellt, obwohl ich nie in meinem Leben eine Straftat begangen habe. Gleichzeitig wird von mir als Mitbetreiberin unserer Projekte aus irgendeinem Grund erwartet, ich müsse Sympathie oder sogar Verständnis für diese Menschen aufbringen. Ich kann dazu nur eines sagen: nein, das muss ich nicht. Ein Missbrauchstäter hat mit mir so viel gemeinsam wie ein Frauenvergewaltiger mit einem gewöhnlichen heterosexuellen, teleiophilen Mann. Ich kann weder die Taten eines Missbrauchstäters (auch nicht die eines pädophilen) nachvollziehen, noch bin ich in irgendeiner Art und Weise verpflichtet, mich mit diesen zu solidarisieren. Ich verurteile solche Taten aus Überzeugung und jeder, der so etwas getan hat, hat seine Chance auf normalen Umgang mit Kindern verwirkt und dafür auch kein Mitleid verdient. Ich kann Täter tolerieren, die einsehen, dass das, was sie getan haben, falsch war und alles dafür tun, damit so etwas nie wieder vorkommen kann. Das ist die Grundvoraussetzung. Was ich nicht kann und werde, ist mir Rechtfertigungen von Tätern anzuhören. Jemand, der nicht versteht, warum das, was er gemacht hat, falsch war, hat keinen Grund, es nicht noch einmal zu machen und daher auch keinen Platz in irgendeinem unserer Projekte, da dies klar den Selbsthilfebereich verlässt. Es ist ganz einfach nicht meine Baustelle. Und „helfen“ kann ich hier als normaler pädophiler Mensch erst recht nicht.

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Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Das Sexualstrafrecht ist anfällig für Übertreibungen. Der Besitz eines einzigen Bildes (darunter auch fotorealistische Fakes, oder jung wirkende Erwachsene) wurde vor der Reform der Reform noch mit mindestens einem Jahr bestraft. Die versuchte Vergewaltigung eines Kindes widerum mit einer Mindeststrafe von sechs Monaten. Jemand der also bereits ein Kind entführt hat, oder aktiv dabei ist, wurde weniger hart bestraft. Das gibt es auch bis heute noch in der Form das Gewalt an Kindern bspw. mentale oder körperlicher (nicht sexueller) Missbrauch durch Schläge etc. deutlich sanfter bestraft werden als Puppen (i. S. v. Höchststrafen).
@Naylee: dieser Paragraph existiert in ähnlicher Form schon seit 2004. Mir wäre nicht bekannt, dass deshalb jemals jemand verurteilt worden wäre, der von positiven sexuellen Erlebnissen in seiner Kindheit berichtet hat. Verboten ist ja auch nicht zu sagen „ich hatte als Kind Sex mit einem Erwachsenen und das hat mir nicht geschadet.“ Den Gedanken, dass da draußen ganz viele Menschen wegen des § 140 sich nicht trauen, ihre Erlebnisse zu schildern und deshalb positive Erfahrungen unterrepräsentiert sind, halte ich daher für etwas weit hergeholt.
@Sirius Das kannst du in der heutigen Zeit vergessen. Als der "durchschnittliche Bürger" von der UN-Cybercrime Convention gehört hat und das dort den Mitgliedstaaten freigestellt wird nur Inhalte zu bestrafen, die "keine existierende Personen zeigen" wurde in Deutschland wieder eine Peition mit über 250-tausend Unterschriften rausgeholt. https://archive.ph/PzyIW
Es hilft aber nicht das Erwachsene sex mit 14-Jährigen haben können. Wie kann das immer noch bestehen? Mich wundert das wirklich Das geht klar, aber ein Stück plastik ist böse?
Vielen Dank, UwU. Du bringst das sehr gut auf den Punkt. Ich sehe das genauso.