Thema: MORAL

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Das Urteil vom Bundesverfassungsgericht setzt mir schwer zu. Dass Vorurteile in unserem angeblich „liberalen“ Land ausreichen, um Diskriminierungen per Strafgesetzbuch gegen Menschen durchzusetzen, die niemandem ein Leid zufügen, macht mich einfach nur wütend, traurig und letztendlich hilflos. Ich hätte nicht gedacht, dass das Gericht einfach selektiv vorgeht und keine ehrliche Urteilsfindung anstrebt. Selbst wenn es auch dann eine Bestätigung des Verbots geworden wäre, hätte es mich längst nicht so mitgenommen, hätte man auch Stimmen gegen das Verbot zumindest angehört und berücksichtigt. Herangezogen wurden aber nur Stimmen, die das Puppenverbot befürworten.

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Nun ist passiert, was sich rein logisch nicht erklären lässt. Aber es ist passiert, weil diese Entscheidung eben nicht auf Logik, sondern auf Gefühlen beruht, die man geschickt logisch klingend begründet hat:
Die Verfassungsbeschwerden gegen das Puppenverbot wurden zurückgewiesen.

Die Begründung basiert zunächst auf tatsächlich faktischen Betrachtungen. Die Faktenlage gibt nicht her, dass Puppen ungefährlich sind, sie gibt aber auch nicht her, dass sie gefährlich sind. Um nun zu begründen, warum man mit der Gefährlichkeit der Puppen dennoch richtig liegt, hat das Verfassungsgericht selektiv Stimmen zitiert, die das Puppenverbot für gerechtfertigt halten. Herr Prof. Dr. Dr. Beier vom Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden“ räumte in einer vom Gericht herangezogenen öffentlichen Stellungnahme zwar ein, dass es auf seine eigenen Patienten bezogen nach seiner Einschätzung nicht zutrifft, dass Puppen die Hemmschwelle zum sexuellen Kindesmissbrauch senken. Allerdings relativierte er diese Aussage gleich im Nachgang mit einer „Sorge“, dass Puppen die „Wahrnehmungsverzerrung“ von Menschen ungünstig beeinflussen. Einen greifbaren Grund, worauf diese „Sorge“ basiert, bleibt er schuldig. Genauso gut hätte er auch umgekehrt von einer Hoffnung sprechen können, dass Puppen helfen könnten, Missbrauchsfälle zu verhindern, worauf immerhin sogar erste Studien zum Thema hindeuten. Aber er entschied sich für seine „Sorge“, ohne nachvollziehbare Gründe anführen zu können. Folglich sprechen wir von einem Vorurteil.

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In den letzten Jahren hat wohl kaum ein Thema so stark an Bedeutung gewonnen wie das Thema Künstliche Intelligenz. Sei es als Recherchetool, Chatbots wie ChatGPT, oder als Bild- und Videogenerierungssoftware wie z. B. Stable Diffusion – KI ist aus der heutigen Welt nicht mehr wegzudenken.

Auch im Bereich der Pornografie wird immer mehr auf KI zurückgegriffen. Hierbei sind zwei verschiedene Arten von KI-generierter Pornografie zu unterscheiden: einerseits sogenannte Deepnudes (eine Untergattung von

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Pädophile Missbrauchstäter sind ein Fall für sich. Wie oft werde ich mit ihnen auf eine Stufe gestellt, obwohl ich nie in meinem Leben eine Straftat begangen habe. Gleichzeitig wird von mir als Mitbetreiberin unserer Projekte aus irgendeinem Grund erwartet, ich müsse Sympathie oder sogar Verständnis für diese Menschen aufbringen. Ich kann dazu nur eines sagen: nein, das muss ich nicht. Ein Missbrauchstäter hat mit mir so viel gemeinsam wie ein Frauenvergewaltiger mit einem gewöhnlichen heterosexuellen, teleiophilen Mann. Ich kann weder die Taten eines Missbrauchstäters (auch nicht die eines pädophilen) nachvollziehen, noch bin ich in irgendeiner Art und Weise verpflichtet, mich mit diesen zu solidarisieren. Ich verurteile solche Taten aus Überzeugung und jeder, der so etwas getan hat, hat seine Chance auf normalen Umgang mit Kindern verwirkt und dafür auch kein Mitleid verdient. Ich kann Täter tolerieren, die einsehen, dass das, was sie getan haben, falsch war und alles dafür tun, damit so etwas nie wieder vorkommen kann. Das ist die Grundvoraussetzung. Was ich nicht kann und werde, ist mir Rechtfertigungen von Tätern anzuhören. Jemand, der nicht versteht, warum das, was er gemacht hat, falsch war, hat keinen Grund, es nicht noch einmal zu machen und daher auch keinen Platz in irgendeinem unserer Projekte, da dies klar den Selbsthilfebereich verlässt. Es ist ganz einfach nicht meine Baustelle. Und „helfen“ kann ich hier als normaler pädophiler Mensch erst recht nicht.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Die Unschuldsvermutung ist ein wesentliches Fundament des Rechtsstaates und wer dies infrage stellt, stellt den Rechtsstaat infrage. Wem da etwas persönlich gefällt oder nicht, ist in diesem Punkt irrelevant.
Sicher. Man kann es aber trotzdem fordern. Manchen Feministen gefällt auch die Unschuldsvermutung so überhaupt nicht - zumindest wenn der Beschuldigte ein Mann ist.
Hier mal ein Paar Zitate: Fernsehaussagen gelten nicht als wissenschaftliche Quellen, da sie oft nicht die erforderliche akademische Strenge und Überprüfung durch Fachkollegen aufweisen. Wissenschaftliche Quellen müssen von Experten verfasst und durch einen Peer-Review-Prozess validiert sein. Das sollte allen Forschern bekannt sein. Umso absurder wirkt das Urteil. Wieso kritisiert das nirmand so richtig? Es sollte doch einem gruseln, wenn so tiefe Grundrechtseingriffe (das Gericht spricht ja selber von einem sehr tiefen Eingriff) mit Aussagen aus alten Fernsehbeiträgen begründet werden. Das ist doch lächerlich insb. wenn wie Offenloch auch zeigt die neueste Aussage der Person in einem aktuellen Beitrag eher keine Gefahr suggeriert. Warum zitiert man dann nicht auch das, sondern greift auf altes Material zurück? Das ist dermaßen skandalös dss ich nicht drauf klar komme. Diese Vorgehnsweise stört mich viel mehr als das Ergebnis, weil es die Integrität des Gerichts völlig in Frage stellt.
Ich finde es zunächst sehr positiv, dass über dieses Thema gesprochen wird und nicht ohne Diskussion gleich Verbote auf den Weg gebracht werden. Auch hat es mich gefreut, dass eine Therapeutin von KTW Texte nicht wie sonst bei Ersatzmaterialien - gerade von Herrn Prof. Beier hört man diesbezüglich fast nur negatives - dies nur abgelehnt hat, sondern auch den positiven Aspekt auf manche Menschen hervorgehoben hat. Die Aussagen von Colm Gannon haben mich hingegen sehr verärgert. Ich finde es immer Schade, wenn Leute, die sich für den Kinderschutz oder angeblich für den Kinderschutz einsetzen, meinen, dies sei nur möglich, wenn das Leben von pädophilen Menschen in Bezug auf ihre Sexualität unerfüllend ist und Ihnen auch das genommen wird, was überhaupt keinen Schaden an Kindern verursacht. Seine Aussage, dass er es gut finden würde, wenn die Polizei nicht danach unterscheiden würde, ob reale Kinder betroffen sind oder nicht, beweist doch einmal, dass es ihm gar nicht um wirklichen Kinderschutz geht. Ich finde es erschreckend, wenn die Menschenrechte von Leuten wie ihm für Pädophile zur Disposition gestellt werden. Menschenrechte sind grundsätzlich nicht teilbar und eine Abwägung kann es nur bei Grundrechten geben, bei denen aber auch nicht eine bestimmte Gruppe bevorzugt oder benachteiligt werden darf. Trotzdem halte ich die Diskussion für gut und sinnvoll. Ja, die pädophile Perspektive fehlt und auch die Rechtssicherheit vor Kriminalisierung bei Hausdurchsuchungen ist dringend notwendig. Insgesamt ist diese Diskussion aus meiner Sicht schon einmal ein guter Anfang am langen Weg der Entstigmatisierung.
Die selektive Anwendung von Menschenrechten widerspricht dem Gedanken der Menschenrechte fundamental und ist ein Zeichen für die Geringschätzung dessen. Dass Grundrechte gegeneinander abgewogen werden müssen und dass dabei manchmal ein Grundrecht den Kürzeren ziehen muss, ist hingegen normal. Es hat aber nichts damit zu tun, dass Menschenrechte für bestimmte Gruppen selektiv angewendet werden. Letzteres ist eindeutig verfassungswidrig.