Thema: NICHT-ÜBERGRIFFIG

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Pädophile Missbrauchstäter sind ein Fall für sich. Wie oft werde ich mit ihnen auf eine Stufe gestellt, obwohl ich nie in meinem Leben eine Straftat begangen habe. Gleichzeitig wird von mir als Mitbetreiberin unserer Projekte aus irgendeinem Grund erwartet, ich müsse Sympathie oder sogar Verständnis für diese Menschen aufbringen. Ich kann dazu nur eines sagen: nein, das muss ich nicht. Ein Missbrauchstäter hat mit mir so viel gemeinsam wie ein Frauenvergewaltiger mit einem gewöhnlichen heterosexuellen, teleiophilen Mann. Ich kann weder die Taten eines Missbrauchstäters (auch nicht die eines pädophilen) nachvollziehen, noch bin ich in irgendeiner Art und Weise verpflichtet, mich mit diesen zu solidarisieren. Ich verurteile solche Taten aus Überzeugung und jeder, der so etwas getan hat, hat seine Chance auf normalen Umgang mit Kindern verwirkt und dafür auch kein Mitleid verdient. Ich kann Täter tolerieren, die einsehen, dass das, was sie getan haben, falsch war und alles dafür tun, damit so etwas nie wieder vorkommen kann. Das ist die Grundvoraussetzung. Was ich nicht kann und werde, ist mir Rechtfertigungen von Tätern anzuhören. Jemand, der nicht versteht, warum das, was er gemacht hat, falsch war, hat keinen Grund, es nicht noch einmal zu machen und daher auch keinen Platz in irgendeinem unserer Projekte, da dies klar den Selbsthilfebereich verlässt. Es ist ganz einfach nicht meine Baustelle. Und „helfen“ kann ich hier als normaler pädophiler Mensch erst recht nicht.

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Titelbild zu Pädos die keinem zu nahe treten und warum "nicht-übergriffig" irreführend ist

Dieser Beitrag ist nur ein kurzer Gedanke, der mir letztens kam und den ich einmal aufschreiben wollte. Wahrscheinlich ist er auch ein gutes Beispiel dafür, dass die Blogbeiträge hier immer nur eine Momentaufnahme sind und erstens nie jeden einzelnen Gedanken abdecken und zweitens Meinungen und Ansichten sich auch im Laufe der Zeit verändern können. 

So habe ich die Bezeichnung "nicht-übergriffiger Pädophiler" in der Vergangenheit selbst nicht wirklich hinterfragt und sie hin und wieder in für mich passendem Kontext einfach übernommen, weil sie möglichst kurz wiedergeben konnte, was auf mich zutrifft. Die Frage ist, muss man sich überhaupt explizit vom Fehlverhalten anderer abgrenzen, nur weil man zufällig die Sexualität gemein hat? An manchen Stellen meiner Meinung nach durchaus, dafür ist die Beschreibung "nicht-übergriffig" nur leider überhaupt nicht geeignet - aber kurz etwas zu dem Begriff selber.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Habe das meiner Schwester gezeigt und ihre Reaktion war "das ist doch krank, oder was meinst du?". Hab dann gesagt das Gedankenverbrechen und die Gleichsetzung mit CSAM krank ist. Hat mir dann geantwortet das es ihr eig. egal ist solange es KI ist. Hab mich über die erste Reaktion gewundert, weil sie zu Besuch eig. immer meine Anime-Sammlung sieht...
Großartiger, sehr offener Bericht! Danke dir!
Der Fall ist ein weiteres Paradebeispiel dafür, dass sich Pädophile überhaupt nicht auf die Rechtsstaatlichkeit verlassen können; auch komplett legales Verhalten schützt uns nicht vor Verfolgung. Schon die Weitergabe der Daten von der Agentur für Arbeit an die Kripo war m. E. klar rechtswidrig, da Behörden sehr strengen Datenschutzregelungen unterliegen, und es in diesem Fall null Anzeichen für eine Straftat gab.
Dieser Fall aus Lüdenscheid mit dem Kinderpfleger. Gibt von der Presse einen Facebook-Post dazu und die Top-Kommentare sind eher lobend dem Kinderpfleger über, da er selbst gekündigt hat. Habe jetzt nicht alle Kommis angeguckt (1300 Stück...), da ich mich nicht einloggen will. Denke mal aber da wird auch viel Müll dabei sein, weil der Aggro-Smiley die meistgenutzte Reaktion drauf ist.
Ich bin hoffnungslos. Wartet einfach ab. Das Gericht wird einfach das hier wiederholen: Je gewichtiger der zu erwartende Schaden für das Kind oder je weitreichender mit einer Beeinträchtigung des Kindeswohls zu rechnen ist, desto geringere Anforderungen müssen an den Grad der Wahrscheinlichkeit gestellt werden, mit der auf eine drohende oder erfolgte Verletzung geschlossen werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. September 2020 - 1 BvR 528/19 -, Rn. 30; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 16. September 2022 - 1 BvR 1807/20 -, Rn. 45). Da hands-on-Delikte zu Lasten von Kindern schwerste Taten wie etwa den schweren sexuellen Missbrauch von Kindern (§ 176a StGB) einschließen und damit dem betroffenen Kind im Einzelfall massive Schäden drohen, ließe sich allein mit der vom Oberlandesgericht herangezogenen vermeintlich geringen Wahrscheinlichkeit der Begehung von hands-on-Delikten durch (bislang) Konsumenten von Kinderpornographie eine erhebliche Kindeswohlgefährdung im Einzelfall nicht ausschließen Kann man 1:1 auf alles opferlose anwenden, da es im Einzelfall nie ausgeschlossen werden kann.