Thema: NICHT-ÜBERGRIFFIG

Hier findest du alle auf Kinder im Herzen veröffentlichten Beiträge zum Thema NICHT-ÜBERGRIFFIG.

Alle Beiträge zum Thema

Pädophile Missbrauchstäter sind ein Fall für sich. Wie oft werde ich mit ihnen auf eine Stufe gestellt, obwohl ich nie in meinem Leben eine Straftat begangen habe. Gleichzeitig wird von mir als Mitbetreiberin unserer Projekte aus irgendeinem Grund erwartet, ich müsse Sympathie oder sogar Verständnis für diese Menschen aufbringen. Ich kann dazu nur eines sagen: nein, das muss ich nicht. Ein Missbrauchstäter hat mit mir so viel gemeinsam wie ein Frauenvergewaltiger mit einem gewöhnlichen heterosexuellen, teleiophilen Mann. Ich kann weder die Taten eines Missbrauchstäters (auch nicht die eines pädophilen) nachvollziehen, noch bin ich in irgendeiner Art und Weise verpflichtet, mich mit diesen zu solidarisieren. Ich verurteile solche Taten aus Überzeugung und jeder, der so etwas getan hat, hat seine Chance auf normalen Umgang mit Kindern verwirkt und dafür auch kein Mitleid verdient. Ich kann Täter tolerieren, die einsehen, dass das, was sie getan haben, falsch war und alles dafür tun, damit so etwas nie wieder vorkommen kann. Das ist die Grundvoraussetzung. Was ich nicht kann und werde, ist mir Rechtfertigungen von Tätern anzuhören. Jemand, der nicht versteht, warum das, was er gemacht hat, falsch war, hat keinen Grund, es nicht noch einmal zu machen und daher auch keinen Platz in irgendeinem unserer Projekte, da dies klar den Selbsthilfebereich verlässt. Es ist ganz einfach nicht meine Baustelle. Und „helfen“ kann ich hier als normaler pädophiler Mensch erst recht nicht.

Weiterlesen…
Titelbild zu Pädos die keinem zu nahe treten und warum "nicht-übergriffig" irreführend ist

Dieser Beitrag ist nur ein kurzer Gedanke, der mir letztens kam und den ich einmal aufschreiben wollte. Wahrscheinlich ist er auch ein gutes Beispiel dafür, dass die Blogbeiträge hier immer nur eine Momentaufnahme sind und erstens nie jeden einzelnen Gedanken abdecken und zweitens Meinungen und Ansichten sich auch im Laufe der Zeit verändern können. 

So habe ich die Bezeichnung "nicht-übergriffiger Pädophiler" in der Vergangenheit selbst nicht wirklich hinterfragt und sie hin und wieder in für mich passendem Kontext einfach übernommen, weil sie möglichst kurz wiedergeben konnte, was auf mich zutrifft. Die Frage ist, muss man sich überhaupt explizit vom Fehlverhalten anderer abgrenzen, nur weil man zufällig die Sexualität gemein hat? An manchen Stellen meiner Meinung nach durchaus, dafür ist die Beschreibung "nicht-übergriffig" nur leider überhaupt nicht geeignet - aber kurz etwas zu dem Begriff selber.

Weiterlesen…

Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

Suche

Neuste Kommentare

Korrektur zu meinem Kommentar von eben: Es war die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Sie ist auch von der FDP, aber der Nachfolger hat den gleichen Kurs gehalten. Also können sich auch die ganzen Lolicons bei der FDP bedanken.
@Nixda @Anonym Also ich finde es ehrlich gesagt auch Schade das die FDP "gestorben" ist. Auch wenn es viel zu kritisieren gibt, so war sie tatsächlich (früher zumindest) eine Stimme der Vernunft. So ist es bspw. der ehemalige Bundesjustizminister Edzard Schmidt-Jortzig von der FDP der die Besitzstrafbarkeit von erkennbar fiktiven Inhalten abgelehnt hatte, obwohl der Bundesrat das aggressiv forderte. Solche sachlichen und evidenzbasierten Politiker gibt es leider kaum bis gar nicht mehr. Nach Auffassung der Bundesregierung sollte der Tatbestand der Besitzverschaffung und des Besitzes von Kinderpornographie auf die Fälle beschränkt bleiben, in denen durch Videofilm, Film oder Photo ein tatsächliches Geschehen wiedergegeben wird. [...] Der Strafgrund für den neuen Besitztatbestand liegt daher nicht vor. Die in der Stellungnahme des Bundesrates befürchteten Beweisschwierigkeiten dürften nicht bestehen Quelle: 03.07.1992, Drucksache 12/3001, S.10
Ja, das neuste Beispiel ist die Folge von Böhmermann über Fr. Behrendt bzw. Kinderschutz und Rechtsextremismus. Da hat er pädophile in "Gefahr für Kinder" übersetzt, also im Kontext "Sie vergleicht hier homosexuelle mit einer Gefahr für Kinder". Er war in der Hinsicht nicht besser als Fr. Behrendt. Die FDP war und ist eig. im Strafrecht immer ziemlich progressiv gewesen und war ja auch die Partei die die "Modernisierung des StGB" vorangebracht hat und dieser Prozess bis heute noch durchgeführt wird.
Apropos moralische Überlegenheit: Ich hab früher mal gedacht, das Thema Pädophilie vs. sexueller Kindesmissbrauch wäre doch mal was für Böhmermanns Sendung und dass es dort eigentlich auch ganz gut ins Konzept passen würde - aber spätestens seit der Sendung mit Toyah Diebel, bei der es um Kinderbilder im Netz ging, war mir klar, dass Böhmi, beim Thema Pädo, voll auf Mainstreamkurs schwimmt. Eigentlich auch schon seit Edathy. Damals hatte Böhmermann geargwöhnt, dass illegale Musikdownloads härter bestraft würden, als KiPo-Downloads. Dass Edathy insgesamt viel zu billig davongekommen sei, war ja damals ohnehin fast schon allgemeiner Konsens. Dankenswerterweise hat Wolfgang Kubicki in einer Talkshow differenziert, dass Edathy ja keinen direkten sex. Missbrauch begangen hat, sondern eine Besitzstraftat und dafür Strafe und soziale Ächtung zu hart sind. Leider werden solche Stimmen, die differenziert und ohne Schaum vorm Mund argumentieren (gefühlt) immer seltener.
Ungeachtet der Frage, ob das Puppenverbot den absolut geschützten Kernbereich der privaten Lebensgestaltung betrifft, sollte es immer noch darum gehen, ob man durch das Puppenverbot Rechtsgüter schützt und falls ja, ob dieser Schutz auch durch mildere Maßnahmen als ein Komplettverbot erreicht werden kann. Das bedeutet, es muss eigentlich um das „Argument“ der „Hemmschwellen“ gehen, mit dem das Gesetz „begründet“ wurde. Nur ist dieses eine schlichte Behauptung der Puppengegner:innen, ohne jedwede Belege. Unfassbar ist die Haltung von einigen, dass, wenn man die Auswirkungen der „Kindersexpuppen“ nicht kenne, man sie besser verbiete, um Kinder zu schützen. Das übergeht sowohl die Möglichkeit der „Ventiltheorie“ als auch den scheinbar unwichtigen Umstand, dass Menschen, also auch Pädophile, tatsächlich leiden, wenn sie einsam sind und kein Liebesleben haben. Ein konstruierter angeblicher Kinderschutz scheint vor allem den zweiten Punkt, der eine Tatsache ist, zu überwiegen. Das Verbot verletzt mehrere tatsächliche Rechtsgüter pädophiler Menschen und fügt ihnen tatsächliches Leid zu, um angeblich Kinder zu schützen. Wie wichtig eine erfüllte Sexualität und auch Nähe für alle Menschen ist, ist entgegen der „Hemmschwellenbehauptung“ nämlich wissenschaftlich belegt. Welche Rolle Puppen bei Übergriffen auf Kinder wirklich höchstens spielen, da auf jeden Fall bei Kindesmissbrauch auch mit einer Hausdurchsuchung zu rechnen ist, zeigen die Polizeistatistiken im Verhältnis zum Puppenbesitz im Vergleich mit Kindesmissbrauch. Der Artikel von Sirius dazu ist zwar schon etwas älter, hat aber nach wie vor Relevanz, da er zeigt, wie selten diese Puppen als Straftat in den Statistiken auftauchen, was ebenfalls darauf hindeutet, dass Puppen mit Missbrauchstaten eher nichts zu tun haben. Wer Kinder missbraucht, tut das normalerweise ohne eine „Kindersexpuppe“ zu besitzen. Wenn man aber Strafgesetze aufgrund bloßer Behauptungen ohne jedweden Nachweis verankern kann, dann kann man auch weitergehen und Pädophile generell in ihren Freiheitsrechten einschränken, nur deshalb, weil man sie für gefährlich hält. Man behauptet einfach entsprechende Dinge und begründet alles mit angeblichem Kinderschutz - „frisch-frei“ (um diesen Begriff einmal in einer Gegenargumentation aufzugreifen) nach dem Vorbild des Puppenverbots. Wenn die Zahlen von Missbrauchstaten weiter steigen, und der aktuelle Trend zeigt genau dies, ist es nur eine Frage der Zeit, bis man Pädophile noch stärker allein schon für ihre Fantasien verfolgt.