Thema: NICHT-ÜBERGRIFFIG

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Pädophile Missbrauchstäter sind ein Fall für sich. Wie oft werde ich mit ihnen auf eine Stufe gestellt, obwohl ich nie in meinem Leben eine Straftat begangen habe. Gleichzeitig wird von mir als Mitbetreiberin unserer Projekte aus irgendeinem Grund erwartet, ich müsse Sympathie oder sogar Verständnis für diese Menschen aufbringen. Ich kann dazu nur eines sagen: nein, das muss ich nicht. Ein Missbrauchstäter hat mit mir so viel gemeinsam wie ein Frauenvergewaltiger mit einem gewöhnlichen heterosexuellen, teleiophilen Mann. Ich kann weder die Taten eines Missbrauchstäters (auch nicht die eines pädophilen) nachvollziehen, noch bin ich in irgendeiner Art und Weise verpflichtet, mich mit diesen zu solidarisieren. Ich verurteile solche Taten aus Überzeugung und jeder, der so etwas getan hat, hat seine Chance auf normalen Umgang mit Kindern verwirkt und dafür auch kein Mitleid verdient. Ich kann Täter tolerieren, die einsehen, dass das, was sie getan haben, falsch war und alles dafür tun, damit so etwas nie wieder vorkommen kann. Das ist die Grundvoraussetzung. Was ich nicht kann und werde, ist mir Rechtfertigungen von Tätern anzuhören. Jemand, der nicht versteht, warum das, was er gemacht hat, falsch war, hat keinen Grund, es nicht noch einmal zu machen und daher auch keinen Platz in irgendeinem unserer Projekte, da dies klar den Selbsthilfebereich verlässt. Es ist ganz einfach nicht meine Baustelle. Und „helfen“ kann ich hier als normaler pädophiler Mensch erst recht nicht.

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Titelbild zu Pädos die keinem zu nahe treten und warum "nicht-übergriffig" irreführend ist

Dieser Beitrag ist nur ein kurzer Gedanke, der mir letztens kam und den ich einmal aufschreiben wollte. Wahrscheinlich ist er auch ein gutes Beispiel dafür, dass die Blogbeiträge hier immer nur eine Momentaufnahme sind und erstens nie jeden einzelnen Gedanken abdecken und zweitens Meinungen und Ansichten sich auch im Laufe der Zeit verändern können. 

So habe ich die Bezeichnung "nicht-übergriffiger Pädophiler" in der Vergangenheit selbst nicht wirklich hinterfragt und sie hin und wieder in für mich passendem Kontext einfach übernommen, weil sie möglichst kurz wiedergeben konnte, was auf mich zutrifft. Die Frage ist, muss man sich überhaupt explizit vom Fehlverhalten anderer abgrenzen, nur weil man zufällig die Sexualität gemein hat? An manchen Stellen meiner Meinung nach durchaus, dafür ist die Beschreibung "nicht-übergriffig" nur leider überhaupt nicht geeignet - aber kurz etwas zu dem Begriff selber.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Hier auch die News dazu von den Veranstaltern: https://www.medicalschool-berlin.de/news-detail/team-der-rechtspsychologie-veranstaltet-internationale-panel-diskussion/ C4OSL wird am 06.10.2026 ihre eigene Diskussionsveranstaltung bzgl. Fiktion hosten und Teilnehmer ist unter anderem die LGBT-Organisation ILGA (die asiatische Sparte), die Sex Worker Organisation Scarlett und die Bürgerrechtsorganisation Open Net Korea. @Sirius Da solltest du auch als Zuhörer rein, wenn möglich. https://c4osl.org/moral-panic-to-permanent-law-the-pattern-of-fear-censorship-in-media/
Seine These war, dass Geschichten nicht nur Wörter, sondern Ausdruck eines dahinter stehenden Verlangens seien, und dieses Verlangen schon kriminalisiert werden müsse. Hat Gannon das tatsächlich so formuliert? Das ist ja schon geradezu menschenrechtswidrig, weil er mit einer derartigen Ausdrucksweise nichts geringeres als eine Kriminalisierung von Pädophilie an sich und damit eine Kriminalisierung von Gedanken und Gefühlen fordert. Gannon klingt für mich sehr wie ein typischer Moralschützer, der mit solchen Argumenten zwar glaubt, Kinder zu schützen, aber womöglich am Ende dem Kinderschutz eher schadet, weil er mit komplett unbewiesenen Behauptungen zur Wirkung fiktiver Materialien um sich wirft (die ja z. B. bei Puppen teils schon widerlegt wurden). Wenn fiktive Materialien immer weiter kriminalisiert und wie echte Missbrauchsabbildungen werden, liegt m. E. eher die Vermutung naheliegend, dass zumindest einige dann sogar eher zu Missbrauchsabbildungen greifen, weil sie sich denken: "Macht ja eh keinen Unterschied mehr."
Geschichten und Texte sind eine der letzten Optionen zum Umgang mit pädophiler Sexualität, die relativ eindeutig legal sind und wo es (bislang) noch keine großen Initiativen gibt, ein Verbot umzusetzen. So pauschal sehe ich das nicht, weil man eine Geschichte je nach Inhalt als Missbrauchsanleitung sehen kann was im Besitz verboten ist. Darunter fallen ausdrücklich auch zweckentfremdete medizinische Inhalte, also auch Geschichten. Ich finde es gut das KTW hier nicht pauschal von Gefahren spricht im Grunde ist die Aussagr auf alles übertragbar. Selbst etwas harmloses kann für jemand anderes gefährlich sein. Das Problem ist daher nicht die Sache an sich. Ähnliches hättr KTW auch bei Puppen sagen müssen, umso armseliger das die nicht direkt gefragt wurden. Auch finde ich die Tatsache das es egal sei ob ein Opfer existiert, oder nicht völlig respektlos. Das dieser Person es scheiß egal war, wenn nicht konkrete Rechte geschützt werden können, weil man immer mehr nach Fantasien fahndet ist erschreckend. Zeigt auch sehr gut wie sich das alles verselbstständigt hat. Zu der fehlenden Perspektive: Wo sollen die denn konkret nach Pädophilen suchen? Wir sind schon sehr schlecht erreichbar und die Meinung eines einzelnen Pädos ist nichts Wert. Es müsste eine Person sein die z. B. einen Verein oder so hat. Das ist auch ein Problem unserer Unsichtbarkeit man spricht ungern mit einer Einzelnen Person das muss schon etwas wie SuH sein.
Das Gericht gibt gerade fleißig Interviews wegen dmem 75-Jährigen Jubiläum und da betteln die förmlich um die Bestätigung des Volkes. Das sei das wichtigste Mittel um einen Angriff auf die Grundrechte zu sichern. Kann mir daher vorstellen das die einfach Schiss hatten noch mehr vertrauen zu verlieren und diffamiert zu werden, da das Vertrauen in das Gericht lt. Umfragen immer weiter sinkt. Für Menschen die hinter das Stigma schauen können wurde aber deutlich das es ein Urteil auch gegen Sie war. Habe selbst AfD-Fanboys gesehen die das Urteil nicht wegen dem Ergebnis kritisieren, sondern wegen der Begründung die alles in Zukunft ermöglicht.
Ich habe in den letzten Tagen nochmal ziemlich viel über das Urteil und insbesondere über die Definition von "Sozialbezug" in diesem Urteil nachgedacht. Es ist vor allem eine absolut radikale Neudefinition. Bisher war ein Sozialbezug ja immer so definiert, dass eine Handlung "von sich aus" Berührungspunkte mit der Allgemeinheit bzw. anderen Personen aufweisen muss, worauf Offenloch in seinem Sondervotum ja auch hingewiesen hat. Jetzt soll aber plötzlich schon ein Sozialbezug vorliegen, wenn die bloße Möglichkeit, dass eine Handlung, die komplett im Verborgenen stattfindet, ja vielleicht doch noch die Lust auf eine weitere Handlung fördern könnte (obwohl die wissenschaftlichen Ergebnisse immer deutlicher dagegen sprechen), welche dann aber immer noch einen separaten Entscheidungsprozess erfordern würde?! Das ist keine Aufweichen oder Erweitern der Definition, das ist eine komplette Neudefinition, ein eklatanter Bruch mit der bisherigen Rechtsprechung. Was das ganze aber noch krasser macht, ist die Tatsache, dass es sich hier um den absolut wichtigsten Punkt im Urteil handelt. Ohne diese sehr abenteuerliche Konstruktion eines Sozialbezuges hätte man die Puppennutzung ja zwangsweise im Kernbereich privater Lebensgestaltung einordnen MÜSSEN. Und damit wären alle anderen Punkte irrelevant, denn jeder Eingriff in diesen Kernbereich ist eben ausnahmslos verfassungswidrig. Für mich ist das ein ziemlich klarer Beweis, dass es sich hier um ein "Wunschergebnis" der Senatsmehrheit handelt. Hier waren 6 von 8 Richtern anscheinend gegen eine ordnungsgemäße Prüfung der Verfassungskonformität. Nur Offenloch (dessen Aufgabe als Berichterstatter es u. a. auch war, einen Entscheidungsentwurf vorzubereiten) und der/die weitere Richter:in, der ihm zugestimmt hat, haben hier wirklich ihre Arbeit ordnungsgemäß verrichtet. Der Rest hat, um zu einem gewünschten Ergebnis zu kommen, Fakten komplett verdreht und etablierte Begriffe radikal umdefiniert. Das ist ein massiver Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit! Klar ist das ein sehr heftiger Vorwurf an das BVerfG, aber m. E. ist es tatsächlich naheliegend, dass es genau so passiert ist. Ich werde in der nächsten Zeit mal weitere, neuere Urteile des BVerfG beobachten und auf ihre Definition von "Sozialbezug" durchsuchen (falls dies erwähnt wird). Sollte in einem dieser neueren Urteile dann plötzlich wieder die ursprüngliche Definition auftauchen, hätte sich das BVerfG endgültig verraten und komplett selbst delegitimiert.