Thema: NICHT-ÜBERGRIFFIG

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Pädophile Missbrauchstäter sind ein Fall für sich. Wie oft werde ich mit ihnen auf eine Stufe gestellt, obwohl ich nie in meinem Leben eine Straftat begangen habe. Gleichzeitig wird von mir als Mitbetreiberin unserer Projekte aus irgendeinem Grund erwartet, ich müsse Sympathie oder sogar Verständnis für diese Menschen aufbringen. Ich kann dazu nur eines sagen: nein, das muss ich nicht. Ein Missbrauchstäter hat mit mir so viel gemeinsam wie ein Frauenvergewaltiger mit einem gewöhnlichen heterosexuellen, teleiophilen Mann. Ich kann weder die Taten eines Missbrauchstäters (auch nicht die eines pädophilen) nachvollziehen, noch bin ich in irgendeiner Art und Weise verpflichtet, mich mit diesen zu solidarisieren. Ich verurteile solche Taten aus Überzeugung und jeder, der so etwas getan hat, hat seine Chance auf normalen Umgang mit Kindern verwirkt und dafür auch kein Mitleid verdient. Ich kann Täter tolerieren, die einsehen, dass das, was sie getan haben, falsch war und alles dafür tun, damit so etwas nie wieder vorkommen kann. Das ist die Grundvoraussetzung. Was ich nicht kann und werde, ist mir Rechtfertigungen von Tätern anzuhören. Jemand, der nicht versteht, warum das, was er gemacht hat, falsch war, hat keinen Grund, es nicht noch einmal zu machen und daher auch keinen Platz in irgendeinem unserer Projekte, da dies klar den Selbsthilfebereich verlässt. Es ist ganz einfach nicht meine Baustelle. Und „helfen“ kann ich hier als normaler pädophiler Mensch erst recht nicht.

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Titelbild zu Pädos die keinem zu nahe treten und warum "nicht-übergriffig" irreführend ist

Dieser Beitrag ist nur ein kurzer Gedanke, der mir letztens kam und den ich einmal aufschreiben wollte. Wahrscheinlich ist er auch ein gutes Beispiel dafür, dass die Blogbeiträge hier immer nur eine Momentaufnahme sind und erstens nie jeden einzelnen Gedanken abdecken und zweitens Meinungen und Ansichten sich auch im Laufe der Zeit verändern können. 

So habe ich die Bezeichnung "nicht-übergriffiger Pädophiler" in der Vergangenheit selbst nicht wirklich hinterfragt und sie hin und wieder in für mich passendem Kontext einfach übernommen, weil sie möglichst kurz wiedergeben konnte, was auf mich zutrifft. Die Frage ist, muss man sich überhaupt explizit vom Fehlverhalten anderer abgrenzen, nur weil man zufällig die Sexualität gemein hat? An manchen Stellen meiner Meinung nach durchaus, dafür ist die Beschreibung "nicht-übergriffig" nur leider überhaupt nicht geeignet - aber kurz etwas zu dem Begriff selber.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Inzwischen findet auch ein sehr effektiver Silencing-Prozess statt. Ich beobachte immer öfter, dass schon denjenigen, die sich kritisch zu dem Verbot äußern als naiv und gefährlich für Kinder angegriffen werden, weil Puppen Leute ja zu Missbrauch anregen können. Schon das Äußern einer anderen Meinung, das Stellen von Fragen oder der Hinweis auf die nicht vorhandene Beweislage wird somit als inakzeptabler Angriff auf den Kinderschutz denunziert. Das funktioniert sogar im wissenschaftlichen Bereich. Gestern las ich einen Kommentar, der die einzigen Wissenschaftler, die bislang empirische Daten erhoben haben angegriffen haben, weil sie die Ansichten von Pädophilen übernehmen würden. Dass (einige) Pädophile die Legalisierung von Kindersexpuppen fordern ist also selbst für (einige) Wissenschaftler Grund genug, die Erhebung von Daten als Inakzeptabel zu brandmarken, wenn diese Daten die Position der Legalisierung am Ende unterstützen können. Ich fürchte in ein paar Jahren ist der Gedanke, dass Kindersexpuppen legalisiert werden können gesellschaftlich genauso verachtet und empörend, wie es heute der Gedanke ist, dass man Kindesmissbrauch oder Kinderpornografie legalisieren könne.
Das Gesetz durchläuft leider schon den "Normalisierungs"prozess. Ein deutscher Streamer hatte sich kurz nach dem Verbot kritisch zum Gesetz geäußert und es abgelehnt als er mal vom Chat drauf angesprochen wurde. Seine neue Position ist jetzt das jede Form der Fiktion nicht opferlos sei, weil es "normalisiert" und zu Taten anstiften kann.
Vor dem Urteil gab es das schon. Es ist halt jetzt für nicht-Juristen unmöglich, weil das Urteil vom BVerfG es bestätigt und das Gericht die gleichen Argumente wie die radikalen "Kinderschützer" reproduziert. Evidenzbasierte Kriminalpolitik gibt es (leider) nicht mehr und jetzt wurde es von oben abgesegnet. Klar war das schon lange Praxis, aber kritisieren kann man das fehlen solcher Kriminalpolitik nur noch schwer.
Ich halte ihn, anhand seiner Selbstbeschreibung, auch für voreingenommen: Opferanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Christian Steffgen, hat seit 2001 viele Fälle auf Seiten der Opfer in Nebenklagen und Adhäsionsverfahren vertreten. Schade, dass gefühlt kein "Kinderschützer" oder "Opferanwalt" etwas Toleranz zeigen und über den Tellerrand schauen kann...
Einmal bitte mit 1 Stern bewerten, weil das ein echt schlechter Artikel ist: https://www.anwalt.de/rechtstipps/bundesverfassungsgericht-bestaetigt-verbot-von-sexpuppen-mit-kindlichem-erscheinungsbild-expertenbericht-277204.html Mit seinem Beschluss vom 21.05.2026 stärkt das Bundesverfassungsgericht den präventiven Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt. Immer geil diese Annahme. Die Wissenschaft suggeriert ja eben das die Puppen präventiv wirken können, also kann man hier wohl eher von einem Schaden sprechen. Die Entscheidung dürfte für die zukünftige Anwendung des § 184l StGB richtungsweisend sein und setzt zugleich Maßstäbe für die verfassungsrechtliche Bewertung präventiver Strafnormen im Bereich des Sexualstrafrechts. Übersetzt: Mehr Verbote! Strafbar seien ausschließlich objektiv nach außen tretende Handlungen wie Herstellung, Vertrieb, Erwerb oder Besitz entsprechender Gegenstände. Die Vorschrift erfasse somit kein reines Gedankenstrafrecht. Gedankenstrafrecht bedeutet eben viel mehr, wie z. B. "predictive policing" und genau das wird mit § 184l StGB gemacht. Meine Fresse.