Hier findest du alle auf Kinder im Herzen veröffentlichten Beiträge zum Thema BUNDESVERFASSUNGSGERICHT.
Im Juni 2021 verkündete der Gesetzgeber das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder, mit dem unter anderem der Erwerb, Besitz, die Herstellung und der Handel von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild (Kindersexpuppen) unter Strafe gestellt wurden (§ 184l StGB). Das Strafmaß reicht dabei von Geldstrafe bis hin zu fünf Jahren Haft bei Herstellung oder Vertrieb, und bis zu drei Jahren Haft bei Besitz und ist damit bemerkenswerterweise identisch zum Strafmaß für Kinderhandel nach
Wenn der Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts zu glauben ist, die ein Gast im P-Punkte-Forum angeschrieben hat, werden wir nach fast auf den Punkt vier Jahren bald endlich die Entscheidung zu Verfassungsbeschwerde zum Verbot von Sexpuppen mit kindlichem Aussehen (§ 184l StGB) erfahren. Während es in den letzten Jahren nur wenige Neuigkeiten zu der Beschwerde gab, hat mich diese Nachricht wieder vermehrt über das Thema nachdenken lassen, und auch über die Frage, wie es nach der Entscheidung weitergehen könnte.
Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.