Titelbild zu Gedanken zum bevorstehenden Puppen-Urteil und der Zeit danach
/ 20 Minuten
0
2

Wenn der Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts zu glauben ist, die ein Gast im P-Punkte-Forum angeschrieben hat, werden wir nach fast auf den Punkt vier Jahren bald endlich die Entscheidung zu Verfassungsbeschwerde zum Verbot von Sexpuppen mit kindlichem Aussehen (§ 184l StGB) erfahren. Während es in den letzten Jahren nur wenige Neuigkeiten zu der Beschwerde gab, hat mich diese Nachricht wieder vermehrt über das Thema nachdenken lassen, und auch über die Frage, wie es nach der Entscheidung weitergehen könnte.

Das Verbot war wohl für viele, mich eingeschlossen, ein einschneidender Moment und ein Wendepunkt im gesellschaftlichen Umgang mit Pädophilie. Ich erinnere mich daher noch gut an den Tag, an dem das Verbot ursprünglich verkündet wurde. Obwohl es im Vorfeld darüber lange und sehr Debatten gab, kam das Verbot für mich am Ende doch überraschend. Schon in den Jahren vorher wurden immer mal wieder Petitionen für ein Verbot gestartet und reißerische Medienbeiträge gesendet, die aber bis dahin immer irgendwann im Sande verliefen. Über ein Thema wie Kindersexpuppen kann man sich schnell und leicht öffentlichkeitswirksam empören, aber für ein tatsächliches Verbot, das ganz konkret in die Freiheit von Bürger:innen eingreift, braucht es doch mehr als bloß eine emotionale Empörungswelle, so dachte ich zumindest damals noch. Irgendwann wurde es still um die Verbotsbemühungen, sodass es zunächst so aussah, als ob auch der neuste Vorstoß für ein Verbot sich verlieren würde, bis die CDU nach Monaten des Schweigens auf einmal triumphierend verkündete, dass man sich nun doch auf ein Verbot geeinigt habe: „Diese Eintrittspforte in die widerliche Welt des sexuellen Missbrauchs von Kindern schließen wir ein für alle Mal“, hieß es damals. Wenig später beschloss der Bundestag tatsächlich ohne Gegenstimmen das Verbot, welches kurz darauf auch direkt in Kraft trat. Während vorher zwar auch alle paar Jahre regelmäßig das Strafrecht verschärft wurde, betraf dies bis dahin doch zumeist Konstellationen, in denen es wenigstens um real existierende Personen ging. Das Puppenverbot war das erste Gesetz, indem es gar nicht mehr um echte Menschen ging, die beschützt werden sollten, sondern nur noch eine sexuelle Präferenz bestrafen werden sollte.

Rückblickend betrachtet hat diese Entscheidung mein Vertrauen in den Rechtsstaat Deutschland fundamental und nachhaltig erschüttert. In einem Rechtsstaat könne nicht einfach so grundlos in persönliche Freiheiten eingegriffen werden, dachte ich bis dahin in fast schon bemitleidenswerter Naivität, und doch wurde hier genau das getan. Und das lediglich mit vagen Verweisen auf einen vermeintlich dadurch erreichten Kinderschutz, wofür es aber zu dem Zeitpunkt Null Beweise gab (und bis heute immer noch nicht gibt). In Deutschland sei so etwas wie ein Feindstrafrecht mit der universellen Menschenwürde unvereinbar, dachte ich, und doch wurde hier ein Gesetz beschlossen mit dem erklärten Ziel, damit ein klares Zeichen gegen Pädophilie und „kranke Neigungen“ zu setzen. Strafrecht sei in Deutschland Ultima Ratio, dachte ich, das schärfste Schwert des Staates, das zum Einsatz kommt, wenn alles andere sich als wirkungslos erwiesen hat, und doch wurde hier als erster Reflex direkt ein neues Strafgesetz eingeführt, ohne mildere Mittel auch nur zu prüfen oder irgendeinen Versuch zu unternehmen, das ganze Thema überhaupt einmal zu verstehen. Und im Strafrecht gilt zumindest der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, dachte ich, und doch sollten Menschen mit Jahren im Gefängnis und der Vernichtung ihrer sozialen Existenz bedroht werden, die nie einer anderen Person ein Haar gekrümmt haben.

Ironischerweise interessieren mich Puppen dabei an sich so überhaupt nicht, ich würde mir wohl keine zulegen, selbst wenn der Besitz wieder legalisiert werden würde. Das Verbot hat aber eines gezeigt: dass es großen gesellschaftlichen Konsens dafür gibt, Pädophile schon alleine dafür, pädophil zu sein zu bestrafen, und ein vager Verweis auf den Kinderschutz ausreicht, um diesen Konsens in harte Strafgesetze zu übersetzen. Gleichzeitig hat mich die empathielose Härte schockiert, mit der Menschen, die niemandem etwas angetan haben grundlos ihre emotionale Stütze weggenommen wird (dieses Gefühl ohnmächtiger Wut angesichts gesetzgeberischer Unmenschlichkeit habe ich in den letzten Monaten immer öfter im Zusammenhang mit dem erbarmungslosen Vorgehen der Regierung gegen Migrant:innen und Sozialhilfeempfänger:innen verspürt, in gewisser Weise hat sich mit dem Puppenverbot also vielleicht ein breiterer gesellschaftlicher Trend angedeutet).

Die Beschwerden vor dem BVerfG sind daher aus meiner Sicht so etwas wie die letzte Hoffnung, dass dieser Missstand innerhalb meiner Lebenszeit wieder zurückgedreht werden kann, denn von der Politik wird dieses Verbot ganz sicher nicht zurückgenommen werden (ganz egal, wer dabei gerade an der Macht ist). Solange die Beschwerden offen sind, habe ich die Hoffnung, dass mein Glaube an den Rechtsstaat wiederhergestellt werden könnte und Pädophile doch nicht schutzlos den Bestrafungsimpulsen aus Politik und Gesellschaft ausgeliefert sind. Die bevorstehende Entscheidung, auch wenn ich nun seit Jahren gespannt darauf warte, erfüllt mich daher gleichermaßen mit Erwartung wie auch mit Angst, nun, da sie anscheinend tatsächlich kurz bevor steht. Denn mit der konkreten Entscheidung gibt es auch die sehr reale Chance, dass die Entscheidung negativ ausfallen wird, und damit dieser letzte Funke Hoffnung endgültig stirbt. Weiter in der Illusion zu leben, dass Pädophile vom Grundgesetz geschützt werden könnten kommt mir in letzter Zeit teils angenehmer vor, als mit der eventuellen harten Realität konfrontiert zu werden, dass wir jegliche Willkür des Gesetzgebers über uns ergehen lassen müssen, ohne etwas dagegen tun zu können.

Auch das bestmögliche Ergebnis, dass das Gesetz vollständig für illegal erklärt wird, muss dabei nicht unbedingt ein Grund zum Feiern bedeuten, zumindest nicht für Puppenbesitzende und solche, die es gern werden wollen. Auf EU-Ebene regen sich angefeuert durch den Shein-Skandal Stimmen, die kindliche Sexpuppen europaweit verbieten wollen, und in China, dem Hauptproduzenten solcher Puppen, wurden nach der Sache Razzien bei den Herstellern durchgeführt. Gut möglich also, dass am Ende vielleicht der Besitz von Puppen wieder erlaubt werden wird, es dann aber niemanden mehr gibt, der solche Puppen herstellt und verkauft. Dann gibt es noch eine zweite Alternative, die ich zu der Zeit, als die Beschwerden eingereicht wurden gar nicht für möglich gehalten hätte: dass nämlich am Ende ein positives Urteil beim BVerfG gefällt wird, die Regierung dieses Urteil aber schlicht ignoriert. Rechtsruck und Trumpismus sorgen dafür, dass das Vertrauen in die Gerichte immer mehr schwindet, und die gescheiterte Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf zur Richterin am BVerfG nach einer rechten Diffamierungskampagne zeigt, dass auch das Bundesverfassungsgericht vor politischer Einflussnahme nicht gefeit ist. Schon heute ignoriert die Regierung offen unliebsame Gerichtsurteile zu Zurückweisungen von Asylsuchenden und versucht erneut, die bereits mehrfach als verfassungswidrig eingestufte Vorratsdatenspeicherung wieder neu einzuführen. Verfassungstreue und Respekt vor den Gerichten bröckelt gerade an allen Enden, und ob sich die Regierung an ein Urteil zu einem derart kontroversen Thema wie kindliche Sexpuppen halten würde, steht damit in den Sternen.

Trotzdem, unabhängig von der tatsächlichen praktischen Relevanz hätte ein positives Urteil vor allem immense symbolische Bedeutung. Pädophile kommen (auch in der bisherigen Rechtsprechung des BVerfG) vor allem als Risikofaktor vor, aber nicht als Träger:innen von Rechten. Das Puppengesetz zeigt, dass der Staat eher die „Würde“ nicht existierender Kinder schützt, als über den Schutz der Rechte Pädophiler auch nur nachzudenken. Der Gedanke, dass die Menschenwürde für wirklich alle gilt, wird wohl bei kaum einer Gruppe so sehr auf die Probe gestellt, wie bei Pädophilen. Auf den sogenannten sozialen Medien finden sich insgesamt millionenfach geteilte Beiträge von Influencern, die sich über die Aussage, dass Pädophile auch Menschen sind wahlweise kaputt lachen oder bis zur Weißglut aufregen — so, als wäre der Slogan Wir sind auch Menschen tatsächlich eine kontroverse Aussage. Ein positives Urteil könnte somit ein wichtiges Zeichen setzen: dass auch wir vom Grundgesetz geschützt werden, und Grund- und Menschenrechte besitzen, die nicht einfach außer Kraft gesetzt werden können, nur weil populäre Vorurteile uns pauschal als große Gefahr für alle Kinder definieren. Die gesetzgebende Macht hat in Bezug auf das Puppenverbot versagt. Ebenso die vierte Gewalt im Staat, der Journalismus, da über kindliche Sexpuppen durch die Bank weg höchst einseitig berichtet wurde, weder Besitzer:innen noch pädophile Interessensgruppen zu Wort kommen durften und offensichtliche Falschaussagen der Verbot-Befürwortenden nicht hinterfragt, sondern nur unkritisch reproduziert wurden. Ein positives Urteil wäre also nichts weniger als ein Zeichen, dass im Sturm des immer stärker werdenden Pädophilenhasses zumindest auf die Gerichte als demokratische Kontrollinstanz grundsätzlich noch Verlass ist. Mit den Worten des Rechtsphilosophen Gustan Radbruch ausgedrückt: „Wenn Gesetze den Willen der Gerechtigkeit bewußt verleugnen, zum Beispiel Menschenrechte Menschen nach Willkür gewähren und versagen, dann fehlt diesen Gesetzen die Geltung, dann schuldet das Volk ihnen keinen Gehorsam, dann müssen auch die Juristen den Mut finden, ihnen den Rechtscharakter abzusprechen.“

Gleichzeitig besteht natürlich die Chance, dass das BVerfG entscheidet, dass die Beschwerden unbegründet und das Verbot somit völlig rechtens ist. Zwar ist es schon ein riesiger Schritt, dass die Beschwerden überhaupt zur Entscheidung angenommen wurden (die meisten Verfassungsbeschwerden scheitern an dieser Hürde). Die Entscheidung zum Inzestverbot hat aber gezeigt, dass das BVerfG bei Einschränkungen in die sexuelle Selbstbestimmung grundsätzlich einen weiten Spielraum für zulässig hält. In Zeiten, in denen „Wenn auch nur ein Kind dadurch geschützt wird …“ als Totschlagargument für jedes noch so problematische Vorhaben geltend gemacht wird, und Pädophile sowieso als der natürliche Erzfeind glücklicher Kinderseelen zählen, schreibt sich die Begründung für eine negative Entscheidung fast schon von selbst: Weil der Schutz von Kindern von immenser gesellschaftlicher Bedeutung ist, sind dem Gesetzgeber große Ermessensspielräume zugestanden, wie er diesen Schutz gewährleisten möchte, wobei zur Erreichung des Ziels auch tiefgreifende Eingriffe in Persönlichkeitsrechte grundsätzlich akzeptabel sind, solange diese dem Ziel des Kinderschutzes dienen. Ja, ich weiß, dass es keinen empirischen Beleg dafür gibt, dass ein Puppenverbot auch nur ein Kind schützen und nicht im Gegensatz gar Kinder gefährden wird, aber der Gesetzgeber ist nun einmal auch nicht dazu verpflichtet, seine Gesetzesvorhaben empirisch zu belegen.

Das Ergebnis eines negativen Urteils wäre also vor allem, dass der Gesetzgeber weiter damit machen kann, im Namen des Kinderschutzes gezielt gegen Pädophile und pädophile Fantasien vorzugehen. Erst vor kurzem hat die EU KI-Systeme zur Erstellung kinderpornografischer Inhalte unter Strafe gestellt und dabei keinen Unterschied zwischen Deepfakes von realen Kindern und rein fiktiven Material gemacht. Noch sind Zeichnungen und Geschichten als letzte legale Alternative für Pädophile im Besitz erlaubt, aber für wie lange noch? Nach jedem größeren Missbrauchsskandal sind in den letzten Jahren die Gesetze massiv verschärft worden, auch das Puppenverbot war die politische Antwort auf die Missbrauchsfälle in Bergisch-Gladbach, Lügde und Münster. Jegliche Freiheit, jeder Coping-Mechanismus und jede Form von Ersatzmaterialien wären nur einen Missbrauchsskandal davon entfernt, von populistischen Politiker:innen verboten zu werden, ganz gleich, wie tief der Eingriff in die Privatsphäre wäre und ob dies überhaupt etwas bringen würde. Wer glaubt, nicht betroffen zu sein, weil ihn Puppen nicht interessieren, lebt in gefährlicher Naivität.

Eine zumindest teilweise Niederlage ist also durchaus nicht unwahrscheinlich, wenn auch nicht garantiert. Im Grunde versuche ich mich schon seit letztes Jahr die Beschwerden auf der Liste der bald vom BVerG entschiedenen Fälle gesetzt wurden mental darauf vorzubereiten, auch wenn ich mir sicher bin, dass es mich so oder so am Ende hart treffen wird. In letzter Zeit erwische ich mich immer öfter bei dem Gedanken, dass ein Urteil eigentlich ein guter Schlusspunkt für meine (wenn wir ehrlich sind kläglich gescheiterten) Versuche, etwas an der gesellschaftlichen Situation pädophiler Menschen zu ändern, darstellen würde. Ich bin es nach zu vielen fruchtlosen Jahren leid, gegen Windmühlen kämpfen und permanent zu verlieren, und wenn wir noch nicht einmal die Unterstützung durch das Grundgesetz haben, auf welcher Basis können wir dann überhaupt noch weitermachen? Mindestens hunderttausende Pädophile leben wohl alleine in Deutschland, zahlenmäßig durchaus genug, um gesellschaftlichen Einfluss auszuüben, aber wo ist diese Masse? Es kann nicht an einer kleinen Menge von (überwiegend) Online-Aktivist:innen und strategisch klagenden Beschwerdeführern hängen bleiben, die Situation für alle Pädophile zu verbessern, während sich der Rest in passiver Anonymität versteckt. So, wie es aktuell läuft, wird sich für uns nie etwas ändern, jedenfalls nicht zum besseren (und nein, eine Allianz zwischen Pro- und Anti-C würde daran auch nichts ändern).

Denn obwohl die Entscheidung zum Puppenverbot von immenser Bedeutung ist, muss auch eines klar gesagt werden: Selbst das bestmögliche Urteil wird nicht dazu führen, dass das Stigma gegen Pädophile schlagartig verschwindet. Andersherum müsste auch ein negatives Urteil nicht das Ende der Welt bedeuten. 1957 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass das in der Nazizeit verschärfte Verbot männlicher gleichgeschlechtlicher sexueller Handlungen verfassungsmäßig nicht zu beanstanden sei und begründete dies unter anderem damit, dass von homosexuellen Männern eine besondere Gefahr für Kinder und Jugendliche ausgehe (klingt irgendwie bekannt, oder?). 1969 und 1973 wurde das Verbot dennoch zunächst gelockert, und 1994 schließlich vollständig gestrichen. Nicht, weil ein Gericht das entschieden hat, sondern weil sich die gesellschaftlichen Einstellungen zur Homosexualität so sehr gewandelt haben, dass die Streichung des Paragrafen schließlich mit politischen Mitteln und gesamtgesellschaftlicher Unterstützung erreicht werden konnte. Unterdrückung und Kriminalisierung kann auch dazu führen, dass Menschen aufgerüttelt und politisiert werden, aktiv werden und anfangen, sich für ihre Rechte einzusetzen. Als in Großbritannien 1988 unter Margaret Thatcher die homophobe Section 28 beschlossen wurde, die es unter Strafe stellte, positiv über Homosexualität zu sprechen mobilisierte dies Homosexuelle landesweit und führte zur Gründung zahlreicher neuer Schwulen- und Lesbenorganisationen, die etwa 15 Jahre später dann schließlich die Zurücknahme des Gesetzes erreichen konnten. Und die harten und gewalttätigen Polizeirazzien in den Schwulenbars von New York gingen letztendlich zu weit, führten zu den Stonewall-Protesten und damit letztendlich dazu, dass queere Menschen in vielen Ländern in Gedenken daran den Christopher Street Day offen zelebrieren können.

Wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine ähnliche Wirkung haben, der Tropfen sein, der das Fass zum Überlaufen bringt und neuen Widerstand gegen die Diskriminierung Pädophiler entfacht? Ich halte dies ehrlich gesagt für unwahrscheinlich, schon alleine deshalb, weil das Puppenverbot an sich diesen Effekt schon nicht im großen Umfang erzielte. Die Situation der Schwulenbewegung vor dem Urteil von 1957 war grundlegend anders als die der heutigen Pädophilenbewegung, sie war größer und besser vernetzt, es gab mehr Organisationen, Treffpunkte, Zeitschriften und sonstige Publikationen. Hinzu kommt, dass nur ein relativ kleiner Anteil Pädophiler von dem Puppenverbot direkt betroffen ist, während das Verbot gleichgeschlechtlicher sexueller Handlungen praktisch so ziemlich jeden Schwulen betraf. Es ist leicht zu verdrängen, dass das Puppenverbot effektiv ein Angriff auf pädophile Fantasien und die Existenz pädophiler Menschen in der Gesellschaft an sich ist, wenn man selber mangels einer eigenen Puppe erst einmal keine unmittelbare Wirkung des Verbots spürt. Zudem ging es den Schwulen nicht nur um Entstigmatisierung und eine menschenwürdige Behandlung, sondern auch darum, offen mit denen zusammen sein zu können, die sie lieben. Das ist beim Thema Pädophilie deutlich schwieriger, zumindest, wenn man Anti-C Einstellungen folgt: Wir können nun einmal keine Vision einer Zukunft anbieten, in der wir offen als Liebespaar mit Kindern durch die Stadt flanieren können und sich auch niemand daran stört, wenn wir Sex mit Kindern haben. Wir müssen uns hier grundlegend einmal fragen, was wir als Anti-C-Aktivist:innen Pädophilen eigentlich anbieten können, was sie nicht jetzt schon deutlich einfacher dadurch bekommen können, einfach unter dem Radar zu fliegen. Wer geht schon freiwillig die Gefahren ein, die mit Vernetzung und Aktivismus einhergehen, mit dem vagen Ziel die Stigmatisierung eines Tages zu besiegen, wenn man dessen Folgen auch relativ gut dadurch entkommen kann, dass man einfach versteckt und unerkannt lebt?

Das bald anstehende Urteil ist in meinen Augen eines der wichtigsten und Weitreichendste Ereignis für in Deutschland lebende Pädophile seit Jahren. Gleichzeitig müssen wir aber anerkennen, dass ein Sieg vor dem BVerfG nicht das Ende von Stigmatisierung und Diskriminierung bedeutet; ebenso ist eine Niederlage nicht zwangsläufig das Ende sämtlicher Hoffnungen auf eine bessere Zukunft. Es liegt an uns, diese Zukunft zu gestalten und für die Anerkennung unserer Rechte einzustehen.

CC BY-SA

Artikel kommentieren

Um Missbrauch vorzubeugen, werden Kommentare von uns überprüft und manuell freigeschaltet. Neue Kommentare sind deshalb nicht sofort sichtbar.

Keine Kommentare

Dieser Beitrag hat noch keine Kommentare.

Sirius

Avatar von Sirius

Mein Name hier ist Sirius – angelehnt an den Doppelstern im Großen Hund. Ich bin etwa Anfang 30, und studierter Informatiker. Seit meiner Jugend weiß ich, dass ich mich zu Kindern besonders hingezogen fühle. Und auch wenn der Umgang damit nicht immer einfach war, so hat es mich doch auch unter anderem zu meinem Rotkäppchen geführt, mit der ich in einer glücklichen Beziehung lebe. In meiner Freizeit versuche ich einen Beitrag zur Aufklärung über Pädophilie zu leisten, mache gerne Musik und verzweifle gelegentlich an der Gesellschaft.

Suche

Neuste Kommentare

In dem einen Szenario ist es theoretisch möglich, dass sich daraus eine gesunde Beziehung ergibt, in dem anderen Szenario ist es klar, dass das sexuelle Begehren des Erwachsenen niemals auf Erwiderung stoßen kann. Naja. "Theoretisch möglich" so pauschal würde ich hart verneinen. In den meisten Fällen wird sich da nichts ergeben, weil mindestens einer das nicht möchte und dann ist die abgewiesene Person in genau der selben Situation. In dem einen einen Szenario sind sich die Beteiligten bewusst, dass es so etwas wie Sexualität und sexuelles Begehren gibt, in dem anderen Szenario hat das Kind dieses Verständnis überhaupt nicht. Dass es Fälle gibt, in denen sich Leute bei der Arbeit kennenlernen ist dafür zweitrangig, einfach weil das Kindsein eine pauschale Abfuhr mit sich bringt. Die Endsituation ist also die gleiche: eine Person hat ein Interesse, die andere (grundsätzlich oder sehr wahrscheinlich) nicht. Wie damit umgehen ist eine Grundsatzfrage und hat, meines Erachtens nach, nichts mit der Orientierung zu tun, sondern mit den vertretenen Werten. Das Kind muss das Interesse nicht verstehen, solange dem Erwachsenen klar ist, dass das Kindsein pauschal eine romantische und/oder sexuelle Beziehung ausschließt. Und genau darum geht es uns. (...)und in dem anderen Szenario haben wir einen Pädophilen, der bewusst und freiwillig einen Job mit Kindern ausübt. Richtig. So wie es auch teleiophile (auf Erwachsene ausgerichtete) Masseure, Fitnesstrainer, Altenpfleger, Krankenpfleger, Physiotherapeuten, Frieseure etc. gibt. Mit welcher Motivation jemand seinen Beruf ausübt ist beruf - und orientierungsübergreifend individuell. Ein Pädophiler der mit Kindern arbeitet, muss es ja nicht deswegen tun, weil er "sich aufgeilen will". Genauso muss ein Fitnesstrainer nicht den Beruf gewählt haben um Leuten auf den Hintern zu starren. Trotzdem kann es passieren, dass es Situationen und Anblicke gibt die ihm gefallen. Das wird erst dann problematisch, wenn er seine Position dafür ausnutzt und künstlich Situationen erzeugt, damit er sich daran erregen kann, denn auch in dem Kontext wäre das völlig unangemessen. Nur weil jemand erwachsen ist, will dieser jemand auch nicht ungefragt in irgendwelche Dinge eingebunden werden, zu denen er nicht zugestimmt hat. Wie schon gesagt, geht man beim Kind einfach pauschal vom Nichtwollen/Desinteresse aus. Und schwarze Schafe gibt es überall. Übergriffigkeit ist ein gesellschaftliches Problem, man braucht nicht so zu tun, als wäre das zwischen "konsensfähigen Erwachsenen" nie ein Problem oder auch nur selten. Es macht also keinen Sinn das als Kriterium zu nehmen, dann dürfte niemand mit Menschen arbeiten und wir müssten auf Roboter umstellen.
Ich glaube, was mir nicht gefallen will, ist schlichtweg dieser Umstand, dass ein pädophiler Erzieher sich durch die Arbeit mit Kindern sexuell anregen lässt. Bei allen Relativierungen kommt der Autor ja nicht umhin, zuzugeben, dass das passiert. Erstmal finde ich es schade, dass du das, was ich schreibe, als Relativierung verstehst. Was genau relativiere ich deiner Ansicht nach denn? Und inwiefern gebe ich zu, dass ich mich durch die Arbeit mit Kindern sexuell anregen lasse? Ich schreibe recht deutlich, dass ich nicht mit Kindern arbeite, um Material für meine Fantasien zu sammeln und dass ich während der Arbeit auch keine sexuellen Gedanken habe. Ja, ich hatte bereits Fantasien mit Kindern von der Arbeit, vermutlich meinst du das, aber ich lasse mich nicht durch die Arbeit sexuell anregen. Das finde ich schlichtweg eine unpassende Formulierung, da dies für mich impliziert, dass es sich dabei um etwas Bewusstes und Absichtliches handelt. Als würde ich extra Situationen herbeiführen, die ich mir später bei der Masturbation wieder ins Gedächtnis rufen kann. Das ist aber nicht der Fall. Es kann passieren, dass ein Kind, das ich von der Arbeit kenne, in Fantasien auftaucht. Das ist nichts bewusst herbeigeführtes, sondern passiert und ist meiner Ansicht nach für jede sexuelle Präferenz vollkommen normal, dass als attraktiv empfundene Menschen in Fantasien auftauchen. Und wie erwähnt, beeinflusst dies meinen Umgang mit den Kindern in keinerlei Weise, da ich dabei weder erregt bin, noch überhaupt daran denke, dass ich möglicherweise Fantasien gehabt habe. Das hat im Umgang mit den Kindern einfach keinen Platz. Beim Vergleich mit dieser Situation, dass ein Mann eine Arbeitskollegin attraktiv findet, drängen sich auch Unterschiede auf. Diese Unterschiede sind vielleicht nicht unwesentlich. In dem einen Szenario haben wir zwei konsensfähige Erwachsene, in dem anderen Szenario ein Mann und ein Kind. In dem einen Szenario ist es theoretisch möglich, dass sich daraus eine gesunde Beziehung ergibt ... Genau das ist eben nicht möglich, da ich explizit schrieb "Für mich ist das so ähnlich, wie wenn ein Mann eine Arbeitskollegin, von der er weiß, dass sie kein Interesse an ihm hat, attraktiv findet und alleine im Bett sexuelle Fantasien von ihr hat." In dem von mir beschriebenen Szenario ist klar, dass die Frau kein Interesse an dem Mann hat, der Mann entsprechend jede Form der Annäherung tunlichst zu unterlassen hat. Als Pädophiler weiß ich aufgrund des Kind-seins meines Gegenübers, dass dieses kein sexuelles Interesse an mir hat und ich damit - genau wie der beschriebene Mann - jede Form der Annäherung dahingehend ebenfalls zu unterlassen habe. In dem einen einen Szenario sind sich die Beteiligten bewusst, dass es so etwas wie Sexualität und sexuelles Begehren gibt, in dem anderen Szenario hat das Kind dieses Verständnis überhaupt nicht. Genau das erwähnte ich ja. Dazu möchte ich sagen, dass 1) das Kind von meiner Sexualität oder eventuellem sexuellen Begehren nichts mitbekommt, und 2) ohne Zustimmung der Frau geäußertes sexuelles Begehren trotz ihres erwachsenen Verständnisses von Sexualität übergriffig ist. Nur weil eine Person ein Verständnis von etwas hat, heißt das nicht, dass man sie ungefragt damit konfrontieren darf. In dem einen Szenario treffen Mann und Frau aufeinander, an einem nicht näher bestimmten Arbeitsplatz, der deswegen nicht näher bestimmt werden muss, weil es nahezu überall sein könnte - und in dem anderen Szenario haben wir einen Pädophilen, der bewusst und freiwillig einen Job mit Kindern ausübt. Hier sehe ich tatsächlich nicht die Relevanz. Es ist einfach so, dass es viel mehr Jobs gibt, in denen man auf andere Erwachsene als auf Kinder treffen kann. Aber solange man nicht davon ausgeht, dass es grundsätzlich ein Problem darstellt, mit Personen, die man als attraktiv empfinden kann, zu arbeiten, sehe ich nicht, was du damit sagen willst.
Ich verspüre bei diesem Beitrag Unbehagen. Sind das Hass, Ekel und Vorurteile? Bin ich das Problem? Habe ich dieses Gefühl einfach zu überwinden, wenn ich mich selbst weiterhin als eine tolerante Person verstehen möchte? Ich bin mir nicht sicher. Ich glaube, was mir nicht gefallen will, ist schlichtweg dieser Umstand, dass ein pädophiler Erzieher sich durch die Arbeit mit Kindern sexuell anregen lässt. Bei allen Relativierungen kommt der Autor ja nicht umhin, zuzugeben, dass das passiert. Und ich störe mich daran. Präzise daran. Mir geht es nicht um Gedankenverbrechen, nicht darum, dass ich das kriminalisiert haben möchte. Aber mir kommt das falsch vor. Beim Vergleich mit dieser Situation, dass ein Mann eine Arbeitskollegin attraktiv findet, drängen sich auch Unterschiede auf. Diese Unterschiede sind vielleicht nicht unwesentlich. In dem einen Szenario haben wir zwei konsensfähige Erwachsene, in dem anderen Szenario ein Mann und ein Kind. In dem einen Szenario ist es theoretisch möglich, dass sich daraus eine gesunde Beziehung ergibt, in dem anderen Szenario ist es klar, dass das sexuelle Begehren des Erwachsenen niemals auf Erwiderung stoßen kann. In dem einen einen Szenario sind sich die Beteiligten bewusst, dass es so etwas wie Sexualität und sexuelles Begehren gibt, in dem anderen Szenario hat das Kind dieses Verständnis überhaupt nicht. Und auch nicht außer Acht zu lassen: In dem einen Szenario treffen Mann und Frau aufeinander, an einem nicht näher bestimmten Arbeitsplatz, der deswegen nicht näher bestimmt werden muss, weil es nahezu überall sein könnte - und in dem anderen Szenario haben wir einen Pädophilen, der bewusst und freiwillig einen Job mit Kindern ausübt. Oder tut das alles nichts zur Sache?
Dich fragen die Kinder, ob sie sich auf den Schoß setzen dürfen? Bei mir machen es die Mädchen einfach oder sie sagen "Ich will auf deinen Schoß!" Ich habe aber natürlich nichts dagegen. :) Jungs nehmen schon einmal meine Hand, aber ansonsten und generell suchen tatsächlich eher Mädchen meine Nähe. Vielleicht liegt das unter anderem an meiner ruhigen Art. Deswegen kann ich auch überhaupt nicht verstehen, wenn gesagt wird, dass Männer in der Kita (nur) für Jungs wichtig wären.
Tatsächlich ging es ja - dem eigentlichen Wortsinn nach - um Homosexuelle. Ob diese darüberhinaus auch alle homophil (also in dem Fall schwul) waren, ist eine andere Frage. Aber - ja - allein die Tat zählt. Eine Eigenschaft wie die Sexualpräferenz, sollte dabei genauso irrelevant sein, wie Hautfarbe, Körpergröße etc.