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Autor: Breaky

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Ich bin männlich, Anfang 30, bisexuell und nicht-exklusiv pädophil. Auf Kinder im Herzen möchte ich meine eigenen Erfahrungen und Gedanken als pädophiler Mensch teilen und damit einen Beitrag zur Aufklärung und Entstigmatisierung des Themas Pädophilie leisten.

Breakys Blog

In den letzten Jahren hat wohl kaum ein Thema so stark an Bedeutung gewonnen wie das Thema Künstliche Intelligenz. Sei es als Recherchetool, Chatbots wie ChatGPT, oder als Bild- und Videogenerierungssoftware wie z. B. Stable Diffusion – KI ist aus der heutigen Welt nicht mehr wegzudenken.

Auch im Bereich der Pornografie wird immer mehr auf KI zurückgegriffen. Hierbei sind zwei verschiedene Arten von KI-generierter Pornografie zu unterscheiden: einerseits sogenannte Deepnudes (eine Untergattung von

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Vor kurzem wurde ich im Rahmen einer Diskussion im P-Punkte-Forum auf einen Blogpost aufmerksam gemacht, der sehr fragwürdige und vor allem problematische Ansichten zum Thema Pädophilie aufzeigt. Der Autor des Posts widerspricht der Auffassung, dass zwischen Pädophilie und Pädokriminalität unterschieden werden muss und behauptet weiter, dass Sexualität „Macht- und Macht-als-Gewalt-Verhältnisse“ verkörpere. Daraus folgert er, dass selbst die sexuelle Fantasie über ein Kind dazu führe, dass das Kind "entmachtet" werde. Zusammenfassend kann man sagen, dass der Autor Pädophilie geradezu als ein Gedankenverbrechen sieht.

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Als ich vor ein paar Tagen mal wieder aus Langeweile auf Instagram herumgescrollt habe, wurde mir ein Post angezeigt, der in etwa folgenden Wortlaut hatte:

Wenn du Personen, die gerade erst 18 sind, attraktiv findest, bist du eine Gefahr.

In den Kommentaren überwiegende Zustimmung. Ein Kommentar verwies sogar auf Kein Täter Werden, obwohl der Post ja nichts mit Pädophilie zu tun hatte.
Und es war bei weitem nicht der erste Post mit einer derartigen Aussage, der mir angezeigt wurde. Gerade im Rahmen der Epstein Files scheinen sich solche Ansichten extrem verbreitet zu haben.

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Am 26.09.2025 beschloss der Bundesrat, einen Gesetzesentwurf zur Aufnahme der sexuellen Identität in Artikel 3 des Grundgesetzes in den Bundestag einzubringen. Daraufhin haben Die Grünen am 07.10.2025 auch einen entsprechenden Gesetzesvorschlag eingebracht.

Kritik an diesem Vorschlag kommt – wen überrascht es? - vor allem aus der rechten Ecke. Eine Petition der rechtskonservativen Plattform „Citizen Go“ behauptet, es sei ein „kaum verschleierter Versuch, Pädophilie zu legalisieren.“ Die AfD-nahe Bloggerin Anabel Schunke schrieb auf X, das Vorhaben sei „die rechtliche Abschaffung des biologischen Geschlechts und ein Einfallstor für den Verfassungsrang von Fetischen und Pädophilie.“

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Hallo,

ich bin Breaky, männlich, Anfang 30 und nicht-exklusiv pädophil. Letzteres habe ich mir allerdings erst im Laufe des Jahres 2025 vollständig eingestanden, mein Coming-in davor hat sich über mehrere Jahre gezogen. Im Mai dieses Jahres habe ich dann endlich das erste Mal zu mir selbst den Satz „Ich bin pädophil“ gesagt, und vor ein paar Monaten habe ich mich der Anti-Contact-Community angeschlossen. Ich bin seit ca. Mitte September regelmäßig bei den P-Punkten dabei, und möchte nun auch aktivistisch tätig werden.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Der letzte Absatz meint damit übrigens das Politiker bestimmte Qualifikationen nachweisen sollen, um sich zur Wahl aufstellen zu lassen. Sie wählen dann einen Bereich aus und werden dort reingewählt (z. B. Bildung). So hat man überall unabhängige Experten sitzen, aber welche die auch vom Volk gewählt werden.
OSHO sagte einmal das Demokratien nicht als die finale Regierungsform betrachtet werden sollte, weil es von "Idioten" regiert wird. Politiker haben keine Qualifikationsanforderung und es drifte immer in eine Pöbelherrschaft ab insb. wenn es um Minderheiten gehe. Jetzt hat das BVerfG aber gezeigt das auch eine Aristokratie zu Unrecht in der Lage ist. Denn es sind ja alles Experten mit entsprechender Ausbildung. Man wollte sich aber bewusst nicht tiefer mit den Betroffenen beschäftigen. Eine komplette Aristokratie hätte widerum dazu beigetragen das in der gesamten Kette nur Experten enthalten sind und daher häufiger die Chance bestanden hätte nachzulenken. OSHO wünscht sich daher eine Demokratie, wo es keine Parteien gibt, denn sonst sei Demokratie nur eine temporäre Diktatur, wo Abgeordnete immer auf Linie der Partei stehen müssen und nicht mehr selber denken.
die Unterdrückung sexueller Impulse sei "best practice" Solche Argumente wären halt schwer haltbar gewesen, wenn man die ICD-11 genutzt hätte. Es ist eben keine behandelbare Krankheit, wenn weder darunter leidet, noch kein Missbrauch begeht. Warum soll man dann aber behandelt werden für Fantasien?
Man hätte auf Länder wie Japan zeigen können, die trotz einer sehr starken Verbreitung das sicherlste Land sind und die dortige Bevölkerung trotzdem Gesetze zum Schutz von Kindern fordert und erlässt Das hätte man auch bei Puppen machen können. Soweit ich weiß gibt es in Japan mindestens ein Behandlungsprogramm für Pädophile, das mit kindlichen Sexpuppen arbeitet. Stattdessen wird einfach behauptet, die Unterdrückung sexueller Impulse sei "best practice" in der Behandlung Pädophiler, mit der Begründung, dass bei KTW ja triebdämpfende Medikamente eingesetzt werden. Das Normalisierungsargument macht auch so schon keinen Sinn. Kindersexpuppen waren jahrelang in Deutschland erlaubt, und trotzdem war Sex mit Kindern ohne Frage ein absolutes und unantastbares gesellschaftliches Tabu. Ich lehne mich mal aus dem Fenster und behaupte, dass für die meisten Richterinnen die Meinung schon von vorne herein feststand, und sie nur nach Rechtfertigungen für die Gesetzgebung gesucht haben, statt den Sachverhalt neutral und ergebnisoffen zu prüfen. Wie soll der Staat diese besondere Pflicht erfüllen? Da fallen mir extrem radikale Optionen ein, die man hiermit suggerieren könnte. Richtig gruselig wird es, wenn man das mit Rn 137 zusammen liest: Die Beschwerdeführer sind auch nicht in ihrem Recht auf körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG verletzt. Denn ein etwaiger Eingriff wäre aus den vorstehend zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht genannten Gründen jedenfalls gerechtfertigt. Wenn es die Pflicht des Staates ist, gegen Pädophilie an sich vorzugehen, und die Verletzung der körperlichen Unversehrtheit Pädophiler im Namen des Kinderschutzes gerechtfertigt ist, dann ist der Weg zu Zwangseinweisungen, Zwangskastrationen oder schlimmeres für alle Pädophilen jedenfalls geebnet.
Den Staat trifft deshalb die besondere Pflicht, die Selbstbestimmung von Kindern zu schützen, indem er verhindert, dass Kinder zum Instrument und Objekt der Sexualität von Erwachsenen werden. Hier kann man ehrlich gesagt herauslesen das der Staat etwas gegen Pädophile tun mus. Sie sind eben für Pädophile ein Objekt der Sexualität, was man aber vom sexuellem Kindesmissbrauch trennen sollte. Wie soll der Staat diese besondere Pflicht erfüllen? Da fallen mir extrem radikale Optionen ein, die man hiermit suggerieren könnte.