Thema: AKTIVISMUS

Hier findest du alle auf Kinder im Herzen veröffentlichten Beiträge zum Thema AKTIVISMUS.

Alle Beiträge zum Thema

Titelbild zu Gedanken zum bevorstehenden Puppen-Urteil und der Zeit danach

Wenn der Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts zu glauben ist, die ein Gast im P-Punkte-Forum angeschrieben hat, werden wir nach fast auf den Punkt vier Jahren bald endlich die Entscheidung zu Verfassungsbeschwerde zum Verbot von Sexpuppen mit kindlichem Aussehen (§ 184l StGB) erfahren. Während es in den letzten Jahren nur wenige Neuigkeiten zu der Beschwerde gab, hat mich diese Nachricht wieder vermehrt über das Thema nachdenken lassen, und auch über die Frage, wie es nach der Entscheidung weitergehen könnte.

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Titelbild zu Max’ 2 Cents – Launch meines neuen Blogs

Hallo ich bin Max Weber. Seit 2009 Aktivist in der NO-MAP-Landschaft, Buchautor, ehemaliger Mod bei VirPed, gelegentlicher Schreiberling hier und langjähriger Leiter bei SuH/GSA. Mit meinem Ausstieg bei SuH hatte ich zunächst quasi meine Stimme verloren und deshalb ist es lange sehr ruhig um mich gewesen. Ich musste erstmal wieder auf die Beine kommen und eine neue Ausdrucksform für mich finden. Mittlerweile habe ich eine gefunden und dank kräftiger Hilfe aus der Community lade ich euch ein, mit mir die

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Titelbild zu "Jetzt missbraucht endlich ein Kind!"

In den vergangenen Tagen haben wir auf auf unserer Anti-Stigma-Seite Wir sind auch Menschen eine ganze Flut von Hassnachrichten, entweder über unseren Fragen & Antworten-Bereich oder über unser Kontaktformular, erhalten. Viele dieser Nachrichten enthielten Morddrohungen und generell extrem menschenfeindliche Aussagen. Den Großteil davon haben wir nicht freigeschaltet und unbeantwortet gelassen, mit Ausnahme einer "Frage", um an dieser exemplarisch zu zeigen, welchem Hass wir quasi tagtäglich ausgesetzt sind.

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Seit einigen Wochen hat sich unser Team vermehrt mit der amerikanischen Pädophilenszene befasst. Insbesondere Mastodon, eine über sogenannte Instanzen jeweils selbstverwaltete Twitteralternative, stellt hierbei einen Schmelztiegel der verschiedenen Ansichten innerhalb der Community dar - insbesondere jener Ansichten, die sich auf die Frage, ob sexueller Kontakt zwischen Kindern und Erwachsenen vertretbar ist, beziehen. [1] Häufig stößt man hierbei auf pädophile und hebephile Menschen, die von sich selbst behaupten, keine oder eine neutrale Haltung bezüglich dieser Frage zu vertreten. Ähnliches lässt sich auch in der deutschen Pädophilenszene beobachten und ist somit der Grund für diesen Artikel. Wir wollen näher beleuchten, warum wir der Auffassung sind, dass dies als pädophiler Mensch schlichtweg nicht möglich ist und was eigentlich hinter einer solchen "Haltung" steckt. [2]

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Inzwischen findet auch ein sehr effektiver Silencing-Prozess statt. Ich beobachte immer öfter, dass schon denjenigen, die sich kritisch zu dem Verbot äußern als naiv und gefährlich für Kinder angegriffen werden, weil Puppen Leute ja zu Missbrauch anregen können. Schon das Äußern einer anderen Meinung, das Stellen von Fragen oder der Hinweis auf die nicht vorhandene Beweislage wird somit als inakzeptabler Angriff auf den Kinderschutz denunziert. Das funktioniert sogar im wissenschaftlichen Bereich. Gestern las ich einen Kommentar, der die einzigen Wissenschaftler, die bislang empirische Daten erhoben haben angegriffen haben, weil sie die Ansichten von Pädophilen übernehmen würden. Dass (einige) Pädophile die Legalisierung von Kindersexpuppen fordern ist also selbst für (einige) Wissenschaftler Grund genug, die Erhebung von Daten als Inakzeptabel zu brandmarken, wenn diese Daten die Position der Legalisierung am Ende unterstützen können. Ich fürchte in ein paar Jahren ist der Gedanke, dass Kindersexpuppen legalisiert werden können gesellschaftlich genauso verachtet und empörend, wie es heute der Gedanke ist, dass man Kindesmissbrauch oder Kinderpornografie legalisieren könne.
Das Gesetz durchläuft leider schon den "Normalisierungs"prozess. Ein deutscher Streamer hatte sich kurz nach dem Verbot kritisch zum Gesetz geäußert und es abgelehnt als er mal vom Chat drauf angesprochen wurde. Seine neue Position ist jetzt das jede Form der Fiktion nicht opferlos sei, weil es "normalisiert" und zu Taten anstiften kann.
Vor dem Urteil gab es das schon. Es ist halt jetzt für nicht-Juristen unmöglich, weil das Urteil vom BVerfG es bestätigt und das Gericht die gleichen Argumente wie die radikalen "Kinderschützer" reproduziert. Evidenzbasierte Kriminalpolitik gibt es (leider) nicht mehr und jetzt wurde es von oben abgesegnet. Klar war das schon lange Praxis, aber kritisieren kann man das fehlen solcher Kriminalpolitik nur noch schwer.
Ich halte ihn, anhand seiner Selbstbeschreibung, auch für voreingenommen: Opferanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Christian Steffgen, hat seit 2001 viele Fälle auf Seiten der Opfer in Nebenklagen und Adhäsionsverfahren vertreten. Schade, dass gefühlt kein "Kinderschützer" oder "Opferanwalt" etwas Toleranz zeigen und über den Tellerrand schauen kann...
Einmal bitte mit 1 Stern bewerten, weil das ein echt schlechter Artikel ist: https://www.anwalt.de/rechtstipps/bundesverfassungsgericht-bestaetigt-verbot-von-sexpuppen-mit-kindlichem-erscheinungsbild-expertenbericht-277204.html Mit seinem Beschluss vom 21.05.2026 stärkt das Bundesverfassungsgericht den präventiven Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt. Immer geil diese Annahme. Die Wissenschaft suggeriert ja eben das die Puppen präventiv wirken können, also kann man hier wohl eher von einem Schaden sprechen. Die Entscheidung dürfte für die zukünftige Anwendung des § 184l StGB richtungsweisend sein und setzt zugleich Maßstäbe für die verfassungsrechtliche Bewertung präventiver Strafnormen im Bereich des Sexualstrafrechts. Übersetzt: Mehr Verbote! Strafbar seien ausschließlich objektiv nach außen tretende Handlungen wie Herstellung, Vertrieb, Erwerb oder Besitz entsprechender Gegenstände. Die Vorschrift erfasse somit kein reines Gedankenstrafrecht. Gedankenstrafrecht bedeutet eben viel mehr, wie z. B. "predictive policing" und genau das wird mit § 184l StGB gemacht. Meine Fresse.