Thema: AUFKLÄRUNG

Hier findest du alle auf Kinder im Herzen veröffentlichten Beiträge zum Thema AUFKLÄRUNG.

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Titelbild zu Max’ 2 Cents – Launch meines neuen Blogs

Hallo ich bin Max Weber. Seit 2009 Aktivist in der NO-MAP-Landschaft, Buchautor, ehemaliger Mod bei VirPed, gelegentlicher Schreiberling hier und langjähriger Leiter bei SuH/GSA. Mit meinem Ausstieg bei SuH hatte ich zunächst quasi meine Stimme verloren und deshalb ist es lange sehr ruhig um mich gewesen. Ich musste erstmal wieder auf die Beine kommen und eine neue Ausdrucksform für mich finden. Mittlerweile habe ich eine gefunden und dank kräftiger Hilfe aus der Community lade ich euch ein, mit mir die

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Gutefrage.net war lange Zeit ein Ort, an dem ich mich sehr gern aufgehalten habe. Ich war dort, schon lange bevor ich mir meiner Pädophilie bewusst geworden bin, aktiv, habe viele nette Menschen kennengelernt und nicht zuletzt wäre ich ohne gutefrage wohl nie mit anderen Pädophilen in Kontakt gekommen, die mich während der Phase des Coming-Ins (also des Bewusstwerdens meiner pädophilen Neigung) unterstützt haben.

Als ich dann begonnen habe, über Pädophilie aufzuklären, war gutefrage einer der wenigen Orte, an denen das noch möglich war, da gutefrage – zumindest verglichen mit den meisten anderen Plattformen – sehr tolerant dem Thema gegenüber war. Damit meine ich, dass man sich dort als pädophiler Mensch zu erkennen geben konnte, man über die eigenen Empfindungen schreiben konnte und andere beispielsweise über den Unterschied zwischen Pädophilie und Kindesmissbrauch aufkären konnte – alles unter der Prämisse, dass sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen und Kindern niemals stattfinden dürfen. Beiträge, die Kindesmissbrauch verharmlost und (angeblich) einvernehmliche sexuelle Kontakte zwischen Erwachsenen und Kindern befürwortet haben, wurden und werden dort seit eh und je gelöscht und Nutzer, die wiederholt durch solche Beiträge auffielen, gesperrt.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Ich kann dieses Buch, welches offiziell von dem Verlag kostenlos hier abrufbar ist: https://www.seritatyo.fi/wp-content/uploads/2023/06/Mielihalu_ja_jarkimina_Ulla-Konttila.pdf Es ist in der finnischen Sprache, aber es lohnt sich dieses Buch durch DeepL etc. übersetzen zu lassen. Es diskutiert die Pädophilie auf eine humane Weise und unterscheidet somit zwischen Missbrauch und der Neigung an sich. Ebenfalls thematisieren die Autoren auch Ersatzmaterialien und kommen im Kontext von CLSD zu dem schockierendem Ergebnis das "Wenn du ein Stück Plastik in Form bringst, dann ist es immer noch nur ein Stück Plastik."
Das lustige ist das Teile des Transsexuellengesetz ganze fünfmal als verfassungswidrig erklärt wurden: 1993: 1 BvL 38/92 2005: 1 BvL 3/03 2006: 1 BvL 1/04 und 1 BvL 12/04 2008: 1 BvL 10/05 2011: 1 BvR 32957/07 Ich kann mir nicht vorstellen das es das Gesetz als ganzes für nichtig erklärt, daher wird § 184l eine gleiche Laufbahn erleben, wenn man es darauf anlegen möchte.
Nicht nur das! Jetzt ist auch der Schutz von Gefühlen ein Staatsziel: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/hessen-polizei-gesetz-sicherheitsgefuehl-verfassungswidrig-kriminalitaet-gefahr
Das ist doch alles nutzlos. Das EGMR, die höchstmögliche Instanz die wir gehen können, hat doch im Jahre 2012 bei der Inzest-Strafbarkeit folgendes geurteilt: "Deutschland habe einen weiten Entscheidungsspielraum zum Schutz der Moral, entschied der Menschenrechtsgerichtshof [...] Das vom deutschen Gesetzgeber mit dem Inzestverbot verfolgte Ziel, den Schutz der Moral und der Rechte anderer zu gewährleisten, sei ein legitimes Ziel" Die "Moral" wird auch durch das Puppenverbot geschützt. Rechtsgüter sind also ausdrücklich absolut egal, denn die "Moral" ist ein Rechtsgut. So paradox es auch klingen mag, aber Minderheiten wie wir, dessen Existenz für viele schon ein Problem ist können zum "Schutz der Moral" diskriminiert werden. Das wurde vom EGMR so bestätigt. Warum sollte das BVerfG das bei pädophilen Fantasien anders sehen? Seien wir ehrlich. Das Gericht hat ja schließlich EXPLIZIT die Moral als Rechtfertigung genannt. Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/egmr-inzestverbot-geschwister-sexuelle-selbstbestimmung