Thema: AUFKLÄRUNG

Hier findest du alle auf Kinder im Herzen veröffentlichten Beiträge zum Thema AUFKLÄRUNG.

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Titelbild zu Max’ 2 Cents – Launch meines neuen Blogs

Hallo ich bin Max Weber. Seit 2009 Aktivist in der NO-MAP-Landschaft, Buchautor, ehemaliger Mod bei VirPed, gelegentlicher Schreiberling hier und langjähriger Leiter bei SuH/GSA. Mit meinem Ausstieg bei SuH hatte ich zunächst quasi meine Stimme verloren und deshalb ist es lange sehr ruhig um mich gewesen. Ich musste erstmal wieder auf die Beine kommen und eine neue Ausdrucksform für mich finden. Mittlerweile habe ich eine gefunden und dank kräftiger Hilfe aus der Community lade ich euch ein, mit mir die

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Gutefrage.net war lange Zeit ein Ort, an dem ich mich sehr gern aufgehalten habe. Ich war dort, schon lange bevor ich mir meiner Pädophilie bewusst geworden bin, aktiv, habe viele nette Menschen kennengelernt und nicht zuletzt wäre ich ohne gutefrage wohl nie mit anderen Pädophilen in Kontakt gekommen, die mich während der Phase des Coming-Ins (also des Bewusstwerdens meiner pädophilen Neigung) unterstützt haben.

Als ich dann begonnen habe, über Pädophilie aufzuklären, war gutefrage einer der wenigen Orte, an denen das noch möglich war, da gutefrage – zumindest verglichen mit den meisten anderen Plattformen – sehr tolerant dem Thema gegenüber war. Damit meine ich, dass man sich dort als pädophiler Mensch zu erkennen geben konnte, man über die eigenen Empfindungen schreiben konnte und andere beispielsweise über den Unterschied zwischen Pädophilie und Kindesmissbrauch aufkären konnte – alles unter der Prämisse, dass sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen und Kindern niemals stattfinden dürfen. Beiträge, die Kindesmissbrauch verharmlost und (angeblich) einvernehmliche sexuelle Kontakte zwischen Erwachsenen und Kindern befürwortet haben, wurden und werden dort seit eh und je gelöscht und Nutzer, die wiederholt durch solche Beiträge auffielen, gesperrt.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Großartiger, sehr offener Bericht! Danke dir!
Der Fall ist ein weiteres Paradebeispiel dafür, dass sich Pädophile überhaupt nicht auf die Rechtsstaatlichkeit verlassen können; auch komplett legales Verhalten schützt uns nicht vor Verfolgung. Schon die Weitergabe der Daten von der Agentur für Arbeit an die Kripo war m. E. klar rechtswidrig, da Behörden sehr strengen Datenschutzregelungen unterliegen, und es in diesem Fall null Anzeichen für eine Straftat gab.
Dieser Fall aus Lüdenscheid mit dem Kinderpfleger. Gibt von der Presse einen Facebook-Post dazu und die Top-Kommentare sind eher lobend dem Kinderpfleger über, da er selbst gekündigt hat. Habe jetzt nicht alle Kommis angeguckt (1300 Stück...), da ich mich nicht einloggen will. Denke mal aber da wird auch viel Müll dabei sein, weil der Aggro-Smiley die meistgenutzte Reaktion drauf ist.
Ich bin hoffnungslos. Wartet einfach ab. Das Gericht wird einfach das hier wiederholen: Je gewichtiger der zu erwartende Schaden für das Kind oder je weitreichender mit einer Beeinträchtigung des Kindeswohls zu rechnen ist, desto geringere Anforderungen müssen an den Grad der Wahrscheinlichkeit gestellt werden, mit der auf eine drohende oder erfolgte Verletzung geschlossen werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. September 2020 - 1 BvR 528/19 -, Rn. 30; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 16. September 2022 - 1 BvR 1807/20 -, Rn. 45). Da hands-on-Delikte zu Lasten von Kindern schwerste Taten wie etwa den schweren sexuellen Missbrauch von Kindern (§ 176a StGB) einschließen und damit dem betroffenen Kind im Einzelfall massive Schäden drohen, ließe sich allein mit der vom Oberlandesgericht herangezogenen vermeintlich geringen Wahrscheinlichkeit der Begehung von hands-on-Delikten durch (bislang) Konsumenten von Kinderpornographie eine erhebliche Kindeswohlgefährdung im Einzelfall nicht ausschließen Kann man 1:1 auf alles opferlose anwenden, da es im Einzelfall nie ausgeschlossen werden kann.
Danke für die Info. Hängt das vielleicht damit zusammen? https://dserver.bundestag.de/btd/20/119/2011984.pdf "Die Verfassungsbeschwerden betreffen das Verbot des Inver­kehrbringens, Erwerbs und Besitzes von Sexpuppen mit kind­lichem Erscheinungsbild gemäß § 184l StGB." "Bericht der Vorsitzenden des Rechtsausschusses, Elisabeth Winkelmeier-Becker Der Rechtsausschuss hat in seiner 110. Sitzung am 26. Juni 2024 mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und AfD und der Gruppe Die Linke bei Abwesenheit der Gruppe BSW beschlossen zu empfehlen, in den Verfahren, die in dieser Streitsachenübersicht aufgeführt sind, keine Stellungnahme abzugeben und nicht beizutreten"