Thema: SEX MIT KINDERN

Hier findest du alle auf Kinder im Herzen veröffentlichten Beiträge zum Thema SEX MIT KINDERN.

Alle Beiträge zum Thema

Vor etwa einem Jahr hatten Rubricappula und ich einen Beitrag geschrieben, in dem wir uns mit den Begriffen Anti-Contact, Pro-Contact und Contact-Neutral auseinandergesetzt haben, sowie mit der Frage, ob es überhaupt möglich ist, "Contact-neutral" zu sein. Seitdem habe ich - auch dank einiger Kommentare und Anmerkungen zu dem Artikel - nochmal über das Thema nachgedacht und möchte hier einige Dinge spezifizieren und Überlegungen bezüglich der Grenzen der Begrifflichkeiten anstellen. 

Zur Erinnerung hier nochmal die Definitionen der einzelnen Begriffe, wie wir sie in unserem letzten Artikel genutzt haben: 

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Seit einigen Wochen hat sich unser Team vermehrt mit der amerikanischen Pädophilenszene befasst. Insbesondere Mastodon, eine über sogenannte Instanzen jeweils selbstverwaltete Twitteralternative, stellt hierbei einen Schmelztiegel der verschiedenen Ansichten innerhalb der Community dar - insbesondere jener Ansichten, die sich auf die Frage, ob sexueller Kontakt zwischen Kindern und Erwachsenen vertretbar ist, beziehen. [1] Häufig stößt man hierbei auf pädophile und hebephile Menschen, die von sich selbst behaupten, keine oder eine neutrale Haltung bezüglich dieser Frage zu vertreten. Ähnliches lässt sich auch in der deutschen Pädophilenszene beobachten und ist somit der Grund für diesen Artikel. Wir wollen näher beleuchten, warum wir der Auffassung sind, dass dies als pädophiler Mensch schlichtweg nicht möglich ist und was eigentlich hinter einer solchen "Haltung" steckt. [2]

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Ja, das es solche Diskussionen überhaupt gibt zeigt ja schon gut auf, wie es um das Bestimmtheitsgebot geht. Wenn es nur ein Paar Privatleute sind dann ist das ja i. O., denn Gesetze kann nicht jeder verstehen. Aber das erstreckt sich ja schon auf Gerichte, wo jemand wegen dem Handel mit Schaufensterpuppen verurteilt wurde. Ein Strafverteidiger aus Niedersachsen berichtet auch von skurillen Polizeieinsätzen, wo die Beamten zur Hausdurchsuchung ein Maßband mitbringen und die Puppe an Ort und Stelle vermessen lt. dem Anwalt hat sich wohl eine Größe unter 150cm als Verdachtsfall etabliert. Meine 25 Jahre alte Schwester ist mit 146cm damit ein Kind in den Augen von Günther und Thomas. Das ist einfach nur lächerlich mittlerweile und nichts weiter als pädophobe, als auch rassistische Politik.
Man kann Gesetze unterschiedlich interpretieren. Wenn ich vom (vorgeschobenen) Sinn und Zweck des Gesetzes ausgehe, also der "Verhinderung des Einübens von Geschlechtsverkehr mit Kindern", dann verstehe ich es so, dass es für die Anwendung der Strafnorm nicht ausreicht, dass irgendwelche Kinderpuppen theoretisch zur Vornahme irgendwelcher sexueller Handlungen geeignet sein könnten, oder auch praktisch dazu genutzt werden, sondern dass die Bestimmung zur Vornahme sexueller Handlungen sich direkt aus entsprechenden Eigenschaften hinsichtlich ihrer Beschaffenheit ableitet, die diese Puppen letztlich als Sexpuppen qualifizieren. (Kinderspielzeug und Sammlerpuppen, hatte der Gesetzgeber dabei sicher nicht im Visier.) Außerdem beschreibt "Beschaffenheit" ja nun eindeutig einen Ist-Zustand und keinen "Könnte-vielleicht-werden-Zustand". Ändert natürlich nichts daran, dass die Strafnorm insgesamt Schrott ist und schnellstmöglich abgeschafft gehört.
Wenn du damit wirbst das man normale Puppen mit einem Sexspielzeug "aufrüsten" kannst, dann erhält die Puppe die zur Vornahme sexueller Handlungen notwendige Beschaffenheit. Eine Sexpuppe ist ganz nüchtern betrachtet auch nur eine normale Puppe mit bestimmten Beschaffenheiten, welche auch nachträglich durch Bastelein hinzugefügt werden können. Wie gesagt muss das aber nicht unbedingt notwendig sein, denn wenn jemand jetzt öffentlich aussagt das er seine Künstlerpuppe für sexuelle Zwecke erworben hat und mit dieser masturbationsähnliche Handlungen durchführt (reiben etc. pp), dann kann das auch unter §184l StGB fallen. Auf Jura-Foren wird das teilweise auch für Sammelfiguren möglich gehalten, obwohl sie über keine Öffnungen verfügen und aufgrund der Größe kein "Sex" möglich ist, aber Masturbation, "lecken" an bestimmten teilen usw. wäre möglich und somit einschlägig. Das Gesetz ist absoluter Müll.
Die Argumentation würde nur dann Sinn machen, wenn das Wort "Beschaffenheit" nicht im Gesetzestext stünde. Dann würde im Gesetz stehen, dass der Besitz, Handel, Verkauf etc. jeder(!) körperlichen Nachbildung eines Kindes/kindlichen Körperteils, die/das zur Vornahme sexueller Handlungen bestimmt ist, bestraft wird.
Ich bin leider immer stärker anti-LGBT geworden, weil diese Doppelmoral unerträglich ist: „wenn sich queere Menschen verstecken müssen, dann versagt die Demokratie an einer ihrer empfindlichsten Stellen, beim Schutz der Würde jedes Einzelnen“ Außer man ist Pädophil, dann ist die Würde jedes Einzelnen egal. Sowas und ähnliches hat ein CDU-Politiker ebenfalls gesagt nachdem er 2020 die Fantasien von einer Minderheit, die sich verstecken muss um nicht ggf. ermordet zu werden kriminalisiert hat.