Thema: STRAFRECHT

Hier findest du alle auf Kinder im Herzen veröffentlichten Beiträge zum Thema STRAFRECHT.

Alle Beiträge zum Thema

Titelbild zu Gedanken zum bevorstehenden Puppen-Urteil und der Zeit danach

Wenn der Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts zu glauben ist, die ein Gast im P-Punkte-Forum angeschrieben hat, werden wir nach fast auf den Punkt vier Jahren bald endlich die Entscheidung zu Verfassungsbeschwerde zum Verbot von Sexpuppen mit kindlichem Aussehen (§ 184l StGB) erfahren. Während es in den letzten Jahren nur wenige Neuigkeiten zu der Beschwerde gab, hat mich diese Nachricht wieder vermehrt über das Thema nachdenken lassen, und auch über die Frage, wie es nach der Entscheidung weitergehen könnte.

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Titelbild zu Schmetterlingseffekt

Im vergangenen Sommer bin ich Zeuge eines Verbrechens geworden.

Der Tatort: ein Meeresstrand an einem warmen Sommertag. Das Opfer war ein Junge im Alter von vielleicht acht oder neun Jahren, der mit seiner Familie dort völlig unbedarft am Strand spielte. Die Täterin war die Großmutter des Jungen. Plötzlich zückte sie ohne jegliches Schuldbewusstsein ihr Handy und nahm mehrere Bilder und Videos von ihrer Familie auf – darunter auch von ihrem Enkel, der im Übrigen völlig nackt am Strand herumtobte und für die Kamera von sich aus diverse Posen einnahm.

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Die Debatte um eine fehlgeleitete Strafrechtsverschärfung

Die Strafrechtsverschärfung vom Juli 2021 ist rückblickend betrachtet ein Paradebeispiel dafür, was passiert, wenn Populismus gegenüber rationalem Sachverstand gewinnt. Der damalige Gesetzgeber hatte unter dem Motto „Verbrechen statt Vergehen“ trotz der ausdrücklichen Warnung aller Sachverständigen die Strafmaße für Delikte im Bereich der Kinderpornografie massiv erhöht. Während für den Besitz vorher Geldstrafen bis maximal drei Jahre Haft möglich waren, wurden daraus ein bis fünf Jahre Haft. Bei Herstellung und Verbreitung wurden aus drei Monaten bis fünf Jahren Haft ein Strafrahmen von ein bis zehn Jahren Haft.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Es wird auf jeden Fall Suizide geben, wenn es negativ ausfällt. Viele Pädophile kennen die Selbsthilfecommunities nicht und leiden alleine. Wenn dann so ein Urteil kommt und überall sich über Pädos und ihrem kläglichem Versuch lustig gemachg wird kann ich mir halt vorstellen das so einige daran zerbrechen.
Dass über diese Themen an vielen Orten noch nicht einmal gesprochen werden darf, ist noch ein weiteres Problem. Man hat ja auch bei der Shein-Debatte gesehen, wie einseitig der Diskurs inzwischen geworden ist und wie schnell die leisen Stimmen, die ein Verbot infrage stellen niedergeschriehen, diskreditiert und wahlweise als naiv oder gefährlich verunglimpft werden. Ich fürchte, wenn das so weitergeht und nächste Woche in Karlsruhe kein Wunder geschieht wird der Gedanke, dass Puppen mal legal waren für die Leute genauso erschreckend erscheinen, wie es für uns heute erscheint, dass mal Vergewaltigung in der Ehe legal war. Genauso gespannt wie auf das Urteil bin ich daher auch darauf, ob und wie darüber berichtet und diskutiert wird - vor allem, wenn das Urteil positiv ausfällt.
@Sirius Hast wohl recht. Ein Thread bei Juraforum.de wo über die Puppen und der bevorstehenden Verfassungsbeschwerde diskutiert wurde, wurde einfach kommentarlos gelöscht lol. Gab keine Anfeindungen, oder so. Hab auch keine Benachrichtung im Konto, oder Mail erhalten. Da siehste mal das selbst so etwas einfach zensiert wird, wenn es dem Mod nicht passt.
Aber bei den "Verkörperungen" geht es ja um die Träger der Inhalte. Puppen sind nicht in Verkörperungen enthalten, sie sind selber Verkörperungen. Mir wäre auch nicht bekannt, dass vor dem 184l jemand wegen Puppenbesitz verurteilt wurde. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat vor dem Verbotsbeschluss ähnliches festgestellt: Grundsätzlich sind Sexpuppen als solche, und zwar auch dann, wenn sie Ähnlichkeit mit Kindern aufweisen, in Deutschland nicht Gegenstand strafrechtlicher Regulierung oder anderer gesetzlicher Verbote. Fälle, in denen die Strafverfolgungsbehörden wegen CLSD im Inland tätig geworden wären, sind bis dato allerdings nicht bekannt. Nur Bilder von Puppen in sexualisierten Posen können, wie gesagt, nach 184b strafrechtlich relevant sein, meint der Wissenschaftliche Dienst.
Und ja das Gesetz ergibt mit der Begründung keinen Sinn. Denn wenn es nur subsidiär greifen soll, warum ist die Strafe dann höher wenn es eben nicht subsidiär erfasst wird? Damals gab es ja sogar mindestens einJahr. Da in deren Augen nur Abschaum betroffen ist kommt so ein Müll bei raus.