Thema: STRAFRECHT

Hier findest du alle auf Kinder im Herzen veröffentlichten Beiträge zum Thema STRAFRECHT.

Alle Beiträge zum Thema

Titelbild zu Gedanken zum bevorstehenden Puppen-Urteil und der Zeit danach

Wenn der Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts zu glauben ist, die ein Gast im P-Punkte-Forum angeschrieben hat, werden wir nach fast auf den Punkt vier Jahren bald endlich die Entscheidung zu Verfassungsbeschwerde zum Verbot von Sexpuppen mit kindlichem Aussehen (§ 184l StGB) erfahren. Während es in den letzten Jahren nur wenige Neuigkeiten zu der Beschwerde gab, hat mich diese Nachricht wieder vermehrt über das Thema nachdenken lassen, und auch über die Frage, wie es nach der Entscheidung weitergehen könnte.

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Titelbild zu Schmetterlingseffekt

Im vergangenen Sommer bin ich Zeuge eines Verbrechens geworden.

Der Tatort: ein Meeresstrand an einem warmen Sommertag. Das Opfer war ein Junge im Alter von vielleicht acht oder neun Jahren, der mit seiner Familie dort völlig unbedarft am Strand spielte. Die Täterin war die Großmutter des Jungen. Plötzlich zückte sie ohne jegliches Schuldbewusstsein ihr Handy und nahm mehrere Bilder und Videos von ihrer Familie auf – darunter auch von ihrem Enkel, der im Übrigen völlig nackt am Strand herumtobte und für die Kamera von sich aus diverse Posen einnahm.

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Die Debatte um eine fehlgeleitete Strafrechtsverschärfung

Die Strafrechtsverschärfung vom Juli 2021 ist rückblickend betrachtet ein Paradebeispiel dafür, was passiert, wenn Populismus gegenüber rationalem Sachverstand gewinnt. Der damalige Gesetzgeber hatte unter dem Motto „Verbrechen statt Vergehen“ trotz der ausdrücklichen Warnung aller Sachverständigen die Strafmaße für Delikte im Bereich der Kinderpornografie massiv erhöht. Während für den Besitz vorher Geldstrafen bis maximal drei Jahre Haft möglich waren, wurden daraus ein bis fünf Jahre Haft. Bei Herstellung und Verbreitung wurden aus drei Monaten bis fünf Jahren Haft ein Strafrahmen von ein bis zehn Jahren Haft.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Dafür ist das Phänomen der Shifting Baselines bezogen auf Pädophile noch nicht weit genug vorangeschritten. Es gibt noch viele Schritte an möglichen Maßnahmen für „Kinderschutz“, die dazwischen kommen. Aber ja. Bei den 10 Phasen, mit denen man einen Genozid erkennen kann, sind wir längst nicht mehr bei Null: https://gfbvblog.com/2023/01/12/genozide-erkennen-und-verhindern-10-phasen-des-voelkermordes/
Kritisch sehe ich das Bild eines Menschen mit schwarzer Hautfarbe und der Betitelung „Rechte Verfassungsfeinde“. Ansonsten finde ich die Idee gut, das Unrecht gegen Pädophile als Satire darzustellen.
Also wenn man diese neue Definition vom Kernbereich mal zu Ende denkt, dann kann am Ende ja eig. auch die Todesstrafe für Pädophile bei rauskommen. Der Kernbereich schützt ja eben vor extrem tiefen Eingriffen und da ist es egal, ob eine Massenermordung von Pädophilen den Kinderschutz stärken würde, denn der Kernbereich ist unantastbar. Mit der neuen Definition muss der Staat ja aber nur sagen das die Vernichtung von Pädophilen bzw. der Pädophilie den Kinderschutz stärke, so dass er dann die Todesstrafe bzw. die Emordung rechtfertigen kann. Die Existenz von Pädophilie ist eine Gefahr für Kinder und damit hat die Existenz von Pädos einen Sozialbezug. Wenn man solche Szenarien mal anwendet auf die Begründung sieht man eig. wie falsch sie den Kernbereich angewendet haben.
Die Existenzberechtigung vom BVerfG liegt in der Durchsetzung von Abwehrrechten von Jedermann ggü. dem Staat. Warum argumentiert hier dann das Gericht wirklich fast ausschließlich aus der Perspektive des Gezetzgebers? Auf viele Punkte der Beschwerdeführer wurde entweder gar nicht, oder nur sehr dürftig eingegangen während man dem Staat ggü. den Popo pudert und zwei Küsschen auf die Wange spendiert. Viele sind doch jetzt einfach dur demotiviert mit dem Leben. Ich bin ehrlich der Meinung das hier bewusst eine Begründungsfindung betrieben wurde zugunsten des Gesetzgebers und man viel Zeit und Mühe investiert hat um zukünftige Liberalisierungs- und Differenzierungsbewegungen zu untergraben. Es scheint tatsächlich keine Rolle zu spielen, ob jemand Kinder missbraucht oder nicht. Ist der Gesellschaft völlig Wurscht. Das diese "best practices" null funktionieren auch egal. Immer weitere Grundrechte aushöhlen, überwachen und entmenschlichen. Hat ja bisher gut funktioniert.
Naja, Wikipedia ist im politischen Bereich auch nicht immer vertrauenswürdig und manchmal auch widersprüchlich. Im Wiki-Eintrag: https://en.wikipedia.org/wiki/Pornography_in_China - steht oben: "(The Criminal Law of the People's Republic of China) ... does not prescribe possession to be illegal." Weiter unten unter "Issues" steht genau das Gegenteil: "Distributors of pornography can face up to life imprisonment and possession charges carry hefty fines and can carry prison sentences.". Keine Ahnung, was nun stimmt. Ich hätte jedenfalls keine Lust, nach China zu reisen, um es selbst herauszufinden. "Das Bild, das man in Deutschland von China hat, ist sehr politisch beeinflusst und hat sehr wenig Wahrheitsgehalt." Mag sein, aber selbst wenn nur die Hälfte davon stimmt, wäre das Bild immer noch grottenschlecht - und was ein China-Urlauber so alles erzählt, mag ja sehr interessant sein, hätte aber allenfalls anekdotische Evidenz.