Thema: REZENSION

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review
Titelbild zu Buchrezension "Finnis Geheimnis"

Ausnahmsweise gibt es diesmal etwas anderes von mir als einen rein persönlichen Text - eine Buchrezension. Genauer gesagt geht es um das Buch "Finnis Geheimnis", geschrieben von Caroline Link, mit Zeichnungen von Sabine Büchner, das ich hier gerne ein wenig vorstellen und analysieren möchte.

Es handelt sich um ein Buch, das Erziehungsberechtigten und Erziehern dabei helfen soll, das Thema sexueller Missbrauch den Kleinsten verständlich zu machen. Nun fragt ihr euch vielleicht, warum ausgerechnet eine pädophile Frau sich eines solchen Buches annimmt... Nun, weil ich dieses Buch für sehr wertvoll halte und auch ich möchte, dass Kinder ohne diese Erfahrung aufwachsen müssen - oder, in dem Fall, dass sie diese bereits machen mussten, zumindest in der Lage sind, dies zu erkennen und sich jemandem anvertrauen können.

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Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Einmal bitte mit 1 Stern bewerten, weil das ein echt schlechter Artikel ist: https://www.anwalt.de/rechtstipps/bundesverfassungsgericht-bestaetigt-verbot-von-sexpuppen-mit-kindlichem-erscheinungsbild-expertenbericht-277204.html Mit seinem Beschluss vom 21.05.2026 stärkt das Bundesverfassungsgericht den präventiven Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt. Immer geil diese Annahme. Die Wissenschaft suggeriert ja eben das die Puppen präventiv wirken können, also kann man hier wohl eher von einem Schaden sprechen. Die Entscheidung dürfte für die zukünftige Anwendung des § 184l StGB richtungsweisend sein und setzt zugleich Maßstäbe für die verfassungsrechtliche Bewertung präventiver Strafnormen im Bereich des Sexualstrafrechts. Übersetzt: Mehr Verbote! Strafbar seien ausschließlich objektiv nach außen tretende Handlungen wie Herstellung, Vertrieb, Erwerb oder Besitz entsprechender Gegenstände. Die Vorschrift erfasse somit kein reines Gedankenstrafrecht. Gedankenstrafrecht bedeutet eben viel mehr, wie z. B. "predictive policing" und genau das wird mit § 184l StGB gemacht. Meine Fresse.
@Anonym Habe ich gestern auch gesehen. Noch besser: ALLE bisherigen Kommentare dort lehnen das Urteil (und das Puppenverbot allgemein) ab.
Hey Breaky, der Kollege hat deinen Kommentar und so einige andere tatsächlich freigegeben. Finde ich schon lustig
@Sirius Was heißt das konkret? Sind damit Pädophile gemeint, oder soll es in Zeitungen / Fernsehformaten diskutiert werden? Eine Doku über diese Puppen bzw. das Verfahren wäre schon cool. Dann kann man das endlich mal aus Sicht der Betroffenen gestalten.
Man muss die Sachen auch genau lesen: Ein Eingriff in den von Art. 8 geschützten Bereich muss auch notwendig sein. Und bei deinem Zitat aus Art. 6 geht es um "Presse und Öffentlichkeit können jedoch während des ganzen oder eines Teiles des Verfahrens ausgeschlossen werden" - das wird wohl kaum Gegenstand der Beschwerde sein.