Thema: WÜRDEVOLLES LEBEN

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Alle Beiträge zum Thema

Wie sieht ein würdevolles Leben als Pädophiler aus? Im nächsten Teil unserer Reihe beantwortet Ursus diese Frage, ein nicht-exklusiver Pädophiler.

Eine Frage, die mich sehr berührt, da sie sehr viele negative Erinnerungen weckt, an die ich mich zurückerinnere. Wieso aber? Weil ich diesen Aspekt an mir nicht toll finde? Nein, meine Neigung stört mich nicht. Sie bereichert mich, auch wenn das viele Leute abschreckt. Durch meine Neigung und durch das mit einhergehende Stigma habe ich viel gelernt und sehr wichtige und wunderbare Personen kennengelernt, sowohl im Internet als auch persönlich. Aber gucken wir uns erstmal an, was falsch läuft, im Bezug auf den Umgang der Gesellschaft mit Pädophilen.

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Wie sieht ein würdevolles Leben als Pädophiler aus? Im nächsten Teil unserer Reihe beantwortet heute Phil, ein nicht-exklusiv Pädo- und Hebephiler, diese Frage.


Was bedeutet ein würdevolles Leben für mich als Pädophiler (oder MAP im weiteren Sinne)?
Zunächst ist zu bemerken, dass Paraphilien wie die Pädophilie, Hebephilie, ect. alle, wie auch die Teleiophilie, sexuelle Orientierungen sind, welche unabänderliche Eigenschaften sind welche sich kein Mensch aussucht und welche keinen Menschen direkt zu einer Gefahr für andere machen. Umso weniger dürfen diese mit Straftaten wie Kindesmissbrauch gleichgestellt werden (ein Verständnis, welches ich im Folgenden beim Leser implizit in allen Ausführungen voraussetze). Dementsprechend darf Hass gegen unbescholtene Menschen auf Grundlage dieser Eigenschaften nicht toleriert werden. Leider gibt es aber keinen gesetzlichen Schutz vor Diskriminierung auf Grundlage der Sexualität wenn es um Paraphilien geht. Ein würdevolles Leben muss aber diesen Schutz beinhalten, sodass wir nicht auf Grundlage dieser Orientierung unseren Arbeitsplatz verlieren können, nicht gegen uns gehetzt werden darf und Gewalt gegen uns als Hassverbrechen gelten. Dazu muss auch zählen, dass menschenverachtende Aussagen, wie "Pädophile gehören alle weg-gesperrt / gefoltert / ausradiert", als das behandelt werden, was sie sind: Hetze und Aufrufe zur Gewalt bzw. Mord, welche gesetzlich verfolgt und geahndet werden müssen.

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Titelbild zu Die Würde des Pädophilen ist unantastbar

Wie sieht ein würdevolles Leben als Pädophiler aus? Im nächsten Teil unserer Reihe beantwortet heute Regenbogenfisch diese Frage.

 Der aktuelle Umgang mit Pädophilen

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Art. 1, Abs. 1 GG

Aus der Unantastbarkeit der Menschenwürde ergibt sich aufgrund des Menschseins des Pädophilen auch, dass die Würde des Pädophilen unantastbar ist. Bevor ich also überlegen kann, wie ein würdevolles Leben als Pädophiler aussehen kann, muss ich also erstmal überprüfen, ob Pädophile aktuell überhaupt das Recht besitzen, ein würdevolles Leben zu führen. 

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Das ist ein guter Einwand, was den Besitz und praktischen Umgang betrifft. Die Verbreitung und das Zugänglichmachen für die Öffentlichkeit ist zwar auch für erkennbar fiktive Inhalte verboten, was jedoch für Puppen nicht sonderlich relevant sein dürfte: Es wird wohl kaum jemand eine spärlich bekleidete kindliche Puppe in aufreizender Pose öffentlich ausstellen wollen. Und im Kontext von Puppen halte ich das auch für eine noch hinnehmbare Einschränkung (das Verbot sehe ich bei anderem Medien mit fiktiven Inhalten, wie Bilder und ggf. auch kleinen Figuren, kritischer).
"Aber stellen wir uns jetzt vor, er hätte nicht nur geguckt, sondern auch noch Fotos gemacht. Heimlich geschossen, voll rangezoomt, womöglich auch noch unbemerkt während dem Umziehen oder gar während einem Toilettengang im Busch." Tatsächlich wäre mir das herzlich egal - solange ich davon nichts mitbekomme (und auch hinterher nicht). Ich persönlich, bin da sehr pragmatisch. Der Punkt ist aber, daß eben niemand wissen kann, was hinterher, mit auf diese Weise entstandenen Aufnahmen passiert. Ich hätte kein Interesse daran, irgendwo über solche Bilder von mir zu stolpern. "Auch alte Menschen können in besonderer Weise schutzbedürftig sein, wenn etwa neben den körperlichen Fähigkeiten auch die kognitiven Fähigkeiten und das Vermögen zur freien Willensbildung nachlassen. Es ergibt sich eine Vulnerabilität und Abhängigkeit ähnlich der von Kindern. Und ich würde nicht wollen, dass jemand, der sexuell ganz besonders auf ältere Menschen ansprechbar ist, dann mit dieser Gruppe arbeitet. Selbst, wenn sich diese Person während der Arbeit korrekt verhält." Warum nicht? Wenn sich diese Person bei der Arbeit korrekt verhält, d.h, auch die besondere Schutzbedürftigkeit anerkennt und danach handelt, steht dem doch nichts entgegen. Man hat Anspruch auf eine professionelle Dienstleistung, nicht aber auf bestimmte Gefühlslagen des Dienstleistungspersonals. "Wieder etwas nuancierter wird es im medizinischen Bereich. Zumindest gibt es dort aber die freie Arztwahl, und wer das nicht möchte, muss z.B. auch nicht zu einem männlichen Frauenarzt gehen... Wobei da jetzt natürlich ganz viel Heteronormativität mitschwingt, auch schwierig." Eben. Es gibt auch homophile Frauenärztinnen. "Aber dann würde ich mir zumindest eine Haltung wünschen, die sagen würde: "Wenn ich zuhause sexuelle Fantasien von Kindern habe, mit denen ich arbeite, dann hau ich mir gegen den Kopf, weil genau diese Kinder da wirklich nicht hingehören."" Verdrängen? Ganz schlechte Idee. Daß "diese Kinder da wirklich nicht hingehören" ist wohl eher ein moralisches Konstrukt.
Und jetzt ist die Frage, warum eigentlich? Bilder, digital mit einem Handy gemacht, sind ja streng genommen nur Nullen und Einsen. Ganz einfach: die Bilder existieren auf einem Datenträger und können jederzeit abhanden kommen, verbreitet werden etc. Pp. Das ist auch dann möglich, wenn man das nicht beabsichtigt z. B. wenn ein Gerät verseucht ist. Außerdem ist ein Verbot bei der Herstellung (Gaffer-Fotos) auch ein präventives Mittel, um zu verhindern das sich Märkte und Communities mit diesem Ziel entwickeln. Die Gedanken widerum werden nie deinen Kopf verlassen können. Es ist aber auch keine Seltenheit das insb. der bloße private Besitz (nicht mit Abruf zu verwechseln) von Rechtsexperten kritisiert wird. Hier würde ich eher einen gemäßigten Umgang mit der Strafandrohung erwarten (ich erinnere an die Reform, die zurückgezogen werden musste), da sonst andere Konstellationen attraktiver wirken. Nach der KiPo-Verschärfung war die Mindeststrafe für die versuchte Vergewaltigung eines Kindes niedriger als für den Besitz eines einzigen realistischen fiktiven Bildes. Das Sexualstrafrecht ist seit Jahrzehnten völlig widersprüchlich.
@Noch Jemand Eine Puppe die im Raum steht ist, so wie von der Generalstaatsanwaltschaft im Bundestag vorgetragen, maximal fiktive KiPo und nicht wirklichkeitsnah. Das liegt daran das "wirklichkeitsnah" nichts mit "realistisch" zu tun hat, sondern ob es für einen Betrachter erkennbar ist das es echt ist oder nicht. Bei Bildern geht es eben meist um den realismus, da man da keine anderen Anhaltspunkte hat. Da die Puppe ein Objekt ist wird sie jeder auch als das erkennen.
Sehr spannend. Meine Hoffnung ist übrigens auch, dass das Verbot gekippt wird. Ich drücke die Daumen.