Thema: SCHULE

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Titelbild zu Können Pädophile mit Kindern arbeiten? Erfahrungen und Gedanken eines pädophilen Erziehers

"Du machst den Beruf doch nur, um dich an den Kindern aufzugeilen."

"Du wirst doch sowieso bei der erstbesten Gelegenheit ein Kind missbrauchen."

"Kinderschutz ist nicht verhandelbar. Deswegen müsst ihr euch so weit von Kindern fernhalten wie nur möglich."

Diese und ähnliche Reaktionen ruft es hervor, wenn Menschen davon erfahren, dass ich oder andere Pädophile in Berufen mit Kindern arbeiten - sei es nun als Erzieher, Lehrer oder sonstiges pädagogisches Fachpersonal. So wie Pädophile allgemein auf diese eine Eigenschaft - die Pädophilie - reduziert und als Gefahr für Kinder gesehen werden, so wird auch in diesem speziellen Fall angenommen, dass Pädophile einzig und allein mit Kindern arbeiten, um sich an ihnen "aufzugeilen" und mindestens einmal Material für ihre Fantasien zu sammeln, wenn nicht sogar, um die Kinder direkt zu missbrauchen, wenn sich ihnen eine Gelegenheit bietet. In der Vorstellung dieser Leute dient alles, was Pädophile tun, letztlich nur der Befriedigung ihrer sexuellen Bedürfnisse. Und wer etwas anderes behauptet, belügt entweder sich selbst oder alle anderen. Dass Pädophile aus anderen Gründen einen Beruf mit Kindern suchen - vielleicht sogar aus den gleichen Gründen, aus denen nicht-pädophile Personen mit Kindern arbeiten -, diese Vorstellung existiert überhaupt nicht. 

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Ich danke Euch. Mir geht es mittlerweile auch schon wieder besser. Glücklicherweise verläuft auch nicht alles immer gegen uns. Georg erzählte heute, dass er seinen Stand nun doch aufbauen durfte, um über Pädophilie aufzuklären. Man hat versucht, ihn politisch daran zu hindern, indem man ihm zunächst die Erlaubnis für seinen Stand verwehrte. Aber er konnte sich gerichtlich durchsetzen. Zwar ist es erschreckend, dass er erst klagen musste, um seine Öffentlichkeitsarbeit weiterzuführen. Doch es zeigt eben auch, dass nicht immer alles vergebens ist. Auf seinen Fotos vom Stand ist sogar ein Text zu sehen, den ich vor einiger Zeit verfasst hatte und mit dem er nun aufklärt. Ich finde es schön, wenn ich diese wichtige Arbeit ebenfalls ein bisschen unterstützen kann.
Lieber Klase, vielen Dank, dass du deine Gedanken so aufrichtig hier teilst. Es tut mir sehr leid, dass es dir so schlecht geht. Ich finde, du bist ein sehr liebenswerter Mensch und ich kann alles, was du schreibst, sehr gut nachvollziehen. Ich hatte zwar nie Puppen, aber die Entscheidung des Gerichts nimmt auch mich - wie viele andere, die hier schreiben - sehr mit. Ich denke, wir fühlen uns alle in unserer Würde verletzt. Du bist also nicht allein. Ich freue mich, dass die Gemeinschaft, die du online findest, dir Kraft gibt. Ich wünsche dir alles Liebe. Jan
Ich glaube, niemand hat mit einer solchen Urteilsbegründung gerechnet. Aber ich hoffe, wir geben jetzt nicht auf. Ich kann dich gut verstehen.
Man sollte auch nicht vergessen, dass sich die staatlichen Maßnahmen in China nur gegen die Hersteller (Firmen) solcher Puppen gerichtet haben, aber nicht gegen die Besitzer (Bürger). Als Puppenbesitzer kann man dort ein ganz normales Leben führen. In "unserer Demokratie", die angeblich so tolerant, fortschrittlich, rechtsstaatlich und ganz toll vielfältig ist, mit den ganzen garantierten Grund- und Menschenrechten, in der jeder das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung hat, in der die Würde des Menschen unantastbar ist, wird man wegen einer Puppe verfolgt und bis zu 3 Jahre eingesperrt und bis zu 5 Jahre wenn man an der Puppe selbst herumgeschraubt hat. Da fragt man sich schon, welches Land nun wirklich das freiere und liberalere Land ist.
Sirius zu Generalprävention
Man kann es halt so oder so versuchen. Die Beschwerdeführer sind den Weg gegangen, sich auf den ICD-10 zu berufen um zu argumentieren, dass Pädophilie eine Behinderung sei und somit besonderen Schutz vor Diskriminierung genießt. Persönlich kann ich dem Gedanken nichts abgewinnen, aber einen Versuch war es wohl wert. Ich glaube nicht, dass das Urteil groß anders ausgesehen hätte, wenn man sich stärker auf den ICD-11 berufen hätte. Das BVerfG sagt ganz klar, dass ein Verbot auch gerechtfertigt wäre, wenn Hemmschwellen nur bei wenigen, also zB jenen mit einer pädophilen Störung, gesenkt werden würden.