Thema: PÄDOPHILE ERZIEHER

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Kindesvernachlässigung – eine moderne Tragödie

Um Kindesvernachlässigung handelt es sich, wenn die grundlegenden Bedürfnisse eines Kindes wie Fürsorge, Nahrung oder Zuwendung bewusst oder unbewusst vernachlässigt werden. Die Folgen der Vernachlässigung reichen von Entwicklungs- und Persönlichkeitsstörungen bis hin zu körperlichen Schäden. [1]

Kinder sind – besonders in jungem Alter – nicht dazu in der Lage, ihre Bedürfnisse alleine zu stillen und daher auf fürsorgende Erwachsene angewiesen. Die Bedürfnisse von Kindern und von Menschen im Allgemeinen sind vielfältig (vgl. "Maslow’sche Bedürfnispyramide") und reichen von körperlichen Bedürfnissen wie Essen, Trinken, Schlaf, gesundheitlicher Versorgung und Körperkontakt hin zu emotionalen Bedürfnissen wie dem nach Sicherheit, Geborgenheit, Liebe oder Wertschätzung.

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Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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@Hoffnung Im Falle einer Besitzlegalisierung darf man aber vorsichtig optimistisch sein. Meist geht es bei "sittenwidrigen Geschäften" ja nicht um "Sittlichkeit" im Sinne der Sexualmoral, sondern um krasse Benachteiligungen eines Vertragspartners, wie bei Wucher, Knebelverträgen etc. @Anonym "Ob es den Jugendlichen hier mit diesem Schutzalter jetzt schlechter, oder besser geht als bspw. in Amerika kann ich nicht beurteilen." Jedenfalls wird hier tendenziell weniger versucht, die Jugendlichen bzgl. Sexualität zu bevormunden. In den USA ist das Thema Sex stärker angstbesetzt, dort wird Jugendlichen - je nach Bundesstaat - schon in der Schule "eingeimpft", dass Sexualität hochproblematisch und gefährlich ist, mit dem Ziel, sie weitestgehend vom Sex abzuhalten. Völlig absurd. Jugendliche brauchen soviel Freiheit wie möglich und soviel Schutz wie nötig - nicht umgekehrt.
@Hoffnung Die Verfassungsbeschwerden greifen auch konkret nur das Inverkehrbringen, den Erwerb und Besitz an (s. Wortlaut der Zusammenfassung unter geplante Entscheidungen 2025), da es sich bei den Beschwerdeführern um Pädophile und nicht um Händler handelt. Ob das Gericht daher überhaupt das ganze Gesetz formal kippen kann weiß ich gar nicht, weil ja nicht das gesamte Gesetz angegriffen wurde.
Man muss das schon etwas neutraler betrachten, was durch diese ganze Empörung und Stigmatisierung aber unmöglich ist. Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetzespaket vom 2021 das Schutzalter für Gleichaltrige flexibler gestaltet, so dass bspw. ein 14 Jähriger nicht mehr automatisch zu einem Sexualstraftäter wird, wenn er mit einer 12/13 Jährigen verkehrt. Über solche Konstellation muss und sollte man sprechen, denn durch diese angst wurden Jahrzehentelang sehr viele Jugendliche unnötig kriminalisiert. Ein großer Teil von "sexuellem Missbrauch" an Kindern im Ausland, also Hands-On-Delikte, werden übrigens an 14+ Jährigen verübt (ca. 17-40%), diese Fälle sind in DE nicht immer illegal. Ob es den Jugendlichen hier mit diesem Schutzalter jetzt schlechter, oder besser geht als bspw. in Amerika kann ich nicht beurteilen.
Zu Monika Frommel muss man der Vollständigkeit halber allerdings auch erwähnen, dass sie sich noch 2013 bei der humanistischen Union einige fragwürdige Äußerungen getätigt und sich für ein Schutzalter von 12 Jahren ausgesprochen hat: Zum anderen wird seit etwa einem Jahrzehnt versucht, den juristischen Begriff des Kindes als „Person unter 18 Jahren“ zu definieren, um ein flächendeckend hohes Schutzalter in der Europäischen Union zu etablieren. Dieser Strategie kann man nicht mehr Homophobie vorwerfen, aber unter der Flagge des „Kinderschutzes“ wird die Infantilisierung der Gesellschaft angestrebt. […] Es droht eine moralisierende Ideologie, welche „Opferschutz“ sagt und eine verklemmte Sexualmoral meint. So gesehen sollten alle Diskutanten die Steine behalten, da sie alle im Glashaus sitzen. Unstreitig müssen Kinder (ein realistisches Schutzalter wäre 12 Jahre) absolut geschützt werden, 12-14jährige bedürfen eines starken Schutzes, Aber die Phase zwischen 15 und 18 Jahre bleibt schwierig. Es ist ein mit strafrechtlichen Mitteln unlösbares Dilemma, dass sie als sexuelle Subjekte zwar das Recht haben sich zu entfalten, zugleich aber noch nicht die Reife und Erfahrung, die nötig wäre, um tatsächlich nur das auszuleben, was ihnen zuträglich ist. https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/203-vorgaenge/publikation/paedosexualitaet-und-sexualpolitik-der-parteien/ Es ist ein seltsamer Text, finde ich, der zwar einen interessanten historischen Überblick gibt und viele richtige Dinge sagt, aber sich an einigen anderen Stellen auch in sehr komische Richtungen verirrt. Die HU selber ist da leider auch vorbelastet und war einst in die Pro-C Bewegung integriert - zu den Beiratsmitgliedern zählte u.a. Helmut Kentler, für den noch 2008 ein von Rüdiger Lautmann verfasster Nachruf von der HU publiziert wurde. Erst so ab 2010 fing die HU an, sich von Pro-C Ansichten öffentlich zu distanzieren.
@UwU Es ist schon etwas merkwürdig, so im Nachgang die privaten Kommentare von Fr. Frommel zu lesen. Sie war auf jeden Fall eine Frau die ihre Meinung hart raushaut und gerne Menschen beleidigt (was ich amüsant finde). Schade, denn genau solche Menschen brauchen Minderheiten: https://taz.de/!ku41876/ Die dort hinterlegte Mail-Adresse stimmt mit der von der Universität Kiel überein (https://www.uni-kiel.de/en/law/research/criminal-sciences) https://www.jstor.org/stable/27283547 Dort stellt sie folgendes fest: Im Folgenden geht es nur um die Tathandlung des Besitzes; denn Besitzstrafbarkeit ist in besonderem Maße begründungspflichtig. Dass die Rechtsordnung sittenwidrige Geschäfte nicht duldet und ggf. bestraft, ist leicht zu begründen. Aber eine reine Besitzstrafbarkeit ist weder unter dem Gesichtspunkt des Rechtsgüterschutzes legitimierbar noch ist ersichtlich, welche soziale Norm strafrechtlich stabilisiert werden soll, denn sexuelle Handlungen mit oder unter Benutzung von Puppen sind weder schädlich noch stören sie die gesellschaftliche Ordnung, da sie privat bleiben. Sie propagieren nicht, dass strafbare Handlungen des sexuellen Missbrauchs „normal“ seien, sondern folgen einer tragischen sexuellen Orientierung. [...] Pädophilie ist ein tragisches Schicksal. Die Gesellschaft verlangt aus gutem Grund von Menschen mit dieser Veranlagung Abstinenz. Aber wieso darf dann eine Kompensation mit einem Spielzeug strafrechtlich verboten werden? Deswegen gehe ich auch davon aus das §184l StGB nur in Teilen aufgehoben wird. Ein legaler Besitz ist bei einem physischen Objekt natürlich nicht viel Wert, da die Anschaffung illegal wäre, aber Fr. Frommel argumentiert eben mit der gesellschaftlichen Ordnung als Rechtsgut, so dass man da durchaus sowas verbieten könnte.