Thema: KINDERGARTEN

Hier findest du alle auf Kinder im Herzen veröffentlichten Beiträge zum Thema KINDERGARTEN.

Alle Beiträge zum Thema

Kindesvernachlässigung – eine moderne Tragödie

Um Kindesvernachlässigung handelt es sich, wenn die grundlegenden Bedürfnisse eines Kindes wie Fürsorge, Nahrung oder Zuwendung bewusst oder unbewusst vernachlässigt werden. Die Folgen der Vernachlässigung reichen von Entwicklungs- und Persönlichkeitsstörungen bis hin zu körperlichen Schäden. [1]

Kinder sind – besonders in jungem Alter – nicht dazu in der Lage, ihre Bedürfnisse alleine zu stillen und daher auf fürsorgende Erwachsene angewiesen. Die Bedürfnisse von Kindern und von Menschen im Allgemeinen sind vielfältig (vgl. "Maslow’sche Bedürfnispyramide") und reichen von körperlichen Bedürfnissen wie Essen, Trinken, Schlaf, gesundheitlicher Versorgung und Körperkontakt hin zu emotionalen Bedürfnissen wie dem nach Sicherheit, Geborgenheit, Liebe oder Wertschätzung.

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Da es ja das Ziel diese Blogs ist, „ein breiteres Bild zum Thema Pädophilie in die Öffentlichkeit zu tragen“, möchte ich heute, gewissermaßen als Gegenpol zu all den Medienberichten, die Pädophile als empathielose Monster zeigen, einmal von einem Mädchen erzählen, in das ich verliebt war und immernoch bin und was es für mich wirklich bedeutet, pädophil zu sein. Es bedeutet nämlich nicht, dass ich einen krankhaften Trieb in mir habe, den ich nur mit Mühe und unter Qualen kontrollieren kann. Es bedeutet einfach, dass ich mich Hals über Kopf in ein kleines Mädchen verlieben kann und dass ich möchte, dass es ihr gut geht.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

@Nixda Das Puppenverbot und §184b sind für mich schon miteinander verzweigt bin ich ganz ehrlich. Das muss man auch anerkennen, denn genau diesen "Anfangsverdacht" kann man tatsächlich konstruieren, wenn die Puppen wieder legal werden sollten. Wenn man eine hochrealistische Puppe nämlich auf bestimmte Art und Weise fotografiert wäre §184b StGB erfüllt... Ich kann mir so kein "ruhiges" leben mit einer Puppe vorstellen, da ich auch gerne Momente festhalten wollen würde. Es wäre auch für mich etwas widersprüchlich wenn Liebespuppen legal werden, aber fiktive Bilder weiterverfolgt werden, da man die Puppe ja entsprechend in Szene setzen kann - was dann wie dem betrachten eines fiktiven Bildes entspricht.
@Klase "Ich finde es unpassend und problematisch ..." - Von mir aus gerne. Kann jeder finden, wie er will. Meine Kernaussage war, dass eben auch moralisch hochtrabende Persönlichkeiten, die öffentlichkeitswirksam gern das Schild des Progressivismus vor sich her tragen, ganz schnell Hakenkreuze in den Augen bekommen können, wenn es ums Thema "Pädo" geht. Btw: Im Fall Edathy wurde ein - zum damaligen Zeitpunkt - legales Verhalten zum Anlass für Ermittlungen und Durchsuchungen. Nicht auszuschließen, dass nach etwaiger Aufhebung des Puppenverbots, ein Anfangsverdacht auf ähnliche Weise konstruiert wird. Nach dem Motto: Wer solche Puppen besitzt, der besitzt wahrscheinlich auch noch irgendwas Verbotenes. Und da schließt sich der Kreis wieder. Ok, wer sich gern durchsuchen lässt: Why not? Beste Grüße :+)
Salus ist da nicht die einzige App die mit Missbrauchsabbildungen trainiert wird. Deutschland verwendet auch so eine KI und erwirbt sie sogar kommerziell, sie finanziert also ein Unternehmen was aktiv Missbrauchsabbildungen für ihr Produkt nutzt. Darüber hinaus steht mit „Griffeye Brain“ auch eine werkseigene KI zur Verfügung, die hinsichtlich inkriminierten Materials trainiert ist. [...] Heute ist die Software „Griffeye Analyze DI Pro“ in Schleswig-Holstein sowie auch in mehreren weiteren Länderpolizeien flächendeckend im Einsatz. Die Polizei in Niedersachsen hat eine Eigenentwicklung im Einsatz "KiPo-Analyzer". Finde es interessant wie man die Verwendung für "das gute" rechtfertigen kann, so als ob die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen plötzlich ein Dreck wert sind.
Auch dann ergibt das keinen Sinn. Pädophilie ist kein Verhalten.
Das kann man so verstehen, oder so das "Pädophilie" gesellschaftlich als "unmoralisch" empfunden wird. Das ist halt die Realität und daher auch der Grund warum das Gesetz eingeführt wurde. Man hätte es vlt. so formulieren sollen "ein unmoralisch empfundenes Verhalten".