Thema: KINDERGARTEN

Kindesvernachlässigung – eine moderne Tragödie

Um Kindesvernachlässigung handelt es sich, wenn die grundlegenden Bedürfnisse eines Kindes wie Fürsorge, Nahrung oder Zuwendung bewusst oder unbewusst vernachlässigt werden. Die Folgen der Vernachlässigung reichen von Entwicklungs- und Persönlichkeitsstörungen bis hin zu körperlichen Schäden. [1]

Kinder sind – besonders in jungem Alter – nicht dazu in der Lage, ihre Bedürfnisse alleine zu stillen und daher auf fürsorgende Erwachsene angewiesen. Die Bedürfnisse von Kindern und von Menschen im Allgemeinen sind vielfältig (vgl. "Maslow’sche Bedürfnispyramide") und reichen von körperlichen Bedürfnissen wie Essen, Trinken, Schlaf, gesundheitlicher Versorgung und Körperkontakt hin zu emotionalen Bedürfnissen wie dem nach Sicherheit, Geborgenheit, Liebe oder Wertschätzung.

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Da es ja das Ziel diese Blogs ist, „ein breiteres Bild zum Thema Pädophilie in die Öffentlichkeit zu tragen“, möchte ich heute, gewissermaßen als Gegenpol zu all den Medienberichten, die Pädophile als empathielose Monster zeigen, einmal von einem Mädchen erzählen, in das ich verliebt war und immernoch bin und was es für mich wirklich bedeutet, pädophil zu sein. Es bedeutet nämlich nicht, dass ich einen krankhaften Trieb in mir habe, den ich nur mit Mühe und unter Qualen kontrollieren kann. Es bedeutet einfach, dass ich mich Hals über Kopf in ein kleines Mädchen verlieben kann und dass ich möchte, dass es ihr gut geht.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Das Sexualstrafrecht ist anfällig für Übertreibungen. Der Besitz eines einzigen Bildes (darunter auch fotorealistische Fakes, oder jung wirkende Erwachsene) wurde vor der Reform der Reform noch mit mindestens einem Jahr bestraft. Die versuchte Vergewaltigung eines Kindes widerum mit einer Mindeststrafe von sechs Monaten. Jemand der also bereits ein Kind entführt hat, oder aktiv dabei ist, wurde weniger hart bestraft. Das gibt es auch bis heute noch in der Form das Gewalt an Kindern bspw. mentale oder körperlicher (nicht sexueller) Missbrauch durch Schläge etc. deutlich sanfter bestraft werden als Puppen (i. S. v. Höchststrafen).
@Naylee: dieser Paragraph existiert in ähnlicher Form schon seit 2004. Mir wäre nicht bekannt, dass deshalb jemals jemand verurteilt worden wäre, der von positiven sexuellen Erlebnissen in seiner Kindheit berichtet hat. Verboten ist ja auch nicht zu sagen „ich hatte als Kind Sex mit einem Erwachsenen und das hat mir nicht geschadet.“ Den Gedanken, dass da draußen ganz viele Menschen wegen des § 140 sich nicht trauen, ihre Erlebnisse zu schildern und deshalb positive Erfahrungen unterrepräsentiert sind, halte ich daher für etwas weit hergeholt.
@Sirius Das kannst du in der heutigen Zeit vergessen. Als der "durchschnittliche Bürger" von der UN-Cybercrime Convention gehört hat und das dort den Mitgliedstaaten freigestellt wird nur Inhalte zu bestrafen, die "keine existierende Personen zeigen" wurde in Deutschland wieder eine Peition mit über 250-tausend Unterschriften rausgeholt. https://archive.ph/PzyIW
Es hilft aber nicht das Erwachsene sex mit 14-Jährigen haben können. Wie kann das immer noch bestehen? Mich wundert das wirklich Das geht klar, aber ein Stück plastik ist böse?
Vielen Dank, UwU. Du bringst das sehr gut auf den Punkt. Ich sehe das genauso.