Thema: MÄDCHEN

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Titelbild zu Mein Projekt: Linas Welt

Bevor ich auf mein erwähntes Projekt eingehe, möchte ich euch erklären wer Lina ist. Lina ist ein fiktives Mädchen mit dunkelbraunen langen Haaren, braunen Augen und einem süßen Lächeln, welches mir jeden Tag aufs neue Kraft gibt 😊.
Sie lebt nun seit längerer Zeit in meinem Kopf und ich stieß immer wieder auf ein Problem: Ich erlebe viel mit Lina und es ist Toll mit ihr zusammen zu sein. Auch wenn ich diese schönen Erlebnisse für mich erzeugen kann, muss ich immer wieder feststellen, dass es schwierig ist, anderen Menschen Lina zu zeigen, sie zu beschreiben, ihre Persönlichkeit, ihre Beziehungen, ihre Gesundheit, ihre Anatomie, ihre Fähigkeiten, ihre Umgebung und ihre Geschichte. Ich habe mir für so viele Bereiche des Lebens etwas für Lina überlegt und diese möchte ich der Welt zeigen. Ich möchte zeigen, was Lina für mich bedeutet, was eine fiktionale Beziehung in einem Menschen bewirken kann und dass eine Pädophilie nicht zwingend mit trauernder Einsamkeit in Verbindung gebracht werden kann.

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Da es ja das Ziel diese Blogs ist, „ein breiteres Bild zum Thema Pädophilie in die Öffentlichkeit zu tragen“, möchte ich heute, gewissermaßen als Gegenpol zu all den Medienberichten, die Pädophile als empathielose Monster zeigen, einmal von einem Mädchen erzählen, in das ich verliebt war und immernoch bin und was es für mich wirklich bedeutet, pädophil zu sein. Es bedeutet nämlich nicht, dass ich einen krankhaften Trieb in mir habe, den ich nur mit Mühe und unter Qualen kontrollieren kann. Es bedeutet einfach, dass ich mich Hals über Kopf in ein kleines Mädchen verlieben kann und dass ich möchte, dass es ihr gut geht.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Ja, das es solche Diskussionen überhaupt gibt zeigt ja schon gut auf, wie es um das Bestimmtheitsgebot geht. Wenn es nur ein Paar Privatleute sind dann ist das ja i. O., denn Gesetze kann nicht jeder verstehen. Aber das erstreckt sich ja schon auf Gerichte, wo jemand wegen dem Handel mit Schaufensterpuppen verurteilt wurde. Ein Strafverteidiger aus Niedersachsen berichtet auch von skurillen Polizeieinsätzen, wo die Beamten zur Hausdurchsuchung ein Maßband mitbringen und die Puppe an Ort und Stelle vermessen lt. dem Anwalt hat sich wohl eine Größe unter 150cm als Verdachtsfall etabliert. Meine 25 Jahre alte Schwester ist mit 146cm damit ein Kind in den Augen von Günther und Thomas. Das ist einfach nur lächerlich mittlerweile und nichts weiter als pädophobe, als auch rassistische Politik.
Man kann Gesetze unterschiedlich interpretieren. Wenn ich vom (vorgeschobenen) Sinn und Zweck des Gesetzes ausgehe, also der "Verhinderung des Einübens von Geschlechtsverkehr mit Kindern", dann verstehe ich es so, dass es für die Anwendung der Strafnorm nicht ausreicht, dass irgendwelche Kinderpuppen theoretisch zur Vornahme irgendwelcher sexueller Handlungen geeignet sein könnten, oder auch praktisch dazu genutzt werden, sondern dass die Bestimmung zur Vornahme sexueller Handlungen sich direkt aus entsprechenden Eigenschaften hinsichtlich ihrer Beschaffenheit ableitet, die diese Puppen letztlich als Sexpuppen qualifizieren. (Kinderspielzeug und Sammlerpuppen, hatte der Gesetzgeber dabei sicher nicht im Visier.) Außerdem beschreibt "Beschaffenheit" ja nun eindeutig einen Ist-Zustand und keinen "Könnte-vielleicht-werden-Zustand". Ändert natürlich nichts daran, dass die Strafnorm insgesamt Schrott ist und schnellstmöglich abgeschafft gehört.
Wenn du damit wirbst das man normale Puppen mit einem Sexspielzeug "aufrüsten" kannst, dann erhält die Puppe die zur Vornahme sexueller Handlungen notwendige Beschaffenheit. Eine Sexpuppe ist ganz nüchtern betrachtet auch nur eine normale Puppe mit bestimmten Beschaffenheiten, welche auch nachträglich durch Bastelein hinzugefügt werden können. Wie gesagt muss das aber nicht unbedingt notwendig sein, denn wenn jemand jetzt öffentlich aussagt das er seine Künstlerpuppe für sexuelle Zwecke erworben hat und mit dieser masturbationsähnliche Handlungen durchführt (reiben etc. pp), dann kann das auch unter §184l StGB fallen. Auf Jura-Foren wird das teilweise auch für Sammelfiguren möglich gehalten, obwohl sie über keine Öffnungen verfügen und aufgrund der Größe kein "Sex" möglich ist, aber Masturbation, "lecken" an bestimmten teilen usw. wäre möglich und somit einschlägig. Das Gesetz ist absoluter Müll.
Die Argumentation würde nur dann Sinn machen, wenn das Wort "Beschaffenheit" nicht im Gesetzestext stünde. Dann würde im Gesetz stehen, dass der Besitz, Handel, Verkauf etc. jeder(!) körperlichen Nachbildung eines Kindes/kindlichen Körperteils, die/das zur Vornahme sexueller Handlungen bestimmt ist, bestraft wird.
Ich bin leider immer stärker anti-LGBT geworden, weil diese Doppelmoral unerträglich ist: „wenn sich queere Menschen verstecken müssen, dann versagt die Demokratie an einer ihrer empfindlichsten Stellen, beim Schutz der Würde jedes Einzelnen“ Außer man ist Pädophil, dann ist die Würde jedes Einzelnen egal. Sowas und ähnliches hat ein CDU-Politiker ebenfalls gesagt nachdem er 2020 die Fantasien von einer Minderheit, die sich verstecken muss um nicht ggf. ermordet zu werden kriminalisiert hat.