Beiträge von März 2024

Titelbild zu Eine Reise durch die Vergangenheit: Besuch einer Ausstellung zu Pro-C – Netzwerken im Schwulen Museum Berlin

Samstagnachmittag in der Lützowstraße in Berlin. Wir stehen unter Neonbuchstaben, die in leuchtendem Pink „Schwules Museum“ buchstabieren. Ein Schild steht vor uns auf dem Bürgersteig und bewirbt eine Ausstellung über sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Zeichen von Emanzipation. Laut Beschreibung wird es in der Ausstellung um Akteure gehen, die sich teils selbst als pädophil identifiziert haben und zusammen mit der Schwulenbewegung für die Entkriminalisierung sexueller Kontakte zwischen Kindern und Jugendlichen eingetreten sind. Eine interessante Gelegenheit, etwas über die Irrwege der Vergangenheit zu erfahren – und eventuell daraus zu lernen.

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Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Ich glaube leider nicht, dass die faschistische Trump-Regierung solche Forschung noch zulassen wird, wenn sie jetzt schon wissenschaftliche Arbeiten zensiert, in denen nur Wörter wie „Gleichberechtigung“ oder „Diversität“ vorkommen.
In den USA könnten Wissenschaftler entsprechende Studien eig. durchführen, da in letzter Zeit zweimal höchstrichterlich bestätigt wurde das der Besitz von fiktiven Inhalten, auch wenn sie fotorealistisch sind, von der amerikanischen Verfassung geschützt ist. In Lewis v. State, 2023 hat das Gericht auch klar gemacht das die Beweislast beim Staat liegt, dieser also nachweisen muss das es sich bei dem Bild um ein tatsächliches Kind handelt: Im vorliegenden Fall stimmte das Gericht Lewis zu, dass der Staat keine Beweise dafür vorgelegt hatte, dass die Bilder, die vom Sachverständigen des Staates in den Anklagepunkten 1, 15, 16 und 23-30 als CGI identifiziert worden waren, das Bild eines Kindes darstellten oder enthielten. Das Gericht führte eine eigene unabhängige Untersuchung des Bildes in Ziffer 1 durch und kam zu dem Schluss, dass es kein Bild eines Kindes darstellte oder enthielt. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass „dies einen Mangel an Beweisen darstellt, der ausreicht, um die Verurteilung von Lewis aufzuheben“. https://www.criminallegalnews.org/news/2023/jun/15/arkansas-supreme-court-reverses-11-counts-possession-child-pornography-because-cgi-images-do-not-depict-image-child/
@Nixda Das ist doch nicht das Problem und auch keine Rechtfertigung? Mit der gleichen Logik hätte man die Diskriminierung von Schwulen aufrechterhalten müssen, da auch genau das gleiche passiert wäre.
Wenn man manche Kommentare zu dem Thema z. B. auf social media liest, könnte man zu dem Schluss kommen. Vielen fehlt aber vielleicht auch einfach nur die Bereitschaft, mal nicht reflexhaft immer in dieselbe Richtung zu denken. Nicht nur auf Social Media. Vielleicht ist es nicht unbedingt so, dass die Leute da gar nicht unterscheiden können, aber viele setzen Pädophile trotzdem pauschal auf eine Stufe mit Missbrauchstätern. Und durch Ausdrücke wie z.B. "pädophile Handlungen" (die man z. B. auch oft von Politikern aller Parteien oder sogar in Infobroschüren zum Thema sexueller Kindesmissbrauch lesen kann), wird diese Gleichsetzung nur gefördert - was irgendwann wirklich dazu führen kann, dass da nicht mehr unterschieden wird und die Begriffe "Pädophilie" und "sexueller Kindesmissbrauch" in den Augen vieler Leute komplett zu Synonymen werden. Ich kann nicht beurteilen, ob es wirklich die Mehrheit der Leute ist, die so denken, aber es sind definitiv nicht wenige. Das Problem geht definitiv weit über Social-Media-Kommentare hinaus.
@Anonym Wenn ein Teil der Belegschaft die Arbeit niederlegt, um die Entlassung eines bestimmten Arbeitnehmers zu verlangen, kann es durchaus zu sogen. Druckkündigungen kommen. Kündigungsgrund, wäre dann nicht explizit die pädophile Sexualpräferenz des Arbeitnehmers, sondern die Drucksituation des Arbeitgebers, durch innerbetriebliche Verwerfungen und Störungen im Betriebsablauf. Daraus kann man schon ableiten, dass ein, durch das AGG stärker geschützter pädophiler Arbeitnehmer, nicht im Interesse von Arbeitgebern sein kann. @Breaky "Gerade beim Thema Pädophilie können das viele Leute aber offensichtlich nicht." Wenn man manche Kommentare zu dem Thema z. B. auf social media liest, könnte man zu dem Schluss kommen. Vielen fehlt aber vielleicht auch einfach nur die Bereitschaft, mal nicht reflexhaft immer in dieselbe Richtung zu denken.