@Anonym
Habe dort mal einen Kommentar hinterlassen, mal sehen, ob er freigeschaltet wird.
Bemerkenswert übrigens, dass die Kanzlei überhaupt nicht im Bereich Strafrecht tätig ist, sondern lediglich im Arbeits-, Erb- und Kommunalrecht. Die bisherigen mir bekannten Einschätzungen von Anwälten im Bereich Strafrecht haben das Urteil allesamt kritisiert.
Danke für diese hervorragende Stellungnahme, der ich mich nur nur vollständig anschließen kann.
Das Urteil des Bundesverfassungsgericht ist einer schwärzesten Tage in der Geschichte der Deutschen Demokratie seit 1945, weil in der Urteilsbegründung der Abschaffung zentraler Grundrechte Türen und Toren geöffnet wurden.
Die Richter des Bundesverfassungsgerichtes, die diesem Urteil zugestimmt haben, haben ihre Entscheidung nicht an einer wissenschaftlichen Faktenlage begründet, sondern sich auf Vermutungen, falsche Zitate und allgemein sehr diskriminierenden Aussagen gegenüber Pädophilen gestürzt. Denn das Ergebnis, das zum Schluss herauskommen musste, stand von vornherein fest: Dass das Puppenverbot bestehen bleiben müsste, denn sonst wären alle Parteien, KTW, die Pädojäger, Kinderschützer (auch angebliche) und Therapeut*innen, die gegenüber mit stigmatisierenden Aussagen aufgefallen sind, sofort auf die Barrikaden gegangen und hätten behauptet, dass von nun an massenhaften Missbrauch von Kindern Vorschub geleistet worden wäre, natürlich ohne jegliche wissenschaftliche Belege. Dafür haben die Richter*innen alle juristischen Winkelzüge verwendet, die es gibt und sind dabei hart an der Grenze vorbei geschliffen, wo auch die Einhaltung des Rechts von Bundesverfassungsrichtern nicht mehr erfolgt. Ich glaube nicht, dass Ihnen bewusst war, mit welcher brachialer Gewalt sie grundlegende Prinzipien des Rechtsstaates schleifen, denn beim Thema Pädophilie wirft die Gesellschaft schnell Prinzipien über Bord, die sie an anderer Stelle vehement verteidigt: Dazu gehört, dass man nur wegen der Zugehörigkeit zu einer Minderheit nicht diskriminiert werden darf, was bei Pädophilen täglich mit Zustimmung einer übergroßen Bevölkerungsmehrheit geschieht und die Brandmauer gegen die AfD, die beim Thema Pädophilie faktisch nicht existiert. Das Urteil des Bundesverfassungsgericht ist die Folge der jahrzehntelangen Stigmatisierung von pädophilen Menschen seit den 1990er Jahren, die von allen wichtigen politischen und gesellschaftlichen Akteuren getragen wird. Selbst von KTW, das in den Anfangsjahren viel zur Entstigmatisierung pädophiler Menschen beigetragen hat, kommen in letzter Zeit fast ausschließlich diskriminierende Stellungsnahmen gegenüber Pädophilen, vor allem von Herrn Prof. Dr. Beier. Wenn man ständig nur das Bild von einem Pädophilen entwirft, der andauernde Gefahr für die Gesellschaft ist und nur durch Therapie und/oder triebdämpfende Medikamente von sexuellen Übergriffen auf Kindern abgehalten werden, dann muss man sich nicht wundern, dass man am Ende die völlige rechtliche Willkür gegenüber Pädophilen in Kauf nimmt. Die Gesellschaft wird dieses Urteil nicht interessieren, weil diese durch die gezielte Nichtberichterstattung im ÖRR davon nichts erfahren hat. Dabei haben sich die Vertreter der queren Community, die Pädophile ausdrücklich diskriminieren, ihr eigenes Grab geschaufelt, denn bei einem Wahlsieg der AfD werden sie die nächsten sein, die mit Unrechtsgesetzen ins Visier genommen werden und wie man aus Erfahrungen aus den USA, Russland und der Türkei weiß, werden nur sehr wenige Richter*innen den Mut haben, sich öffentlich gegen eine Regierung des Unrechtes zu stellen.
@Breaky
Dann zieh dir gerne diesen abenteurlichen Artikel rein:
https://grafkerssenbrock.com/kinderschutz-als-verfassungsrechtlicher-leitgedanke
Der Gesetzgeber ist berechtigt, gesellschaftliche Wertentscheidungen sichtbar zu machen und durch Strafnormen deutlich zu machen, dass bestimmte Verhaltensweisen mit der Werteordnung des Grundgesetzes unvereinbar sind. Gerade im Bereich des Kinderschutzes dürfe der Staat normativ verdeutlichen, dass Kinder niemals zum Objekt sexueller Handlungen oder sexueller Objektivierung gemacht werden dürfen. [...]
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung ist keine Aufgabe eines einzelnen Rechtsgebiets. Er ist ein tragendes Strukturprinzip der gesamten Rechtsordnung.