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Autor: Frank Denker

Gastautor

Frank Denker ist ein Gastautor auf Kinder im Herzen.

Frank Denkers Blog

Gastbeitrag

Die Sonne ging gerade auf und tauchte die Umgebung in ein rotgoldenes Licht. Sie erhob sich über den Horizont genau am gegenüberliegenden Ende der Schlucht, deren grün bewaldete Seitenwände oben immer steiler werden und – nachdem sie schon lange nur noch schroffe Felsen sind – mit ihren Spitzen an den Himmel zu stoßen scheinen.

Das ist ja wie ein Bild auf einem Groschenroman. Mit Blick auf die glühende Sonne stand Ralf hoch oben über dem Tal auf einem Fels- Plateau, welches sich so ideal für einen Aussichtspunkt auf dem Weg zum Gipfel anbot. Still lächelte er in sich hinein. Seine Mutter hatte früher diese Heftchen regelrecht „verschlungen“. Auch er war einmal ein begeisterter Leser dieser Geschichten, bis er kein Kind mehr war und sich Lebendigerem zugewandt hatte.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Wie sieht das eig. mit der Beschwerde vor dem EGMR aus? Ich lese man muss das innerhalb von 4 Monaten nach der letzten Entscheidung vorbringen. Das gültige Datum soll wohl der Datum des Beschlusses sein, also ab dem 21.05.2026. "You must submit your application within the strict 4-month time limit of the final domestic court decision that exhausted your remedies (this was reduced from 6 months on 1 February 2022). The deadline is calculated from the date of the final decision — not when you received it." Ist das nicht etwas absurd, oder verstehe ich was falsch.
Ich hatte eher die wissenschaftlichen Mitarbeiter im Verdacht, welche einige Vorarbeit leisten (und dabei natürlich auch KI falsch einsetzen können). Eigentlich war Richter Offenloch Berichterstatter in diesem Fall aber die anderen Senatsmitglieder haben sicherlich ihre eigenen wissenschaftlichen Mitarbeiter für einen mehrheitsfähigen Entwurf bemüht. Das würde dann auch erklären, warum er nicht sagen kann, auf welche Studien sich die Mehrheit am Ende beruft (die wissen es vermutlich selbst nicht genauer als "ich vertraue da meinem wissenschaftlichen Mitarbeiter" aka "Quelle: Trust my assistant, Bro"). Aber ob nun schlechte KI-Arbeit oder schlechter wissenschaftlicher Mitarbeiter (oder eine Kombination hieraus), ist eigentlich egal: Es bleibt untragbar, dass der Senat so einem grottig ausgearbeiteten Beschluss, trotz deutlicher Kritik aus den eigenen Reihen, mehrheitlich zustimmt.
Man sieht auch das die sich nicht mit Pädophilie bzw. Pädophilen beschäftigen wollen. Wie kann man bitte noch nicht einmal IRGENDEIN Gutachten beauftragen!? Bei Pädophilie gibt es so viel Diskrepanz zwischen das was gesellschaftlich bekannt ist und der wissenschaftlichen Realität.Genau hier hätte ein Gutachten - nein mehrere - absolut dazugehört.
edit es waren 2 von 4 .. außerdem waren ne Menge Fach Fremde Beiträge dabei ...
Ich mein 2 der 3 Quellen die für ein Verbot sprechen und das BVerfG zitiert hat wurden von einer Studie die dagegen war sogar analysiert und als reines Fabulieren ohne Daten gewertet .. kommt in der Entscheidung halt auch nicht vor die werden dennoch genommen und als Beweis genannt das es auch Indizien für ein Verbot gäbe ...