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Autor: LAWlenz

Gastautor

LAWlenz ist ein Gastautor auf Kinder im Herzen.

LAWlenzs Blog

Gastbeitrag

Ich habe einen Traum, will ich Dir sagen. Ich habe einen Traum, dass Pädophile eines Tages OFFEN mit ihrer sexuellen Orientierung umgehen DÜRFEN.

Damit meine ich, dass sie sich zu ihrer Neigung bekennen können, ohne dafür diskriminiert zu werden. Damit meine ich nicht: sexuelle Handlungen jeglicher Art.

Ich möchte, dass Du durch meine Augen siehst und Dir, so wie mir, bewusst wird, warum die Erfüllung dieses Traumes nur GUTE FOLGEN haben kann. Ich werde Dir von einer Welt erzählen, in der es schon so ist. Und sie mit der heutigen vergleichen.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Ich kann dieses Buch, welches offiziell von dem Verlag kostenlos hier abrufbar ist: https://www.seritatyo.fi/wp-content/uploads/2023/06/Mielihalu_ja_jarkimina_Ulla-Konttila.pdf Es ist in der finnischen Sprache, aber es lohnt sich dieses Buch durch DeepL etc. übersetzen zu lassen. Es diskutiert die Pädophilie auf eine humane Weise und unterscheidet somit zwischen Missbrauch und der Neigung an sich. Ebenfalls thematisieren die Autoren auch Ersatzmaterialien und kommen im Kontext von CLSD zu dem schockierendem Ergebnis das "Wenn du ein Stück Plastik in Form bringst, dann ist es immer noch nur ein Stück Plastik."
Das lustige ist das Teile des Transsexuellengesetz ganze fünfmal als verfassungswidrig erklärt wurden: 1993: 1 BvL 38/92 2005: 1 BvL 3/03 2006: 1 BvL 1/04 und 1 BvL 12/04 2008: 1 BvL 10/05 2011: 1 BvR 32957/07 Ich kann mir nicht vorstellen das es das Gesetz als ganzes für nichtig erklärt, daher wird § 184l eine gleiche Laufbahn erleben, wenn man es darauf anlegen möchte.
Nicht nur das! Jetzt ist auch der Schutz von Gefühlen ein Staatsziel: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/hessen-polizei-gesetz-sicherheitsgefuehl-verfassungswidrig-kriminalitaet-gefahr
Das ist doch alles nutzlos. Das EGMR, die höchstmögliche Instanz die wir gehen können, hat doch im Jahre 2012 bei der Inzest-Strafbarkeit folgendes geurteilt: "Deutschland habe einen weiten Entscheidungsspielraum zum Schutz der Moral, entschied der Menschenrechtsgerichtshof [...] Das vom deutschen Gesetzgeber mit dem Inzestverbot verfolgte Ziel, den Schutz der Moral und der Rechte anderer zu gewährleisten, sei ein legitimes Ziel" Die "Moral" wird auch durch das Puppenverbot geschützt. Rechtsgüter sind also ausdrücklich absolut egal, denn die "Moral" ist ein Rechtsgut. So paradox es auch klingen mag, aber Minderheiten wie wir, dessen Existenz für viele schon ein Problem ist können zum "Schutz der Moral" diskriminiert werden. Das wurde vom EGMR so bestätigt. Warum sollte das BVerfG das bei pädophilen Fantasien anders sehen? Seien wir ehrlich. Das Gericht hat ja schließlich EXPLIZIT die Moral als Rechtfertigung genannt. Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/egmr-inzestverbot-geschwister-sexuelle-selbstbestimmung