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Autor: Emma Artless

Gastautor

Emma Artless ist ein Gastautor auf Kinder im Herzen.

Emma Artless' Blog

Gastbeitrag
Titelbild zu Ein sonderbares und gar schreckliches Einhorn

Die Grübeleien einer nicht-übergriffigen pädophilen Frau

Das hier ist furchteinflößend. Schon alleine diesen Text anonym zu schreiben sorgt dafür, dass mein Herz schneller schlägt. Worüber ich jetzt reden möchte ist sehr schwer für mich, denn jeder dem etwas an mir liegt hat mir gesagt niemals darüber zu sprechen.

Ihr könnt mich Emma nennen. Ich bin eine Frau, ungefähr 30 Jahre alt, und ich bin pädophil. Ja, wirklich.

Lasst uns zunächst einmal ein paar Dinge aus dem Weg räumen. Ich habe keine Zwangsgedanken, das ist keine Phase, und ich sage das nicht um Aufmerksamkeit zu bekommen. Ich bin nicht körperlich abstoßend, oder sozial unfähig, und ich täusche nicht aus einer Laune heraus vor eine Frau zu sein. Eigentlich finde ich, dass ich nichts davon sagen müsste, aber all diese Sachen wurden mir in meinem Leben bereits vorgeworfen. Ich sollte außerdem darauf hinweisen, dass ich keine Kinder missbrauche, mir keine Kinderpornographie angucke, und nicht anfange zu sabbern oder mich anderweitig unangemessen verhalte sobald ein Kind den Raum betritt. Es liegt nicht in meiner Natur, mich wie ein Raubtier zu verhalten. Das Wort "Pädophiler" ist nicht gleichbedeutend mit "Missbrauchstäter". Also, bitte, schlagt euch diese Ansicht sofort aus dem Kopf. Diese beiden Konzepte sind nicht synonym, das Eine lässt nicht zwingend auf das Andere schließen, und wenn dies eine mathematische Gleichung wäre, dann würde die Summe von beidem gleichermaßen nicht '42' ergeben. Ein Pädophiler ist eine Person, entweder jugendlich oder erwachsen, dessen primäre oder ausschließliche sexuelle Neigung auf vorpubertäre Kinder (in der Regel unter dem Alter von zwölf) gerichtet ist. Auch wenn – psychologisch gesprochen – jemand mindestens 16 Jahre alt sein muss um als pädophil gelten zu können, so sind viele von uns, mich selber eingeschlossen, sich schon früher unserer Neigungen bewusst. Auf der anderen Seite ist ein Kindesmissbraucher jemand, der Kinder missbraucht. Es ist wirklich ganz einfach; aber ich schweife ab. Dies sind Informationen, die man überall finden kann, wenn man denn geneigt ist entsprechende Nachforschungen anzustellen. Ich möchte versuchen mein eigenes individuelles Bild zu malen, um euch einen kleinen Einblick in mein eigenes kleines lustiges Leben zu geben. Angefangen hiermit:

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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"Politischer Druck und gesellschaftliche Ablehnung von können die richterliche Bewertung beeinflussen." Also entweder wir haben einen Rechtsstaat oder wir haben keinen. Da ist ein großer Unterschied zwischen einer Garantie und einem Versprechen. Wenn "politischer Druck und gesellschaftliche Ablehnung" ausreichen, um uns die Grundrechte zu verwehren, dann haben diese Grundrechte keinen Wert. Dann waren diese nur ein nettes Versprechen, aber keine Garantie. Trotzdem halte ich diese Einschätzung natürlich für realistisch... leider.
@UwU Auf der einen Seite finde ich es natürlich Schade, dass du weg bist. Du hast uns immer mit sehr guten Informationen versorgt. Dafür möchte ich dir danken, ich weiß deine Arbeit wirklich sehr zu schätzen. Auf der anderen Seite gönne ich dir natürlich auch diese verdiente Pause. Ich wünsche dir eine gute, erholsame Zeit und freue mich, wenn du irgendwann zurück kommst. Ich hoffe, dass dann dieser Albtraum endlich ein Ende gefunden hat und wir uns über die schönen Dinge unterhalten können. Lass dich nicht unterkriegen.
Also so wie ich das hier lese gab es eine Verfassungsbeschwerde gegen das Puppenverbot bereits und zwar von Gieseking. Aber da er darüber nicht berichtet wurde seine wohl abgelehnt. Also, das Eure Beschwerden es geschafft haben zeigt ja schon einmal das doch Hoffnung besteht. Siehe hier in den Kommentaren, wo er in 2022 sagte: Bei dieser Gelegenheit möchte ich auch noch auf meine Erfahrungen in eigener und dritter VBs hinweisen: https://paedoseite.home.blog/2022/07/02/verfassungsbeschwerden-eingereicht/
Hier einmal die Meinung einer KI zu den laufenden Verfahren: Risiken / Gegenargumente Das BVerfG hat bislang selten Grundrechte gegen strafrechtliche Regelungen mit starkem Schutzinteresse abgewogen. Politischer Druck und gesellschaftliche Ablehnung von können die richterliche Bewertung beeinflussen. Abschließende Einschätzung Unter Berücksichtigung der niedrigen generellen Erfolgsquote von Verfassungsbeschwerden, aber gleichzeitig der starken empirischen Evidenz, dass das Verbot weder wirksam noch verhältnismäßig ist, liegen die Erfolgschancen über dem Durchschnitt, jedoch nicht hoch genug, um ein garantiertes Ergebnis zu erwarten. Wenn das Verfahren die üblichen Fristen (≥ 6 Monate) übersteht und die Richter die genannten Grundrechtsverletzungen anerkennen, könnte sie das Verbot zumindest teilweise für verfassungswidrig erklären.
Habe mich dazu entschieden erst einmal Abstand von diesem Thema zu nehmen, da die Entscheidung ja bald da ist. Das kostet mich in letzter Zeit einfach zu viel Energie (Studien, Verfassungsrecht etc. pp.). Habe mich daher auch von Euren Webseiten abgemeldet, um auch wirklich mental den Kopf für privates freizubekommen. Danke für die tolle Zeit. Ich melde mich nach einer hoffentlich positiven Entscheidung wieder bei Euch. Aber aktuell möchte ich mich bis zu diesem Zeitpunkt auf andere Dinge konzentrieren. Ich hoffe das ich auf KiH und co. viel positives bis dahin als "backlog" lesen darf. Euch ein frohes neues Jahr und weiterhin viel Erfolg. 🐀