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Autor: Emma Artless

Gastautor

Emma Artless ist ein Gastautor auf Kinder im Herzen.

Emma Artless' Blog

Gastbeitrag
Titelbild zu Ein sonderbares und gar schreckliches Einhorn

Die Grübeleien einer nicht-übergriffigen pädophilen Frau

Das hier ist furchteinflößend. Schon alleine diesen Text anonym zu schreiben sorgt dafür, dass mein Herz schneller schlägt. Worüber ich jetzt reden möchte ist sehr schwer für mich, denn jeder dem etwas an mir liegt hat mir gesagt niemals darüber zu sprechen.

Ihr könnt mich Emma nennen. Ich bin eine Frau, ungefähr 30 Jahre alt, und ich bin pädophil. Ja, wirklich.

Lasst uns zunächst einmal ein paar Dinge aus dem Weg räumen. Ich habe keine Zwangsgedanken, das ist keine Phase, und ich sage das nicht um Aufmerksamkeit zu bekommen. Ich bin nicht körperlich abstoßend, oder sozial unfähig, und ich täusche nicht aus einer Laune heraus vor eine Frau zu sein. Eigentlich finde ich, dass ich nichts davon sagen müsste, aber all diese Sachen wurden mir in meinem Leben bereits vorgeworfen. Ich sollte außerdem darauf hinweisen, dass ich keine Kinder missbrauche, mir keine Kinderpornographie angucke, und nicht anfange zu sabbern oder mich anderweitig unangemessen verhalte sobald ein Kind den Raum betritt. Es liegt nicht in meiner Natur, mich wie ein Raubtier zu verhalten. Das Wort "Pädophiler" ist nicht gleichbedeutend mit "Missbrauchstäter". Also, bitte, schlagt euch diese Ansicht sofort aus dem Kopf. Diese beiden Konzepte sind nicht synonym, das Eine lässt nicht zwingend auf das Andere schließen, und wenn dies eine mathematische Gleichung wäre, dann würde die Summe von beidem gleichermaßen nicht '42' ergeben. Ein Pädophiler ist eine Person, entweder jugendlich oder erwachsen, dessen primäre oder ausschließliche sexuelle Neigung auf vorpubertäre Kinder (in der Regel unter dem Alter von zwölf) gerichtet ist. Auch wenn – psychologisch gesprochen – jemand mindestens 16 Jahre alt sein muss um als pädophil gelten zu können, so sind viele von uns, mich selber eingeschlossen, sich schon früher unserer Neigungen bewusst. Auf der anderen Seite ist ein Kindesmissbraucher jemand, der Kinder missbraucht. Es ist wirklich ganz einfach; aber ich schweife ab. Dies sind Informationen, die man überall finden kann, wenn man denn geneigt ist entsprechende Nachforschungen anzustellen. Ich möchte versuchen mein eigenes individuelles Bild zu malen, um euch einen kleinen Einblick in mein eigenes kleines lustiges Leben zu geben. Angefangen hiermit:

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Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Inzwischen findet auch ein sehr effektiver Silencing-Prozess statt. Ich beobachte immer öfter, dass schon denjenigen, die sich kritisch zu dem Verbot äußern als naiv und gefährlich für Kinder angegriffen werden, weil Puppen Leute ja zu Missbrauch anregen können. Schon das Äußern einer anderen Meinung, das Stellen von Fragen oder der Hinweis auf die nicht vorhandene Beweislage wird somit als inakzeptabler Angriff auf den Kinderschutz denunziert. Das funktioniert sogar im wissenschaftlichen Bereich. Gestern las ich einen Kommentar, der die einzigen Wissenschaftler, die bislang empirische Daten erhoben haben angegriffen haben, weil sie die Ansichten von Pädophilen übernehmen würden. Dass (einige) Pädophile die Legalisierung von Kindersexpuppen fordern ist also selbst für (einige) Wissenschaftler Grund genug, die Erhebung von Daten als Inakzeptabel zu brandmarken, wenn diese Daten die Position der Legalisierung am Ende unterstützen können. Ich fürchte in ein paar Jahren ist der Gedanke, dass Kindersexpuppen legalisiert werden können gesellschaftlich genauso verachtet und empörend, wie es heute der Gedanke ist, dass man Kindesmissbrauch oder Kinderpornografie legalisieren könne.
Das Gesetz durchläuft leider schon den "Normalisierungs"prozess. Ein deutscher Streamer hatte sich kurz nach dem Verbot kritisch zum Gesetz geäußert und es abgelehnt als er mal vom Chat drauf angesprochen wurde. Seine neue Position ist jetzt das jede Form der Fiktion nicht opferlos sei, weil es "normalisiert" und zu Taten anstiften kann.
Vor dem Urteil gab es das schon. Es ist halt jetzt für nicht-Juristen unmöglich, weil das Urteil vom BVerfG es bestätigt und das Gericht die gleichen Argumente wie die radikalen "Kinderschützer" reproduziert. Evidenzbasierte Kriminalpolitik gibt es (leider) nicht mehr und jetzt wurde es von oben abgesegnet. Klar war das schon lange Praxis, aber kritisieren kann man das fehlen solcher Kriminalpolitik nur noch schwer.
Ich halte ihn, anhand seiner Selbstbeschreibung, auch für voreingenommen: Opferanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Christian Steffgen, hat seit 2001 viele Fälle auf Seiten der Opfer in Nebenklagen und Adhäsionsverfahren vertreten. Schade, dass gefühlt kein "Kinderschützer" oder "Opferanwalt" etwas Toleranz zeigen und über den Tellerrand schauen kann...
Einmal bitte mit 1 Stern bewerten, weil das ein echt schlechter Artikel ist: https://www.anwalt.de/rechtstipps/bundesverfassungsgericht-bestaetigt-verbot-von-sexpuppen-mit-kindlichem-erscheinungsbild-expertenbericht-277204.html Mit seinem Beschluss vom 21.05.2026 stärkt das Bundesverfassungsgericht den präventiven Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt. Immer geil diese Annahme. Die Wissenschaft suggeriert ja eben das die Puppen präventiv wirken können, also kann man hier wohl eher von einem Schaden sprechen. Die Entscheidung dürfte für die zukünftige Anwendung des § 184l StGB richtungsweisend sein und setzt zugleich Maßstäbe für die verfassungsrechtliche Bewertung präventiver Strafnormen im Bereich des Sexualstrafrechts. Übersetzt: Mehr Verbote! Strafbar seien ausschließlich objektiv nach außen tretende Handlungen wie Herstellung, Vertrieb, Erwerb oder Besitz entsprechender Gegenstände. Die Vorschrift erfasse somit kein reines Gedankenstrafrecht. Gedankenstrafrecht bedeutet eben viel mehr, wie z. B. "predictive policing" und genau das wird mit § 184l StGB gemacht. Meine Fresse.