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Autor: Emma Artless

Gastautor

Emma Artless ist ein Gastautor auf Kinder im Herzen.

Emma Artless' Blog

Gastbeitrag
Titelbild zu Ein sonderbares und gar schreckliches Einhorn

Die Grübeleien einer nicht-übergriffigen pädophilen Frau

Das hier ist furchteinflößend. Schon alleine diesen Text anonym zu schreiben sorgt dafür, dass mein Herz schneller schlägt. Worüber ich jetzt reden möchte ist sehr schwer für mich, denn jeder dem etwas an mir liegt hat mir gesagt niemals darüber zu sprechen.

Ihr könnt mich Emma nennen. Ich bin eine Frau, ungefähr 30 Jahre alt, und ich bin pädophil. Ja, wirklich.

Lasst uns zunächst einmal ein paar Dinge aus dem Weg räumen. Ich habe keine Zwangsgedanken, das ist keine Phase, und ich sage das nicht um Aufmerksamkeit zu bekommen. Ich bin nicht körperlich abstoßend, oder sozial unfähig, und ich täusche nicht aus einer Laune heraus vor eine Frau zu sein. Eigentlich finde ich, dass ich nichts davon sagen müsste, aber all diese Sachen wurden mir in meinem Leben bereits vorgeworfen. Ich sollte außerdem darauf hinweisen, dass ich keine Kinder missbrauche, mir keine Kinderpornographie angucke, und nicht anfange zu sabbern oder mich anderweitig unangemessen verhalte sobald ein Kind den Raum betritt. Es liegt nicht in meiner Natur, mich wie ein Raubtier zu verhalten. Das Wort "Pädophiler" ist nicht gleichbedeutend mit "Missbrauchstäter". Also, bitte, schlagt euch diese Ansicht sofort aus dem Kopf. Diese beiden Konzepte sind nicht synonym, das Eine lässt nicht zwingend auf das Andere schließen, und wenn dies eine mathematische Gleichung wäre, dann würde die Summe von beidem gleichermaßen nicht '42' ergeben. Ein Pädophiler ist eine Person, entweder jugendlich oder erwachsen, dessen primäre oder ausschließliche sexuelle Neigung auf vorpubertäre Kinder (in der Regel unter dem Alter von zwölf) gerichtet ist. Auch wenn – psychologisch gesprochen – jemand mindestens 16 Jahre alt sein muss um als pädophil gelten zu können, so sind viele von uns, mich selber eingeschlossen, sich schon früher unserer Neigungen bewusst. Auf der anderen Seite ist ein Kindesmissbraucher jemand, der Kinder missbraucht. Es ist wirklich ganz einfach; aber ich schweife ab. Dies sind Informationen, die man überall finden kann, wenn man denn geneigt ist entsprechende Nachforschungen anzustellen. Ich möchte versuchen mein eigenes individuelles Bild zu malen, um euch einen kleinen Einblick in mein eigenes kleines lustiges Leben zu geben. Angefangen hiermit:

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Ich kann dieses Buch, welches offiziell von dem Verlag kostenlos hier abrufbar ist: https://www.seritatyo.fi/wp-content/uploads/2023/06/Mielihalu_ja_jarkimina_Ulla-Konttila.pdf Es ist in der finnischen Sprache, aber es lohnt sich dieses Buch durch DeepL etc. übersetzen zu lassen. Es diskutiert die Pädophilie auf eine humane Weise und unterscheidet somit zwischen Missbrauch und der Neigung an sich. Ebenfalls thematisieren die Autoren auch Ersatzmaterialien und kommen im Kontext von CLSD zu dem schockierendem Ergebnis das "Wenn du ein Stück Plastik in Form bringst, dann ist es immer noch nur ein Stück Plastik."
Das lustige ist das Teile des Transsexuellengesetz ganze fünfmal als verfassungswidrig erklärt wurden: 1993: 1 BvL 38/92 2005: 1 BvL 3/03 2006: 1 BvL 1/04 und 1 BvL 12/04 2008: 1 BvL 10/05 2011: 1 BvR 32957/07 Ich kann mir nicht vorstellen das es das Gesetz als ganzes für nichtig erklärt, daher wird § 184l eine gleiche Laufbahn erleben, wenn man es darauf anlegen möchte.
Nicht nur das! Jetzt ist auch der Schutz von Gefühlen ein Staatsziel: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/hessen-polizei-gesetz-sicherheitsgefuehl-verfassungswidrig-kriminalitaet-gefahr
Das ist doch alles nutzlos. Das EGMR, die höchstmögliche Instanz die wir gehen können, hat doch im Jahre 2012 bei der Inzest-Strafbarkeit folgendes geurteilt: "Deutschland habe einen weiten Entscheidungsspielraum zum Schutz der Moral, entschied der Menschenrechtsgerichtshof [...] Das vom deutschen Gesetzgeber mit dem Inzestverbot verfolgte Ziel, den Schutz der Moral und der Rechte anderer zu gewährleisten, sei ein legitimes Ziel" Die "Moral" wird auch durch das Puppenverbot geschützt. Rechtsgüter sind also ausdrücklich absolut egal, denn die "Moral" ist ein Rechtsgut. So paradox es auch klingen mag, aber Minderheiten wie wir, dessen Existenz für viele schon ein Problem ist können zum "Schutz der Moral" diskriminiert werden. Das wurde vom EGMR so bestätigt. Warum sollte das BVerfG das bei pädophilen Fantasien anders sehen? Seien wir ehrlich. Das Gericht hat ja schließlich EXPLIZIT die Moral als Rechtfertigung genannt. Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/egmr-inzestverbot-geschwister-sexuelle-selbstbestimmung