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In den USA könnten Wissenschaftler entsprechende Studien eig. durchführen, da in letzter Zeit zweimal höchstrichterlich bestätigt wurde das der Besitz von fiktiven Inhalten, auch wenn sie fotorealistisch sind, von der amerikanischen Verfassung geschützt ist.

In Lewis v. State, 2023 hat das Gericht auch klar gemacht das die Beweislast beim Staat liegt, dieser also nachweisen muss das es sich bei dem Bild um ein tatsächliches Kind handelt:

Im vorliegenden Fall stimmte das Gericht Lewis zu, dass der Staat keine Beweise dafür vorgelegt hatte, dass die Bilder, die vom Sachverständigen des Staates in den Anklagepunkten 1, 15, 16 und 23-30 als CGI identifiziert worden waren, das Bild eines Kindes darstellten oder enthielten. Das Gericht führte eine eigene unabhängige Untersuchung des Bildes in Ziffer 1 durch und kam zu dem Schluss, dass es kein Bild eines Kindes darstellte oder enthielt. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass „dies einen Mangel an Beweisen darstellt, der ausreicht, um die Verurteilung von Lewis aufzuheben“.

https://www.criminallegalnews.org/news/2023/jun/15/arkansas-supreme-court-reverses-11-counts-possession-child-pornography-because-cgi-images-do-not-depict-image-child/

@Nixda

Das ist doch nicht das Problem und auch keine Rechtfertigung? Mit der gleichen Logik hätte man die Diskriminierung von Schwulen aufrechterhalten müssen, da auch genau das gleiche passiert wäre.

Wenn man manche Kommentare zu dem Thema z. B. auf social media liest, könnte man zu dem Schluss kommen. Vielen fehlt aber vielleicht auch einfach nur die Bereitschaft, mal nicht reflexhaft immer in dieselbe Richtung zu denken.

Nicht nur auf Social Media. Vielleicht ist es nicht unbedingt so, dass die Leute da gar nicht unterscheiden können, aber viele setzen Pädophile trotzdem pauschal auf eine Stufe mit Missbrauchstätern. Und durch Ausdrücke wie z.B. "pädophile Handlungen" (die man z. B. auch oft von Politikern aller Parteien oder sogar in Infobroschüren zum Thema sexueller Kindesmissbrauch lesen kann), wird diese Gleichsetzung nur gefördert - was irgendwann wirklich dazu führen kann, dass da nicht mehr unterschieden wird und die Begriffe "Pädophilie" und "sexueller Kindesmissbrauch" in den Augen vieler Leute komplett zu Synonymen werden. Ich kann nicht beurteilen, ob es wirklich die Mehrheit der Leute ist, die so denken, aber es sind definitiv nicht wenige. Das Problem geht definitiv weit über Social-Media-Kommentare hinaus.

@Anonym

Wenn ein Teil der Belegschaft die Arbeit niederlegt, um die Entlassung eines bestimmten Arbeitnehmers zu verlangen, kann es durchaus zu sogen. Druckkündigungen kommen. Kündigungsgrund, wäre dann nicht explizit die pädophile Sexualpräferenz des Arbeitnehmers, sondern die Drucksituation des Arbeitgebers, durch innerbetriebliche Verwerfungen und Störungen im Betriebsablauf. Daraus kann man schon ableiten, dass ein, durch das AGG stärker geschützter pädophiler Arbeitnehmer, nicht im Interesse von Arbeitgebern sein kann.

@Breaky

"Gerade beim Thema Pädophilie können das viele Leute aber offensichtlich nicht."

Wenn man manche Kommentare zu dem Thema z. B. auf social media liest, könnte man zu dem Schluss kommen. Vielen fehlt aber vielleicht auch einfach nur die Bereitschaft, mal nicht reflexhaft immer in dieselbe Richtung zu denken.

@Sirius

Dieser Anstieg wird dann aber widerum mit der Verfügbarkeit von Puppen und anderen opferlosen Ersatzhandlungen begründet, obwohl immer mehr kriminalisiert wurde in der letzten Zeit - es faktisch also besser hätte werden müssen. Ich nehme gerne immer Japan als Vergleich, weil Ersatzmaterial dort in einer sehr großen Konzentration existiert und staatlich geschützt wird. Schauen wir uns daher doch mal an, wie es den Kindern in Japan so geht, obwohl dort die vermeintlich gefährlichen Ersatzhandlungen legal sind:

Children’s Rights Index (RCRI) Deutschland - Platz 12 Japan - Platz 14

Sexueller Kindesmissbrauch im Jahre 2024: Deutschland - 15.520 Hands-On-Delikte (Bevölkerung: 83 Millionen) Japan - 2649 Hands-On-Delikte (Bevölkerung: 122.8 Millionen)

Global Peace Index (GPI): Deutschland - Platz 20 Japan - Platz 12

Die Zahl der Missbrauchsfälle spricht denke ich für sich. Einige meinen dann gerne "die Japaner melden sowas ungern!" Solche Taten werden auch hierzulande nicht immer gemeldet. Man geht davon aus das 1/3 der Kinder nicht von ihrem Missbrauch erzählen - trotzdem ist die Zahl so riesig. Die Bewertung im Peace Index und den Kinderrechten zeigt das diese Dunkelziffer nicht sonderlich anders sein sollte, denn ansonsten müsste bereits das Hellfeld aufgrund der großen und leichten Verfügbarkeit von Ersatzmaterial signifankt größer sein. Allein schon wegen einer um 40 Millionen größeren Bevölkerung...

Wenn es wenigstens so wäre, dass es keine echten Probleme mehr für Kinder hierzulande gibt.

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2025-12/statistisches-bundesamt-kindeswohlgefaehrdung-hoechststand-gxe :( Aber klar, Puppen sind das drängendste Problem aktuell.

Das sehe ich genauso. Leider.

Die hauptberuflichen Kinderschützer müssen zwangsläufig ständig neue "Gefahren" lokalisieren und dann zum Kampf gegen diese aufrufen. Wären sich alle einig, dass heute Kinder sicherer leben als jemals zuvor, dann wären sie ja sofort arbeitslos, müssten sich einen anderen Job suchen und dort vielleicht richtige Arbeit leisten.

In der Politik ist es das gleiche Spiel. Die Gesetzgeber sind auch ständig darauf angewiesen, dass sie neue Gefahren für den "anständigen" Bürger lokalisieren und diese dann mit neuen Gesetzen (=neue Verbote) bekämpfen. Ansonsten könnten die Bürger anfangen zu hinterfragen, ob man wirklich so viele hochbezahlte Gesetzgeber finanzieren muss.

Deshalb hören die Politiker auch lieber auf solche Kinderschutzorganisationen die ständig nach neuen Verboten rufen, als auf die Wissenschaftler, die gar keine Gefahr in den Puppen und anderen Ersatzmaterialien sehen.

Solange dieser Teufelskreislauf nicht durchbrochen wird, wird es auch ständig immer neue Verbote geben.

Es geht nicht mehr nur um Deutschland. Die ganze Welt schaut im Moment auf das Puppenthema. Und dort gibt es unabhängige, wissenschaftliche Studien, die gegen ein Verbot sprechen. Das ist gut für uns. Ob das ausreichen ist und ob sich die Vernunft durchsetzen wird, weiß ich nicht. Aber der Ausgang wird entscheiden, wie unsere Zukunft aussieht. Das ist zumindest meine Meinung.

Also ich traue grundsätzlich erstmal jedem zu, zwischen "Sein" und "Tun" unterscheiden zu können.

Gerade beim Thema Pädophilie können das viele Leute aber offensichtlich nicht.

Daher kann ich mir schon vorstellen, dass man zu dem Schluss gekommen ist, dass die Verankerung der pädophilen Sexualpräferenz im AGG, für den Arbeitgeber eine unzumutbare Bürde darstellen würde, da u. U. gravierende Nachteile, hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit, erwartbar wären, wenn er einen (dann vom AGG geschützten) Arbeitnehmer mit pädophiler Sexualpräferenz beschäftigt.

Dafür gibt es meiner Meinung nach keine realistischen Anhaltspunkte, weil sich niemand gegenüber der Kundschaft als pädophil outen würde. Ein Outing innerhalb eines Teams kann aber durchaus realistisch sein (wenn auch sehr selten), wenn sich ein pädophiler Arbeitnehmer entscheidet, dass er z. B. Kollegen über das Thema Pädophilie aufklären möchte. Aber das würde ja im Normalfall - wenn nicht irgendein Kollegenschwein das dann öffentlich macht - innerhalb des Belegschaft bleiben, und somit auf die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens keinen Einfluss haben.

Vielleicht bin ich mittlerweile auch einfach zu zynisch gegenüber Gesellschaft und Politik geworden, aber ich glaube wirklich, dass der Ausschluss aus dem AGG entweder wirklich auf dem Vorurteil basiert, Pädophile würden mit Diskriminierung grds. nur das Verbot von SmK meinen, oder einfach die Tatsache, dass, wie du sagtest, Pädophile als "lowest lifeform" angesehen werden, gegen die guten Gewissens diskriminiert werden darf.

Ein pädophiler Mitarbeiter darf auch heute schon nicht allein wegen seiner Neigung gekündigt werden. Zumindest ist das heute so wenn er überhaupt nicht mit Kindern zu tun hat. Oft bietet der Arbeitgeber diesen Mitarbeitern dann aber einen Aufhebungsvertrag mit einer Abfindung an, da es das Betriebsklima schadet.

@Kitsune

Das Problem ist das hunderte Kinderschutzorganisationen bereits heute immer auf ihre "internen Studien" bzw. "Erfahrungen" verweisen. Das sind zwar alles keine empirischen Statistiken aber aufgrund der Menge und der Stigmatisierung setzen sie sich eben trotzdem durch.

Aktuell höre ich eine Legalisierung fiktiver Inhalte von beiden Seiten (Kinderschutzorganisation und Experten) nur in der Schweiz, aber auch nur streng reguliert und in einer Therapie eingebettet.

Natürlich wäre mir ein anderer Verlauf der Dinge lieber gewesen, aber wer weiß, vielleicht ist es auch gut, dass dieses Thema jetzt von vielen Staaten gleichzeitig diskutiert wird.

Es erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass zumindest einer mal auf die Experten hört oder sich mal zufällig die Studienlage ansieht. Wenn einer der beteiligten Staaten dann öffentlich darauf hinweisen würde, dass diese Puppen vielleicht sogar Missbrauch verhindern könnten, und die Medien das dann verbreiten würden, müssten sich auch alle anderen Gesetzgeber mit diesen Argument ernsthaft auseinandersetzen. Bisher wurde diese Möglichkeit ja nie wirklich in Betracht gezogen. Vor fünf Jahren hätte es noch keine Studien zu den Puppen gegeben, aber heute gibt es sie und wenn diese Fakten mal öffentlich auf dem Tisch liegen, dann wird es für die Gegner sehr schwer werden, da dagegen zu argumentieren.

Ich kann natürlich nicht wissen, ob das so passiert. Ich möchte damit nur sagen, wir sollten die Hoffnung nicht verlieren, da sich die aktuellen Ereignisse auch noch als positiv herausstellen könnten.

Also ich traue grundsätzlich erstmal jedem zu, zwischen "Sein" und "Tun" unterscheiden zu können. Es gibt natürlich auch Ausnahmen, aber ich glaube nicht, dass die Leute einfach nur zu dumm sind, das zu begreifen. Vielleicht ist meine Einschätzung auch zu positiv, aber wenn es nicht Dummheit ist, müssen Interessen dahinter stehen, sei es auch nur die "schöne Gewissheit", eine Menschengruppe, gesellschaftlich weitgehend unwidersprochen, als "lowest lifeform", verachten zu können (was ja für den ein oder anderen Hater, durchaus auch sinn- und identitätsstiftend sein kann) oder politisch-populistische Interessen - oder eben ökonomische Interessen. Daher kann ich mir schon vorstellen, dass man zu dem Schluss gekommen ist, dass die Verankerung der pädophilen Sexualpräferenz im AGG, für den Arbeitgeber eine unzumutbare Bürde darstellen würde, da u. U. gravierende Nachteile, hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit, erwartbar wären, wenn er einen (dann vom AGG geschützten) Arbeitnehmer mit pädophiler Sexualpräferenz beschäftigt. Ein schwuler Arbeitnehmer, wird von unserer Gesellschaft tendenziell anerkannt oder zumindest toleriert, so dass dessen Diskriminierungsschutz, für die meisten Arbeitgeber keinerlei Bürde darstellt, sondern sogar in ihrem Interesse liegt und opportun ist, weil das Label "schwulenfeindlich" für die meisten Arbeitgeber bzw. deren Firmen, ohnehin nicht geschäftsfördernd wäre. In religiös-konservativen Gesellschaften, sähe das freilich ganz anders aus - da gäbe es Diskriminierungsschutz (wenn überhaupt) vermutlich allenfalls für ethnische Minderheiten.

Ja, zugegebenermaßen war das etwas plakativ ausgedrückt, aber es ging mir ja im Grunde nur darum, dass es ein Unding ist, das man überhaupt gefeuert werden kann, nur weil man pädophil ist. Für andere sexuelle Orientierungen gibt es ja entsprechenden Diskriminierungsschutz, z. B. kann kein Arbeitgeber einen schwulen Arbeitnehmer allein deswegen entlassen, weil der Arbeitgeber oder ein Teil der Belegschaft ziemlich queerfeindlich ist. Zudem ist es ja auch Teil der Aufgaben des Staates, die Bürger vor Diskriminierung zu schützen, und das muss auch für Pädophile gelten. Alles andere ist menschenunwürdig.

Was die Gründe für den Ausschluss von Pädophilie aus dem AGG betrifft, glaube ich nicht, dass dabei solche Umstände, wie du benannt hattest, konkret bedacht wurden. Es ist m. E. wahrscheinlicher, dass es einfach an den altbekannten Vorurteilen liegt, wie z. B. der Gleichsetzung von Pädophilie und sexuellem Kindesmissbrauch. Selbst dieses Infoskript zum AGG bezeichnet Pädophilie als "unter Strafe gestellte sexuelle Neigung" (S. 18), obwohl Pädophilie an sich ja keine Straftat ist.

Ich habe mir den ganzen Artikel nicht durchgelesen, weil zu lang.

Der ganze politische Diskurs könnte sich drastisch vereinfachen, wenn jemand mit verfassungsrechtlicher Kompetenz und Verständnis von linker und rechter Politik er schafft, eine Formulierung für GG oder Gleichstellungsgesetz zu finden, die alle Einwände berücksichtigt. Dabei darf auch nicht vor Umstrukturierung des GG zurückgeschreckt werden. Derzeit ist doch ohnehin alles eine Abwägungsfrage. Wieviel Abwägung und Priorisierung will man dem Gericht noch in Eigenermessung zumuten? Oder wenn wir das Gericht brauchen um die Abwägung von Rechten durchzuführen, warum kodifizieren wir dies nicht? Das GG und die Gesetzgebung ist etwas verstaubt.

Die Allgemeine Handlungsfreiheit ist nur deshalb heute nicht ausreichend, weil der politische Zeitgeist diese ohnehin nicht zu respektieren gewillt ist. Daher benötigt es wohl eine GG-Erweiterung.

Sexuelle Eigenschaften und Krankheiten sollten geschützte Eigenschaften hinsichtlich der Menschenwürde und der allgemeinen Handlungsfreiheit sein. Aus dem GG-Text muss klar werden, dass ein darüber hinausgehender Umfang durch das GG ausgeschlossen ist und auch jenes Recht nicht absolut ist sondern gegenstand von Abwägunge ist und durch Gesetze eingeschränkt werden kann.

Meinungsfreiheit verlangt danach, Pädophilie als üble Krankheit bezeichnen zu dürfen. Industrialisierung verlangt danach - in Bezugnahme zum Nixda Kommentator - auf der Arbeit nicht von Pädos durch ihre pure Anwesenheit belästigt zu werden.

Dass die Gesellschaft durch Diskriminierung einen hohen Preis bezahlt ist ein anderes Thema.

Tobias Kritschel sucht aktuell Lebensgeschichten von jungen Menschen und hat im GSA-Forum auch pädophile dazu eingeladen ihm persönliche Stories einzusenden, wenn man zwischen 18-35 Jahre alt ist. Es sollte keine zu düstere Story sein, da es hauptsächlich darum geht Gleichgesinnten ein Funken Hoffnung zu geben:

https://www.quarterlife-coaching.de/post/teile-deine-geschichte-aus-dem-quarterlife

Ich denke das ich etwas einsende, aber ich persönlich würde dort gerne die Story von Klase sehen. Denn auch wenn sie tragisch ist, so endet sie dann doch mit Hoffnung.

"The doll's size, its very clear sexual characteristics and suggestive lingerie make it a sexual object rather than a toy,"

Hm, ich weiss nicht, wie die Gerichte das sehen werden, würde aber bezweifeln, dass schon eine hineininterpretierte "Anzüglichkeit" ausreichen soll, um eine Puppe in Deutschland als Sexpuppe unter den §184l fallen zu lassen.

Jetzt werden auch Puppen verfolgt, die nicht für sexuelle Zwecke produziert werden sondern auch lebensgroße Austellungsstücke für allerlei Zwecke:

In some European countries, including France, Germany and Britain, selling or facilitating access to childlike suggestive dolls is deemed illegal, irrespective of their functionality.

Es handelt sich um Anime-Puppen ohne sexuelle Funktion (keine Löcher) und die in der Szene auch nicht als Sexpuppen bekannt sind, sondern um sie zu kleiden und Cosplay darzustellen. Reuters hat denen nicht geglaubt und permanent genervt bis sie einfach nachgegeben haben.

https://www.reuters.com/business/retail-consumer/aliexpress-bans-chinese-sex-doll-seller-after-reuters-investigation-2025-11-26/

"Nur, weil es dem Arbeitgeber nicht passt, dass einer seiner Angestellten auf Kinder steht."

Auch wenn es solche Konstellationen sicher geben wird, würde ich nicht grundsätzlich allein dem Arbeitgeber den schwarzen Peter zuschieben. Ein Arbeitgeber kann schon unter erheblichen Zugzwang geraten, wenn Teile seiner Belegschaft nicht mit einem "Pädo" zusammenarbeiten wollen, oder seine Kundschaft sich weigert, Produkte oder Dienstleistungen von einer Firma zu kaufen, die einen "Pädo" beschäftigt. Selbst wenn ein Arbeitgeber kein Problem mit einem pädophilen Arbeitnehmer hätte, könnte er dann auf Grund ökonomischer Zwänge u. U. dazu genötigt sein, sich von ihm zu trennen. Man könnte auch mutmaßen, dass vielleicht genau dieser Umstand mitursächlich für den Ausschluß der pädophilen Sexualpräferenz aus dem AGG gewesen ist. Die Stigmatisierung Pädophiler, ist also auch insofern - wie du ja vollkommen richtig schreibst - tatsächlich ein gesamtgesellschaftliches Problem. Wirklich zu wahr, um schön zu sein:-(

Ich finde schon, dass man das vergleichen kann. Was soll es denn auslösen, wenn immer wieder von dem (erhöhten) Ausländeranteil unter Kriminellen die Rede ist, Alice Weidel von „alimentierten Messermännern“ spricht oder Merz bedeutungsschwanger andeutet, man solle mal deutsche Töchter fragen, wie sicher sie sich in der Gegenwart von Migranten fühlen? Es wird ein Bild von Ausländern und Migranten als inhärent gefährliche Bedrohung für die deutsche Gesellschaft gezeichnet, die durch harte Maßnahmen bekämpft werden muss, damit wir wieder sicher sein können.

Natürlich kann man sich jetzt hinstellen und (europarechtswidrig!) Migration beschränken, um Kriminalität zu bekämpfen. Das ist dann in etwa genauso, wie wenn man Pädophile präventiv wegsperrt, um Kindesmissbrauch zu bekämpfen: es bringt wenig, um das Problem zu lösen und ist darüber hinaus noch zutieft inhuman.

Ich stimme dir zu.

Es läuft immer nach dem gleichen Muster ab: Die Erkenntnisse aus der Wissenschaft werden ignoriert. Die Leute, die die Macht haben, glauben es besser zu wissen. Die Medien berichten lieber das, was die Leute hören wollen und bereits glauben, anstatt sich mit dem Thema ernsthaft auseinanderzusetzen und Aufklärung zu betreiben.

Diese Puppen könnten das Leben von vielen Menschen verbessern, denen nun die Möglichkeit auf Sexualität und Partnerschaft verwehrt bleibt. Das ist traurig.

Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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"Politischer Druck und gesellschaftliche Ablehnung von können die richterliche Bewertung beeinflussen." Also entweder wir haben einen Rechtsstaat oder wir haben keinen. Da ist ein großer Unterschied zwischen einer Garantie und einem Versprechen. Wenn "politischer Druck und gesellschaftliche Ablehnung" ausreichen, um uns die Grundrechte zu verwehren, dann haben diese Grundrechte keinen Wert. Dann waren diese nur ein nettes Versprechen, aber keine Garantie. Trotzdem halte ich diese Einschätzung natürlich für realistisch... leider.
@UwU Auf der einen Seite finde ich es natürlich Schade, dass du weg bist. Du hast uns immer mit sehr guten Informationen versorgt. Dafür möchte ich dir danken, ich weiß deine Arbeit wirklich sehr zu schätzen. Auf der anderen Seite gönne ich dir natürlich auch diese verdiente Pause. Ich wünsche dir eine gute, erholsame Zeit und freue mich, wenn du irgendwann zurück kommst. Ich hoffe, dass dann dieser Albtraum endlich ein Ende gefunden hat und wir uns über die schönen Dinge unterhalten können. Lass dich nicht unterkriegen.
Also so wie ich das hier lese gab es eine Verfassungsbeschwerde gegen das Puppenverbot bereits und zwar von Gieseking. Aber da er darüber nicht berichtet wurde seine wohl abgelehnt. Also, das Eure Beschwerden es geschafft haben zeigt ja schon einmal das doch Hoffnung besteht. Siehe hier in den Kommentaren, wo er in 2022 sagte: Bei dieser Gelegenheit möchte ich auch noch auf meine Erfahrungen in eigener und dritter VBs hinweisen: https://paedoseite.home.blog/2022/07/02/verfassungsbeschwerden-eingereicht/
Hier einmal die Meinung einer KI zu den laufenden Verfahren: Risiken / Gegenargumente Das BVerfG hat bislang selten Grundrechte gegen strafrechtliche Regelungen mit starkem Schutzinteresse abgewogen. Politischer Druck und gesellschaftliche Ablehnung von können die richterliche Bewertung beeinflussen. Abschließende Einschätzung Unter Berücksichtigung der niedrigen generellen Erfolgsquote von Verfassungsbeschwerden, aber gleichzeitig der starken empirischen Evidenz, dass das Verbot weder wirksam noch verhältnismäßig ist, liegen die Erfolgschancen über dem Durchschnitt, jedoch nicht hoch genug, um ein garantiertes Ergebnis zu erwarten. Wenn das Verfahren die üblichen Fristen (≥ 6 Monate) übersteht und die Richter die genannten Grundrechtsverletzungen anerkennen, könnte sie das Verbot zumindest teilweise für verfassungswidrig erklären.
Habe mich dazu entschieden erst einmal Abstand von diesem Thema zu nehmen, da die Entscheidung ja bald da ist. Das kostet mich in letzter Zeit einfach zu viel Energie (Studien, Verfassungsrecht etc. pp.). Habe mich daher auch von Euren Webseiten abgemeldet, um auch wirklich mental den Kopf für privates freizubekommen. Danke für die tolle Zeit. Ich melde mich nach einer hoffentlich positiven Entscheidung wieder bei Euch. Aber aktuell möchte ich mich bis zu diesem Zeitpunkt auf andere Dinge konzentrieren. Ich hoffe das ich auf KiH und co. viel positives bis dahin als "backlog" lesen darf. Euch ein frohes neues Jahr und weiterhin viel Erfolg. 🐀