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Nach Richtlinie 2011/93/EU ist der Verkauf von Kindersexpuppen jetzt schon EU-weit verboten.

Nein, das ist falsch. Der Begriff "realistische Darstellung" ist nicht eindeutig definiert, weshalb in Deutschland selbst der Besitz fotorealistischer Inhalte nicht strafbewehrt ist, wenn erkennbar ist das es nicht echt ist (bspw. Eine Puppe in sexueller Pose, oder ein Videospiel etc.). Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages kam auch zu diesem Ergebnis und in Finnland sind diese Puppen legal. In den Niederlanden hat man im Gesetzgebungsprozess festgestellt das es nicht unter Unionsrecht fällt.

Eine Puppe beinhaltet und verkörpert zwar bspw. "realistische Geschlechtsorgane", aber beschränkt sich nicht auf diese. Ansonsten müssten auch Medizinpuppen und andere Objekte darunter fallen. Was in einigen Ländern "KiPo" ist, heißt nicht das es auch EU-weit KiPo ist. Der DSA greift hier, weil dieser auch nationale Vorschriften erfasst. Frankreich kann also aufgrund ihrer nationalen Gesetze den Handel von Produkten EU-weit einschränken lassen, obwohl es in Finnland bspw. legal ist.

Nach Richtlinie 2011/93/EU ist der Verkauf von Kindersexpuppen jetzt schon EU-weit verboten. Kindersexpuppen werden in der Richtlinie zwar nicht explizit erwähnt, fallen laut Definition aber unter Kinderpornografie (wie in Frankreich auch, weshalb sich Käufer der Shein-Puppe dort tatsächlich strafbar gemacht haben, obwohl es in Frankreich kein direktes Gesetz gegen Kindersexpuppen gibt).

Nach dem DSA kann Shein unter Umständen zur Verantwortung gezogen werden, wenn Drittanbieter über ihren Marktplatz illegale Produkte verkaufen. Soweit ich die Situation verstehe, geht es in der Abstimmung um keine konkrete Gesetzesänderung, sondern vor allem darum die EU-Kommission aufzufordern, entsprechende Ermittlungen einzuleiten. Schon letzte Woche haben Parlamentarier eine entsprechende Prioritätsfrage an die Kommission gestellt.

Moral Panic

Die EU will kindliche Sexpuppen jetzt offiziell verbieten bzw. sieht sie bereits als illegal an. Hier direkt vom EU-Parlament:

https://www.europarl.europa.eu/news/en/agenda/briefing/2025-11-12/5/shein-scandal-protecting-eu-consumers-from-illegal-products-online

Eine Abstimmung findet vom 24.11.2025 - 27.11.2025 statt, wo eine öffentliche Stellungnahme zu dem Handel solcher Sexpuppen bezogen wird, wo dann auch mit Sicherheit betont wird das solche Produkte nicht in der EU angeboten werden dürfen und ggf. weitere Maßnahmen folgen. Die Abgeordneten sehen solche Produkte als nicht dem EU-Recht vereinbar.

"Manche Rocker- oder Bikergruppen, die durch Kriminalität oder Gewalt auffallen, präsentieren sich zugleich als Kämpfer gegen Kinderschänder – etwa unter dem Banner von „Bikers Against Child Abuse“. Psychologisch wirkt das wie ein Versuch, die eigene moralische Ambivalenz zu überdecken: ein Bedürfnis, das Böse außerhalb von sich selbst zu verorten, um die eigene Schattenseite nicht anerkennen zu müssen."

Rocker-/Bikergruppen sind meist autoritär-hierarchisch organisiert und hegen - nicht immer- aber auffallend oft auch ein rechtsdrehendes oder zumindest konservatives Rollen- und Gesellschaftsbild, in dem "Männlichkeit", "Ehre", "Treue" und "Bruderschaft" martialisch glorifiziert werden und Homosexualität verachtet wird (ähnlich wie bei so manchem Fußballhooligan). Ich würde vermuten, dass es einfach Teil ihres Selbstverständnisses bzw. ihres Wertekanons ist, "Schwuchteln" zu verabscheuen und "Kinderschä...." zu jagen.

Btw: Glücklicherweise findet die reaktionäre Bezeichnung "Kinderschänder" in den Medien immer weniger Verwendung. Anscheinend hat sich langsam herumgesprochen, dass die Bezeichnung "Kinderschänder", Betroffene von sexuellem Kindesmissbrauch, als "Geschändete", also "entehrte Sonderlinge" abstempelt.

Immer mehr Menschen sind gegen Symbole die mit X asoziiert werden und nur nicht gegen die eigentliche Sache. Ein sehr guter Artikel über die aktuelle Puppen"debatte", welcher von mehreren Medien veröffentlicht wurde ist dieser von Thomas Knapp:

https://www.counterpunch.org/2025/11/05/against-moral-panic-or-dolls-arent-real-kids/

Es ist daher seltsam, dass so viele Gegner von Kindesmissbrauch sich auch für Gesetze einsetzen, die die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass jemand mit solchen Neigungen diese auch auslebt, anstatt sie zu verringern.

Heutzutage scheint die öffentliche Meinung – gefolgt von der Haltung der Gesetzgeber und Strafverfolgungsbehörden – weitgehend von moralischer Panik getrieben zu sein. Viele Menschen wollen nicht nur die tatsächlich schädliche Aktivität X unterbinden, sondern auch, dass die Regierung alles unterbindet, was den „Ekel-Faktor” auslösen könnte, der mit dem Sehen, Hören oder Nachdenken über Themen im Zusammenhang mit Aktivität X verbunden ist.

Es fällt auf, dass manche Menschen ihren Hass auf gesellschaftlich verachtete Gruppen – etwa auf Kinderschänder – mit einer fast leidenschaftlichen Intensität äußern. Psychologisch betrachtet geht es dabei oft um mehr als um moralische Empörung. Diese Haltung bietet eine Möglichkeit, sich selbst als moralisch überlegen zu erleben – als jemand, der „auf der richtigen Seite“ steht.

Hinter solch demonstrativer Empörung steckt nicht selten ein stilles Bedürfnis nach Selbstaufwertung. Wenn das eigene Leben wenig Raum für Anerkennung, Bildung oder Erfolg bietet, kann moralische Verurteilung zu einem Ersatz dafür werden: ein Weg, sich als „besserer Mensch“ zu fühlen, ohne tatsächlich etwas an der eigenen Situation ändern zu müssen. Der Hass wird zur Bühne für Selbstbestätigung.

Interessanterweise findet man dieses Muster auch in Milieus, die selbst gesellschaftlich am Rand stehen. Manche Rocker- oder Bikergruppen, die durch Kriminalität oder Gewalt auffallen, präsentieren sich zugleich als Kämpfer gegen Kinderschänder – etwa unter dem Banner von „Bikers Against Child Abuse“. Psychologisch wirkt das wie ein Versuch, die eigene moralische Ambivalenz zu überdecken: ein Bedürfnis, das Böse außerhalb von sich selbst zu verorten, um die eigene Schattenseite nicht anerkennen zu müssen.

So zeigt sich: Wo moralische Empörung am lautesten auftritt, liegt oft ein stiller innerer Konflikt darunter – der Wunsch, gut zu sein, ohne sich selbst zu hinterfragen.

Hoffnung

Die Entscheidung wird echt spannend wegen der Begründung. In der damaligen Tagebuch-Entscheidung ging es um die Frage ob niedergeschriebene Worte mit höchstpersönlichem Charakter zum "Kernbereich privater Lebensgestaltung" und somit zum absoluten Schutzbereich gehören.

Leider konnte sich das Gericht nicht einigen. Es kam zu einer 4 VS. 4 Entscheidung. Daher findet man in der Entscheidung einfach nur beide Meinungen niedergeschrieben, wobei eine Seite argumentiert hat das sobald etwas verkörpert wird und somit das "innere Erleben" ist es auch nicht mehr Teil des Kernbereichs. Die Gegenseite sah das nicht so, da eine private Auseinandersetzung auch durch Verkörperungen das "innere ich" erst für das "äußere Ich" sichtbar macht und für das Menschsein essenziell ist.

Bei den Sexpuppen sind es ja Objekte, so dass man lt. einem Teil der Richter davon ausgehen muss das der Betroffene wissentlich das Risiko einer Offenbarung akzeptiert und somit den Kernbereich verlassen hat. Diese Frage wird daher auch dort eine Rolle spielen, da sie durch den Patt offen ist.

Ja das hoffe ich sehr, denn wenn das Verbot besteht dann werde ich alles daran setzen dieses Land zu verlassen. Geld ist hier zum Glück kein Problem. Glaube aber das hat auch was mit dem Richterwechsel zu tun, denn heute wurde eine Senatsentscheidung des zweiten Senats veröffentlicht und diese fand ohne die zwei neuen Richterinnen statt.

Man kann das aber vielleicht auch als Zeichen werten, dass das BVerfG die Sache gewissenhaft prüft und nicht einfach der moralischen Empörung der Massen folgt.

Habe leider keine guten Nachrichten für die Verfassungsbeschwerden:

Sehr geehrter Herr X,

die Verfahren befinden sich in Bearbeitung. Der weitere Verfahrensgang ist nicht konkret absehbar. Es kann jedoch mitgeteilt werden, dass die Verfahren voraussichtlich nicht mehr in diesem Jahr abgeschlossen werden.

Mit freundlichen Grüßen X

Pressestelle Bundesverfassungsgericht Schlossbezirk 3 · 76131 Karlsruhe Tel.: +49 721 / 9101 – 389 Fax: +49 721 / 9101 – 382 E-Mail: presse@bundesverfassungsgericht.de

Das macht mich gerade echt traurig.

Hier auch noch einmal die Information das ein Ausleben durch Fantasien, Fiktion und Sexpuppen nicht unter die ICD-11 Definition von "Ausleben" fällt:

Legt man dies als Maßstab an, sollte Selbstbefriedigung zu Fantasien oder Gedanken nicht unter störungsrelevantes Ausleben fallen, aber auch Verhalten wie die Nutzung von kindlichen Sexpuppen würde das Kriterium des „Sozialversagens bezogen auf durchschnittlich erwartbare Partnerinteressen“ mangels belebter Partner:innen nicht erfüllen. Für die anderen genannten Verhaltensweisen ist dagegen der Aspekt der Verletzung „durchschnittlich erwartbarer Partnerinteressen“ deutlich.

Das sollte wichtig sein falls jemand meint wegen so einem Verstoß mit einer Störung diagnostiziert zu werden.

Wir befinden uns in Ende 2025 was bedeutet das die Entscheidung jederzeit veröffentlicht werden kann. Persönlich sehe ich es als ein Geschenk das gerade jetzt die Debatte wieder entfacht und unzählige Artikel auftauchen, denn dadurch entfacht eine positive Entscheidung eine noch viel stärkere Wirkung und Autorität. Den von Jugendschutz.net finde ich interessant, da dieser eine Stellungnahme von KTW aus 2021 verlinkt, obwohl sämtliche empirische Studien ganz klar die Ventiltheorie unterstützen.

Ich finde dieses verschweigen von (neuen) Tatsachen einfach nur schlimm.

https://www.jugendschutz.net/themen/sexualisierte-gewalt/artikel/kindliche-sexpuppen-bei-shein

In einem TAZ-Artikel, welchen ich für sehr sachlich und neutral formuliert hielt (bis auf eine Ausnahme) wurde Kritik an dem Verbot von KI-Inhalten erwähnt und auch die laufenden Verfassungsbeschwerden gegen §184l StGB als Zeichen dafür das es umstritten ist. Das ist m. E. der Erste Mainstream-Artikel der diese Beschwerden erwähnt.

Bei dem Autor (Christian Rath, Vorstand der Juristenpressekonferenz Karlsruhe) habe ich mich persönlich bedankt und er hat die Kritik und das Lob auch angenommen und ist sehr an den laufenden Verfassungsbeschwerden interessiert. Habe ihn daher einige Informationen gegeben und auf "Gegen das Puppenverbot" verwiesen.

Soweit ich weiß, behält sich das BVerfG, in Grundrechtsfragen, die letztinstanzliche Rechtsprechung vor, wodurch sichergestellt werden soll, dass das Schutzniveau des dt. Grundgesetzes, nicht durch EU-Recht ggf. unterschritten wird. Es bleibt also spannend.

"Man regt sich aber lieber über ein Stück Plastik auf. Ich verstehe die Welt nicht mehr." - Ja, so sind viele Menschen nunmal, wenn es um Themen geht, die ihnen besonders auf emotionaler Ebene "heilig" und "unantastbar" erscheinen. Die sehen das Stück Plastik vielleicht symbolisch als sexuellen Übergriff auf ein echtes Kind bzw. auf ihr echtes Kind und flippen dann aus. So ähnlich, wie die Verbrennung eines religiösen Buches, in manchen Kulturkreisen zu Mord und Totschlag führt, obwohl es sich dabei faktisch nur um bedrucktes Papier mit Märchengeschichten handelt. Rational ist das alles nicht zu erklären.

Vielen Dank für den Einblick in diese wichtige Studie. Ich habe mich schon lange gefragt, was da wohl drinnen steht. Alle anderen Studien zum Thema sind ja frei zugänglich.

Das Puppenthema kocht gerade wieder hoch, weil ein chinesisches Unternehmen in Frankreich solche Puppen angeboten hat. Jetzt fordert Frankreich das die EU gegen dieses Unternehmen vorgeht. Könnte also auch damit enden das entprechende Puppen explizit und unmissverständlich in die anstehene Reform aufgenommen werden. Ein Abgeordneter hatte das in der Entwurfsfassung auch so gefordert.

Das BVerfG wäre im Prinzip machtlos, wenn sowas zum Unionsrecht wird und dem EGMR vertraue ich noch viel weniger. Wäre daher wünschenswert wenn endlich mal das Urteil kommt, so dass DE solch ein Gesetz faktisch nie umsetzen kann, auch wenn es Anwendungsrang finden würde.

Die Schweiz (SRF) hat ebenfalls darüber berichtet und verteufelt die Puppen nicht sondern gibt ganz neutral die beiden Standpunkte wieder und das man je nach Person den Nutzen einer Puppe abschätze.

Hier möchte ich auch anmerken das in Frankreich der Film "Cuties" gedreht wurde, welche viele als Missbrauch empfinden und in einigen Ländern auch entsprechend eingestuft und verboten wurde. Man regt sich aber lieber über ein Stück Plastik auf. Ich verstehe die Welt nicht mehr.

Das Argument hat sowieso kein Sinn ergeben. Stell dir vor man würde bei einem Vergewaltiger hervorheben das dieser Pornos konsumiert hat.

Ein Missbrauchstäter kann eben auch KiPo konsumieren UND missbrauchen. Das heißt nicht das sowas ihn dazu verleitet hat. Es ist eig. seit Jahrzehnten wissenschaftlicher Konsens das Hands-Off-Täter sogat eher resilienter sind und seltener Kinder missbrauchen. Aus diesem Grund kann fiktives Material gar nicht "Hemmschwellen" senken.

Das Stigma erschwert aber die Wahrbeit dermaßen, weil Aufklärung = Verharmlosung.

Viele Fälle gibt es in dem Bereich wirklich nicht, ich habe hier die Zahlen für das letzte Jahr einmal aufgearbeitet. Darin steckt allerdings auch schon ein Betrug: während der Parlamentsdebatten zum Verbotsvorschlag wurden Staatsanwälte zitiert, die behaupteten, dass in Ermittlungsverfahren wegen Missbrauch ständig auch Kindersexpuppen gefunden werden. Daraus wurde dann abgeleitet, dass Puppen wohl zu Missbrauch führen würden (ein logischer Fehlschluss, selbst wenn die Annahme gestimmt hätte) und Handlungsdruck aufgebaut, warum bei dieser Masse an Fällen, gegen die man damals nichts tun konnte, ein Verbot unbedingt notwendig und wichtig sei. Die Realität zeigt, dass weit über 99% aller Missbrauchstäter gar keine Puppen besitzen und es sich in der Tat um ein absolutes Randphänomen handelt.

Signale statt sachliche Argumente

Je länger Puppen verboten sind, desto mehr wird das Puppenverbot zum Teil einer Norm, die so natürlich und offensichtlich erscheint, dass sie keiner Begründung mehr bedarf.

Wahre Worte. Habe mir gerade erst den aktuellen Podcast der LTO angehört und genau dort wurde auch als ein Gegenargument auf eine Äußerungsstraftat folgendes geäußert: "Wir haben diese Verbote schon seit Jahrzehnten und was für ein Signal würde eine Lockerung denn senden? Ich denke nicht das es uns ohne diese Verbote besser ergangen wäre"

Wow, tolle Argumente. Danke euch!

Auf ein paar Sachen will ich antworten: „dann dürfen wir uns fragen warum es dem Gesetzgeber so wichtig war, dem Randphänomen ‚Kindersexpuppen’ 2021 eine so große Aufmerksamkeit zu schenken.“ — Ich gehe von einem Randphänomen aus, weil mir Puppenbesitzer wenn es kindliche Sexpuppen angeht als eine Minderheit in der Minderheit erscheinen. Allein schon weil die ja nicht billig sind. Aber da täusche ich mich vielleicht. Dann aber hatte ich den Eindruck dass das Gesetz eher aus Aktionismus entstanden ist, also gehe ich nicht davon aus, dass es um große Zahlen ging. Auch da kann ich mich irren.

„Geht es allgemein um Kinderpornographie, stimmt die Aussage „hinter jedem Bild steckt ein Opfer“ in der Pauschalität schon nicht mehr.“ — genau das wollte ich aussagen/betonen, dass dieses Argument gut ist, wenn es um echte Fotos geht und für den Rest sich bisher eher was aus den Finger gesaugt wird.

Und Sirius: volle Zustimmung. Nur wird eben das ja nicht ordentlich gemacht und von extrem vielen Leuten auch gar nicht ernst genommen. Da heißt es dann „Ich hab auch mit 10 schon Pornos geguckt, hat mir auch nicht geschadet.“ so wie bei der Prügelstrafe. Erst im Urlaub zuletzt mit einer Familie gesprochen wo die 10-jährige Tochter berichtete, andauernd von Mitschülern auf den Hintern gehauen zu werden, was meiner Ansicht nach als sexuelle Belästigung einzuordnen ist. Schule? Guckt zu. Eltern der Täter? Ach hab dich nicht so. Jugendamt? Schmeißt böse guckend mit Wattebällchen.
Deshalb hab ich das in meinem Kommentar nicht als relevante Option im Blick gehabt, weil ich da den Schutzmechanismen nicht vertraue. Aber recht hast du natürlich: für ein Puppenverbot sollte mein Gedanke irrelevant sein.

Ich find die Diskussion total toll hier und lerne gerade einiges.

Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Selbst die Gewerkschaft der Polizei hält das Gesetz übrigens für dämlich Das würde ich aus dem Artikel nicht unbedingt herauslesen. Im Grunde beschreiben die Autoren nur relativ wertfrei, was der Gedanke hinter dem Puppenverbot war: nämlich möglichst viele Pädophile möglichst hart zu bestrafen. Für uns ist klar, dass diese Motivation schrecklich und falsch ist, ganz viele Menschen da draußen halten dies aber für gut und richtig. Ich erinnere daran, dass laut der Stigma-Studie von Prof. Jahnke die Mehrheit der Leute dafür sind, Pädophile pauschal wegzusperren (und die Studie wurde zu einer Zeit durchgeführt, als die Einstellungen zu Pädophilen meiner Wahrnehmung nach noch deutlich humaner waren als heute). Zudem lassen die Autoren durchblicken, dass sie selber stigmatisierende Vorurteile haben, wenn sie Pädophilie als „unmoralisches Verhalten“ bezeichnen.
Es auf pre-pubertäre Kinder zu beschränken und nur Kinder zu schützen, macht keinen Sinn, wenn §184 l StGB, wie man vorgab, gegen sexuelle Übergriffe schützen soll. Entweder Puppen senken "Hemmschwellen" oder eben nicht. Und das Gesetz stützt sich auf genau diese absurde "Begründung". Wenn man aber davon ausgeht, dass Hemmschwellen gesenkt werden, macht es keinen Sinn, nur davon auszugehen, dass Hemmschwellen nur durch Liebespuppenkinder gesenkt werden. Wenn eine Sexpuppe einen Menschen dazu bringen kann, gegen §176 StGB zu verstoßen, warum geht man dann wie selbstverständlich davon aus, dass eine Sexpuppe nicht auch jemanden dazu bringen kann, gegen §177 StGB zu verstoßen? Dieser Zusammenhang wurde von Jurist*innen bereits gerügt und auch hier auf KiH schon mehrfach angesprochen. Und dass das Gesetz so implementiert wurde, wie es implementiert ist, nämlich, dass nur Sexpuppen mit kindlicher Gestalt verboten sind, ist ein sehr deutliches Signal, worum es hier eigentlich geht: Man will damit keine Menschen vor Übergriffen schützen, sondern man will die als "ekelig" empfundene pädophile Sexualität unterdrücken und bestrafen und damit lediglich pädophile Menschen diskriminieren und inhaftieren, weil sexuelle Gedanken an Kinder nicht in das eigene Weltbild passen. Damit fügen diese Leute Unschuldigen - Menschen, die niemandem einen Schaden zufügen - mit voller Absicht Leid zu und machen sich damit zu Täter*innen. Es ist also nichts weiter als ein perfides Spiel auf Kosten Unschuldiger von Täter*innen, die sich hinter einer Scheinmoral verstecken. Hier sollte sich die Gesellschaft aber durchaus fragen, ob diese Täter*innen überhaupt verstanden haben, was Moral eigentlich ist.
@Klase Da hast du Recht. Das Puppenverbot ist umso schlimmer, weil ja bereits der bloße Besitz einer Puppe ausreicht. Diese Puppe kann vollständig bekleidet und in einer neutralen Stellung irgendwo Zuhause auf dem Sofa sitzen und auch das ist bereits strafbar. Die Puppe kann man für sich genommen eig. als eine bloße Nachbildung des menschlichen Körpers betrachten mit allem was dazu gehört. Wenn man das so betrachtet dann ist am Ende die Fantasie und die Gedanken des Besitzers das was verboten wird. Man sollte bedenken das nicht alle Taten nach 184l tatsächlich durchgesetzt werden. Das ist so, weil 184l nur greift wenn eine Tat nach 184b nicht vorliegt, oder weniger hart bestraft werden würde (in 99% wird man 184b heranziehen). Eine Strafbarkeit nach § 184l StGB kommt gem. § 184l I 2 StGB nur in Betracht, wenn die Tat nicht nach § 184b StGB mit schwerer Strafe bedroht ist (formelle Subsidiarität). Selbst die Gewerkschaft der Polizei hält das Gesetz übrigens für dämlich und ist auch bei deiner Argumentation, Klase. Hier ein Zitat aus der Zeitschrift "Die Kriminalpolizei" vom Dezember 2022: In Anbetracht dessen, dass z.B. der Besitz entsprechender „erwachsener“ Sexpuppen nicht pönalisiert wird, um eine mittelbare Förderung der Begehung von Straftaten nach § 177 StGB zu verhindern, steht letztlich hinter der Gesetzesinitiative der Wille, ein unmoralisches Verhalten, die Pädophilie, zu bestrafen.
Ich finde es unpassend und problematisch hier die Verfolgung von Missbrauchsabbildungen (die im Regelfall mit der im Kommentar oben angesprochenen „KiPo“ gemeint ist), sowie den Kauf echter Nacktabbildungen und rein fiktionaler Abbildungen und Puppen zu vermischen. Meiner Ansicht nach ist das alles differenziert zu bewerten. In diesem Artikel geht es um die Verfolgung reiner Fantasien, die mit realen Kindern nichts zu tun haben. Das ist eine ganz andere Qualität der Verfolgung und ich würde mir wünschen, wenn wir bei diesem Thema bleiben, da die strafrechtliche Verfolgung von fiktionalem Material, entgegen der Strafverfolgung aufgrund echter Materialien, ganz eindeutig nichts mehr mit Kinderschutz zu tun hat.
Es geht bei dem Gesetz nur um Puppen die wie Kinder aussehen, also U-14. Wenn auch jugendliche Körper betroffen wären dann wäre ein Handel mit Puppen absolut unmöglich. Zu diesem Ergebnis kam auch die Niederlande und hat es daher auf pre-pubertäre Kinder beschränkt.