Also so wie ich das hier lese gab es eine Verfassungsbeschwerde gegen das Puppenverbot bereits und zwar von Gieseking. Aber da er darüber nicht berichtet wurde seine wohl abgelehnt. Also, das Eure Beschwerden es geschafft haben zeigt ja schon einmal das doch Hoffnung besteht.
Siehe hier in den Kommentaren, wo er in 2022 sagte:
Bei dieser Gelegenheit möchte ich auch noch auf meine Erfahrungen in eigener und dritter VBs hinweisen:
https://paedoseite.home.blog/2022/07/02/verfassungsbeschwerden-eingereicht/
Hier einmal die Meinung einer KI zu den laufenden Verfahren:
Risiken / Gegenargumente
Das BVerfG hat bislang selten Grundrechte gegen strafrechtliche Regelungen mit starkem Schutzinteresse abgewogen.
Politischer Druck und gesellschaftliche Ablehnung von können die richterliche Bewertung beeinflussen.
Abschließende Einschätzung
Unter Berücksichtigung der niedrigen generellen Erfolgsquote von Verfassungsbeschwerden, aber gleichzeitig der starken empirischen Evidenz, dass das Verbot weder wirksam noch verhältnismäßig ist, liegen die Erfolgschancen über dem Durchschnitt, jedoch nicht hoch genug, um ein garantiertes Ergebnis zu erwarten. Wenn das Verfahren die üblichen Fristen (≥ 6 Monate) übersteht und die Richter die genannten Grundrechtsverletzungen anerkennen, könnte sie das Verbot zumindest teilweise für verfassungswidrig erklären.
Habe mich dazu entschieden erst einmal Abstand von diesem Thema zu nehmen, da die Entscheidung ja bald da ist. Das kostet mich in letzter Zeit einfach zu viel Energie (Studien, Verfassungsrecht etc. pp.). Habe mich daher auch von Euren Webseiten abgemeldet, um auch wirklich mental den Kopf für privates freizubekommen.
Danke für die tolle Zeit. Ich melde mich nach einer hoffentlich positiven Entscheidung wieder bei Euch. Aber aktuell möchte ich mich bis zu diesem Zeitpunkt auf andere Dinge konzentrieren. Ich hoffe das ich auf KiH und co. viel positives bis dahin als "backlog" lesen darf.
Euch ein frohes neues Jahr und weiterhin viel Erfolg. 🐀
@UwU Da Herr Kritschel das Alter seiner Befragten einschränkt, ist er offensichtlich nicht an dem interessiert, was mir widerfahren ist. Denn mit der Altersbegrenzung schließt er mich aus. Schon als ich meinen „Steckbrief“ auf WsaM vor etwa zwei Jahren schrieb, war ich Mitte vierzig, wie es ja auch noch auf dem „Steckbrief“ steht. Und ich werde nicht jünger.
"ich habe mich hier auf die Zeit bezogen, wo Schwule strafrechtlich verfolgt und gesellschaftlich geächtet wurden."
Na und? Der Diskriminierungsschutz für Schwule, war das Ergebnis eines gesellschaftlichen Wandels , nicht dessen Vorraussetzung.
@Kitsune
Das Problem ist ja das es nur wenige Studien sind und die aussagekräftigen Langzeitstudien durch die Verbote quasi unmöglich durchzuführen sind. Das Ziel ist daher eine Entkriminalisierung mit einer anschließenden Finanzierung solcher Studien, denn in der Illegalität lässt sich sowas einfach nicht untersuchen. Wenn das BVerfG kein Problem damit hat das man elementare Grundrechte wie die sexuelle Selbstbestimmung einfach ohne Evidenz verbieten kann und damit quasi den Betroffenen die Möglichkeit nimmt das Gegenteil durch Studien zu beweisen dann weiß ich nicht mehr weiter...
Ich denke das mit einem positiven Urteil durchaus der ein oder andere sich überlegen wird, ob er nicht selber Produzent wird. Das wäre eine nicht zu unterschätzende Marktlücke. Es wäre ja auch dann gut zu verteidigen, da das Gericht dann halt bescheinigt das es eher vor Missbrauch schützt. Es gibt durchaus deutsche Hersteller von Sexspielzeug und einer fokussiert sich auf Anime etc. Denke der würde das durchaus in Erwägung ziehen dann aber eben im Anime-Style.
Das hoffe ich natürlich auch. Und natürlich wird das Urteil wichtig sein.
Aber ich glaube, es wird mindestens genau so wichtig sein, dass alle von den Ergebnissen der Studien erfahren. Nicht nur in Deutschland, sondern international. Nur wenn sich die öffentliche Meinung zum Puppenthema ändert, wird das Urteil auch nachhaltig sein.
Was würde eine Aufhebung des Verbots bringen, wenn es keine Puppen mehr zu kaufen gibt, weil andere Länder diese nicht mehr produziert? Und was würde die Politik daran hindern, diese Puppen einfach wieder zu verbieten? (Stichwort: Vorratsdatenspeicherung)
Nur wenn die Studienergebnisse zum Konsens werden und die Allgemeinheit erkennt, dass Puppen nicht das Problem, sondern die Lösung sind, wird sich die Situation nachhaltig verbessern. Denn erst wenn der Mehrheit klar ist, dass Puppenverbote zu mehr Missbrauch führen, dann können die Politiker keine Stimmen mehr mit Puppenverboten sammeln. Ansonsten wird dieses Thema für jeden Wahlkampf herhalten müssen. Die Politik ist nur noch ein Popularitätswettbewerb, da geht es nicht um richtig oder falsch.
Aber wir haben Glück. Der größte Schritt in diese Richtung wurde bereits getan: Die Studienergebnisse gibt es bereits. Nun wäre Aufklärungsarbeit am wichtigsten. Das vorhandene Wissen muss verbreitet werden.
Zumindest sehe ich das so.
Die haben auch vor dem Verbot schon behauptet, dass solche Puppen zu Missbrauch führen. Dass es mittlerweile Studien dazu gibt, die ein anderes Bild zeichnen, scheint dort noch nicht angekommen zu sein. Das andere deutsche Forum gehört einem deutschen Händler.
Vergiss die deutschen Foren am besten einfach.
Ansonsten ist die Puppengemeinschaft sehr tolerant. Erst als vor ein paar Jahren diese internationale Empörungswelle ausgelöst wurde, mussten die Foren darauf reagieren. Davor waren dort eigentlich alle Puppen und ihre Besitzer willkommen. Den meisten Puppenbesitzern ist halt klar, dass Puppen nicht gefährlich sind, egal wie sie aussehen.
Ich hoffe auf ein baldiges Urteil, denn was mir viel angst bereitet ist wenn die Beschwerdeführer altersbedingt oder so sterben. Dann erledigen sich die Beschwerden einfach so ohne Entscheidung. Das wäre einfach nur bitter.
Auf einem deutschen Forum wird direkt auf der Startseite ein Bild von einem Richter gezeigt der mit dem Hammer gerade ein "Urteil" spricht mit einem euphorisch formulierten Hinweis das solche Puppen zu einer Freiheitsstrafe führen können und jeder Verdacht angezeigt wird. Also einige geilen sich so richtig an der Strafbarkeit auf, obwohl sie selbst betroffen sein können, weil es eben so schwammig ist.
Solche Foren wird eine Legalisierung nicht jucken, was auch ihr gutes Recht ist.
Aus deren TOS:
Child-like dolls: These are dolls whose faces or bodies resemble minors (under 18). This legal issue could jeopardize members, the forum, and management, so we will err on the side of caution. We don’t mean to offend anyone; we aim to be as inclusive as possible while promoting our mission of making doll ownership less taboo and more acceptable to a wider audience.
Das ist wenigstens eine nette und verständliche Art um diese Puppen nicht im Forum zu dulden. Es ist rechtlich in vielen Ländern eben nicht wirklich möglich eine andere Haltung zu haben. Mal gucken ob sich ein deutsches Forum nach einer Legalisierung traut diese Puppen zu tolerieren.
Sehr gut. Es ist wichtig, dass sich dieses Wissen in den betroffenen Fachkreisen verbreitet und dort langsam aber sicher zum Konsens wird. Von da aus wird das irgendwann (z.B. durch Interviews) über die Medien auch den Mainstream erreichen. Die Wahrheit setzt sich immer durch. Die Frage ist nur, ob das nun früher oder später passiert.
Vielen Dank für das Teilen.
Die Sexualpräferenz darf nicht Grund für eine Kündigung sein. Ich führte ein Gerichtsverfahren, als mich meine Ex-Arbeitgeberin damals loswerden wollte, weil ich einigen Kolleg:innen gegenüber, nach ihrem Einverständnis zu einem einem privaten Gespräch, von meiner Sexualpräferenz und den Vorurteilen erzählte, denen auch unschuldige Pädophile in unserer Gesellschaft ausgesetzt sind. Insbesondere verschwieg ich nicht, mich für Entstigmatisierung an Unis und Hochschulen einsetzen zu wollen. Da der Arbeitgeberin klar war, dass sie mich nicht aufgrund meiner Sexualpräferenz kündigen kann, inszenierte man eine sogenannte Druckkündigung, um sich vor einer angemessenen Abfindung drücken zu können. Insbesondere macht aber, gerade vor dem Hintergrund der Angst vor einem wirtschaftlichen Schaden durch Bekanntwerden des Sachverhaltes, diese Handlungsweise meiner Ex-Arbeitgeberin keinen Sinn, denn es wäre ihr möglich gewesen, sich außergerichtlich zu einigen. Sie selbst war es, die den Fall in eine öffentliche Gerichtsverhandlung eskalieren ließ. Gerade vor diesem Hintergrund, macht der Gedankengang, einem pädophilen Menschen zum Schutz vor eigenem möglichen wirtschaftlichem Schaden kündigen zu wollen, keinen Sinn. Das konstruierte Szenario war unglaubwürdig. Daher kam meine Ex-Arbeitgeberin nicht um eine angemessene Abfindung herum. Das bedeutet aber, dass auch wenn Pädos nicht explizit durch das AGG geschützt sind, wir dennoch nicht ganz schutzlos sind, wenn uns Unrecht geschieht.
Du hast das sehr treffend beschrieben. Das sehe ich auch so.
Deshalb glaube ich auch an das große Potential dieser Puppen. Sie sind eben nicht nur ein Ersatz. Sie sind etwas anderes und können einen Menschen wesentlich mehr geben, als nur Ersatz. Ich bin mir sicher, es wird viele pädophile Menschen geben, die werden ihr Interesse an echten Kindern komplett verlieren und ein glückliches, erfülltes Leben mit Puppen führen, wenn man sie nur lassen würde. Aus manchen Pädophilen könnten Fiktophile (oder nennt es, wie ihr wollt) werden. Man muss sich mal überlegen, was das für die Lebensqualität der betroffenen Personen bedeuten könnte. (Außerdem sollte das wohl auch im Interesse der Kinderschützer sein.)
Wer das nicht glaubt, der kann sich in den frei zugänglichen Liebespuppenforen einlesen. Dort schildern viele Menschen, wie sie durch Puppen zu Fiktophilen (oder nennt es, wie ihr wollt) wurden. Es sind viele individuelle Geschichten, wie Leute ihr Glück nicht bei Menschen, sondern bei Puppen gefunden haben und glücklich damit sind. Ich zumindest wäre lieber glücklich als "normal", wenn ich mich entscheiden müsste.
https://lovedollnetwork.com/t/why-do-we-love-our-dolls-so-much/1299
Vor einem Monat kam wieder eine neue Studie heraus, die auch das Puppenthema nochmal aufgreift und auch zeigt das auch Pädophile ein Recht auf Sexualität haben: Bärbel Knorr | Heino Stöver , Sexuelle Rechte und Gesundheit in Haft, 21.11.2025
Bei der Nutzung solcher Puppen für masturbatorische Ersatzhandlungen fehlt es an einem Opfer, an einer Rechtsgutsverletzung und an jeglicher schädigenden Außenwirkung bei Dritten. Selbst eine entfernte schädigende Wirkung der Art, dass durch die Nutzung solcher Puppen Taten gegen reale Kinder angeregt würden, besteht vor dem Hintergrund von Forschungsergebnissen nicht. Es zeigt sich vielmehr sogar ein umgekehrter Effekt, wonach die Masturbation unter Nutzung solcher Puppen Taten gegen reale Kinder ersetzen und damit verhindern kann (Desbuleux/Fuss 2024). Die Kriminalisierung zielt letztlich auf die bloße – moralisch abgewertete – Phantasie (Lederer 2025). Trotz solcher Durchbrechungen zeigt sich anhand der, hier nur holz schnittartig skizzierten, Entwicklung des Sexualstrafrechts, dass ein Recht auf Sexualität im Kern durchaus anerkannt ist. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist ein Grund recht auf sexuelle Selbstbestimmung in Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG verankert, das dort erstmals 2008 Erwähnung fand (BVerfGE 120, 224 (239); zum Ganzen Valentiner 2021).
Unterstützung, wie die Betroffenen mit dieser Situation umgehen sollen, ist kaum ersichtlich, eher wird von ihnen schlicht verlangt, dieses Verhalten und am besten gleich dieses Begehren, einzustellen. Finden entsprechende Phantasien dennoch ihre Fortsetzung, so weichen die Betroffenen im Vollzug oft auf Abbildungen aus, die keinen erkennbaren Sexualitätsbezug haben, etwa Wäschekataloge oder Abbildungen von Kindern allgemein. Auch zeichnen sie öfter selbst, und dann auch Kinder.
Quelle (Open Access): https://www.inlibra.com/de/document/view/pdf/uuid/843651d4-17a3-318c-ba8b-f990a777f9e8?page=1&toc=4659161
@Nixda
ich habe mich hier auf die Zeit bezogen, wo Schwule strafrechtlich verfolgt und gesellschaftlich geächtet wurden. Welche Firma wollte damals schon "schwulenfreundlich" sein?
Merkste selber?
@Anonym
Der Unterschied liegt in der gesellschaftlichen Wahrnehmung und Bewertung von Pädophilie und Homophilie, d.h. die Wahrscheinlichkeit, dass es auf Grund negativer Reaktionen, seitens der Firmenbelegschaft, zu einer solchen Drucksituation kommt, dürfte bei einem pädophilen Arbeitnehmer sehr viel höher sein, als sie es bei einem schwulen Arbeitnehmer jemals wäre. Hinzu kommt, wie ich weiter oben schon schrieb, dass es in unserer Gesellschaft für eine Firma eher geschäftsschädigend wäre, als schwulenfeindlich dazustehen, also ein Diskriminierungsschutz, für schwule Arbeitnehmer, schon im Interesse der Firmenreputation ist. Bei der Pädophilie verhält es sich genau umgekehrt. Welche Firma will schon als "pädofreundlich" verschrien sein.
@Breaky
Ja eben, die meisten Leute sind sehr wohl dazu in der Lage, zwischen "Sein" und "Tun" zu unterscheiden. Sicher, die Leute werden beeinflusst. Das Schlagwort "pädophil", lässt sich medial und politisch bestens vermarkten, erzeugt Aufmerksamkeit plus Emotion und damit Clicks und Quote und generiert Wählerstimmen - aber reproduziert und verfestigt damit das Zerrbild des "Pädos", der irgendwie immer ein Täter ist bzw. des SMK-Täters, der irgendwie immer ein "Pädo" ist. Aber die meisten Leute sind dieser Beeinflussung ja nicht ohnmächtig ausgeliefert. Sie brauchen nur eine gewisse Bereitschaft, sich mal abseits aller Klischees mit dem Thema auseinanderzusetzen. Kann man natürlich nicht erzwingen, sondern sich nur erhoffen.
Ich glaube leider nicht, dass die faschistische Trump-Regierung solche Forschung noch zulassen wird, wenn sie jetzt schon wissenschaftliche Arbeiten zensiert, in denen nur Wörter wie „Gleichberechtigung“ oder „Diversität“ vorkommen.
In den USA könnten Wissenschaftler entsprechende Studien eig. durchführen, da in letzter Zeit zweimal höchstrichterlich bestätigt wurde das der Besitz von fiktiven Inhalten, auch wenn sie fotorealistisch sind, von der amerikanischen Verfassung geschützt ist.
In Lewis v. State, 2023 hat das Gericht auch klar gemacht das die Beweislast beim Staat liegt, dieser also nachweisen muss das es sich bei dem Bild um ein tatsächliches Kind handelt:
Im vorliegenden Fall stimmte das Gericht Lewis zu, dass der Staat keine Beweise dafür vorgelegt hatte, dass die Bilder, die vom Sachverständigen des Staates in den Anklagepunkten 1, 15, 16 und 23-30 als CGI identifiziert worden waren, das Bild eines Kindes darstellten oder enthielten. Das Gericht führte eine eigene unabhängige Untersuchung des Bildes in Ziffer 1 durch und kam zu dem Schluss, dass es kein Bild eines Kindes darstellte oder enthielt. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass „dies einen Mangel an Beweisen darstellt, der ausreicht, um die Verurteilung von Lewis aufzuheben“.
@Nixda
Das ist doch nicht das Problem und auch keine Rechtfertigung? Mit der gleichen Logik hätte man die Diskriminierung von Schwulen aufrechterhalten müssen, da auch genau das gleiche passiert wäre.
Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.