Neuste Kommentare

Wenn jeder Gesetze so lesen würde wie Sirius dann könne man auch "Mord" an einer Puppe erfassen. (ii) bezieht sich auf reale Personen. Selten so einen Müll hier gelesen. Es hat schon seinen Grund warum insb. (iv) mit der kommenden Reform extrem ausgeweitet wurde und nicht (ii).

Moral Panic

Okay, Sirius. Dann erkläre mir mal warum es (iv) überhaupt gibt, wenn (ii) "jegliche Darstellung" bereits erfasst? Das bezieht sich auf Kinder als Personen, da direkt darüber "child" als eine Person unter 18 Jahre definiert wird. Deswegen brauchte es (iv) welche mit "realistic" bereits vorgibt das es eine Fiktion behandelt. Das ist seitdem es diese Directive gibt durch die Rechtsprechung geklärt. Glaubst du also tatsächlich das seit all den Jahren die EU auf mehrere Vertragsverletzungsverfahren ggü. Finnland, Spanien usw. verzichtet hat? Oder Schweden wo das oberste Gericht selbst geurteilt hat das Hentai zu unrealistisch ist?

Sorry, aber so funktionieren Gesetzestexte nicht. Diese Diskussion zeigt einfach nur wieder gut auf das durch die ganze Vermengung keinem mehr klar wird, was gemeint sein soll.

Punkt (ii) definiert „jegliche Darstellung der Geschlechtsorgane eines Kindes für primär sexuelle Zwecke;“ als Kinderpornografie - darunter könnte man auch eine physische Darstellung in Puppenform verstehen.

Meinen Recherchen nach wurde die Frage noch nicht abschließend geklärt. Die EU-Kommission hat 2020 zwar angekündigt, zu prüfen ob es „Gesetzeslücken“ gibt, die Kindersexpuppen erlauben könnten, daraus ist aber nichts geworden. 2025 ist sie der Meinung, dass solche Puppen in der ganzen EU nicht zum Verkauf angeboten werden sollen. Aus dem Dezember 2024 gibt es lediglich einen Vorschlag der Mitgliedsstaaten, bei der Überarbeitung der Richtlinie Sexpuppen und -Roboter explizit mit aufzunehmen, woraus aber auch nicht folgt, dass diese nicht jetzt schon verboten wären.

Moral Panic

Eine Frage von irgendeiner Abgeordneten steht also über dem Gesetzestext? Die Frau versteht das Gesetz nicht, denn wenn man ihre Interpretation so akzeptiert dann wären auch Zeichnungen darunter zu fassen ("depictions of a minor"). Genau das wird aber in der aktuellen Reform ausgeschlossen, obwohl sich an Art. 2c (i) nichts geändert hat. Auch gibt es Jahre an Rechtsprechungen die erkennbare Fiktion schützen (Finnland, Spanien etc.), oder Texte nicht einmal erfassen (Österreich).

Es wird also daraus hinauslaufen das es entweder aufgrund der DSA zu Sanktionen kommen wird und/oder festgestellt wird das es aktuell nicht eindeutig erfasst werden kann. Dann fließt das in die laufende Reform mit rein. Es ist aber aktuell nicht teil der Directive.

In 2011/93/EU werden nur realistische Darstellung erfasst. Ab wann ist eine Puppe "realistisch"? Unter Article 2c gibt es die jeweiligen Definitionen, wobei (i) und (ii) auf reale Kinder abzielt, das simuliert bezieht sich auf manipulierte Inhalte und findet sich auch so 1:1 in Amerika, wo auch nur reale Kinder erfasst werden (außer gesondert im Obszönitäten-Paragraphen).

Das einzige was sich auf fiktive Inhalte bezieht ist (iv) und dort heißt es "realistic images". Betonung auf "IMAGES". Es ist also richtig das die Produktbilder usw. darunter fallen können, aber nicht die Puppe als solches. Andernfalls würde (i) und (ii) ausreichen und auch Strichmännchenfiguren erfassen, welche aber nicht dem EU-Recht unterliegen und wie gesagt Fiktion auf (iv) begrenzt ist. Eig. auch (iii) aber das bezieht sich auf reale Personen die jung wirken.

Ich wäre mir da nicht so sicher. Vor allem muss man zwischen Besitz und Verkauf differenzieren.

2011/93/EU erlaubt es Mitgliedsstaaten, den Besitz von Kinderpornografie zu rein privaten Gebrauch unter bestimmten Umständen zu legalisieren (Artikel 5 Absatz 6). Demnach könnten Staaten den Besitz von Puppen also durchaus legal lassen, ohne gegen die Richtlinie zu verstoßen. Bei Verkauf bzw. Verbreitung sieht das aber anders aus.

Medizinpuppen wiederum dienen keinen primär sexuellen Zwecken.

The international legal framework on child pornography (the 2000 Optional Protocol to the UNCRC on the Sale of Children, Child Prostitution and Child Pornography, the 2001 Budapest Convention, the 2007 Lanzarote Convention and Directive 2011/93/EU) currently does not provide a basis for banning these objects.

Zu der Aussage gibt es in der Arbeit nur einen Quellenverweis, in dem aber gar nicht drinsteht, was das Zitat behauptet. In der Quelle steht lediglich, dass die EU-Richtlinie nicht für Dänemark gilt, da das Land sich in dem ganzen Themenbereich ein Opt-Out angewandt hat. Davon abgesehen sagt die EU-Kommission, dass sie noch prüfen lassen will, ob Kindersexpuppen unter die Richtlinie fallen können. Das war 2020.

Der Meinung, dass der Verkauf von Puppen EU-weit durch 2011/93/EU schon verboten ist, sind zumindest auch Mitglieder des EU-Parlaments (siehe https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/P-10-2025-004389_EN.html). Dies ist die Grundlage dafür, dass Frankreich nicht nur auf nationaler, sondern auch auf EU-Ebene gegen Shein vorzugehen versucht (https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/handel-frankreich-fordert-hartes-durchgreifen-der-eu-gegen-shein-14772752.html).

@Sirius

Wäre cool wenn du nicht von der Rechtslage eines Staates auf Unionsrecht schlussfolgerst.

The international legal framework on child pornography (the 2000 Optional Protocol to the UNCRC on the Sale of Children, Child Prostitution and Child Pornography, the 2001 Budapest Convention, the 2007 Lanzarote Convention and Directive 2011/93/EU) currently does not provide a basis for banning these objects.

https://journals.sagepub.com/doi/full/10.1177/1023263X231176908

Zu diesem Ergebnis kam bis jetzt jedes EU-Land was ein Verbot eingeführt hat. Zuletzt die Niederlande.

Noch als Ergänzung. In der Berichterstattung über Shein waren auch Sexpuppen im Anime-Style zu sehen. Folgt man also dieser Logik müsste auch Hentai EU-Weit verboten sein, was es aber nicht ist und auch in der Überarbeitung ausgeschlossen wird, da man sich nur auf "realistische Inhalte" bezieht. INHOPE hatte das kritisiert und ein Verbot von Texten, Comics usw. gefordert.

Nach Richtlinie 2011/93/EU ist der Verkauf von Kindersexpuppen jetzt schon EU-weit verboten.

Nein, das ist falsch. Der Begriff "realistische Darstellung" ist nicht eindeutig definiert, weshalb in Deutschland selbst der Besitz fotorealistischer Inhalte nicht strafbewehrt ist, wenn erkennbar ist das es nicht echt ist (bspw. Eine Puppe in sexueller Pose, oder ein Videospiel etc.). Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages kam auch zu diesem Ergebnis und in Finnland sind diese Puppen legal. In den Niederlanden hat man im Gesetzgebungsprozess festgestellt das es nicht unter Unionsrecht fällt.

Eine Puppe beinhaltet und verkörpert zwar bspw. "realistische Geschlechtsorgane", aber beschränkt sich nicht auf diese. Ansonsten müssten auch Medizinpuppen und andere Objekte darunter fallen. Was in einigen Ländern "KiPo" ist, heißt nicht das es auch EU-weit KiPo ist. Der DSA greift hier, weil dieser auch nationale Vorschriften erfasst. Frankreich kann also aufgrund ihrer nationalen Gesetze den Handel von Produkten EU-weit einschränken lassen, obwohl es in Finnland bspw. legal ist.

Nach Richtlinie 2011/93/EU ist der Verkauf von Kindersexpuppen jetzt schon EU-weit verboten. Kindersexpuppen werden in der Richtlinie zwar nicht explizit erwähnt, fallen laut Definition aber unter Kinderpornografie (wie in Frankreich auch, weshalb sich Käufer der Shein-Puppe dort tatsächlich strafbar gemacht haben, obwohl es in Frankreich kein direktes Gesetz gegen Kindersexpuppen gibt).

Nach dem DSA kann Shein unter Umständen zur Verantwortung gezogen werden, wenn Drittanbieter über ihren Marktplatz illegale Produkte verkaufen. Soweit ich die Situation verstehe, geht es in der Abstimmung um keine konkrete Gesetzesänderung, sondern vor allem darum die EU-Kommission aufzufordern, entsprechende Ermittlungen einzuleiten. Schon letzte Woche haben Parlamentarier eine entsprechende Prioritätsfrage an die Kommission gestellt.

Moral Panic

Die EU will kindliche Sexpuppen jetzt offiziell verbieten bzw. sieht sie bereits als illegal an. Hier direkt vom EU-Parlament:

https://www.europarl.europa.eu/news/en/agenda/briefing/2025-11-12/5/shein-scandal-protecting-eu-consumers-from-illegal-products-online

Eine Abstimmung findet vom 24.11.2025 - 27.11.2025 statt, wo eine öffentliche Stellungnahme zu dem Handel solcher Sexpuppen bezogen wird, wo dann auch mit Sicherheit betont wird das solche Produkte nicht in der EU angeboten werden dürfen und ggf. weitere Maßnahmen folgen. Die Abgeordneten sehen solche Produkte als nicht dem EU-Recht vereinbar.

"Manche Rocker- oder Bikergruppen, die durch Kriminalität oder Gewalt auffallen, präsentieren sich zugleich als Kämpfer gegen Kinderschänder – etwa unter dem Banner von „Bikers Against Child Abuse“. Psychologisch wirkt das wie ein Versuch, die eigene moralische Ambivalenz zu überdecken: ein Bedürfnis, das Böse außerhalb von sich selbst zu verorten, um die eigene Schattenseite nicht anerkennen zu müssen."

Rocker-/Bikergruppen sind meist autoritär-hierarchisch organisiert und hegen - nicht immer- aber auffallend oft auch ein rechtsdrehendes oder zumindest konservatives Rollen- und Gesellschaftsbild, in dem "Männlichkeit", "Ehre", "Treue" und "Bruderschaft" martialisch glorifiziert werden und Homosexualität verachtet wird (ähnlich wie bei so manchem Fußballhooligan). Ich würde vermuten, dass es einfach Teil ihres Selbstverständnisses bzw. ihres Wertekanons ist, "Schwuchteln" zu verabscheuen und "Kinderschä...." zu jagen.

Btw: Glücklicherweise findet die reaktionäre Bezeichnung "Kinderschänder" in den Medien immer weniger Verwendung. Anscheinend hat sich langsam herumgesprochen, dass die Bezeichnung "Kinderschänder", Betroffene von sexuellem Kindesmissbrauch, als "Geschändete", also "entehrte Sonderlinge" abstempelt.

Immer mehr Menschen sind gegen Symbole die mit X asoziiert werden und nur nicht gegen die eigentliche Sache. Ein sehr guter Artikel über die aktuelle Puppen"debatte", welcher von mehreren Medien veröffentlicht wurde ist dieser von Thomas Knapp:

https://www.counterpunch.org/2025/11/05/against-moral-panic-or-dolls-arent-real-kids/

Es ist daher seltsam, dass so viele Gegner von Kindesmissbrauch sich auch für Gesetze einsetzen, die die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass jemand mit solchen Neigungen diese auch auslebt, anstatt sie zu verringern.

Heutzutage scheint die öffentliche Meinung – gefolgt von der Haltung der Gesetzgeber und Strafverfolgungsbehörden – weitgehend von moralischer Panik getrieben zu sein. Viele Menschen wollen nicht nur die tatsächlich schädliche Aktivität X unterbinden, sondern auch, dass die Regierung alles unterbindet, was den „Ekel-Faktor” auslösen könnte, der mit dem Sehen, Hören oder Nachdenken über Themen im Zusammenhang mit Aktivität X verbunden ist.

Es fällt auf, dass manche Menschen ihren Hass auf gesellschaftlich verachtete Gruppen – etwa auf Kinderschänder – mit einer fast leidenschaftlichen Intensität äußern. Psychologisch betrachtet geht es dabei oft um mehr als um moralische Empörung. Diese Haltung bietet eine Möglichkeit, sich selbst als moralisch überlegen zu erleben – als jemand, der „auf der richtigen Seite“ steht.

Hinter solch demonstrativer Empörung steckt nicht selten ein stilles Bedürfnis nach Selbstaufwertung. Wenn das eigene Leben wenig Raum für Anerkennung, Bildung oder Erfolg bietet, kann moralische Verurteilung zu einem Ersatz dafür werden: ein Weg, sich als „besserer Mensch“ zu fühlen, ohne tatsächlich etwas an der eigenen Situation ändern zu müssen. Der Hass wird zur Bühne für Selbstbestätigung.

Interessanterweise findet man dieses Muster auch in Milieus, die selbst gesellschaftlich am Rand stehen. Manche Rocker- oder Bikergruppen, die durch Kriminalität oder Gewalt auffallen, präsentieren sich zugleich als Kämpfer gegen Kinderschänder – etwa unter dem Banner von „Bikers Against Child Abuse“. Psychologisch wirkt das wie ein Versuch, die eigene moralische Ambivalenz zu überdecken: ein Bedürfnis, das Böse außerhalb von sich selbst zu verorten, um die eigene Schattenseite nicht anerkennen zu müssen.

So zeigt sich: Wo moralische Empörung am lautesten auftritt, liegt oft ein stiller innerer Konflikt darunter – der Wunsch, gut zu sein, ohne sich selbst zu hinterfragen.

Die Entscheidung wird echt spannend wegen der Begründung. In der damaligen Tagebuch-Entscheidung ging es um die Frage ob niedergeschriebene Worte mit höchstpersönlichem Charakter zum "Kernbereich privater Lebensgestaltung" und somit zum absoluten Schutzbereich gehören.

Leider konnte sich das Gericht nicht einigen. Es kam zu einer 4 VS. 4 Entscheidung. Daher findet man in der Entscheidung einfach nur beide Meinungen niedergeschrieben, wobei eine Seite argumentiert hat das sobald etwas verkörpert wird und somit das "innere Erleben" ist es auch nicht mehr Teil des Kernbereichs. Die Gegenseite sah das nicht so, da eine private Auseinandersetzung auch durch Verkörperungen das "innere ich" erst für das "äußere Ich" sichtbar macht und für das Menschsein essenziell ist.

Bei den Sexpuppen sind es ja Objekte, so dass man lt. einem Teil der Richter davon ausgehen muss das der Betroffene wissentlich das Risiko einer Offenbarung akzeptiert und somit den Kernbereich verlassen hat. Diese Frage wird daher auch dort eine Rolle spielen, da sie durch den Patt offen ist.

Ja das hoffe ich sehr, denn wenn das Verbot besteht dann werde ich alles daran setzen dieses Land zu verlassen. Geld ist hier zum Glück kein Problem. Glaube aber das hat auch was mit dem Richterwechsel zu tun, denn heute wurde eine Senatsentscheidung des zweiten Senats veröffentlicht und diese fand ohne die zwei neuen Richterinnen statt.

Man kann das aber vielleicht auch als Zeichen werten, dass das BVerfG die Sache gewissenhaft prüft und nicht einfach der moralischen Empörung der Massen folgt.

Habe leider keine guten Nachrichten für die Verfassungsbeschwerden:

Sehr geehrter Herr X,

die Verfahren befinden sich in Bearbeitung. Der weitere Verfahrensgang ist nicht konkret absehbar. Es kann jedoch mitgeteilt werden, dass die Verfahren voraussichtlich nicht mehr in diesem Jahr abgeschlossen werden.

Mit freundlichen Grüßen X

Pressestelle Bundesverfassungsgericht Schlossbezirk 3 · 76131 Karlsruhe Tel.: +49 721 / 9101 – 389 Fax: +49 721 / 9101 – 382 E-Mail: presse@bundesverfassungsgericht.de

Das macht mich gerade echt traurig.

Hier auch noch einmal die Information das ein Ausleben durch Fantasien, Fiktion und Sexpuppen nicht unter die ICD-11 Definition von "Ausleben" fällt:

Legt man dies als Maßstab an, sollte Selbstbefriedigung zu Fantasien oder Gedanken nicht unter störungsrelevantes Ausleben fallen, aber auch Verhalten wie die Nutzung von kindlichen Sexpuppen würde das Kriterium des „Sozialversagens bezogen auf durchschnittlich erwartbare Partnerinteressen“ mangels belebter Partner:innen nicht erfüllen. Für die anderen genannten Verhaltensweisen ist dagegen der Aspekt der Verletzung „durchschnittlich erwartbarer Partnerinteressen“ deutlich.

Das sollte wichtig sein falls jemand meint wegen so einem Verstoß mit einer Störung diagnostiziert zu werden.

Wir befinden uns in Ende 2025 was bedeutet das die Entscheidung jederzeit veröffentlicht werden kann. Persönlich sehe ich es als ein Geschenk das gerade jetzt die Debatte wieder entfacht und unzählige Artikel auftauchen, denn dadurch entfacht eine positive Entscheidung eine noch viel stärkere Wirkung und Autorität. Den von Jugendschutz.net finde ich interessant, da dieser eine Stellungnahme von KTW aus 2021 verlinkt, obwohl sämtliche empirische Studien ganz klar die Ventiltheorie unterstützen.

Ich finde dieses verschweigen von (neuen) Tatsachen einfach nur schlimm.

https://www.jugendschutz.net/themen/sexualisierte-gewalt/artikel/kindliche-sexpuppen-bei-shein

Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

Suche

Neuste Kommentare

Aja und den Anfangsverdacht bei Puppenbesitzern kann man auch so ausweiten das man ja bei der Suche nach seiner Puppe ja auf illegale Produktbilder (Geschlechtsorgane, Posing...) gestoßen sein könnte und somit den Aufruf von Inhalten nach §184b billigend in Kauf genommen hat...
Klase, da hast du recht aber mein vertrauen in den Staat ist einfach nicht mehr vorhanden. Wenn jemand eine Puppe besitzt dann kann halt ein "Anfangsverdacht" konstruiert werden. Die Tatsache das in vielen Ländern (bspw. Frankreich) die Puppe an sich bereits "KiPo" ist bestätigt mich in meiner Sorge. Ich hoffe einfach jetzt auf einen positiven Ausgang für die Puppen. Die Begründung wird extrem wichtig sein, denn daraus kann man dann ableiten, ob ggf. auch Bestandteile von anderen Gesetzen verfassungswidrig sind. In der Entscheidung könnte auch dokumentiert werden das die Evidenz eher suggeriert das Verbote von Fiktion den Missbrauch fördern. Dann hat man vom obersten Gericht diesen wissenschaftlichen Stand dargelegt und die Organisationen, die sich für Menschenrechte aber auch Kinderschutz interessieren, wären sicherlich dann eher bereit zu sprechen.
Ein paar Unterschiede gibt es: Das Puppenverbot ist noch nicht ganz so alt wie die Bestimmungen von §184b StGB, die auch rein fiktives Material beschränken. Damit kann §184b auch hinsichtlich fiktivem Material nicht mehr direkt über eine Verfassungsbeschwerde angegriffen werden, es sei denn, jemand, der dagegen verstoßen hat, möchte sich nach seiner rechtskräftigen Verurteilung gerne mit verschwindend geringen Chancen durch die Instanzen klagen. Dieser Weg ist IMHO der Falsche. Eine Änderung von §184b StGB hinsichtlich rein fiktivem Material sollte also sinnvollerweise politisch und nicht juristisch angestrebt werden. Der zweite wichtige Unterschied ist, dass man mit Liebespuppenkindern nicht nur Sex haben kann. Man kann auch mit ihnen zusammensein, kuscheln, Zeit mit ihnen verbringen beim gemeinsamen Lesen, Filmeschauen, oder Hörspielhören. Man kann Puppenkinder frisieren, neu einkleiden, oder sich auch von ihnen trösten lassen, indem man sie in den Arm nimmt, wenn man traurig ist. Das meiste dieser Möglichkeiten ist nicht mit virtuellen Materialien möglich, die nach §184b StGB verboten sind. Und niemand muss Bilder produzieren, die nach §184b StGB strafbar wären, sollte ein Zusammenleben mit Liebespuppenkindern wieder legal möglich werden. Ich habe solche Bilder jedenfalls nicht vermisst, als ich damals, vor dem Puppenverbot, noch glücklich und zufrieden mit meiner künstlichen Familie leben durfte, die ich nun in dieser Form durch das ungerechtfertigte Verbot verloren habe. Das soll nicht heißen, dass es richtig ist, dass man unsere Sexualität auch in Fällen mit §184b StGB einschränken sollte, in denen keine realen Kinder involviert sind, es also ausschließlich um fiktive Dinge geht. Aber ich möchte damit sagen, dass das Puppenthema eben noch ein anderes Thema ist, als nur reiner "Sex".
@Nixda Das Puppenverbot und §184b sind für mich schon miteinander verzweigt bin ich ganz ehrlich. Das muss man auch anerkennen, denn genau diesen "Anfangsverdacht" kann man tatsächlich konstruieren, wenn die Puppen wieder legal werden sollten. Wenn man eine hochrealistische Puppe nämlich auf bestimmte Art und Weise fotografiert wäre §184b StGB erfüllt... Ich kann mir so kein "ruhiges" leben mit einer Puppe vorstellen, da ich auch gerne Momente festhalten wollen würde. Es wäre auch für mich etwas widersprüchlich wenn Liebespuppen legal werden, aber fiktive Bilder weiterverfolgt werden, da man die Puppe ja entsprechend in Szene setzen kann - was dann wie dem betrachten eines fiktiven Bildes entspricht.
@Klase "Ich finde es unpassend und problematisch ..." - Von mir aus gerne. Kann jeder finden, wie er will. Meine Kernaussage war, dass eben auch moralisch hochtrabende Persönlichkeiten, die öffentlichkeitswirksam gern das Schild des Progressivismus vor sich her tragen, ganz schnell Hakenkreuze in den Augen bekommen können, wenn es ums Thema "Pädo" geht. Btw: Im Fall Edathy wurde ein - zum damaligen Zeitpunkt - legales Verhalten zum Anlass für Ermittlungen und Durchsuchungen. Nicht auszuschließen, dass nach etwaiger Aufhebung des Puppenverbots, ein Anfangsverdacht auf ähnliche Weise konstruiert wird. Nach dem Motto: Wer solche Puppen besitzt, der besitzt wahrscheinlich auch noch irgendwas Verbotenes. Und da schließt sich der Kreis wieder. Ok, wer sich gern durchsuchen lässt: Why not? Beste Grüße :+)