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@unsere_Demokratie

Die Maßnahmen waren sowieso nur eine Show und wurden alle wieder aufgehoben. War im Grunde einfach nur eine diplomatische Aktion, um den Westen ruhig zu stellen.

@nixda

Pornos sind nur in der Verbreitung/Herstellung verboten und das gilt für ALLE pornographischen Inhalte. Besitz wird in keiner Konstellation erfasst.

Der Begriff "Porno" ist in China sehr eng, so dass viel Erotik verfügbar ist.

Sicher, auch hier gibt es Defizite und das Grundgesetz ist kein Allheilmittel.

Wie aber eine Einparteiendiktatur, mit allumfassender Überwachung, Medien - und Internetzensur (nebst Pornographieverbot) und den weltweit meisten Hinrichtungen, "freier und liberaler" sein soll, mag sich mir nicht so recht erschließen. Dazu noch das gruselige Social-Credit-System. Die wollen den gläsernen und konformistischen Bürger.

Die Politik der KPCh, hat ja im wirtschaftlichen Bereich durchaus beachtliche Erfolge erzielt, aber im Bereich der Bürger- und Freiheitsrechte, ist die Bilanz einfach nur unterirdisch.

Ich danke Euch. Mir geht es mittlerweile auch schon wieder besser. Glücklicherweise verläuft auch nicht alles immer gegen uns. Georg erzählte heute, dass er seinen Stand nun doch aufbauen durfte, um über Pädophilie aufzuklären. Man hat versucht, ihn politisch daran zu hindern, indem man ihm zunächst die Erlaubnis für seinen Stand verwehrte. Aber er konnte sich gerichtlich durchsetzen. Zwar ist es erschreckend, dass er erst klagen musste, um seine Öffentlichkeitsarbeit weiterzuführen. Doch es zeigt eben auch, dass nicht immer alles vergebens ist. Auf seinen Fotos vom Stand ist sogar ein Text zu sehen, den ich vor einiger Zeit verfasst hatte und mit dem er nun aufklärt. Ich finde es schön, wenn ich diese wichtige Arbeit ebenfalls ein bisschen unterstützen kann.

Lieber Klase,

vielen Dank, dass du deine Gedanken so aufrichtig hier teilst. Es tut mir sehr leid, dass es dir so schlecht geht.

Ich finde, du bist ein sehr liebenswerter Mensch und ich kann alles, was du schreibst, sehr gut nachvollziehen. Ich hatte zwar nie Puppen, aber die Entscheidung des Gerichts nimmt auch mich - wie viele andere, die hier schreiben - sehr mit. Ich denke, wir fühlen uns alle in unserer Würde verletzt. Du bist also nicht allein.

Ich freue mich, dass die Gemeinschaft, die du online findest, dir Kraft gibt.

Ich wünsche dir alles Liebe.

Jan

Ich glaube, niemand hat mit einer solchen Urteilsbegründung gerechnet. Aber ich hoffe, wir geben jetzt nicht auf.

Ich kann dich gut verstehen.

unsere_Demokratie

Man sollte auch nicht vergessen, dass sich die staatlichen Maßnahmen in China nur gegen die Hersteller (Firmen) solcher Puppen gerichtet haben, aber nicht gegen die Besitzer (Bürger). Als Puppenbesitzer kann man dort ein ganz normales Leben führen.

In "unserer Demokratie", die angeblich so tolerant, fortschrittlich, rechtsstaatlich und ganz toll vielfältig ist, mit den ganzen garantierten Grund- und Menschenrechten, in der jeder das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung hat, in der die Würde des Menschen unantastbar ist, wird man wegen einer Puppe verfolgt und bis zu 3 Jahre eingesperrt und bis zu 5 Jahre wenn man an der Puppe selbst herumgeschraubt hat.

Da fragt man sich schon, welches Land nun wirklich das freiere und liberalere Land ist.

Man kann es halt so oder so versuchen. Die Beschwerdeführer sind den Weg gegangen, sich auf den ICD-10 zu berufen um zu argumentieren, dass Pädophilie eine Behinderung sei und somit besonderen Schutz vor Diskriminierung genießt. Persönlich kann ich dem Gedanken nichts abgewinnen, aber einen Versuch war es wohl wert. Ich glaube nicht, dass das Urteil groß anders ausgesehen hätte, wenn man sich stärker auf den ICD-11 berufen hätte. Das BVerfG sagt ganz klar, dass ein Verbot auch gerechtfertigt wäre, wenn Hemmschwellen nur bei wenigen, also zB jenen mit einer pädophilen Störung, gesenkt werden würden.

@Anonym: dann werde doch selber aktiv. Es hält dich niemand davon ab, dem LTO-Podcast und anderen Podcasts und Medien zu schreiben, dass sie das Thema doch aufnehmen sollen.

Ist dir eigentlich klar, wie viele Tausende Euros die Beschwerdeführer vermutlich in die Beschwerden stecken mussten, und wie viele Tausend Euros mehr für den Gang zum EGMR nötig wären, für vermutlich noch schlechtere Erfolgschancen? Ich finde es wirklich uncool von anderen zu verlangen, den Hals rauszustecen und ihnen gleichzeitig in den Rücken zu fallen, wenn es mal nicht klappt.

Durch das Urteil ist unmittelbar nichts schlimmer geworden. Die Gesellschaft wird eh verbieten, was sie verbieten wird, mit der Argumentation des BVerfG ist es nur ein wenig leichter geworden. Und aus der leisen Hoffnung, dass das, was die Gesellschaft mit uns macht vielleicht verfassungswidrig sein könnte ist jetzt die bittere Erkenntnis geworden, dass es das nicht ist.

Quelle?

Das hatte ich falsch in Erinnerung, scheinbar hat er sich bislang nur ablehnend zu KI-generierter Kinderpornografie geäußert. Die Argumente lassen sich aber auch mühelos auf Zeichnungen anwenden.

https://paedoseite.home.blog/2026/07/11/verfassungsgericht-zu-sexpuppen-urteilsanalyse-und-folgen/

https://www.tagesspiegel.de/wissen/ist-padophilie-heilbar-herr-beier-die-reine-fantasie-ist-noch-keine-storung-13841014.html

Manche Leute argumentieren, dass bildgebende KI eine Lösung für das Problem sein könnte. Damit ließen sich Bilder ohne Opfer herstellen, wobei der Algorithmus natürlich auch mit echten Darstellungen trainiert werden müsste.

Beier: Das ist keine Lösung, sondern eine zusätzliche Gefahr, und daher ganz falsch. Das Problem sind die Narrative. Im Internet finden Sie leicht Filme, wo Siebenjährige aktiv Oralverkehr mit einem Erwachsenen herbeiführen. Da sieht man keinen Zwang. Der entsteht vorher, indem Kinder in Situationen gebracht werden, wo sie glauben, das tun zu müssen, weil sie so Anerkennung bekommen.

Diese falschen Narrative sehen wir in den Chatprotokollen der Männer, die dieses Material tauschen: Sie bestätigen sich darin, dass es Kinder gibt, die sich nichts sehnlicher wünschen als sexuelle Interaktionen mit Erwachsenen. KI-erzeugte Bildmaterialien zeigen Entsprechendes. In diesem toxisch enthemmten Milieu des Internets steigern sie so das Risiko für reale Übergriffe.

Wenn man was einschränken oder verbieten will, findet man immer irgendwelche (mehr oder weniger guten) Gründe oder Argumente. Wo ein Wille, da ein Weg.

Ich traue jedenfalls den meisten Menschen zu, mit Alkohol halbwegs vernünftig umzugehen und einmal im Jahr Feuerwerk, sollte schon ok sein. Klar, Spinner gibt`s immer, aber die allermeisten gehen auch mit Feuerwerkskörpern in einer Weise um, ohne anderen oder sich selbst damit zu schaden.

Danke für deine Analyse des Urteils, Klase. Es nimmt uns alle mit. Ich würde gern was darüber schreiben aber mich macht das alles einfach sprachlos.

Ein Verbot von Alkohol, Autos oder Feuerwerkskörpern würde sehr viele Menschen betreffen, die sich dann - völlig zu Recht - dagegen wehren würden.

Autos mal außen vor, aber bei Alkohol und Feuerwerkskörpern würde man schon gute Argumente finden, wieso man diese stärker einschränken sollte. Deutlich bessere als bei Puppen jedenfalls.

Ein Verbot von Alkohol, Autos oder Feuerwerkskörpern würde sehr viele Menschen betreffen, die sich dann - völlig zu Recht - dagegen wehren würden. Pädophile sind eine kaum sichtbare und obendrein auch extrem stigmatisierte Minderheit, da ist nicht mit viel Gegenwind zu rechnen. Daneben sind sie ein gern genutztes Vehikel, um staatliche Handlungsfähigkeit öffentlichkeitswirksam zu demonstrieren (oder zu simulieren) und auch unpopuläre Maßnahmen, wie Eingriffe in den Datenschutz, Überwachung und andere Restriktionen zu vermitteln.

Es wird auch von größeren Teilen der Bevölkerung eher toleriert, wenn man es "bei denen" mit den Grundrechten mal "nicht so ganz genau nimmt", so wie auch Gesetzgeber kaum fürchten müssen, dabei von Gerichten zurückgepfiffen zu werden. Dabei ist das gerade die Essenz von Grundrechten. Entweder sie gelten für alle, oder für keinen.

Wenn es Pädophile nicht gäbe, müßte man sie erfinden...

Dem stimme ich zu.

Nicht vor dem EGMR zu klagen würde dieses Urteil nur legitimieren. Können wir uns das überhaupt leisten?

Und selbst wenn der EGMR dieses an den Haaren herbeigezogene Urteil bestätigen sollte, wird es sicherlich viel Aufmerksamkeit aus dem europäischen Ausland dafür geben. Und breite Aufmerksamkeit fördert die Wahrheitsfindung. Dieses Urteil ist doch genau das Ergebnis davon, dass dieses Thema (besonders in Deutschland) nicht einfach mal richtig ergebnisoffen und neutral ausdiskutiert wurde. Es wurde in der breiten Öffentlichkeit immer nur einseitig betrachtet und berichtet. Deshalb gibt es auch (abseits von uns und ein paar Experten) nur eine Meinung.

Auf Deutschland brauchen wir nicht mehr zu hoffen, aber das europäische Ausland würde ich noch nicht abschreiben. Zu verlieren gibt es nach diesen Urteil doch eh nichts mehr. Und Dank Richter Offenloch wissen wir, dass unsere Gedanken zum Thema auch gar nicht so falsch waren, wie man immer probiert hat, uns einzureden.

Ich hoffe wirklich sehr, ihr gebt jetzt nicht auf. Ich hoffe, ihr geht vor den EGMR. Und wenn ich dabei eine Hilfe wäre, würde ich euch auch gerne unterstützen.

Ich schrieb schon vor über drei Jahren in einem Beitrag:

... Es geht darum, dass wir in einer Gesellschaft leben, die uns unter dem Vorwand des Kinderschutzes jede Äußerung unserer Pädophilie zu verbieten versucht. Völlig gleich, ob dabei nun ein Kind involviert ist oder nicht. Und die mit großer Sicherheit sich mit aller nur mobilisierbaren Kraft gegen ein Verbot von, sagen wir, Alkohol stemmen würde. Auch wenn der Schaden, der von Alkohol auf Kinder ausgeht, astronomisch größer sein dürfte als der durch gezeichnete Kinderpornografie oder kindliche Sexpuppen. Angefangen von den Schäden durch Trinken während der Schwangerschaft, über Kindesmisshandlung durch betrunkene Eltern bis hin zu Kindern, die von betrunkenen Autofahren angefahren werden.

Zum Zitat "Den Staat trifft deshalb die besondere Pflicht, die Selbstbestimmung von Kindern zu schützen, indem er verhindert, dass Kinder zum Instrument und Objekt der Sexualität von Erwachsenen werden."

Die Ansicht, dass Kinder zum Objekt der Sexualität von Erwachsenen werden, trifft bei Alternativen wie Puppen eben gerade nicht zu, denn es geht eben nicht um Kinder die zu einem Objekt gemacht werden. Es geht bei den Puppen bereits um Objekte, wie auch Dr. Jenny Lederer in ihrem Aufsatz geschrieben hat.

Man konstruiert folglich künstlich eine Legitimierung für Verbote, die in Wahrheit großen Schaden anrichten, anstelle Menschen zu schützen. Der Schutz ist nur behauptet, um tatsächlich Menschen einer stigmatisierten Minderheit gesundheitlich zu schaden und sie diskriminieren zu können. Es ist anerkannt, dass Sexualität wichtig für die Gesundheit ist. Es will mir nicht in den Kopf gehen, warum so viele Leute Unschuldigen, die niemandem ein Leid zufügen, so etwas antun und sich damit zu Täter:innen machen. Selbst wenn es eine gewisse Kausalität hinsichtlich der Puppen und Kindesmissbrauch geben würde, die noch nicht einmal nachgewiesen werden kann (im Gegenteil!), wäre ein generelles Puppenverbot selbst dann nicht gerechtfertigt. Die Politik verbietet auch keine Autos, nur weil es Verbrecher gibt, die damit in Weihnachtsmärkte rasen und insbesondere auf diese Weise auch Kinder umbringen. Und die Politik verbietet verbietet auch keine Feuerwerkskörper, obwohl es einige Spinner gibt, die damit auf Menschen zielen. Auch Kinder können ganz leicht durch missbräuchlich verwendete Feuerwerkskörper verletzt werden. Dennoch ist Feuerwerk an Silvester immer noch erlaubt. In so ziemlich allen anderen Bereichen, vor allem wenn es nicht um Sexualität geht, wird die individuelle Freiheit als hohes Gut geschätzt. Dabei stehen weder Autos und schon gar nicht Feuerwerkskörper in einem wichtigen gesundheitlichen Zusammenhang für Betroffene. Dennoch hat man kein Problem damit Liebespuppenkinder nur aufgrund von nicht beweisbaren Behauptungen und Vorurteilen zu verbieten. Das wird immer so weitergehen, wenn wir uns nicht endlich in Masse entschlossen mit allen legalen demokratischen Mitteln wehren.

"Die genannten "best practices" treffen indes nur auf Menschen mit pädophiler Störung zu."

Wenn keine Fremdgefährdung vorliegt, können auch Menschen mit "pädophiler Störung", die "best practices" getrost vergessen.

"... kein Mensch sucht sich irgendwelche Gedanken aus, sondern diese hängen zusammen mit der Präferenz, die auch keine freiwillige Entscheidung ist."

Richtig - und gehe noch einen Schritt weiter: Selbst wenn Sexualpräferenzen und entspr. Gedanken frei wählbar wären, und jemand sich für Pädophilie entscheiden würde, ließe sich davon noch lange keine Fremdgefährdung ableiten. Auch etwaige Gründe für eine solche Wahlentscheidung, gingen dann niemanden etwas an, genausowenig wie die Präferenz und die Gedanken als solche.

Cornelius

Ich muss nochmal auf den letzten Kommentar von Zweifelnd eingehen, weil ich den so nicht stehen lassen kann, auch wenn die Debatte darüber eigentlich schon vorbei ist. Ich bin zwar kein Erzieher, aber auch pädophil und fühle mich durch die Argumentation, wie hier pädophile Gedanken verurteilt werden, indirekt angegriffen Ich richte mich daher direkt an Zweifelnd: Du schreibst, eigentlich möchtest Du uns nichts böses, sondern nur Dein Unbehagen ausdrücken, wenn ein Pädophiler sexuelle Gedanken an Kinder hat. Ich glaube Dir das, aber ich möchte dazu folgendes sagen: Auch ich habe Gedanken, die bei mir ungute Gefühle auslösen, z.B. betrifft dies sadomasochistische Praktiken und Fantasien, weil der Gedanke des Zusammenhangs von Sexualität und Gewalt für mich unerträglich ist. Dennoch würde ich niemanden verurteilen, der diese Gedanken hat, denn dies steht mir überhaupt nicht zu. Denn Gedanken schaden niemanden und gehören zur privaten Lebensführung, die niemanden etwas angehen. Du aber verurteilst Gedanken und stellst diese auch teilweise auf eine Vorstufe zum Vergehen von Verbrechen. Dies finde ich ehrlich gesagt ziemlich menschenverachtend, denn Gedanken gehören zur Natur des Menschen und kein Mensch sucht sich irgendwelche Gedanken aus, sondern diese hängen zusammen mit der Präferenz, die auch keine freiwillige Entscheidung ist. Du schreibst zwar, dass Du keinen orwellschen Überwachungsstaat haben möchtest, aber mit der Verurteilung von Gedanken leistest Du einer gesellschaftlichen Entwicklung Vorschub, die genau dieses einführen könnte. Daher möchte ich nochmal betonen, dass Gedanken allein niemals Schaden anrichten können und diese aus gutem Grund frei sind. Wenn die Gedanken nicht mehr frei sind, dann ist das Ende jeder Demokratie und jeder menschlichen Gemeinschaft. Selbst die schlimmsten Diktaturen haben es nicht vermocht, die Freiheit der Gedanken abzuschaffen. Daher möchte ich Dir eine Strophe eines alten Liedes auf den Weg geben, das gerade für Menschen, die unter Unfreiheit gelitten haben, ein große Trost war:

Die Gedanken sind frei, wer kann sie erraten, sie fliehen vorbei wie nächtliche Schatten. Kein Mensch kann sie wissen, kein Jäger erschießen, es bleibet dabei: die Gedanken sind frei.

Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Vor dem Urteil gab es das schon. Es ist halt jetzt für nicht-Juristen unmöglich, weil das Urteil vom BVerfG es bestätigt und das Gericht die gleichen Argumente wie die radikalen "Kinderschützer" reproduziert. Evidenzbasierte Kriminalpolitik gibt es (leider) nicht mehr und jetzt wurde es von oben abgesegnet. Klar war das schon lange Praxis, aber kritisieren kann man das fehlen solcher Kriminalpolitik nur noch schwer.
Ich halte ihn, anhand seiner Selbstbeschreibung, auch für voreingenommen: Opferanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Christian Steffgen, hat seit 2001 viele Fälle auf Seiten der Opfer in Nebenklagen und Adhäsionsverfahren vertreten. Schade, dass gefühlt kein "Kinderschützer" oder "Opferanwalt" etwas Toleranz zeigen und über den Tellerrand schauen kann...
Einmal bitte mit 1 Stern bewerten, weil das ein echt schlechter Artikel ist: https://www.anwalt.de/rechtstipps/bundesverfassungsgericht-bestaetigt-verbot-von-sexpuppen-mit-kindlichem-erscheinungsbild-expertenbericht-277204.html Mit seinem Beschluss vom 21.05.2026 stärkt das Bundesverfassungsgericht den präventiven Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt. Immer geil diese Annahme. Die Wissenschaft suggeriert ja eben das die Puppen präventiv wirken können, also kann man hier wohl eher von einem Schaden sprechen. Die Entscheidung dürfte für die zukünftige Anwendung des § 184l StGB richtungsweisend sein und setzt zugleich Maßstäbe für die verfassungsrechtliche Bewertung präventiver Strafnormen im Bereich des Sexualstrafrechts. Übersetzt: Mehr Verbote! Strafbar seien ausschließlich objektiv nach außen tretende Handlungen wie Herstellung, Vertrieb, Erwerb oder Besitz entsprechender Gegenstände. Die Vorschrift erfasse somit kein reines Gedankenstrafrecht. Gedankenstrafrecht bedeutet eben viel mehr, wie z. B. "predictive policing" und genau das wird mit § 184l StGB gemacht. Meine Fresse.
@Anonym Habe ich gestern auch gesehen. Noch besser: ALLE bisherigen Kommentare dort lehnen das Urteil (und das Puppenverbot allgemein) ab.
Hey Breaky, der Kollege hat deinen Kommentar und so einige andere tatsächlich freigegeben. Finde ich schon lustig