Das ist natürlich nur Spekulation, aber möglich wäre es.
Für die Zukunft des Rechtsstaates würde das nichts gutes verheißen.
Habe echt das gefühl das hier KI zum Einsatz gekommen ist, weil anders kann ich mir die widersprüchliche Quellenarbeit nicht erklären. Ähnliche Erfahrungen habe ich gemacht als ich versucht habe nach Kritik zu diesem Urteil mittels KI zu suchen. Da kam auch nur geschwurbel, so dass z. B. Quellen zitiert wurden die angeblich auf meiner Seite sind, aber beim kontrollieren sagen die genau das Gegenteil.
Wie fühlens ich eig. Erwachsene die tatsächlich kindlich aussehen ohne das bewusst zu versuchen? Solche Menschen gibt es ja. Verletzt deren Existenz nach der Logik des BVerfG nicht auch die Würde von Kindern? Wenn man pauschal einfach irgendwelche Körper verbannt, dann diskriminierend man zwangsläufig eben andere gleich mit.
@Breaky
Die sind auch hauptsächlich im Schulbereich unterwegs, da muss man halt super Kindernah rüberkommen. Man hätte auch einfach das Maul halten können, aber dafür sind sich einige zu wichtig.
@Anonym
Habe dort mal einen Kommentar hinterlassen, mal sehen, ob er freigeschaltet wird.
Bemerkenswert übrigens, dass die Kanzlei überhaupt nicht im Bereich Strafrecht tätig ist, sondern lediglich im Arbeits-, Erb- und Kommunalrecht. Die bisherigen mir bekannten Einschätzungen von Anwälten im Bereich Strafrecht haben das Urteil allesamt kritisiert.
Danke für diese hervorragende Stellungnahme, der ich mich nur nur vollständig anschließen kann.
Das Urteil des Bundesverfassungsgericht ist einer schwärzesten Tage in der Geschichte der Deutschen Demokratie seit 1945, weil in der Urteilsbegründung der Abschaffung zentraler Grundrechte Türen und Toren geöffnet wurden.
Die Richter des Bundesverfassungsgerichtes, die diesem Urteil zugestimmt haben, haben ihre Entscheidung nicht an einer wissenschaftlichen Faktenlage begründet, sondern sich auf Vermutungen, falsche Zitate und allgemein sehr diskriminierenden Aussagen gegenüber Pädophilen gestürzt. Denn das Ergebnis, das zum Schluss herauskommen musste, stand von vornherein fest: Dass das Puppenverbot bestehen bleiben müsste, denn sonst wären alle Parteien, KTW, die Pädojäger, Kinderschützer (auch angebliche) und Therapeut*innen, die gegenüber mit stigmatisierenden Aussagen aufgefallen sind, sofort auf die Barrikaden gegangen und hätten behauptet, dass von nun an massenhaften Missbrauch von Kindern Vorschub geleistet worden wäre, natürlich ohne jegliche wissenschaftliche Belege. Dafür haben die Richter*innen alle juristischen Winkelzüge verwendet, die es gibt und sind dabei hart an der Grenze vorbei geschliffen, wo auch die Einhaltung des Rechts von Bundesverfassungsrichtern nicht mehr erfolgt. Ich glaube nicht, dass Ihnen bewusst war, mit welcher brachialer Gewalt sie grundlegende Prinzipien des Rechtsstaates schleifen, denn beim Thema Pädophilie wirft die Gesellschaft schnell Prinzipien über Bord, die sie an anderer Stelle vehement verteidigt: Dazu gehört, dass man nur wegen der Zugehörigkeit zu einer Minderheit nicht diskriminiert werden darf, was bei Pädophilen täglich mit Zustimmung einer übergroßen Bevölkerungsmehrheit geschieht und die Brandmauer gegen die AfD, die beim Thema Pädophilie faktisch nicht existiert. Das Urteil des Bundesverfassungsgericht ist die Folge der jahrzehntelangen Stigmatisierung von pädophilen Menschen seit den 1990er Jahren, die von allen wichtigen politischen und gesellschaftlichen Akteuren getragen wird. Selbst von KTW, das in den Anfangsjahren viel zur Entstigmatisierung pädophiler Menschen beigetragen hat, kommen in letzter Zeit fast ausschließlich diskriminierende Stellungsnahmen gegenüber Pädophilen, vor allem von Herrn Prof. Dr. Beier. Wenn man ständig nur das Bild von einem Pädophilen entwirft, der andauernde Gefahr für die Gesellschaft ist und nur durch Therapie und/oder triebdämpfende Medikamente von sexuellen Übergriffen auf Kindern abgehalten werden, dann muss man sich nicht wundern, dass man am Ende die völlige rechtliche Willkür gegenüber Pädophilen in Kauf nimmt. Die Gesellschaft wird dieses Urteil nicht interessieren, weil diese durch die gezielte Nichtberichterstattung im ÖRR davon nichts erfahren hat. Dabei haben sich die Vertreter der queren Community, die Pädophile ausdrücklich diskriminieren, ihr eigenes Grab geschaufelt, denn bei einem Wahlsieg der AfD werden sie die nächsten sein, die mit Unrechtsgesetzen ins Visier genommen werden und wie man aus Erfahrungen aus den USA, Russland und der Türkei weiß, werden nur sehr wenige Richter*innen den Mut haben, sich öffentlich gegen eine Regierung des Unrechtes zu stellen.
@Breaky
Dann zieh dir gerne diesen abenteurlichen Artikel rein: https://grafkerssenbrock.com/kinderschutz-als-verfassungsrechtlicher-leitgedanke
Der Gesetzgeber ist berechtigt, gesellschaftliche Wertentscheidungen sichtbar zu machen und durch Strafnormen deutlich zu machen, dass bestimmte Verhaltensweisen mit der Werteordnung des Grundgesetzes unvereinbar sind. Gerade im Bereich des Kinderschutzes dürfe der Staat normativ verdeutlichen, dass Kinder niemals zum Objekt sexueller Handlungen oder sexueller Objektivierung gemacht werden dürfen. [...] Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung ist keine Aufgabe eines einzelnen Rechtsgebiets. Er ist ein tragendes Strukturprinzip der gesamten Rechtsordnung.
Danke für Euern Einsatz, aber gemessen an der Historie bin ich leider sehr pessimistisch. Das beste Beispiel ist glaube ich der WELT-Artikel von Benjamin Stibi der auseinandergenommen wurde...
Das Urteil erntet auch außerhalb der Pädophilen-Community durchaus Kritik. Insbesondere von Juristen wird es ziemlich auseinandergerissen (neben den von uns bereits verlinkten Beispielen z. B. auch auf dem Verfassungsblog), aber ich habe auch in den sozialen Medien allgemein schon einige Kommentare gelesen, die das Urteil eher kritisch betrachten.
Wir arbeiten daran, es unter die Leute zu bringen.
Das wird kaum jemand lesen und niemanden jucken. Ist leider so, so tragisch es auch klingen mag. Habe mehr Widerstand aus der Zivilgesellschaft erwartet, aber so eine Scheiße wird auch noch akzeptiert.
Im Verfassungsblog gibt es endlich einen Artikel über das Urteil. Ich habe aber aufgrund der Historie der Autorin das gefühl das sie die Verfassungsbeschwerde aufgesetzt hat, oder? Soll meines Wissens nach eine "frisch studierte" gewesen sein und das passt mit ihrem Lebenslauf.
Dafür ist das Phänomen der Shifting Baselines bezogen auf Pädophile noch nicht weit genug vorangeschritten. Es gibt noch viele Schritte an möglichen Maßnahmen für „Kinderschutz“, die dazwischen kommen. Aber ja. Bei den 10 Phasen, mit denen man einen Genozid erkennen kann, sind wir längst nicht mehr bei Null:
https://gfbvblog.com/2023/01/12/genozide-erkennen-und-verhindern-10-phasen-des-voelkermordes/
Kritisch sehe ich das Bild eines Menschen mit schwarzer Hautfarbe und der Betitelung „Rechte Verfassungsfeinde“. Ansonsten finde ich die Idee gut, das Unrecht gegen Pädophile als Satire darzustellen.
Also wenn man diese neue Definition vom Kernbereich mal zu Ende denkt, dann kann am Ende ja eig. auch die Todesstrafe für Pädophile bei rauskommen. Der Kernbereich schützt ja eben vor extrem tiefen Eingriffen und da ist es egal, ob eine Massenermordung von Pädophilen den Kinderschutz stärken würde, denn der Kernbereich ist unantastbar.
Mit der neuen Definition muss der Staat ja aber nur sagen das die Vernichtung von Pädophilen bzw. der Pädophilie den Kinderschutz stärke, so dass er dann die Todesstrafe bzw. die Emordung rechtfertigen kann. Die Existenz von Pädophilie ist eine Gefahr für Kinder und damit hat die Existenz von Pädos einen Sozialbezug.
Wenn man solche Szenarien mal anwendet auf die Begründung sieht man eig. wie falsch sie den Kernbereich angewendet haben.
Die Existenzberechtigung vom BVerfG liegt in der Durchsetzung von Abwehrrechten von Jedermann ggü. dem Staat.
Warum argumentiert hier dann das Gericht wirklich fast ausschließlich aus der Perspektive des Gezetzgebers? Auf viele Punkte der Beschwerdeführer wurde entweder gar nicht, oder nur sehr dürftig eingegangen während man dem Staat ggü. den Popo pudert und zwei Küsschen auf die Wange spendiert. Viele sind doch jetzt einfach dur demotiviert mit dem Leben.
Ich bin ehrlich der Meinung das hier bewusst eine Begründungsfindung betrieben wurde zugunsten des Gesetzgebers und man viel Zeit und Mühe investiert hat um zukünftige Liberalisierungs- und Differenzierungsbewegungen zu untergraben. Es scheint tatsächlich keine Rolle zu spielen, ob jemand Kinder missbraucht oder nicht. Ist der Gesellschaft völlig Wurscht. Das diese "best practices" null funktionieren auch egal. Immer weitere Grundrechte aushöhlen, überwachen und entmenschlichen. Hat ja bisher gut funktioniert.
Naja, Wikipedia ist im politischen Bereich auch nicht immer vertrauenswürdig und manchmal auch widersprüchlich. Im Wiki-Eintrag: https://en.wikipedia.org/wiki/Pornography_in_China - steht oben: "(The Criminal Law of the People's Republic of China) ... does not prescribe possession to be illegal." Weiter unten unter "Issues" steht genau das Gegenteil: "Distributors of pornography can face up to life imprisonment and possession charges carry hefty fines and can carry prison sentences.". Keine Ahnung, was nun stimmt. Ich hätte jedenfalls keine Lust, nach China zu reisen, um es selbst herauszufinden.
"Das Bild, das man in Deutschland von China hat, ist sehr politisch beeinflusst und hat sehr wenig Wahrheitsgehalt."
Mag sein, aber selbst wenn nur die Hälfte davon stimmt, wäre das Bild immer noch grottenschlecht - und was ein China-Urlauber so alles erzählt, mag ja sehr interessant sein, hätte aber allenfalls anekdotische Evidenz.
@Nixda
Das was du in Deutschland in den Medien über China erfährst, hat keinen sonderlich hohen Wahrheitsgehalt.
Das beste Beispiel dafür hast du bereits mit dem Social Credit System gebracht. Hier ist mal der vierte Satz von Wikipedia dazu: There have been widespread misconceptions in media reports about a unified social credit "score" based on individuals' behavior, leading to punishments if the score is too low or rewards if the score is high.
Und wenn du das nächste mal einen Stand in der Fußgängerzone oder am Hauptbahnhof siehst, der irgendwas von Hinrichtungen und Gefangenenlager in China erzählt, dann wirst du nach 2 Minuten Nachforschung darauf kommen, dass es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit dabei um eine dubiose Sekte mit dem Namen Falun Dafa handelt, die in China verboten wurde. Aber die meisten Deutschen forschen halt nicht 2 Minuten nach. Ach, und die asiatisch aussehen Leute an den Ständen, sind auch meistens nicht mal Chinesen.
Das Bild, das man in Deutschland von China hat, ist sehr politisch beeinflusst und hat sehr wenig Wahrheitsgehalt. Frag einfach mal Leute, die China schon selbst erlebt haben, wie die sich gewundert haben, wie es da wirklich ist. Oder mach einfach mal selbst dort Urlaub. Ist ein sehr interessantes Land mit sehr offenen und netten Menschen. Mit denen kannst du dich auch ganz offen über Politik und die Regierung unterhalten und sie werden auch offen ihre Kritik an der Regierung äußern, ganz ohne Angst. Das ist weder die DDR noch Nordkorea.
Das was du in Deutschland über China erfährst hat ungefähr den gleichen Wahrheitsgehalt, wie das was du in Deutschland über Pädophilie erfährst.
Die Anerkennung als Kunst dürfe nicht von einer staatlichen Stil-, Niveau- und Inhaltskontrolle abhängig gemacht werden.
Was macht das BVerfG? Es schreibt Gegenständen, Verhaltensweisen und "fiktiven Vorgängen" eine moralische Wertung zu. Der Senat hat das BVerfG mit diesem Urteil demontiert.
Memedump auf KiH war definitiv nicht auf meiner Bingo Card für 2026. Aber wie soll man den ganzen Mist sonst noch aushalten...
Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.