Neuste Kommentare

Das krasse an der Debatte ist ja das auf Shein auch Schusswaffen usw. verkauft wurden. Die sind ja jetzt auch Teil der Untersuchungen gegen Shein, aber die gesamte Aufmerksamkeit widmet man einem Stück Plastik. Nicht dem illegalen Waffenhandel womit auch tatsächlich schreckliche Verbrechen begangen werden können.

Eine Entscheidung vom BVerfG wäre jetzt echt günstig gewesen. Schade!

Moral Panic

Machen wir es kurz:

It shall be within the discretion of Member States to decide whether paragraphs 2 and 6 of this Article apply to cases where it is established that pornographic material as referred to in Article 2(c)(iv) is produced and possessed by the producer solely for his or her private use in so far as no pornographic material as referred to in Article 2(c)(i), (ii) or (iii) has been used for the purpose of its production and provided that the act involves no risk of dissemination of the material.

Warum stellt die EU eine Ausnahme für (iv) zur Verfügung solange kein Material aus (i), oder (ii) für dessen Herstellung genutzt wurde? Damit wird doch schon deutlich das sich (ii) auf reales Material bezieht. Sirius, du hast hier zu dieser chaotischen Debatte beigetragen.

Also sorry, aber wenn wir jetzt alles vermischen, US-, EU- und nationale Gesetze, Besitz und Verkauf, Puppen und Mangas, macht jede weitere Diskussion keinen Sinn mehr.

@Sirius

Die Richtlinie 2011/93/EU vom 13. Dezember 2011 (Artikel 2 c) ii): jegliche Darstellung der Geschlechtsorgane eines Kindes für primär sexuelle Zwecke) und die sog. Lanzarote-Konvention (Artikel 20 Absatz 2: … jede Abbildung der Geschlechtsteile eines Kindes zu vorwiegend sexuellen Zwecken) fordern die Erfassung solcher Abbildungen als Kinderpornographie.

Und gleichzeitig fordern die Juristen:

Die Reformkommission empfiehlt, §§ 184b und 184c StGB (Verbreitung, Erwerb und Besitz kinder- bzw. jugendpornographischer Schriften) dahingehend einzuschränken, dass fiktive Kinder- und Jugendpornographie nicht erfasst wird

Wird dir jetzt klar das sich (ii) auf reale Kinder bezieht? Ich hasse es wenn Menschen mit juristischem Halbwissen solche Informationen in die Welt setzen und sämtliche Rechtsprechung ignorieren. Ich musste fast zwei Jahre darunter leiden, weil ich dachte der Besitz von Comics wäre strafbar. Das hat mich richtig fertig gemacht.

Quelle: https://krimpub.krimz.de/frontdoor/deliver/index/docId/181/file/Abschlussbericht_Reformkommission_Sexualstrafrecht.pdf

@Sirius Diese Wortwahl findet sich so eig. überall. Schau mal hier das erwähnte Beispiel aus Amerika: https://www.law.cornell.edu/uscode/text/18/2252

Da heißt es auch permanent "any visual depiction" dieses Gesetz betrifft aber nur jegliche Darstellung einer realen Person. Deine Interpretation widerspricht sämtlicher Rechtsprechung der letztes 14 Jahre. Es ist auch kein Geheimnis das ein EU-Staat eine riesige Plattform für fiktive Comics betreibt und auch damit weltweit tätig ist.

Wenn jeder Gesetze so lesen würde wie Sirius dann könne man auch "Mord" an einer Puppe erfassen. (ii) bezieht sich auf reale Personen. Selten so einen Müll hier gelesen. Es hat schon seinen Grund warum insb. (iv) mit der kommenden Reform extrem ausgeweitet wurde und nicht (ii).

Moral Panic

Okay, Sirius. Dann erkläre mir mal warum es (iv) überhaupt gibt, wenn (ii) "jegliche Darstellung" bereits erfasst? Das bezieht sich auf Kinder als Personen, da direkt darüber "child" als eine Person unter 18 Jahre definiert wird. Deswegen brauchte es (iv) welche mit "realistic" bereits vorgibt das es eine Fiktion behandelt. Das ist seitdem es diese Directive gibt durch die Rechtsprechung geklärt. Glaubst du also tatsächlich das seit all den Jahren die EU auf mehrere Vertragsverletzungsverfahren ggü. Finnland, Spanien usw. verzichtet hat? Oder Schweden wo das oberste Gericht selbst geurteilt hat das Hentai zu unrealistisch ist?

Sorry, aber so funktionieren Gesetzestexte nicht. Diese Diskussion zeigt einfach nur wieder gut auf das durch die ganze Vermengung keinem mehr klar wird, was gemeint sein soll.

Punkt (ii) definiert „jegliche Darstellung der Geschlechtsorgane eines Kindes für primär sexuelle Zwecke;“ als Kinderpornografie - darunter könnte man auch eine physische Darstellung in Puppenform verstehen.

Meinen Recherchen nach wurde die Frage noch nicht abschließend geklärt. Die EU-Kommission hat 2020 zwar angekündigt, zu prüfen ob es „Gesetzeslücken“ gibt, die Kindersexpuppen erlauben könnten, daraus ist aber nichts geworden. 2025 ist sie der Meinung, dass solche Puppen in der ganzen EU nicht zum Verkauf angeboten werden sollen. Aus dem Dezember 2024 gibt es lediglich einen Vorschlag der Mitgliedsstaaten, bei der Überarbeitung der Richtlinie Sexpuppen und -Roboter explizit mit aufzunehmen, woraus aber auch nicht folgt, dass diese nicht jetzt schon verboten wären.

Moral Panic

Eine Frage von irgendeiner Abgeordneten steht also über dem Gesetzestext? Die Frau versteht das Gesetz nicht, denn wenn man ihre Interpretation so akzeptiert dann wären auch Zeichnungen darunter zu fassen ("depictions of a minor"). Genau das wird aber in der aktuellen Reform ausgeschlossen, obwohl sich an Art. 2c (i) nichts geändert hat. Auch gibt es Jahre an Rechtsprechungen die erkennbare Fiktion schützen (Finnland, Spanien etc.), oder Texte nicht einmal erfassen (Österreich).

Es wird also daraus hinauslaufen das es entweder aufgrund der DSA zu Sanktionen kommen wird und/oder festgestellt wird das es aktuell nicht eindeutig erfasst werden kann. Dann fließt das in die laufende Reform mit rein. Es ist aber aktuell nicht teil der Directive.

In 2011/93/EU werden nur realistische Darstellung erfasst. Ab wann ist eine Puppe "realistisch"? Unter Article 2c gibt es die jeweiligen Definitionen, wobei (i) und (ii) auf reale Kinder abzielt, das simuliert bezieht sich auf manipulierte Inhalte und findet sich auch so 1:1 in Amerika, wo auch nur reale Kinder erfasst werden (außer gesondert im Obszönitäten-Paragraphen).

Das einzige was sich auf fiktive Inhalte bezieht ist (iv) und dort heißt es "realistic images". Betonung auf "IMAGES". Es ist also richtig das die Produktbilder usw. darunter fallen können, aber nicht die Puppe als solches. Andernfalls würde (i) und (ii) ausreichen und auch Strichmännchenfiguren erfassen, welche aber nicht dem EU-Recht unterliegen und wie gesagt Fiktion auf (iv) begrenzt ist. Eig. auch (iii) aber das bezieht sich auf reale Personen die jung wirken.

Ich wäre mir da nicht so sicher. Vor allem muss man zwischen Besitz und Verkauf differenzieren.

2011/93/EU erlaubt es Mitgliedsstaaten, den Besitz von Kinderpornografie zu rein privaten Gebrauch unter bestimmten Umständen zu legalisieren (Artikel 5 Absatz 6). Demnach könnten Staaten den Besitz von Puppen also durchaus legal lassen, ohne gegen die Richtlinie zu verstoßen. Bei Verkauf bzw. Verbreitung sieht das aber anders aus.

Medizinpuppen wiederum dienen keinen primär sexuellen Zwecken.

The international legal framework on child pornography (the 2000 Optional Protocol to the UNCRC on the Sale of Children, Child Prostitution and Child Pornography, the 2001 Budapest Convention, the 2007 Lanzarote Convention and Directive 2011/93/EU) currently does not provide a basis for banning these objects.

Zu der Aussage gibt es in der Arbeit nur einen Quellenverweis, in dem aber gar nicht drinsteht, was das Zitat behauptet. In der Quelle steht lediglich, dass die EU-Richtlinie nicht für Dänemark gilt, da das Land sich in dem ganzen Themenbereich ein Opt-Out angewandt hat. Davon abgesehen sagt die EU-Kommission, dass sie noch prüfen lassen will, ob Kindersexpuppen unter die Richtlinie fallen können. Das war 2020.

Der Meinung, dass der Verkauf von Puppen EU-weit durch 2011/93/EU schon verboten ist, sind zumindest auch Mitglieder des EU-Parlaments (siehe https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/P-10-2025-004389_EN.html). Dies ist die Grundlage dafür, dass Frankreich nicht nur auf nationaler, sondern auch auf EU-Ebene gegen Shein vorzugehen versucht (https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/handel-frankreich-fordert-hartes-durchgreifen-der-eu-gegen-shein-14772752.html).

@Sirius

Wäre cool wenn du nicht von der Rechtslage eines Staates auf Unionsrecht schlussfolgerst.

The international legal framework on child pornography (the 2000 Optional Protocol to the UNCRC on the Sale of Children, Child Prostitution and Child Pornography, the 2001 Budapest Convention, the 2007 Lanzarote Convention and Directive 2011/93/EU) currently does not provide a basis for banning these objects.

https://journals.sagepub.com/doi/full/10.1177/1023263X231176908

Zu diesem Ergebnis kam bis jetzt jedes EU-Land was ein Verbot eingeführt hat. Zuletzt die Niederlande.

Noch als Ergänzung. In der Berichterstattung über Shein waren auch Sexpuppen im Anime-Style zu sehen. Folgt man also dieser Logik müsste auch Hentai EU-Weit verboten sein, was es aber nicht ist und auch in der Überarbeitung ausgeschlossen wird, da man sich nur auf "realistische Inhalte" bezieht. INHOPE hatte das kritisiert und ein Verbot von Texten, Comics usw. gefordert.

Nach Richtlinie 2011/93/EU ist der Verkauf von Kindersexpuppen jetzt schon EU-weit verboten.

Nein, das ist falsch. Der Begriff "realistische Darstellung" ist nicht eindeutig definiert, weshalb in Deutschland selbst der Besitz fotorealistischer Inhalte nicht strafbewehrt ist, wenn erkennbar ist das es nicht echt ist (bspw. Eine Puppe in sexueller Pose, oder ein Videospiel etc.). Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages kam auch zu diesem Ergebnis und in Finnland sind diese Puppen legal. In den Niederlanden hat man im Gesetzgebungsprozess festgestellt das es nicht unter Unionsrecht fällt.

Eine Puppe beinhaltet und verkörpert zwar bspw. "realistische Geschlechtsorgane", aber beschränkt sich nicht auf diese. Ansonsten müssten auch Medizinpuppen und andere Objekte darunter fallen. Was in einigen Ländern "KiPo" ist, heißt nicht das es auch EU-weit KiPo ist. Der DSA greift hier, weil dieser auch nationale Vorschriften erfasst. Frankreich kann also aufgrund ihrer nationalen Gesetze den Handel von Produkten EU-weit einschränken lassen, obwohl es in Finnland bspw. legal ist.

Nach Richtlinie 2011/93/EU ist der Verkauf von Kindersexpuppen jetzt schon EU-weit verboten. Kindersexpuppen werden in der Richtlinie zwar nicht explizit erwähnt, fallen laut Definition aber unter Kinderpornografie (wie in Frankreich auch, weshalb sich Käufer der Shein-Puppe dort tatsächlich strafbar gemacht haben, obwohl es in Frankreich kein direktes Gesetz gegen Kindersexpuppen gibt).

Nach dem DSA kann Shein unter Umständen zur Verantwortung gezogen werden, wenn Drittanbieter über ihren Marktplatz illegale Produkte verkaufen. Soweit ich die Situation verstehe, geht es in der Abstimmung um keine konkrete Gesetzesänderung, sondern vor allem darum die EU-Kommission aufzufordern, entsprechende Ermittlungen einzuleiten. Schon letzte Woche haben Parlamentarier eine entsprechende Prioritätsfrage an die Kommission gestellt.

Moral Panic

Die EU will kindliche Sexpuppen jetzt offiziell verbieten bzw. sieht sie bereits als illegal an. Hier direkt vom EU-Parlament:

https://www.europarl.europa.eu/news/en/agenda/briefing/2025-11-12/5/shein-scandal-protecting-eu-consumers-from-illegal-products-online

Eine Abstimmung findet vom 24.11.2025 - 27.11.2025 statt, wo eine öffentliche Stellungnahme zu dem Handel solcher Sexpuppen bezogen wird, wo dann auch mit Sicherheit betont wird das solche Produkte nicht in der EU angeboten werden dürfen und ggf. weitere Maßnahmen folgen. Die Abgeordneten sehen solche Produkte als nicht dem EU-Recht vereinbar.

"Manche Rocker- oder Bikergruppen, die durch Kriminalität oder Gewalt auffallen, präsentieren sich zugleich als Kämpfer gegen Kinderschänder – etwa unter dem Banner von „Bikers Against Child Abuse“. Psychologisch wirkt das wie ein Versuch, die eigene moralische Ambivalenz zu überdecken: ein Bedürfnis, das Böse außerhalb von sich selbst zu verorten, um die eigene Schattenseite nicht anerkennen zu müssen."

Rocker-/Bikergruppen sind meist autoritär-hierarchisch organisiert und hegen - nicht immer- aber auffallend oft auch ein rechtsdrehendes oder zumindest konservatives Rollen- und Gesellschaftsbild, in dem "Männlichkeit", "Ehre", "Treue" und "Bruderschaft" martialisch glorifiziert werden und Homosexualität verachtet wird (ähnlich wie bei so manchem Fußballhooligan). Ich würde vermuten, dass es einfach Teil ihres Selbstverständnisses bzw. ihres Wertekanons ist, "Schwuchteln" zu verabscheuen und "Kinderschä...." zu jagen.

Btw: Glücklicherweise findet die reaktionäre Bezeichnung "Kinderschänder" in den Medien immer weniger Verwendung. Anscheinend hat sich langsam herumgesprochen, dass die Bezeichnung "Kinderschänder", Betroffene von sexuellem Kindesmissbrauch, als "Geschändete", also "entehrte Sonderlinge" abstempelt.

Immer mehr Menschen sind gegen Symbole die mit X asoziiert werden und nur nicht gegen die eigentliche Sache. Ein sehr guter Artikel über die aktuelle Puppen"debatte", welcher von mehreren Medien veröffentlicht wurde ist dieser von Thomas Knapp:

https://www.counterpunch.org/2025/11/05/against-moral-panic-or-dolls-arent-real-kids/

Es ist daher seltsam, dass so viele Gegner von Kindesmissbrauch sich auch für Gesetze einsetzen, die die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass jemand mit solchen Neigungen diese auch auslebt, anstatt sie zu verringern.

Heutzutage scheint die öffentliche Meinung – gefolgt von der Haltung der Gesetzgeber und Strafverfolgungsbehörden – weitgehend von moralischer Panik getrieben zu sein. Viele Menschen wollen nicht nur die tatsächlich schädliche Aktivität X unterbinden, sondern auch, dass die Regierung alles unterbindet, was den „Ekel-Faktor” auslösen könnte, der mit dem Sehen, Hören oder Nachdenken über Themen im Zusammenhang mit Aktivität X verbunden ist.

Es fällt auf, dass manche Menschen ihren Hass auf gesellschaftlich verachtete Gruppen – etwa auf Kinderschänder – mit einer fast leidenschaftlichen Intensität äußern. Psychologisch betrachtet geht es dabei oft um mehr als um moralische Empörung. Diese Haltung bietet eine Möglichkeit, sich selbst als moralisch überlegen zu erleben – als jemand, der „auf der richtigen Seite“ steht.

Hinter solch demonstrativer Empörung steckt nicht selten ein stilles Bedürfnis nach Selbstaufwertung. Wenn das eigene Leben wenig Raum für Anerkennung, Bildung oder Erfolg bietet, kann moralische Verurteilung zu einem Ersatz dafür werden: ein Weg, sich als „besserer Mensch“ zu fühlen, ohne tatsächlich etwas an der eigenen Situation ändern zu müssen. Der Hass wird zur Bühne für Selbstbestätigung.

Interessanterweise findet man dieses Muster auch in Milieus, die selbst gesellschaftlich am Rand stehen. Manche Rocker- oder Bikergruppen, die durch Kriminalität oder Gewalt auffallen, präsentieren sich zugleich als Kämpfer gegen Kinderschänder – etwa unter dem Banner von „Bikers Against Child Abuse“. Psychologisch wirkt das wie ein Versuch, die eigene moralische Ambivalenz zu überdecken: ein Bedürfnis, das Böse außerhalb von sich selbst zu verorten, um die eigene Schattenseite nicht anerkennen zu müssen.

So zeigt sich: Wo moralische Empörung am lautesten auftritt, liegt oft ein stiller innerer Konflikt darunter – der Wunsch, gut zu sein, ohne sich selbst zu hinterfragen.

Die Entscheidung wird echt spannend wegen der Begründung. In der damaligen Tagebuch-Entscheidung ging es um die Frage ob niedergeschriebene Worte mit höchstpersönlichem Charakter zum "Kernbereich privater Lebensgestaltung" und somit zum absoluten Schutzbereich gehören.

Leider konnte sich das Gericht nicht einigen. Es kam zu einer 4 VS. 4 Entscheidung. Daher findet man in der Entscheidung einfach nur beide Meinungen niedergeschrieben, wobei eine Seite argumentiert hat das sobald etwas verkörpert wird und somit das "innere Erleben" ist es auch nicht mehr Teil des Kernbereichs. Die Gegenseite sah das nicht so, da eine private Auseinandersetzung auch durch Verkörperungen das "innere ich" erst für das "äußere Ich" sichtbar macht und für das Menschsein essenziell ist.

Bei den Sexpuppen sind es ja Objekte, so dass man lt. einem Teil der Richter davon ausgehen muss das der Betroffene wissentlich das Risiko einer Offenbarung akzeptiert und somit den Kernbereich verlassen hat. Diese Frage wird daher auch dort eine Rolle spielen, da sie durch den Patt offen ist.

Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

Suche

Neuste Kommentare

Anonymous zu Flagge bekennen
@Zahnpasta ?!?
Zahnpasta zu Flagge bekennen
Zähne putzen nicht vergessen
Anonymous zu Flagge bekennen
Ich hatte etwas falsch gelesen. Es muss united nicht untitled heißen.
Anonymous zu Flagge bekennen
Es ist mir ein Ärgernis, dass Leute no-offense sagen, aber no-contact oder no-gesetzesverstoß meinen. Und dann sich wundern, wenn sie falsch verwendet wird. Dieter Gieseking sollte natürlich die untitled-Variante verwenden, wenn er für alle zu sprechen gedenkt, oder aber die yesmap variante ohne weißen Streifen, wenn er seine eigene Präferenz äußert. https://map-wiki.com/index.php/MAP_flag In jedem Fall sind no-contact MAPs in ihrer Identität zu respektieren. Ich weiß aber nicht, welche Flagge ich als Teenboylover nutzen soll. In jedem Fall möchte ich eine MAP-Flagge nutzen, und nicht etwa eine normale schwule Flagge, obwohl ich mich Altersmaßig auch zu einigen 18 jährigen hingezogen fühle. Wenn es um 16 jährige Teens geht, welche Bedeutung hat dann für mich der weiße Doppelstreifen oder die yesmap-Variante? Ich verkindliche 16 jährige und will sie nicht missbrauchen, sondern auf Augenhöhe sexuell begegenen. Ich tendiere zu untitled-Variante, also weißer Einfachstreifen. Und zwar aus dem Grund, weil sich für mich die Frage als TBL einfach nicht in dem Ausmaß stellt. Die yesmap-Flagge ohne weißen Streifen kommt für mich aber nicht in Frage, weil egal, ob es um einen schutzbedürftigen 18 jährigen geht oder jünger: In keinem Fall will ich da völlig sorglos, unverantwortlich und hedonistisch sein. Weil wenn ich von 18 jährigen spreche, dann geht es mir ja nicht um die 18 jährigen mit Bart, Beruf und eigener Wohnung, sondern um die unselbständigen Milchbubis. Es gibt noch eine Hebe und Ephebo-Flagge, aber das ist mir irgendwie zu blöd. Die MAP-Flagge sieht doch so wunderschön aus. Vielleicht sollte es bei dem weißen Streifen in der MAP-Flagge auch gar nicht so sehr um die eigene Präferenz gehen, sondern um das Glaubensbekenntnis, ob sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen und vorpubertären Kindern theoretisch möglich sind, auch wenn man sich selbst gar nicht für Kinder vor der Pubertät interessiert. In meinem Fall also: I don't know. Also verwende ich die untitled-Variante.
Die Agenda in der EU für die Puppen ist online und die Parlamentarier haben ihre Position schon hochgeladen. Auch hier wieder die gleichen Argumente wie damals in Deutschland; Puppen als eine Vorstufe zum Missbrauch, weil an diesen Puppen der Missbrauch "eingeübt" wird. Die bloße Existenz dieser Puppen "relativiere" den sexuellen Missbrauch an Kindern usw. Die anderen Gruppen (PPE, S&D, Renew, Verts/ALE) haben die Puppen nicht verurteilt sondern einfach nur wiedergegeben was Shein gemacht hat. Wer dachte das die Linke hier "freundlich" reagiert wird hier enttäuscht werden. Es sind (für mich wenig überraschend) die Mitte-Parteien, die auf eine wertende Aussage verzichten. Hier einmal übersetzt: Left Group (Links): Verurteilt aufs Schärfste den Verkauf von kindähnlichen Sexpuppen, Waffen und anderen illegalen Produkten und Materialien auf E-Commerce-Plattformen wie Shein, Temu, AliExpress, Wish und Amazon, insbesondere auf deren Marktplätzen; PfE Group (Rechtsextrem) Die Herstellung und Vermarktung von Sexpuppen, die Kindern ähneln, spiegelt eine intrinsische pädokriminelle Absicht wider, da sie dazu bestimmt sind, sexuelle Handlungen mit Kindern zu simulieren und zu trivialisieren; ihre bloße Existenz stellt eine Form von Kinderpornografie und eine Trivialisierung von Sexualstraftaten gegen Minderjährige dar. ECR Group (Rechts) betont, dass solche kindähnlichen Sexpuppen nicht als harmloses Ventil betrachtet werden können, sondern als Mittel, das Täter dazu veranlasst, echte Straftaten gegen Kinder zu begehen; erinnert daran, dass Experten für Kinderschutz solche Produkte als Training oder schrittweise Konditionierung für gefährdete Personen betrachten; Quelle: https://oeil.europarl.europa.eu/oeil/en/procedure-file?reference=2025%2F2971%28RSP%29