Neuste Kommentare

Ich finde es lustig, wie die Pädophilie keine Störung mehr ist und man das Stigma abbauen sollte. Gleichzeitig werden aber gesunden und normalen Menschen, die einfach anders sind, ein Ausleben strikt verwehrt.

Warum wird immer gegen KI gekämpft? Warum dürfen Forscher nicht empirisch Belegte Aussagen immer als Wahrheit hinstellen? Jede mir bekannte Studie unterscheidet ganz klar zwischen Hands-On und Hands-Off Täter. Die überwiegende Mehrheit der CSAM Täter werden beim Konsum realer Inhalte nicht einmal übergriffig. Warum soll es dann bei opferlosen Alternativen anders sein? Selbst bei teleiophilen führte Pornografie zu einem weltweiten Abbau von Gewalt. Aber Pädos sind wohl keine Menschen.

Eine Sexualität selbst dann skruppelos zu unterdrücken, wenn sie lt. eigener Aussage keinen Störfaktor hat und opferlos gelebt wird ist nichts anderes als menschenverachtend. Eine Mehrheit bestimmt über das Ich und Sein einer Minderheit. Widerlich.

Die haben alle einfach nur Angst als Pädofreund hingestellt zu werden und/oder glauben selbst an ihre Vorurteile.

Ich nehme an, dass es dabei um den Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität geht, der noch nicht im Art. 3 Abs. 3 GG steht, aber wohl hinein soll (und definitiv auch hinein gehört). Selbstverständlich ist jede sexuelle Identität bzw. Orientierung, einschließlich der Pädophilie schutzwürdig, da es dabei einfach nur ums "Sein" geht und eben nicht um irgendwelche Taten oder Verhaltensweisen. Das vernünftig zu differenzieren, traue ich eigentlich jedem zu, auch einem Günter Krings. Allerdings scheint die Bereitschaft, sich mit dem Thema wenigstens halbwegs objektiv auseinanderzusetzen, um so geringer, je rechter und autoritärer jemand - respektive ein Politiker - unterwegs ist.

Günter Krings von der CDU hat im Bezug zu Pädophilen folgendes gesagt: "für diesen Personenkreis wollen wir ja alle gerade keinen Diskriminierungsschutz".

Ist das nicht eine verfassungsfeindliche Haltung? Es geht bei einem Diskriminierungsschutz doch nicht um sexuelle Handlungen an/mit Kindern. Wenn man jetzt aber, so wie viele, die Pädophilie ausschließlich als eine Störung wahrnimmt dann ist ein absoluter Mangel an Schutz doch bereits jetzt verfassungswidrig:

Art. 3. Abs. 3 GG: (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Ja, was ist sie denn jetzt die Pädophilie? Man schreit und hetzt das alle krank und gestört sind, aber trotzdessen nicht einer Behinderung unterliegen, obwohl es im ICD-10/11 gelistet ist? Also ist die Pädophilie doch etwas normales? Aber das widerum ist ja eine Verharmlosung. Einfach nur krank diese Welt.

Von den 18 anhängigen Verfahren, die im Jahresbericht 2024 unter "Zu entscheiden 2025" gelistet sind wurden gerade einmal 3 Stück entschieden.

Eine Richterin vom zweiten Senat wird heute gewählt und morgen dann bereits vom Bundesrat zur Vizepräsidentin gewählt. Sie wäre also direkt an Bord und müsste dann für das Verfahren komplett abgeholt werden, weil eine Senatsentscheidung notwendig ist.

Sieht für mich daher sehr nach einem verschieben ins nächste Jahr aus, aber ich würde mich sehr über das Gegenteil freuen.

Wieder ein sehr guter differenzierter Beitrag, dem kaum etwas hinzugefügt werden muss. Wir haben ja sicher alle schon genug erlebt in unserem Leben.

Ich bin auch ein exklusiv Pädophiler und verzichte auf alles was für andere zum täglichen Brot gehört. Ich war nie in Therapie, brauchte nie Triebdämpfende Medikamente und habe auch nie einem Kind oder anderen Menschen geschadet. So geht es vielen anderen auch, die wegen ihrer Neigung als Menschen komplett negiert werden. Nur die physische Auslöschung fehlt da noch. Bei all dem Elend und der Entwürdigung, die man pädophilen Menschen aufzwingt, darf man trotzdem den Blick auf das Ganze nicht verlieren.

Auch wir selbst sollten uns nicht nur auf unsere Pädophilie reduzieren. Wir sind mehr als das, und das Leben ist auch mehr und hat auch für uns immer noch viel zu bieten. Man muss es nur sehen.

Manchmal sorgt das Leben selbst dafür, wie bei mir, dass man durch den jahrelangen finsteren Tunnel des Leids wieder ans Licht kommt, stärker als vorher, und mit vielem besser umgehen kann. Auch ohne fremde Hilfe.

@Nixda

Es ist bald soweit und dann wissen wir alle mehr. Das Jahr nähert sich ja dem Ende zu.

Ich möchte mir endlich eine Puppe zu legen, denn genau in dem Jahr wo ich ausgelernt und vom Betrieb übernommen wurde tritt einen Monat später das Gesetz in Kraft. Genau dann wo es mir finanziell möglich gewesen wäre.

Hoffentlich hat das Debakel um die Richterwahl das nicht verzögert, denn wenn ein Gesetz direkt angegriffen wird muss der gesamte Senat entscheiden, aber einer wird jetzt erst im Herbst ersetzt und wäre so komplett "out-of-the-loop".

"Schon in dem Aufsatz von 2021 verglich Beier Pädophilie mit einem Virus". Das hat er vor ein Paar Tagen wieder gemacht und davon erzählt das Pädophilie übertragbar sei und es mittlerweile eine Pandemie ist. Die Quelle findest du in der BILD...

KTW ist für mich gestorben.

@Hoffnung

Im Falle einer Besitzlegalisierung darf man aber vorsichtig optimistisch sein. Meist geht es bei "sittenwidrigen Geschäften" ja nicht um "Sittlichkeit" im Sinne der Sexualmoral, sondern um krasse Benachteiligungen eines Vertragspartners, wie bei Wucher, Knebelverträgen etc.

@Anonym

"Ob es den Jugendlichen hier mit diesem Schutzalter jetzt schlechter, oder besser geht als bspw. in Amerika kann ich nicht beurteilen."

Jedenfalls wird hier tendenziell weniger versucht, die Jugendlichen bzgl. Sexualität zu bevormunden. In den USA ist das Thema Sex stärker angstbesetzt, dort wird Jugendlichen - je nach Bundesstaat - schon in der Schule "eingeimpft", dass Sexualität hochproblematisch und gefährlich ist, mit dem Ziel, sie weitestgehend vom Sex abzuhalten. Völlig absurd.

Jugendliche brauchen soviel Freiheit wie möglich und soviel Schutz wie nötig - nicht umgekehrt.

@Hoffnung

Die Verfassungsbeschwerden greifen auch konkret nur das Inverkehrbringen, den Erwerb und Besitz an (s. Wortlaut der Zusammenfassung unter geplante Entscheidungen 2025), da es sich bei den Beschwerdeführern um Pädophile und nicht um Händler handelt. Ob das Gericht daher überhaupt das ganze Gesetz formal kippen kann weiß ich gar nicht, weil ja nicht das gesamte Gesetz angegriffen wurde.

Man muss das schon etwas neutraler betrachten, was durch diese ganze Empörung und Stigmatisierung aber unmöglich ist.

Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetzespaket vom 2021 das Schutzalter für Gleichaltrige flexibler gestaltet, so dass bspw. ein 14 Jähriger nicht mehr automatisch zu einem Sexualstraftäter wird, wenn er mit einer 12/13 Jährigen verkehrt.

Über solche Konstellation muss und sollte man sprechen, denn durch diese angst wurden Jahrzehentelang sehr viele Jugendliche unnötig kriminalisiert. Ein großer Teil von "sexuellem Missbrauch" an Kindern im Ausland, also Hands-On-Delikte, werden übrigens an 14+ Jährigen verübt (ca. 17-40%), diese Fälle sind in DE nicht immer illegal. Ob es den Jugendlichen hier mit diesem Schutzalter jetzt schlechter, oder besser geht als bspw. in Amerika kann ich nicht beurteilen.

Zu Monika Frommel muss man der Vollständigkeit halber allerdings auch erwähnen, dass sie sich noch 2013 bei der humanistischen Union einige fragwürdige Äußerungen getätigt und sich für ein Schutzalter von 12 Jahren ausgesprochen hat:

Zum anderen wird seit etwa einem Jahrzehnt versucht, den juristischen Begriff des Kindes als „Person unter 18 Jahren“ zu definieren, um ein flächendeckend hohes Schutzalter in der Europäischen Union zu etablieren. Dieser Strategie kann man nicht mehr Homophobie vorwerfen, aber unter der Flagge des „Kinderschutzes“ wird die Infantilisierung der Gesellschaft angestrebt. […] Es droht eine moralisierende Ideologie, welche „Opferschutz“ sagt und eine verklemmte Sexualmoral meint. So gesehen sollten alle Diskutanten die Steine behalten, da sie alle im Glashaus sitzen. Unstreitig müssen Kinder (ein realistisches Schutzalter wäre 12 Jahre) absolut geschützt werden, 12-14jährige bedürfen eines starken Schutzes, Aber die Phase zwischen 15 und 18 Jahre bleibt schwierig. Es ist ein mit strafrechtlichen Mitteln unlösbares Dilemma, dass sie als sexuelle Subjekte zwar das Recht haben sich zu entfalten, zugleich aber noch nicht die Reife und Erfahrung, die nötig wäre, um tatsächlich nur das auszuleben, was ihnen zuträglich ist.

https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/203-vorgaenge/publikation/paedosexualitaet-und-sexualpolitik-der-parteien/

Es ist ein seltsamer Text, finde ich, der zwar einen interessanten historischen Überblick gibt und viele richtige Dinge sagt, aber sich an einigen anderen Stellen auch in sehr komische Richtungen verirrt. Die HU selber ist da leider auch vorbelastet und war einst in die Pro-C Bewegung integriert - zu den Beiratsmitgliedern zählte u.a. Helmut Kentler, für den noch 2008 ein von Rüdiger Lautmann verfasster Nachruf von der HU publiziert wurde. Erst so ab 2010 fing die HU an, sich von Pro-C Ansichten öffentlich zu distanzieren.

@UwU

Es ist schon etwas merkwürdig, so im Nachgang die privaten Kommentare von Fr. Frommel zu lesen. Sie war auf jeden Fall eine Frau die ihre Meinung hart raushaut und gerne Menschen beleidigt (was ich amüsant finde). Schade, denn genau solche Menschen brauchen Minderheiten:

https://taz.de/!ku41876/

Die dort hinterlegte Mail-Adresse stimmt mit der von der Universität Kiel überein (https://www.uni-kiel.de/en/law/research/criminal-sciences)

https://www.jstor.org/stable/27283547

Dort stellt sie folgendes fest:

Im Folgenden geht es nur um die Tathandlung des Besitzes; denn Besitzstrafbarkeit ist in besonderem Maße begründungspflichtig. Dass die Rechtsordnung sittenwidrige Geschäfte nicht duldet und ggf. bestraft, ist leicht zu begründen. Aber eine reine Besitzstrafbarkeit ist weder unter dem Gesichtspunkt des Rechtsgüterschutzes legitimierbar noch ist ersichtlich, welche soziale Norm strafrechtlich stabilisiert werden soll, denn sexuelle Handlungen mit oder unter Benutzung von Puppen sind weder schädlich noch stören sie die gesellschaftliche Ordnung, da sie privat bleiben. Sie propagieren nicht, dass strafbare Handlungen des sexuellen Missbrauchs „normal“ seien, sondern folgen einer tragischen sexuellen Orientierung. [...] Pädophilie ist ein tragisches Schicksal. Die Gesellschaft verlangt aus gutem Grund von Menschen mit dieser Veranlagung Abstinenz. Aber wieso darf dann eine Kompensation mit einem Spielzeug strafrechtlich verboten werden?

Deswegen gehe ich auch davon aus das §184l StGB nur in Teilen aufgehoben wird. Ein legaler Besitz ist bei einem physischen Objekt natürlich nicht viel Wert, da die Anschaffung illegal wäre, aber Fr. Frommel argumentiert eben mit der gesellschaftlichen Ordnung als Rechtsgut, so dass man da durchaus sowas verbieten könnte.

Ja, das es solche Diskussionen überhaupt gibt zeigt ja schon gut auf, wie es um das Bestimmtheitsgebot geht. Wenn es nur ein Paar Privatleute sind dann ist das ja i. O., denn Gesetze kann nicht jeder verstehen. Aber das erstreckt sich ja schon auf Gerichte, wo jemand wegen dem Handel mit Schaufensterpuppen verurteilt wurde.

Ein Strafverteidiger aus Niedersachsen berichtet auch von skurillen Polizeieinsätzen, wo die Beamten zur Hausdurchsuchung ein Maßband mitbringen und die Puppe an Ort und Stelle vermessen lt. dem Anwalt hat sich wohl eine Größe unter 150cm als Verdachtsfall etabliert. Meine 25 Jahre alte Schwester ist mit 146cm damit ein Kind in den Augen von Günther und Thomas. Das ist einfach nur lächerlich mittlerweile und nichts weiter als pädophobe, als auch rassistische Politik.

Man kann Gesetze unterschiedlich interpretieren. Wenn ich vom (vorgeschobenen) Sinn und Zweck des Gesetzes ausgehe, also der "Verhinderung des Einübens von Geschlechtsverkehr mit Kindern", dann verstehe ich es so, dass es für die Anwendung der Strafnorm nicht ausreicht, dass irgendwelche Kinderpuppen theoretisch zur Vornahme irgendwelcher sexueller Handlungen geeignet sein könnten, oder auch praktisch dazu genutzt werden, sondern dass die Bestimmung zur Vornahme sexueller Handlungen sich direkt aus entsprechenden Eigenschaften hinsichtlich ihrer Beschaffenheit ableitet, die diese Puppen letztlich als Sexpuppen qualifizieren. (Kinderspielzeug und Sammlerpuppen, hatte der Gesetzgeber dabei sicher nicht im Visier.)

Außerdem beschreibt "Beschaffenheit" ja nun eindeutig einen Ist-Zustand und keinen "Könnte-vielleicht-werden-Zustand".

Ändert natürlich nichts daran, dass die Strafnorm insgesamt Schrott ist und schnellstmöglich abgeschafft gehört.

Wenn du damit wirbst das man normale Puppen mit einem Sexspielzeug "aufrüsten" kannst, dann erhält die Puppe die zur Vornahme sexueller Handlungen notwendige Beschaffenheit. Eine Sexpuppe ist ganz nüchtern betrachtet auch nur eine normale Puppe mit bestimmten Beschaffenheiten, welche auch nachträglich durch Bastelein hinzugefügt werden können.

Wie gesagt muss das aber nicht unbedingt notwendig sein, denn wenn jemand jetzt öffentlich aussagt das er seine Künstlerpuppe für sexuelle Zwecke erworben hat und mit dieser masturbationsähnliche Handlungen durchführt (reiben etc. pp), dann kann das auch unter §184l StGB fallen. Auf Jura-Foren wird das teilweise auch für Sammelfiguren möglich gehalten, obwohl sie über keine Öffnungen verfügen und aufgrund der Größe kein "Sex" möglich ist, aber Masturbation, "lecken" an bestimmten teilen usw. wäre möglich und somit einschlägig.

Das Gesetz ist absoluter Müll.

Die Argumentation würde nur dann Sinn machen, wenn das Wort "Beschaffenheit" nicht im Gesetzestext stünde.

Dann würde im Gesetz stehen, dass der Besitz, Handel, Verkauf etc. jeder(!) körperlichen Nachbildung eines Kindes/kindlichen Körperteils, die/das zur Vornahme sexueller Handlungen bestimmt ist, bestraft wird.

Ich bin leider immer stärker anti-LGBT geworden, weil diese Doppelmoral unerträglich ist:

„wenn sich queere Menschen verstecken müssen, dann versagt die Demokratie an einer ihrer empfindlichsten Stellen, beim Schutz der Würde jedes Einzelnen“

Außer man ist Pädophil, dann ist die Würde jedes Einzelnen egal. Sowas und ähnliches hat ein CDU-Politiker ebenfalls gesagt nachdem er 2020 die Fantasien von einer Minderheit, die sich verstecken muss um nicht ggf. ermordet zu werden kriminalisiert hat.

Jetzt habe ich es. Monika Frommel ist dieses Jahr leider verstorben, habe sie mit Fr. Hörnle verwechselt. Sie hatte sich ebenfalls vehement gegen §184l StGB positioniert und wurde bspw. von der Humanistischen Union zitiert, welche ebenfalls für eine Abschaffung dieses Paragraphen ist:

https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-243/publikation/entruempelung-des-strafgesetzbuchs-vorschlaege-zur-streichung-von-straftatbestaenden/

@Nixda

Wie gesagt das Bestimmtheitsgebot ist zerstört, denn wie im Falle der Schaufensterpuppen, kann man durchaus so auch für Spielzeugpuppen argumentieren, wenn jemand mit solchen Handlungen wirbt. Ich hoffe hier wirklich auf Karlsruhe und selbst ein eher rechter Blogger sieht das Verbot von Fantasien in diesem Bereich kritisch. Zwar hat er sich nur in einer Stellungnahme im Rechtsausschuss so geäußert.

Wenn eine Puppe allein schon dadurch zur Sexpuppe wird, dass sie in sexueller Absicht geküsst oder umarmt werden kann, dann müsste auch der Besitz von Kinderspielzeugpuppen verboten sein bzw. nur dann erlaubt sein, wenn sich ein Kind nachweislich regelmäßig im Haushalt aufhält und dadurch von einem "nichtsexuellen" Gebrauch dieser Puppen ausgegangen werden kann.

Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

Suche

Neuste Kommentare

@Max Als ich schrieb, Kinder würden das nicht mitbekommen, ging ich von Pädos aus, bzw. von allein lebenden Menschen. Diese Situation wird mit Sicherheit auch der überwiegende Teil aller Fälle sein, in denen sich Menschen eine Liebespuppe - und gerade ein Liebespuppenkind! - zulegen würden. Schon zum Selbstschutz wäre es sicherlich nicht anzuraten, sich eine Liebespuppe in einem Haushalt anzuschaffen, in dem auch Kinder leben. Denn wer möchte schon gerne Rede und Antwort stehen - und gesellschaftliches Ansehen, oder gar Sorgerecht samt Arbeitsplatz aufs Spiel setzen, wenn das Kind in Kindergarten oder Schule von einer entsprechenden Puppe erzählt? Gerade bei Liebespuppenkindern wird jeder normal denkende Mensch höchste Vorsicht walten lassen. Ich sehe die Relevanz daher nicht. Aber gut, Ausnahmen bestätigen die Regel, und es gibt ja auch unvorsichtige Menschen. Was also machen wir mit denen? Ein komplettes Verbot von Liebespuppenkindern nur wegen solcher Leute einzuführen (oder in diesem Fall beizubehalten), ist dennoch ein zu harter Eingriff. Denn für den Kinderschutz würde die Einschränkung reichen, dass es verboten ist, erotische Dinge Kindern zugänglich zu machen. Ein solches Verbot haben wir für Pornographie, die Erwachsene zeigt, durchaus. Die Art der Pornographie selbst ist in diesem Fall also nicht verboten. Doch der Zugang für Kinder ist gesetzlich reglementiert. Warum sollte das bei Liebespuppen - oder Liebespuppenkindern dann abweichend durch ein Generalverbot geregelt werden? Ein Generalverbot ist ein zu harter Eingriff in Grundrechte und kann durch ein milderes Mittel gelöst werden. Demzufolge könnten jene, die darin eine Notwendigkeit sehen, analog zu der Einschränkung von „Erwachsenenpornos“, verbieten, dass Liebespuppen (insbesondere Liebespuppenkinder) Kindern zugänglich gemacht werden dürfen. Auch auf das Binden von Polizeiressourcen und das Verbrennen von Steuergeldern, das Du in Deinem Kommentar relativierst, möchte ich gerne eingehen: Das Puppenverbot §184l StGB habe ich nur als Beispiel angeführt, denn ich schrieb: die zusätzlich wegen der Einführung von nutzlosen und diskriminierenden Verboten wie §184l StGB Man beachte das „wie“. Am Ende wird die Menge von Verboten, ähnlich diesem Verbotes, den Ausschlag geben. Wir dürfen durchaus davon ausgehen, dass diese Art von rein symbolischen „Kinderschutzgesetzen“ zunehmen wird und der Trend so fortgesetzt wird, wenn das Bundesverfassungsgericht dem keinen Riegel vorschiebt. Denn beispielsweise für KI generierte Materialen gilt genau genommen dasselbe. Und die dürften eine weit größere Verbreitung finden, als Liebespuppenkinder. Selbst wenn Modelle verwendet würden, die nachweislich CSAM-frei und zertifiziert sind, wäre das nach heutigem Strafrecht verboten. Selbst erotische Zeichnungen mit Kindern sind stark eingeschränkt. Das alles zu verfolgen bedeutet eine erhebliche Belastung von Polizeiressourcen und Steuermitteln. Sirius hat diesbezüglich übrigens einen sehr schönen Artikel geschrieben, wie man es besser machen könnte. Dein Argument kann ich hier übrigens auch umdrehen: Wenn der Besitz, die Herstellung, der Verkauf, der Kauf und die Verbreitung von Liebespuppenkindern ein so verschwindend kleines Phänomen sein soll, dass es, wie Du vermutest, eben kaum weitere Polizeiressourcen blockiert und nur eine unbedeutende Menge an Steuergeldern verbrennt, dann dürfen wir uns fragen warum es dem Gesetzgeber so wichtig war, dem Randphänomen „Kindersexpuppen“ 2021 eine so große Aufmerksamkeit zu schenken. Zu behaupten, damit die erschreckend hohen Zahlen von Missbrauchsfällen in den Griff bekommen zu können ist realitätsfremd, wenn es sich nur um ein Randphänomen handelt. Zumal fehlte (und fehlt immer noch) jeglicher Beweis, dass es so etwas wie die behauptete „Hemmschwelle“ überhaupt gibt, die angeblich durch Liebespuppenkinder „gesenkt“ werden soll. Auch mit Deiner Argumentation wird das Generalverbot von Liebespuppenkindern also überhaupt nicht plausibler.
Kampf gegen Windmühlen zu Scheinbare Objektivität
Ob dieser Paragraph nur ein Papiertiger ist, oder nicht spielt keine Rolle für die Betroffenen. Es ist die permanente Angst erwischt zu werden und seine Puppe, welche viele als einen Partner verstehen, dauerhaft zu verheimlichen. Außerdem ist es ausreichend, wenn entsprechende Objekte/Bilder mittels einer Altersverifikation nur für Erwachsene zu sehen sind. Wenn sich viele nicht daran halten (bspw. "normale" Pornographie") dann kann nicht die Lösung sein etwas absolut und pauschal zu verbieten. Bzgl. virtuellem Material gab es bereits internationale Operationen von Europol (Operation Cumberland) aus. Ja, hier fließen gewaltige Ressourcen in dessen Bekämpfung, die an anderer Stelle besser aufgehoben sind. Das wird in Zukunft sehr stark zunehmen, da selbst für Kriminelle kaum noch ein (wirtschaftlicher) Anreiz besteht reale Kinder zu missbrauchen. Eine simple Kosten-Nutzen-Rechnung.
Ich finde das ist einer der einleuchtendsten Aufsätze, den ich bisher dazu gelesen habe. 👍🏼 Den Absatz mit der Menschenwürde würde ich gern mal im Zusammenhang lesen können, aber das finde ich sehr interessant: es sieht für mich wus wie ein Rettungsversuch, wo man merkt: „Oh die ursprüngliche Erklärung taugt nix. Übermorgen ist Abgabetermin, äh, äh, jemand nen Vorschlag, was wir stattdessen schreiben können?“ — statt die Sache an sich zu hinterfragen. Du machst in deinem Text jedoch einen Fehler, meiner bescheidenen Meinung nach: anzunehmen Kinder würden davon nix mitkriegen. Kinder kriegen bekanntlich immer mehr mit, als den Erwachsenen lieb ist. Und sobald du Liebespuppen im Umlauf hast wird es zusätzlich auch dumme Leute geben, die die offen rumliegen lassen und dann stoßen ihre Kinder darauf. Ich hätte als Kind bei Gelegenheit definitiv „Doktorspiele“ mit so einer Puppe probiert. Ob und welchen Einfluss das auf mich gehabt hätte mitzukriegen, wenn mein Papa oder Onkel Puppen bumst, die so aussehen wie meine Mädchen in meinem Alter und darunter, … ich denke gut wär das für mich und mein Verhältnis zur Sexualität sowie meine sozialen Kontakte nicht gewesen. So ganz unrealistisch ist das leider nicht. Vergleiche Pornographie, da kommen die Kids auch ran und das zB halte ich für viel dramatischer als es derzeit in der Gesellschaft behandelt wird! Und manche Kommentare sagen, dass die Verfolgung von Puppenbesitzern und fiktiven Bildern die Strafverfolgungsbehörden zusätzlich belaste. Die Logik ist schon klar, aber wieviele Fälle sind das denn aktuell so? Wieviele Leute sind bereits zu Geldstrafen oder Knast verurteilt worden seit es diese Gesetze gibt? Wievielen Anzeigen folgte eine ernstzunehmende Ermittlung? Also: wie groß ist die Gefahr konkret als Puppenbesitzer unter die Räder zu kommen: ist die groß oder ist der Paragraf bisher eigentlich ein Papiertiger, weil ihn kaum wer kontrolliert? Beispiel: Kindern Pornos zugänglich zu machen ist ebenso strafbar, doch meines Wissens wurde noch nie jemand deswegen verurteilt (und es würde auch alle Eltern kriminalisieren, die ihrem Kind ein internetfähiges Handy geben). Doch es interessiert offenbar einfach niemanden. Das gibt es ja auch deshalb frage ich nach der tatsächlichen Größe der Gefahr und in welcher Größenordnung es tatsächlich das Verbrennen von Steuergeldern verstärkt. Bester Satz aus den Kommentaren, finde ich: „hinter jedem Bild steck ein Opfer“ — das war mal das Argument und das war+ist ein sehr gutes Argument. Heute sieht man weitere Verbrechen und sucht sich dazu Begründungen. -kopfschüttel-
@Anonym Das BVerfG hat genau das in diesem Urteil eben nicht bestätigt (s. Abs. 100). Dein unten eingefügtes Zitat sagt das ja auch schon aus. Das Tatbestandsmerkmal "menschenähnliche Wesen" fehlte zum damaligen Zeitpunkt im §131.
@Signalpolitiker Sehr gut! @Anonym Vielen Dank für alle Informationen, die du hier immer teilst. Auch wenn ich selten etwas schreibe, so lese ich doch immer mit.