@Nixda
Ja, deswegen sehe ich eine Herausgabe im Rahmen einer Therapie auch als keinen Erfolg. Irgendeine Puppe ist nicht das gleiche, wie eine nach deinem AoA und Geschmack.
Wobei ich sagen muss das Australien das einzige Land ist das diese Puppen verboten hat UND eine Ausnahme für therapheutische Zwecke im Gesetz implementiert hat. Man hat also wenigstens die Ventiltheorie wahrgenommen und sie nicht ignoriert, wie Deutschland. Daher finde ich auch so Aussagen wie "Solange es nicht bewiesen ist, ist es gut das es verboten ist. Kinderschutz geht vor." Ja, und was wenn ein Verbot mehr schadet, was ja jetzt eher bewiesen wurde? Diese Personen sind dann frei von Schuld? Auch sehr befremdlich das nicht die Gegenseite etwas beweisen muss bevor man Grundrechte entwendet und Menschen bestraft. Nach dieser Weltvorstellung fangen alle im Käfig an und müssen ihre Unschuld beweisen. Gruselig.
Die Justizminister lehnten in der Herbstkonferenz ein Verbot von unerlaubten sexuellen Aufnahmen übrigens ab. Da erkennste wie sehr man sich dann für die sexuelle Selbstbestimmung interessiert. Ein Stück Plastik ist natürlich was anderes, da muss gemäß "Ultima-ratio" sofort ein Gesetz her!
"Die Ventiltheorie widerspricht dem ganzen Stigma, ..."
Leider können auch aus der Ventiltheorie stigmatisierende Narrative konstruiert werden: "Pädos brauchen solche Puppen, um sich nicht an echten Kindern zu vergehen".
Im Übrigen, fände ich das Puppenverbot selbst dann nicht gerechtfertigt, wenn Puppen das Risiko eines sexuellen Übergriffs tatsächlich moderat erhöhen würden. Solange Risiken beherrschbar bleiben, sollten Verbote in einer liberalen Gesellschaft die absolute Ausnahme sein.
Das liegt daran das Pädophilie dermaßen stigmatisiert ist das viele diese Erkenntnisse tatsächlich gar nicht kennen, oder ernsthaft glauben das diese Verbote wirksam sind. Aufgrund dieses Stigmas, der einseitigen Berichterstattung und den Diskussionen wird die "Eskalationstheorie" weiterhin als plausibel und korrekt eingeordnet, weil diese Theorie eben perfekt in das Stigma passt: gefährlich, tickende Zeitbombe, Monster usw. Es gibt auch sehr viele Kinderschutzorganisationen und einige von ihnen nutzen das Stigma für sich. Ein normaler Bürger der von vielen Kinderschützern immer hört das Ersatzhandlungen gefährlich sind der wird das auch als ein Fakt akzeptieren. Sie heißen ja "Kinder*schützer*" und werden oft staatlich finanziert, oder sind mit vielen anderen Organsiationen vernetzt - es ist ja auch ein Symbol um zu zeigen "Wir schützen Kinder!".
Hinzu kommt das natürlich auch Lobbyverbände ein großes interesse an dieser moralischen Empörung haben, da sich hiermit super eigene interessen in der Überwachungsindustrie durchsetzen lassen. Der Thorn-Skandal ist da das perfekte Beispiel, wie sehr interessiert solche Organisationen an einem stark verzerrtem und stigmatisiertem Bild eines Pädophilen sind. Da im Gegensatz zur Chatkontrolle bei solchen Verboten überwiegend "nur" Pädophile betroffen sein werden gibt es auch wenig gesellschaftlichen Rückhalt bzw. Widerstand. Wobei es im interesse aller ist die äußersten Grenzen der Grundrechte zu schützen, denn mit § 184l StGB wurde, so wie Fr. Jenny Lederer beschrieb, erstmalig das Masturbationsverhalten von Menschen reglementiert.
Die Ventiltheorie widerspricht dem ganzen Stigma, so dass das als "Verharmlosung" wahrgenommen wird womit diese "Krankheit" bzw. "das Kranke" gefüttert wird. Es ist schon beachtlich das keiner aus der Perspektive der Menschenwürde argumentiert, denn diese scheint gar keine Rolle zu spielen. Ein Pädophiler wird in der Hinsicht nicht wie ein Mensch betrachtet, so dass es einem leichter fällt Grund- und Menschenrechte außer acht zu lassen. Was ich mir wünschen würde ist das es eine im Grundgesetz verankerte Verpflichtung geben sollte, die den Gesetzgeber dazu zwingt in regelmäßigen Abständen das Strafgesetzbuch zu prüfen und an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse anzupassen. Es ist nun einmal das schärfste Schwert, was aber durch solche Gesetze immer stumpfer wird, da es nicht mehr präzise schneidet sondern möglichst vieles erfassen möchte.
Perfekt auf den Punkt gebracht! Die ganze Aufregung um Shein zeigt mal wieder, dass sich Politik und Gesellschaft für tatsächlichen Kinderschutz einen Scheißdreck interessieren. Es ist meistens einfach nur ein Vorwand, um Gegner solcher Maßnahmen dämonisieren zu können. Wenn die es mit dem Thema Kinderschutz erst meinen würden, würde man nicht bei jeder Gelegenheit Expertenmeinungen ignorieren. Mir fällt kein anderes Thema ein, bei dem so konsequent entgegen jeglicher wissenschaftlicher Erkenntnisse gehandelt wird. Es ist gerade als Anti-C-Pädo wirklich mehrfach frustrierend. Das immer mehr unschädliche Alternativen, die eigene Sexualität auszuleben, verboten werden, ist schon schlimm genug, aber dass sogar nachweislich Risikofaktoren für Missbrauch gefördert werden, bringt mich wirklich in Rage!
Guter Artikel! Was ich traurig finde ist das auch nicht-pädophile durch solche Verbote leiden. Sei es teiliophile die solche Puppen als Kinderersatz kaufen, oder Fiktophile/Fiktosexuelle Menschen die sich zu realen Menschen und somit Kindern nicht hingezogen fühlen. Sie haben tatsächlich als einzige Quelle der Liebe und Befriedigung ihre Fiktion.
Das krasse an der Debatte ist ja das auf Shein auch Schusswaffen usw. verkauft wurden. Die sind ja jetzt auch Teil der Untersuchungen gegen Shein, aber die gesamte Aufmerksamkeit widmet man einem Stück Plastik. Nicht dem illegalen Waffenhandel womit auch tatsächlich schreckliche Verbrechen begangen werden können.
Eine Entscheidung vom BVerfG wäre jetzt echt günstig gewesen. Schade!
Machen wir es kurz:
It shall be within the discretion of Member States to decide whether paragraphs 2 and 6 of this Article apply to cases where it is established that pornographic material as referred to in Article 2(c)(iv) is produced and possessed by the producer solely for his or her private use in so far as no pornographic material as referred to in Article 2(c)(i), (ii) or (iii) has been used for the purpose of its production and provided that the act involves no risk of dissemination of the material.
Warum stellt die EU eine Ausnahme für (iv) zur Verfügung solange kein Material aus (i), oder (ii) für dessen Herstellung genutzt wurde? Damit wird doch schon deutlich das sich (ii) auf reales Material bezieht. Sirius, du hast hier zu dieser chaotischen Debatte beigetragen.
Also sorry, aber wenn wir jetzt alles vermischen, US-, EU- und nationale Gesetze, Besitz und Verkauf, Puppen und Mangas, macht jede weitere Diskussion keinen Sinn mehr.
@Sirius
Die Richtlinie 2011/93/EU vom 13. Dezember 2011 (Artikel 2 c) ii): jegliche Darstellung der Geschlechtsorgane eines Kindes für primär sexuelle Zwecke) und die sog. Lanzarote-Konvention (Artikel 20 Absatz 2: … jede Abbildung der Geschlechtsteile eines Kindes zu vorwiegend sexuellen Zwecken) fordern die Erfassung solcher Abbildungen als Kinderpornographie.
Und gleichzeitig fordern die Juristen:
Die Reformkommission empfiehlt, §§ 184b und 184c StGB (Verbreitung, Erwerb und Besitz kinder- bzw. jugendpornographischer Schriften) dahingehend einzuschränken, dass fiktive Kinder- und Jugendpornographie nicht erfasst wird
Wird dir jetzt klar das sich (ii) auf reale Kinder bezieht? Ich hasse es wenn Menschen mit juristischem Halbwissen solche Informationen in die Welt setzen und sämtliche Rechtsprechung ignorieren. Ich musste fast zwei Jahre darunter leiden, weil ich dachte der Besitz von Comics wäre strafbar. Das hat mich richtig fertig gemacht.
@Sirius Diese Wortwahl findet sich so eig. überall. Schau mal hier das erwähnte Beispiel aus Amerika: https://www.law.cornell.edu/uscode/text/18/2252
Da heißt es auch permanent "any visual depiction" dieses Gesetz betrifft aber nur jegliche Darstellung einer realen Person. Deine Interpretation widerspricht sämtlicher Rechtsprechung der letztes 14 Jahre. Es ist auch kein Geheimnis das ein EU-Staat eine riesige Plattform für fiktive Comics betreibt und auch damit weltweit tätig ist.
Wenn jeder Gesetze so lesen würde wie Sirius dann könne man auch "Mord" an einer Puppe erfassen. (ii) bezieht sich auf reale Personen. Selten so einen Müll hier gelesen. Es hat schon seinen Grund warum insb. (iv) mit der kommenden Reform extrem ausgeweitet wurde und nicht (ii).
Okay, Sirius. Dann erkläre mir mal warum es (iv) überhaupt gibt, wenn (ii) "jegliche Darstellung" bereits erfasst? Das bezieht sich auf Kinder als Personen, da direkt darüber "child" als eine Person unter 18 Jahre definiert wird. Deswegen brauchte es (iv) welche mit "realistic" bereits vorgibt das es eine Fiktion behandelt. Das ist seitdem es diese Directive gibt durch die Rechtsprechung geklärt. Glaubst du also tatsächlich das seit all den Jahren die EU auf mehrere Vertragsverletzungsverfahren ggü. Finnland, Spanien usw. verzichtet hat? Oder Schweden wo das oberste Gericht selbst geurteilt hat das Hentai zu unrealistisch ist?
Sorry, aber so funktionieren Gesetzestexte nicht. Diese Diskussion zeigt einfach nur wieder gut auf das durch die ganze Vermengung keinem mehr klar wird, was gemeint sein soll.
Punkt (ii) definiert „jegliche Darstellung der Geschlechtsorgane eines Kindes für primär sexuelle Zwecke;“ als Kinderpornografie - darunter könnte man auch eine physische Darstellung in Puppenform verstehen.
Meinen Recherchen nach wurde die Frage noch nicht abschließend geklärt. Die EU-Kommission hat 2020 zwar angekündigt, zu prüfen ob es „Gesetzeslücken“ gibt, die Kindersexpuppen erlauben könnten, daraus ist aber nichts geworden. 2025 ist sie der Meinung, dass solche Puppen in der ganzen EU nicht zum Verkauf angeboten werden sollen. Aus dem Dezember 2024 gibt es lediglich einen Vorschlag der Mitgliedsstaaten, bei der Überarbeitung der Richtlinie Sexpuppen und -Roboter explizit mit aufzunehmen, woraus aber auch nicht folgt, dass diese nicht jetzt schon verboten wären.
Eine Frage von irgendeiner Abgeordneten steht also über dem Gesetzestext? Die Frau versteht das Gesetz nicht, denn wenn man ihre Interpretation so akzeptiert dann wären auch Zeichnungen darunter zu fassen ("depictions of a minor"). Genau das wird aber in der aktuellen Reform ausgeschlossen, obwohl sich an Art. 2c (i) nichts geändert hat. Auch gibt es Jahre an Rechtsprechungen die erkennbare Fiktion schützen (Finnland, Spanien etc.), oder Texte nicht einmal erfassen (Österreich).
Es wird also daraus hinauslaufen das es entweder aufgrund der DSA zu Sanktionen kommen wird und/oder festgestellt wird das es aktuell nicht eindeutig erfasst werden kann. Dann fließt das in die laufende Reform mit rein. Es ist aber aktuell nicht teil der Directive.
In 2011/93/EU werden nur realistische Darstellung erfasst. Ab wann ist eine Puppe "realistisch"? Unter Article 2c gibt es die jeweiligen Definitionen, wobei (i) und (ii) auf reale Kinder abzielt, das simuliert bezieht sich auf manipulierte Inhalte und findet sich auch so 1:1 in Amerika, wo auch nur reale Kinder erfasst werden (außer gesondert im Obszönitäten-Paragraphen).
Das einzige was sich auf fiktive Inhalte bezieht ist (iv) und dort heißt es "realistic images". Betonung auf "IMAGES". Es ist also richtig das die Produktbilder usw. darunter fallen können, aber nicht die Puppe als solches. Andernfalls würde (i) und (ii) ausreichen und auch Strichmännchenfiguren erfassen, welche aber nicht dem EU-Recht unterliegen und wie gesagt Fiktion auf (iv) begrenzt ist. Eig. auch (iii) aber das bezieht sich auf reale Personen die jung wirken.
Ich wäre mir da nicht so sicher. Vor allem muss man zwischen Besitz und Verkauf differenzieren.
2011/93/EU erlaubt es Mitgliedsstaaten, den Besitz von Kinderpornografie zu rein privaten Gebrauch unter bestimmten Umständen zu legalisieren (Artikel 5 Absatz 6). Demnach könnten Staaten den Besitz von Puppen also durchaus legal lassen, ohne gegen die Richtlinie zu verstoßen. Bei Verkauf bzw. Verbreitung sieht das aber anders aus.
Medizinpuppen wiederum dienen keinen primär sexuellen Zwecken.
The international legal framework on child pornography (the 2000 Optional Protocol to the UNCRC on the Sale of Children, Child Prostitution and Child Pornography, the 2001 Budapest Convention, the 2007 Lanzarote Convention and Directive 2011/93/EU) currently does not provide a basis for banning these objects.
Zu der Aussage gibt es in der Arbeit nur einen Quellenverweis, in dem aber gar nicht drinsteht, was das Zitat behauptet. In der Quelle steht lediglich, dass die EU-Richtlinie nicht für Dänemark gilt, da das Land sich in dem ganzen Themenbereich ein Opt-Out angewandt hat. Davon abgesehen sagt die EU-Kommission, dass sie noch prüfen lassen will, ob Kindersexpuppen unter die Richtlinie fallen können. Das war 2020.
Der Meinung, dass der Verkauf von Puppen EU-weit durch 2011/93/EU schon verboten ist, sind zumindest auch Mitglieder des EU-Parlaments (siehe https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/P-10-2025-004389_EN.html). Dies ist die Grundlage dafür, dass Frankreich nicht nur auf nationaler, sondern auch auf EU-Ebene gegen Shein vorzugehen versucht (https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/handel-frankreich-fordert-hartes-durchgreifen-der-eu-gegen-shein-14772752.html).
@Sirius
Wäre cool wenn du nicht von der Rechtslage eines Staates auf Unionsrecht schlussfolgerst.
The international legal framework on child pornography (the 2000 Optional Protocol to the UNCRC on the Sale of Children, Child Prostitution and Child Pornography, the 2001 Budapest Convention, the 2007 Lanzarote Convention and Directive 2011/93/EU) currently does not provide a basis for banning these objects.
https://journals.sagepub.com/doi/full/10.1177/1023263X231176908
Zu diesem Ergebnis kam bis jetzt jedes EU-Land was ein Verbot eingeführt hat. Zuletzt die Niederlande.
Noch als Ergänzung. In der Berichterstattung über Shein waren auch Sexpuppen im Anime-Style zu sehen. Folgt man also dieser Logik müsste auch Hentai EU-Weit verboten sein, was es aber nicht ist und auch in der Überarbeitung ausgeschlossen wird, da man sich nur auf "realistische Inhalte" bezieht. INHOPE hatte das kritisiert und ein Verbot von Texten, Comics usw. gefordert.
Nach Richtlinie 2011/93/EU ist der Verkauf von Kindersexpuppen jetzt schon EU-weit verboten.
Nein, das ist falsch. Der Begriff "realistische Darstellung" ist nicht eindeutig definiert, weshalb in Deutschland selbst der Besitz fotorealistischer Inhalte nicht strafbewehrt ist, wenn erkennbar ist das es nicht echt ist (bspw. Eine Puppe in sexueller Pose, oder ein Videospiel etc.). Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages kam auch zu diesem Ergebnis und in Finnland sind diese Puppen legal. In den Niederlanden hat man im Gesetzgebungsprozess festgestellt das es nicht unter Unionsrecht fällt.
Eine Puppe beinhaltet und verkörpert zwar bspw. "realistische Geschlechtsorgane", aber beschränkt sich nicht auf diese. Ansonsten müssten auch Medizinpuppen und andere Objekte darunter fallen. Was in einigen Ländern "KiPo" ist, heißt nicht das es auch EU-weit KiPo ist. Der DSA greift hier, weil dieser auch nationale Vorschriften erfasst. Frankreich kann also aufgrund ihrer nationalen Gesetze den Handel von Produkten EU-weit einschränken lassen, obwohl es in Finnland bspw. legal ist.
Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.