Wow, tolle Argumente. Danke euch!
Auf ein paar Sachen will ich antworten: „dann dürfen wir uns fragen warum es dem Gesetzgeber so wichtig war, dem Randphänomen ‚Kindersexpuppen’ 2021 eine so große Aufmerksamkeit zu schenken.“ — Ich gehe von einem Randphänomen aus, weil mir Puppenbesitzer wenn es kindliche Sexpuppen angeht als eine Minderheit in der Minderheit erscheinen. Allein schon weil die ja nicht billig sind. Aber da täusche ich mich vielleicht. Dann aber hatte ich den Eindruck dass das Gesetz eher aus Aktionismus entstanden ist, also gehe ich nicht davon aus, dass es um große Zahlen ging. Auch da kann ich mich irren.
„Geht es allgemein um Kinderpornographie, stimmt die Aussage „hinter jedem Bild steckt ein Opfer“ in der Pauschalität schon nicht mehr.“ — genau das wollte ich aussagen/betonen, dass dieses Argument gut ist, wenn es um echte Fotos geht und für den Rest sich bisher eher was aus den Finger gesaugt wird.
Und Sirius: volle Zustimmung. Nur wird eben das ja nicht ordentlich gemacht und von extrem vielen Leuten auch gar nicht ernst genommen. Da heißt es dann „Ich hab auch mit 10 schon Pornos geguckt, hat mir auch nicht geschadet.“ so wie bei der Prügelstrafe. Erst im Urlaub zuletzt mit einer Familie gesprochen wo die 10-jährige Tochter berichtete, andauernd von Mitschülern auf den Hintern gehauen zu werden, was meiner Ansicht nach als sexuelle Belästigung einzuordnen ist. Schule? Guckt zu. Eltern der Täter? Ach hab dich nicht so. Jugendamt? Schmeißt böse guckend mit Wattebällchen.
Deshalb hab ich das in meinem Kommentar nicht als relevante Option im Blick gehabt, weil ich da den Schutzmechanismen nicht vertraue. Aber recht hast du natürlich: für ein Puppenverbot sollte mein Gedanke irrelevant sein.
Ich find die Diskussion total toll hier und lerne gerade einiges.
Habe mir mal den Zugang zu dieser Studie gekauft "Berichtete Konsequenzen des Verbots von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild" ($86) und ich bin sehr froh das sich das BVerfG anscheinend auch mit genau dieser Studie beschäftigt hat. Sie ist wirklich sehr gut aufgebaut und erwähnt direkt in der begrifflichen Einordnung das nach aktuellem Wissensstand die Pädo- und Hebephilie eine sexuelle Orientierung ist.
"Nach aktuellem Wissensstand lässt sich die Pädophilie als eine nach ihrer Ausbildung unveränderliche sexuelle Orientierung verstehen (Cantor 2018; Seto 2012, 2017.). [...] Der Begriff sexuelle Orientierung kann mehr als die bloße Orientierung hinsichtlich eines Geschlechts umfassen."
Die Studie geht auch auf die eingereichten Beschwerden ein und verlinkt direkt im Text die Webseite https://gegen-das-puppenverbot.de/ und zeigt anhand der dortigen Argumentation, wie wichtig die Puppen für viele seien, als auch das § 184l paradoxerweise zu einem erhöhten Bedarf solcher Objekte geführt hat. Das sei bei solchen Verboten wohl ein zu erwartender Effekt, so dass ggf. eher eine Zunahme solcher Gegenstände ausgegangen werden muss als davor. Eine "jetzt erst Recht"-Haltung entwickele sich.
Auch erwähnt die Studie mögliche Limitationen, wie bspw. das aufgrund der laufenden Verfahren ggf. ein Selektionsbias da sein könnte da Betroffene diese Studie als ein Instrument zum Erfolg sehen. Dies wird im gleichen Abschnitt aber wieder eingefangen, da auch ähnliche Studien zum gleichen Ergebnis kommen und auch sonst keine zu großen Auffälligkeiten vorhanden sind. Anscheinend fühlen sich auch, entgegen der Erwartung des Gesetzgebers, viele nicht-Pädophile betroffen da es keine genaue Definition gibt und diese Menschen fürchten "wegen einem Körpermerkmal 5 Jahre wegen KiPO einzuwandern".
Die letzte Seite skizziert eine Welt, wo es Aufgabe der Wissenschaft sei das Stigma abzubauen und ein Leben mit Puppen / Robotern für Menschen zu ermöglichen, die es legal nicht können (hier explizit nicht nur auf Pädophile beschränkt). Verglichen wird dieser technologische Fortschritt mit der Einführung des ersten Verhütungsmittels, da erstmals Sexualität für alle ohne Kinderwunsch risikofrei möglich wurde. Der letzte Satz stellt dann berechtigerweise die Frage, ob es wirklich Aufgabe des Strafrechts sein sollte solche Verhaltensweisen zu reglementieren, wenn Menschen versuchen opferlose Alternativen zu finden.
So ist es. In dem Zusammenhang sehe ich auch die m. M. n. völlig schiefgelaufene Rechtsgüterabwägung beim Thema Jungenbeschneidung. Dass das Ausleben religiöser Regeln bzw. Gebote, die in Wahrheit auf Aberglaube und albernen Ammenmärchen beruhen, höher gewichtet wird, als die körperliche Unversehrtheit von Kindern, ist völlig absurd.
Sobald eine Person alt genug ist, um auch medizinisch unnötigen Eingriffen bewusst und informiert zuzustimmen, sollte sie sich selbstverständlich abschneiden lassen dürfen, was immer sie will.
Ja ja. Man sieht es schon jetzt. Nichts Neues unter der Sonne!
Zum Thema „Menschenwürde von Kindern“ nur eine Ergänzung.
Seit mehr als 30 Jahren schafft es die Bundesregierung nicht, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen, obwohl dies von der UN-Kinderrechtskonvention eingefordert wird. Geblockt wird dies u. a. von CDU-Politikern wie Thorsten Frei, der einst bei der Debatte zum Puppenverbot im Bundestag voller Inbrunst für ein Verbot dieser „widerlichen“ Kinderpuppen plädierte. Laut Frei führe die Einführung von Kinderrechten im GG zu einer Schwächung der Familien.
Wer Familie und elterliche Fürsorge nur im Widerspruch mit Rechten von Kindern verstehen kann, zeigt meines Erachtens mehr als deutlich, was er von der „Würde“ von Kindern hält.
Und sobald du Liebespuppen im Umlauf hast wird es zusätzlich auch dumme Leute geben, die die offen rumliegen lassen und dann stoßen ihre Kinder darauf.
Das gilt aber auch für „normale“ Sextoys, Pornohefte, erwachsene Sexpuppen (die man ja nach wie vor haben darf), oder auch Horrorfilme, Alkohol, Videospiele oder Literatur mit expliziten Gewaltdarstellungen usw …
Denkt man das konsequent zu Ende, müsste man sämtliche Inhalte für Erwachsene verbieten. Ich sehe da die Eltern in der Verantwortung, eine kindgerechte Umgebung für ihren Nachwuchs bereitzustellen, in die offen herumliegende Sexpuppen sicherlich nicht hineingehören. Wir verbieten ja auch keine Steckdosen (oder scharfe Messer oder Treppen oder spitze Tischkanten oder andere Sachen, an denen sich Kinder ernsthaft verletzen können), sondern verlangen von Eltern mit Kleinkindern, ihre Steckdosen entsprechend kindersicher zu machen.
Schaffen Eltern das nicht, sind denke ich auch Aufklärung und Interventionen durch Sozialarbeiter, Jugendämter oder Familienhilfen sinnvoller als das Strafrecht rauszuholen (eigentlich ja ultima ratio, zumindest in der Theorie). Harte, erbarmungslose Strafen auszusprechen ist in meiner Wahrnehmung inzwischen zur Standardlösung für alle tatsächlichen oder auch nur vermeintlichen Probleme im Kinderschutz geworden, ist meiner Meinung nach aber selten eine (effektive), wenn auch meist höchst populäre Lösung. Es muss nicht immer Strafen sein.
Wie Klase geschrieben hat geht es bei diesen Begründungen eigentlich nur darum, nachträglich zu rechtfertigen, was man aus einer emotionalisierten Moral her sowieso schon glaubt. Die Begründungen müssen dazu gar nicht stichhaltig sein und sind im Grunde austauschbar. „Hinter jedem Bild steckt ein Opfer“ macht zum Beispiel ja auch schon keinen Sinn, da dies bei einem großen Teil der als Kinderpornografie deklarierten Inhalte gar nicht zutrifft, wenn diese entweder keinen Missbrauch oder gar kein reales Kind zeigen.
Das Problem ist, dass diese Begründungen gebetsmühlenartig wiederholt werden, bis sie als Teil einer universellen Wahrheit gelten, die man gar nicht mehr hinterfragen muss bzw. wo das Hinterfragen ein Affront gegen den „gesunden Menschenverstand“ ist. Hier sehe ich auch die Gefahr beim Puppenverbot, wenn dies nicht vom BVerG gekippt wird, da Verbote auch einen gesellschaftlichen Wertekonsens herstellen. Aktuell findet man in den Diskussionen hin und wieder noch aufgeweckte Menschen, welche die Frage stellen, warum überhaupt etwas verboten ist, was keinen Menschen weh tut. Je länger das Verbot besteht, desto mehr wird es Teil des „gesunden Menschenverstandes“, dass Puppen selbstverständlich verboten sind. In fünf Jahren weckt die Idee, Puppen wieder zu legalisieren vermutlich dann genausoviel Empörung und Ablehnung hervor, wie als würde man heute vorschlagen, Kinderpornografie zu legalisieren.
Je länger Puppen verboten sind, desto mehr wird das Puppenverbot zum Teil einer Norm, die so natürlich und offensichtlich erscheint, dass sie keiner Begründung mehr bedarf. Und das Verbot selber wird zum Argument, warum diese gefährlich sein sollen: „natürlich sind Puppen gefährlich, senken Hemmschwellen und verletzen die Menschenwürde von Kindern - sonst wären sie ja nicht verboten“
@Kampf gegen Windmühlen @Klase
Exakt! Danke & schließe mich vollumfänglich an!
@Max Weber
"Bester Satz aus den Kommentaren, finde ich: „hinter jedem Bild steck ein Opfer“ — das war mal das Argument und das war+ist ein sehr gutes Argument."
Das war/ist aber nur dann ein gutes Argument, wenn es explizit um Mißbrauchsabbildungen ging/geht. Geht es allgemein um Kinderpornographie, stimmt die Aussage „hinter jedem Bild steckt ein Opfer“ in der Pauschalität schon nicht mehr.
@Max Als ich schrieb, Kinder würden das nicht mitbekommen, ging ich von Pädos aus, bzw. von allein lebenden Menschen. Diese Situation wird mit Sicherheit auch der überwiegende Teil aller Fälle sein, in denen sich Menschen eine Liebespuppe - und gerade ein Liebespuppenkind! - zulegen würden. Schon zum Selbstschutz wäre es sicherlich nicht anzuraten, sich eine Liebespuppe in einem Haushalt anzuschaffen, in dem auch Kinder leben. Denn wer möchte schon gerne Rede und Antwort stehen - und gesellschaftliches Ansehen, oder gar Sorgerecht samt Arbeitsplatz aufs Spiel setzen, wenn das Kind in Kindergarten oder Schule von einer entsprechenden Puppe erzählt? Gerade bei Liebespuppenkindern wird jeder normal denkende Mensch höchste Vorsicht walten lassen. Ich sehe die Relevanz daher nicht. Aber gut, Ausnahmen bestätigen die Regel, und es gibt ja auch unvorsichtige Menschen. Was also machen wir mit denen?
Ein komplettes Verbot von Liebespuppenkindern nur wegen solcher Leute einzuführen (oder in diesem Fall beizubehalten), ist dennoch ein zu harter Eingriff. Denn für den Kinderschutz würde die Einschränkung reichen, dass es verboten ist, erotische Dinge Kindern zugänglich zu machen. Ein solches Verbot haben wir für Pornographie, die Erwachsene zeigt, durchaus. Die Art der Pornographie selbst ist in diesem Fall also nicht verboten. Doch der Zugang für Kinder ist gesetzlich reglementiert. Warum sollte das bei Liebespuppen - oder Liebespuppenkindern dann abweichend durch ein Generalverbot geregelt werden? Ein Generalverbot ist ein zu harter Eingriff in Grundrechte und kann durch ein milderes Mittel gelöst werden. Demzufolge könnten jene, die darin eine Notwendigkeit sehen, analog zu der Einschränkung von „Erwachsenenpornos“, verbieten, dass Liebespuppen (insbesondere Liebespuppenkinder) Kindern zugänglich gemacht werden dürfen.
Auch auf das Binden von Polizeiressourcen und das Verbrennen von Steuergeldern, das Du in Deinem Kommentar relativierst, möchte ich gerne eingehen:
Das Puppenverbot §184l StGB habe ich nur als Beispiel angeführt, denn ich schrieb:
die zusätzlich wegen der Einführung von nutzlosen und diskriminierenden Verboten wie §184l StGB
Man beachte das „wie“.
Am Ende wird die Menge von Verboten, ähnlich diesem Verbotes, den Ausschlag geben. Wir dürfen durchaus davon ausgehen, dass diese Art von rein symbolischen „Kinderschutzgesetzen“ zunehmen wird und der Trend so fortgesetzt wird, wenn das Bundesverfassungsgericht dem keinen Riegel vorschiebt. Denn beispielsweise für KI generierte Materialen gilt genau genommen dasselbe. Und die dürften eine weit größere Verbreitung finden, als Liebespuppenkinder. Selbst wenn Modelle verwendet würden, die nachweislich CSAM-frei und zertifiziert sind, wäre das nach heutigem Strafrecht verboten. Selbst erotische Zeichnungen mit Kindern sind stark eingeschränkt. Das alles zu verfolgen bedeutet eine erhebliche Belastung von Polizeiressourcen und Steuermitteln. Sirius hat diesbezüglich übrigens einen sehr schönen Artikel geschrieben, wie man es besser machen könnte.
Dein Argument kann ich hier übrigens auch umdrehen: Wenn der Besitz, die Herstellung, der Verkauf, der Kauf und die Verbreitung von Liebespuppenkindern ein so verschwindend kleines Phänomen sein soll, dass es, wie Du vermutest, eben kaum weitere Polizeiressourcen blockiert und nur eine unbedeutende Menge an Steuergeldern verbrennt, dann dürfen wir uns fragen warum es dem Gesetzgeber so wichtig war, dem Randphänomen „Kindersexpuppen“ 2021 eine so große Aufmerksamkeit zu schenken. Zu behaupten, damit die erschreckend hohen Zahlen von Missbrauchsfällen in den Griff bekommen zu können ist realitätsfremd, wenn es sich nur um ein Randphänomen handelt. Zumal fehlte (und fehlt immer noch) jeglicher Beweis, dass es so etwas wie die behauptete „Hemmschwelle“ überhaupt gibt, die angeblich durch Liebespuppenkinder „gesenkt“ werden soll.
Auch mit Deiner Argumentation wird das Generalverbot von Liebespuppenkindern also überhaupt nicht plausibler.
Die aktuelle Rechtslage in vielen Staaten ist halt schon sehr kontraproduktiv. Wenn ein Pädophiler keine opferlosen Alternativen hat, dann ist es umso einfacher reales Material zu konsumieren, da die Gesellschaft ihn ohnehin nicht akzeptiert und er "so oder so" in den Knast wandert. Klar verzichten wahrscheinlich die meisten aus ethischen Gründen auf reales Material , vor allem in den Zeiten von KI, aber es wird nicht gerade wenige geben die sich das auf diese Art rationalisieren. Viele unterschätzen wie animalistisch Menschen denken und wenn man als Dreck behandelt wird, dann verinnerlicht man das auch.
Warum sollte jemand reales Material konsumieren, oder Kinder missbrauchen wenn er viele Alternativen hat? Dann hat der Knast eine ganz andere Wirkung, weil er dann seine legalen Möglichkeiten gänzlich verliert. Der soziale Druck ist stärker.
Ob dieser Paragraph nur ein Papiertiger ist, oder nicht spielt keine Rolle für die Betroffenen. Es ist die permanente Angst erwischt zu werden und seine Puppe, welche viele als einen Partner verstehen, dauerhaft zu verheimlichen. Außerdem ist es ausreichend, wenn entsprechende Objekte/Bilder mittels einer Altersverifikation nur für Erwachsene zu sehen sind. Wenn sich viele nicht daran halten (bspw. "normale" Pornographie") dann kann nicht die Lösung sein etwas absolut und pauschal zu verbieten.
Bzgl. virtuellem Material gab es bereits internationale Operationen von Europol (Operation Cumberland) aus. Ja, hier fließen gewaltige Ressourcen in dessen Bekämpfung, die an anderer Stelle besser aufgehoben sind. Das wird in Zukunft sehr stark zunehmen, da selbst für Kriminelle kaum noch ein (wirtschaftlicher) Anreiz besteht reale Kinder zu missbrauchen. Eine simple Kosten-Nutzen-Rechnung.
Ich finde das ist einer der einleuchtendsten Aufsätze, den ich bisher dazu gelesen habe. 👍🏼 Den Absatz mit der Menschenwürde würde ich gern mal im Zusammenhang lesen können, aber das finde ich sehr interessant: es sieht für mich wus wie ein Rettungsversuch, wo man merkt: „Oh die ursprüngliche Erklärung taugt nix. Übermorgen ist Abgabetermin, äh, äh, jemand nen Vorschlag, was wir stattdessen schreiben können?“ — statt die Sache an sich zu hinterfragen.
Du machst in deinem Text jedoch einen Fehler, meiner bescheidenen Meinung nach: anzunehmen Kinder würden davon nix mitkriegen. Kinder kriegen bekanntlich immer mehr mit, als den Erwachsenen lieb ist. Und sobald du Liebespuppen im Umlauf hast wird es zusätzlich auch dumme Leute geben, die die offen rumliegen lassen und dann stoßen ihre Kinder darauf. Ich hätte als Kind bei Gelegenheit definitiv „Doktorspiele“ mit so einer Puppe probiert. Ob und welchen Einfluss das auf mich gehabt hätte mitzukriegen, wenn mein Papa oder Onkel Puppen bumst, die so aussehen wie meine Mädchen in meinem Alter und darunter, … ich denke gut wär das für mich und mein Verhältnis zur Sexualität sowie meine sozialen Kontakte nicht gewesen. So ganz unrealistisch ist das leider nicht. Vergleiche Pornographie, da kommen die Kids auch ran und das zB halte ich für viel dramatischer als es derzeit in der Gesellschaft behandelt wird!
Und manche Kommentare sagen, dass die Verfolgung von Puppenbesitzern und fiktiven Bildern die Strafverfolgungsbehörden zusätzlich belaste. Die Logik ist schon klar, aber wieviele Fälle sind das denn aktuell so? Wieviele Leute sind bereits zu Geldstrafen oder Knast verurteilt worden seit es diese Gesetze gibt? Wievielen Anzeigen folgte eine ernstzunehmende Ermittlung? Also: wie groß ist die Gefahr konkret als Puppenbesitzer unter die Räder zu kommen: ist die groß oder ist der Paragraf bisher eigentlich ein Papiertiger, weil ihn kaum wer kontrolliert?
Beispiel: Kindern Pornos zugänglich zu machen ist ebenso strafbar, doch meines Wissens wurde noch nie jemand deswegen verurteilt (und es würde auch alle Eltern kriminalisieren, die ihrem Kind ein internetfähiges Handy geben). Doch es interessiert offenbar einfach niemanden.
Das gibt es ja auch deshalb frage ich nach der tatsächlichen Größe der Gefahr und in welcher Größenordnung es tatsächlich das Verbrennen von Steuergeldern verstärkt.
Bester Satz aus den Kommentaren, finde ich: „hinter jedem Bild steck ein Opfer“ — das war mal das Argument und das war+ist ein sehr gutes Argument. Heute sieht man weitere Verbrechen und sucht sich dazu Begründungen.
-kopfschüttel-
@Anonym
Das BVerfG hat genau das in diesem Urteil eben nicht bestätigt (s. Abs. 100). Dein unten eingefügtes Zitat sagt das ja auch schon aus. Das Tatbestandsmerkmal "menschenähnliche Wesen" fehlte zum damaligen Zeitpunkt im §131.
@Signalpolitiker Sehr gut!
@Anonym Vielen Dank für alle Informationen, die du hier immer teilst. Auch wenn ich selten etwas schreibe, so lese ich doch immer mit.
Franziska Mathäus hat bereits einen sehr interessanten Kommentar über die Menschenwürde und den §184l geschrieben:
"... Nach § 184l StGB soll die Menschenwürde von Kindern unter 14 Jahren geschützt werden, die angeblich durch das Erscheinungsbild von kindlichen Sexpuppen beeinträchtigt wird. Dabei stellt sich mir die Frage, warum nicht auch die Menschenwürde von Erwachsenen – also von Frauen und Männern – durch die Existenz und Nutzung von Sexpuppen mit entsprechendem Erscheinungsbild als verletzt angesehen wird. Wenn die Nachbildung eines kindlichen Körpers schon als Verletzung der Menschenwürde von Kindern gilt, müsste man folgerichtig auch die Nachbildung erwachsener Körper als Verletzung der Menschenwürde Erwachsener bewerten. ..."
Vielen Dank, Klase.
Du hast ein paar sehr wichtige Argumente in deinem Artikel ausgearbeitet. Besonders gut finde ich diesen Satz: "Nur die Liebe und die Fantasie der jeweiligen Besitzer:in zum Puppenkind, machen mehr aus dieser Puppe, als sie tatsächlich ist."
Das sollte man sich immer vor Augen halten. Ich würde sogar noch etwas weiter gehen. Etwas überspitzt formuliert: Es ist die Phantasie der Menschen, die aus einer Puppe mehr macht, als ein Stück Plastik. Und das gilt für die Phantasie aller Menschen. Auch die der Puppengegner.
Der Part mit den Jugendlichen ist umso lustiger, weil der Begriff "Teen" in der Pornoindustrie absolute Normalität ist und sich diese BKA-Mitarbeiter das wahrscheinlich selber reinziehen. Außerdem gibt es in §184c im Besitz den Tatbestand "Wirklichkeitsnah" gar nicht.
Das grundsätzliche Problem ist die Sichtweise der Gesellschaft, von der auch manche Therapeuten stark beeinflusst sind, auf die Pädophilie. Der pädophilen Präferenz an sich wird eine Gefährlichkeit unterstellt, weil man davon ausgeht, dass ein Pädophiler seine Präferenz an einem Kind ausleben möchte und nur durch eine Therapie, u.a. bei KTW, davon abgehalten werden kann, seinen Wünschen nachzugehen. Dass es inzwischen eine große Gruppe von Pädophilen gibt, die freiwillig und mit voller Überzeugung darauf verzichten, ihre Sexualität an einem Kind auszuleben (sogenannte Anti-C-Pädophile) wird trotz vielfältiger Informationsmöglichkeiten nicht wahrgenommen bzw. man möchte es auch nicht wahrhaben. Nur wenn man der Pädophilie grundsätzlich eine Gefährlichkeit attestiert, kommt man zu einer Aussage, das Puppenverbot würde die Würde des Kindes schützen. Denn wenn die Verwendung einer Puppe nicht nur keinem Kind schadet, sondern auch einige Pädophile davon abhält, ein Kind zu missbrauchen, dann fällt dieses Argument wie ein Kartenhaus in sich zusammen. Das gleich gilt übrigens für virtuelle KP, die auf keinen realen Missbrauchsdarstellungen beruhen und für Pädophilie auch eine Möglichkeit sein können, die Sexualität ohne Schaden an einem Kind auszuüben.
Auf der anderen Seite kann ich natürlich die Sorge verstehen, dass durch die Werbung von Liebespuppen mit kindlichem Erscheinungsbild und virtueller KP für manche der Eindruck entstehen könnte, dass sexuelle Interaktionen zwischen Erwachsenen und Kindern normal und legitim seien. Dem könnte man aber ganz einfach mit einem Werbeverbot entgegnen, zumal es vor dem Verbot von Liebespuppen mit kindlichem Erscheinungsbild auch keine weitverbreitete Vermarktung gab - in vielen europäischen Ländern, wo diese legal sind, gibt es das heute auch nicht.
Die Gesellschaft hat im Prinzip zwei Möglichkeiten, mit der Pädophilie umzugehen: Entweder man fährt den Kurs der Repression und Stigmatisierung, in dem man die Gesetze immer mehr verschärft, Stimmung gegen Pädophile macht und damit hofft, dass dadurch Straftaten gegen das körperliche und seelische Wohl von Kindern zurückgehen. Das Gegenteil ist aber der Fall und je mehr Missbrauchsskandale bekannt werden, desto härter werden die Gesetze, die teilweise aus meiner Sicht reine Einschränkungen der persönlichen Freiheit sind, wie das Puppenverbot und das Verbot von virtueller KP, die Freiheit nicht nur der pädophilen Bevölkerung immer mehr einschränken. Oder man geht den Weg, Pädophile nicht mehr zu diskriminieren und diese zu akzeptieren, wenn sie darauf verzichten, ihre Sexualität an einem Kind auszuleben. Dazu gehört natürlich auch, dass man Pädophilen Möglichkeiten gibt, ihre Sexualität alternativ ohne Kinderkontakt und Schaden am Kind auszuleben. Wie diese dann aussehen, wird eine Konsensfindung entscheiden. In jedem Fall werden bei der letzteren Möglichkeit mehr Pädophile die Chance ergreifen, eine Anti-C-Einstellung zu entwickeln und dadurch auch die Zahlen von sexuellem Kindesmissbrauch zurückgehen. Die Gesellschaft hat es somit selbst in der Hand, wie sie mit Pädophilen umgehen möchte. Auch wenn die meisten Therapeut*innen vorwiegend mit Pädophilen arbeiten, die entweder selbst Straftäter geworden sind und/oder problematische Verhaltensweisen zeigen, so sollten auch sie erkennen, dass der Kurs der Repression auf verschiedenen Ebenen weder für die Kinder noch für die Pädophilen der richtige Weg ist, um mit der Pädophilie angemessen umzugehen.
"Und jetzt lies dir mal §131 in der aktuellen Fassung durch. Dort sind "menschenähnliche Wesen" aufgelistet." - Jo, hab ich ja auch geschrieben - aber vor 2004 und zur Zeit des o.g. Urteils, war das eben noch anders.
@Sirius
Ja. Man soll als Fachkraft "Verständnis zeigen". Dazu reicht es natürlich auch aus, lediglich vorzugeben, Verständnis dafür zu haben, dass Pädophile Angst davor haben, als gefährlich gesehen zu werden. Das meinte ich mit "taktische Erwägungen". Dahinter dürfte das Kalkül stehen, dass man - ähnlich wie in Polizeiverhören - mit einer verständnisvollen, zugewandten Kommunikation, üblicherweise einfach mehr im eigenen Sinne erreicht, als mit konfrontativem Auftreten - auch (und gerade dann) wenn man dem zu Verhörenden bzw. dem zu Behandelnden, in Wahrheit die Pest an den Hals (oder die Schlinge um ebendiesen) wünscht.
Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.