Ist sowieso Zeitverschwendung und dient höchstens dafür um das Thema am Leben zu erhalten. Wer hier an einen Sieg glaubt sollte die Drogen absetzen. Ein Blick in die Menschenrechtskonvention sagt alles:
Art. 8:
Eine Behörde darf in die Ausübung dieses Rechts nur eingreifen, soweit der Eingriff gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist für die nationale oder öffentliche Sicherheit, für das wirtschaftliche Wohl des Landes, zur Aufrechterhaltung der Ordnung, zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer.
Art. 6
wenn dies im Interesse der Moral [...] liegt
Hier kann man nur auf Art. 14 hoffen, weil der besagt das diese Menschenrechte nicht aufgrund eines "sonstigen Status" verwehrt werden dürfen. Man wird das Verbot aber nicht an der Pädophilie festmachen, sondern einfach das es dem Kinderschutz dient.
Wie sieht das eig. mit der Beschwerde vor dem EGMR aus? Ich lese man muss das innerhalb von 4 Monaten nach der letzten Entscheidung vorbringen. Das gültige Datum soll wohl der Datum des Beschlusses sein, also ab dem 21.05.2026.
"You must submit your application within the strict 4-month time limit of the final domestic court decision that exhausted your remedies (this was reduced from 6 months on 1 February 2022). The deadline is calculated from the date of the final decision — not when you received it."
Ist das nicht etwas absurd, oder verstehe ich was falsch.
Ich hatte eher die wissenschaftlichen Mitarbeiter im Verdacht, welche einige Vorarbeit leisten (und dabei natürlich auch KI falsch einsetzen können).
Eigentlich war Richter Offenloch Berichterstatter in diesem Fall aber die anderen Senatsmitglieder haben sicherlich ihre eigenen wissenschaftlichen Mitarbeiter für einen mehrheitsfähigen Entwurf bemüht. Das würde dann auch erklären, warum er nicht sagen kann, auf welche Studien sich die Mehrheit am Ende beruft (die wissen es vermutlich selbst nicht genauer als "ich vertraue da meinem wissenschaftlichen Mitarbeiter" aka "Quelle: Trust my assistant, Bro").
Aber ob nun schlechte KI-Arbeit oder schlechter wissenschaftlicher Mitarbeiter (oder eine Kombination hieraus), ist eigentlich egal: Es bleibt untragbar, dass der Senat so einem grottig ausgearbeiteten Beschluss, trotz deutlicher Kritik aus den eigenen Reihen, mehrheitlich zustimmt.
Man sieht auch das die sich nicht mit Pädophilie bzw. Pädophilen beschäftigen wollen. Wie kann man bitte noch nicht einmal IRGENDEIN Gutachten beauftragen!? Bei Pädophilie gibt es so viel Diskrepanz zwischen das was gesellschaftlich bekannt ist und der wissenschaftlichen Realität.Genau hier hätte ein Gutachten - nein mehrere - absolut dazugehört.
edit es waren 2 von 4 .. außerdem waren ne Menge Fach Fremde Beiträge dabei ...
Ich mein 2 der 3 Quellen die für ein Verbot sprechen und das BVerfG zitiert hat wurden von einer Studie die dagegen war sogar analysiert und als reines Fabulieren ohne Daten gewertet .. kommt in der Entscheidung halt auch nicht vor die werden dennoch genommen und als Beweis genannt das es auch Indizien für ein Verbot gäbe ...
Den Gedanken hatte ich bei der Prüfung der vom BVerfG angeführten Quellen auch, und ich habe nur stichprobenweise in einige reingeschaut. Ich bin gelinde gesagt schockiert, welche unterirdische Qualität ein Beschluss vom höchsten Gericht in Deutschland haben kann.
Das ist natürlich nur Spekulation, aber möglich wäre es.
Für die Zukunft des Rechtsstaates würde das nichts gutes verheißen.
Habe echt das gefühl das hier KI zum Einsatz gekommen ist, weil anders kann ich mir die widersprüchliche Quellenarbeit nicht erklären. Ähnliche Erfahrungen habe ich gemacht als ich versucht habe nach Kritik zu diesem Urteil mittels KI zu suchen. Da kam auch nur geschwurbel, so dass z. B. Quellen zitiert wurden die angeblich auf meiner Seite sind, aber beim kontrollieren sagen die genau das Gegenteil.
Wie fühlens ich eig. Erwachsene die tatsächlich kindlich aussehen ohne das bewusst zu versuchen? Solche Menschen gibt es ja. Verletzt deren Existenz nach der Logik des BVerfG nicht auch die Würde von Kindern? Wenn man pauschal einfach irgendwelche Körper verbannt, dann diskriminierend man zwangsläufig eben andere gleich mit.
@Breaky
Die sind auch hauptsächlich im Schulbereich unterwegs, da muss man halt super Kindernah rüberkommen. Man hätte auch einfach das Maul halten können, aber dafür sind sich einige zu wichtig.
@Anonym
Habe dort mal einen Kommentar hinterlassen, mal sehen, ob er freigeschaltet wird.
Bemerkenswert übrigens, dass die Kanzlei überhaupt nicht im Bereich Strafrecht tätig ist, sondern lediglich im Arbeits-, Erb- und Kommunalrecht. Die bisherigen mir bekannten Einschätzungen von Anwälten im Bereich Strafrecht haben das Urteil allesamt kritisiert.
Danke für diese hervorragende Stellungnahme, der ich mich nur nur vollständig anschließen kann.
Das Urteil des Bundesverfassungsgericht ist einer schwärzesten Tage in der Geschichte der Deutschen Demokratie seit 1945, weil in der Urteilsbegründung der Abschaffung zentraler Grundrechte Türen und Toren geöffnet wurden.
Die Richter des Bundesverfassungsgerichtes, die diesem Urteil zugestimmt haben, haben ihre Entscheidung nicht an einer wissenschaftlichen Faktenlage begründet, sondern sich auf Vermutungen, falsche Zitate und allgemein sehr diskriminierenden Aussagen gegenüber Pädophilen gestürzt. Denn das Ergebnis, das zum Schluss herauskommen musste, stand von vornherein fest: Dass das Puppenverbot bestehen bleiben müsste, denn sonst wären alle Parteien, KTW, die Pädojäger, Kinderschützer (auch angebliche) und Therapeut*innen, die gegenüber mit stigmatisierenden Aussagen aufgefallen sind, sofort auf die Barrikaden gegangen und hätten behauptet, dass von nun an massenhaften Missbrauch von Kindern Vorschub geleistet worden wäre, natürlich ohne jegliche wissenschaftliche Belege. Dafür haben die Richter*innen alle juristischen Winkelzüge verwendet, die es gibt und sind dabei hart an der Grenze vorbei geschliffen, wo auch die Einhaltung des Rechts von Bundesverfassungsrichtern nicht mehr erfolgt. Ich glaube nicht, dass Ihnen bewusst war, mit welcher brachialer Gewalt sie grundlegende Prinzipien des Rechtsstaates schleifen, denn beim Thema Pädophilie wirft die Gesellschaft schnell Prinzipien über Bord, die sie an anderer Stelle vehement verteidigt: Dazu gehört, dass man nur wegen der Zugehörigkeit zu einer Minderheit nicht diskriminiert werden darf, was bei Pädophilen täglich mit Zustimmung einer übergroßen Bevölkerungsmehrheit geschieht und die Brandmauer gegen die AfD, die beim Thema Pädophilie faktisch nicht existiert. Das Urteil des Bundesverfassungsgericht ist die Folge der jahrzehntelangen Stigmatisierung von pädophilen Menschen seit den 1990er Jahren, die von allen wichtigen politischen und gesellschaftlichen Akteuren getragen wird. Selbst von KTW, das in den Anfangsjahren viel zur Entstigmatisierung pädophiler Menschen beigetragen hat, kommen in letzter Zeit fast ausschließlich diskriminierende Stellungsnahmen gegenüber Pädophilen, vor allem von Herrn Prof. Dr. Beier. Wenn man ständig nur das Bild von einem Pädophilen entwirft, der andauernde Gefahr für die Gesellschaft ist und nur durch Therapie und/oder triebdämpfende Medikamente von sexuellen Übergriffen auf Kindern abgehalten werden, dann muss man sich nicht wundern, dass man am Ende die völlige rechtliche Willkür gegenüber Pädophilen in Kauf nimmt. Die Gesellschaft wird dieses Urteil nicht interessieren, weil diese durch die gezielte Nichtberichterstattung im ÖRR davon nichts erfahren hat. Dabei haben sich die Vertreter der queren Community, die Pädophile ausdrücklich diskriminieren, ihr eigenes Grab geschaufelt, denn bei einem Wahlsieg der AfD werden sie die nächsten sein, die mit Unrechtsgesetzen ins Visier genommen werden und wie man aus Erfahrungen aus den USA, Russland und der Türkei weiß, werden nur sehr wenige Richter*innen den Mut haben, sich öffentlich gegen eine Regierung des Unrechtes zu stellen.
@Breaky
Dann zieh dir gerne diesen abenteurlichen Artikel rein: https://grafkerssenbrock.com/kinderschutz-als-verfassungsrechtlicher-leitgedanke
Der Gesetzgeber ist berechtigt, gesellschaftliche Wertentscheidungen sichtbar zu machen und durch Strafnormen deutlich zu machen, dass bestimmte Verhaltensweisen mit der Werteordnung des Grundgesetzes unvereinbar sind. Gerade im Bereich des Kinderschutzes dürfe der Staat normativ verdeutlichen, dass Kinder niemals zum Objekt sexueller Handlungen oder sexueller Objektivierung gemacht werden dürfen. [...] Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung ist keine Aufgabe eines einzelnen Rechtsgebiets. Er ist ein tragendes Strukturprinzip der gesamten Rechtsordnung.
Danke für Euern Einsatz, aber gemessen an der Historie bin ich leider sehr pessimistisch. Das beste Beispiel ist glaube ich der WELT-Artikel von Benjamin Stibi der auseinandergenommen wurde...
Das Urteil erntet auch außerhalb der Pädophilen-Community durchaus Kritik. Insbesondere von Juristen wird es ziemlich auseinandergerissen (neben den von uns bereits verlinkten Beispielen z. B. auch auf dem Verfassungsblog), aber ich habe auch in den sozialen Medien allgemein schon einige Kommentare gelesen, die das Urteil eher kritisch betrachten.
Wir arbeiten daran, es unter die Leute zu bringen.
Das wird kaum jemand lesen und niemanden jucken. Ist leider so, so tragisch es auch klingen mag. Habe mehr Widerstand aus der Zivilgesellschaft erwartet, aber so eine Scheiße wird auch noch akzeptiert.
Im Verfassungsblog gibt es endlich einen Artikel über das Urteil. Ich habe aber aufgrund der Historie der Autorin das gefühl das sie die Verfassungsbeschwerde aufgesetzt hat, oder? Soll meines Wissens nach eine "frisch studierte" gewesen sein und das passt mit ihrem Lebenslauf.
Dafür ist das Phänomen der Shifting Baselines bezogen auf Pädophile noch nicht weit genug vorangeschritten. Es gibt noch viele Schritte an möglichen Maßnahmen für „Kinderschutz“, die dazwischen kommen. Aber ja. Bei den 10 Phasen, mit denen man einen Genozid erkennen kann, sind wir längst nicht mehr bei Null:
https://gfbvblog.com/2023/01/12/genozide-erkennen-und-verhindern-10-phasen-des-voelkermordes/
Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.