Hier ein Artikel von Heise dazu, wo anscheinend auch Kommentare die das Gesetz kritisieren gelöscht werden.
https://www.heise.de/news/Sexpuppen-in-Kinderoptik-EU-verlangt-Auskunft-von-Shein-11093689.html
Weißt du, ich habe im Einzelfall mal den Sex mit einem hübschen 18-Jährigen abgelehnt, obwohl er mir angeboten wurde.
Bei so etwas könnte man ansetzen und darauf beispielsweise auch KI trainieren, um Menschen zu entdecken, die entsprechende Risikofaktoren haben.
Geht in Richtung predictive policing und gehört in keine Demokratie.
Das ist sehr wahrscheinlich zu einfach gedacht. Ist es nicht so, dass unter anderem Eheprobleme zu Fällen von Kindesmissbrauch führen können? Sicherlich könnte man mit Hilfe der bekannten Ersatzhandlungstäter noch mehr Risikofaktoren herausarbeiten. Bei so etwas könnte man ansetzen und darauf beispielsweise auch KI trainieren, um Menschen zu entdecken, die entsprechende Risikofaktoren haben. Die meisten Leute geben doch ohnehin alles von sich auf Social Media preis und damit den Betreibern sogar meist die vollen Rechte an diesen Informationen. Mit diesen Informationen könnte man sie also gezielt ansprechen und mit ihnen erarbeiten, wie groß das Risiko ist. Das ist aber nur so ein Gedanke.
Warum wird hier umformulierte Pro-C Propaganda veröffentlicht? Der Einzfelfall wird bei Pro-C dann natürlich immer Sex mit Kindern mit "Ja" sein, also so dumm ist doch keiner.
Was mir zuerst bei Pro-Contact-Literatur aufgefallen ist, dass Päderastie historisch tatsächlich wenigstens Teilweise mit Macht zu tun hatte. So nach dem Motto: Der Mächtige fand einen Knaben hübsch, also kastrierte er ihn kurzerhand, damit er auch hübsch blieb.
Kritische Auseinandersetzung mit der Geschichte ist wichtig.
Dieselben (Schein-)argumente, die hier wieder und wieder angeführt werden, könnte man genausogut für alle Sexpuppen anführen, sofern man denn daran glauben will. Man könnte also genausogut behaupten, dass mit allen Sexpuppen das Vergewaltigen „trainiert“ werden soll und sexuelle Übergriffe trivialisiert. Wie schon mehrfach erwähnt, ist nichts davon bewiesen und die aktuellen Erkenntnisse deuten eher in die Gegenrichtung. Leider reichen heutzutage anscheinend Behauptungen aus und Evidenz spielt in solchen Fragen offenbar keine Rolle mehr.
"Ist das ein gutes Verfahren, um bei einem Mann Pädophilie festzustellen? Ist Sexualität nicht viel komplexer als nur, wie hart ein Mann bei bestimmten Reizen werden kann? Und ist es nicht andersherum so, dass Männer aus den verschiedensten Gründen eine Erektion bekommen können, und das nicht immer mit sexueller Erregtheit zu tun hat?"
So ist es. Allein schon die Präsenz des Meßsensors oder die Testsituation als solche, könnte den "Erektionsstatus" beeinflussen. Auf Basis solcher Tests, Rückschlüsse auf irgendeine Sexualpräferenz zu ziehen, wäre hochspekulativ. Ähnlich wie bei diesen unsäglichen Lügendetektortests. Der Lügendetektor zeigt zwar zuverlässig emotionale Ausschläge und emot. Erregungszustände an, erlaubt aber keinerlei Aussagen über deren Ursachen. Man könnte stattdessen genausogut auch einfach eine Münze werfen. (Rechtsstaatlich gesehen, sind Lügendetektortests ohnehin Murks, weil bei diesen Tests von einer Schuldannahme ausgegangen wird.)
Es ist immer "complex". Der Artikel sagt eigentlich schon alles.
Anti-C kann nicht festlegen, was die konkrete Regel sein soll (Die genaue Altersgrenze oder der genaue Altersunterschied) Und Pro-C kann auch nicht den genauen Maßstab vorgeben (Informed consent und/oder Schadensfreiheit).
Beide haben gemeinsam, dass sie behaupten, die ethisch richtige Wahrheit zu kennen.
Anti-C und Pro-C können daher keine disjunkte Regelwerke sein. Es gibt nur Complex-C und anhand dessen ergibt sich dann aufgrund der eigenen konkreten Alterspräferenz, den ethischen Grundsatzfragen, sowie dem konkreten Einzelfall, ob der sexuelle Kontakt subjektiv konkret ok ist oder nicht.
Anti-C und Pro-C sind dann nur noch Synonyme für "ja" und "nein" bezogen auf den Einzelfall.
Die Diskussion um Anti-C und Pro-C ist eigentlich: Traust du dir zu, im Einzelfall kompetenter als der Gesetzgeber zu sein?
Menschen sind soziale Wesen und nichts stärkt eine soziale Gruppe mehr als ein gemeinsamer Feind. Ich denke nicht das man dieses Stigma noch zu unserer Lebzeiten bekämpfen kann, da es ein globales Problem ist. Selbst Homosexuelle erleben in Deutschland noch Gewalt. Wie soll das dann bei Pädophilen funktionieren, die keinerlei politischen und gesellschaftlichen Schutz genießen?
Es ist mir ein Ärgernis, dass Leute no-offense sagen, aber no-contact oder no-gesetzesverstoß meinen. Und dann sich wundern, wenn sie falsch verwendet wird. Dieter Gieseking sollte natürlich die untitled-Variante verwenden, wenn er für alle zu sprechen gedenkt, oder aber die yesmap variante ohne weißen Streifen, wenn er seine eigene Präferenz äußert.
https://map-wiki.com/index.php/MAP_flag
In jedem Fall sind no-contact MAPs in ihrer Identität zu respektieren.
Ich weiß aber nicht, welche Flagge ich als Teenboylover nutzen soll. In jedem Fall möchte ich eine MAP-Flagge nutzen, und nicht etwa eine normale schwule Flagge, obwohl ich mich Altersmaßig auch zu einigen 18 jährigen hingezogen fühle.
Wenn es um 16 jährige Teens geht, welche Bedeutung hat dann für mich der weiße Doppelstreifen oder die yesmap-Variante?
Ich verkindliche 16 jährige und will sie nicht missbrauchen, sondern auf Augenhöhe sexuell begegenen.
Ich tendiere zu untitled-Variante, also weißer Einfachstreifen. Und zwar aus dem Grund, weil sich für mich die Frage als TBL einfach nicht in dem Ausmaß stellt.
Die yesmap-Flagge ohne weißen Streifen kommt für mich aber nicht in Frage, weil egal, ob es um einen schutzbedürftigen 18 jährigen geht oder jünger: In keinem Fall will ich da völlig sorglos, unverantwortlich und hedonistisch sein.
Weil wenn ich von 18 jährigen spreche, dann geht es mir ja nicht um die 18 jährigen mit Bart, Beruf und eigener Wohnung, sondern um die unselbständigen Milchbubis.
Es gibt noch eine Hebe und Ephebo-Flagge, aber das ist mir irgendwie zu blöd.
Die MAP-Flagge sieht doch so wunderschön aus.
Vielleicht sollte es bei dem weißen Streifen in der MAP-Flagge auch gar nicht so sehr um die eigene Präferenz gehen, sondern um das Glaubensbekenntnis, ob sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen und vorpubertären Kindern theoretisch möglich sind, auch wenn man sich selbst gar nicht für Kinder vor der Pubertät interessiert.
In meinem Fall also: I don't know. Also verwende ich die untitled-Variante.
Die Agenda in der EU für die Puppen ist online und die Parlamentarier haben ihre Position schon hochgeladen. Auch hier wieder die gleichen Argumente wie damals in Deutschland; Puppen als eine Vorstufe zum Missbrauch, weil an diesen Puppen der Missbrauch "eingeübt" wird. Die bloße Existenz dieser Puppen "relativiere" den sexuellen Missbrauch an Kindern usw. Die anderen Gruppen (PPE, S&D, Renew, Verts/ALE) haben die Puppen nicht verurteilt sondern einfach nur wiedergegeben was Shein gemacht hat. Wer dachte das die Linke hier "freundlich" reagiert wird hier enttäuscht werden. Es sind (für mich wenig überraschend) die Mitte-Parteien, die auf eine wertende Aussage verzichten. Hier einmal übersetzt:
Left Group (Links):
Verurteilt aufs Schärfste den Verkauf von kindähnlichen Sexpuppen, Waffen und anderen illegalen Produkten und Materialien auf E-Commerce-Plattformen wie Shein, Temu, AliExpress, Wish und Amazon, insbesondere auf deren Marktplätzen;
PfE Group (Rechtsextrem)
Die Herstellung und Vermarktung von Sexpuppen, die Kindern ähneln, spiegelt eine intrinsische pädokriminelle Absicht wider, da sie dazu bestimmt sind, sexuelle Handlungen mit Kindern zu simulieren und zu trivialisieren; ihre bloße Existenz stellt eine Form von Kinderpornografie und eine Trivialisierung von Sexualstraftaten gegen Minderjährige dar.
ECR Group (Rechts)
betont, dass solche kindähnlichen Sexpuppen nicht als harmloses Ventil betrachtet werden können, sondern als Mittel, das Täter dazu veranlasst, echte Straftaten gegen Kinder zu begehen; erinnert daran, dass Experten für Kinderschutz solche Produkte als Training oder schrittweise Konditionierung für gefährdete Personen betrachten;
Quelle: https://oeil.europarl.europa.eu/oeil/en/procedure-file?reference=2025%2F2971%28RSP%29
Aja und den Anfangsverdacht bei Puppenbesitzern kann man auch so ausweiten das man ja bei der Suche nach seiner Puppe ja auf illegale Produktbilder (Geschlechtsorgane, Posing...) gestoßen sein könnte und somit den Aufruf von Inhalten nach §184b billigend in Kauf genommen hat...
Klase, da hast du recht aber mein vertrauen in den Staat ist einfach nicht mehr vorhanden. Wenn jemand eine Puppe besitzt dann kann halt ein "Anfangsverdacht" konstruiert werden. Die Tatsache das in vielen Ländern (bspw. Frankreich) die Puppe an sich bereits "KiPo" ist bestätigt mich in meiner Sorge.
Ich hoffe einfach jetzt auf einen positiven Ausgang für die Puppen. Die Begründung wird extrem wichtig sein, denn daraus kann man dann ableiten, ob ggf. auch Bestandteile von anderen Gesetzen verfassungswidrig sind. In der Entscheidung könnte auch dokumentiert werden das die Evidenz eher suggeriert das Verbote von Fiktion den Missbrauch fördern. Dann hat man vom obersten Gericht diesen wissenschaftlichen Stand dargelegt und die Organisationen, die sich für Menschenrechte aber auch Kinderschutz interessieren, wären sicherlich dann eher bereit zu sprechen.
Ein paar Unterschiede gibt es: Das Puppenverbot ist noch nicht ganz so alt wie die Bestimmungen von §184b StGB, die auch rein fiktives Material beschränken. Damit kann §184b auch hinsichtlich fiktivem Material nicht mehr direkt über eine Verfassungsbeschwerde angegriffen werden, es sei denn, jemand, der dagegen verstoßen hat, möchte sich nach seiner rechtskräftigen Verurteilung gerne mit verschwindend geringen Chancen durch die Instanzen klagen. Dieser Weg ist IMHO der Falsche. Eine Änderung von §184b StGB hinsichtlich rein fiktivem Material sollte also sinnvollerweise politisch und nicht juristisch angestrebt werden.
Der zweite wichtige Unterschied ist, dass man mit Liebespuppenkindern nicht nur Sex haben kann. Man kann auch mit ihnen zusammensein, kuscheln, Zeit mit ihnen verbringen beim gemeinsamen Lesen, Filmeschauen, oder Hörspielhören. Man kann Puppenkinder frisieren, neu einkleiden, oder sich auch von ihnen trösten lassen, indem man sie in den Arm nimmt, wenn man traurig ist. Das meiste dieser Möglichkeiten ist nicht mit virtuellen Materialien möglich, die nach §184b StGB verboten sind. Und niemand muss Bilder produzieren, die nach §184b StGB strafbar wären, sollte ein Zusammenleben mit Liebespuppenkindern wieder legal möglich werden. Ich habe solche Bilder jedenfalls nicht vermisst, als ich damals, vor dem Puppenverbot, noch glücklich und zufrieden mit meiner künstlichen Familie leben durfte, die ich nun in dieser Form durch das ungerechtfertigte Verbot verloren habe.
Das soll nicht heißen, dass es richtig ist, dass man unsere Sexualität auch in Fällen mit §184b StGB einschränken sollte, in denen keine realen Kinder involviert sind, es also ausschließlich um fiktive Dinge geht. Aber ich möchte damit sagen, dass das Puppenthema eben noch ein anderes Thema ist, als nur reiner "Sex".
@Nixda
Das Puppenverbot und §184b sind für mich schon miteinander verzweigt bin ich ganz ehrlich. Das muss man auch anerkennen, denn genau diesen "Anfangsverdacht" kann man tatsächlich konstruieren, wenn die Puppen wieder legal werden sollten. Wenn man eine hochrealistische Puppe nämlich auf bestimmte Art und Weise fotografiert wäre §184b StGB erfüllt...
Ich kann mir so kein "ruhiges" leben mit einer Puppe vorstellen, da ich auch gerne Momente festhalten wollen würde. Es wäre auch für mich etwas widersprüchlich wenn Liebespuppen legal werden, aber fiktive Bilder weiterverfolgt werden, da man die Puppe ja entsprechend in Szene setzen kann - was dann wie dem betrachten eines fiktiven Bildes entspricht.
@Klase
"Ich finde es unpassend und problematisch ..." - Von mir aus gerne. Kann jeder finden, wie er will. Meine Kernaussage war, dass eben auch moralisch hochtrabende Persönlichkeiten, die öffentlichkeitswirksam gern das Schild des Progressivismus vor sich her tragen, ganz schnell Hakenkreuze in den Augen bekommen können, wenn es ums Thema "Pädo" geht.
Btw: Im Fall Edathy wurde ein - zum damaligen Zeitpunkt - legales Verhalten zum Anlass für Ermittlungen und Durchsuchungen. Nicht auszuschließen, dass nach etwaiger Aufhebung des Puppenverbots, ein Anfangsverdacht auf ähnliche Weise konstruiert wird. Nach dem Motto: Wer solche Puppen besitzt, der besitzt wahrscheinlich auch noch irgendwas Verbotenes. Und da schließt sich der Kreis wieder. Ok, wer sich gern durchsuchen lässt: Why not?
Beste Grüße :+)
Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.