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Es ist mir ein Ärgernis, dass Leute no-offense sagen, aber no-contact oder no-gesetzesverstoß meinen. Und dann sich wundern, wenn sie falsch verwendet wird. Dieter Gieseking sollte natürlich die untitled-Variante verwenden, wenn er für alle zu sprechen gedenkt, oder aber die yesmap variante ohne weißen Streifen, wenn er seine eigene Präferenz äußert.

https://map-wiki.com/index.php/MAP_flag

In jedem Fall sind no-contact MAPs in ihrer Identität zu respektieren.

Ich weiß aber nicht, welche Flagge ich als Teenboylover nutzen soll. In jedem Fall möchte ich eine MAP-Flagge nutzen, und nicht etwa eine normale schwule Flagge, obwohl ich mich Altersmaßig auch zu einigen 18 jährigen hingezogen fühle.

Wenn es um 16 jährige Teens geht, welche Bedeutung hat dann für mich der weiße Doppelstreifen oder die yesmap-Variante?

Ich verkindliche 16 jährige und will sie nicht missbrauchen, sondern auf Augenhöhe sexuell begegenen.

Ich tendiere zu untitled-Variante, also weißer Einfachstreifen. Und zwar aus dem Grund, weil sich für mich die Frage als TBL einfach nicht in dem Ausmaß stellt.

Die yesmap-Flagge ohne weißen Streifen kommt für mich aber nicht in Frage, weil egal, ob es um einen schutzbedürftigen 18 jährigen geht oder jünger: In keinem Fall will ich da völlig sorglos, unverantwortlich und hedonistisch sein.

Weil wenn ich von 18 jährigen spreche, dann geht es mir ja nicht um die 18 jährigen mit Bart, Beruf und eigener Wohnung, sondern um die unselbständigen Milchbubis.

Es gibt noch eine Hebe und Ephebo-Flagge, aber das ist mir irgendwie zu blöd.

Die MAP-Flagge sieht doch so wunderschön aus.

Vielleicht sollte es bei dem weißen Streifen in der MAP-Flagge auch gar nicht so sehr um die eigene Präferenz gehen, sondern um das Glaubensbekenntnis, ob sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen und vorpubertären Kindern theoretisch möglich sind, auch wenn man sich selbst gar nicht für Kinder vor der Pubertät interessiert.

In meinem Fall also: I don't know. Also verwende ich die untitled-Variante.

Die Agenda in der EU für die Puppen ist online und die Parlamentarier haben ihre Position schon hochgeladen. Auch hier wieder die gleichen Argumente wie damals in Deutschland; Puppen als eine Vorstufe zum Missbrauch, weil an diesen Puppen der Missbrauch "eingeübt" wird. Die bloße Existenz dieser Puppen "relativiere" den sexuellen Missbrauch an Kindern usw. Die anderen Gruppen (PPE, S&D, Renew, Verts/ALE) haben die Puppen nicht verurteilt sondern einfach nur wiedergegeben was Shein gemacht hat. Wer dachte das die Linke hier "freundlich" reagiert wird hier enttäuscht werden. Es sind (für mich wenig überraschend) die Mitte-Parteien, die auf eine wertende Aussage verzichten. Hier einmal übersetzt:

Left Group (Links):

Verurteilt aufs Schärfste den Verkauf von kindähnlichen Sexpuppen, Waffen und anderen illegalen Produkten und Materialien auf E-Commerce-Plattformen wie Shein, Temu, AliExpress, Wish und Amazon, insbesondere auf deren Marktplätzen;

PfE Group (Rechtsextrem)

Die Herstellung und Vermarktung von Sexpuppen, die Kindern ähneln, spiegelt eine intrinsische pädokriminelle Absicht wider, da sie dazu bestimmt sind, sexuelle Handlungen mit Kindern zu simulieren und zu trivialisieren; ihre bloße Existenz stellt eine Form von Kinderpornografie und eine Trivialisierung von Sexualstraftaten gegen Minderjährige dar.

ECR Group (Rechts)

betont, dass solche kindähnlichen Sexpuppen nicht als harmloses Ventil betrachtet werden können, sondern als Mittel, das Täter dazu veranlasst, echte Straftaten gegen Kinder zu begehen; erinnert daran, dass Experten für Kinderschutz solche Produkte als Training oder schrittweise Konditionierung für gefährdete Personen betrachten;

Quelle: https://oeil.europarl.europa.eu/oeil/en/procedure-file?reference=2025%2F2971%28RSP%29

Aja und den Anfangsverdacht bei Puppenbesitzern kann man auch so ausweiten das man ja bei der Suche nach seiner Puppe ja auf illegale Produktbilder (Geschlechtsorgane, Posing...) gestoßen sein könnte und somit den Aufruf von Inhalten nach §184b billigend in Kauf genommen hat...

Klase, da hast du recht aber mein vertrauen in den Staat ist einfach nicht mehr vorhanden. Wenn jemand eine Puppe besitzt dann kann halt ein "Anfangsverdacht" konstruiert werden. Die Tatsache das in vielen Ländern (bspw. Frankreich) die Puppe an sich bereits "KiPo" ist bestätigt mich in meiner Sorge.

Ich hoffe einfach jetzt auf einen positiven Ausgang für die Puppen. Die Begründung wird extrem wichtig sein, denn daraus kann man dann ableiten, ob ggf. auch Bestandteile von anderen Gesetzen verfassungswidrig sind. In der Entscheidung könnte auch dokumentiert werden das die Evidenz eher suggeriert das Verbote von Fiktion den Missbrauch fördern. Dann hat man vom obersten Gericht diesen wissenschaftlichen Stand dargelegt und die Organisationen, die sich für Menschenrechte aber auch Kinderschutz interessieren, wären sicherlich dann eher bereit zu sprechen.

Ein paar Unterschiede gibt es: Das Puppenverbot ist noch nicht ganz so alt wie die Bestimmungen von §184b StGB, die auch rein fiktives Material beschränken. Damit kann §184b auch hinsichtlich fiktivem Material nicht mehr direkt über eine Verfassungsbeschwerde angegriffen werden, es sei denn, jemand, der dagegen verstoßen hat, möchte sich nach seiner rechtskräftigen Verurteilung gerne mit verschwindend geringen Chancen durch die Instanzen klagen. Dieser Weg ist IMHO der Falsche. Eine Änderung von §184b StGB hinsichtlich rein fiktivem Material sollte also sinnvollerweise politisch und nicht juristisch angestrebt werden.

Der zweite wichtige Unterschied ist, dass man mit Liebespuppenkindern nicht nur Sex haben kann. Man kann auch mit ihnen zusammensein, kuscheln, Zeit mit ihnen verbringen beim gemeinsamen Lesen, Filmeschauen, oder Hörspielhören. Man kann Puppenkinder frisieren, neu einkleiden, oder sich auch von ihnen trösten lassen, indem man sie in den Arm nimmt, wenn man traurig ist. Das meiste dieser Möglichkeiten ist nicht mit virtuellen Materialien möglich, die nach §184b StGB verboten sind. Und niemand muss Bilder produzieren, die nach §184b StGB strafbar wären, sollte ein Zusammenleben mit Liebespuppenkindern wieder legal möglich werden. Ich habe solche Bilder jedenfalls nicht vermisst, als ich damals, vor dem Puppenverbot, noch glücklich und zufrieden mit meiner künstlichen Familie leben durfte, die ich nun in dieser Form durch das ungerechtfertigte Verbot verloren habe.

Das soll nicht heißen, dass es richtig ist, dass man unsere Sexualität auch in Fällen mit §184b StGB einschränken sollte, in denen keine realen Kinder involviert sind, es also ausschließlich um fiktive Dinge geht. Aber ich möchte damit sagen, dass das Puppenthema eben noch ein anderes Thema ist, als nur reiner "Sex".

@Nixda

Das Puppenverbot und §184b sind für mich schon miteinander verzweigt bin ich ganz ehrlich. Das muss man auch anerkennen, denn genau diesen "Anfangsverdacht" kann man tatsächlich konstruieren, wenn die Puppen wieder legal werden sollten. Wenn man eine hochrealistische Puppe nämlich auf bestimmte Art und Weise fotografiert wäre §184b StGB erfüllt...

Ich kann mir so kein "ruhiges" leben mit einer Puppe vorstellen, da ich auch gerne Momente festhalten wollen würde. Es wäre auch für mich etwas widersprüchlich wenn Liebespuppen legal werden, aber fiktive Bilder weiterverfolgt werden, da man die Puppe ja entsprechend in Szene setzen kann - was dann wie dem betrachten eines fiktiven Bildes entspricht.

@Klase

"Ich finde es unpassend und problematisch ..." - Von mir aus gerne. Kann jeder finden, wie er will. Meine Kernaussage war, dass eben auch moralisch hochtrabende Persönlichkeiten, die öffentlichkeitswirksam gern das Schild des Progressivismus vor sich her tragen, ganz schnell Hakenkreuze in den Augen bekommen können, wenn es ums Thema "Pädo" geht.

Btw: Im Fall Edathy wurde ein - zum damaligen Zeitpunkt - legales Verhalten zum Anlass für Ermittlungen und Durchsuchungen. Nicht auszuschließen, dass nach etwaiger Aufhebung des Puppenverbots, ein Anfangsverdacht auf ähnliche Weise konstruiert wird. Nach dem Motto: Wer solche Puppen besitzt, der besitzt wahrscheinlich auch noch irgendwas Verbotenes. Und da schließt sich der Kreis wieder. Ok, wer sich gern durchsuchen lässt: Why not?

Beste Grüße :+)

Missbrauch für das Gute

Salus ist da nicht die einzige App die mit Missbrauchsabbildungen trainiert wird. Deutschland verwendet auch so eine KI und erwirbt sie sogar kommerziell, sie finanziert also ein Unternehmen was aktiv Missbrauchsabbildungen für ihr Produkt nutzt.

Darüber hinaus steht mit „Griffeye Brain“ auch eine werkseigene KI zur Verfügung, die hinsichtlich inkriminierten Materials trainiert ist. [...] Heute ist die Software „Griffeye Analyze DI Pro“ in Schleswig-Holstein sowie auch in mehreren weiteren Länderpolizeien flächendeckend im Einsatz.

Die Polizei in Niedersachsen hat eine Eigenentwicklung im Einsatz "KiPo-Analyzer". Finde es interessant wie man die Verwendung für "das gute" rechtfertigen kann, so als ob die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen plötzlich ein Dreck wert sind.

Auch dann ergibt das keinen Sinn. Pädophilie ist kein Verhalten.

Das kann man so verstehen, oder so das "Pädophilie" gesellschaftlich als "unmoralisch" empfunden wird. Das ist halt die Realität und daher auch der Grund warum das Gesetz eingeführt wurde. Man hätte es vlt. so formulieren sollen "ein unmoralisch empfundenes Verhalten".

Selbst die Gewerkschaft der Polizei hält das Gesetz übrigens für dämlich

Das würde ich aus dem Artikel nicht unbedingt herauslesen. Im Grunde beschreiben die Autoren nur relativ wertfrei, was der Gedanke hinter dem Puppenverbot war: nämlich möglichst viele Pädophile möglichst hart zu bestrafen. Für uns ist klar, dass diese Motivation schrecklich und falsch ist, ganz viele Menschen da draußen halten dies aber für gut und richtig. Ich erinnere daran, dass laut der Stigma-Studie von Prof. Jahnke die Mehrheit der Leute dafür sind, Pädophile pauschal wegzusperren (und die Studie wurde zu einer Zeit durchgeführt, als die Einstellungen zu Pädophilen meiner Wahrnehmung nach noch deutlich humaner waren als heute).

Zudem lassen die Autoren durchblicken, dass sie selber stigmatisierende Vorurteile haben, wenn sie Pädophilie als „unmoralisches Verhalten“ bezeichnen.

Es auf pre-pubertäre Kinder zu beschränken und nur Kinder zu schützen, macht keinen Sinn, wenn §184 l StGB, wie man vorgab, gegen sexuelle Übergriffe schützen soll. Entweder Puppen senken "Hemmschwellen" oder eben nicht. Und das Gesetz stützt sich auf genau diese absurde "Begründung". Wenn man aber davon ausgeht, dass Hemmschwellen gesenkt werden, macht es keinen Sinn, nur davon auszugehen, dass Hemmschwellen nur durch Liebespuppenkinder gesenkt werden. Wenn eine Sexpuppe einen Menschen dazu bringen kann, gegen §176 StGB zu verstoßen, warum geht man dann wie selbstverständlich davon aus, dass eine Sexpuppe nicht auch jemanden dazu bringen kann, gegen §177 StGB zu verstoßen? Dieser Zusammenhang wurde von Jurist*innen bereits gerügt und auch hier auf KiH schon mehrfach angesprochen. Und dass das Gesetz so implementiert wurde, wie es implementiert ist, nämlich, dass nur Sexpuppen mit kindlicher Gestalt verboten sind, ist ein sehr deutliches Signal, worum es hier eigentlich geht: Man will damit keine Menschen vor Übergriffen schützen, sondern man will die als "ekelig" empfundene pädophile Sexualität unterdrücken und bestrafen und damit lediglich pädophile Menschen diskriminieren und inhaftieren, weil sexuelle Gedanken an Kinder nicht in das eigene Weltbild passen. Damit fügen diese Leute Unschuldigen - Menschen, die niemandem einen Schaden zufügen - mit voller Absicht Leid zu und machen sich damit zu Täter*innen. Es ist also nichts weiter als ein perfides Spiel auf Kosten Unschuldiger von Täter*innen, die sich hinter einer Scheinmoral verstecken. Hier sollte sich die Gesellschaft aber durchaus fragen, ob diese Täter*innen überhaupt verstanden haben, was Moral eigentlich ist.

@Klase Da hast du Recht. Das Puppenverbot ist umso schlimmer, weil ja bereits der bloße Besitz einer Puppe ausreicht. Diese Puppe kann vollständig bekleidet und in einer neutralen Stellung irgendwo Zuhause auf dem Sofa sitzen und auch das ist bereits strafbar. Die Puppe kann man für sich genommen eig. als eine bloße Nachbildung des menschlichen Körpers betrachten mit allem was dazu gehört.

Wenn man das so betrachtet dann ist am Ende die Fantasie und die Gedanken des Besitzers das was verboten wird. Man sollte bedenken das nicht alle Taten nach 184l tatsächlich durchgesetzt werden. Das ist so, weil 184l nur greift wenn eine Tat nach 184b nicht vorliegt, oder weniger hart bestraft werden würde (in 99% wird man 184b heranziehen).

Eine Strafbarkeit nach § 184l StGB kommt gem. § 184l I 2 StGB nur in Betracht, wenn die Tat nicht nach § 184b StGB mit schwerer Strafe bedroht ist (formelle Subsidiarität).

Selbst die Gewerkschaft der Polizei hält das Gesetz übrigens für dämlich und ist auch bei deiner Argumentation, Klase. Hier ein Zitat aus der Zeitschrift "Die Kriminalpolizei" vom Dezember 2022:

In Anbetracht dessen, dass z.B. der Besitz entsprechender „erwachsener“ Sexpuppen nicht pönalisiert wird, um eine mittelbare Förderung der Begehung von Straftaten nach § 177 StGB zu verhindern, steht letztlich hinter der Gesetzesinitiative der Wille, ein unmoralisches Verhalten, die Pädophilie, zu bestrafen.

Ich finde es unpassend und problematisch hier die Verfolgung von Missbrauchsabbildungen (die im Regelfall mit der im Kommentar oben angesprochenen „KiPo“ gemeint ist), sowie den Kauf echter Nacktabbildungen und rein fiktionaler Abbildungen und Puppen zu vermischen. Meiner Ansicht nach ist das alles differenziert zu bewerten. In diesem Artikel geht es um die Verfolgung reiner Fantasien, die mit realen Kindern nichts zu tun haben. Das ist eine ganz andere Qualität der Verfolgung und ich würde mir wünschen, wenn wir bei diesem Thema bleiben, da die strafrechtliche Verfolgung von fiktionalem Material, entgegen der Strafverfolgung aufgrund echter Materialien, ganz eindeutig nichts mehr mit Kinderschutz zu tun hat.

Es geht bei dem Gesetz nur um Puppen die wie Kinder aussehen, also U-14. Wenn auch jugendliche Körper betroffen wären dann wäre ein Handel mit Puppen absolut unmöglich. Zu diesem Ergebnis kam auch die Niederlande und hat es daher auf pre-pubertäre Kinder beschränkt.

Ja, das stimmt. Die FDP hat ihre Verdienste beim Thema Bürgerrechte bzw. individuelle Freiheitsrechte und in ihrer Opposition gegen inflationäre Ausweitung von Strafrecht und überwachungsstaatliche Begehrlichkeiten (Vorratsdatenspeicherung).

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat - im Gegensatz zum klassischen Liberalismus - allerdings eher eine linksliberale Haltung, was sich auch in ihrer Unterstützung für Alice Schwarzers moralisch-ideologischen Anti-Porno-Feldzug (PorNO-Kampagne) widerspiegelte: https://de.wikipedia.org/wiki/PorNO-Kampagne#Reaktionen

Zählen Puppen, die 14 jährigen Jungs oder Mädels nachempfunden sind, auch als Kindersexpuppen? Das Gesetz spricht nur von Kind, aber nennt anders als bei SKM und KP kein Alter. Ich vermute, es zählt nur u14.

Korrektur zu meinem Kommentar von eben: Es war die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Sie ist auch von der FDP, aber der Nachfolger hat den gleichen Kurs gehalten. Also können sich auch die ganzen Lolicons bei der FDP bedanken.

@Nixda @Anonym

Also ich finde es ehrlich gesagt auch Schade das die FDP "gestorben" ist. Auch wenn es viel zu kritisieren gibt, so war sie tatsächlich (früher zumindest) eine Stimme der Vernunft. So ist es bspw. der ehemalige Bundesjustizminister Edzard Schmidt-Jortzig von der FDP der die Besitzstrafbarkeit von erkennbar fiktiven Inhalten abgelehnt hatte, obwohl der Bundesrat das aggressiv forderte. Solche sachlichen und evidenzbasierten Politiker gibt es leider kaum bis gar nicht mehr.

Nach Auffassung der Bundesregierung sollte der Tatbestand der Besitzverschaffung und des Besitzes von Kinderpornographie auf die Fälle beschränkt bleiben, in denen durch Videofilm, Film oder Photo ein tatsächliches Geschehen wiedergegeben wird. [...] Der Strafgrund für den neuen Besitztatbestand liegt daher nicht vor. Die in der Stellungnahme des Bundesrates befürchteten Beweisschwierigkeiten dürften nicht bestehen Quelle: 03.07.1992, Drucksache 12/3001, S.10

Ja, das neuste Beispiel ist die Folge von Böhmermann über Fr. Behrendt bzw. Kinderschutz und Rechtsextremismus. Da hat er pädophile in "Gefahr für Kinder" übersetzt, also im Kontext "Sie vergleicht hier homosexuelle mit einer Gefahr für Kinder". Er war in der Hinsicht nicht besser als Fr. Behrendt. Die FDP war und ist eig. im Strafrecht immer ziemlich progressiv gewesen und war ja auch die Partei die die "Modernisierung des StGB" vorangebracht hat und dieser Prozess bis heute noch durchgeführt wird.

Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Gerade gelesen. WTF?? Der ganze Artikel ist ja das reinste Geschwurbel. So ein Dreck steht auf einer Seite, die sich vor allem an medizinisches Fachpersonal richtet?!
Ich habe den Film jetzt auch endlich gesehen. Es ist bisher zwar der einzige Film zum Thema Pädophilie, den ich gesehen habe, daher kann ich ihn nicht mit anderen Filmen vergleichen - aber er ist sofort zu einem meiner Lieblingsfilme geworden. An vielen Stellen konnte ich mich sehr gut mit Gabo indentifizieren. Als Gabo dann auf der Straße zusammenbricht und sich schließlich bei seiner Schwester outet, kamen mir auch die Tränen. Für mich ist der Film auch kein "klares Plädoyer für mehr Prävention", sondern vor allem ein Argument für die Entstigmatisierung von Pädophilie. Es bräuchte viel mehr Filme dieser Art. Dass der Film nur so eingeschränkt verfügbar ist (in der ZDF-Mediathek z.B. nur ab 22 Uhr), ist echt schade. Carlo Krammling hat für seine Rolle als Gabo übrigens den Deutschen Schauspielpreis 2025 in der Kategorie "Nachwuchs" erhalten. Absolut verdient!
Alter lest Euch mal den DocCheck Flexikon Eintrag zur Pädophilie durch... Man soll sich für seine Neigung schlecht fühlen und das Ziel der Behandlung sei es Patienten dazu zu bringen das sie Erwachsene attraktiv finden sollen. Bin absolut schockiert. Natürlich wird auf ICD-10 verwiesen...
Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits in 2024 dem deutschen Bundestag die Möglichkeit angeboten zu diesen Verfahren eine Stellungnahme abzugeben: Das Bundesverfassungsgericht hat dem Deutschen Bundestag in diesen Verfahren Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Über den Eingang der Streitsachen wurden die Berichterstatterinnen und Berichterstatter in Streitsachen der Fraktionen unmittelbar unterrichtet und haben sich mehrheitlich nicht für eine Stellungnahme ausgesprochen. Die Verfahren sind also schon sehr lange in Bearbeitung. Quelle: https://www.bundestag.de/resource/blob/1029898/a06_110_anlagenkonvolut.pdf
"Politischer Druck und gesellschaftliche Ablehnung von können die richterliche Bewertung beeinflussen." Also entweder wir haben einen Rechtsstaat oder wir haben keinen. Da ist ein großer Unterschied zwischen einer Garantie und einem Versprechen. Wenn "politischer Druck und gesellschaftliche Ablehnung" ausreichen, um uns die Grundrechte zu verwehren, dann haben diese Grundrechte keinen Wert. Dann waren diese nur ein nettes Versprechen, aber keine Garantie. Trotzdem halte ich diese Einschätzung natürlich für realistisch... leider.