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Das Argument wird denke ich eher in die Richtung gehen, dass der Schutz von Kindern ein hohes Gut ist, und der Gesetzgeber große Freiheit darin hat sicherzustellen, dass dieses Ziel erreicht wird. Dass nicht belegt werden kann, dass das Puppenverbot tatsächlich auch Kinder schützt, ist dabei eher nebensächlich, da der Gesetzgeber nicht dazu verpflichtet ist die Wirksamkeit der von ihm erlassenen Gesetze auch zweifelsfrei beweisen zu müssen. Ultima Ratio gilt nur in der Theorie, und das BVerG hat schon immer dem Gesetzgeber einen sehr großen Handlungsspielraum bei der Ausgestaltung von Gesetzen gegeben.

Klaus Ferdinand Gärditz schrieb dazu:

Dass in der Rechtsprechung noch kein Strafgesetz an der Ultima-Ratio-Formel gescheitert ist, ist […] Konsequenz der Untauglichkeit dieser Formel, die bisweilen auch mit dysfunktionalen Erwartungen überfrachtet wurde. Strafrecht ist wie alles Recht politisch; seine Eingriffsschärfe macht die Entscheidung über Grund und Grenzen staatlichen Strafens in besonderem Maße legitimationsbedürftig. Im demokratischen Rechtsstaat wird Maßstabslegitimation aber vor allem über Gesetzgebung erzeugt. Das BVerfG hat bislang seine Kontrolle gegenüber der Strafgesetzgebung mit Recht zurückhaltend und sorgsam ausgeübt; es hat die inhaltliche Kontingenz, Politizität sowie damit Demokratizität des Strafrechts respektiert.

Ich sehe daher schwarz für die Verfassungsbeschwerden. Aber auch, wenn ich Unrecht haben sollte (was ich sehr hoffe), wird ein Aufheben des Puppenverbots nichts daran ändern, dass wir weiterhin stigmatisiert, diskriminiert, verachtet und unsichtbar gemacht werden. Daran könnte sich nur etwas ändern, wenn sich so etwas wie eine aus Pädophilen und Sympathisanten bestehende Graswurzelbewegung bilden würde, und dafür müssten mehr Menschen aus dem lethargischen Ertragen in die aktivistische Bewegung kommen.

Das Bundesverfassungsgericht wird uns nicht retten, sondern sehr wahrscheinlich im Sinne der Gesellschaft entscheiden, die uns stigmatisiert und diskriminiert.

Das BVerfG, die Rechtsprechung und das Strafrecht haben sich seit 1957 ebenfalls verändert und sind nicht in der Zeit gefangen.

In der Entscheidung über die Homosexualität (BVerfGE 6, 389) versteht es das Sittengesetz "als eine von Menschen gestaltete zeit-und raumgebundene Ordnung die von den jeweiligen Wertungen der Gesellschaft abhängig sei." Es begründete die Strafbarkeit mit einem Verstoß gegen das Sittengesetz also damit das Homosexulaität einen breiten gesellschaftlichen Ekel hervorruft.

Genau diese Begründung kann das Gericht durchaus 1:1 für das Puppenverbot heranziehen und argumentieren das ein gesellschaftliches Zusammenleben mit Pädophilen nicht möglich ist. Mittlerweile wird aber folgendes vertreten:

Nur dort, wo sich der einzelne in Widerspruch zu allgemein anerkannten sittlichen Normen verhält, die für die Bestandssicherung der Gemeinschaft notwendig sind, muß er hinter das Sittengesetz zurücktreten. Allein unter diesen Voraussetzungen ist ein Rückgriff auf das Sittengesetz im Grundgesetz zulässig.

Eine Gemeinschaft ist nicht dem Untergang geweiht, wenn jemand im privaten ein Stück geformtes Plastik besitzt. Ebenfalls ist keine weitere Person notwendig, die man "verführen" bzw. "anstecken" kann so wie es das BVerfG damals meinte (und ähnlich später im Inzest-Urteil). Natürlich kann man allerdings aus Sicht eines "Normalos" argumentieren das eine offen gelebte Pädophilie (ohne Kinder) der Gemeinschaft langfristig schaden wird, da es bekannten und etablierten Therapien widerspricht (selbst wenn diese seit Jahrzehnten nicht funktionieren und nicht für alle sprechen). Der Kernbereich ist bei Pädophilen aber immer betroffen, da diese ihn geheimhalten und nur ohne Sexualpartner ausleben können. Sobald eine andere Person hinzukommt kommt ein Sozialbezug hinzu und man verlässt den Kernbereich, das gleiche wenn man damit öffentlich umgeht und kein Geheimnis drauf macht.

Das BVerfG hat einen Vergewaltiger eines Kindes freigelassen indem es die "doppelte Anklage wegen der selben Sache" auf dessen Beschwerde hin gekippt hat. Warum man jetzt bei einem Stück Plastik einen Scheiß auf das GG geben würde sehe ich nicht. Folgendes Zitat stammt ebenfalls aus einem Kontext privater kinderpornografischer Tagebucheinträge:

So gewiß es ist, daß die Gedanken frei sind – und deshalb frei bleiben müssen von staatlichem Zwang und Zugriff, wenn nicht der Mensch im Kernbereich seiner Persönlichkeit getroffen werden soll -, so gewiß muß gleicher Schutz für das schriftlich mit sich selbst geführte Gespräch gelten, bei dem das andere Ich durch die Niederschrift zum Sprechen gebracht und damit als Gegenüber besser verstanden wird.

Das Bundesverfassungsgericht ist die einzige Hoffnung diesen gesellschaftlichen Wandel endlich herbeizuführen, denn dann MUSS etwas passieren.

Noch 1957 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass das aus der Nazizeit stammende Verbot von Homosexualität nicht zu beanstanden sei. 1969 und 1973 wurde das Verbot schrittweise gelockert, 1994 schließlich ganz entfernt. 1979 gab es den ersten CSD in Deutschland.

In gerade einmal 22 Jahren entwickelte sich die Situation für Homosexuelle von einem notwendigen Verstecken, das unserer heutigen Lage nicht ganz unähnlich ist dahin, dass sie ihre Identität offen auf der Straße zelebrieren konnten. Gesellschaftliche Änderungen können manchmal sehr schnell passieren, wenn die notwendige kritische Masse dahinter steht.

Dafür brauchen wir aber mehr Leute, die aktiv werden und sich vernetzen. Das Bundesverfassungsgericht wird uns nicht retten, sondern sehr wahrscheinlich im Sinne der Gesellschaft entscheiden, die uns stigmatisiert und diskriminiert. Auch KTW wird uns nicht retten, das ist gar nicht deren Ziel. Nur wir selbst können uns retten.

Gefährliche Gedanken

So sei es nicht gut, wenn Betroffene dadurch durchgehend „getriggert“ werden

Ich glaube das diesen Menschen hoffentlich bewusst ist das wir auch etwas wie "Gedanken" und "Fantasien" haben. Wenn mich sowas "durchgehend triggern" soll, dann möchte ich gerne die Lösung für sexuelle Gedanken und Fantasien erfahren. Kopfkino muss absolut gefährlich sein. Schade das die Gedankenfreiheit einer tiefergehenden "Hilfe" im Weg steht :(

Stell dir vor es gibt ein "Kein Vergewaltiger Werden"-Programm das sich an teleiophile Männer richtet. Zu diesem Projekt melden sich nur Menschen, die befürchten das sie aufgrund diverser Probleme übergriffig werden können bzw. Non-Con-Material konsumieren könnten.

Anhand dieser Menschengruppe schlussfolgerst du jetzt das der Konsum von Erwachsenenpornografie gefährlich sein kann. Der Großteil der Männer, die keine Probleme damit haben Frauen NICHT zu vergewaltigen, oder Inhalte die gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen zu konsumieren/teilen werden komplett ausgeblendet.

Das ist im Prinzip "Kein Täter Werden" und deren Aussagefähigkeit. Sie können nicht für alle Pädophilen sprechen, aber tun es trotzdem. Menschen die zu ihnen gehen haben bereits viele Probleme. Sie sind nicht der Durchschnitt. Die Tatsache das sich Pädophile nicht trauen in die Öffentlichkeit zu gehen verstärkt diese Vorurteile. Es gibt schließlich keine persönlichen Erfahrungen von mehreren Beteiligten, da wir unsichtbar sind. Für uns sprechen also nur die Straftäter, denn dadurch werden sie erst sichtbar und damit empirisch auswertbar.

DAS ist das kranke an dem ganzen, wird aber systematisch ignoriert. Ein Abbau von Stigma und Schutz für Pädophile würde den meisten nicht-Tätern helfen endlich gehört zu werden ohne ihr Leben zu riskieren. Aber wenn das selbst in so einer Veranstaltung noch immer nicht geht, dann wird das selbst nach meinem Tod nicht passieren.

Das Bundesverfassungsgericht ist die einzige Hoffnung diesen gesellschaftlichen Wandel endlich herbeizuführen, denn dann MUSS etwas passieren.

Ich finde es lustig, wie die Pädophilie keine Störung mehr ist und man das Stigma abbauen sollte. Gleichzeitig werden aber gesunden und normalen Menschen, die einfach anders sind, ein Ausleben strikt verwehrt.

Warum wird immer gegen KI gekämpft? Warum dürfen Forscher nicht empirisch Belegte Aussagen immer als Wahrheit hinstellen? Jede mir bekannte Studie unterscheidet ganz klar zwischen Hands-On und Hands-Off Täter. Die überwiegende Mehrheit der CSAM Täter werden beim Konsum realer Inhalte nicht einmal übergriffig. Warum soll es dann bei opferlosen Alternativen anders sein? Selbst bei teleiophilen führte Pornografie zu einem weltweiten Abbau von Gewalt. Aber Pädos sind wohl keine Menschen.

Eine Sexualität selbst dann skruppelos zu unterdrücken, wenn sie lt. eigener Aussage keinen Störfaktor hat und opferlos gelebt wird ist nichts anderes als menschenverachtend. Eine Mehrheit bestimmt über das Ich und Sein einer Minderheit. Widerlich.

Die haben alle einfach nur Angst als Pädofreund hingestellt zu werden und/oder glauben selbst an ihre Vorurteile.

Ich nehme an, dass es dabei um den Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität geht, der noch nicht im Art. 3 Abs. 3 GG steht, aber wohl hinein soll (und definitiv auch hinein gehört). Selbstverständlich ist jede sexuelle Identität bzw. Orientierung, einschließlich der Pädophilie schutzwürdig, da es dabei einfach nur ums "Sein" geht und eben nicht um irgendwelche Taten oder Verhaltensweisen. Das vernünftig zu differenzieren, traue ich eigentlich jedem zu, auch einem Günter Krings. Allerdings scheint die Bereitschaft, sich mit dem Thema wenigstens halbwegs objektiv auseinanderzusetzen, um so geringer, je rechter und autoritärer jemand - respektive ein Politiker - unterwegs ist.

Günter Krings von der CDU hat im Bezug zu Pädophilen folgendes gesagt: "für diesen Personenkreis wollen wir ja alle gerade keinen Diskriminierungsschutz".

Ist das nicht eine verfassungsfeindliche Haltung? Es geht bei einem Diskriminierungsschutz doch nicht um sexuelle Handlungen an/mit Kindern. Wenn man jetzt aber, so wie viele, die Pädophilie ausschließlich als eine Störung wahrnimmt dann ist ein absoluter Mangel an Schutz doch bereits jetzt verfassungswidrig:

Art. 3. Abs. 3 GG: (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Ja, was ist sie denn jetzt die Pädophilie? Man schreit und hetzt das alle krank und gestört sind, aber trotzdessen nicht einer Behinderung unterliegen, obwohl es im ICD-10/11 gelistet ist? Also ist die Pädophilie doch etwas normales? Aber das widerum ist ja eine Verharmlosung. Einfach nur krank diese Welt.

Von den 18 anhängigen Verfahren, die im Jahresbericht 2024 unter "Zu entscheiden 2025" gelistet sind wurden gerade einmal 3 Stück entschieden.

Eine Richterin vom zweiten Senat wird heute gewählt und morgen dann bereits vom Bundesrat zur Vizepräsidentin gewählt. Sie wäre also direkt an Bord und müsste dann für das Verfahren komplett abgeholt werden, weil eine Senatsentscheidung notwendig ist.

Sieht für mich daher sehr nach einem verschieben ins nächste Jahr aus, aber ich würde mich sehr über das Gegenteil freuen.

Wieder ein sehr guter differenzierter Beitrag, dem kaum etwas hinzugefügt werden muss. Wir haben ja sicher alle schon genug erlebt in unserem Leben.

Ich bin auch ein exklusiv Pädophiler und verzichte auf alles was für andere zum täglichen Brot gehört. Ich war nie in Therapie, brauchte nie Triebdämpfende Medikamente und habe auch nie einem Kind oder anderen Menschen geschadet. So geht es vielen anderen auch, die wegen ihrer Neigung als Menschen komplett negiert werden. Nur die physische Auslöschung fehlt da noch. Bei all dem Elend und der Entwürdigung, die man pädophilen Menschen aufzwingt, darf man trotzdem den Blick auf das Ganze nicht verlieren.

Auch wir selbst sollten uns nicht nur auf unsere Pädophilie reduzieren. Wir sind mehr als das, und das Leben ist auch mehr und hat auch für uns immer noch viel zu bieten. Man muss es nur sehen.

Manchmal sorgt das Leben selbst dafür, wie bei mir, dass man durch den jahrelangen finsteren Tunnel des Leids wieder ans Licht kommt, stärker als vorher, und mit vielem besser umgehen kann. Auch ohne fremde Hilfe.

@Nixda

Es ist bald soweit und dann wissen wir alle mehr. Das Jahr nähert sich ja dem Ende zu.

Ich möchte mir endlich eine Puppe zu legen, denn genau in dem Jahr wo ich ausgelernt und vom Betrieb übernommen wurde tritt einen Monat später das Gesetz in Kraft. Genau dann wo es mir finanziell möglich gewesen wäre.

Hoffentlich hat das Debakel um die Richterwahl das nicht verzögert, denn wenn ein Gesetz direkt angegriffen wird muss der gesamte Senat entscheiden, aber einer wird jetzt erst im Herbst ersetzt und wäre so komplett "out-of-the-loop".

"Schon in dem Aufsatz von 2021 verglich Beier Pädophilie mit einem Virus". Das hat er vor ein Paar Tagen wieder gemacht und davon erzählt das Pädophilie übertragbar sei und es mittlerweile eine Pandemie ist. Die Quelle findest du in der BILD...

KTW ist für mich gestorben.

@Hoffnung

Im Falle einer Besitzlegalisierung darf man aber vorsichtig optimistisch sein. Meist geht es bei "sittenwidrigen Geschäften" ja nicht um "Sittlichkeit" im Sinne der Sexualmoral, sondern um krasse Benachteiligungen eines Vertragspartners, wie bei Wucher, Knebelverträgen etc.

@Anonym

"Ob es den Jugendlichen hier mit diesem Schutzalter jetzt schlechter, oder besser geht als bspw. in Amerika kann ich nicht beurteilen."

Jedenfalls wird hier tendenziell weniger versucht, die Jugendlichen bzgl. Sexualität zu bevormunden. In den USA ist das Thema Sex stärker angstbesetzt, dort wird Jugendlichen - je nach Bundesstaat - schon in der Schule "eingeimpft", dass Sexualität hochproblematisch und gefährlich ist, mit dem Ziel, sie weitestgehend vom Sex abzuhalten. Völlig absurd.

Jugendliche brauchen soviel Freiheit wie möglich und soviel Schutz wie nötig - nicht umgekehrt.

@Hoffnung

Die Verfassungsbeschwerden greifen auch konkret nur das Inverkehrbringen, den Erwerb und Besitz an (s. Wortlaut der Zusammenfassung unter geplante Entscheidungen 2025), da es sich bei den Beschwerdeführern um Pädophile und nicht um Händler handelt. Ob das Gericht daher überhaupt das ganze Gesetz formal kippen kann weiß ich gar nicht, weil ja nicht das gesamte Gesetz angegriffen wurde.

Man muss das schon etwas neutraler betrachten, was durch diese ganze Empörung und Stigmatisierung aber unmöglich ist.

Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetzespaket vom 2021 das Schutzalter für Gleichaltrige flexibler gestaltet, so dass bspw. ein 14 Jähriger nicht mehr automatisch zu einem Sexualstraftäter wird, wenn er mit einer 12/13 Jährigen verkehrt.

Über solche Konstellation muss und sollte man sprechen, denn durch diese angst wurden Jahrzehentelang sehr viele Jugendliche unnötig kriminalisiert. Ein großer Teil von "sexuellem Missbrauch" an Kindern im Ausland, also Hands-On-Delikte, werden übrigens an 14+ Jährigen verübt (ca. 17-40%), diese Fälle sind in DE nicht immer illegal. Ob es den Jugendlichen hier mit diesem Schutzalter jetzt schlechter, oder besser geht als bspw. in Amerika kann ich nicht beurteilen.

Zu Monika Frommel muss man der Vollständigkeit halber allerdings auch erwähnen, dass sie sich noch 2013 bei der humanistischen Union einige fragwürdige Äußerungen getätigt und sich für ein Schutzalter von 12 Jahren ausgesprochen hat:

Zum anderen wird seit etwa einem Jahrzehnt versucht, den juristischen Begriff des Kindes als „Person unter 18 Jahren“ zu definieren, um ein flächendeckend hohes Schutzalter in der Europäischen Union zu etablieren. Dieser Strategie kann man nicht mehr Homophobie vorwerfen, aber unter der Flagge des „Kinderschutzes“ wird die Infantilisierung der Gesellschaft angestrebt. […] Es droht eine moralisierende Ideologie, welche „Opferschutz“ sagt und eine verklemmte Sexualmoral meint. So gesehen sollten alle Diskutanten die Steine behalten, da sie alle im Glashaus sitzen. Unstreitig müssen Kinder (ein realistisches Schutzalter wäre 12 Jahre) absolut geschützt werden, 12-14jährige bedürfen eines starken Schutzes, Aber die Phase zwischen 15 und 18 Jahre bleibt schwierig. Es ist ein mit strafrechtlichen Mitteln unlösbares Dilemma, dass sie als sexuelle Subjekte zwar das Recht haben sich zu entfalten, zugleich aber noch nicht die Reife und Erfahrung, die nötig wäre, um tatsächlich nur das auszuleben, was ihnen zuträglich ist.

https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/203-vorgaenge/publikation/paedosexualitaet-und-sexualpolitik-der-parteien/

Es ist ein seltsamer Text, finde ich, der zwar einen interessanten historischen Überblick gibt und viele richtige Dinge sagt, aber sich an einigen anderen Stellen auch in sehr komische Richtungen verirrt. Die HU selber ist da leider auch vorbelastet und war einst in die Pro-C Bewegung integriert - zu den Beiratsmitgliedern zählte u.a. Helmut Kentler, für den noch 2008 ein von Rüdiger Lautmann verfasster Nachruf von der HU publiziert wurde. Erst so ab 2010 fing die HU an, sich von Pro-C Ansichten öffentlich zu distanzieren.

@UwU

Es ist schon etwas merkwürdig, so im Nachgang die privaten Kommentare von Fr. Frommel zu lesen. Sie war auf jeden Fall eine Frau die ihre Meinung hart raushaut und gerne Menschen beleidigt (was ich amüsant finde). Schade, denn genau solche Menschen brauchen Minderheiten:

https://taz.de/!ku41876/

Die dort hinterlegte Mail-Adresse stimmt mit der von der Universität Kiel überein (https://www.uni-kiel.de/en/law/research/criminal-sciences)

https://www.jstor.org/stable/27283547

Dort stellt sie folgendes fest:

Im Folgenden geht es nur um die Tathandlung des Besitzes; denn Besitzstrafbarkeit ist in besonderem Maße begründungspflichtig. Dass die Rechtsordnung sittenwidrige Geschäfte nicht duldet und ggf. bestraft, ist leicht zu begründen. Aber eine reine Besitzstrafbarkeit ist weder unter dem Gesichtspunkt des Rechtsgüterschutzes legitimierbar noch ist ersichtlich, welche soziale Norm strafrechtlich stabilisiert werden soll, denn sexuelle Handlungen mit oder unter Benutzung von Puppen sind weder schädlich noch stören sie die gesellschaftliche Ordnung, da sie privat bleiben. Sie propagieren nicht, dass strafbare Handlungen des sexuellen Missbrauchs „normal“ seien, sondern folgen einer tragischen sexuellen Orientierung. [...] Pädophilie ist ein tragisches Schicksal. Die Gesellschaft verlangt aus gutem Grund von Menschen mit dieser Veranlagung Abstinenz. Aber wieso darf dann eine Kompensation mit einem Spielzeug strafrechtlich verboten werden?

Deswegen gehe ich auch davon aus das §184l StGB nur in Teilen aufgehoben wird. Ein legaler Besitz ist bei einem physischen Objekt natürlich nicht viel Wert, da die Anschaffung illegal wäre, aber Fr. Frommel argumentiert eben mit der gesellschaftlichen Ordnung als Rechtsgut, so dass man da durchaus sowas verbieten könnte.

Ja, das es solche Diskussionen überhaupt gibt zeigt ja schon gut auf, wie es um das Bestimmtheitsgebot geht. Wenn es nur ein Paar Privatleute sind dann ist das ja i. O., denn Gesetze kann nicht jeder verstehen. Aber das erstreckt sich ja schon auf Gerichte, wo jemand wegen dem Handel mit Schaufensterpuppen verurteilt wurde.

Ein Strafverteidiger aus Niedersachsen berichtet auch von skurillen Polizeieinsätzen, wo die Beamten zur Hausdurchsuchung ein Maßband mitbringen und die Puppe an Ort und Stelle vermessen lt. dem Anwalt hat sich wohl eine Größe unter 150cm als Verdachtsfall etabliert. Meine 25 Jahre alte Schwester ist mit 146cm damit ein Kind in den Augen von Günther und Thomas. Das ist einfach nur lächerlich mittlerweile und nichts weiter als pädophobe, als auch rassistische Politik.

Man kann Gesetze unterschiedlich interpretieren. Wenn ich vom (vorgeschobenen) Sinn und Zweck des Gesetzes ausgehe, also der "Verhinderung des Einübens von Geschlechtsverkehr mit Kindern", dann verstehe ich es so, dass es für die Anwendung der Strafnorm nicht ausreicht, dass irgendwelche Kinderpuppen theoretisch zur Vornahme irgendwelcher sexueller Handlungen geeignet sein könnten, oder auch praktisch dazu genutzt werden, sondern dass die Bestimmung zur Vornahme sexueller Handlungen sich direkt aus entsprechenden Eigenschaften hinsichtlich ihrer Beschaffenheit ableitet, die diese Puppen letztlich als Sexpuppen qualifizieren. (Kinderspielzeug und Sammlerpuppen, hatte der Gesetzgeber dabei sicher nicht im Visier.)

Außerdem beschreibt "Beschaffenheit" ja nun eindeutig einen Ist-Zustand und keinen "Könnte-vielleicht-werden-Zustand".

Ändert natürlich nichts daran, dass die Strafnorm insgesamt Schrott ist und schnellstmöglich abgeschafft gehört.

Wenn du damit wirbst das man normale Puppen mit einem Sexspielzeug "aufrüsten" kannst, dann erhält die Puppe die zur Vornahme sexueller Handlungen notwendige Beschaffenheit. Eine Sexpuppe ist ganz nüchtern betrachtet auch nur eine normale Puppe mit bestimmten Beschaffenheiten, welche auch nachträglich durch Bastelein hinzugefügt werden können.

Wie gesagt muss das aber nicht unbedingt notwendig sein, denn wenn jemand jetzt öffentlich aussagt das er seine Künstlerpuppe für sexuelle Zwecke erworben hat und mit dieser masturbationsähnliche Handlungen durchführt (reiben etc. pp), dann kann das auch unter §184l StGB fallen. Auf Jura-Foren wird das teilweise auch für Sammelfiguren möglich gehalten, obwohl sie über keine Öffnungen verfügen und aufgrund der Größe kein "Sex" möglich ist, aber Masturbation, "lecken" an bestimmten teilen usw. wäre möglich und somit einschlägig.

Das Gesetz ist absoluter Müll.

Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Zum Thema „Menschenwürde von Kindern“ nur eine Ergänzung. Seit mehr als 30 Jahren schafft es die Bundesregierung nicht, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen, obwohl dies von der UN-Kinderrechtskonvention eingefordert wird. Geblockt wird dies u. a. von CDU-Politikern wie Thorsten Frei, der einst bei der Debatte zum Puppenverbot im Bundestag voller Inbrunst für ein Verbot dieser „widerlichen“ Kinderpuppen plädierte. Laut Frei führe die Einführung von Kinderrechten im GG zu einer Schwächung der Familien. Wer Familie und elterliche Fürsorge nur im Widerspruch mit Rechten von Kindern verstehen kann, zeigt meines Erachtens mehr als deutlich, was er von der „Würde“ von Kindern hält.
Und sobald du Liebespuppen im Umlauf hast wird es zusätzlich auch dumme Leute geben, die die offen rumliegen lassen und dann stoßen ihre Kinder darauf. Das gilt aber auch für „normale“ Sextoys, Pornohefte, erwachsene Sexpuppen (die man ja nach wie vor haben darf), oder auch Horrorfilme, Alkohol, Videospiele oder Literatur mit expliziten Gewaltdarstellungen usw … Denkt man das konsequent zu Ende, müsste man sämtliche Inhalte für Erwachsene verbieten. Ich sehe da die Eltern in der Verantwortung, eine kindgerechte Umgebung für ihren Nachwuchs bereitzustellen, in die offen herumliegende Sexpuppen sicherlich nicht hineingehören. Wir verbieten ja auch keine Steckdosen (oder scharfe Messer oder Treppen oder spitze Tischkanten oder andere Sachen, an denen sich Kinder ernsthaft verletzen können), sondern verlangen von Eltern mit Kleinkindern, ihre Steckdosen entsprechend kindersicher zu machen. Schaffen Eltern das nicht, sind denke ich auch Aufklärung und Interventionen durch Sozialarbeiter, Jugendämter oder Familienhilfen sinnvoller als das Strafrecht rauszuholen (eigentlich ja ultima ratio, zumindest in der Theorie). Harte, erbarmungslose Strafen auszusprechen ist in meiner Wahrnehmung inzwischen zur Standardlösung für alle tatsächlichen oder auch nur vermeintlichen Probleme im Kinderschutz geworden, ist meiner Meinung nach aber selten eine (effektive), wenn auch meist höchst populäre Lösung. Es muss nicht immer Strafen sein.
Wie Klase geschrieben hat geht es bei diesen Begründungen eigentlich nur darum, nachträglich zu rechtfertigen, was man aus einer emotionalisierten Moral her sowieso schon glaubt. Die Begründungen müssen dazu gar nicht stichhaltig sein und sind im Grunde austauschbar. „Hinter jedem Bild steckt ein Opfer“ macht zum Beispiel ja auch schon keinen Sinn, da dies bei einem großen Teil der als Kinderpornografie deklarierten Inhalte gar nicht zutrifft, wenn diese entweder keinen Missbrauch oder gar kein reales Kind zeigen. Das Problem ist, dass diese Begründungen gebetsmühlenartig wiederholt werden, bis sie als Teil einer universellen Wahrheit gelten, die man gar nicht mehr hinterfragen muss bzw. wo das Hinterfragen ein Affront gegen den „gesunden Menschenverstand“ ist. Hier sehe ich auch die Gefahr beim Puppenverbot, wenn dies nicht vom BVerG gekippt wird, da Verbote auch einen gesellschaftlichen Wertekonsens herstellen. Aktuell findet man in den Diskussionen hin und wieder noch aufgeweckte Menschen, welche die Frage stellen, warum überhaupt etwas verboten ist, was keinen Menschen weh tut. Je länger das Verbot besteht, desto mehr wird es Teil des „gesunden Menschenverstandes“, dass Puppen selbstverständlich verboten sind. In fünf Jahren weckt die Idee, Puppen wieder zu legalisieren vermutlich dann genausoviel Empörung und Ablehnung hervor, wie als würde man heute vorschlagen, Kinderpornografie zu legalisieren. Je länger Puppen verboten sind, desto mehr wird das Puppenverbot zum Teil einer Norm, die so natürlich und offensichtlich erscheint, dass sie keiner Begründung mehr bedarf. Und das Verbot selber wird zum Argument, warum diese gefährlich sein sollen: „natürlich sind Puppen gefährlich, senken Hemmschwellen und verletzen die Menschenwürde von Kindern - sonst wären sie ja nicht verboten“
@Kampf gegen Windmühlen @Klase Exakt! Danke & schließe mich vollumfänglich an! @Max Weber "Bester Satz aus den Kommentaren, finde ich: „hinter jedem Bild steck ein Opfer“ — das war mal das Argument und das war+ist ein sehr gutes Argument." Das war/ist aber nur dann ein gutes Argument, wenn es explizit um Mißbrauchsabbildungen ging/geht. Geht es allgemein um Kinderpornographie, stimmt die Aussage „hinter jedem Bild steckt ein Opfer“ in der Pauschalität schon nicht mehr.
@Max Als ich schrieb, Kinder würden das nicht mitbekommen, ging ich von Pädos aus, bzw. von allein lebenden Menschen. Diese Situation wird mit Sicherheit auch der überwiegende Teil aller Fälle sein, in denen sich Menschen eine Liebespuppe - und gerade ein Liebespuppenkind! - zulegen würden. Schon zum Selbstschutz wäre es sicherlich nicht anzuraten, sich eine Liebespuppe in einem Haushalt anzuschaffen, in dem auch Kinder leben. Denn wer möchte schon gerne Rede und Antwort stehen - und gesellschaftliches Ansehen, oder gar Sorgerecht samt Arbeitsplatz aufs Spiel setzen, wenn das Kind in Kindergarten oder Schule von einer entsprechenden Puppe erzählt? Gerade bei Liebespuppenkindern wird jeder normal denkende Mensch höchste Vorsicht walten lassen. Ich sehe die Relevanz daher nicht. Aber gut, Ausnahmen bestätigen die Regel, und es gibt ja auch unvorsichtige Menschen. Was also machen wir mit denen? Ein komplettes Verbot von Liebespuppenkindern nur wegen solcher Leute einzuführen (oder in diesem Fall beizubehalten), ist dennoch ein zu harter Eingriff. Denn für den Kinderschutz würde die Einschränkung reichen, dass es verboten ist, erotische Dinge Kindern zugänglich zu machen. Ein solches Verbot haben wir für Pornographie, die Erwachsene zeigt, durchaus. Die Art der Pornographie selbst ist in diesem Fall also nicht verboten. Doch der Zugang für Kinder ist gesetzlich reglementiert. Warum sollte das bei Liebespuppen - oder Liebespuppenkindern dann abweichend durch ein Generalverbot geregelt werden? Ein Generalverbot ist ein zu harter Eingriff in Grundrechte und kann durch ein milderes Mittel gelöst werden. Demzufolge könnten jene, die darin eine Notwendigkeit sehen, analog zu der Einschränkung von „Erwachsenenpornos“, verbieten, dass Liebespuppen (insbesondere Liebespuppenkinder) Kindern zugänglich gemacht werden dürfen. Auch auf das Binden von Polizeiressourcen und das Verbrennen von Steuergeldern, das Du in Deinem Kommentar relativierst, möchte ich gerne eingehen: Das Puppenverbot §184l StGB habe ich nur als Beispiel angeführt, denn ich schrieb: die zusätzlich wegen der Einführung von nutzlosen und diskriminierenden Verboten wie §184l StGB Man beachte das „wie“. Am Ende wird die Menge von Verboten, ähnlich diesem Verbotes, den Ausschlag geben. Wir dürfen durchaus davon ausgehen, dass diese Art von rein symbolischen „Kinderschutzgesetzen“ zunehmen wird und der Trend so fortgesetzt wird, wenn das Bundesverfassungsgericht dem keinen Riegel vorschiebt. Denn beispielsweise für KI generierte Materialen gilt genau genommen dasselbe. Und die dürften eine weit größere Verbreitung finden, als Liebespuppenkinder. Selbst wenn Modelle verwendet würden, die nachweislich CSAM-frei und zertifiziert sind, wäre das nach heutigem Strafrecht verboten. Selbst erotische Zeichnungen mit Kindern sind stark eingeschränkt. Das alles zu verfolgen bedeutet eine erhebliche Belastung von Polizeiressourcen und Steuermitteln. Sirius hat diesbezüglich übrigens einen sehr schönen Artikel geschrieben, wie man es besser machen könnte. Dein Argument kann ich hier übrigens auch umdrehen: Wenn der Besitz, die Herstellung, der Verkauf, der Kauf und die Verbreitung von Liebespuppenkindern ein so verschwindend kleines Phänomen sein soll, dass es, wie Du vermutest, eben kaum weitere Polizeiressourcen blockiert und nur eine unbedeutende Menge an Steuergeldern verbrennt, dann dürfen wir uns fragen warum es dem Gesetzgeber so wichtig war, dem Randphänomen „Kindersexpuppen“ 2021 eine so große Aufmerksamkeit zu schenken. Zu behaupten, damit die erschreckend hohen Zahlen von Missbrauchsfällen in den Griff bekommen zu können ist realitätsfremd, wenn es sich nur um ein Randphänomen handelt. Zumal fehlte (und fehlt immer noch) jeglicher Beweis, dass es so etwas wie die behauptete „Hemmschwelle“ überhaupt gibt, die angeblich durch Liebespuppenkinder „gesenkt“ werden soll. Auch mit Deiner Argumentation wird das Generalverbot von Liebespuppenkindern also überhaupt nicht plausibler.