Ein paar Unterschiede gibt es: Das Puppenverbot ist noch nicht ganz so alt wie die Bestimmungen von §184b StGB, die auch rein fiktives Material beschränken. Damit kann §184b auch hinsichtlich fiktivem Material nicht mehr direkt über eine Verfassungsbeschwerde angegriffen werden, es sei denn, jemand, der dagegen verstoßen hat, möchte sich nach seiner rechtskräftigen Verurteilung gerne mit verschwindend geringen Chancen durch die Instanzen klagen. Dieser Weg ist IMHO der Falsche. Eine Änderung von §184b StGB hinsichtlich rein fiktivem Material sollte also sinnvollerweise politisch und nicht juristisch angestrebt werden.
Der zweite wichtige Unterschied ist, dass man mit Liebespuppenkindern nicht nur Sex haben kann. Man kann auch mit ihnen zusammensein, kuscheln, Zeit mit ihnen verbringen beim gemeinsamen Lesen, Filmeschauen, oder Hörspielhören. Man kann Puppenkinder frisieren, neu einkleiden, oder sich auch von ihnen trösten lassen, indem man sie in den Arm nimmt, wenn man traurig ist. Das meiste dieser Möglichkeiten ist nicht mit virtuellen Materialien möglich, die nach §184b StGB verboten sind. Und niemand muss Bilder produzieren, die nach §184b StGB strafbar wären, sollte ein Zusammenleben mit Liebespuppenkindern wieder legal möglich werden. Ich habe solche Bilder jedenfalls nicht vermisst, als ich damals, vor dem Puppenverbot, noch glücklich und zufrieden mit meiner künstlichen Familie leben durfte, die ich nun in dieser Form durch das ungerechtfertigte Verbot verloren habe.
Das soll nicht heißen, dass es richtig ist, dass man unsere Sexualität auch in Fällen mit §184b StGB einschränken sollte, in denen keine realen Kinder involviert sind, es also ausschließlich um fiktive Dinge geht. Aber ich möchte damit sagen, dass das Puppenthema eben noch ein anderes Thema ist, als nur reiner "Sex".
@Nixda
Das Puppenverbot und §184b sind für mich schon miteinander verzweigt bin ich ganz ehrlich. Das muss man auch anerkennen, denn genau diesen "Anfangsverdacht" kann man tatsächlich konstruieren, wenn die Puppen wieder legal werden sollten. Wenn man eine hochrealistische Puppe nämlich auf bestimmte Art und Weise fotografiert wäre §184b StGB erfüllt...
Ich kann mir so kein "ruhiges" leben mit einer Puppe vorstellen, da ich auch gerne Momente festhalten wollen würde. Es wäre auch für mich etwas widersprüchlich wenn Liebespuppen legal werden, aber fiktive Bilder weiterverfolgt werden, da man die Puppe ja entsprechend in Szene setzen kann - was dann wie dem betrachten eines fiktiven Bildes entspricht.
@Klase
"Ich finde es unpassend und problematisch ..." - Von mir aus gerne. Kann jeder finden, wie er will. Meine Kernaussage war, dass eben auch moralisch hochtrabende Persönlichkeiten, die öffentlichkeitswirksam gern das Schild des Progressivismus vor sich her tragen, ganz schnell Hakenkreuze in den Augen bekommen können, wenn es ums Thema "Pädo" geht.
Btw: Im Fall Edathy wurde ein - zum damaligen Zeitpunkt - legales Verhalten zum Anlass für Ermittlungen und Durchsuchungen. Nicht auszuschließen, dass nach etwaiger Aufhebung des Puppenverbots, ein Anfangsverdacht auf ähnliche Weise konstruiert wird. Nach dem Motto: Wer solche Puppen besitzt, der besitzt wahrscheinlich auch noch irgendwas Verbotenes. Und da schließt sich der Kreis wieder. Ok, wer sich gern durchsuchen lässt: Why not?
Beste Grüße :+)
Salus ist da nicht die einzige App die mit Missbrauchsabbildungen trainiert wird. Deutschland verwendet auch so eine KI und erwirbt sie sogar kommerziell, sie finanziert also ein Unternehmen was aktiv Missbrauchsabbildungen für ihr Produkt nutzt.
Darüber hinaus steht mit „Griffeye Brain“ auch eine werkseigene KI zur Verfügung, die hinsichtlich inkriminierten Materials trainiert ist. [...] Heute ist die Software „Griffeye Analyze DI Pro“ in Schleswig-Holstein sowie auch in mehreren weiteren Länderpolizeien flächendeckend im Einsatz.
Die Polizei in Niedersachsen hat eine Eigenentwicklung im Einsatz "KiPo-Analyzer". Finde es interessant wie man die Verwendung für "das gute" rechtfertigen kann, so als ob die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen plötzlich ein Dreck wert sind.
Das kann man so verstehen, oder so das "Pädophilie" gesellschaftlich als "unmoralisch" empfunden wird. Das ist halt die Realität und daher auch der Grund warum das Gesetz eingeführt wurde. Man hätte es vlt. so formulieren sollen "ein unmoralisch empfundenes Verhalten".
Selbst die Gewerkschaft der Polizei hält das Gesetz übrigens für dämlich
Das würde ich aus dem Artikel nicht unbedingt herauslesen. Im Grunde beschreiben die Autoren nur relativ wertfrei, was der Gedanke hinter dem Puppenverbot war: nämlich möglichst viele Pädophile möglichst hart zu bestrafen. Für uns ist klar, dass diese Motivation schrecklich und falsch ist, ganz viele Menschen da draußen halten dies aber für gut und richtig. Ich erinnere daran, dass laut der Stigma-Studie von Prof. Jahnke die Mehrheit der Leute dafür sind, Pädophile pauschal wegzusperren (und die Studie wurde zu einer Zeit durchgeführt, als die Einstellungen zu Pädophilen meiner Wahrnehmung nach noch deutlich humaner waren als heute).
Zudem lassen die Autoren durchblicken, dass sie selber stigmatisierende Vorurteile haben, wenn sie Pädophilie als „unmoralisches Verhalten“ bezeichnen.
Es auf pre-pubertäre Kinder zu beschränken und nur Kinder zu schützen, macht keinen Sinn, wenn §184 l StGB, wie man vorgab, gegen sexuelle Übergriffe schützen soll. Entweder Puppen senken "Hemmschwellen" oder eben nicht. Und das Gesetz stützt sich auf genau diese absurde "Begründung". Wenn man aber davon ausgeht, dass Hemmschwellen gesenkt werden, macht es keinen Sinn, nur davon auszugehen, dass Hemmschwellen nur durch Liebespuppenkinder gesenkt werden. Wenn eine Sexpuppe einen Menschen dazu bringen kann, gegen §176 StGB zu verstoßen, warum geht man dann wie selbstverständlich davon aus, dass eine Sexpuppe nicht auch jemanden dazu bringen kann, gegen §177 StGB zu verstoßen? Dieser Zusammenhang wurde von Jurist*innen bereits gerügt und auch hier auf KiH schon mehrfach angesprochen. Und dass das Gesetz so implementiert wurde, wie es implementiert ist, nämlich, dass nur Sexpuppen mit kindlicher Gestalt verboten sind, ist ein sehr deutliches Signal, worum es hier eigentlich geht: Man will damit keine Menschen vor Übergriffen schützen, sondern man will die als "ekelig" empfundene pädophile Sexualität unterdrücken und bestrafen und damit lediglich pädophile Menschen diskriminieren und inhaftieren, weil sexuelle Gedanken an Kinder nicht in das eigene Weltbild passen. Damit fügen diese Leute Unschuldigen - Menschen, die niemandem einen Schaden zufügen - mit voller Absicht Leid zu und machen sich damit zu Täter*innen. Es ist also nichts weiter als ein perfides Spiel auf Kosten Unschuldiger von Täter*innen, die sich hinter einer Scheinmoral verstecken. Hier sollte sich die Gesellschaft aber durchaus fragen, ob diese Täter*innen überhaupt verstanden haben, was Moral eigentlich ist.
@Klase Da hast du Recht. Das Puppenverbot ist umso schlimmer, weil ja bereits der bloße Besitz einer Puppe ausreicht. Diese Puppe kann vollständig bekleidet und in einer neutralen Stellung irgendwo Zuhause auf dem Sofa sitzen und auch das ist bereits strafbar. Die Puppe kann man für sich genommen eig. als eine bloße Nachbildung des menschlichen Körpers betrachten mit allem was dazu gehört.
Wenn man das so betrachtet dann ist am Ende die Fantasie und die Gedanken des Besitzers das was verboten wird. Man sollte bedenken das nicht alle Taten nach 184l tatsächlich durchgesetzt werden. Das ist so, weil 184l nur greift wenn eine Tat nach 184b nicht vorliegt, oder weniger hart bestraft werden würde (in 99% wird man 184b heranziehen).
Eine Strafbarkeit nach § 184l StGB kommt gem. § 184l I 2 StGB nur in Betracht, wenn die Tat nicht nach § 184b StGB mit schwerer Strafe bedroht ist (formelle Subsidiarität).
Selbst die Gewerkschaft der Polizei hält das Gesetz übrigens für dämlich und ist auch bei deiner Argumentation, Klase. Hier ein Zitat aus der Zeitschrift "Die Kriminalpolizei" vom Dezember 2022:
In Anbetracht dessen, dass z.B. der Besitz entsprechender „erwachsener“ Sexpuppen nicht pönalisiert wird, um eine mittelbare Förderung der Begehung von Straftaten nach § 177 StGB zu verhindern, steht letztlich hinter der Gesetzesinitiative der Wille, ein unmoralisches Verhalten, die Pädophilie, zu bestrafen.
Ich finde es unpassend und problematisch hier die Verfolgung von Missbrauchsabbildungen (die im Regelfall mit der im Kommentar oben angesprochenen „KiPo“ gemeint ist), sowie den Kauf echter Nacktabbildungen und rein fiktionaler Abbildungen und Puppen zu vermischen. Meiner Ansicht nach ist das alles differenziert zu bewerten. In diesem Artikel geht es um die Verfolgung reiner Fantasien, die mit realen Kindern nichts zu tun haben. Das ist eine ganz andere Qualität der Verfolgung und ich würde mir wünschen, wenn wir bei diesem Thema bleiben, da die strafrechtliche Verfolgung von fiktionalem Material, entgegen der Strafverfolgung aufgrund echter Materialien, ganz eindeutig nichts mehr mit Kinderschutz zu tun hat.
Es geht bei dem Gesetz nur um Puppen die wie Kinder aussehen, also U-14. Wenn auch jugendliche Körper betroffen wären dann wäre ein Handel mit Puppen absolut unmöglich. Zu diesem Ergebnis kam auch die Niederlande und hat es daher auf pre-pubertäre Kinder beschränkt.
Ja, das stimmt. Die FDP hat ihre Verdienste beim Thema Bürgerrechte bzw. individuelle Freiheitsrechte und in ihrer Opposition gegen inflationäre Ausweitung von Strafrecht und überwachungsstaatliche Begehrlichkeiten (Vorratsdatenspeicherung).
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat - im Gegensatz zum klassischen Liberalismus - allerdings eher eine linksliberale Haltung, was sich auch in ihrer Unterstützung für Alice Schwarzers moralisch-ideologischen Anti-Porno-Feldzug (PorNO-Kampagne) widerspiegelte: https://de.wikipedia.org/wiki/PorNO-Kampagne#Reaktionen
Zählen Puppen, die 14 jährigen Jungs oder Mädels nachempfunden sind, auch als Kindersexpuppen? Das Gesetz spricht nur von Kind, aber nennt anders als bei SKM und KP kein Alter. Ich vermute, es zählt nur u14.
Korrektur zu meinem Kommentar von eben: Es war die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Sie ist auch von der FDP, aber der Nachfolger hat den gleichen Kurs gehalten. Also können sich auch die ganzen Lolicons bei der FDP bedanken.
@Nixda @Anonym
Also ich finde es ehrlich gesagt auch Schade das die FDP "gestorben" ist. Auch wenn es viel zu kritisieren gibt, so war sie tatsächlich (früher zumindest) eine Stimme der Vernunft. So ist es bspw. der ehemalige Bundesjustizminister Edzard Schmidt-Jortzig von der FDP der die Besitzstrafbarkeit von erkennbar fiktiven Inhalten abgelehnt hatte, obwohl der Bundesrat das aggressiv forderte. Solche sachlichen und evidenzbasierten Politiker gibt es leider kaum bis gar nicht mehr.
Nach Auffassung der Bundesregierung sollte der Tatbestand der Besitzverschaffung und des Besitzes von Kinderpornographie auf die Fälle beschränkt bleiben, in denen durch Videofilm, Film oder Photo ein tatsächliches Geschehen wiedergegeben wird. [...] Der Strafgrund für den neuen Besitztatbestand liegt daher nicht vor. Die in der Stellungnahme des Bundesrates befürchteten Beweisschwierigkeiten dürften nicht bestehen Quelle: 03.07.1992, Drucksache 12/3001, S.10
Ja, das neuste Beispiel ist die Folge von Böhmermann über Fr. Behrendt bzw. Kinderschutz und Rechtsextremismus. Da hat er pädophile in "Gefahr für Kinder" übersetzt, also im Kontext "Sie vergleicht hier homosexuelle mit einer Gefahr für Kinder". Er war in der Hinsicht nicht besser als Fr. Behrendt. Die FDP war und ist eig. im Strafrecht immer ziemlich progressiv gewesen und war ja auch die Partei die die "Modernisierung des StGB" vorangebracht hat und dieser Prozess bis heute noch durchgeführt wird.
Apropos moralische Überlegenheit: Ich hab früher mal gedacht, das Thema Pädophilie vs. sexueller Kindesmissbrauch wäre doch mal was für Böhmermanns Sendung und dass es dort eigentlich auch ganz gut ins Konzept passen würde - aber spätestens seit der Sendung mit Toyah Diebel, bei der es um Kinderbilder im Netz ging, war mir klar, dass Böhmi, beim Thema Pädo, voll auf Mainstreamkurs schwimmt. Eigentlich auch schon seit Edathy. Damals hatte Böhmermann geargwöhnt, dass illegale Musikdownloads härter bestraft würden, als KiPo-Downloads. Dass Edathy insgesamt viel zu billig davongekommen sei, war ja damals ohnehin fast schon allgemeiner Konsens. Dankenswerterweise hat Wolfgang Kubicki in einer Talkshow differenziert, dass Edathy ja keinen direkten sex. Missbrauch begangen hat, sondern eine Besitzstraftat und dafür Strafe und soziale Ächtung zu hart sind. Leider werden solche Stimmen, die differenziert und ohne Schaum vorm Mund argumentieren (gefühlt) immer seltener.
Ungeachtet der Frage, ob das Puppenverbot den absolut geschützten Kernbereich der privaten Lebensgestaltung betrifft, sollte es immer noch darum gehen, ob man durch das Puppenverbot Rechtsgüter schützt und falls ja, ob dieser Schutz auch durch mildere Maßnahmen als ein Komplettverbot erreicht werden kann. Das bedeutet, es muss eigentlich um das „Argument“ der „Hemmschwellen“ gehen, mit dem das Gesetz „begründet“ wurde. Nur ist dieses eine schlichte Behauptung der Puppengegner:innen, ohne jedwede Belege.
Unfassbar ist die Haltung von einigen, dass, wenn man die Auswirkungen der „Kindersexpuppen“ nicht kenne, man sie besser verbiete, um Kinder zu schützen. Das übergeht sowohl die Möglichkeit der „Ventiltheorie“ als auch den scheinbar unwichtigen Umstand, dass Menschen, also auch Pädophile, tatsächlich leiden, wenn sie einsam sind und kein Liebesleben haben. Ein konstruierter angeblicher Kinderschutz scheint vor allem den zweiten Punkt, der eine Tatsache ist, zu überwiegen. Das Verbot verletzt mehrere tatsächliche Rechtsgüter pädophiler Menschen und fügt ihnen tatsächliches Leid zu, um angeblich Kinder zu schützen. Wie wichtig eine erfüllte Sexualität und auch Nähe für alle Menschen ist, ist entgegen der „Hemmschwellenbehauptung“ nämlich wissenschaftlich belegt.
Welche Rolle Puppen bei Übergriffen auf Kinder wirklich höchstens spielen, da auf jeden Fall bei Kindesmissbrauch auch mit einer Hausdurchsuchung zu rechnen ist, zeigen die Polizeistatistiken im Verhältnis zum Puppenbesitz im Vergleich mit Kindesmissbrauch. Der Artikel von Sirius dazu ist zwar schon etwas älter, hat aber nach wie vor Relevanz, da er zeigt, wie selten diese Puppen als Straftat in den Statistiken auftauchen, was ebenfalls darauf hindeutet, dass Puppen mit Missbrauchstaten eher nichts zu tun haben. Wer Kinder missbraucht, tut das normalerweise ohne eine „Kindersexpuppe“ zu besitzen.
Wenn man aber Strafgesetze aufgrund bloßer Behauptungen ohne jedweden Nachweis verankern kann, dann kann man auch weitergehen und Pädophile generell in ihren Freiheitsrechten einschränken, nur deshalb, weil man sie für gefährlich hält. Man behauptet einfach entsprechende Dinge und begründet alles mit angeblichem Kinderschutz - „frisch-frei“ (um diesen Begriff einmal in einer Gegenargumentation aufzugreifen) nach dem Vorbild des Puppenverbots. Wenn die Zahlen von Missbrauchstaten weiter steigen, und der aktuelle Trend zeigt genau dies, ist es nur eine Frage der Zeit, bis man Pädophile noch stärker allein schon für ihre Fantasien verfolgt.
Also es gibt da wohl intern beim BVerfG keine einheitliche Kommunikation, so dass man es nicht wirklich klar sagen kann. Die o. g. Nachricht stammt von der Pressestelle des BVerfG. Jetzt habe ich aber folgenden digitalen Brief einer Sachbearbeiterin vom zweiten Senat erhalten, wo auf die Frage nicht wirklich eingegangen wird sondern nur das es nicht absehbar ist wann die Entscheidung kommt:
Sehr geehrter Herr X,
zu Ihrer Anfrage wird Ihnen mitgeteilt, dass die obengenannten Verfassungsbeschwerdeverfahren derzeit noch in Bearbeitung sind. Ein konkreter Entscheidungstermin ist nicht absehbar. [...]
Mit freundlichen Grüßen (Name) Oberamtsrätin
Beglaubigt
Regierungsangestellte
Danke für den Artikel Sirius: Die von Dir zitierten Kommentare zeigen auch hier wieder ganz deutlich, es geht nicht um Kinderschutz: Nicht etwa weil Menschen jemandem einen Schaden zufügen, will man jene bestrafen, die mit den Puppenkindern ihr schweres Los mildern wollen, weil sie keine reale Familie und keine reale Liebesbeziehung haben können.
Nein, weil sie krank seien, sollen ihre Adressen herausgegeben werden. Weil es absolut widerwärtig sei, sollen Händler*innen und Verkäufer*innen verfolgt werden.
Weil man Menschen, die sich zwar gegen den Missbrauch von Kindern aussprechen, aber ansonsten eine Sex positive Einstellung zur Pädophilie haben, solange keine realen Kinder involviert sind - weil man diesen Menschen ihre Moral abspricht, deswegen sollen Puppenkäufer*innen strafrechtlich verfolgt werden. Und eben nicht, weil irgendwelche Rechtsgüter durch die betroffenen Käufer*innen, Händler*innen oder Hersteller*innen verletzt werden.
Hier werden noch nicht einmal die pseudo-sachlichen Gründe der angeblichen „Hemmschwellen“ reproduziert, die selbstverständlich ebenfalls nie nachgewiesen werden konnten.
Die Kommentator*innen machen sich hier also noch nicht einmal mehr die Mühe, tatsächliches Leid, das sie damit bewusst unschuldigen pädophilien Menschen zufügen, mit möglichem Leid von Kindern zu begründen, was sich sonst nur zu diesem Zweck ausgedacht wird.
Es scheint für die Kommentator*innen schon moralisch richtig genug zu sein, Menschen einzusperren, weil sie sich sexuell und emotional zu Kindern hingezogen fühlen. Weil das ihrer Ansicht nach krank und ekelhaft sei, deswegen darf man Menschen nach ihrer Vorstellung hart bestrafen. Wenigstens sind diese Leute ehrlich und machen keinen Hehl daraus, dass es eben nicht darum geht, ob die Betroffenen, die hier mit moralischer Überlegenheit diffamiert werden, irgendjemanden etwas tun.
Wenn wir gegen diese rechtsextremen Haltungen nicht vorgehen können und solche unsinnigen Gesetze nicht wieder abgeschafft werden, wird man uns demnächst schon allein für unsere Gefühle und Fantasien bestrafen können. Der erste Schritt dazu ist mit dem Puppenverbot getan. Der Rest ist nur noch eine Frage der Zeit.
Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.