Vor dem Urteil gab es das schon. Es ist halt jetzt für nicht-Juristen unmöglich, weil das Urteil vom BVerfG es bestätigt und das Gericht die gleichen Argumente wie die radikalen "Kinderschützer" reproduziert.
Evidenzbasierte Kriminalpolitik gibt es (leider) nicht mehr und jetzt wurde es von oben abgesegnet. Klar war das schon lange Praxis, aber kritisieren kann man das fehlen solcher Kriminalpolitik nur noch schwer.
Ich halte ihn, anhand seiner Selbstbeschreibung, auch für voreingenommen:
Opferanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Christian Steffgen, hat seit 2001 viele Fälle auf Seiten der Opfer in Nebenklagen und Adhäsionsverfahren vertreten.
Schade, dass gefühlt kein "Kinderschützer" oder "Opferanwalt" etwas Toleranz zeigen und über den Tellerrand schauen kann...
Einmal bitte mit 1 Stern bewerten, weil das ein echt schlechter Artikel ist: https://www.anwalt.de/rechtstipps/bundesverfassungsgericht-bestaetigt-verbot-von-sexpuppen-mit-kindlichem-erscheinungsbild-expertenbericht-277204.html
Mit seinem Beschluss vom 21.05.2026 stärkt das Bundesverfassungsgericht den präventiven Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt.
Immer geil diese Annahme. Die Wissenschaft suggeriert ja eben das die Puppen präventiv wirken können, also kann man hier wohl eher von einem Schaden sprechen.
Die Entscheidung dürfte für die zukünftige Anwendung des § 184l StGB richtungsweisend sein und setzt zugleich Maßstäbe für die verfassungsrechtliche Bewertung präventiver Strafnormen im Bereich des Sexualstrafrechts.
Übersetzt: Mehr Verbote!
Strafbar seien ausschließlich objektiv nach außen tretende Handlungen wie Herstellung, Vertrieb, Erwerb oder Besitz entsprechender Gegenstände. Die Vorschrift erfasse somit kein reines Gedankenstrafrecht.
Gedankenstrafrecht bedeutet eben viel mehr, wie z. B. "predictive policing" und genau das wird mit § 184l StGB gemacht. Meine Fresse.
@Anonym
Habe ich gestern auch gesehen. Noch besser: ALLE bisherigen Kommentare dort lehnen das Urteil (und das Puppenverbot allgemein) ab.
Hey Breaky, der Kollege hat deinen Kommentar und so einige andere tatsächlich freigegeben. Finde ich schon lustig
@Sirius
Was heißt das konkret? Sind damit Pädophile gemeint, oder soll es in Zeitungen / Fernsehformaten diskutiert werden? Eine Doku über diese Puppen bzw. das Verfahren wäre schon cool. Dann kann man das endlich mal aus Sicht der Betroffenen gestalten.
Man muss die Sachen auch genau lesen: Ein Eingriff in den von Art. 8 geschützten Bereich muss auch notwendig sein.
Und bei deinem Zitat aus Art. 6 geht es um "Presse und Öffentlichkeit können jedoch während des ganzen oder eines Teiles des Verfahrens ausgeschlossen werden" - das wird wohl kaum Gegenstand der Beschwerde sein.
Zeitverschwendung ist es eher nicht, weil selbst eine Niederlage entsprechende Reaktionen hervorrufen wird. Ich denke nicht das man das so einfach hinnehmen wird, wenn für ganz Europa geurteilt wird das es klar geht wenn man den Akt der bloßen Masturbation nicht nur verbieten, sondern regulieren, überwachen und Gegenstand der öffentlichen Sicherheit machen kann.
Da werden so einige aufwachen.
_"Laut Urteil des BVerfG fällt auch die Verwendung von Kindersexpuppen in privaten Räumlichkeiten genauso nicht in diesen Kernbereich. Das Gericht begründet das damit, dass nicht ausgeschlossen werden könne, dass die Nutzung von Kindersexpuppen die Gefahr für reale sexuelle Übergriffe erhöhen kann (siehe oben). Diese potenziell erhöhte Gefahr reiche aber aus, um einen Sozialbezug herzustellen, selbst wenn die Puppennutzung selber im Verborgenen stattfindet.
Hierzu stellt sich unmittelbar die Frage: für die meisten Menschen dürfte die Nutzung von Sexspielzeugen zur Masturbation so ziemlich der privateste und intimste Bereich ihres Lebens sein. Was also, wenn nicht das, soll denn Teil eines Kernbereichs privater Lebensgestaltung sein?
Die Rechtfertigung für diesen Sozialbezug ist denkbar dünn."_
Die Rechtfertigung ist nicht dünn, sie ist irre. Wir leben im Mittelalter, die Erde ist eine Scheibe, wir können keine Erdkrümmung erkennen. Diese Begründung entspringt keinen rationalen Gedanken. Das kann nur so niedergeschrieben werden, weil man Pädophile hasst, sich vor ihnen ekelt, ihnen daher nicht mal ein Minimum an Privatsphäre zugesteht. Für Pädophile gilt nicht, dass auch sie Menschenwürde haben. Direkt sagen kann man das öffentlich nicht, also muss man es anders "formulieren". Man muss sie kontrollieren, selbst wenn sie völlig allein mit sich sind und sich an einem kümmerlichen Gegenstand aus Plastik reiben möchten. Das ist nicht einmal "dünn", das ist einfach nur verrückt.
Ist sowieso Zeitverschwendung und dient höchstens dafür um das Thema am Leben zu erhalten. Wer hier an einen Sieg glaubt sollte die Drogen absetzen. Ein Blick in die Menschenrechtskonvention sagt alles:
Art. 8:
Eine Behörde darf in die Ausübung dieses Rechts nur eingreifen, soweit der Eingriff gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist für die nationale oder öffentliche Sicherheit, für das wirtschaftliche Wohl des Landes, zur Aufrechterhaltung der Ordnung, zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer.
Art. 6
wenn dies im Interesse der Moral [...] liegt
Hier kann man nur auf Art. 14 hoffen, weil der besagt das diese Menschenrechte nicht aufgrund eines "sonstigen Status" verwehrt werden dürfen. Man wird das Verbot aber nicht an der Pädophilie festmachen, sondern einfach das es dem Kinderschutz dient.
Wie sieht das eig. mit der Beschwerde vor dem EGMR aus? Ich lese man muss das innerhalb von 4 Monaten nach der letzten Entscheidung vorbringen. Das gültige Datum soll wohl der Datum des Beschlusses sein, also ab dem 21.05.2026.
"You must submit your application within the strict 4-month time limit of the final domestic court decision that exhausted your remedies (this was reduced from 6 months on 1 February 2022). The deadline is calculated from the date of the final decision — not when you received it."
Ist das nicht etwas absurd, oder verstehe ich was falsch.
Ich hatte eher die wissenschaftlichen Mitarbeiter im Verdacht, welche einige Vorarbeit leisten (und dabei natürlich auch KI falsch einsetzen können).
Eigentlich war Richter Offenloch Berichterstatter in diesem Fall aber die anderen Senatsmitglieder haben sicherlich ihre eigenen wissenschaftlichen Mitarbeiter für einen mehrheitsfähigen Entwurf bemüht. Das würde dann auch erklären, warum er nicht sagen kann, auf welche Studien sich die Mehrheit am Ende beruft (die wissen es vermutlich selbst nicht genauer als "ich vertraue da meinem wissenschaftlichen Mitarbeiter" aka "Quelle: Trust my assistant, Bro").
Aber ob nun schlechte KI-Arbeit oder schlechter wissenschaftlicher Mitarbeiter (oder eine Kombination hieraus), ist eigentlich egal: Es bleibt untragbar, dass der Senat so einem grottig ausgearbeiteten Beschluss, trotz deutlicher Kritik aus den eigenen Reihen, mehrheitlich zustimmt.
Man sieht auch das die sich nicht mit Pädophilie bzw. Pädophilen beschäftigen wollen. Wie kann man bitte noch nicht einmal IRGENDEIN Gutachten beauftragen!? Bei Pädophilie gibt es so viel Diskrepanz zwischen das was gesellschaftlich bekannt ist und der wissenschaftlichen Realität.Genau hier hätte ein Gutachten - nein mehrere - absolut dazugehört.
edit es waren 2 von 4 .. außerdem waren ne Menge Fach Fremde Beiträge dabei ...
Ich mein 2 der 3 Quellen die für ein Verbot sprechen und das BVerfG zitiert hat wurden von einer Studie die dagegen war sogar analysiert und als reines Fabulieren ohne Daten gewertet .. kommt in der Entscheidung halt auch nicht vor die werden dennoch genommen und als Beweis genannt das es auch Indizien für ein Verbot gäbe ...
Den Gedanken hatte ich bei der Prüfung der vom BVerfG angeführten Quellen auch, und ich habe nur stichprobenweise in einige reingeschaut. Ich bin gelinde gesagt schockiert, welche unterirdische Qualität ein Beschluss vom höchsten Gericht in Deutschland haben kann.
Das ist natürlich nur Spekulation, aber möglich wäre es.
Für die Zukunft des Rechtsstaates würde das nichts gutes verheißen.
Habe echt das gefühl das hier KI zum Einsatz gekommen ist, weil anders kann ich mir die widersprüchliche Quellenarbeit nicht erklären. Ähnliche Erfahrungen habe ich gemacht als ich versucht habe nach Kritik zu diesem Urteil mittels KI zu suchen. Da kam auch nur geschwurbel, so dass z. B. Quellen zitiert wurden die angeblich auf meiner Seite sind, aber beim kontrollieren sagen die genau das Gegenteil.
Wie fühlens ich eig. Erwachsene die tatsächlich kindlich aussehen ohne das bewusst zu versuchen? Solche Menschen gibt es ja. Verletzt deren Existenz nach der Logik des BVerfG nicht auch die Würde von Kindern? Wenn man pauschal einfach irgendwelche Körper verbannt, dann diskriminierend man zwangsläufig eben andere gleich mit.
@Breaky
Die sind auch hauptsächlich im Schulbereich unterwegs, da muss man halt super Kindernah rüberkommen. Man hätte auch einfach das Maul halten können, aber dafür sind sich einige zu wichtig.
Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.