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Wenn ein Arbeitgeber jemanden wegen der Sexualpräferenz rauswerfen will, hat er dazu leider immer Möglichkeiten, indem er einfach einen Grund konstruiert oder schlichtweg Bossing betreibt. Die Arbeitsgerichte erlauben es selbst im Falle von Pädophilie nicht, Menschen einfach aus diesem Grund kündigen zu können, zumal dann nicht, wenn es sich um Unschuldige handelt. Theoretisch Rechte und Menschenwürde zu haben und diese praktisch durchsetzen zu können, sind leider zwei unterschiedliche Dinge.

Ich denke auch, dass die Antwort der Landesregierung so positiv ist, wie man es sich nur wünschen konnte. Natürlich waren einige Antworten eher ausweichend, was ich aber auch verstehen kann. Aber die von dir angesprochenen sachlichen Hinweise und Unterscheidungen, die korrekte Wiedergabe der Inhalte von WsaM und die zumindest implizit geäußerte Einschätzung, dass wir nichts verharmlosen, ist absolut als positiv einzuschätzen.

Ich sehe immer noch nicht ganz, wie man es in diese Richtung interpretieren kann. Aber wer etwas in meine Texte hineininterpretieren will, das da nicht steht, wird immer eine Möglichkeit finden, das zu tun. Daher richten sich meine Texte an diejenigen, die auch bereit sind, sich auf das Thema einzulassen.

Bezüglich der Menschenwürde und Verständnis. Die AfD hatte zu WSAM eine Anfrage an das niedersächische Parlament gestellt. Und die Antwort der Landesregierung ist verblüffend positiv und sachlich. Sie unterscheidet tatsächlich zwischen pädophilie als Präferenz und Störung, zitiert den ICD-11 und spricht sich nicht pauschal gegen Puppen und fiktiven Inhalten aus.

Wirklich beeindruckend menschlich: https://www.landtag-niedersachsen.de/drucksachen/drucksachen_19_07500/06001-06500/19-06362.pdf

"Du hast keine Probleme deine Sexualität von Kindern fernzuhalten???? Wirst du etwa sexuell, oder erwähnst es?????"

Sowas z. B.

Auf welche Weise kann man es denn falsch verstehen? Mir fällt ehrlich gesagt gerade nichts ein.

"keinerlei Probleme haben, ihre Sexualität von den Kindern fernzuhalten." Das kann man falsch verstehen bzw. der Mob wird es falsch verstehen.

Himmelsliebe

Ich werde nie verstehen können, wieso man Menschen, die man persönlich getroffen hat, extra falsch darstellt…

Zur Info: Das ist der letzte Kommentar dieser Art der sich um diese ganzen Rechtsgeschichten dreht, den wir unter diesem Beitrag freigeben werden. Darüber kann man stundenlang unnötig weiterdiskutieren. Der Beitrag hat ein ganz anderes Kernthema und darum sollte es in den Kommentaren auch gehen.

Doompost

Die Begriffe "tatsächlich" und "wirklichkeitsnah" kannst du nicht auf Zeichnungen bzw. Fiktion anwenden, denn dieser wird dort gar nicht angewendet.

"Für die Anwendung der einzelnen Vorschriften ist noch zwischen der Wiedergabe eines tatsächlichen und wirklichkeitsnahen Geschehens sowie zwischen sog. „Fiktivpornografie“ in Gestalt von Zeichentrickfilmen, pornografischen Zeichnungen, Romanen, Gedichten usw. zu Unterscheiden"

"Fiktivpornografie wird nur von § 184b Abs. 1 und § 184c Abs. 1 StGB erfasst."

Wirklichkeitsnah bedeutet "fotorealistisch";

"Darstellungen wirklichkeitsnaher Geschehen können demgegenüber auf eine tatsächliche sexuelle Handlung bzw. einen Kindesmissbrauch zurückzuführen sein, dessen Aufzeichnung im Wege digitaler Bildbearbeitung, Fotomontage usw. verändert wurde"

"Wirklichkeitsnah ist ein Geschehen nur dann, wenn ein durchschnittlicher, nicht sachverständiger Beobachter nach dem äußeren Erscheinungsbild der Darstellung nicht sicher ausschließen kann, dass es sich um ein tatsächliches Geschehen handelt"

"Ein tatsächliches Geschehen liegt vor, wenn die abgebildete sexuelle Handlung tatsächlich stattfand" Die Ausführung zu "nachgespielt" bezieht sich auf Bildmanipulationen bzw. Deepfake, oder echten Aufnahmen von jung wirkenden Personen unbekannten Alters (ggf. Erwachsen), da nicht ersichtlich ist, ob es sich um ein fotorealistischen Fake, oder Original handelt.

Nur aufgrund seiner Sexualpräferenz ist es auch nicht einfach möglich, einem Pädophilen zu kündigen. Allerdings schützt das nicht vor einer Kündigung, die dann für solche „besonderen Fälle“ durchaus von Arbeitgebern konstruiert werden kann. Als Pädo sollte man auf jeden Fall rechtsschutzversichert in Sachen Arbeitsrecht sein, damit man sich im Falle eines Falles wehren kann. Denn bei einer möglichen Arbeitsgerichtsverhandlung tragen beide Parteien unabhängig des Ausgangs die Kosten der ersten Instanz je zur Hälfte.

Das von dir Zitierte OLG Urteil betrifft Text Dokumente nicht Zeichnungen. Der Paragraph 184b StGB stellt den Besitz von "tatsächliches und wirklichkeitsnahes" geschehen unter Strafe. Nach BGH Beschluss vom 19.03.2013 1Str 8/13 hat das die Absicht " Innerhalb des § 184b StGB beschränken jedoch § 184b Abs. 2 und 4 StGB den strafbaren Besitz und die Besitzverschaffung kinderpornographischer Schriften auf solche Schriften, die ein „tatsächliches“ oder „wirklichkeitsnahes“ Geschehen wiedergeben. Dadurch soll die Erfassung erkennbar künstlicher Produkte ausgeschlossen werden (vgl. Lenckner/Perron/Eisele in Schönke/ Schröder, StGB, 27. Aufl., § 184b Rn. 11; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 184b Rn. 13)." in anderen Worten wenn nach Ansicht des Richters nicht auf den ersten Blick klar ist das dies nicht echt ist ist es strafbar. Das kann bei einer Zeichnung schnell der Fall sein da hier ja auch schlicht etwas echtes gezeichnet worden sein könnte.

Texte sind in sofern besonders als das sie deutlich besser geschützt sind, und es unklar ist ob diese überhaupt unter "tatsächliches und wirklichkeitsnahes" erfasst werden können.

Noch dazu war die Strafbarkeit fiktiver Inhalte vorher (hier ist die Fassung vom Januar 2021 gemeint nicht die Änderung der Strafhöhe der Ampelregierung die keine Wesentliche Änderung der Strafbestände erfasst.) nicht 100% sicher im Gesetz stand. Hier ergab sich in der Rechtsprechung die Strafbarkeit rein daraus das es hier keine Einschränkung auf Reale oder ähnliche Merkmale begrenzt war. In der Fassung ab Juli 2021 stehen nicht tatsächliche oder Wirklichkeitsnahe Inhalte als Verbreitung jedoch explizit drin. Und das Verbreiten und herstellen von Inhalten zu verbieten bedeutet faktisch die Inhalte zu verbieten.

Im Januar 2021 wurde das Verbot von Zeichnung also sehr viel eindeutiger gemacht und während klar fiktive Inhalte zwar bei der Besitz Strafbarkeit ausgenommen sind sind Zeichnungen in einem seltsamen Zwischenraum in dem keiner so genau weiß was legal und was illegal ist.

"Immerhin, das letzte was sich hier getan hat war ein klares Verbot von Zeichnungen,"

Das stimmt doch überhaupt nicht? In der letzten Reform werden in der Drucksache klar gemacht das sich da nichts geändert hat. In §184b StGB ist eindeutig nur die Verbreitung strafbar, die Unwissenheit einiger Staatsanwälte etc. macht es nicht zum Fakt. Das OLG Stuttgart hat das im August 2024 nochmal klar gemacht, weil doch einige glauben es sei illegal (1 ORs 16 SRs 485/24).

In case he reads this message I will leave a comment in english. It is harsh, but sadly the truth:

"Was it worth it?"

You bet your a** it was! The fact of the matter is that all he needed was a topic to jump start his career. He does not need someone from the MAP community, because he could switch topics. If he wishes to continue this direction then he can simply get a friend and interview them instead. It is literally a zero risk thing to do since nobody will question the fact why a pedophile is hiding their identity (obscured voice and video).

It is impossible to proof if the person being interviewed is truly who they claim to be. While it seems sad to read this it is the world we live in. Many would also not care if what was being said is false - as long as it fits their narrative. Studies have been showing that non-pedophiles form the largest group of child abuse offenders, but has that changed anything in the eye of the public? Nope.

As long as their is no protection from the government for defamation based on your pedophilia it is a battle with the odds stacked against you at an absurd ratio.

Ein User von GSA

Ruby & Sirius Könnt Ihr bitte den Offenen Brief hier auch in deutscher Sprache für uns posten? Wäre echt lieb!

Jap, habe noch vergessem zu erwähnen das er zweimal Revision einlegen musste. Denn zunächst wurde er vom Amtsgericht schuldig gesprochen, dann das Landgericht. Die dachten also wirklich das er wegen einem Satz, welchen er zuhause aufschreibt mindestens für ein Jahr in den Knast muss (alte Fassung).

Interessantes Urteil, das kannte ich noch gar nicht. Sehr erfreulich, dass das OLG da ein sehr klares Urteil gesprochen hat.

Ich habe leider schon öfter selbst auf Seiten der Polizei oder von Anwälten die Falschaussage gelesen, dass auch kinderpornografische Zeichnungen und Mangas pauschal verboten seien. Das liegt aber vielleicht auch daran, dass der Paragraf nach Jahren der Erweiterungen, Verschärfungen und Anpassungen inzwischen derart verworren ist, dass sogar Experten Schwierigkeiten haben, den richtig zu interpretieren.

Die besorgniserregende Konsequenz ist, dass man selbst wenn man sich absolut legal verhält immer in Angst vor Strafverfolgung leben muss - und sei es nur, weil die Strafverfolgungsbehörden und Richter sich nicht bewusst darüber sind, dass nicht alle zu Befriedigung führenden Handlungen pädophiler Menschen automatisch strafbar sind. Das erschwert es ungemein, als Pädophiler ein Leben zu führen, was gleichzeitig erfüllend, würdevoll und rechtssicher ist.

Law and Disorder?

Ja, es ist ein globales Phänomen. Das traurige ist das der Hass auch in der Exekutive und Judikative weit verbreitet ist. Ein Mann wurde im August 2024 zu 6 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, weil er im Besitz von 225 Textdokumenten war die entsprechende sexuelle Handlungen beschreiben.

Er hat Revision eingelegt und wurde freigesprochen, da nur reale bzw. fotorealistische Aufnahmen im Besitz strafbar ist. (1 ORs 16 SRs 485/24)

Das gruselige an der Geschichte ist die ganze Kette des Versagens. Die durchführende Polizei, welche beim Befund direkt hätte gehen müssen, oder die Staatsanwaltschaft, welche das Verfahren eingeleitet hat. Schlussendlich dann die Richter, welche wohl nicht willens waren eine Google-Suche über die Strafbarkeit zu tätigen bzw. den Beschluss des BGH oder die Drucksache des Bundestages von 2021 (23707).

Noch gruseliger ist der Gedanke, wie oft so etwas passiert, aber die Betroffenen nicht in Revision gehen. Selbst der Freispruch bringt nicht viel, denn viele Menschen sind heutzutage im Besitz von firmeneigener Hardware. Spätestens durch die Beschlagnahmung dessen wird alles bekannt.

Was soll das denn? Geh dich mal lieber weiter von der Gesellschaft einschränken lassen während du sie dabei auch noch bejubelst das man eine Zukunft aufbaut in der Gesetze nicht einmal wissenschaftlich evaluiert werden müssen und sie nur basierend auf "das ist meine Meinung", "das ist eklig" Freiheitsstrafen einführen.

@Sirius

Die Cybercrime Convention der UN wurde am 23.12.2024 offiziell beschlossen. Sie tritt dieses Jahr in Kraft nachdem in Vietnam die Unterschriften im Rahmen einer Zeremonie getätigt werden.

Japan hat man insb. zu danken das in die Convention die Möglichkeit eingeflossen ist Zeichnungen usw. nicht zu kriminalisieren. Ich persönlich sehe eine illeberale Haltung nur in den westlichen Staaten in Taiwan wurden Zeichnungen kriminalisiert und vier Monate später legalisiert, weil die Bevölkerung dagegen war. Die "Default"-Einstellungen ist auch nur keine verbindliche Strafe, die jetzt überall gilt sondern die UN verpflichtet bloß alle Mitgliedsstaaten es unter Strafe zu stellen, das sind nur sehr wenige. Dort wo ggf. nicht explizit erwähnt wird was genau "Kinderpornographie" ist kann das ggf. bedeuten das ohne Änderung des Gesetzes ab sofort automatisch auch Zeichnungen inkludiert sind.

Das liberalste Land in der EU insb. was Medien betrifft ist Finnland. Dort gelten zwar fiktive fotorealistische Darsellungen ebenfalls als CSAM, aber es ist der einzige Staat der selbst dafür eine Ausnahme in das Gesetz eingebaut hat, wenn es einen künstlerischen Wert hat.

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Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Wenn ein Arbeitgeber jemanden wegen der Sexualpräferenz rauswerfen will, hat er dazu leider immer Möglichkeiten, indem er einfach einen Grund konstruiert oder schlichtweg Bossing betreibt. Die Arbeitsgerichte erlauben es selbst im Falle von Pädophilie nicht, Menschen einfach aus diesem Grund kündigen zu können, zumal dann nicht, wenn es sich um Unschuldige handelt. Theoretisch Rechte und Menschenwürde zu haben und diese praktisch durchsetzen zu können, sind leider zwei unterschiedliche Dinge.
Ich denke auch, dass die Antwort der Landesregierung so positiv ist, wie man es sich nur wünschen konnte. Natürlich waren einige Antworten eher ausweichend, was ich aber auch verstehen kann. Aber die von dir angesprochenen sachlichen Hinweise und Unterscheidungen, die korrekte Wiedergabe der Inhalte von WsaM und die zumindest implizit geäußerte Einschätzung, dass wir nichts verharmlosen, ist absolut als positiv einzuschätzen.
Ich sehe immer noch nicht ganz, wie man es in diese Richtung interpretieren kann. Aber wer etwas in meine Texte hineininterpretieren will, das da nicht steht, wird immer eine Möglichkeit finden, das zu tun. Daher richten sich meine Texte an diejenigen, die auch bereit sind, sich auf das Thema einzulassen.
Bezüglich der Menschenwürde und Verständnis. Die AfD hatte zu WSAM eine Anfrage an das niedersächische Parlament gestellt. Und die Antwort der Landesregierung ist verblüffend positiv und sachlich. Sie unterscheidet tatsächlich zwischen pädophilie als Präferenz und Störung, zitiert den ICD-11 und spricht sich nicht pauschal gegen Puppen und fiktiven Inhalten aus. Wirklich beeindruckend menschlich: https://www.landtag-niedersachsen.de/drucksachen/drucksachen_19_07500/06001-06500/19-06362.pdf
"Du hast keine Probleme deine Sexualität von Kindern fernzuhalten???? Wirst du etwa sexuell, oder erwähnst es?????" Sowas z. B.