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Darauf, dass vieles von dem, was in der Ausstellung unter dem Schlagwort „Pädophilie“ behandelt wurde wenig mit der heutigen Definition von Pädophilie zu tun hat, bin ich doch eingangen. Ebenso, dass es etwas absurd wirkt, wenn in der Ausstellung zum Teil Sachen als höchstproblematisch präsentiert werden, die heute zumindest unter gewissen Umständen legal sind, oder als Teil der anerkannten deutschen Hochkultur öffentlich zelebriert wird.

Den Begriff „Pro-C-Netzwerke“ halte ich am passensten, um die Aktivistengruppen zu beschreiben, auch wenn es den Begriff damals noch nicht gegeben hat. Es waren eben keine „Pädophilen-Netzwerke“, einmal weil es vielen gar nicht um vorpubertäre Kinder ging, und die Gruppen nicht repräsentativ für Pädophile waren und Anti-Cs und ihre Belange meist rausgemobbt wurden. Die Sache, welche die Gruppen gemeinsam hatten, war, dass sie sich für die Legalisierung von sexuellen Kontakten zu Jüngeren eingesetzt haben – also genau das, wofür wir heute den Begriff „Pro-C“ haben.

Die Frage, wie weit sich „akzeptabler“ homosexueller Pro-C Aktivismus und inakzeptabler „pädosexueller“ Aktivismus überhaupt strikt trennen lassen, ist eine durchaus spannende Frage. Das unterschiedliche Schutzalter bei Hetero- und Homosexuellen Beziehungen wurde ja über viele Jahre genutzt, um gegen Homosexuelle zu diskriminieren. Die Idee, dass alle, welche die Herabsetzung des Schutzalters auf 14 gefordert haben heroische Kämpfer für die Gleichberechtigung waren, während alle, die noch tiefer gegangen sind verabscheungswürdige Demagogen waren, ist definitiv zu einfach, vor allem, da es diese strikte Trennung nicht so wirklich gegeben hat. Und anstatt eine Absenkung des Schutzalters bei Homosexuellen zu fordern, hätte man ja auch stattdessen eine Anhebung des Schutzalters bei Heterosexuellen fordern können, um die Gleichberechtigung herzustellen. Hier hätte ich mir auch mehr Selbstkritik seitens der Ausstellung gewünscht, anstatt sich einfach als Opfer von manipulativen Pädophilen zu inszenieren.

Was ich sehr schade finde, an der Ausstellung, aber auch an Deinem Artikel, Sirius, ist, dass in beiden Fällen so unscharf auf diese Bewegung geblickt wird, dass keine sinnvollen Schlüsse mehr aus irgendwas zu ziehen sind. Dem schwulen Päderasten geht es nicht um den vorpubertären Knaben, sondern um Jugendliche. Damit ist er nach den inzwischen sich eingebürgerten Definitionen der Begriffe auch nicht pädophil, sondern hebe- und/oder ephebophil. Man sollte also diese ganze Bewegung heute - entgegen ihrer teilweisen damaligen Selbstbezeichnung als solche - nicht mehr Pädophilenbewegung nennen oder so tun als hätten da Pädophile für irgendwas gekämpft. Dass die Jugend schon immer ein Fixpunkt männlichen - besonders auch des homosexuellen - Begehrens war, lässt sich mit Blick auf Jahrtausende von künstlerischen Darstellungen von menschlichen Körpern kaum leugnen. Daher finde ich es auch falsch, im Bezug auf die Ausstellung von einer über Pro-C-Netzwerke zu sprechen. Auch die Kuratoren der Ausstellung machen einen schlechten Job, wenn sie das alles in einen Topf werfen. Dass Jugendliche ein ganz anderes sexuelles Erleben haben als Kinder, sollte jedem klar sein. Dem tragen sogar die Gesetze in Deutschland Rechnung, da sie sexuelle Handlungen ab 14 Jahren ja, wenn keine Zwangslage ausgenutzt wird, erlauben. Diese Dichotomie von Pro-C und Anti-C macht bei der Diskussion über das Begehren von Jugendlichen einfach keinen Sinn, weil gerade das doch die Phase des Übergangs ist, in dem es mannigfalige Schattierungen gibt und nicht nur Schwarz und Weiß.

Wenn es um Nacktbilder von Kindern geht, kann ich nur zur Vorsicht raten. Bei den Recherchen zu dem Beitrag habe ich folgende Darstellung im Abschlussbericht der Reformkommission zum Sexualstrafrecht gefunden:

Gemäß § 184b Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c StGB ist eine pornographische Schrift (§ 11 Abs. 3 StGB) kinderpornographisch, wenn sie die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines Kindes zum Gegenstand hat. Die Vorschrift erfasse auch schlafende Kinder. Der Tatbestand sei nicht auf Nahaufnahmen kindlicher Genitalien beschränkt. […] Ob die Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes sexuell aufreizend sei, müsse aus der Sicht eines durchschnittlichen Betrachters beurteilt werden. Es sei eine zweistufige Prüfung erforderlich: Zum einen müsse die Abbildung objektiv für einen Betrachter aus einschlägigen Kreisen zur sexuellen Stimulation geeignet sein und zum anderen müsse die Abbildung dem Täter zur sexuellen Verwendung dienen. Im Zuge der Prüfung könne dieselbe Aufnahme einmal strafrechtlich irrelevant sein (z. B. Nacktaufnahme des Kindes im elterlichen Besitz) und einmal strafrechtlich relevant, wenn die sexuelle Zweckbestimmung hinzutrete.

Bei Nacktbildern ist also nicht alleine ausschlaggebend, was auf einem Bild zu sehen ist, sondern auch, wie diese Aufnahme verwendet wird. Da bei Pädophilen die sexuelle Zweckbestimmung schnell angenommen werden wird (egal ob berechtigt oder nicht), folgt daraus für mich, dass für Pädophile Nacktaufnahmen von Kindern pauschal als Kinderpornografie gelten, auch dann, wenn es sich eigentlich um Aufnahmen handelt, die bei nicht-pädophilen Menschen problemlos und legal sind.

Cornelius

Es ist echt erschreckend, wie durch die Gesetzgebung und durch eine mediale Berichterstattung normale Urlaubsfotos von unbekleideten Kindern in einem Zusammenhang mit Missbrauchsdokumentationen gebracht werden. Während im letzteren Fall Kindern unermessliches Leid zugefügt wird und dann auch noch durch die Verbreitung im Netz der Missbrauch sich nochmal wiederholt, kann im ersteren Fall höchstens eine Urheberrechtsverletzung vorliegen, wenn das Bild ohne die Zustimmung des Kindes weiterverbreitet wird. Dieses Problem besteht aber bei allen Kinderbildern. Deshalb kann ich überhaupt nicht verstehen, warum diese Änderung des Gesetzestextes angeblich notwendig war. Vielmehr laufen dann Eltern in Gefahr, dass normale Fotos ihrer Kinder am Strand plötzlich kriminalisiert werden, denn wer definiert, was aufreizend ist oder nicht? Für manche ist ja schon jede Darstellung eines nackten Kindes "aufreizend" und es kann nicht sein, dass Nacktbilder von Kindern ohne sexuellen Kontext kriminalisiert werden.

Zyklopistische "kulturelle" aneignung der kinderrechtekultur durch woke cancel-culture - destruktions-projektion unsäglich bekannt aus der speziell deutschen geschichte und kein jota dazu gelernt.....

....aus ANGST davor- (noch nicht mal halb dem terror selbst entronnen und da schon wieder!) mit an den Pranger gestellt zu werden, das wäre wohl einfach zu phil verlangt

Deshalb notfalls halt über unbekannte, da öffentlich bestenfalls anonymisierte oder halt ganz vetot-geschwiegene leichen gehen, die diese kampagne produziert -

Statt die eindeutig faschistoide reduzierung der kinderliebenden auf rein biologische und biologistische Merkmale (Alter) nicht mitzutragen....

...kann wohl dem ausgang der geschichte nur dem letzten genickbruch verpassen, dem viele lesben/schwule "fröhlichen herzens" (völlig unabsichtlich) in die hände zu arbeiten scheinen

Henninger

Komisch! Ich habe mich selber auch für hebephil gehalten, weil ich dachte, damit wären Männer gemeint, die am Tresen viel heben könen: Ich hebe viel, rauche aber gar nicht! Danke für die Aufklärung!

Würde mich nicht wundern, wenn das nicht veröffentlicht wird, weil dieser Witz schon einen Bart hat!

HoffnungsLooser

" Und nicht zuletzt kann auch der Besitz von nicht wirklichkeitsnahem Material zumindest den Vorwand für eine Hausdurchsuchung bieten." , leider kann dies bestätigen. Meine Posts(2022) in einem Doll und 3DCG-Forum hatten eine Hausdurchsuchung zur Folge(2024). Die Bilder zeigten kindliche Schaufensterpuppen in obsönen Szenen. Es ist klar erkennbar dass es sich nicht um Sexdolls handelt, da sie keine primaren Geschlechtsteile besitzen. Der Vorwurf, die Bilder zeigen mich beim Geschlechtsverkehr mit meinen Puppen macht mich sprachlos. Wie kann man mit einem Gegenstand ohne Genitalien Geschlechtsverkehr haben? Rechtfertigt das eine Hausdurchsuchung bei einem schwerst depressivem, paranoid-schizophrenen Patienten, dem vom Gericht eine Betreuung + 25% Behinderungsgrad zugestanden wurde? Soziale Phobie und Depressionen erwirken eh meine Selbstisolation. Eigentlich verlasse ich meine "sichere Wohnung" nur um Nahrungsmittel einzukaufen, in der Regel kurz vor Ladenschluss. Mich als Gefahr für irgendwen(ausser für mich selbst) zu betrachten ist unbegreiflich. Das Verfahren steht noch aus. Leider muss ich vom Recht zu Schweigen Gebrauch machen. EINFACH NUR UNFASSBAR! Die Pychose war "nur" imaginäres Zwangsouting mit Verfolgungswahn und Angst vor dem Lynchmob und Folter. Suizidversuche würden meine Situation nur verschlimmern und ggf das nächste Leben auch. Ich wünsch mir nen 16-tonnen-gewicht...

Cornelius

Ein wirklich ausgezeichneter Artikel, Sirius, sehr informativ und gut geschrieben und mit vielen Anregungen zum Nachdenken! Ich hoffe nur, dass die Verfasser und Gestalter der Ausstellung Deine Kritik auch noch lesen, damit diese Thematik in zukünftigen Ausstellungen anders dargestellt wird.

Herr Zweifel

Stimme dem Autor/in zu,

Ergänzend möchte ich noch diese Frage stellen: Ist es nicht eher kontraproduktiv dem Schutz von Kindern gegenüber, wenn Darstellungen realem Missbrauchs und fiktivem "opferlosem", auf eine Stufe gestellt werden? Meiner Meinung nach, verharmlost und verhöhnt das gradezu Opferes realem Missbrauchs. Zudem sehe ich Ressourcen der Strafverfolgungsbehörden und Justiz vergeudet, welche sinnvoller in der Verfolgung "traumatisierender Täter/innen" aufgehoben sind, wo jeder Tag eher, an dem Opfer ihren Peiniger entzogen werden "reales Leid" verhindern kann. Solange "Pedos" sich mit Puppen beschäftigen sind reale Personen doch aus der Schusslinie Vielleicht gibt's demnächst ja "InterDOL", die Puppenpolizei, u.ä.. Besitzern zukünftige Straftaten gegen reale Personen zu unterstellen ist einfach nur grotesk. Die Gedanken sind frei. Vogelfrei

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Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Darauf, dass vieles von dem, was in der Ausstellung unter dem Schlagwort „Pädophilie“ behandelt wurde wenig mit der heutigen Definition von Pädophilie zu tun hat, bin ich doch eingangen. Ebenso, dass es etwas absurd wirkt, wenn in der Ausstellung zum Teil Sachen als höchstproblematisch präsentiert werden, die heute zumindest unter gewissen Umständen legal sind, oder als Teil der anerkannten deutschen Hochkultur öffentlich zelebriert wird. Den Begriff „Pro-C-Netzwerke“ halte ich am passensten, um die Aktivistengruppen zu beschreiben, auch wenn es den Begriff damals noch nicht gegeben hat. Es waren eben keine „Pädophilen-Netzwerke“, einmal weil es vielen gar nicht um vorpubertäre Kinder ging, und die Gruppen nicht repräsentativ für Pädophile waren und Anti-Cs und ihre Belange meist rausgemobbt wurden. Die Sache, welche die Gruppen gemeinsam hatten, war, dass sie sich für die Legalisierung von sexuellen Kontakten zu Jüngeren eingesetzt haben – also genau das, wofür wir heute den Begriff „Pro-C“ haben. Die Frage, wie weit sich „akzeptabler“ homosexueller Pro-C Aktivismus und inakzeptabler „pädosexueller“ Aktivismus überhaupt strikt trennen lassen, ist eine durchaus spannende Frage. Das unterschiedliche Schutzalter bei Hetero- und Homosexuellen Beziehungen wurde ja über viele Jahre genutzt, um gegen Homosexuelle zu diskriminieren. Die Idee, dass alle, welche die Herabsetzung des Schutzalters auf 14 gefordert haben heroische Kämpfer für die Gleichberechtigung waren, während alle, die noch tiefer gegangen sind verabscheungswürdige Demagogen waren, ist definitiv zu einfach, vor allem, da es diese strikte Trennung nicht so wirklich gegeben hat. Und anstatt eine Absenkung des Schutzalters bei Homosexuellen zu fordern, hätte man ja auch stattdessen eine Anhebung des Schutzalters bei Heterosexuellen fordern können, um die Gleichberechtigung herzustellen. Hier hätte ich mir auch mehr Selbstkritik seitens der Ausstellung gewünscht, anstatt sich einfach als Opfer von manipulativen Pädophilen zu inszenieren.
Was ich sehr schade finde, an der Ausstellung, aber auch an Deinem Artikel, Sirius, ist, dass in beiden Fällen so unscharf auf diese Bewegung geblickt wird, dass keine sinnvollen Schlüsse mehr aus irgendwas zu ziehen sind. Dem schwulen Päderasten geht es nicht um den vorpubertären Knaben, sondern um Jugendliche. Damit ist er nach den inzwischen sich eingebürgerten Definitionen der Begriffe auch nicht pädophil, sondern hebe- und/oder ephebophil. Man sollte also diese ganze Bewegung heute - entgegen ihrer teilweisen damaligen Selbstbezeichnung als solche - nicht mehr Pädophilenbewegung nennen oder so tun als hätten da Pädophile für irgendwas gekämpft. Dass die Jugend schon immer ein Fixpunkt männlichen - besonders auch des homosexuellen - Begehrens war, lässt sich mit Blick auf Jahrtausende von künstlerischen Darstellungen von menschlichen Körpern kaum leugnen. Daher finde ich es auch falsch, im Bezug auf die Ausstellung von einer über Pro-C-Netzwerke zu sprechen. Auch die Kuratoren der Ausstellung machen einen schlechten Job, wenn sie das alles in einen Topf werfen. Dass Jugendliche ein ganz anderes sexuelles Erleben haben als Kinder, sollte jedem klar sein. Dem tragen sogar die Gesetze in Deutschland Rechnung, da sie sexuelle Handlungen ab 14 Jahren ja, wenn keine Zwangslage ausgenutzt wird, erlauben. Diese Dichotomie von Pro-C und Anti-C macht bei der Diskussion über das Begehren von Jugendlichen einfach keinen Sinn, weil gerade das doch die Phase des Übergangs ist, in dem es mannigfalige Schattierungen gibt und nicht nur Schwarz und Weiß.
Wenn es um Nacktbilder von Kindern geht, kann ich nur zur Vorsicht raten. Bei den Recherchen zu dem Beitrag habe ich folgende Darstellung im Abschlussbericht der Reformkommission zum Sexualstrafrecht gefunden: Gemäß § 184b Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c StGB ist eine pornographische Schrift (§ 11 Abs. 3 StGB) kinderpornographisch, wenn sie die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines Kindes zum Gegenstand hat. Die Vorschrift erfasse auch schlafende Kinder. Der Tatbestand sei nicht auf Nahaufnahmen kindlicher Genitalien beschränkt. […] Ob die Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes sexuell aufreizend sei, müsse aus der Sicht eines durchschnittlichen Betrachters beurteilt werden. Es sei eine zweistufige Prüfung erforderlich: Zum einen müsse die Abbildung objektiv für einen Betrachter aus einschlägigen Kreisen zur sexuellen Stimulation geeignet sein und zum anderen müsse die Abbildung dem Täter zur sexuellen Verwendung dienen. Im Zuge der Prüfung könne dieselbe Aufnahme einmal strafrechtlich irrelevant sein (z. B. Nacktaufnahme des Kindes im elterlichen Besitz) und einmal strafrechtlich relevant, wenn die sexuelle Zweckbestimmung hinzutrete. Bei Nacktbildern ist also nicht alleine ausschlaggebend, was auf einem Bild zu sehen ist, sondern auch, wie diese Aufnahme verwendet wird. Da bei Pädophilen die sexuelle Zweckbestimmung schnell angenommen werden wird (egal ob berechtigt oder nicht), folgt daraus für mich, dass für Pädophile Nacktaufnahmen von Kindern pauschal als Kinderpornografie gelten, auch dann, wenn es sich eigentlich um Aufnahmen handelt, die bei nicht-pädophilen Menschen problemlos und legal sind.
Cornelius zu Schmetterlingseffekt
Es ist echt erschreckend, wie durch die Gesetzgebung und durch eine mediale Berichterstattung normale Urlaubsfotos von unbekleideten Kindern in einem Zusammenhang mit Missbrauchsdokumentationen gebracht werden. Während im letzteren Fall Kindern unermessliches Leid zugefügt wird und dann auch noch durch die Verbreitung im Netz der Missbrauch sich nochmal wiederholt, kann im ersteren Fall höchstens eine Urheberrechtsverletzung vorliegen, wenn das Bild ohne die Zustimmung des Kindes weiterverbreitet wird. Dieses Problem besteht aber bei allen Kinderbildern. Deshalb kann ich überhaupt nicht verstehen, warum diese Änderung des Gesetzestextes angeblich notwendig war. Vielmehr laufen dann Eltern in Gefahr, dass normale Fotos ihrer Kinder am Strand plötzlich kriminalisiert werden, denn wer definiert, was aufreizend ist oder nicht? Für manche ist ja schon jede Darstellung eines nackten Kindes "aufreizend" und es kann nicht sein, dass Nacktbilder von Kindern ohne sexuellen Kontext kriminalisiert werden.