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Noch als Ergänzung. In der Berichterstattung über Shein waren auch Sexpuppen im Anime-Style zu sehen. Folgt man also dieser Logik müsste auch Hentai EU-Weit verboten sein, was es aber nicht ist und auch in der Überarbeitung ausgeschlossen wird, da man sich nur auf "realistische Inhalte" bezieht. INHOPE hatte das kritisiert und ein Verbot von Texten, Comics usw. gefordert.

Nach Richtlinie 2011/93/EU ist der Verkauf von Kindersexpuppen jetzt schon EU-weit verboten.

Nein, das ist falsch. Der Begriff "realistische Darstellung" ist nicht eindeutig definiert, weshalb in Deutschland selbst der Besitz fotorealistischer Inhalte nicht strafbewehrt ist, wenn erkennbar ist das es nicht echt ist (bspw. Eine Puppe in sexueller Pose, oder ein Videospiel etc.). Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages kam auch zu diesem Ergebnis und in Finnland sind diese Puppen legal. In den Niederlanden hat man im Gesetzgebungsprozess festgestellt das es nicht unter Unionsrecht fällt.

Eine Puppe beinhaltet und verkörpert zwar bspw. "realistische Geschlechtsorgane", aber beschränkt sich nicht auf diese. Ansonsten müssten auch Medizinpuppen und andere Objekte darunter fallen. Was in einigen Ländern "KiPo" ist, heißt nicht das es auch EU-weit KiPo ist. Der DSA greift hier, weil dieser auch nationale Vorschriften erfasst. Frankreich kann also aufgrund ihrer nationalen Gesetze den Handel von Produkten EU-weit einschränken lassen, obwohl es in Finnland bspw. legal ist.

Nach Richtlinie 2011/93/EU ist der Verkauf von Kindersexpuppen jetzt schon EU-weit verboten. Kindersexpuppen werden in der Richtlinie zwar nicht explizit erwähnt, fallen laut Definition aber unter Kinderpornografie (wie in Frankreich auch, weshalb sich Käufer der Shein-Puppe dort tatsächlich strafbar gemacht haben, obwohl es in Frankreich kein direktes Gesetz gegen Kindersexpuppen gibt).

Nach dem DSA kann Shein unter Umständen zur Verantwortung gezogen werden, wenn Drittanbieter über ihren Marktplatz illegale Produkte verkaufen. Soweit ich die Situation verstehe, geht es in der Abstimmung um keine konkrete Gesetzesänderung, sondern vor allem darum die EU-Kommission aufzufordern, entsprechende Ermittlungen einzuleiten. Schon letzte Woche haben Parlamentarier eine entsprechende Prioritätsfrage an die Kommission gestellt.

Die EU will kindliche Sexpuppen jetzt offiziell verbieten bzw. sieht sie bereits als illegal an. Hier direkt vom EU-Parlament:

https://www.europarl.europa.eu/news/en/agenda/briefing/2025-11-12/5/shein-scandal-protecting-eu-consumers-from-illegal-products-online

Eine Abstimmung findet vom 24.11.2025 - 27.11.2025 statt, wo eine öffentliche Stellungnahme zu dem Handel solcher Sexpuppen bezogen wird, wo dann auch mit Sicherheit betont wird das solche Produkte nicht in der EU angeboten werden dürfen und ggf. weitere Maßnahmen folgen. Die Abgeordneten sehen solche Produkte als nicht dem EU-Recht vereinbar.

"Manche Rocker- oder Bikergruppen, die durch Kriminalität oder Gewalt auffallen, präsentieren sich zugleich als Kämpfer gegen Kinderschänder – etwa unter dem Banner von „Bikers Against Child Abuse“. Psychologisch wirkt das wie ein Versuch, die eigene moralische Ambivalenz zu überdecken: ein Bedürfnis, das Böse außerhalb von sich selbst zu verorten, um die eigene Schattenseite nicht anerkennen zu müssen."

Rocker-/Bikergruppen sind meist autoritär-hierarchisch organisiert und hegen - nicht immer- aber auffallend oft auch ein rechtsdrehendes oder zumindest konservatives Rollen- und Gesellschaftsbild, in dem "Männlichkeit", "Ehre", "Treue" und "Bruderschaft" martialisch glorifiziert werden und Homosexualität verachtet wird (ähnlich wie bei so manchem Fußballhooligan). Ich würde vermuten, dass es einfach Teil ihres Selbstverständnisses bzw. ihres Wertekanons ist, "Schwuchteln" zu verabscheuen und "Kinderschä...." zu jagen.

Btw: Glücklicherweise findet die reaktionäre Bezeichnung "Kinderschänder" in den Medien immer weniger Verwendung. Anscheinend hat sich langsam herumgesprochen, dass die Bezeichnung "Kinderschänder", Betroffene von sexuellem Kindesmissbrauch, als "Geschändete", also "entehrte Sonderlinge" abstempelt.

Immer mehr Menschen sind gegen Symbole die mit X asoziiert werden und nur nicht gegen die eigentliche Sache. Ein sehr guter Artikel über die aktuelle Puppen"debatte", welcher von mehreren Medien veröffentlicht wurde ist dieser von Thomas Knapp:

https://www.counterpunch.org/2025/11/05/against-moral-panic-or-dolls-arent-real-kids/

Es ist daher seltsam, dass so viele Gegner von Kindesmissbrauch sich auch für Gesetze einsetzen, die die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass jemand mit solchen Neigungen diese auch auslebt, anstatt sie zu verringern.

Heutzutage scheint die öffentliche Meinung – gefolgt von der Haltung der Gesetzgeber und Strafverfolgungsbehörden – weitgehend von moralischer Panik getrieben zu sein. Viele Menschen wollen nicht nur die tatsächlich schädliche Aktivität X unterbinden, sondern auch, dass die Regierung alles unterbindet, was den „Ekel-Faktor” auslösen könnte, der mit dem Sehen, Hören oder Nachdenken über Themen im Zusammenhang mit Aktivität X verbunden ist.

Es fällt auf, dass manche Menschen ihren Hass auf gesellschaftlich verachtete Gruppen – etwa auf Kinderschänder – mit einer fast leidenschaftlichen Intensität äußern. Psychologisch betrachtet geht es dabei oft um mehr als um moralische Empörung. Diese Haltung bietet eine Möglichkeit, sich selbst als moralisch überlegen zu erleben – als jemand, der „auf der richtigen Seite“ steht.

Hinter solch demonstrativer Empörung steckt nicht selten ein stilles Bedürfnis nach Selbstaufwertung. Wenn das eigene Leben wenig Raum für Anerkennung, Bildung oder Erfolg bietet, kann moralische Verurteilung zu einem Ersatz dafür werden: ein Weg, sich als „besserer Mensch“ zu fühlen, ohne tatsächlich etwas an der eigenen Situation ändern zu müssen. Der Hass wird zur Bühne für Selbstbestätigung.

Interessanterweise findet man dieses Muster auch in Milieus, die selbst gesellschaftlich am Rand stehen. Manche Rocker- oder Bikergruppen, die durch Kriminalität oder Gewalt auffallen, präsentieren sich zugleich als Kämpfer gegen Kinderschänder – etwa unter dem Banner von „Bikers Against Child Abuse“. Psychologisch wirkt das wie ein Versuch, die eigene moralische Ambivalenz zu überdecken: ein Bedürfnis, das Böse außerhalb von sich selbst zu verorten, um die eigene Schattenseite nicht anerkennen zu müssen.

So zeigt sich: Wo moralische Empörung am lautesten auftritt, liegt oft ein stiller innerer Konflikt darunter – der Wunsch, gut zu sein, ohne sich selbst zu hinterfragen.

Die Entscheidung wird echt spannend wegen der Begründung. In der damaligen Tagebuch-Entscheidung ging es um die Frage ob niedergeschriebene Worte mit höchstpersönlichem Charakter zum "Kernbereich privater Lebensgestaltung" und somit zum absoluten Schutzbereich gehören.

Leider konnte sich das Gericht nicht einigen. Es kam zu einer 4 VS. 4 Entscheidung. Daher findet man in der Entscheidung einfach nur beide Meinungen niedergeschrieben, wobei eine Seite argumentiert hat das sobald etwas verkörpert wird und somit das "innere Erleben" ist es auch nicht mehr Teil des Kernbereichs. Die Gegenseite sah das nicht so, da eine private Auseinandersetzung auch durch Verkörperungen das "innere ich" erst für das "äußere Ich" sichtbar macht und für das Menschsein essenziell ist.

Bei den Sexpuppen sind es ja Objekte, so dass man lt. einem Teil der Richter davon ausgehen muss das der Betroffene wissentlich das Risiko einer Offenbarung akzeptiert und somit den Kernbereich verlassen hat. Diese Frage wird daher auch dort eine Rolle spielen, da sie durch den Patt offen ist.

Ja das hoffe ich sehr, denn wenn das Verbot besteht dann werde ich alles daran setzen dieses Land zu verlassen. Geld ist hier zum Glück kein Problem. Glaube aber das hat auch was mit dem Richterwechsel zu tun, denn heute wurde eine Senatsentscheidung des zweiten Senats veröffentlicht und diese fand ohne die zwei neuen Richterinnen statt.

Man kann das aber vielleicht auch als Zeichen werten, dass das BVerfG die Sache gewissenhaft prüft und nicht einfach der moralischen Empörung der Massen folgt.

Habe leider keine guten Nachrichten für die Verfassungsbeschwerden:

Sehr geehrter Herr X,

die Verfahren befinden sich in Bearbeitung. Der weitere Verfahrensgang ist nicht konkret absehbar. Es kann jedoch mitgeteilt werden, dass die Verfahren voraussichtlich nicht mehr in diesem Jahr abgeschlossen werden.

Mit freundlichen Grüßen X

Pressestelle Bundesverfassungsgericht Schlossbezirk 3 · 76131 Karlsruhe Tel.: +49 721 / 9101 – 389 Fax: +49 721 / 9101 – 382 E-Mail: presse@bundesverfassungsgericht.de

Das macht mich gerade echt traurig.

Hier auch noch einmal die Information das ein Ausleben durch Fantasien, Fiktion und Sexpuppen nicht unter die ICD-11 Definition von "Ausleben" fällt:

Legt man dies als Maßstab an, sollte Selbstbefriedigung zu Fantasien oder Gedanken nicht unter störungsrelevantes Ausleben fallen, aber auch Verhalten wie die Nutzung von kindlichen Sexpuppen würde das Kriterium des „Sozialversagens bezogen auf durchschnittlich erwartbare Partnerinteressen“ mangels belebter Partner:innen nicht erfüllen. Für die anderen genannten Verhaltensweisen ist dagegen der Aspekt der Verletzung „durchschnittlich erwartbarer Partnerinteressen“ deutlich.

Das sollte wichtig sein falls jemand meint wegen so einem Verstoß mit einer Störung diagnostiziert zu werden.

Wir befinden uns in Ende 2025 was bedeutet das die Entscheidung jederzeit veröffentlicht werden kann. Persönlich sehe ich es als ein Geschenk das gerade jetzt die Debatte wieder entfacht und unzählige Artikel auftauchen, denn dadurch entfacht eine positive Entscheidung eine noch viel stärkere Wirkung und Autorität. Den von Jugendschutz.net finde ich interessant, da dieser eine Stellungnahme von KTW aus 2021 verlinkt, obwohl sämtliche empirische Studien ganz klar die Ventiltheorie unterstützen.

Ich finde dieses verschweigen von (neuen) Tatsachen einfach nur schlimm.

https://www.jugendschutz.net/themen/sexualisierte-gewalt/artikel/kindliche-sexpuppen-bei-shein

In einem TAZ-Artikel, welchen ich für sehr sachlich und neutral formuliert hielt (bis auf eine Ausnahme) wurde Kritik an dem Verbot von KI-Inhalten erwähnt und auch die laufenden Verfassungsbeschwerden gegen §184l StGB als Zeichen dafür das es umstritten ist. Das ist m. E. der Erste Mainstream-Artikel der diese Beschwerden erwähnt.

Bei dem Autor (Christian Rath, Vorstand der Juristenpressekonferenz Karlsruhe) habe ich mich persönlich bedankt und er hat die Kritik und das Lob auch angenommen und ist sehr an den laufenden Verfassungsbeschwerden interessiert. Habe ihn daher einige Informationen gegeben und auf "Gegen das Puppenverbot" verwiesen.

Soweit ich weiß, behält sich das BVerfG, in Grundrechtsfragen, die letztinstanzliche Rechtsprechung vor, wodurch sichergestellt werden soll, dass das Schutzniveau des dt. Grundgesetzes, nicht durch EU-Recht ggf. unterschritten wird. Es bleibt also spannend.

"Man regt sich aber lieber über ein Stück Plastik auf. Ich verstehe die Welt nicht mehr." - Ja, so sind viele Menschen nunmal, wenn es um Themen geht, die ihnen besonders auf emotionaler Ebene "heilig" und "unantastbar" erscheinen. Die sehen das Stück Plastik vielleicht symbolisch als sexuellen Übergriff auf ein echtes Kind bzw. auf ihr echtes Kind und flippen dann aus. So ähnlich, wie die Verbrennung eines religiösen Buches, in manchen Kulturkreisen zu Mord und Totschlag führt, obwohl es sich dabei faktisch nur um bedrucktes Papier mit Märchengeschichten handelt. Rational ist das alles nicht zu erklären.

Vielen Dank für den Einblick in diese wichtige Studie. Ich habe mich schon lange gefragt, was da wohl drinnen steht. Alle anderen Studien zum Thema sind ja frei zugänglich.

Das Puppenthema kocht gerade wieder hoch, weil ein chinesisches Unternehmen in Frankreich solche Puppen angeboten hat. Jetzt fordert Frankreich das die EU gegen dieses Unternehmen vorgeht. Könnte also auch damit enden das entprechende Puppen explizit und unmissverständlich in die anstehene Reform aufgenommen werden. Ein Abgeordneter hatte das in der Entwurfsfassung auch so gefordert.

Das BVerfG wäre im Prinzip machtlos, wenn sowas zum Unionsrecht wird und dem EGMR vertraue ich noch viel weniger. Wäre daher wünschenswert wenn endlich mal das Urteil kommt, so dass DE solch ein Gesetz faktisch nie umsetzen kann, auch wenn es Anwendungsrang finden würde.

Die Schweiz (SRF) hat ebenfalls darüber berichtet und verteufelt die Puppen nicht sondern gibt ganz neutral die beiden Standpunkte wieder und das man je nach Person den Nutzen einer Puppe abschätze.

Hier möchte ich auch anmerken das in Frankreich der Film "Cuties" gedreht wurde, welche viele als Missbrauch empfinden und in einigen Ländern auch entsprechend eingestuft und verboten wurde. Man regt sich aber lieber über ein Stück Plastik auf. Ich verstehe die Welt nicht mehr.

Das Argument hat sowieso kein Sinn ergeben. Stell dir vor man würde bei einem Vergewaltiger hervorheben das dieser Pornos konsumiert hat.

Ein Missbrauchstäter kann eben auch KiPo konsumieren UND missbrauchen. Das heißt nicht das sowas ihn dazu verleitet hat. Es ist eig. seit Jahrzehnten wissenschaftlicher Konsens das Hands-Off-Täter sogat eher resilienter sind und seltener Kinder missbrauchen. Aus diesem Grund kann fiktives Material gar nicht "Hemmschwellen" senken.

Das Stigma erschwert aber die Wahrbeit dermaßen, weil Aufklärung = Verharmlosung.

Viele Fälle gibt es in dem Bereich wirklich nicht, ich habe hier die Zahlen für das letzte Jahr einmal aufgearbeitet. Darin steckt allerdings auch schon ein Betrug: während der Parlamentsdebatten zum Verbotsvorschlag wurden Staatsanwälte zitiert, die behaupteten, dass in Ermittlungsverfahren wegen Missbrauch ständig auch Kindersexpuppen gefunden werden. Daraus wurde dann abgeleitet, dass Puppen wohl zu Missbrauch führen würden (ein logischer Fehlschluss, selbst wenn die Annahme gestimmt hätte) und Handlungsdruck aufgebaut, warum bei dieser Masse an Fällen, gegen die man damals nichts tun konnte, ein Verbot unbedingt notwendig und wichtig sei. Die Realität zeigt, dass weit über 99% aller Missbrauchstäter gar keine Puppen besitzen und es sich in der Tat um ein absolutes Randphänomen handelt.

Signale statt sachliche Argumente

Je länger Puppen verboten sind, desto mehr wird das Puppenverbot zum Teil einer Norm, die so natürlich und offensichtlich erscheint, dass sie keiner Begründung mehr bedarf.

Wahre Worte. Habe mir gerade erst den aktuellen Podcast der LTO angehört und genau dort wurde auch als ein Gegenargument auf eine Äußerungsstraftat folgendes geäußert: "Wir haben diese Verbote schon seit Jahrzehnten und was für ein Signal würde eine Lockerung denn senden? Ich denke nicht das es uns ohne diese Verbote besser ergangen wäre"

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Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Wenn es wenigstens so wäre, dass es keine echten Probleme mehr für Kinder hierzulande gibt. https://www.zeit.de/politik/deutschland/2025-12/statistisches-bundesamt-kindeswohlgefaehrdung-hoechststand-gxe :( Aber klar, Puppen sind das drängendste Problem aktuell.
Das sehe ich genauso. Leider. Die hauptberuflichen Kinderschützer müssen zwangsläufig ständig neue "Gefahren" lokalisieren und dann zum Kampf gegen diese aufrufen. Wären sich alle einig, dass heute Kinder sicherer leben als jemals zuvor, dann wären sie ja sofort arbeitslos, müssten sich einen anderen Job suchen und dort vielleicht richtige Arbeit leisten. In der Politik ist es das gleiche Spiel. Die Gesetzgeber sind auch ständig darauf angewiesen, dass sie neue Gefahren für den "anständigen" Bürger lokalisieren und diese dann mit neuen Gesetzen (=neue Verbote) bekämpfen. Ansonsten könnten die Bürger anfangen zu hinterfragen, ob man wirklich so viele hochbezahlte Gesetzgeber finanzieren muss. Deshalb hören die Politiker auch lieber auf solche Kinderschutzorganisationen die ständig nach neuen Verboten rufen, als auf die Wissenschaftler, die gar keine Gefahr in den Puppen und anderen Ersatzmaterialien sehen. Solange dieser Teufelskreislauf nicht durchbrochen wird, wird es auch ständig immer neue Verbote geben. Es geht nicht mehr nur um Deutschland. Die ganze Welt schaut im Moment auf das Puppenthema. Und dort gibt es unabhängige, wissenschaftliche Studien, die gegen ein Verbot sprechen. Das ist gut für uns. Ob das ausreichen ist und ob sich die Vernunft durchsetzen wird, weiß ich nicht. Aber der Ausgang wird entscheiden, wie unsere Zukunft aussieht. Das ist zumindest meine Meinung.
Also ich traue grundsätzlich erstmal jedem zu, zwischen "Sein" und "Tun" unterscheiden zu können. Gerade beim Thema Pädophilie können das viele Leute aber offensichtlich nicht. Daher kann ich mir schon vorstellen, dass man zu dem Schluss gekommen ist, dass die Verankerung der pädophilen Sexualpräferenz im AGG, für den Arbeitgeber eine unzumutbare Bürde darstellen würde, da u. U. gravierende Nachteile, hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit, erwartbar wären, wenn er einen (dann vom AGG geschützten) Arbeitnehmer mit pädophiler Sexualpräferenz beschäftigt. Dafür gibt es meiner Meinung nach keine realistischen Anhaltspunkte, weil sich niemand gegenüber der Kundschaft als pädophil outen würde. Ein Outing innerhalb eines Teams kann aber durchaus realistisch sein (wenn auch sehr selten), wenn sich ein pädophiler Arbeitnehmer entscheidet, dass er z. B. Kollegen über das Thema Pädophilie aufklären möchte. Aber das würde ja im Normalfall - wenn nicht irgendein Kollegenschwein das dann öffentlich macht - innerhalb des Belegschaft bleiben, und somit auf die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens keinen Einfluss haben. Vielleicht bin ich mittlerweile auch einfach zu zynisch gegenüber Gesellschaft und Politik geworden, aber ich glaube wirklich, dass der Ausschluss aus dem AGG entweder wirklich auf dem Vorurteil basiert, Pädophile würden mit Diskriminierung grds. nur das Verbot von SmK meinen, oder einfach die Tatsache, dass, wie du sagtest, Pädophile als "lowest lifeform" angesehen werden, gegen die guten Gewissens diskriminiert werden darf.
Ein pädophiler Mitarbeiter darf auch heute schon nicht allein wegen seiner Neigung gekündigt werden. Zumindest ist das heute so wenn er überhaupt nicht mit Kindern zu tun hat. Oft bietet der Arbeitgeber diesen Mitarbeitern dann aber einen Aufhebungsvertrag mit einer Abfindung an, da es das Betriebsklima schadet.
@Kitsune Das Problem ist das hunderte Kinderschutzorganisationen bereits heute immer auf ihre "internen Studien" bzw. "Erfahrungen" verweisen. Das sind zwar alles keine empirischen Statistiken aber aufgrund der Menge und der Stigmatisierung setzen sie sich eben trotzdem durch. Aktuell höre ich eine Legalisierung fiktiver Inhalte von beiden Seiten (Kinderschutzorganisation und Experten) nur in der Schweiz, aber auch nur streng reguliert und in einer Therapie eingebettet.