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Das BVerfG hat selber keine Befugnis, Gesetze zu erlassen, sondern kann nur bestehende auf Verfassungskonformität prüfen (wie hier geschehen). Die Argumentation des Senats enthält dabei durchaus auch die direkte Aufforderung, weitere Ersatzmaterialien zu kriminalisieren, denn: " Den Staat trifft deshalb die besondere Pflicht, die Selbstbestimmung von Kindern zu schützen, indem er verhindert, dass Kinder zum Instrument und Objekt der Sexualität von Erwachsenen wer- den." Jedenfalls wird aus der Argumentation im Urteil recht eindeutig, dass der Kriminalisierung von Texten und Zeichnungen von Seiten des BVerfG nichts im Wege stehen wird. Falls, oder eher wenn der Gesetzgeber ein entsprechendes Gesetz in die Wege leitet, wird er sich auf dieses Urteil berufen können.

Zwecks Unterstützung kannst du es per Mail bei team@gegen-das-puppenverbot.de versuchen.

Ein Punkt, der im Urteil nicht besprochen wurde:

Was ist die Begründung dafür, dass Zeichnungen zu besitzen legal ist, während Puppen zu besitzen eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahre bedeutet?

Der Text der Verfassungsbeschwerde ist soweit ich weiß nicht öffentlich. Mich würde interessieren, ob die Verfassungsbeschwerde diesen Punkt erwähnt hat oder was die Gründe waren, nicht nach diesen verschiedenen rechtlichen Maßstäben für Zeichnungen und Puppen zu fragen.

Insbesondere wurde die Verbreitung von Zeichnungen in kleinen Gruppen nicht unter Strafe gestellt, weil der Gesetzgeber davon ausgegangen ist, dass solche Zeichnungen ein geringes Risiko dafür haben, dass Konsumierende dadurch zu Begehung von Straftaten motiviert werden. Deshalb wurde auch die Verbreitung von Zeichnungen innerhalb kleiner Gruppen nicht verboten.

Das Verfassungsgericht kann natürlich sagen, dass es dem Gesetzgeber freisteht, ohne ersichtlichen Grund diese total verschiedenen Gesetzte für Zeichnungen (und Texte) vs. Puppen zu erlassen, aber es wäre schön gewesen, wenn es durch die Verfassungsbeschwerde gezwungen worden wäre, auf darauf einzugehen.

Zeichnungen und Texte können zudem auf sehr einfachen Weg online verbreitet werden, vor allem da in vielen Ländern (z.B. USA) diese mehr oder weniger legal sind. Das heißt, wenn angeblich laut Verfassungsgericht "Objektifizierung" und "Normalisierung" ein berechtigter Grund für ein Verbot sei, dann müssten Zeichnungen als noch viel gefährlicher eingestuft werden als Puppen, welche schließlich nicht einfach durch ctrl + c kopiert und verbreitet werden können, sondern viel Zeit und Geld für die Herstellung benötigen.

Oder anders gesagt, wenn Zeichnungen auf vielen sozialen Medien einfach zugänglich sind, da diese sozialen Medien im Ausland sind, wo solche Zeichnungen legal sind, dann sind im Vergleich dazu Puppen nichts weiter als ein Tropfen im Ozean. Diesen Tropfen zu verbieten mit der Begründung, dass die Gefahr besteht nass zu werden, erscheint etwas lächerlich.

Außerdem hätte ich gerne gesehen, was das Verfassungsgericht zu einer seiner frühreren Entscheidungen, der Mützenbacher-Entscheidung von 1990 sagt. Dort wurde explizit ein Roman mit Kapiteln, in welchen Kinderprostitution vorkommt als legal erklärt. Das Urteil stellte fest, dass Werke sowohl Kunst als auch Pornographie sein können und dass Kunstfreiheit für solche Werke gilt (solange jedenfalls wie keine echten Kinder teil des Werkes sind). Das Urteil damals berief sich auf frühere Entscheidungen, in denen Kunst sehr weit definiert wurde. Wichtig ist nicht, dass ein Werk mit viel Sorgfalt oder Talent hergestellt wurde, sondern dass die Form des Werkes künstlerisch ist, d.h. Text auf Papier oder Farbe auf Leinwand erfüllt diese Voraussetzungen, egal was auch der Text oder die Farbe darstellt. Puppen sollten demenstprechend höchstwahrscheinlich auch als Kunst aufgefasst werden.

Auch wenn hier jetzt viel übers Auswandern gesprochen wurde (mich eingeschlossen), so würde ich mir trotzdem wünschen wenn man ein Weg zum EGMR geht. Sonst geht dieses Thema glaube ich für immer unter. Ein negatives EGMR-Urteil würde auch Experten aus anderen Ländern zum sprechen bringen.

Ich würde eine Klage auch finanziell unterstützen.

Daran erkennt man halt das versucht wurde es abzulehnen. Anders kann man dieses lächerliche Vorgehen nicht erklären...

Wenn man tatsächlich Sorge um die Grundrechte der Beschwerdeführer gehabt hätte, dann hätte man solche Quellen hinterfragt. Dann hätte man ein Gutachten eingeholt. Wenigstens eins. EIN EINZIGES. Diese Entscheidung sollte JEDEM angst machen.

Absolut. Ich finde es schon wild, dass RTL und SAT.1 in einem Urteil des BVerfG als Quelle zitiert werden, aber mehr noch, dass diese Quellen mehr Gewicht bekommen haben als mehrere peer-reviewte wissenschaftliche Studien.

Bei den Sachverständigen dasselbe: die eine Sachverständigenmeinung von Bussweiler, die das Verbot befürwortet hat wird höher gewertet als die restlichen fünf, die dem Verbot ablehnend gegenüber standen. Und das, obwohl mit ein wenig Recherche leicht zu sehen ist, dass die Aussagen aus Bussweilers Stellungnahmen (dass Puppen angeblich ständig bei Missbrauchstätern zu finden seien) gar nicht stimmen kann.

@Sirius

Und das müssen viele verstehen. Das Urteil wird noch zu weit mehr Unrecht führen. Ich weiß zumindest das es auch Sachverständige im Bundestag gab, die gefordert haben das man Gewaltpornographie im Besitz verbieten müsse um "Erwachsene zu schützen".

Jetzt haben sie eben auch einen Beschluss vom BVerfG der nicht-konsensuale Fantasien explizit als strafwürdig sieht.

@Sirius

Es ist ehrlich gesagt gruselig das die zentralen "Quellen" vom BVerfG irgendwelche persönliche Meinungen im Privatfernsehen sind. Die Meinung von Beier zählt mehr als die ganzen Studien die sie dort auflisten und das Gegenteil suggerieren. Sie konnte keine einzige Studie nennen, die eine Gefahr auch nur nahelegte.

Das Gericht ist für mich gestorben.

Nein, Offenloch weist selbst darauf hin, dass Sexualität nicht in den Kernbereich fällt, wenn mit der sexuellen Handlung in die Rechte Dritter eingegriffen wird. Sein Argument ist, dass dies bei Puppen offensichtlich nicht der Fall ist. Selbst, wenn Puppen ein Missbrauchsrisiko steigern würden, wäre der Missbrauch immer noch eine eigene Handlung, die eine eigene Entscheidung voraussetzt und keine unmittelbare Folge der Puppennutzung. Die Puppennutzung selber hat also keinen hinreichenden Sozialbezug, der sie aus dem Kernbereich ausnehmen würde, und ist analog zu sehen mit dem verbieten "böser Gedanken".

Ich glaube, du überschätzt unseren Einfluss. Puppen wurden nicht verboten, weil wir uns dafür eingesetzt haben, sondern weil angeblich eine Puppe in Bergisch-Gladbach gefunden wurde und ein Riesenskandal daraus gemacht wurde. Auf EU-Ebene wird ein Puppenverbot auch nicht wegen uns diskutiert, sondern wegen des Shein-Skandals. Und das aktuell diskutierte Verbot von KI-generierter Kinderpornografie hat auch nichts mit uns zu tun, sondern ist Resultat der Skandale um sexualisierte Deepfakes auf X und um Collien Fernandez, was natürlich wieder mal auf uns reduziert wird.

Wer tatsächlich alles schlimmer macht, ist KTW. Ohne KTW und die fachlich nicht haltbaren Aussagen über Puppen, die Beier und Quendler-Adamo mal im Privatfernsehen von sich gegeben haben, hätte sowohl der Gesetzgeber als auch das BVerfG eine Rechtfertigung weniger für das Verbot gehabt.

Ich finde es wirklich komplett unter aller Sau, dass du die wenigen Personen, die versuchen, etwas an der Situation Pädophiler zu verbessern, jetzt dafür (mit-)verantwortlich machst, dass sich unsere Situation immer weiter verschlechtert. Dass sich diese verschlechtert, liegt u. a. an den großen Missbrauchsfällen der vergangenen Jahre, der politischen Instrumentalisierung selbiger sowie dem Rechtsruck, der sich in ganz Europa und auch in Deutschland bemerkbar macht.

Dass unsere Versuche der Aufklärung, die ja aufgrund der Tatsache, dass wir überall ausgesperrt werden, nur sehr eingeschränkt möglich waren, daran (Mit-)Schuld sein sollen, halte ich einerseits für absolut unrealistisch und andererseits würde dies ja die Notwendigkeit einer Veränderung nur umso mehr untermauern, wenn der reine Hinweis auf unsere Existenz schon als Bedrohung wahrgenommen wird.

Das Gleiche gilt im Übrigen auch für LGBTQ-Veranstaltungen. Diese wären gar nicht nötig, wenn queere Menschen tatsächlich gesellschaftlich akzeptiert wären. Dass sich Menschen darüber aufregen, weil sie "das nicht sehen" wollen, unterstreicht die Notwendigkeit ja nur umso mehr.

Mal eine Verständnisfrage. Kann es sein das mit der Meinung v. Offenloch jedes Material (inkl. reales) im Besitz hätte legalisiert werden müssen?

Er spricht davon das Masturbation zum Kernbereich gehört. In das Masturbationsverhalten darf man nicht eingreifen, auch wenn gewichtige Interessen vorliegen, "auch nicht ein bischen". Es darf keine Abwägung geben. Basta.

Kann es sein das eben dieser Umstand es für die Richter unmöglich gemacht hat das anzuerkennen? So ein Kernbereich kann daher auch alles andere mit runterziehen.

Euer Aktivismus macht alles nur schlimmer, weil er als aufdringlich empfunden wird. Genau so wie viele - auch Betroffene - kein Fan vom CSD oder anderen LGBT-Veranstaltungen sind. Die meisten möchten das nicht sehen.

Je mehr versucht wurde Sichtbarkeit herzustellen, umso aufdringlicher empfanden das die Menschen. Sie sehen das quasi als eine "Bedrohung", die gerade aufkommt. Irgendwelche Idioten im stillen Kämmerlein schenkt man widerum keine Beachtung, weil es nicht geht.

Früher gab es überall Artikel von großen bekannten Webseiten, die sich gegen Verbote von Fiktion aussprachen. Diese Verknüpfung mit "Fiktion" und "Pädophilie" gab es nicht in diesem Maße. Leute dachten das "Pädophilie" immer echte Kinder und missbrauch betrifft. Ihr zeigt den Leuten, das ihr bock drauf habt, also muss es weg. Das ist irgendwo ironisch. Jedenfalls war das die Zeit und deswegen konnten auch Pädos daran teilnehmen, weil man es nicht als Pädo sah.

PewDiePie und andere große YouTuber hatten auf ein bestimmten Hentai "reagiert"....heute unmöglich.

Je nachdem was für ein Beruf man aktuell hat, und wenn man nicht vorbestraft ist, dann kann man relativ leicht nach Taiwan auswandern. Der Antrag dauert auch nur 30-60 Tage und dann ist er durch. Man kann es also einfach mal probieren. Hier sollte man dann einfach das 3-jährige Visum nehmen, weil man nach 3-Jahren permanenter Aufenthalt sich einbürgern lassen kann.

Einfach mal nach "Taiwan Gold Card" suchen. Es gibt da auch das "Employment PASS Card" Programm was dann für Lehrer oder so interessant ist. Die haben da sehr ausführliche Anleitungen und ein Support der sehr schnell unterstützt.

KiH und WsaM waren Versuche, die Gesellschaft aufzuklären und "von unten" zu ändern. Das Ergebnis ist, dass wir so ziemlich überall aus dem Diskurs ausgesperrt wurden und WsaM zu wenig mehr als einem Stichwortgeber für rechtsextreme Fliegenfänger geworden ist. Die Verfassungsbeschwerden waren umgekehrt der Versuch, "von oben" rote Linien zu definieren und feststellen zu lassen, dass auch Pädophile unveräußerbare Rechte haben, und das ist nun noch katastrophaler gescheitert, als ich es vorher für möglich gehalten hätte.

Der einzige Weg vorwärts ist in meiner Sicht Solidarität nach innen, der Aufbau einer Community und einer Untergrundbewegung, aus der sich größeres in die Gesellschaft erwachsen kann. Alleingänge wie von Georg oder Klase führen leider nur dazu, dass sich der gesammelte Hass auf diese Personen entlädt. Aber ich bin jetzt auch schon seit über 10 Jahren in der Szene und habe in der Zeit einiges ausprobiert, aber von einer nennenswerten Bewegung, die daraus entstanden wäre, kann auch nicht die Rede sein.

Ich bin für jede Idee, was man noch versuchen könnte um mehr Pädophile anzusprechen und aktivistisch einzubinden dankbar. Ich will nicht aufgeben, aber ich sehe im Moment nicht, was wir überhaupt noch tun können.

Ich glaube nicht, dass das etwas gebracht hätte. Richter sollten sich von solchen Kampagnen generell nicht beeinflussen lassen. Wenn das Gericht keine Ahnung von Pädophilie hat (was man an jeder Ecke des Urteils merkt), wäre es ihre Aufgabe gewesen, Informationen einzuholen, aber das Gericht hielt es ja noch nicht einmal für nötig ein Gutachten von jemanden wie Beier einzuholen, um ihn zu zwingen seine vagen Sorgen und Befürchtungen fachlich zu untermauern.

Hier kann man auch klare Parallelen zum Homosexuellenurteil von 1957 erkennen. Auch damals hat das BVerfG absurde Dinge behauptet, und es nicht für notwendig befunden Schwule selber vorzuladen, um auf diese Vorurteile zu antworten.

Der große Fehler war das man keine öffentlichen Kampagnen hatte z. B. über Dritte. Ja, ist schwer, aber man sieht gut wie die Richter keine Ahnung von Pädophilie haben, weil da draußen in der Welt und im Internet nur Müll erzählt wird.

Das BVerfG hat sich mit solchen Argumenten keinen Gefallen getan und schadet seinem Image aufs übelste. Selbst die meisten "normalen" Menschen mit Hirn halten solche Sätze für moralisches Gehampel und nutzen daher, wenn sie dagegen sind, eher so Dinge wie "Hemmschwelle" etc.

Das wird den meisten irgendwann klar werden. Im Grunde kann jetzt auch Inzestpornographie vollständig verboten werden. Hat man in England mit "Kinderschutz" begründet. Danach kommt dann BDSM und was weiß ich noch alles.

Das Masturbationsverhalten geht niemanden etwas an, solange kein direktes Opfer existiert. Offenloch und der/die anonyme Richter/in haben es im Senat bestimmt kaum ausgehalten sich solchen Rotz anhören zu müssen.

Besonders problematisch finde ich die in der Urteilsbegründung zu findende Behauptung, es sei Teil der Intention von § 184l StGB, "eine – sexualbezogene – Objektifizierung von Kindern und damit zugleich eine schleichende Verharmlosung beziehungsweise Normalisierung sexueller Handlungen an Kindern zu verhindern."

Das war jedoch - wie Offenloch im Sondervotum auch korrekterweise anmerkt - nie Teil der eigentlichen Gesetzesbegründung! Offenloch vermutet hier, dass es sich um eine eigene Interpretation der Senatsmehrheit handelt, aber m. E. legt die hier behauptete Intention auch nahe, dass das BVerfG hiermit selbst versucht, die Vorschrift zu rechtfertigen, anstatt sie bloß hinsichtlich ihrer Verfassungskonformität zu prüfen. Und das wäre eine gefährliche Kompetenzüberschreitung durch das BVerfG!

Neue Hoffnung

@Anonym Auch mich hat dieses Urteil hart getroffen. Ich hätte mir sehr gerne eine synthetische Partnerin zugelegt...

Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Diese Kommentarspalte kann wohl mit leerzeichen nicht umgehen, so dass der zitierte Inhalt nur noch grütze ist
Österreich ist in der Hinsicht tatsächlich das beste und einfachste Land zum auswandern. Hier einmal eine rechtliche Übersicht von der österreichischen Meldestelle (stopline) aus dem Inhope report: Inhalt: Rechtlicher Status Ergriffene Handlung Zeichnungen/manga/künstlerische Nicht illegal Keine interpretation von CSAM Computergenerierte CSAM Kontextbasiert: wenn ein Betrachter Hinweis an Strafverfolgung den Eindruck hat das es echte Kinder sind ist es strafbar, sonst nicht. Textbasierte CSAM Nicht illegal Keine Fiktive textbasierte CSAM Nicht illegal Keine Das beschränkt sich auch hier nicht auf den bloßen Besitz, sondern ist strafrechtlich überhaupt nicht erfasst.
Lüge ist ein hartes Wort für "Ist mir in dem Fall entfallen". Aber Meckern können immer alle, besonders gern die, die nichts tun.
Auch haben wir in keinem einzigen Interview jemals überhaupt über Puppen oder Fiktion gesprochen. Im KTW-Podcast habt ihr das. Solche lügen sind unnötig und lassen Euch schlecht aussehen, wenn Menschen zufällig drüber stolpern und das lesen (so wie ich).
Einer der Mails war wohl falsch und hab diese sympathische Nachricht bekommen: Hallo, wir sind nicht FUNK - der Sender - wir sind eine der letzten wenigen Brillenmanufakturen in Deutschland. :o) Der Sender hat www.funk.net - wir sind seit 1997 www.funk.de Es passiert dadurch recht häufig, dass wir Emails für den Sender bekommen, sozusagen sehen wir uns (fast) schon als FUNK Mitarbeiter ;o) Viele Grüsse von der gesamten (Brillen) FUNKcrew