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Objektifizierung

Das was du beschreibst scheint tatsächlich ein neuer Trend bei Behörden / Regierungen zu sein. Damals hieß es immer "hinter jedem Bild steck ein Opfer" usw. Das kann man aber bei Puppen und virtuellem Material nicht sagen. Wenn Fiktion verboten wurde, dann weil es "Hemmschwellen" senkt. Auch das BKA versucht krampfhaft irgendetwas zu konstruieren, so heißt es bspw.:

Denn auch wenn Inhalte vollständig künstlich generiert wurden und kein reales Opfer dargestellt wird, trägt KI-generiertes Material zu einer sexuellen Objektifizierung von Kindern und Jugendlichen bei. Sofern Bezüge nach Deutschland vorliegen, gehen die zuständigen Strafverfolgungsbehörden diesen Fällen daher analog zu realen kinder- / jugendpornografischen Inhalten nach.

https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Kinderpornografie/kinderpornografie_node.html

Der Gesetzgeber hat diesen Grund bei der Einführung von "wirklichkeitsnah" so nicht begründet, sondern auf die Beweisschwierigkeiten hingewiesen. Warum sich das BKA daher dieser Begründung bedient weiß ich nicht. Ein "Objekt", eine Fiktion, kann man nicht Objektifizieren, denn sie ist bereits ein Objekt. Da kein reales Kind betroffen ist werden diese auch nicht objektifiziert. Anonsten objektifiziert jede Art von Fiktion reale Menschen, aber dieses Argument verwendet man dort so nicht. Folgt man dieser Begründung, so müsste man auch die Gedanken verbieten, oder die Neigung an sich.

Selbst dann wäre genaugenommen immer noch zu begründen, warum Liebespuppenkinder die Menschenwürde realer Kinder verletzen. Aktuell ist das nichts weiter als ein nicht näher bestimmter Kampfbegriff. Und anders als bei Videospielcharakteren geschieht den Liebespuppenkindern nichts Entwürdigendes, wenn pädophile Menschen Emotionalität und Sexualität mit ihnen erfahren. Warum daran nichts entwürdigend ist, habe ich bereits erläutert.

Noch dazu kann man das Moralargument auch umdrehen: Wie würdevoll kann gerade ein exklusiv pädophiler Mensch leben, dem eine Liebesbeziehung und damit auch ein Familienersatz vorenthalten wird, obwohl kein Kind darunter leiden würde? Wie moralisch ist das?

Gegner:innen dieser Puppen lassen echte Menschen leiden, nämlich die Pädophilen, für ein konstruiertes Leid, das sie sich ausdenken.

Sollte es wirklich so kommen wie Du schreibst, können wir nur versuchen, für unsere Grundrechte weiterzukämpfen. Doch braucht es für neue Diskriminierungen dann nicht mehr die Abwägung von Rechtsgütern realer Menschen. Um Diskriminierung zu schaffen, kann man unserer Minderheit dann alles antun, egal ob Kinder dadurch geschützt werden, oder uns lediglich Leid zugefügt wird. Alles wäre (scheinbar) gerechtfertigt. Es werden damit jetzt schon Menschen politisch verfolgt und uns Gefängnis gesteckt, die niemandem etwas getan haben. Wenn sich dieser Trend nicht stoppen lässt, wird der Gesetzgeber genau das ausweiten. Und das darf einfach so nicht sein.

"Wenn der Gesetzgeber die filmische Darstellung von Gewalt gegen menschenähnliche Wesen (vor allem sogenannte Zombies) hätte unter Strafe stellen wollen, hätte er dies im Wortlaut der Vorschrift zum Ausdruck bringen müssen."

Und jetzt lies dir mal §131 in der aktuellen Fassung durch. Dort sind "menschenähnliche Wesen" aufgelistet. Am Ende des Tages kritisiert das Gericht einfach nur das der Gesetzgeber, wenn er Fantasiewesen erfassen möchte, diese auch auflisten muss. Das hat er getan und ist daher auch mit dem Grundgesetz vereinbar.

Ich sehe hier zwei mögliche Erklärungen. Entweder die Autoren sind fundamental nicht in der Lage, den Widerspruch zu erkennen, womöglich weil sie sich selber als Akteure der Antistigmatisierung sehen und somit davon ausgehen, dass nichts, was sie selber sagen überhaupt stigmatisierend sein kann.

Man kann den Abschnitt aber auch deutlich bösartiger verstehen. Die Autoren sagen im Prinzip nur, man solle als Fachkraft Verständnis dafür haben, dass Pädophile Angst davor haben als gefährlich gesehen zu werden und diese Ängste adressieren. In der Aussage steckt nicht notwendigerweise die Ansicht drin, dass es wirklich auch falsch sei, Pädophile als gefährlich zu sehen. Möglicherweise ist die Haltung der Autoren somit einfach, dass Pädophile im Allgemeinen wirklich gefährlich seien, man als Therapeut diese Ansicht in der individuellen Behandlung aber nicht durchscheinen lassen solle, um die Klienten aus der Therapie nicht unnötig zu verschrecken

"Dort wurde geurteilt dass das Verbot von Medien, wo Menschen, aber auch "menschenähnliche Wesen" so dargestellt werden das ihre Menschenwürde verletzt wird mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Also rein fiktive, nicht existierende Wesen."

Genaugenommen wurde dort geurteilt, dass "menschenähnliche Wesen" gerade nicht(!) unter den §131 fallen (siehe Absatz 100). Das Gesetz wurde erst im Jahr 2004 um das Tatbestandsmerkmal "menschenähnliche Wesen" ergänzt.

Inhalte gem. §131 sind: "solche, die in Schriften, auf Ton- oder Bildträgern, in Datenspeichern, Abbildungen oder anderen Verkörperungen enthalten sind oder auch unabhängig von einer Speicherung mittels Informations- oder Kommunikationstechnik übertragen werden." Btw: Mit "Verkörperungen" sind keine Puppenkörper gemeint;))

@Nixda: Für mich klingt das so, dass Entstigmatisierung nur dazu dient, pädophile Menschen den Zugang zu einer Therapie zu KTW zu erleichtern, ansonsten aber nicht von großem Interesse ist. Wieso wird sonst gleich im nächsten Satz erwähnt, es sei nicht nötig, Pädophile nicht mehr als gefährlich einzustufen? Mir erscheinen beide Sätze als die Quadratur des Kreises, denn wie möchte man eine Neigung entstigmatisieren, die man selbst als gefährlich ansieht und damit das Stigma aktiv befördert?

Die Sache mit dem Outing halte ich auch für sehr weltfremd und gefährlich. Dahinter steckt aus meiner Sicht vor allem der Präventionsgedanke, d.h. wenn sich jemand geoutet hat, kann man ihn besser kontrollieren. Wie es den Betroffenen damit geht, dass eventuell ein Jobverlust oder der Bruch von Freundschaften droht, wird hier mal wieder völlig außer Acht gelassen.

Hier muss endlich begriffen werden, Kinderschutz wird es nur mit uns geben und es ist endlich mal Zeit das diese sogenannten Wissenschaftler mal mit uns reden und nicht nur über uns.

Ich glaube, dass wir da noch viele Jahre warten können...

Ich gebe dir aber zu 100% Recht. Die meisten Maßnahmen, die Kinder von sexualisierter Gewalt schützen sollen, erreichen eher genau das Gegenteil. Dadurch, dass auch harm- und opferlose Möglichkeiten des Auslebens der Pädophilie immer mehr kriminalisiert werden, werden direkt mehrere Risikofaktoren für Missbrauch gefördert.

Viele Leute wollen es wahrscheinlich einfach nicht lernen. Die angebliche Verbindung zwischen Pädophilie und sexuellem Kindesmissbrauch ist in den meisten Köpfen viel zu fest verankert. Schon der bloße Versuch, über Pädophilie zu sprechen, wird ja oft als "Verharmlosung" wahrgenommen. Und wenn die Leute nicht zuhören wollen, kann man ihnen auch nicht erklären, dass durch einen offeneren Umgang mit Pädophilie und Abschaffung der Verbote von schadlosen Alternativen des Auslebens die Risikofaktoren gesenkt werden könnten.

Dass ausgerechnet Beier solche Aussagen von sich gibt, macht das ganze nochmal viel schlimmer. Er wird in der Öffentlichkeit durchaus als Autorität zum Thema Pädophilie wahrgenommen, und gerade er sollte sich doch mit den tatsächlichen Risikofaktoren für sexuellen Kindesmissbrauch auskennen!

Danke für diesen Artikel, Klase. Das Problem wird leider sein das es schon Entscheidungen gab, wo das BVerfG bestätigt hat das die Menschenwürde auch dann "stellvertretend" verletzt wird, wenn es fiktive Menschen, oder "menschenähnliche Wesen" trifft und diese auf eine "der Menschenwürde verletzender Weise" dargestellt werden.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/1992/10/rs19921020_1bvr069889.html

Diese Entscheidung hat das BVerfG selbst auf der englischen Versions ihrer Webseite unter "Selected decisions" der "Human dignity" (Menschenwürde) zugeordnet. Dort ging es um einen Horrorfilm. Es ist daher nicht unrealistisch das eine Verbreitung und Bewerbung von sexualisierten, fiktiven Inhalten so konstruiert werden kann, das die Menschenwürde von realen Kindern verletzt wird. Das wurde mit §131 bereits so bestätigt.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/EN/Decisions/SelectedDecisions/selecteddecisions_node.html

"1. Das strafrechtliche Verbot der Strafanalogie (nulla poena sine lege stricta) nach Art. 103 Abs. 2 GG steht einer Auslegung des Begriffs "Mensch" in § 131 Abs. 1 StGB in einer Weise entgegen, die auch humanoide Wesen umfasst."

Als ich das jemandem gezeigt habe war die Reaktion "Hat man also eine Heilung gefunden?".

Bei dem Titel kein Wunder.

"Sein Ziel ist es, das Stigma soweit abzubauen, bis sich Betroffene frei outen und in eine Therapie begehen können ohne verurteilt zu werden. Dafür ist es nicht unbedingt notwendig, Pädophile nicht mehr als gefährlich zu betrachten."

Klingt ja fast schon lustig. Kann natürlich nur für mich sprechen, aber ich würde mich nie in einem gesellschaftlichen Umfeld "frei outen", das mich als Gefahr für Kinder betrachtet. Dann könnte ich mir genausogut auch gleich `ne Zielscheibe auf die Stirn tätowieren und "Gefahr für Kinder" in den Pass stempeln lassen. Ebensowenig würde ich mich einem Therapeuten gegenüber offenbaren, der Verständnis und Wohlwollen aus rein taktischen Erwägungen heraus heuchelt. Weiß nicht, auf welchem Planeten dieser Beier lebt..

Also das KTW so das Stigma fördert und damit auch die Pro-Contakter wie die Krumme13, finde ich unglaublich. Hier wird wieder das narrativ bedient, du Pädophil und du wirst so wieso ein Täter, außerdem du kommst zu uns. Der Abschnitt mit dem Puppen ist totaler Blödsinn, was denkt er sich dabei eigentlich. Es ist auch sehr problematisch, dass er der Meinung ist das nur Pädophile behandelt werden können, was ich dann doch bezweifle. Denn dank moderner Technologie kann für jeden auch eine Abkehr realen Missbrauch geben. Was mir aber wirklich gegen den Strich geht, hier geht es nur um Missbrauch und Sex wenn man so will. Aber es gehört doch so viel mehr dazu. Wir haben auch eine emotionale Ansprechbarkeit zu Kinder und es geht nicht immer nur um Sex. Naja die beiden Herren scheinen da vom Leben ja nicht viel zu verstehen. Vermutlich dürften wir noch nicht mal mehr im Öffentlichen Nahverkehr mit fahren, weil wir ja eine Gefahr sind. Also ganz ehrlich für mich ist er kein Wissenschaftler mehr, den dafür sollte man alle in einen solchen Buch berücksichtigen. Es geht eben nicht zu schreiben, Sexualität ist für ein Glückliches Leben wichtig und im nächsten Absatz dann, aber Puppen sind verboten und das ist richtig so. Hier muss endlich begriffen werden, Kinderschutz wird es nur mit uns geben und es ist endlich mal Zeit das diese sogenannten Wissenschaftler mal mit uns reden und nicht nur über uns. Danke an Sirus für den sehr guten Beitrag.

Man orientiert sich hier wohl an dieser BVerfG-Entscheidung: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/1992/10/rs19921020_1bvr069889.html

§ 131 Absatz 1 Nummer 4 des Strafgesetzbuches ist hinsichtlich des Tatbestandsmerkmals "in einer die Menschenwürde verletzenden Weise" nach Maßgabe der Gründe mit dem Grundgesetz vereinbar.

Dort wurde geurteilt dass das Verbot von Medien, wo Menschen, aber auch "menschenähnliche Wesen" so dargestellt werden das ihre Menschenwürde verletzt wird mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Also rein fiktive, nicht existierende Wesen. Die Autoren haben das daher nicht aus der Luft gegriffen. Der Unterschied wird wohl sein das die Puppe an sich erst einmal ganz neutral ist, da es kein Medium ist sondern ein Objekt woran Handlungen ausgeführt werden können. Bei §184l geht es aber insb. um den Besitz und der Tatsache das die Sexualität zum Kernbereich privater Lebensgestaltung gehört und man sich diese nicht aussucht. Gewalt widerum ist kein Grundbedürfnis daher ist §131 nur begrenzt vergleichbar.

Man verwendet hier die "Menschenwürde", da sie absolut geschützt ist. Damit erhoffen sich die Befürwörter das diese Norm nie gekippt werden kann. Dieser Grund wurde übrigens im Gesetzgebungsverfahren nicht genannt, da ging es um "Hemmschwellen" usw. was das BVerfG auch im Jahresbericht 2024 erwähnt:

Der Gesetzgeber hatte die Einführung des Straftatbestands insbesondere mit der Gefahr begründet, dass Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild bei den Nutzern die Hemmschwelle zur sexualisierten Gewalt gegen Kinder senkten und damit zur sexualisierten Gewalt gegen Kinder mittelbar beitrügen. Die Beschwerdeführer berufen sich auf gegenteilige Studien und sehen das Verbot als unverhältnismäßigen Eingriff in ihre Intimsphäre an

Genau das ist auch mein großes Problem mit Herrn Prof. Beier. Es wird ja verschiedentlich immer betont, dass es ihm vor allem um seine Therapieziele geht und dass sich Pädophile, die keine Therapie bei KTW benötigen, sich nicht angesprochen fühlen brauchen. Wenn das so ist, warum drängt er sich beim Thema Pädophilie dann immer so in der Vordergrund und äußert sich zu Dingen, die weit über die Therapie hinaus gehen? Es ist schon sehr bezeichnend, dass in der Öffentlichkeit beim Thema Pädophilie meistens nur die Therapie von KTW vorgestellt wird und häufig von Herrn Prof. Beier. Dann ist es nicht verwunderlich, dass die Gesellschaft ein Bild von Pädophilen bekommt, wie es Frau Mathäus eben beschrieben hat.

Franziska Mathäus

Beier besitzt aufgrund seiner wissenschaftlichen und medialen Präsenz eine erhebliche Reichweite und prägt den öffentlichen Diskurs zu diesem Thema maßgeblich. Die daraus resultierende sprachliche Ambivalenz birgt daher für mich das Risiko, dass Pädophilie in der öffentlichen wie auch in der fachlichen Wahrnehmung weiterhin primär im Deliktkontext verortet wird. Dadurch wird eine Perspektive reproduziert, die Pädophilie weniger als eigenständige sexuelle Präferenz, sondern vornehmlich als Vorstufe oder Risikofaktor des sexuellen Kindesmissbrauchs begreift.

Und genau das halte ich für ausgesprochen bedenklich. Wenn solche Formulierungen in einem beliebigen Fachtext von irgendwem stünden, ließe sich dies vielleicht als unglückliche sprachliche Verkürzung hinnehmen oder gar nicht auffallen. Doch wenn sie von einer Person stammen, die in Forschung, Öffentlichkeit und Medien als zentrale Autorität wahrgenommen wird, dann hat das eine weitreichende Wirkung.

Was Sie beschrieben würde ich als die zwei fundamentalen ideologischen Grundsätze von KTW (und ähnlichen Präventionsorientierten Therapien) bezeichnen.

Grundsatz 1: Pädophilie != Kindesmissbrauch. Die Differenzierung ist notwendig, denn nur so kann es überhaupt Pädophile geben, die nicht (mehr) Missbrauch begehen und dies ist ja genau das Ziel, zu dem KTW hinführen möchte. Wären alle Pädophile zu Missbrauch prädestiniert, egal was man macht, würde auch ein Therapieangebot keinen Sinn ergeben, sodass es aus Sicht von Beier und Kollegen wichtig ist, diese Vorstellung aufzubrechen.

Grundsatz 2: Pädophile sind besonders gefährdet, Kindesmissbrauch zu begehen. Nur so lässt es sich erklären, warum man sich unter der Überschrift der „verursacherbezogenen Prävention“ ausschließlich auf die Gruppe der Pädophilen konzentriert, obwohl selbst laut eigener Einschätzung die meisten Täter nicht pädophil sind.

Beide Annahmen sind wichtig, um ein Projekt wie KTW überhaupt rechtfertigen zu können. Zusammen genommen ergibt sich dann die Einstellung, dass Pädophilie und Missbrauch zwar schon unterschiedliche Dinge sind, die Konzepte aber trotzdem intrinsisch tief miteinander verknüpft sind.

In meiner Wahrnehmung ist das Stigma für Beier nur insofern ein Problem, wie es Pädophile davon abhält, in eine Therapie zu gehen. Sein Ziel ist es, das Stigma soweit abzubauen, bis sich Betroffene frei outen und in eine Therapie begehen können ohne verurteilt zu werden. Dafür ist es nicht unbedingt notwendig, Pädophile nicht mehr als gefährlich zu betrachten. Deshalb ist es aus seiner Sicht wohl auch kein Widerspruch, in einem Kapitel zu betonen wie wichtig Antistigmaarbeit und Aufklärung sei und die Stigmatisierung von Pädophilie mit scharfen Worten zu verurteilen, und in allen anderen Kapiteln von Pädophilen als Risikogruppe zu reden.

Franziska Mathäus

Ich finde, dass Sie den Inhalt des Buches sehr treffend zusammengefasst haben. Ergänzend möchte ich jedoch anmerken, dass im Text immer wieder Formulierungen auftauchen, in denen Kindesmissbrauch und Pädophilie in einem Atemzug genannt werden, etwa in Sätzen wie:

„Deshalb kann bei Kindesmissbrauch und Pädophilie von einem umfassenden gesamtgesellschaftlichen Problem ausgegangen werden ... .“

Auch wenn in einem Kapitel ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass Kindesmissbrauch und Pädophilie nicht gleichzusetzen sind, entsteht durch solche wiederholten Verknüpfungen dennoch der Eindruck einer inhaltlichen Gleichsetzung. Dies kann leicht dazu führen, dass Pädophilie und sexueller Kindesmissbrauch in der öffentlichen Wahrnehmung als untrennbar miteinander verbunden erscheinen.

Aus therapeutischer Perspektive ist diese Unterscheidung jedoch von zentraler Bedeutung: Pädophilie bezeichnet eine sexuelle Präferenz, während sexueller Kindesmissbrauch ein strafrechtlich relevantes Verhalten darstellt. Eine sprachliche oder inhaltliche Vermischung dieser Begriffe ist meiner Meinung nach fachlich nicht haltbar und trägt zur weiteren Stigmatisierung von Menschen mit pädophiler Neigung bei. Gerade deshalb ist Sprache in diesem Kontext von entscheidender Bedeutung. Sie prägt gesellschaftliche Wahrnehmung, beeinflusst emotionale Reaktionen und bestimmt maßgeblich, ob eine sachliche und differenzierte Diskussion über Pädophilie möglich bleibt. Unpräzise oder suggestive Formulierungen (wie die Verbindung mit von Pädophilie UND Kindesmissbrauch) tragen zur Verstärkung von Vorurteilen und Ängsten bei – mit negativen Folgen sowohl für Betroffene als auch für die Präventionsarbeit insgesamt.

Franziska Mathäus

Ich muss sagen, dass mir die Bedeutung dieses Satzes ebenfalls nicht klar ist – und das, obwohl ich als Therapeutin in diesem Fachbereich arbeite. Meiner Ansicht nach liegt das weniger an mangelndem Verständnis, sondern daran, dass der Satz inhaltlich wenig Sinn ergibt. In dem Abschnitt geht es um den Personenkreis, der durch den jeweiligen Paragraphen geschützt werden soll. Nach § 184l StGB soll die Menschenwürde von Kindern unter 14 Jahren geschützt werden, die angeblich durch das Erscheinungsbild von kindlichen Sexpuppen beeinträchtigt wird. Dabei stellt sich mir die Frage, warum nicht auch die Menschenwürde von Erwachsenen – also von Frauen und Männern – durch die Existenz und Nutzung von Sexpuppen mit entsprechendem Erscheinungsbild als verletzt angesehen wird. Wenn die Nachbildung eines kindlichen Körpers schon als Verletzung der Menschenwürde von Kindern gilt, müsste man folgerichtig auch die Nachbildung erwachsener Körper als Verletzung der Menschenwürde Erwachsener bewerten. Diese Argumentation erscheint daher widersprüchlich und wirft grundlegende ethische Fragen auf. Zudem scheint die Formulierung deutlich die persönliche Haltung von Klaus M. Beier widerzuspiegeln, der kindlich wirkende Sexpuppen grundsätzlich mit einer Verletzung der Menschenwürde von Kindern gleichsetzt. Diese Sichtweise ist jedoch nicht empirisch belegt, sondern beruht auf einer moralisch-ethischen Bewertung, die wissenschaftlich bisher nicht nachgewiesen ist. Die Menschenwürde ist unantastbar – das ist ein zentraler Grundsatz, der auch im strafrechtlichen Kontext differenziert und auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse betrachtet werden sollte. Durch die aktuelle Formulierung kann jedoch der Eindruck entstehen, dass Personen, die gegen § 184l StGB sind (wozu ich auch gehöre), automatisch als Gegner der Menschenwürde von Kindern gelten. Das halte ich sowohl inhaltlich als auch ethisch für problematisch, weil es eine offene, sachliche Diskussion über das Thema erschwert.

Politische Verfolgung

@Sirius

Habe mal eine IFG-Anfrage an das BAMF gesendet mit der Frage, ob eine pädophile Neigung als ein Fluchtgrund akzeptiert werden würde, wenn Menschen aufgrund der bloßen Neigung verfolgt werden. Da es für dich vlt. interessant ist wollt ich dich mal darüber informieren.

https://fragdenstaat.de/anfrage/fluchtgruende-aus-2024/

Danke Sirius für die Zusammenfassung des Buches. Bei einigen Stellen bleibe ich ganz ehrlich ratlos zurück und frage mich, ob diesen Personen eigentlich bewusst ist, was sie da gerade schreiben. Genuin pädophile Frauen gibt es nicht, weil sich nur 3 Frauen bei KTW gemeldet haben? Wenn man ein Angebot nur für Männer macht, muss man sich doch nicht wundern, dass sich dort keine Frauen melden. Damit ist noch überhaupt nicht bewiesen, dass es genuin pädophile Frauen nicht gibt und auch nicht nur in ganz geringer Zahl. Die Autoren beweisen damit einmal mehr, dass sie nicht bereit sind, über den eigenen Tellerrand hinauszuschauen und pädophile nur als von ihnen abhängige Patienten sehen. Dann sollen alle Pädophilen, die ja nur Männer sind, möglichst schön in Therapie gehen und für alle anderen Pädophilen interessieren sich die Autoren nicht die Bohne. Und wenn man eine solche Weltsicht hat, dann sind repressive Gesetze gegen die sexuelle Selbstbestimmung ohne dass es einen Schaden für Kinder gibt wie das Puppenverbot und das Verbot von virtuellen Materialien natürlich wunderbar, weil man selbst nicht pädophil ist und überhaupt kein Verständnis dafür hat, wie es ist, sein Leben lang seine Sexualität auch dann zu unterdrücken, wo es keinen Schaden für Kinder gibt.

Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Wenn es wenigstens so wäre, dass es keine echten Probleme mehr für Kinder hierzulande gibt. https://www.zeit.de/politik/deutschland/2025-12/statistisches-bundesamt-kindeswohlgefaehrdung-hoechststand-gxe :( Aber klar, Puppen sind das drängendste Problem aktuell.
Das sehe ich genauso. Leider. Die hauptberuflichen Kinderschützer müssen zwangsläufig ständig neue "Gefahren" lokalisieren und dann zum Kampf gegen diese aufrufen. Wären sich alle einig, dass heute Kinder sicherer leben als jemals zuvor, dann wären sie ja sofort arbeitslos, müssten sich einen anderen Job suchen und dort vielleicht richtige Arbeit leisten. In der Politik ist es das gleiche Spiel. Die Gesetzgeber sind auch ständig darauf angewiesen, dass sie neue Gefahren für den "anständigen" Bürger lokalisieren und diese dann mit neuen Gesetzen (=neue Verbote) bekämpfen. Ansonsten könnten die Bürger anfangen zu hinterfragen, ob man wirklich so viele hochbezahlte Gesetzgeber finanzieren muss. Deshalb hören die Politiker auch lieber auf solche Kinderschutzorganisationen die ständig nach neuen Verboten rufen, als auf die Wissenschaftler, die gar keine Gefahr in den Puppen und anderen Ersatzmaterialien sehen. Solange dieser Teufelskreislauf nicht durchbrochen wird, wird es auch ständig immer neue Verbote geben. Es geht nicht mehr nur um Deutschland. Die ganze Welt schaut im Moment auf das Puppenthema. Und dort gibt es unabhängige, wissenschaftliche Studien, die gegen ein Verbot sprechen. Das ist gut für uns. Ob das ausreichen ist und ob sich die Vernunft durchsetzen wird, weiß ich nicht. Aber der Ausgang wird entscheiden, wie unsere Zukunft aussieht. Das ist zumindest meine Meinung.
Also ich traue grundsätzlich erstmal jedem zu, zwischen "Sein" und "Tun" unterscheiden zu können. Gerade beim Thema Pädophilie können das viele Leute aber offensichtlich nicht. Daher kann ich mir schon vorstellen, dass man zu dem Schluss gekommen ist, dass die Verankerung der pädophilen Sexualpräferenz im AGG, für den Arbeitgeber eine unzumutbare Bürde darstellen würde, da u. U. gravierende Nachteile, hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit, erwartbar wären, wenn er einen (dann vom AGG geschützten) Arbeitnehmer mit pädophiler Sexualpräferenz beschäftigt. Dafür gibt es meiner Meinung nach keine realistischen Anhaltspunkte, weil sich niemand gegenüber der Kundschaft als pädophil outen würde. Ein Outing innerhalb eines Teams kann aber durchaus realistisch sein (wenn auch sehr selten), wenn sich ein pädophiler Arbeitnehmer entscheidet, dass er z. B. Kollegen über das Thema Pädophilie aufklären möchte. Aber das würde ja im Normalfall - wenn nicht irgendein Kollegenschwein das dann öffentlich macht - innerhalb des Belegschaft bleiben, und somit auf die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens keinen Einfluss haben. Vielleicht bin ich mittlerweile auch einfach zu zynisch gegenüber Gesellschaft und Politik geworden, aber ich glaube wirklich, dass der Ausschluss aus dem AGG entweder wirklich auf dem Vorurteil basiert, Pädophile würden mit Diskriminierung grds. nur das Verbot von SmK meinen, oder einfach die Tatsache, dass, wie du sagtest, Pädophile als "lowest lifeform" angesehen werden, gegen die guten Gewissens diskriminiert werden darf.
Ein pädophiler Mitarbeiter darf auch heute schon nicht allein wegen seiner Neigung gekündigt werden. Zumindest ist das heute so wenn er überhaupt nicht mit Kindern zu tun hat. Oft bietet der Arbeitgeber diesen Mitarbeitern dann aber einen Aufhebungsvertrag mit einer Abfindung an, da es das Betriebsklima schadet.
@Kitsune Das Problem ist das hunderte Kinderschutzorganisationen bereits heute immer auf ihre "internen Studien" bzw. "Erfahrungen" verweisen. Das sind zwar alles keine empirischen Statistiken aber aufgrund der Menge und der Stigmatisierung setzen sie sich eben trotzdem durch. Aktuell höre ich eine Legalisierung fiktiver Inhalte von beiden Seiten (Kinderschutzorganisation und Experten) nur in der Schweiz, aber auch nur streng reguliert und in einer Therapie eingebettet.