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Also mit der Begründung im Urteil kann, nein MUSS, jedes Ersatzmaterial verboten werden. Kann man auch als etwas gutes sehen, wenn das die Anime-Community triggert. Aber ich glaube sie ist nicht mehr das was sie einmal war.

@Sirius

Das Problem ist wir Menschen sind endlich. Ein Wandel kann nur von Menschen kommen, die nicht Betroffen sind. Das kann nur eintreten, wenn sie sehen das ihre geliebten Leiden. Dazu braucht es massenhafte Outings. DAS ist wirksam. NICHTS anderes. Die Menschen müssen sehen das sie seit Ewigkeiten mit Personen interagieren, welche sie medial nur als Monster kennen. Alls andere ist Zeitverschwendung.

Wenn selbst so ein Urteil nicht die Energie entzündet, um so eine Bewegung ins Leben zu Rufen, ja was denn sonst? Es ist Hoffnungslos.

Man hat hier gut gesehen das wir dieses Urteil Herrn Beier zu verdanken haben. Gegen solche wirkmächtigen Personen kann man nichts machen. Das glaube ich so, da andere Wissenschaftler nicht in dieser Größenordnung unterwegs sind und dieses Urteil nun eine Rechtslage auf Ewigkeit verankert hat die Forschung komplett verunmöglicht.

Betroffene werden niemals die Möglichkeit bekommen das Gegenteil zu beweisen, denn dazu braucht es Langzeitstudien mit Puppennutzung.

Ein Großteil der Bevölkerung will uns tot oder weggesperrt sehen. Das Ziel dieser Art von Gesetzgebung ist es, diesen Wunsch zu erfüllen und uns wahlweise in den Suizid oder ins Gefängnis zu treiben. Bitte gib diesen Schweinen nicht das, was sie wollen. Unsere fortgesetzte Existenz, mitten unter ihnen, ohne dass sie dagegen etwas tun können ist der beste Widerstand, den wir im Moment leisten können.

Und dann müssen wir unbedingt einen Weg finden, diese selbstzerstörerischen Impulse, unter denen so viele zu leiden scheinen gegen die zu richten, die uns dies antun und in wirkungsvollen gesellschaftlichen Protest zu kanalisieren.

Schon heftig was. Das Urteil bedeutet das unsere jahrelange Aufklärung umsonst war. Das tut so weh. Diese moralischen Argumente, die über unsere Gefühle stehen, sind absurd.

Stehe aktuell wirklich vor dem Suizid. Die Gleichgültigkeit mit der das Gericht dort argumentiert macht mich sprachlos.

Man erkennt an der Vorgehensweise das man hier auch die internationale Gerichtsbarkeit berücksichtigt hat, um ähnliche Urteile in anderen Staaten zu provozieren.. In Europa ggf. im gesamten westlichen Raum wird es daher wohl in Zukunft sehr kalt und hart werden. Wir haben es nun auf schwarz und weiß das wir tatsächlich keinerlei Sexualität verdient haben, da selbst Masturbation als solches gefährlich sei.

Mir bleibt tatsächlich nur noch eine Auswanderung, oder eben der Suizid. So kann ich auf Dauer nicht Leben.

DANKE an ALLE Beteiligten für den Versuch. Ich möchte mich insb. bei dir Bedanken, Sirius. Für deinen jahrelangen aktivistischen Einsatz. Deine Artikel waren immer sehr lesenswert!

Aber auch ein dickes Lob an alle anderen Autoren. Es wäre tragisch all das durch diese Niederlage zu verlieren, aber absolut verständlich.

Ihr habt wirklich echt tolle Arbeit geleistet und den Menschen Hoffnung und eine Zuflucht gegeben. Unsere Generation wird wohl keine sexuellen Freiheiten haben, aber wie du richtig sagtest kann sich das ändern. Nicht heute, nicht morgen, aber irgendwann.

Dem geplanten EU-weiten Verbot steht wohl nichts mehr im Weg. Wir müssen uns mental darauf vorbereiten bis an unser Lebensende unter solchen Gesetzen, die in unser privaten Fantasien eindringen, zu leben. Gesetze und Stigmata lassen sich auf so einem großen Level vlt. erst in mehreren Jahrzehnten bekämpfen. Denn wir haben keine Struktur, keine Gelder und kein Gesicht.

Die Wissenschaft wird auch nicht weiterkommen. Langzeitstudien werden unmöglich bleiben.

Es wirkt hoffnungslos, aber die Zeit ist endlich. Das kann einem auch Frieden geben.

Es gab wohl schon ein Urteil eines obersten Gerichts zu diesen Puppen, aber da gab es leider ein Scheitern:

In 2019, the Norwegian Supreme Court essentially confirmed previous case law that considered childlike sex dolls as child pornographic material.18 It clarified that childlike sex dolls do sexualize children,19 and it asserted that also an object like a doll can be considered a “depiction”

Quelle: Norwegian Supreme Court, A mot Påtalemyndigheten, 10.09.2019, hr-2019-1715 A.

Es ist erschreckend, wenn ein Supreme Court solche moralischen Aussagen reproduziert. Hoffen wir das unser BVerfG da sachlicher ist.

Das ist ein guter Einwand, was den Besitz und praktischen Umgang betrifft.

Die Verbreitung und das Zugänglichmachen für die Öffentlichkeit ist zwar auch für erkennbar fiktive Inhalte verboten, was jedoch für Puppen nicht sonderlich relevant sein dürfte: Es wird wohl kaum jemand eine spärlich bekleidete kindliche Puppe in aufreizender Pose öffentlich ausstellen wollen. Und im Kontext von Puppen halte ich das auch für eine noch hinnehmbare Einschränkung (das Verbot sehe ich bei anderem Medien mit fiktiven Inhalten, wie Bilder und ggf. auch kleinen Figuren, kritischer).

"Aber stellen wir uns jetzt vor, er hätte nicht nur geguckt, sondern auch noch Fotos gemacht. Heimlich geschossen, voll rangezoomt, womöglich auch noch unbemerkt während dem Umziehen oder gar während einem Toilettengang im Busch."

Tatsächlich wäre mir das herzlich egal - solange ich davon nichts mitbekomme (und auch hinterher nicht). Ich persönlich, bin da sehr pragmatisch. Der Punkt ist aber, daß eben niemand wissen kann, was hinterher, mit auf diese Weise entstandenen Aufnahmen passiert. Ich hätte kein Interesse daran, irgendwo über solche Bilder von mir zu stolpern.

"Auch alte Menschen können in besonderer Weise schutzbedürftig sein, wenn etwa neben den körperlichen Fähigkeiten auch die kognitiven Fähigkeiten und das Vermögen zur freien Willensbildung nachlassen. Es ergibt sich eine Vulnerabilität und Abhängigkeit ähnlich der von Kindern. Und ich würde nicht wollen, dass jemand, der sexuell ganz besonders auf ältere Menschen ansprechbar ist, dann mit dieser Gruppe arbeitet. Selbst, wenn sich diese Person während der Arbeit korrekt verhält."

Warum nicht? Wenn sich diese Person bei der Arbeit korrekt verhält, d.h, auch die besondere Schutzbedürftigkeit anerkennt und danach handelt, steht dem doch nichts entgegen. Man hat Anspruch auf eine professionelle Dienstleistung, nicht aber auf bestimmte Gefühlslagen des Dienstleistungspersonals.

"Wieder etwas nuancierter wird es im medizinischen Bereich. Zumindest gibt es dort aber die freie Arztwahl, und wer das nicht möchte, muss z.B. auch nicht zu einem männlichen Frauenarzt gehen... Wobei da jetzt natürlich ganz viel Heteronormativität mitschwingt, auch schwierig."

Eben. Es gibt auch homophile Frauenärztinnen.

"Aber dann würde ich mir zumindest eine Haltung wünschen, die sagen würde: "Wenn ich zuhause sexuelle Fantasien von Kindern habe, mit denen ich arbeite, dann hau ich mir gegen den Kopf, weil genau diese Kinder da wirklich nicht hingehören.""

Verdrängen? Ganz schlechte Idee. Daß "diese Kinder da wirklich nicht hingehören" ist wohl eher ein moralisches Konstrukt.

Und jetzt ist die Frage, warum eigentlich? Bilder, digital mit einem Handy gemacht, sind ja streng genommen nur Nullen und Einsen.

Ganz einfach: die Bilder existieren auf einem Datenträger und können jederzeit abhanden kommen, verbreitet werden etc. Pp. Das ist auch dann möglich, wenn man das nicht beabsichtigt z. B. wenn ein Gerät verseucht ist. Außerdem ist ein Verbot bei der Herstellung (Gaffer-Fotos) auch ein präventives Mittel, um zu verhindern das sich Märkte und Communities mit diesem Ziel entwickeln.

Die Gedanken widerum werden nie deinen Kopf verlassen können.

Es ist aber auch keine Seltenheit das insb. der bloße private Besitz (nicht mit Abruf zu verwechseln) von Rechtsexperten kritisiert wird. Hier würde ich eher einen gemäßigten Umgang mit der Strafandrohung erwarten (ich erinnere an die Reform, die zurückgezogen werden musste), da sonst andere Konstellationen attraktiver wirken. Nach der KiPo-Verschärfung war die Mindeststrafe für die versuchte Vergewaltigung eines Kindes niedriger als für den Besitz eines einzigen realistischen fiktiven Bildes.

Das Sexualstrafrecht ist seit Jahrzehnten völlig widersprüchlich.

@Noch Jemand

Eine Puppe die im Raum steht ist, so wie von der Generalstaatsanwaltschaft im Bundestag vorgetragen, maximal fiktive KiPo und nicht wirklichkeitsnah. Das liegt daran das "wirklichkeitsnah" nichts mit "realistisch" zu tun hat, sondern ob es für einen Betrachter erkennbar ist das es echt ist oder nicht. Bei Bildern geht es eben meist um den realismus, da man da keine anderen Anhaltspunkte hat.

Da die Puppe ein Objekt ist wird sie jeder auch als das erkennen.

Sehr spannend. Meine Hoffnung ist übrigens auch, dass das Verbot gekippt wird. Ich drücke die Daumen.

Rückblickend eindeutig: Ich war bei meinem letzten Kommentar viel zu sehr in Eile, und ich war ziemlich aufgebracht und habe dann auch ein paar Dinge vermengt. Das tut mir Leid. Ich hatte auch nicht erwartet, dass sich hieraus eine so lange Diskussion ergeben würde. Ich wollte das eigentlich nicht so ausarten lassen. Deswegen bin ich auch bewusst nicht auf jeden Kommentar eingegangen, ich dachte, das wäre dann einfach viel zu viel. Aber ich bedanke mich für all den Input. Mir hat das dabei geholfen, meine eigene Position zu finden.

Der Punkt, den ich eigentlich machen wollte, als ich diese Brücke zum Missbrauch geschlagen habe, kam wohl nicht so gut rüber. Er ist auch etwas abstrakt. Ganz kurz runtergebrochen: Die Verteidigungslinie, wenn ich das mal so nennen darf, ist ja weiterhin, dass Gedanken und Fantasien eben nur Gedanken und Fantasien sind, somit unmöglich zu beanstanden. Und das sehe ich etwas anders, und ich glaube, eigentlich gibt es ganz viele Bereiche, in denen die Allgemeinheit das etwas anders sieht.

Ich versuche mich nochmal von einem anderen Winkel daran anzunähern: Rubricappula hat jetzt dieses Beispiel vom guckenden Schrumpelopa am See eingebracht, und es sei kein Problem gegeben, wenn sich dieser zuhause die Bilder wieder vor das innere Auge ruft und für sich nutzt. Rein intuitiv würde ich zustimmen. Aber stellen wir uns jetzt vor, er hätte nicht nur geguckt, sondern auch noch Fotos gemacht. Heimlich geschossen, voll rangezoomt, womöglich auch noch unbemerkt während dem Umziehen oder gar während einem Toilettengang im Busch. Auf einmal wären wir im Bereich der Strafbarkeit, auf einmal würde man das Verhalten des Mannes gar nicht mehr gutheißen können. Ich vermute, da würdet ihr zustimmen.

Und jetzt ist die Frage, warum eigentlich? Bilder, digital mit einem Handy gemacht, sind ja streng genommen nur Nullen und Einsen. Eigentlich dürfte das die abgebildete Person gar nicht berühren. Eigentlich könnte das der abgebildeten Person auch egal sein. Wir haben ja nicht die Vorstellung, dass Bildern irgendein Voodoo-Zauber innewohnt. Das einzige, was Bilder machen, ist es, dass der Betrachter sie anguckt, und dann im Kopf in irgendeiner Art und Weise verarbeitet. Wir sind praktisch auf der Ebene von Gedanken und Fantasien.

Und trotzdem gibt es sowas wie ein Recht am eigenen Bild. Und wenn es das gibt, dann kann es doch nur darauf gründen, dass man eben doch geschützt davor sein soll, gegen den eigenen Willen für die Gedanken und Fantasien Dritter in dieser Form verfügbar zu sein. Ist das nicht so?

(Außerdem beiläufig angemerkt: Ein Verstoß gegen dieses Recht liegt auch dann vor, wenn ich nichts davon mitbekomme. Unter Umständen sogar dann, wenn ich nicht mehr lebe.)

(Ich hoffe, das Argument ist diesmal nachvollziehbar. Zur Verdeutlichung nochmal umgedreht: Nehmen wir an, Gedanken und Fantasien wären wirklich so egal. Dann hätten wir doch eigentlich keinen Grund, solche Bilder zu verbieten, weil die ja quasi nix machen, außer Gedanken und Fantasien hervorzurufen. Aber wir haben ja doch Grund genug, also... Eine Art Widerspruchsbeweis, wenn man so will.)

Ein anderes Stichwort in dem Zusammenhang ist Upskirting. Da gab es vor einigen Jahren noch gar keine Strafbarkeit, das hat sich geändert. Oder Deepfakes als weiteres Stichwort, das wird jetzt aktuell mehr diskutiert. Mir scheint es damit evident, dass so eine Art "Bedürfnis, nicht unwissentlich sexuell wahrgenommen zu werden" existiert, und diese Entwicklungen zeigen, dass sich auch mehr und mehr Sensibilität demgegenüber herausbildet. Und ich finde, das ist auch richtig so.

Jetzt ging es hier eigentlich nie um Bilder, und niemand wird strafrechtlich belangt werden können, wenn er sich nur insgeheim seine Gedanken macht, aber nach außen hin ganz "normal" handelt. Das geht in diese Richtung des Arguments, dass man ein solches Bedürfnis, nicht unwissentlich sexuell wahrgenommen zu werden, eben nie ganz durchsetzen können wird. Wäre ja auch gruselig, die dystopischen Gefilde mit Gedankenkontrolle möchte auch ich nicht betreten. Aber ich halte es auch für falsch, so zu tun, als würde es dieses Bedürfnis gar nicht geben.

Was folgt jetzt eigentlich daraus? Darüber kann man streiten, ich finde, da geht es letztendlich auch um Verhältnismäßigkeit. Ich wurde gefragt: "Siehst du das bei anderen auch so, oder nur bei Pädophilen? Wenn ja, warum? Es wurde bereits darüber geredet, dass es bei Erwachsenen sehr viele ähnliche Situationen gibt. Darf ein Mann, der keinen Partner abbekommt, obwohl er einen will, Frauen/Männer Thaimassagen geben? Waxen? Waschen? Wenn ja, warum?"

Tatsächlich sehe ich eine ähnliche Problematik insbesondere bei der Pflege alter Menschen. Auch alte Menschen können in besonderer Weise schutzbedürftig sein, wenn etwa neben den körperlichen Fähigkeiten auch die kognitiven Fähigkeiten und das Vermögen zur freien Willensbildung nachlassen. Es ergibt sich eine Vulnerabilität und Abhängigkeit ähnlich der von Kindern. Und ich würde nicht wollen, dass jemand, der sexuell ganz besonders auf ältere Menschen ansprechbar ist, dann mit dieser Gruppe arbeitet. Selbst, wenn sich diese Person während der Arbeit korrekt verhält. Die Bereiche Massagen oder Waxing würde ich vergleichsweise weniger kritisch sehen. Vor allem, da es Dienstleistungen sind, die niemand zwingend in Anspruch nehmen muss. Wieder etwas nuancierter wird es im medizinischen Bereich. Zumindest gibt es dort aber die freie Arztwahl, und wer das nicht möchte, muss z.B. auch nicht zu einem männlichen Frauenarzt gehen... Wobei da jetzt natürlich ganz viel Heteronormativität mitschwingt, auch schwierig.

Am Ende des Tages sind das Dinge, die man nicht wird reglementieren können, und das ist vielleicht auch besser so. Weiter wie gehabt. Eine Sache finde ich dennoch schade. Ich meine, womöglich ist es übertrieben und nicht verhältnismäßig, von pädophilen Menschen grundsätzlich Abstand von Kindern verlangen zu wollen. Aber dann würde ich mir zumindest eine Haltung wünschen, die sagen würde: "Wenn ich zuhause sexuelle Fantasien von Kindern habe, mit denen ich arbeite, dann hau ich mir gegen den Kopf, weil genau diese Kinder da wirklich nicht hingehören." So eine Haltung würde auch weniger Verdacht wecken. Aber nun ist eure Haltung eben mehrheitlich eine andere, und ich finde das zwar falsch, aber will euch ja eigentlich trotzdem nix Böses. Dann ist das halt so.

(Ob das diesmal wirklich mein letzter Kommentar ist? Vielleicht! Aber ich habe ja erneut einige Passagen übersprungen oder bin nur indirekt auf sie eingegangen. Also wenn es noch irgendwelche Fragen an mich direkt geben sollte, dann würde ich euch eigentlich auch keine Antwort schuldig bleiben wollen...)

Als als Kinderpornographisch gilt auch "die Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in aufreizend geschlechtsbetonter Körperhaltung". Insofern habe ich die Subsidiarität zu § 184b StGB so verstanden, dass das Posieren einer Puppe in bestimmten Körperhaltungen als eine entsprechende Wiedergabe verstanden werden kann (Pose = Inhalt, Puppe = Medium, Einnahme der Pose = Wiedergabe).

Bei solchen Analogien* frage ich mich auch, ob die Benutzung einer Puppe in Anwesenheit anderer Personen vielleicht sogar unter § 184e StGB (Veranstaltung und Besuch kinder- und jugendpornographischer Darbietungen) fallen könnte. (*Im Strafrecht gibt es war das Analogieverbot, aber für mir erscheint das eine fließende Grenze zu sein, wo normale richterliche Auslegung aufhört und verbotene Analogie anfängt)

Die "uneingeschränkt auch rein fiktive Darstellungen" habe ich analog zur Wirklichkeitsnähe in § 184b StGB verstanden, dass es bereits ausreicht, wenn eine Puppe kindlich wirken soll, sie aber keineswegs realistisch oder wirklichkeitsnah sein muss, um Strafbar zu sein.

Hab über count.live einen Timer erstellt, der nach Ablauf einen Ton abgibt und zehn Sekunden später einen auf die Webseite des BVerfG weiterleitet. Ich halte es für ein wichtiges Ereignis und möchte das daher so würdigen:

https://count.live/?...

Es wird auf jeden Fall Suizide geben, wenn es negativ ausfällt. Viele Pädophile kennen die Selbsthilfecommunities nicht und leiden alleine.

Wenn dann so ein Urteil kommt und überall sich über Pädos und ihrem kläglichem Versuch lustig gemachg wird kann ich mir halt vorstellen das so einige daran zerbrechen.

Dass über diese Themen an vielen Orten noch nicht einmal gesprochen werden darf, ist noch ein weiteres Problem. Man hat ja auch bei der Shein-Debatte gesehen, wie einseitig der Diskurs inzwischen geworden ist und wie schnell die leisen Stimmen, die ein Verbot infrage stellen niedergeschriehen, diskreditiert und wahlweise als naiv oder gefährlich verunglimpft werden. Ich fürchte, wenn das so weitergeht und nächste Woche in Karlsruhe kein Wunder geschieht wird der Gedanke, dass Puppen mal legal waren für die Leute genauso erschreckend erscheinen, wie es für uns heute erscheint, dass mal Vergewaltigung in der Ehe legal war.

Genauso gespannt wie auf das Urteil bin ich daher auch darauf, ob und wie darüber berichtet und diskutiert wird - vor allem, wenn das Urteil positiv ausfällt.

@Sirius

Hast wohl recht. Ein Thread bei Juraforum.de wo über die Puppen und der bevorstehenden Verfassungsbeschwerde diskutiert wurde, wurde einfach kommentarlos gelöscht lol. Gab keine Anfeindungen, oder so. Hab auch keine Benachrichtung im Konto, oder Mail erhalten.

Da siehste mal das selbst so etwas einfach zensiert wird, wenn es dem Mod nicht passt.

Aber bei den "Verkörperungen" geht es ja um die Träger der Inhalte. Puppen sind nicht in Verkörperungen enthalten, sie sind selber Verkörperungen. Mir wäre auch nicht bekannt, dass vor dem 184l jemand wegen Puppenbesitz verurteilt wurde.

Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat vor dem Verbotsbeschluss ähnliches festgestellt:

Grundsätzlich sind Sexpuppen als solche, und zwar auch dann, wenn sie Ähnlichkeit mit Kindern aufweisen, in Deutschland nicht Gegenstand strafrechtlicher Regulierung oder anderer gesetzlicher Verbote.

Fälle, in denen die Strafverfolgungsbehörden wegen CLSD im Inland tätig geworden wären, sind bis dato allerdings nicht bekannt.

Nur Bilder von Puppen in sexualisierten Posen können, wie gesagt, nach 184b strafrechtlich relevant sein, meint der Wissenschaftliche Dienst.

Und ja das Gesetz ergibt mit der Begründung keinen Sinn. Denn wenn es nur subsidiär greifen soll, warum ist die Strafe dann höher wenn es eben nicht subsidiär erfasst wird? Damals gab es ja sogar mindestens einJahr.

Da in deren Augen nur Abschaum betroffen ist kommt so ein Müll bei raus.

Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Österreich ist in der Hinsicht tatsächlich das beste und einfachste Land zum auswandern. Hier einmal eine rechtliche Übersicht von der österreichischen Meldestelle (stopline) aus dem Inhope report: Inhalt: Rechtlicher Status Ergriffene Handlung Zeichnungen/manga/künstlerische Nicht illegal Keine interpretation von CSAM Computergenerierte CSAM Kontextbasiert: wenn ein Betrachter Hinweis an Strafverfolgung den Eindruck hat das es echte Kinder sind ist es strafbar, sonst nicht. Textbasierte CSAM Nicht illegal Keine Fiktive textbasierte CSAM Nicht illegal Keine Das beschränkt sich auch hier nicht auf den bloßen Besitz, sondern ist strafrechtlich überhaupt nicht erfasst.
Lüge ist ein hartes Wort für "Ist mir in dem Fall entfallen". Aber Meckern können immer alle, besonders gern die, die nichts tun.
Auch haben wir in keinem einzigen Interview jemals überhaupt über Puppen oder Fiktion gesprochen. Im KTW-Podcast habt ihr das. Solche lügen sind unnötig und lassen Euch schlecht aussehen, wenn Menschen zufällig drüber stolpern und das lesen (so wie ich).
Einer der Mails war wohl falsch und hab diese sympathische Nachricht bekommen: Hallo, wir sind nicht FUNK - der Sender - wir sind eine der letzten wenigen Brillenmanufakturen in Deutschland. :o) Der Sender hat www.funk.net - wir sind seit 1997 www.funk.de Es passiert dadurch recht häufig, dass wir Emails für den Sender bekommen, sozusagen sehen wir uns (fast) schon als FUNK Mitarbeiter ;o) Viele Grüsse von der gesamten (Brillen) FUNKcrew