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Habe leider keine guten Nachrichten für die Verfassungsbeschwerden:

Sehr geehrter Herr X,

die Verfahren befinden sich in Bearbeitung. Der weitere Verfahrensgang ist nicht konkret absehbar. Es kann jedoch mitgeteilt werden, dass die Verfahren voraussichtlich nicht mehr in diesem Jahr abgeschlossen werden.

Mit freundlichen Grüßen X

Pressestelle Bundesverfassungsgericht Schlossbezirk 3 · 76131 Karlsruhe Tel.: +49 721 / 9101 – 389 Fax: +49 721 / 9101 – 382 E-Mail: presse@bundesverfassungsgericht.de

Das macht mich gerade echt traurig.

Hier auch noch einmal die Information das ein Ausleben durch Fantasien, Fiktion und Sexpuppen nicht unter die ICD-11 Definition von "Ausleben" fällt:

Legt man dies als Maßstab an, sollte Selbstbefriedigung zu Fantasien oder Gedanken nicht unter störungsrelevantes Ausleben fallen, aber auch Verhalten wie die Nutzung von kindlichen Sexpuppen würde das Kriterium des „Sozialversagens bezogen auf durchschnittlich erwartbare Partnerinteressen“ mangels belebter Partner:innen nicht erfüllen. Für die anderen genannten Verhaltensweisen ist dagegen der Aspekt der Verletzung „durchschnittlich erwartbarer Partnerinteressen“ deutlich.

Das sollte wichtig sein falls jemand meint wegen so einem Verstoß mit einer Störung diagnostiziert zu werden.

Wir befinden uns in Ende 2025 was bedeutet das die Entscheidung jederzeit veröffentlicht werden kann. Persönlich sehe ich es als ein Geschenk das gerade jetzt die Debatte wieder entfacht und unzählige Artikel auftauchen, denn dadurch entfacht eine positive Entscheidung eine noch viel stärkere Wirkung und Autorität. Den von Jugendschutz.net finde ich interessant, da dieser eine Stellungnahme von KTW aus 2021 verlinkt, obwohl sämtliche empirische Studien ganz klar die Ventiltheorie unterstützen.

Ich finde dieses verschweigen von (neuen) Tatsachen einfach nur schlimm.

https://www.jugendschutz.net/themen/sexualisierte-gewalt/artikel/kindliche-sexpuppen-bei-shein

In einem TAZ-Artikel, welchen ich für sehr sachlich und neutral formuliert hielt (bis auf eine Ausnahme) wurde Kritik an dem Verbot von KI-Inhalten erwähnt und auch die laufenden Verfassungsbeschwerden gegen §184l StGB als Zeichen dafür das es umstritten ist. Das ist m. E. der Erste Mainstream-Artikel der diese Beschwerden erwähnt.

Bei dem Autor (Christian Rath, Vorstand der Juristenpressekonferenz Karlsruhe) habe ich mich persönlich bedankt und er hat die Kritik und das Lob auch angenommen und ist sehr an den laufenden Verfassungsbeschwerden interessiert. Habe ihn daher einige Informationen gegeben und auf "Gegen das Puppenverbot" verwiesen.

Soweit ich weiß, behält sich das BVerfG, in Grundrechtsfragen, die letztinstanzliche Rechtsprechung vor, wodurch sichergestellt werden soll, dass das Schutzniveau des dt. Grundgesetzes, nicht durch EU-Recht ggf. unterschritten wird. Es bleibt also spannend.

"Man regt sich aber lieber über ein Stück Plastik auf. Ich verstehe die Welt nicht mehr." - Ja, so sind viele Menschen nunmal, wenn es um Themen geht, die ihnen besonders auf emotionaler Ebene "heilig" und "unantastbar" erscheinen. Die sehen das Stück Plastik vielleicht symbolisch als sexuellen Übergriff auf ein echtes Kind bzw. auf ihr echtes Kind und flippen dann aus. So ähnlich, wie die Verbrennung eines religiösen Buches, in manchen Kulturkreisen zu Mord und Totschlag führt, obwohl es sich dabei faktisch nur um bedrucktes Papier mit Märchengeschichten handelt. Rational ist das alles nicht zu erklären.

Vielen Dank für den Einblick in diese wichtige Studie. Ich habe mich schon lange gefragt, was da wohl drinnen steht. Alle anderen Studien zum Thema sind ja frei zugänglich.

Das Puppenthema kocht gerade wieder hoch, weil ein chinesisches Unternehmen in Frankreich solche Puppen angeboten hat. Jetzt fordert Frankreich das die EU gegen dieses Unternehmen vorgeht. Könnte also auch damit enden das entprechende Puppen explizit und unmissverständlich in die anstehene Reform aufgenommen werden. Ein Abgeordneter hatte das in der Entwurfsfassung auch so gefordert.

Das BVerfG wäre im Prinzip machtlos, wenn sowas zum Unionsrecht wird und dem EGMR vertraue ich noch viel weniger. Wäre daher wünschenswert wenn endlich mal das Urteil kommt, so dass DE solch ein Gesetz faktisch nie umsetzen kann, auch wenn es Anwendungsrang finden würde.

Die Schweiz (SRF) hat ebenfalls darüber berichtet und verteufelt die Puppen nicht sondern gibt ganz neutral die beiden Standpunkte wieder und das man je nach Person den Nutzen einer Puppe abschätze.

Hier möchte ich auch anmerken das in Frankreich der Film "Cuties" gedreht wurde, welche viele als Missbrauch empfinden und in einigen Ländern auch entsprechend eingestuft und verboten wurde. Man regt sich aber lieber über ein Stück Plastik auf. Ich verstehe die Welt nicht mehr.

Das Argument hat sowieso kein Sinn ergeben. Stell dir vor man würde bei einem Vergewaltiger hervorheben das dieser Pornos konsumiert hat.

Ein Missbrauchstäter kann eben auch KiPo konsumieren UND missbrauchen. Das heißt nicht das sowas ihn dazu verleitet hat. Es ist eig. seit Jahrzehnten wissenschaftlicher Konsens das Hands-Off-Täter sogat eher resilienter sind und seltener Kinder missbrauchen. Aus diesem Grund kann fiktives Material gar nicht "Hemmschwellen" senken.

Das Stigma erschwert aber die Wahrbeit dermaßen, weil Aufklärung = Verharmlosung.

Viele Fälle gibt es in dem Bereich wirklich nicht, ich habe hier die Zahlen für das letzte Jahr einmal aufgearbeitet. Darin steckt allerdings auch schon ein Betrug: während der Parlamentsdebatten zum Verbotsvorschlag wurden Staatsanwälte zitiert, die behaupteten, dass in Ermittlungsverfahren wegen Missbrauch ständig auch Kindersexpuppen gefunden werden. Daraus wurde dann abgeleitet, dass Puppen wohl zu Missbrauch führen würden (ein logischer Fehlschluss, selbst wenn die Annahme gestimmt hätte) und Handlungsdruck aufgebaut, warum bei dieser Masse an Fällen, gegen die man damals nichts tun konnte, ein Verbot unbedingt notwendig und wichtig sei. Die Realität zeigt, dass weit über 99% aller Missbrauchstäter gar keine Puppen besitzen und es sich in der Tat um ein absolutes Randphänomen handelt.

Signale statt sachliche Argumente

Je länger Puppen verboten sind, desto mehr wird das Puppenverbot zum Teil einer Norm, die so natürlich und offensichtlich erscheint, dass sie keiner Begründung mehr bedarf.

Wahre Worte. Habe mir gerade erst den aktuellen Podcast der LTO angehört und genau dort wurde auch als ein Gegenargument auf eine Äußerungsstraftat folgendes geäußert: "Wir haben diese Verbote schon seit Jahrzehnten und was für ein Signal würde eine Lockerung denn senden? Ich denke nicht das es uns ohne diese Verbote besser ergangen wäre"

Wow, tolle Argumente. Danke euch!

Auf ein paar Sachen will ich antworten: „dann dürfen wir uns fragen warum es dem Gesetzgeber so wichtig war, dem Randphänomen ‚Kindersexpuppen’ 2021 eine so große Aufmerksamkeit zu schenken.“ — Ich gehe von einem Randphänomen aus, weil mir Puppenbesitzer wenn es kindliche Sexpuppen angeht als eine Minderheit in der Minderheit erscheinen. Allein schon weil die ja nicht billig sind. Aber da täusche ich mich vielleicht. Dann aber hatte ich den Eindruck dass das Gesetz eher aus Aktionismus entstanden ist, also gehe ich nicht davon aus, dass es um große Zahlen ging. Auch da kann ich mich irren.

„Geht es allgemein um Kinderpornographie, stimmt die Aussage „hinter jedem Bild steckt ein Opfer“ in der Pauschalität schon nicht mehr.“ — genau das wollte ich aussagen/betonen, dass dieses Argument gut ist, wenn es um echte Fotos geht und für den Rest sich bisher eher was aus den Finger gesaugt wird.

Und Sirius: volle Zustimmung. Nur wird eben das ja nicht ordentlich gemacht und von extrem vielen Leuten auch gar nicht ernst genommen. Da heißt es dann „Ich hab auch mit 10 schon Pornos geguckt, hat mir auch nicht geschadet.“ so wie bei der Prügelstrafe. Erst im Urlaub zuletzt mit einer Familie gesprochen wo die 10-jährige Tochter berichtete, andauernd von Mitschülern auf den Hintern gehauen zu werden, was meiner Ansicht nach als sexuelle Belästigung einzuordnen ist. Schule? Guckt zu. Eltern der Täter? Ach hab dich nicht so. Jugendamt? Schmeißt böse guckend mit Wattebällchen.
Deshalb hab ich das in meinem Kommentar nicht als relevante Option im Blick gehabt, weil ich da den Schutzmechanismen nicht vertraue. Aber recht hast du natürlich: für ein Puppenverbot sollte mein Gedanke irrelevant sein.

Ich find die Diskussion total toll hier und lerne gerade einiges.

Puppenabenteuer

Habe mir mal den Zugang zu dieser Studie gekauft "Berichtete Konsequenzen des Verbots von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild" ($86) und ich bin sehr froh das sich das BVerfG anscheinend auch mit genau dieser Studie beschäftigt hat. Sie ist wirklich sehr gut aufgebaut und erwähnt direkt in der begrifflichen Einordnung das nach aktuellem Wissensstand die Pädo- und Hebephilie eine sexuelle Orientierung ist.

"Nach aktuellem Wissensstand lässt sich die Pädophilie als eine nach ihrer Ausbildung unveränderliche sexuelle Orientierung verstehen (Cantor 2018; Seto 2012, 2017.). [...] Der Begriff sexuelle Orientierung kann mehr als die bloße Orientierung hinsichtlich eines Geschlechts umfassen."

Die Studie geht auch auf die eingereichten Beschwerden ein und verlinkt direkt im Text die Webseite https://gegen-das-puppenverbot.de/ und zeigt anhand der dortigen Argumentation, wie wichtig die Puppen für viele seien, als auch das § 184l paradoxerweise zu einem erhöhten Bedarf solcher Objekte geführt hat. Das sei bei solchen Verboten wohl ein zu erwartender Effekt, so dass ggf. eher eine Zunahme solcher Gegenstände ausgegangen werden muss als davor. Eine "jetzt erst Recht"-Haltung entwickele sich.

Auch erwähnt die Studie mögliche Limitationen, wie bspw. das aufgrund der laufenden Verfahren ggf. ein Selektionsbias da sein könnte da Betroffene diese Studie als ein Instrument zum Erfolg sehen. Dies wird im gleichen Abschnitt aber wieder eingefangen, da auch ähnliche Studien zum gleichen Ergebnis kommen und auch sonst keine zu großen Auffälligkeiten vorhanden sind. Anscheinend fühlen sich auch, entgegen der Erwartung des Gesetzgebers, viele nicht-Pädophile betroffen da es keine genaue Definition gibt und diese Menschen fürchten "wegen einem Körpermerkmal 5 Jahre wegen KiPO einzuwandern".

Die letzte Seite skizziert eine Welt, wo es Aufgabe der Wissenschaft sei das Stigma abzubauen und ein Leben mit Puppen / Robotern für Menschen zu ermöglichen, die es legal nicht können (hier explizit nicht nur auf Pädophile beschränkt). Verglichen wird dieser technologische Fortschritt mit der Einführung des ersten Verhütungsmittels, da erstmals Sexualität für alle ohne Kinderwunsch risikofrei möglich wurde. Der letzte Satz stellt dann berechtigerweise die Frage, ob es wirklich Aufgabe des Strafrechts sein sollte solche Verhaltensweisen zu reglementieren, wenn Menschen versuchen opferlose Alternativen zu finden.

So ist es. In dem Zusammenhang sehe ich auch die m. M. n. völlig schiefgelaufene Rechtsgüterabwägung beim Thema Jungenbeschneidung. Dass das Ausleben religiöser Regeln bzw. Gebote, die in Wahrheit auf Aberglaube und albernen Ammenmärchen beruhen, höher gewichtet wird, als die körperliche Unversehrtheit von Kindern, ist völlig absurd.

Sobald eine Person alt genug ist, um auch medizinisch unnötigen Eingriffen bewusst und informiert zuzustimmen, sollte sie sich selbstverständlich abschneiden lassen dürfen, was immer sie will.

Zum Thema „Menschenwürde von Kindern“ nur eine Ergänzung.

Seit mehr als 30 Jahren schafft es die Bundesregierung nicht, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen, obwohl dies von der UN-Kinderrechtskonvention eingefordert wird. Geblockt wird dies u. a. von CDU-Politikern wie Thorsten Frei, der einst bei der Debatte zum Puppenverbot im Bundestag voller Inbrunst für ein Verbot dieser „widerlichen“ Kinderpuppen plädierte. Laut Frei führe die Einführung von Kinderrechten im GG zu einer Schwächung der Familien.

Wer Familie und elterliche Fürsorge nur im Widerspruch mit Rechten von Kindern verstehen kann, zeigt meines Erachtens mehr als deutlich, was er von der „Würde“ von Kindern hält.

Und sobald du Liebespuppen im Umlauf hast wird es zusätzlich auch dumme Leute geben, die die offen rumliegen lassen und dann stoßen ihre Kinder darauf.

Das gilt aber auch für „normale“ Sextoys, Pornohefte, erwachsene Sexpuppen (die man ja nach wie vor haben darf), oder auch Horrorfilme, Alkohol, Videospiele oder Literatur mit expliziten Gewaltdarstellungen usw …

Denkt man das konsequent zu Ende, müsste man sämtliche Inhalte für Erwachsene verbieten. Ich sehe da die Eltern in der Verantwortung, eine kindgerechte Umgebung für ihren Nachwuchs bereitzustellen, in die offen herumliegende Sexpuppen sicherlich nicht hineingehören. Wir verbieten ja auch keine Steckdosen (oder scharfe Messer oder Treppen oder spitze Tischkanten oder andere Sachen, an denen sich Kinder ernsthaft verletzen können), sondern verlangen von Eltern mit Kleinkindern, ihre Steckdosen entsprechend kindersicher zu machen.

Schaffen Eltern das nicht, sind denke ich auch Aufklärung und Interventionen durch Sozialarbeiter, Jugendämter oder Familienhilfen sinnvoller als das Strafrecht rauszuholen (eigentlich ja ultima ratio, zumindest in der Theorie). Harte, erbarmungslose Strafen auszusprechen ist in meiner Wahrnehmung inzwischen zur Standardlösung für alle tatsächlichen oder auch nur vermeintlichen Probleme im Kinderschutz geworden, ist meiner Meinung nach aber selten eine (effektive), wenn auch meist höchst populäre Lösung. Es muss nicht immer Strafen sein.

Wie Klase geschrieben hat geht es bei diesen Begründungen eigentlich nur darum, nachträglich zu rechtfertigen, was man aus einer emotionalisierten Moral her sowieso schon glaubt. Die Begründungen müssen dazu gar nicht stichhaltig sein und sind im Grunde austauschbar. „Hinter jedem Bild steckt ein Opfer“ macht zum Beispiel ja auch schon keinen Sinn, da dies bei einem großen Teil der als Kinderpornografie deklarierten Inhalte gar nicht zutrifft, wenn diese entweder keinen Missbrauch oder gar kein reales Kind zeigen.

Das Problem ist, dass diese Begründungen gebetsmühlenartig wiederholt werden, bis sie als Teil einer universellen Wahrheit gelten, die man gar nicht mehr hinterfragen muss bzw. wo das Hinterfragen ein Affront gegen den „gesunden Menschenverstand“ ist. Hier sehe ich auch die Gefahr beim Puppenverbot, wenn dies nicht vom BVerG gekippt wird, da Verbote auch einen gesellschaftlichen Wertekonsens herstellen. Aktuell findet man in den Diskussionen hin und wieder noch aufgeweckte Menschen, welche die Frage stellen, warum überhaupt etwas verboten ist, was keinen Menschen weh tut. Je länger das Verbot besteht, desto mehr wird es Teil des „gesunden Menschenverstandes“, dass Puppen selbstverständlich verboten sind. In fünf Jahren weckt die Idee, Puppen wieder zu legalisieren vermutlich dann genausoviel Empörung und Ablehnung hervor, wie als würde man heute vorschlagen, Kinderpornografie zu legalisieren.

Je länger Puppen verboten sind, desto mehr wird das Puppenverbot zum Teil einer Norm, die so natürlich und offensichtlich erscheint, dass sie keiner Begründung mehr bedarf. Und das Verbot selber wird zum Argument, warum diese gefährlich sein sollen: „natürlich sind Puppen gefährlich, senken Hemmschwellen und verletzen die Menschenwürde von Kindern - sonst wären sie ja nicht verboten“

@Kampf gegen Windmühlen @Klase

Exakt! Danke & schließe mich vollumfänglich an!

@Max Weber

"Bester Satz aus den Kommentaren, finde ich: „hinter jedem Bild steck ein Opfer“ — das war mal das Argument und das war+ist ein sehr gutes Argument."

Das war/ist aber nur dann ein gutes Argument, wenn es explizit um Mißbrauchsabbildungen ging/geht. Geht es allgemein um Kinderpornographie, stimmt die Aussage „hinter jedem Bild steckt ein Opfer“ in der Pauschalität schon nicht mehr.

@Max Als ich schrieb, Kinder würden das nicht mitbekommen, ging ich von Pädos aus, bzw. von allein lebenden Menschen. Diese Situation wird mit Sicherheit auch der überwiegende Teil aller Fälle sein, in denen sich Menschen eine Liebespuppe - und gerade ein Liebespuppenkind! - zulegen würden. Schon zum Selbstschutz wäre es sicherlich nicht anzuraten, sich eine Liebespuppe in einem Haushalt anzuschaffen, in dem auch Kinder leben. Denn wer möchte schon gerne Rede und Antwort stehen - und gesellschaftliches Ansehen, oder gar Sorgerecht samt Arbeitsplatz aufs Spiel setzen, wenn das Kind in Kindergarten oder Schule von einer entsprechenden Puppe erzählt? Gerade bei Liebespuppenkindern wird jeder normal denkende Mensch höchste Vorsicht walten lassen. Ich sehe die Relevanz daher nicht. Aber gut, Ausnahmen bestätigen die Regel, und es gibt ja auch unvorsichtige Menschen. Was also machen wir mit denen?

Ein komplettes Verbot von Liebespuppenkindern nur wegen solcher Leute einzuführen (oder in diesem Fall beizubehalten), ist dennoch ein zu harter Eingriff. Denn für den Kinderschutz würde die Einschränkung reichen, dass es verboten ist, erotische Dinge Kindern zugänglich zu machen. Ein solches Verbot haben wir für Pornographie, die Erwachsene zeigt, durchaus. Die Art der Pornographie selbst ist in diesem Fall also nicht verboten. Doch der Zugang für Kinder ist gesetzlich reglementiert. Warum sollte das bei Liebespuppen - oder Liebespuppenkindern dann abweichend durch ein Generalverbot geregelt werden? Ein Generalverbot ist ein zu harter Eingriff in Grundrechte und kann durch ein milderes Mittel gelöst werden. Demzufolge könnten jene, die darin eine Notwendigkeit sehen, analog zu der Einschränkung von „Erwachsenenpornos“, verbieten, dass Liebespuppen (insbesondere Liebespuppenkinder) Kindern zugänglich gemacht werden dürfen.

Auch auf das Binden von Polizeiressourcen und das Verbrennen von Steuergeldern, das Du in Deinem Kommentar relativierst, möchte ich gerne eingehen:

Das Puppenverbot §184l StGB habe ich nur als Beispiel angeführt, denn ich schrieb:

die zusätzlich wegen der Einführung von nutzlosen und diskriminierenden Verboten wie §184l StGB

Man beachte das „wie“.

Am Ende wird die Menge von Verboten, ähnlich diesem Verbotes, den Ausschlag geben. Wir dürfen durchaus davon ausgehen, dass diese Art von rein symbolischen „Kinderschutzgesetzen“ zunehmen wird und der Trend so fortgesetzt wird, wenn das Bundesverfassungsgericht dem keinen Riegel vorschiebt. Denn beispielsweise für KI generierte Materialen gilt genau genommen dasselbe. Und die dürften eine weit größere Verbreitung finden, als Liebespuppenkinder. Selbst wenn Modelle verwendet würden, die nachweislich CSAM-frei und zertifiziert sind, wäre das nach heutigem Strafrecht verboten. Selbst erotische Zeichnungen mit Kindern sind stark eingeschränkt. Das alles zu verfolgen bedeutet eine erhebliche Belastung von Polizeiressourcen und Steuermitteln. Sirius hat diesbezüglich übrigens einen sehr schönen Artikel geschrieben, wie man es besser machen könnte.

Dein Argument kann ich hier übrigens auch umdrehen: Wenn der Besitz, die Herstellung, der Verkauf, der Kauf und die Verbreitung von Liebespuppenkindern ein so verschwindend kleines Phänomen sein soll, dass es, wie Du vermutest, eben kaum weitere Polizeiressourcen blockiert und nur eine unbedeutende Menge an Steuergeldern verbrennt, dann dürfen wir uns fragen warum es dem Gesetzgeber so wichtig war, dem Randphänomen „Kindersexpuppen“ 2021 eine so große Aufmerksamkeit zu schenken. Zu behaupten, damit die erschreckend hohen Zahlen von Missbrauchsfällen in den Griff bekommen zu können ist realitätsfremd, wenn es sich nur um ein Randphänomen handelt. Zumal fehlte (und fehlt immer noch) jeglicher Beweis, dass es so etwas wie die behauptete „Hemmschwelle“ überhaupt gibt, die angeblich durch Liebespuppenkinder „gesenkt“ werden soll.

Auch mit Deiner Argumentation wird das Generalverbot von Liebespuppenkindern also überhaupt nicht plausibler.

Die aktuelle Rechtslage in vielen Staaten ist halt schon sehr kontraproduktiv. Wenn ein Pädophiler keine opferlosen Alternativen hat, dann ist es umso einfacher reales Material zu konsumieren, da die Gesellschaft ihn ohnehin nicht akzeptiert und er "so oder so" in den Knast wandert. Klar verzichten wahrscheinlich die meisten aus ethischen Gründen auf reales Material , vor allem in den Zeiten von KI, aber es wird nicht gerade wenige geben die sich das auf diese Art rationalisieren. Viele unterschätzen wie animalistisch Menschen denken und wenn man als Dreck behandelt wird, dann verinnerlicht man das auch.

Warum sollte jemand reales Material konsumieren, oder Kinder missbrauchen wenn er viele Alternativen hat? Dann hat der Knast eine ganz andere Wirkung, weil er dann seine legalen Möglichkeiten gänzlich verliert. Der soziale Druck ist stärker.

Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Das sehe ich auch so. Die Existenz von Anti-Cs muss unbedingt im öffentlichen Bewusstsein ankommen, dass ist meiner Meinung nach eines der wichtigsten Ziele der Aufklärungs- und Entstigmatisierungsarbeit. Viele der vernünftigeren Fragesteller auf WsaM - also diejenigen, die auch wirklich über das Thema Pädophilie lernen wollen, anstatt nur sinnlose Hassnachrichten dazulassen - scheinen z. B. wirklich erst durch WsaM gelernt zu haben, dass es überhaupt Pädophile gibt, die Missbrauch und Missbrauchsabbildungen vollständig ablehnen.
Der Umgang mit der Pädophilie in unserer Gesellschaft ist aus meiner Sicht deswegen so diskriminierend und stigmatisierend, weil es in Wissenschaft, Gesellschaft und Politik grundlegende Fehlannahmen bezüglich der Pädophilie gibt. So gehen viele, auch einige Therapeuten davon aus, dass Pädophile grundsätzlich einmal Pro-C eingestellt seien, weil man die sexuelle Handlung mit einem präferierten Partner zu einem Goldstandard erklärt, was Pädophile natürlich nie machen dürfen, da sie ja sonst einen massiven Schaden am Kind verursachen. Damit dies nicht passiert, benötigt es dann eine Therapie bei einem Programm wie KTW, bei dem der Pädophile dann auf alles auch möglichst gedanklich verzichten soll, was ihm von seiner Präferenz Freude bereitet, wenn nötig auch mit Medikamenten. Wenn bei diesem dann seine Präferenz möglichst weit unterdrückt wurde, dann kann er in den Augen der Mehrheit der Gesellschaft und leider auch in der Augen von manchen Therapeuten wieder ein vollwertiges Mitglied der Gesellschaft werden. Dass es aber auch Pädophile gibt, die eine feste Anti-C-Einstellungen haben und sich deswegen kindliche Liebespuppen virtuelle Kinderpornographie wünschen, wo kein Kind zu schaden kommt, stört diese Bild, weil nach der Meinung auch vieler Therapeuten die Benutzung von unschädlichen Alternativen eigentlich für Pädophile nur eine Vorstufe ist, um Missbrauchsabbildungen zu konsumieren und/oder ein Kind zu missbrauchen. Mitunter fallen ja schon harmlose Nacktbildern aus Familienalben unter der Kategorie von Materialien, die von den allermeisten Menschen in Deutschland als schadlose Alternative abgelehnt werden. Somit geht in Deutschland ein Bündnis zwischen einer breiten Bevölkerungsmehrheit und einer großen Zahl von Therapeuten Hand in Hand bezüglich der Ablehnung von sexuellen Materialien mit Kindern, für die kein echter Missbrauch vorliegt, obwohl es für diese Haltung wissenschaftlich keine fundierten Studien gibt. Natürlich gibt es auch Therapeuten, die dies anders sehen, nur haben die in Deutschland leider überhaupt keinen Einfluss auf die Stimmungslage und die gesetzliche Lage, genauso wenig wie wir Anti-C-Pädophile. Dem Kinderschutz ist damit überhaupt nicht geholfen, vielmehr gefährdet eine solche Haltung auch den Kinderschutz, weil sie Pro-C-Einstellungen fördert, nach der es keinen Unterschied macht ob ich ein Bild von einem echten Missbrauch konsumiere oder ein virtuell erzeugtes Bild, für das eben kein Kind missbraucht wurde. Ich hoffe daher, dass einmal unsere Argumente mehrheitsfähig werden, habe aber meinen Zweifel daran, weil die Gegenseite bisher mit einer überwältigenden Mehrheit dagegen hält. Dabei möchte ich ausdrücklich betonen, dass nicht für jeden Pädophilen kindliche Liebespuppen oder virtuelle Kinderpornographie gut wäre. Allerdings kann der Rechtsstaat aus meiner Sicht nicht einfach Verbote erlassen, weil einige damit nicht umgehen können, andere aber sehr wohl. Denn der entscheidende Faktor muss sein, ob eine geschädigte Person vorliegt und dies ist bei beiden Gruppen von Ersatzmaterialien nicht der Fall.
Weil es eklig ist. Diese Ablehnung ist im Prinzip nichts anderes als das was Homosexuelle früher ertragen mussten, wo ihnen unterstellt wurde das sie Kinder und Jugendliche "verführen" würden. Es ist unmöglich eine Sexualität zu entstigmatisieren, wenn man Gleichzeitig jede Form der sexuellen Stimulation verteufelt und mit Medikamenten unterdrücken möchte. Wie stellt sich das Beier denn so vor? Ich bin weder nach ICD-11 "gestört" noch möchte ich Sex mit Kindern, aber ich darf trotzdem nicht für einen verantwortungsvollen Umgang mit meiner Sexualität kämpfen? Das ist bereits lt. Beier eine "gefährliche Entwicklung", oder wie er damals sagte "eine gefährliche Evolutiond er Pädophilie"? Wenn man der Meinung ist das man wirklich jedes Ersatzmaterial verbieten, verteufeln und ablehnen muss, dann wird man weder die große Masse an Pädophilen erreichen noch für eine Enstigmatisierung sorgen. Man kann so eine absolute Abstinenz nicht erwarten, wenn ich sehe wie andere Staaten mit diesen Grundrechten umgehen, wie aktuelle Studien das Gegenteil beweisen und was für ein immenser Eingriff es in meine Autonomie ist. Beier verkennt das Recht eines Individuum und stülpt seine Befürchtungen jedem Kollektiv über. Das ist nichts anderes als Menschenverachtend. Forschung in die Richtung interessierte ihn nie und die Puppenstudien werden ignoriert und zur Seite gewischt. Wenn man so auf empirische Studien reagiert, dann soll man gefälligst selber forschen und nicht Verbote befürworten ohne jemals jenen Komplex erforscht zu haben.
Auf sowas kommen die von ganz allein. Ein Argument bleibt ein Argument, ob es stichhaltig ist oder nicht, darf jeder selbst entscheiden.
Diese Argumente das Fiktion zu Missbrauch führt ergibt absolut keinen Sinn. Warum sollten Pädophile diese Dinge denn fordern, wenn es angeblich keine Rolle spielt????? Es wäre doch einfacher auf Missbrauchsabbildungen zu greifen statt für Fiktion zu kämpfen????