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Und auch hier im Punkt 4 geht es wieder um die falsch verwendeten Begrifflichkeiten. Übrigens @Sirius ist der Gegensatz von pädophil nicht etwa "Heterosexuell", sondern "Teleophil". Und wer "Teleophil" (Erwachsenenliebend) ist muss nicht "Teleosexuell" sein (also diese Sexualität ausleben).

Tatsächlich hat KTW den Begriff "Pädophilie" (Kinderliebe - inneres Erleben - emotionale wie auch sexuelle Hingezogenheit zu Kindern) verteidigt und wollte nicht, dass er durch "Pädosexualität" (Ausgelebte sexuelle Handlungen an und mit Kindern) ersetzt wird. In den Medien wird Pädophilie aber fast ausschließlich im Zusammenhang mit Kindesmissbrauch verwendet und sogar oft damit gleichgesetzt. Das ist in beiden Fällen also eine falsche Darstellung. Ich persönlich hätte ganz und gar nichts dagegen, wenn dafür der Begriff Pädosexualität verwendet würde. Er könnte den Begriff der Pädophile, der NICHTS mit ausgelebten sexuellen Handlungen zu tun hat, entstigmatisieren.

Anmerkung: Ich finde die Bezeichnung "Menschen mit Pädophilie" schwierig. Wir reden schließlich auch nicht von "Menschen mit Heterosexualität". Nebenbei ist es schon eine Unterstellung jemanden "heterosexuell" zu nennen, insofern man dann davon ausgeht, dass dieser Mensch seine Sexualität mit Menschen anderen Geschlechts tatsächlich auslebt. Das ist zwar sicherlich der Normalfall - und deswegen hat sich der Begriff eingebürgert - ich würde es aber vorziehen von "Heterophilie" zu sprechen. Jemand der "Heterophil" ist kann auch "Heterosexuell" sein. Es ist genau dasselbe wie bei "Pädophil" und "Pädosexuell".

Die Begrifflichkeiten werden fast durchgängig falsch verwendet (leider sogar von KiH). Das ist sehr unvorteilhaft und stigmatisiert Unschuldige eher noch mehr. @Sirius: Sprich mich bei Gelegenheit gerne mal darauf an. Es ist wirklich wert, sich ausführlich über die korrekte Verwendung von Begrifflichkeiten Gedanken zu machen.

Ich lese gerade mal die alten Artikel hier nach. Zu einer der Überlegungen hier, möchte ich gerne Stellung nehmen. @Sirius schreibt: "Damit liegt es aber ein Stück weit im Interesse von KTW, nicht allzu niedrige Zahlen hier zu nennen, denn wenn sie sagen würden dass nur 5% der Zielgruppe des Projekts tatsächlich an Missbrauch beteiligt ist könnte man ja die durchaus berechtigte Frage stellen, ob es da nicht bessere Stellen gibt, an denen man eher ansetzen sollte."

Darüber habe ich bisher noch nicht nachgedacht und es ist ein sehr wichtiger Punkt, wie ich finde. KTW kann sich nur über Prävention legitimieren und nicht etwa als Anlaufstelle, die pädophilen Menschen ermöglicht, psychisch besser mit dem Stigma umzugehen. Ist jemand zwar pädophil aber weder- selbst noch fremdgefährdend, gilt er nach aktuellen medizinischen Erkenntnissen als NICHT krankheitswertig und wird damit von KTW abgewiesen, obwohl er vielleicht seelische Unterstütung benötigt! Die Aufgabe von KTW ist somit vorrangig, pädophile Krankheitswertigkeit zu behandeln und damit Prävention gegen Kindesmissbrauch zu leisten. Dass das Stigma seelische Beeinträchtigungen auch bei Menschen verursacht, die weder etwas mit Kindesmissbrauch noch mit Missbrauchsabbildungen am Hut haben, wird (absichtlich) ausgeblendet. Dennoch habe ich höchsten Respekt vor dem Projekt und finde es enorm wichtig, dass es dieses Projekt gibt.

Das Stigma ist so groß, dass sich seitens KTW mit der psychologischen Unterstützung stigmatisierter Menschen nicht in der Öffentlichkeit argumentieren lässt. Wenn KTW aber schon dazu steht, dass etwa 2/3 aller Sexualdelikte in dem Bereich auf das Konto von sogenannten Ersatzhandlungstätern - also NICHT pädophilen Menschen - geht, dann sollte man bei KTW IMHO explizit dafür werben, dass man auch Ersatzhandlungstäter erreichen möchte. Vor allem macht das in dem Zusammenhang Sinn, da andere Quellen zu (wesentlich) höheren Zahlen bzgl. der Taten von Ersatzhandlungstätern kommen. Das würde nicht nur zum Verständnis beitragen, Pädophilie eben NICHT mit Kindesmissbrauch gleichzusetzen, sondern es wäre eine echte Prävention gegen Kindesmissbrauch für den Großteil der Fälle - der ansonsten regelrecht ausgeblendet wird. Ich frage mich schon lange, warum KTW nur Pädophile und nicht stärker auch Menschen anspricht, die Gefahr laufen aufgrund ihrer Lebenssituation Ersatzhandlungstäter zu werden, OBWOHL sie auf Erwachsene "stehen". Wenn KTW das mit in das Hauptprogramm aufnimmt, würde der Verein nicht seine Legitimation verlieren, wenn die Verhältnisraten bzgl. Übergriffe pädophiler Menschen nach unten korrigiert werden müssen.

Das Problem ist hier: Letztlich wird nicht zwischen Pädophilie und Pädosexualität unterschieden. Pädosexualität ist der real verübte Kindesmissbrauch. Pädophile hingegen ist das innere Erleben, also die (sowohl emotionale aber auch sexuelle) Hingezogenheit zu Kindern. Vor allem, wer sich Kindern emotional verbunden fühlt, belästigt sie eher nicht sexuell. Das ist übrigens auch bei Fachleuten hinlänglich bekannt. So weiß z. B. der Sexualwissenschaftler und -therapeut Dr. Christoph Joseph Ahlers, dass es Pädophilen darum geht, partnerschaftliche Gemeinschaft mit einem Kind zu erleben. Wörtlich schreibt er in seinem Buch "Vom Himmel auf Erden" (S. 392): "Überrumpelung, Gewalt, penetrative Praktiken sind in pädophilen Kontexten und im Hinblick auf die gewünschte soziale Bindung kontraproduktiv - verzeihen Sie diese strategisch wirkende Umschreibung. Solche Formen von konkreter sexueller Nötigung oder Vergewaltigung werden tendenziell häufiger von Ersatzhandlungstätern verübt."

Pädosexuell hingegen können jedoch auch Leute sein, die eben nicht pädophil sind und damit keinen emotionalen Bezug zu Kindern haben. Pädosexuelle sind größtenteils Ersatzhandlungstäter, wie aus Statistiken hinlänglich bekannt ist. Das sind also bekannte Fakten, die sich Rechercheren lassen. Wenn jemand sachlich über diese (sogar aus der Wissenschaft bekannten) Zusammenhänge schreibt und dann vorgeworfen bekommt, Pädophilie zu verharmlosen, ist das also nicht nur unangemessen, sondern höchst unsachlich.

Pädophile bedeutet übersetzt "Kinderliebe" und hat nichts mit ausgelebter Sexualität zu tun. In seiner Bedeutung betrachtet ist der Ausdruck "Verharmlosung von Pädophile" etwa so zu verstehen, als wenn jemand "Verharmlosung von Kinderliebe" sagen würde. Wo der Begriff Verharmlosung eher passt, ist im Bereich der Pädosexualität. Leute die z. B. das Mindestalter herabsetzen wollen, um Sex mit Kindern zu haben, stehen IMHO zu Recht in der Kritik.

Aber wenn jemand sagt, Pädophile werde verharmlost, wenn man sie sachlich erklärt, hat ganz offenbar nicht verstanden, zwischen Pädophilie und Pädosexualität zu unterscheiden. Das ist insofern zu kritisieren, weil es unbeteiligte Menschen darum bringt, sich ein sachliches Gesamtbild über die Situation machen zu können. Das wiederum führt dazu, dass sich Stereotype und das Narativ des pädophilen Monsters festigen. Dazu trägt nun leider auch Gute Frage bei, wahrscheinlich sogar ohne sich dessen in geringster Weise bewusst zu sein. Solche Richtlinienänderungen verunmöglichen sachliche Reflektion zu dem Thema. Das trägt dazu bei, dass nun auch die Verantwortlichen von Gute Frage denjenigen Recht geben, die das Stigma gegen Unschuldige verharmlosen - das Stigma gegen Menschen, die Kinder weder sexuell behelligen, noch Missbrauchsabbildungen benutzen.

Das ist ein sehr gutes Beispiel dafür, warum eine klare Abgrenzung und das Verständnis von gängigen Begrifflichkeiten unumgänglich ist, um Vorurteile abzubauen. Leider bringen selbst viele Betroffene diese klaren Definitionen allzu oft durcheinander. Vielleicht könnte die begriffliche Abgrenzung wenigstens stärker (klarer) auf Seiten wie KiH und WasM mit aufgenommen werden. Es würde die sachliche Diskussion sicherlich fördern.

Kleinigkeit am Rande, aber ist das Argument "Comics sind Anleitungen für XY" nicht das Selbe wie "Ego-Shooter führen zu Amokläufern"? Oder wird da differenziert, weil es sich bei den Erotikcomics um "Triebe" handelt?

Sehr gute Zusammenfassung der aktuellen Situation, die auch in etwa meiner Wahrnehmung entspricht. Seit der Änderung der Richtlinien war ich auf GF kaum noch aktiv, was zum Teil einfach daran liegt, dass es keine interessanten Fragen zum Thema mehr gibt.

Am Ende führt das leider dazu, dass es nur eine akzeptable Narrative im Bereich Pädophilie gibt, nach der Pädophile alle mindestens gefährliche potenzielle Triebtäter sind, die in Therapie gehören um zu lernen, nicht zum Täter zu werden. Ob diese Darstellung tatsächlich der Lebensrealität des durchschnittlichen pädophilen Menschen entspricht, ist am Ende egal, denn alles, was davon abweicht, wird schnell als „verharmlosend“ deklariert und notfalls unter diesem Vorwand einfach ausgelöscht.

Eine Strafbarkeit gem. § 176e StGB würde ich hier als fernliegend ansehen. Ein Comic ist in der Regel keine Anleitung, außerdem ist er nicht dazu bestimmt, Kindesmissbrauch zu fördern. Kann natürlich im Einzelfall je nach Ausgestaltung des Comics anders sein. Aber der von ein Moment festgestellte Unterschied im Strafmaß zeigt ja schon, dass der Gesetzgeber hier etwas anderes im Blick hatte als beim § 184b (nämlich das sog. "Pedophiles Handbook") Eine Strafbarkeit nach § 184b StGB würde ich persönlich ebenfalls verneinen, weil Comics schon der Form nach kein wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben und keine Verwechslungsgefahr besteht. Das hilft allerdings niemandem was, weil es auch möglich ist, diesen Paragraphen so auszulegen, dass entsprechende Comics unter strafe stehen. Und dann ist es am Ende auch relativ egal, ob der BGH nach 4 Jahren das Urteil aufhebt, die Kacke ist dann am Dampfen. Ich kann daher nur jedem raten, auf sich aufzupassen, und sich nicht darauf zu verlassen, dass Gerichte und Staatsanwaltschaften das Gesetz so auslegen wie wir oder wie sie es bis jetzt getan haben. Spätestens das Urteil aus Ennepetal hat gezeigt, dass der Konsum von Hentai/Shotacon aktuell nicht rechtssicher möglich ist.

@Einen Moment Ich habe § 176e StGB nicht vergessen, ich bezweifle, dass er hier zur Anwendung kommen kann. Nach Abs. 1 ist die Verbreitung oder Veröffentlichung nur strafbar, wenn der Inhalt "dazu bestimmt ist, die Bereitschaft anderer zu fördern oder zu wecken, eine solche Tat zu begehen". In Abs. 2 ist es ähnlich, hier geht es um einen Inhalt, der verbreitet wird, "um die Bereitschaft anderer zu fördern oder zu wecken, eine solche Tat zu begehen." Hier spielt also die Motivation des Täters eine Rolle ("dazu bestimmt ist", "um"), und eine entsprechende Motivation muss die Staatsanwaltschaft erstmal nachweisen. Sofern keine diesbezüglichen Äußerungen des Täters vorliegen, und sich diese Motivation nicht zweifelsfrei aus den entsprechenden Inhalten ergibt, fällt hier die Strafbarkeit weg.

Bezüglich deines letzten Absatzes stimme ich dir zu. Meines Erachtens gibt es in der Gesetzgebung in diesem Bereich (§§ 176-176e, 182, 184b, 184c, 184l StGB) mehrere Regelungen, die "komisch" und teilweise verfassungsrechtlich bedenklich sind. Beispielsweise würden sich Eltern wegen dem Besitz von tatsächlicher Kinderpornographie strafbar machen, wenn sie ein Foto ihres Kindes besitzen, auf welchem z.B. zu sehen ist, wie ihr damals 13-jähriges Kind im Bikini modelt. Und dank der Strafverschärfung 2021 hat die Staatsanwaltschaft keine Möglichkeit, dass Verfahren wegen Geringfügigkeit o.ä. einzustellen.

@Einen Moment, dieser Paragraph lässt sich erst in Zusammenhang bringen mit fiktiver Kinderpornografie, wenn ein wissenschaftlicher Nachweis existiert, der bestätigen würde, dass fiktive Kinderpornografie als Einstiegsdroge dient. Doch bisherige Ergebnisse weisen sogar auf das Gegenteil hin, dass es als eine Art Ventil wirkt. Somit dient dies nicht als eine Anleitung oder der Förderung einer Bereitschaft eine solche Tat in der Realität zu begehen.

@frage

In Enneptal wurden die Inhalte als "sehr real" bezeichnet. Wieso hängt sich hier jeder an dem Wort "Comic" auf? Es ist auch ein Comic, wenn man echte Fotos verwendet und sie in das Comic-Format einbaut. Auf der deutschen Wikipedia Seite ist bspw. ein Webcomic im realistischen Stil als Beispiel abgebildet.

Mir sind viele Menschen bekannt, die auch solch einen Usernamen tragen könnten, weil sie es einfach in Foren usw. zugeben und stolz ihre Waifus benennen (letztes Jahr erst sprach ne Erwachsene Frau auf dem Weg zur Messe drüber) und kaum keiner interessiert sich dafür. Die meisten assoziieren das nicht mit "Pädo" sondern fühlen sich sogar dann angegriffen.

Meine Erfahrung ist das viele das zumindest im Bereich von Manga nicht ernst nehmen und eher als verharmlosung sehen, so bspw. auch hier in den Heise Kommentaren (man beachte die Like und Dislikes der Kommentare): https://www.heise.de/forum/heise-online/Kommentare/Steam-Nutzer-aus-China-umgehen-die-Porno-Sperre-mit-App-fuer-Hintergrundbilder/Re-Zitat-Nackte-Anime-Figuren-in-anzueglichen-Posen/posting-41367334/show/

Nekopara is kawaii

@Lolicon Die Herstellung fiktiver Inhalte ist m. E. nicht strafbar, das widerspricht auch der Meinung des BVerfG in der Sache. Schließlich lässt sich der Kunstwert nicht bestimmen, wenn sie nicht hergestellt werden kann. Im Gesetz ist bezüglich der Herstellung auch nur "tatsächliches" Geschehen abgedeckt. (einen kinderpornographischen Inhalt, der ein tatsächliches Geschehen wiedergibt, herstellt). Würde man wirklichlkeitsnahe Darstellungen herstellen dann ist es insofern strafbar das man dann natürlich Besitz erlangt. Falls du dich auf §184b Abs. 1. Satz 1, Nummer 4 beziehst, was nachdem "oder" folgt dann ist dies an die Bedingung die nach "um" folgt geknüpft. Das soll Vorbereitungshandlungen abdecken und greift, wenn du (meist geschäftlich) eine Verbreitung vorbereitest. Eine Verbreitung ist erfüllt, wenn der Kreis der Teilnehmer nicht mehe ermittelbar ist, also wenn jmd. einer Person privat etwas überreicht, oder sendet ohne das andere Zugriff haben dann ist es keine Verbreitung. Das Zugänglich machen greift in §184 nicht bei erkennbar fiktiven Inhalten (es unternimmt, einer anderen Person einen kinderpornographischen Inhalt, der ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt, zugänglich zu machen oder den Besitz daran zu verschaffen,).

Dieser Kommentar ist keine Rechtsauskunft sondern meine Meinung.

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Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Darauf, dass vieles von dem, was in der Ausstellung unter dem Schlagwort „Pädophilie“ behandelt wurde wenig mit der heutigen Definition von Pädophilie zu tun hat, bin ich doch eingangen. Ebenso, dass es etwas absurd wirkt, wenn in der Ausstellung zum Teil Sachen als höchstproblematisch präsentiert werden, die heute zumindest unter gewissen Umständen legal sind, oder als Teil der anerkannten deutschen Hochkultur öffentlich zelebriert wird. Den Begriff „Pro-C-Netzwerke“ halte ich am passensten, um die Aktivistengruppen zu beschreiben, auch wenn es den Begriff damals noch nicht gegeben hat. Es waren eben keine „Pädophilen-Netzwerke“, einmal weil es vielen gar nicht um vorpubertäre Kinder ging, und die Gruppen nicht repräsentativ für Pädophile waren und Anti-Cs und ihre Belange meist rausgemobbt wurden. Die Sache, welche die Gruppen gemeinsam hatten, war, dass sie sich für die Legalisierung von sexuellen Kontakten zu Jüngeren eingesetzt haben – also genau das, wofür wir heute den Begriff „Pro-C“ haben. Die Frage, wie weit sich „akzeptabler“ homosexueller Pro-C Aktivismus und inakzeptabler „pädosexueller“ Aktivismus überhaupt strikt trennen lassen, ist eine durchaus spannende Frage. Das unterschiedliche Schutzalter bei Hetero- und Homosexuellen Beziehungen wurde ja über viele Jahre genutzt, um gegen Homosexuelle zu diskriminieren. Die Idee, dass alle, welche die Herabsetzung des Schutzalters auf 14 gefordert haben heroische Kämpfer für die Gleichberechtigung waren, während alle, die noch tiefer gegangen sind verabscheungswürdige Demagogen waren, ist definitiv zu einfach, vor allem, da es diese strikte Trennung nicht so wirklich gegeben hat. Und anstatt eine Absenkung des Schutzalters bei Homosexuellen zu fordern, hätte man ja auch stattdessen eine Anhebung des Schutzalters bei Heterosexuellen fordern können, um die Gleichberechtigung herzustellen. Hier hätte ich mir auch mehr Selbstkritik seitens der Ausstellung gewünscht, anstatt sich einfach als Opfer von manipulativen Pädophilen zu inszenieren.
Was ich sehr schade finde, an der Ausstellung, aber auch an Deinem Artikel, Sirius, ist, dass in beiden Fällen so unscharf auf diese Bewegung geblickt wird, dass keine sinnvollen Schlüsse mehr aus irgendwas zu ziehen sind. Dem schwulen Päderasten geht es nicht um den vorpubertären Knaben, sondern um Jugendliche. Damit ist er nach den inzwischen sich eingebürgerten Definitionen der Begriffe auch nicht pädophil, sondern hebe- und/oder ephebophil. Man sollte also diese ganze Bewegung heute - entgegen ihrer teilweisen damaligen Selbstbezeichnung als solche - nicht mehr Pädophilenbewegung nennen oder so tun als hätten da Pädophile für irgendwas gekämpft. Dass die Jugend schon immer ein Fixpunkt männlichen - besonders auch des homosexuellen - Begehrens war, lässt sich mit Blick auf Jahrtausende von künstlerischen Darstellungen von menschlichen Körpern kaum leugnen. Daher finde ich es auch falsch, im Bezug auf die Ausstellung von einer über Pro-C-Netzwerke zu sprechen. Auch die Kuratoren der Ausstellung machen einen schlechten Job, wenn sie das alles in einen Topf werfen. Dass Jugendliche ein ganz anderes sexuelles Erleben haben als Kinder, sollte jedem klar sein. Dem tragen sogar die Gesetze in Deutschland Rechnung, da sie sexuelle Handlungen ab 14 Jahren ja, wenn keine Zwangslage ausgenutzt wird, erlauben. Diese Dichotomie von Pro-C und Anti-C macht bei der Diskussion über das Begehren von Jugendlichen einfach keinen Sinn, weil gerade das doch die Phase des Übergangs ist, in dem es mannigfalige Schattierungen gibt und nicht nur Schwarz und Weiß.
Wenn es um Nacktbilder von Kindern geht, kann ich nur zur Vorsicht raten. Bei den Recherchen zu dem Beitrag habe ich folgende Darstellung im Abschlussbericht der Reformkommission zum Sexualstrafrecht gefunden: Gemäß § 184b Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c StGB ist eine pornographische Schrift (§ 11 Abs. 3 StGB) kinderpornographisch, wenn sie die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines Kindes zum Gegenstand hat. Die Vorschrift erfasse auch schlafende Kinder. Der Tatbestand sei nicht auf Nahaufnahmen kindlicher Genitalien beschränkt. […] Ob die Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes sexuell aufreizend sei, müsse aus der Sicht eines durchschnittlichen Betrachters beurteilt werden. Es sei eine zweistufige Prüfung erforderlich: Zum einen müsse die Abbildung objektiv für einen Betrachter aus einschlägigen Kreisen zur sexuellen Stimulation geeignet sein und zum anderen müsse die Abbildung dem Täter zur sexuellen Verwendung dienen. Im Zuge der Prüfung könne dieselbe Aufnahme einmal strafrechtlich irrelevant sein (z. B. Nacktaufnahme des Kindes im elterlichen Besitz) und einmal strafrechtlich relevant, wenn die sexuelle Zweckbestimmung hinzutrete. Bei Nacktbildern ist also nicht alleine ausschlaggebend, was auf einem Bild zu sehen ist, sondern auch, wie diese Aufnahme verwendet wird. Da bei Pädophilen die sexuelle Zweckbestimmung schnell angenommen werden wird (egal ob berechtigt oder nicht), folgt daraus für mich, dass für Pädophile Nacktaufnahmen von Kindern pauschal als Kinderpornografie gelten, auch dann, wenn es sich eigentlich um Aufnahmen handelt, die bei nicht-pädophilen Menschen problemlos und legal sind.
Cornelius zu Schmetterlingseffekt
Es ist echt erschreckend, wie durch die Gesetzgebung und durch eine mediale Berichterstattung normale Urlaubsfotos von unbekleideten Kindern in einem Zusammenhang mit Missbrauchsdokumentationen gebracht werden. Während im letzteren Fall Kindern unermessliches Leid zugefügt wird und dann auch noch durch die Verbreitung im Netz der Missbrauch sich nochmal wiederholt, kann im ersteren Fall höchstens eine Urheberrechtsverletzung vorliegen, wenn das Bild ohne die Zustimmung des Kindes weiterverbreitet wird. Dieses Problem besteht aber bei allen Kinderbildern. Deshalb kann ich überhaupt nicht verstehen, warum diese Änderung des Gesetzestextes angeblich notwendig war. Vielmehr laufen dann Eltern in Gefahr, dass normale Fotos ihrer Kinder am Strand plötzlich kriminalisiert werden, denn wer definiert, was aufreizend ist oder nicht? Für manche ist ja schon jede Darstellung eines nackten Kindes "aufreizend" und es kann nicht sein, dass Nacktbilder von Kindern ohne sexuellen Kontext kriminalisiert werden.