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Was ich Schade finde ist das die Verfassungsbeschwerden nicht ebenfalls Art. 5 GG aufgegriffen haben.

Eine Nutzung zu sexuellen Zwecken ist schließlich lt. Gesetz nicht notwendig. Da bereits der bloße Besitz ausreicht. Die Herstellung ist ein künstlerischer Prozess, da sie ein Erzeugnis menschlicher Arbeit und der Ausdruck einer Person ist. Überraschend ist auch wie viele selbst solche Puppen skulptieren (ca. 20% der Strafverfahren).

Die Kunstfreiheit ist verletzt, da sie schrankenlos ist und nur unter Abwägung zu anderen Grundrechten eingeschränkt werden darf. Im Besitz bekommt es aber keiner mit und ebenfalls wird keiner geschädigt. Daher hätte man auch hier eine Grundsatzfrage klären können.

Leider ein großes, verschwendetes Potential, vor allem da ja gefühlt alles was geht aufgegriffen wurde.

Man sollte auch nicht erwarten das es einen gesellschaftlichen Wandel, oder so geben wird. In Amerika ist das Ashcroft-Urteil 29 Jahre her (was ein Verbot von fiktiver Pornographie kippte) und dort ist der Hass auf Pädophile noch viel größer.

Na ja, das erklärte Ziel, soll ja die Verhinderung des sexuellen Kindesmissbrauchs sein. So gesehen, wäre das Puppenverbot ein Vorfeld-Straftatbestand und ein weiterer Ausdruck des Umbaus des liberalen Rechtsstaates hin zu einem "präventiven Sicherheitsstaat". Das passiert im Terrorismusabwehrbereich auch schon seit langem.

Dass die Legislative bei der Gesetzgebung, auf den Nachweis eines Zusammenhangs zwischen Puppenbesitz und sexuellem Kindesmissbrauch einfach komplett verzichtet hat, spricht natürlich dafür, dass das erklärte Ziel, in Wirklichkeit, nur als Legitimationsgrundlage für die Diskriminierung pädophiler Menschen herhalten soll.

Das Puppengesetz ist prinzipiell mit dem Homosexuellenparagraphen zu vergleichen.

Der Staat hatte gleichgeschlechtlichen Geschlechtsverkehr unter Strafe gestellt, obwohl es sich um mündige Erwachsene handelt. Im Falle der Puppe geht es indes viel weiter, da ein Objekt betroffen ist, kein Dritter involviert ist und keine Handlungen notwendig sind.

Das erklärte Ziel ist aber 1:1 das Gleiche, wie damals. Es ist unmoralisch, nicht normal und eklig.

Wenn ich mir die Sprüche von Richtern so anhöre, die Pädophile verurteilen dann würde das glaube ich nichts ändern. Die wollen immer die absolute Abstinenz und am besten gleich noch den Keuchheitsgürtel auspacken.

Dazu muss man allerdings auch sagen, dass es bisher echt wenige Fälle gab, die überhaupt vor Gericht gelandet sind. Vor allem im Vergleich zu Kinderpornografie, wo es vor der letzten Reform etwa 1000x so viele Fälle gab, und trotzdem meines Wissens nach nur so 3-4 Richtervorlagen.

Ja, die Realität muss man aber auch im Blick behalten. Denn es gibt kein einziges Gericht das jemals eine Strafbarkeit als verfassungswidrig ansah. Richter haben schließlich die Möglichkeit eine Verurteilung zu verweigern, wenn sie der Meinung sind die Anwendung ist verfassungswidrig. In dem Fall geben sie es als Richtervorlage an das BVerfG.

Das ist in diesem Rahmen nie passiert. Wenn es mal passierte, dann weil nicht pädophile vor Gericht antanzen mussten. Ansonsten hat keiner ein Problem damit zu glauben das Pädophile kein recht auf sexuelle Selbstbestimmung und Intimsspähre haben. Das ist schon krass. In Amerika gibt es wenigstens Gerichte, die das machen.

Ich habe ChatGPT mal gefragt, wie die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde gegen § 184l StGB aussehen und den größten Angriffspunkt sieht es in einem Verstoß gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip, da es keine empirischen Beweise gibt und im privaten Besitz kein Dritter betroffen ist:

Ground of Complaint/Chance of Success: Art. 1 GG (Human Dignity)
❌ Very unlikely Sexual Self-Determination (Art. 2 GG) ✅ Moderate Proportionality Principle ✅ Moderate Legal Certainty (Art. 103 II GG)
✅ Moderate

Sexuelle Selbstbestimmung gehört zwar zu Art. 1 GG, aber der Grund warum es Art. 1 GG nicht verletzt sah war da man ja verhaltensweisen bestraft und nicht Pädophile an sich. Aber es ist klar wer das Ziel ist, das wurde auch durch eine geplante Aufnahme der Neigung als Grund für eine unbegrenzte Speicherfrist deutlich.

Es ist für viele nicht verständlich sich komplett zu enthalten. Jemand der Pädophil ist, aber jegliche Art von realem Missbrauch ablehnt braucht weder eine Therapie noch einen Filter. Er verweigert solch ein Material nicht weil er es aufgrund der Gesetzgebung muss, sondern weil er sich moralisch, ethisch und menschlich dazu entschlossen hat. Er möchte kein Missbrauch fördern, oder begehen.

Wenn man diese Einstellung und Persönlichkeit hat, dann ist es schwer auf Stimmen zu hören, welchen einem sagen man sei gefährlich und müsse sich komplett enthalten, auch in seiner Fantasie. Das reale Bilder und sexuelle/romantische Kontakte zu Kindern falsch sind, ist den meisten bewusst. Dafür brauchen sie keinen alten […] Mann […].

Danke für den Link! Das gibt dem Ganzen noch eine zusätzliche ethische Problematik, vor allem, da die einzige Antwort auf dieses Problem derzeit zu sein scheint, dass die Therapiestellen halt einfach darauf vorbereitet sein, dass es zu Rückfällen kommen wird.

Spannend auch, dass schon die Pilotphase alle Befürchtungen bestätigt, die es zu dieser Art von Technologie gibt, insbesondere, dass Falsche Erkennungen "sehr häufig" vorkamen (Teilnehmer konnten zum Teil ihre Familienfotos nicht mehr abrufen oder aufgrund falscher Blockierungen nicht mehr arbeiten). Dass Beier diese Ergebnisse kennt, macht seine dystopischen Wunschvorstellungen nur umso fahrlässiger und sein Verschweigen dieser Ergebnisse manipulativ.

@Sirius Protech Final Conference 2025 so ab ca. 4:30:50 / 4:47:00 https://www.protechproject.eu/post/protech-conference-recording

Bedenke das die Konferenz von Produktverantwortlichen von Salus gehalten wird, also habe ich mich bewusst hier auf das negative fokussiert, was die versuchen mit schönen Grafiken zu relativieren.

Teilnehmer an einer Pilotstudie zu der Salus-App haben berichtet das die App, welche Material blockiert sie mehr in problematische Verhaltensweisen geführt haben.

Hast du eine Quelle dafür? Würde mich sehr interessieren!

Teilnehmer an einer Pilotstudie zu der Salus-App haben berichtet das die App, welche Material blockiert sie mehr in problematische Verhaltensweisen geführt haben. So wurde bewusst versucht den Blocker auszutricksen und somit ein neuer Grund gefunden nach Material zu suchen, einfach um das System auszutricksen. Gleichzeitig war selbst, wenn man kein Material wollte die Präsenz der App belastend und führte zu depressiven Stimmungen.

Natürlich soll man kein reales Material konsumieren, aber diese Studie zeigt super gut das eine absolute Unterdrückung nicht zielführend ist. Selbst die Präsenz solch einer Technologie - ohne Intention zum CSAM-Konsum - führte schließlich zu problematischen Verhaltensweisen aufgrund der Stigmatisierung man sei ein pot. Täter.

Die Frage ist vielleicht auch fundamentaler, ob sich Prävention - was ja ganz grundsätzlich eine bedeutet eine Stellung einzunehmen, die Pädophile als potenzielle Täter sieht - mit Entstigmatisierung überhaupt vereinbar ist. Ist es entstigmatisierend zu sagen, dass die Gesellschaft netter zu Pädophilen sein sollte, da wir ansonsten noch viel mehr Kinder missbrauchen? Da sämtliche Beschäftigung mit dem Thema, klinisch und in der Wissenschaft, mit Bemühungen für Prävention begründet ist, ergeben sich unangenehme Konsequenzen, wenn diese Frage zu verneinen ist.

Unglaublich. Dieser Beier hat wohl zu viele Zombie-Filme geguckt.

Kein Wunder, dass Pädophilie inzwischen ein Image auf dem Niveau von Reaktorblock 4 in Tschernobyl hat.

Cornelius

Ein kleiner Nachtrag von meiner Seite: Die Aussage, Herr Beier sei gegen eine Entstigmatisierung von pädophilen Menschen, ist so nicht richtig. Allerdings scheint es nach seinen öffentlichen Äußerungen Entstigmatisierung nur in Verbindung mit Prävention zu geben, und diesen Ansatz finde ich hochproblematisch, weil er Menschen damit ausschließt, die keine Prävention benötigen und trotzdem keinen Kindesmissbrauch begehen und/oder Missbrauchsabbildungen konsumieren.

Das kommt sicherlich darauf an, wie man ihn kritisiert. Und gegen ungerechtfertigte Angriffe lässt sich argumentieren.

Cornelius

Ich sehe es auch wie Sirius und bei Herrn Prof. Beier kommt dann noch hinzu, dass eine Kritik an jemanden wie ihm mit einer solchen Reputation einer schnell als Verharmlosung von Kindesmissbrauch und Missbrauchsabbildungen angesehen wird, obwohl man beides selbst vehement ablehnt.

Kindesmissbrauch ist nicht gleich Pädophile. Im Fachartikel werden die Fälle an Kindesmissbrauch, die nicht auf das Konto pädophiler Menschen gehen, auf möglichst 50% heruntergespielt, obwohl man weiß, dass nur etwa 1/3 aller Fälle auf das Konto von Pädos gehen, weil sich Pädos gerade nach langfristigen Beziehungen sehnen und sexuelle Übergriffe das kaputtmachen. Nichtsdestotrotz wäre die Zahl selbst dann irrelevant, wenn 100% all dieser Taten auf das Konto von Pädos gingen. Die Zahl sagt nämlich genau gar nichts darüber aus, wer die Übergriffe begeht. Warum ist das so? Wir können annehmen, dass womöglich fast alle Frauenvergewaltigungen auf das Konto Teleiophiler geht, also auf das Konto von Leuten, die sich zu Erwachsenen hingezogen fühlen. Dennoch sagt auch das überhaupt nichts über teleiophile Menschen im Allgemeinen aus. Auch davon ein Risiko ableiten zu wollen, inwieweit jemand mit der teleiophilen Sexualpräferenz wahrscheinlich so eine Tat begeht, würde auf sehr wackeligen Beinen stehen. Man weiß, dass es von der Persönlichkeit eines Menschen abhängt, ob jemand einen Übergriff begeht und nicht von seiner Sexualpräferenz. Pädophile Menschen mit Kindesmissbrauch gleichzusetzen ist daher schlicht unzulässig und obendrein für Kinder gefährlich. Pädophile Menschen können nicht vernünftig sozialisiert werden und erträumen sich in ihrer Jugend normalerweise „liebevollen“ Kindersex, wenn sie unaufgeklärt sind, was nur mit Glück nicht dazu führt, dass sie Missbrauchabbildungen konsumieren oder gar selbst einen Übergriff begehen. Pro-Contacter können jetzt wieder leicht sagen, sie haben es doch schon immer gewusst, dass die Gesellschaft nicht differenziert zwischen Pädos, die Sex mit Kindern ablehnen und welchen, die das nicht tun. Solche Diffamierungen pädophiler Menschen stärken also die Pro-Contact-Ideologie, was wiederum zu potenziell mehr Übergriffen auf Kinder führt, weil Pro-C die Folgen solcher Übergriffe für Kinder verharmlosen. Alternativen, wie Zeichnungen und Puppen werden gleichermaßen verteufelt, was die Gefahr in sich bringt, dass es nicht wenigen Betroffenen egal sein wird, wenn ohnehin alles verfolgt und bestraft wird, wirklich auch für Kinder schädliche Materialien zu nutzen. Verfolgt werden mittlerweile nicht mehr nur Dinge, die Kindern schaden, sondern alles was mit der pädophilen Sexualpräferenz in Verbindung steht. Anstatt beispielsweise KI-Bilder als Chance gegen reale Missbrauchsabbildungen zu sehen, weil sie echte Materialien verdrängen können, belastet man die Behörden mit der Verfolgung solcher Materialien zusätzlich. Gleiches gilt alle anderen Alternativen, die nichts mit realen Kindern zu tun haben. Und das macht das scharfe Schwert unseres Staates der strafrechtlichen Verfolgung letztlich völlig grundlos stumpf und verbrennt zudem Unmengen an Steuergeldern, ohne dass es auch nur irgendwem etwas nutzt. Obendrein blendet man diejenigen, die hauptsächlich Kindesmissbrauch begehen, so ziemlich vollständig aus: Ersatzhandlungstäter. Die können sich hinter pädophilen Menschen hervorragend verstecken. Stigmaförderung ist damit Förderung von Leid auf allen Seiten. Unschuldige unserer Minderheit müssen nicht nur unter irrational harter Regulierung ihrer Sexualität leiden, die mittels frei verfügbarer Alternativen wie Zeichnungen und Puppen gar nicht sein müsste, sondern müssen sich zudem verstecken, weil sie mit Verbrechen anderer unausgesetzt, unreflektiert und unwidersprochen in Verbindung gebracht werden. Damit werden wir nicht nur angefeindet, sondern laufen permanent Gefahr, unsere soziale Existenz zu verlieren, wenn wir uns outen. Und auf der anderen Seite werden weiterhin Kinder missbraucht und Missbrauchsabbildungen konsumiert, weil Politik und auch solche Leute wie Prof. Dr. Dr. Beier nicht begreifen wollen, dass man das Problem nicht besiegen kann, indem man es allen Pädophilen und ausschließlich Pädophilen anlastet. Wobei ich manchmal den Eindruck habe, dass es Herrn Beier nur um die Finanzierung seines Projektes geht, was, sollte es tatsächlich so sein, seine Intention in ein moralisch höchst fragwürdiges Licht stellt.

Diese Akteure des Kinderschutzes lassen damit nicht nur Unschuldige verfolgen, indem sie pauschal alle Pädos verunglimpfen und verleumden, sondern sie fördern aus den vorgenannten Gründen auch noch selbst aktiv Kindesmissbrauch. Herzlichen Glückwunsch!

Was die Überwachung von Smartphones und anderen Endgeräten betrifft, könnte das allenfalls die Verbreitung von Missbrauchsabbildungen ein wenig eindämmen, vorausgesetzt, Täter finden nicht Wege, das zu umgehen. Es würde gleichermaßen aber auch die Angst vor allem pädophiler Menschen erhöhen, überhaupt mit jemandem über die eigene Sexualität zu sprechen. Und depressive, einsame oder suizidale Pädos werden sich folglich ebenso noch weniger trauen, Hilfe zu suchen, wie es sich Leute potenziell nicht mehr trauen werden, sich an Stellen wie KTW zu wenden, die wirklich Sorge haben, Kindesmissbrauch zu begehen.

Den Kindesmissbrauch selbst wird Überwachung zudem nicht eindämmen können. Dazu bräuchte es wohl die hier angesprochene Kamera in allen Schlafzimmern aller Bundesbürger:innen. Was so ein Generalverdacht für alle Menschen in Deutschland bedeutet, brauche ich wohl niemanden zu erklären. Hier werden Kinderschutz und Grundrechte gegeneinander ausgespielt, um die Finanzierung eines höchst fragwürdigen Präventionprojektes zu sichern. Wenn Herr Dr. Beier sich damit in der Allgemeinbevölkerung keine Freunde macht, sollte es ihn nicht wundern. Es bleibt zu hoffen, dass die Gesellschaft ihren Verstand gebraucht und gegen solche Akteure vorgeht, welche die Eliminierung von Grundrechten mit derartig fadenscheinigen Begründungen zu rechtfertigen sucht. Wer heute für Grundrechte kämpft, muss sich mittlerweile schon anhören angeblich Kinderschutz zu blockieren. Soweit sind wir schon. Und damit kann sich niemand mehr rausreden, dass Thema „Pädophilie“ gehe ihn oder sie nichts an. Denn nicht nur wir als Minderheit werden mit Kindesmissbrauch gleichgesetzt und verunglimpft. Die Vorstöße von Akteuren wie Prof. Dr. Dr. Klaus M. Beier betreffen längst alle Menschen unserer Gesellschaft. Positiv ist in der heutigen Zeit immerhin, dass jemand noch so viele akademische Titel haben kann - er wird trotzdem von der Gesellschaft hinterfragt und wird sich für Fehltritte erklären müssen, wenn die Gesellschaft das verlangt. Immerhin haben einige Menschen erkannt, was da läuft und wehren sich gegen solche Maßnahmen, die hier, nicht hinterfragt, als Universallösung angepriesen werden. Dann müssen solche Vorstöße gegen Freiheit und Menschenrechte eben wieder und wieder von den Gerichten gekippt werden. Am Tragischten ist, dass dieses ganze Theater den eigentlich Betroffenen nicht hilft: Es schützt weder Kinder vor sexuellen Übergriffen, noch Menschen unserer Minderheit vor Verunglimpfung, selbst wenn wir nichts mit Kindesmissbrauch und Missbrauchsabbildungen zu tun haben.

Cornelius

Es ist eindeutig, dass Herr Prof. Beier nicht das Wohlergehen von pädophilen Menschen im Sinn hat, sondern diese als kranke Menschen sieht, die nur durch die Therapie von KTW vom Kindesmissbrauch und dem Konsum von Missbrauchsabbildungen abgehalten werden kann. Ich dachte früher auch mal, er würde sich für die Entstigmatisierung von pädophilen Menschen einsetzen, aber nach diesem Podcast wird man definitiv eines besseren belehrt.

Außerdem verbreitet Prof. Beier in diesem Podcast auch bewusst Unwahrheiten, z.B. dass es gesellschaftlich keine Sensibilität für Missbrauchsabbildungen geben würde. Nur dreht er wie die EU Kommission, die den Datenschutz genauso wenig interessiert hat wie ihn, den Spieß einfach um, in dem er denjenigen, die aus gutem Grunde die vom ihm geforderten Maßnahmen ablehnen, unterstellt, sie würden den Kinderschutz vernachlässigen.

Jedenfalls ist auch deutlich geworden, dass Herr Prof. Beier mithilfe der KI die totale Überwachung eines jeden Smartphone-Nutzers fordert. Natürlich denkt er wahrscheinlich nur an Missbrauchsabbildungen und Grooming, aber dann werden darunter auch sicherlich auch völlig unbedenkliche Inhalte wie Kinder in Alltagssituationen darunter fallen. Dabei gäbe es auch Möglichkeiten, Missbrauchsabbildungen einfach zu löschen, aber genau dies fordert Herr Prof. Beier nicht und die Frage, warum er dies nicht tut, lasse ich einfach einmal offen.

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Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Zum Thema „Menschenwürde von Kindern“ nur eine Ergänzung. Seit mehr als 30 Jahren schafft es die Bundesregierung nicht, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen, obwohl dies von der UN-Kinderrechtskonvention eingefordert wird. Geblockt wird dies u. a. von CDU-Politikern wie Thorsten Frei, der einst bei der Debatte zum Puppenverbot im Bundestag voller Inbrunst für ein Verbot dieser „widerlichen“ Kinderpuppen plädierte. Laut Frei führe die Einführung von Kinderrechten im GG zu einer Schwächung der Familien. Wer Familie und elterliche Fürsorge nur im Widerspruch mit Rechten von Kindern verstehen kann, zeigt meines Erachtens mehr als deutlich, was er von der „Würde“ von Kindern hält.
Und sobald du Liebespuppen im Umlauf hast wird es zusätzlich auch dumme Leute geben, die die offen rumliegen lassen und dann stoßen ihre Kinder darauf. Das gilt aber auch für „normale“ Sextoys, Pornohefte, erwachsene Sexpuppen (die man ja nach wie vor haben darf), oder auch Horrorfilme, Alkohol, Videospiele oder Literatur mit expliziten Gewaltdarstellungen usw … Denkt man das konsequent zu Ende, müsste man sämtliche Inhalte für Erwachsene verbieten. Ich sehe da die Eltern in der Verantwortung, eine kindgerechte Umgebung für ihren Nachwuchs bereitzustellen, in die offen herumliegende Sexpuppen sicherlich nicht hineingehören. Wir verbieten ja auch keine Steckdosen (oder scharfe Messer oder Treppen oder spitze Tischkanten oder andere Sachen, an denen sich Kinder ernsthaft verletzen können), sondern verlangen von Eltern mit Kleinkindern, ihre Steckdosen entsprechend kindersicher zu machen. Schaffen Eltern das nicht, sind denke ich auch Aufklärung und Interventionen durch Sozialarbeiter, Jugendämter oder Familienhilfen sinnvoller als das Strafrecht rauszuholen (eigentlich ja ultima ratio, zumindest in der Theorie). Harte, erbarmungslose Strafen auszusprechen ist in meiner Wahrnehmung inzwischen zur Standardlösung für alle tatsächlichen oder auch nur vermeintlichen Probleme im Kinderschutz geworden, ist meiner Meinung nach aber selten eine (effektive), wenn auch meist höchst populäre Lösung. Es muss nicht immer Strafen sein.
Wie Klase geschrieben hat geht es bei diesen Begründungen eigentlich nur darum, nachträglich zu rechtfertigen, was man aus einer emotionalisierten Moral her sowieso schon glaubt. Die Begründungen müssen dazu gar nicht stichhaltig sein und sind im Grunde austauschbar. „Hinter jedem Bild steckt ein Opfer“ macht zum Beispiel ja auch schon keinen Sinn, da dies bei einem großen Teil der als Kinderpornografie deklarierten Inhalte gar nicht zutrifft, wenn diese entweder keinen Missbrauch oder gar kein reales Kind zeigen. Das Problem ist, dass diese Begründungen gebetsmühlenartig wiederholt werden, bis sie als Teil einer universellen Wahrheit gelten, die man gar nicht mehr hinterfragen muss bzw. wo das Hinterfragen ein Affront gegen den „gesunden Menschenverstand“ ist. Hier sehe ich auch die Gefahr beim Puppenverbot, wenn dies nicht vom BVerG gekippt wird, da Verbote auch einen gesellschaftlichen Wertekonsens herstellen. Aktuell findet man in den Diskussionen hin und wieder noch aufgeweckte Menschen, welche die Frage stellen, warum überhaupt etwas verboten ist, was keinen Menschen weh tut. Je länger das Verbot besteht, desto mehr wird es Teil des „gesunden Menschenverstandes“, dass Puppen selbstverständlich verboten sind. In fünf Jahren weckt die Idee, Puppen wieder zu legalisieren vermutlich dann genausoviel Empörung und Ablehnung hervor, wie als würde man heute vorschlagen, Kinderpornografie zu legalisieren. Je länger Puppen verboten sind, desto mehr wird das Puppenverbot zum Teil einer Norm, die so natürlich und offensichtlich erscheint, dass sie keiner Begründung mehr bedarf. Und das Verbot selber wird zum Argument, warum diese gefährlich sein sollen: „natürlich sind Puppen gefährlich, senken Hemmschwellen und verletzen die Menschenwürde von Kindern - sonst wären sie ja nicht verboten“
@Kampf gegen Windmühlen @Klase Exakt! Danke & schließe mich vollumfänglich an! @Max Weber "Bester Satz aus den Kommentaren, finde ich: „hinter jedem Bild steck ein Opfer“ — das war mal das Argument und das war+ist ein sehr gutes Argument." Das war/ist aber nur dann ein gutes Argument, wenn es explizit um Mißbrauchsabbildungen ging/geht. Geht es allgemein um Kinderpornographie, stimmt die Aussage „hinter jedem Bild steckt ein Opfer“ in der Pauschalität schon nicht mehr.
@Max Als ich schrieb, Kinder würden das nicht mitbekommen, ging ich von Pädos aus, bzw. von allein lebenden Menschen. Diese Situation wird mit Sicherheit auch der überwiegende Teil aller Fälle sein, in denen sich Menschen eine Liebespuppe - und gerade ein Liebespuppenkind! - zulegen würden. Schon zum Selbstschutz wäre es sicherlich nicht anzuraten, sich eine Liebespuppe in einem Haushalt anzuschaffen, in dem auch Kinder leben. Denn wer möchte schon gerne Rede und Antwort stehen - und gesellschaftliches Ansehen, oder gar Sorgerecht samt Arbeitsplatz aufs Spiel setzen, wenn das Kind in Kindergarten oder Schule von einer entsprechenden Puppe erzählt? Gerade bei Liebespuppenkindern wird jeder normal denkende Mensch höchste Vorsicht walten lassen. Ich sehe die Relevanz daher nicht. Aber gut, Ausnahmen bestätigen die Regel, und es gibt ja auch unvorsichtige Menschen. Was also machen wir mit denen? Ein komplettes Verbot von Liebespuppenkindern nur wegen solcher Leute einzuführen (oder in diesem Fall beizubehalten), ist dennoch ein zu harter Eingriff. Denn für den Kinderschutz würde die Einschränkung reichen, dass es verboten ist, erotische Dinge Kindern zugänglich zu machen. Ein solches Verbot haben wir für Pornographie, die Erwachsene zeigt, durchaus. Die Art der Pornographie selbst ist in diesem Fall also nicht verboten. Doch der Zugang für Kinder ist gesetzlich reglementiert. Warum sollte das bei Liebespuppen - oder Liebespuppenkindern dann abweichend durch ein Generalverbot geregelt werden? Ein Generalverbot ist ein zu harter Eingriff in Grundrechte und kann durch ein milderes Mittel gelöst werden. Demzufolge könnten jene, die darin eine Notwendigkeit sehen, analog zu der Einschränkung von „Erwachsenenpornos“, verbieten, dass Liebespuppen (insbesondere Liebespuppenkinder) Kindern zugänglich gemacht werden dürfen. Auch auf das Binden von Polizeiressourcen und das Verbrennen von Steuergeldern, das Du in Deinem Kommentar relativierst, möchte ich gerne eingehen: Das Puppenverbot §184l StGB habe ich nur als Beispiel angeführt, denn ich schrieb: die zusätzlich wegen der Einführung von nutzlosen und diskriminierenden Verboten wie §184l StGB Man beachte das „wie“. Am Ende wird die Menge von Verboten, ähnlich diesem Verbotes, den Ausschlag geben. Wir dürfen durchaus davon ausgehen, dass diese Art von rein symbolischen „Kinderschutzgesetzen“ zunehmen wird und der Trend so fortgesetzt wird, wenn das Bundesverfassungsgericht dem keinen Riegel vorschiebt. Denn beispielsweise für KI generierte Materialen gilt genau genommen dasselbe. Und die dürften eine weit größere Verbreitung finden, als Liebespuppenkinder. Selbst wenn Modelle verwendet würden, die nachweislich CSAM-frei und zertifiziert sind, wäre das nach heutigem Strafrecht verboten. Selbst erotische Zeichnungen mit Kindern sind stark eingeschränkt. Das alles zu verfolgen bedeutet eine erhebliche Belastung von Polizeiressourcen und Steuermitteln. Sirius hat diesbezüglich übrigens einen sehr schönen Artikel geschrieben, wie man es besser machen könnte. Dein Argument kann ich hier übrigens auch umdrehen: Wenn der Besitz, die Herstellung, der Verkauf, der Kauf und die Verbreitung von Liebespuppenkindern ein so verschwindend kleines Phänomen sein soll, dass es, wie Du vermutest, eben kaum weitere Polizeiressourcen blockiert und nur eine unbedeutende Menge an Steuergeldern verbrennt, dann dürfen wir uns fragen warum es dem Gesetzgeber so wichtig war, dem Randphänomen „Kindersexpuppen“ 2021 eine so große Aufmerksamkeit zu schenken. Zu behaupten, damit die erschreckend hohen Zahlen von Missbrauchsfällen in den Griff bekommen zu können ist realitätsfremd, wenn es sich nur um ein Randphänomen handelt. Zumal fehlte (und fehlt immer noch) jeglicher Beweis, dass es so etwas wie die behauptete „Hemmschwelle“ überhaupt gibt, die angeblich durch Liebespuppenkinder „gesenkt“ werden soll. Auch mit Deiner Argumentation wird das Generalverbot von Liebespuppenkindern also überhaupt nicht plausibler.