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Naja, du musst bedenken das viele der Verfassungsbeschwerden auch nicht professionell erstellt sind. Der Bundesverfassungsrichter der als Berichterstatter von der § 184l Beschwerde ist hatte mal ein Interview gegeben, wo er das auch beantwortet:

https://www.youtube.com/watch?v=HXM2KSKOnAs

@Sirius Sind beide Verfassungsbeschwerden aus pädophiler Sicht? Denn ich habe auch einen Blogartikel aus 2021 von einem Puppenhändler (Dollslounge) gefunden der ebenfalls angekündigt hatte eine Verfassungsbeschwerde einzureichen.

Gab es da irgendwie eine Zusammenarbeit?

Das erinnert mich an zwei weitere Konzepte, die ich im Studium gelernt habt: Wissensrevision und epistemische Verwurzelung. Bei der Wissensrevision geht es im Grunde darum, wie man damit umgeht, wenn man neue Erkentnisse erfährt, die mit dem bisher geglaubten Wissen in Konflikt stehen. Wenn der Chef also bisher glaubte: „alle Menschen in meinem Umfeld sind grundsätzlich gut“, „Klase ist ein Mensch in meinem Umfeld“ und „Pädophile sind alle schlecht“, und er erfährt jetzt die Information „Klase ist pädophil“ entsteht ein Widerspruch, der aufgelöst werden muss, indem etwas von den bisherigen Glaubenssätzen aufgegeben werden muss. Das kann entweder „alle Menschen in meinem Umfeld sind grundsätzlich gut“ oder „Pädophile sind alle schlecht“ sein. Epistemische Verwurzelung heißt, dass nur das aufgegeben wird, woran man am wenigsten stark überzeugt ist. In dem Fall ist der Glaube daran, dass Pädophile alle schlecht sind also stärker verwurzelt als der Glaube, dass Menschen grundsätzlich eher gut sind, sodass lieber letzteres als ersteres aufgegeben wird.

Man kann das auch bei den Medienarbeiten sehen, an denen Ruby mitgewirkt hat. In der Vorstellung der Leute sind Pädophile immer männlich. Wenn sie also eine pädophile Frau sehen, wäre das auch eine erstklassige Gelegenheit festzustellen, dass ihre bisherigen Annahmen über Pädophile nicht zutreffen können, und diese grundsätzlich zu überdenken. Anstatt, dass die passiert, sieht man eher, dass die bei Männern gehaltenen Vorurteile genauso auch auf Frauen übertragen werden, an deren Existenz man vor fünf Minuten noch gar nicht gedacht hat („gut zu wissen dass es auch Frauen gibt, die Kinder missbrauchen“).

Das ist im übrigen das, was ich damit meinte, dass die Gleichstellung von Pädophilie und Missbrauch nicht der Haupttreiber für das Stigma sind. Man kann Leute über vieles aufklären, darüber dass nicht alle Pädophilen Täter sind, nicht alle Täter pädophil, dass es auch Frauen gibt etc… aber dadurch wird nie die grundlegende Überzeugung angegriffen, dass Pädophile irgendwie anders sind, mindestens latent gefährlich, damit auch anders behandelt gehören. Diese Überzeugung ist so tief (epistemisch) in den Leuten verwurzelt, dass sie lieber jede andere Annahme aufgeben, als diese zu hinterfragen. Das ist unser eigentliches Hauptproblem.

Ich denke auch, das zeigt dass das BVerG es zumindest für möglich hält, dass an der Beschwerde was dran sein könnte. Rein statistisch ist die Wahrscheinlichkeit, zu verlieren aber immer noch deutlich höher als die Wahrscheinlichkeit, zu gewinnen.

Während meiner Outings habe ich einen interessanten Effekt bemerkt, an den mich dieser Artikel erinnert: Ich bin ein sehr ruhiger, kooperativer und teamfähiger Mensch, der überlegt und auch empathisch agiert. Demnach entspreche ich so überhaupt nicht dem Klischee eines Pädophilen. Ich outete mich meinem damaligen Teamchef. Anstelle jedoch sein Vorurteil zu revidieren, dass pädophile Menschen einem bestimmten Narrativ entsprechen müssen, kam ihm nur der Gedanke, misstrauischer gegenüber allen Menschen zu sein. Tatsächlich finde ich es sehr seltsam, dass, wenn man schon erkennt, dass das die eigenen Vorurteile überhaupt nicht auf pädophile Menschen passen, man nicht erwägt, diese Vorurteile fallenzulassen, sondern eher erwägt, sie vielleicht auch auf Menschen anzuwenden, denen gegenüber man vorher vertraute. Dass dieser Mensch solche Überlegungen überhaupt in Betracht zog, finde ich wirklich erschreckend. Und es zeigt, wie schwierig der Kampf gegen die Vorurteile ist, die den Menschen unausgesetzt medial eingeredet werden.

Umso wichtiger ist es, klare politische Haltungen pädophiler Menschen zu benennen. Anti-Contacter zu sein - also Sex mit Kindern und Missbrauchsabbildungen konsequent abzulehnen - ist eine politische Haltung, genauso wie es eine ist, dass manche Leute eben das Gegenteil davon verfolgen und Pro-Contacter sind. Von diesen Gruppierungen pädophiler Menschen müssen wir uns nicht nur klar abgrenzen, wir müssen auch ganz klar benennen, dass es die Pro-Contact-Haltung gibt. Und wir müssen bekannt machen, dass es die Anti-Contact-Haltung gibt. Nur so können wir uns von dem Vorurteil lösen, dass alle Pädophilen letztendlich tatsächliche Kinderschutzgesetze wie §176 StGB abschaffen wollen. Wir können klar benennen, dass wir Anti-Contacter sind und völlig andere Haltungen und Ziele als die Pro-Contacter haben, nämlich die Haltungen und Ziele, die auf "Wir sind auch Menschen" klar und deutlich für alle nachzulesen sind und die auch ich vollständig befürworte.

Die Beschwerde tauchte allerdings nicht in der Druckversion des Jahresberichts 2022 auf. Habe schon das Gefühl das die Beschwerden die im Bericht stehen schon eine höhere Chance haben. Ich weiß allerdings auch nicht was die Kriterien zur Aufnahme sind vlt. wie interessant etwas ist?

Denn es sticht auf jeden Fall heraus.

Ohje, wie die Zeit vergeht … habe ich korrigiert, danke für den Hinweis.

Äh… nur ein Hinweis: vor 15 Jahren? Das sind bereits 20 Jahre, Sirius. Ich war 2005 zu ersten Vorgesprächen und 2006/07 in Therapie. Und 2004 hatte bereits „Verantwortung für Kinder“ den Betrieb aufgenommen. 15 = Tippfehler?

Ruhe bewahren

Nicht zu früh freuen! Es handelt sich um eine Einschätzung des Gerichts und es kann noch deutlicher länger dauern. Das beste Beispiel ist die Verfassungsbeschwerde zu den Drohneneinsätzen aus Ramstein (2 BvR 508/21).

Dieser war in unter den geplanten Entscheidungen für das Jahr 2023 gelistet: https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Aktuelles/GeplanteEntscheidungen/vs_2023/geplante-Entscheidungen-2023_node.html

Es wurde aber bis heute nicht entschieden und er ist jetzt nochmal unter 2025 aufgetaucht: https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Aktuelles/GeplanteEntscheidungen/geplante-Entscheidungen_node.html

Super Beitrag, Danke, hoffe, das öffnet einigen die es lesen die Augen.

Zu meinem Post von eben über den Jahresbericht des Bundesverfassungsgerichts. Die Beschwerden haben es ebenfalls in den gedruckten Jahresbericht 2024 geschafft, was bedeutet das diese von größerer Bedeutung sind was die Terminierung der Entscheidung betrifft. Von den 78 aufgeführten Verfahren wurden nur 18 in den Jahresbericht aufgenommen und darunter § 184l StGB.

"Die Verfassungsbeschwerden wenden sich gegen das seit Juli 2021 geltende strafbewehrte Verbot des Inverkehrbringens, Erwerbs und Besitzes von Sexpup- pen mit kindlichem Erscheinungsbild. Der Gesetzgeber hatte die Einführung des Straftatbestands insbesondere mit der Gefahr begründet, dass Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild bei den Nutzern die Hemmschwelle zur sexuali- sierten Gewalt gegen Kinder senkten und damit zur sexualisierten Gewalt gegen Kinder mittelbar beitrügen. Die Beschwerdeführer berufen sich auf gegenteilige Studien und sehen das Verbot als unverhältnismäßigen Eingriff in ihre Intim- sphäre an."

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/Jahresbericht/jahresbericht_2024.html?nn=68124

Das Bundesverfassungsgericht hat den Jahresbericht 2024 veröffentlich und damit auch die geplanten Entscheidungen für das Jahr 2025. Ratet mal was dabei ist? Eure Verfassungsbeschwerden zu § 184l StGB. Dieses Jahr ist es also so weit. Hab Gänsehaut bekommen, weil die Ungewissheit bald sein Ende findet - hoffentlich ein schönes.

"Verfassungsbeschwerden gegen das in § 184l Strafgesetzbuch (StGB) strafbewehrte Verbot des Inverkehrbringens, Erwerbs und Besitzes von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild, das als Teil des Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder am 1. Juli 2021 in Kraft trat. Die Beschwerdeführer sehen sich unter anderem in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht in Gestalt des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung verletzt."

https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Aktuelles/GeplanteEntscheidungen/geplante-Entscheidungen_node.html

Diese Verfassungsbeschwerden, wenn sie erfolgreich sind, wecken hoffentlich die Politiker endlich mal auf damit sie realisieren, wie absolut unverhältnismäßig das gesamte StGB mittlerweile ist. Das öffentliche verbreiten von echten Missbrauchsaufnahmen einer 14 Jährigen Person wird sanfter bestraft als das Teilen einer 13 Jahre alten Strichmännchenfigur, oder ein Text wo eine fiktive 13 Jährige erwähnt wird. Das ergibt im Kontext des Rechtsgüterprinzips eines Rechtstaates 0 Sinn. Das eine hat ein nachweisbares, reales Opfer das andere nicht.

Das allein ist aufgrund des Strafrahmens m. E. verfassungswidrig. Insbesondere, wenn man weiß das es nicht um das Merkmal "Kind" geht, sondern um den Körperbau. Wenn z. B. eine Fantasiekreatur die wie 13 aussieht und im unrealistischen Stil gezeichnet ist, dann ist die Strafe trotzdem höher als wenn jemand Vergewaltigungsaufnahmen einer 14 Jährigen ins Netz stellt.

Den dummen Wutbürger wird es immer geben. Es war für den Auschuss leichter den Antrag abzulehnen, weil ein identischer Antrag der CDU vorhanden ist der den Fokus auf das Löschen von Missbrauchsbildern konzentriert.

Das gleiche Ziel, nur weniger schizophren und keine "Denk doch an die Kinder" vibes einer explodierenden Karen - auch wenn die geforderte Massenüberwachung dabei ist.

Was mich am Antrag der AfD wundert ist das dieser sich mit der Verharmlosung der AfD nicht übereinstimmt. Dort steht "um den Fokus auf reale Missbrauchsopfer zu konzentrieren und keine Ressourcen zu verschwenden für ein Kind das nicht existiert". Waren die nicht gegen Zeichnungen? Wieso ist das verfolgen von Strichmännchen was in vielen Staaten legal verbreitet wird insb. auf deren Lieblingsplattform X denn keine Verschwendung von Ressourcen?

Da sollen die mal an Elon Musk und ihm bitte sagen er solle aufhören die Accounts von japanischen Künstlern mit extremer Reichweite aktiv zu lassen. Im Anschluss dann bitte ermitteln und löschen lassen, die echten Kinder können auch mal warten.

Der in den Ausschuss des Inneren und Sport überführte Antrag der AfD, wo "Wir sind auch Menschen" diffamiert wurde ist abgelehnt worden:


Den Kampf gegen Kinderpornografie intensivieren und noch entschlossener durch- führen!

Antrag der Fraktion der AfD - Drs. 19/6521

Der Ausschuss beschließt mit den Stimmen der Vertreterinnen und Vertreter von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen und gegen die Stimme des Vertreters der Fraktion der AfD, die Beratung über den Antrag abzuschließen. Er empfiehlt dem Landtag, diesen abzulehnen.

Zustimmung: SPD, CDU, GRÜNE Ablehnung: AfD Enthaltung: -


Mal sehen, was die AfD jetzt daraus zaubert.

Aufmerksamkeit zu erregen und Öffentlichkeit zu schaffen ist unbedingt notwendig und richtig. Ohne wenn und aber. Nur so kann man seine Themen und Grundaussagen öffentlich transportieren. Die Hater sind völlig egal. Die sollen sich allein in ihrem Hasskreislauf drehen. Schade um die Zeit. Es müssen Fakten bezüglich Pädophilie ins öffentliche Bewusstsein gebracht werden. Natürlich wird das jetzt mehrheitlich erst mal nichts ändern an den Klischeevorstellungen dieser Gesellschaft, trotzdem ist es nicht umsonst und jeder kleine Fortschritt hat auch das Potenzial der Ausweitung in sich. Wir brauchen die Öffentlichkeit, und das wird auch auf lange Sicht nicht fruchtlos bleiben.

Sollte das umgesetzt werden, wäre es ebenfalls gut, wenn man erhaltene Bilder auf Legalität prüfen lassen könnte. Es sollte möglich sein, illegale Bilder dann zu melden. Vielleicht könnte man daraus sogar eine Verpflichtung machen. Dann würden die Behörden sogar noch effektiv darin unterstützt, echte Inhalte zu verfolgen, sofern Leute, die das melden, für die gemeldeten Inhalte Amnestie erhalten - zumindest sofern sie tatsächlich unschuldig daran geraten sind.

Es wird geduldet weil man es nicht unter Päsophilie versteht. Viele "Lolicons" sehen sich auch nicht als pädophil und hetzen gegen sie.

Einer der größten Twitch-Streamer lehnte öffentlich ein Verbot mehrmals ab, obwohl er Konsumenten als Pädos bezeichnet (Asmongold). Und auch deutsche Musik Videos, wie das zeigen es juckt niemanden:

https://youtu.be/OxmiGDSq05s?si=W5X09N2-HqZJ-QFm

Cornelius

Mich würde mal interessieren, woher die Vermutung kommt, dass es viele Menschen gibt, die gegen ein Verbot von kindlichen Liebespuppen und virtueller KP sind. Positive Einstellungen zur Legalisierung von diesen Ersatzmaterialien finde ich ausschließlich innerhalb der pädophilen Community. Selbst Therapeut*innen, die sich sonst gegen die Diskriminierung von pädophilen Menschen aussprechen, sind bei diesem Thema fast unisono gegen eine Legalisierung. Was ich kritisiere ist die Tatsache, dass es dazu nicht einmal ansatzweise eine offene Debatte gibt. Beim Verbot von kindlichen Liebespuppen wurde von denjenigen, die das Verbot nicht unterstützt haben, tunlichst vermieden, sich auch nur ansatzweise positiv zu dem Thema zu äußern. Ich habe auch noch in Erinnerung, wie bei der Edathy-Affäre ein Politiker der Grünen meinte, Edathy hätte sich zu seiner Pädophilie bekennen sollen und damit ein Vorbild für viele Pädophile sein. Doch welcher Politiker würde schon mit diesem Bekenntnis an die Öffentlichkeit gehen, um dann als Freiwild gejagt zu werden und sich nicht mal auf die Unterstützung der Grünen verlassen zu können?

Der Post erinnert mich an die Modellregionen des Cannabisgesetzes. In Hannover ist die erste Modellregion mit 4000 Studienteilnehmern gestartet, die legal Cannabis im Geschäft kaufen können. Begründet wird das so:

""Wir wollen uns damit von Vermutungen und ideologischen Debatten entfernen. Darüber hinaus können wir auf diese Weise in einen direkten Kontakt mit den Konsument*innen treten und sofern notwendig in Beratungsangebote überleiten“, erläuterte Sozialdezernentin Sylvia Bruns.""

Das gleiche hätte man auch bei den Puppen machen können, wenn man sich denn für Wissenschaft wirklich interessiert.

Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Man muss das schon etwas neutraler betrachten, was durch diese ganze Empörung und Stigmatisierung aber unmöglich ist. Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetzespaket vom 2021 das Schutzalter für Gleichaltrige flexibler gestaltet, so dass bspw. ein 14 Jähriger nicht mehr automatisch zu einem Sexualstraftäter wird, wenn er mit einer 12/13 Jährigen verkehrt. Über solche Konstellation muss und sollte man sprechen, denn durch diese angst wurden Jahrzehentelang sehr viele Jugendliche unnötig kriminalisiert. Ein großer Teil von "sexuellem Missbrauch" an Kindern im Ausland, also Hands-On-Delikte, werden übrigens an 14+ Jährigen verübt (ca. 17-40%), diese Fälle sind in DE nicht immer illegal. Ob es den Jugendlichen hier mit diesem Schutzalter jetzt schlechter, oder besser geht als bspw. in Amerika kann ich nicht beurteilen.
Zu Monika Frommel muss man der Vollständigkeit halber allerdings auch erwähnen, dass sie sich noch 2013 bei der humanistischen Union einige fragwürdige Äußerungen getätigt und sich für ein Schutzalter von 12 Jahren ausgesprochen hat: Zum anderen wird seit etwa einem Jahrzehnt versucht, den juristischen Begriff des Kindes als „Person unter 18 Jahren“ zu definieren, um ein flächendeckend hohes Schutzalter in der Europäischen Union zu etablieren. Dieser Strategie kann man nicht mehr Homophobie vorwerfen, aber unter der Flagge des „Kinderschutzes“ wird die Infantilisierung der Gesellschaft angestrebt. […] Es droht eine moralisierende Ideologie, welche „Opferschutz“ sagt und eine verklemmte Sexualmoral meint. So gesehen sollten alle Diskutanten die Steine behalten, da sie alle im Glashaus sitzen. Unstreitig müssen Kinder (ein realistisches Schutzalter wäre 12 Jahre) absolut geschützt werden, 12-14jährige bedürfen eines starken Schutzes, Aber die Phase zwischen 15 und 18 Jahre bleibt schwierig. Es ist ein mit strafrechtlichen Mitteln unlösbares Dilemma, dass sie als sexuelle Subjekte zwar das Recht haben sich zu entfalten, zugleich aber noch nicht die Reife und Erfahrung, die nötig wäre, um tatsächlich nur das auszuleben, was ihnen zuträglich ist. https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/203-vorgaenge/publikation/paedosexualitaet-und-sexualpolitik-der-parteien/ Es ist ein seltsamer Text, finde ich, der zwar einen interessanten historischen Überblick gibt und viele richtige Dinge sagt, aber sich an einigen anderen Stellen auch in sehr komische Richtungen verirrt. Die HU selber ist da leider auch vorbelastet und war einst in die Pro-C Bewegung integriert - zu den Beiratsmitgliedern zählte u.a. Helmut Kentler, für den noch 2008 ein von Rüdiger Lautmann verfasster Nachruf von der HU publiziert wurde. Erst so ab 2010 fing die HU an, sich von Pro-C Ansichten öffentlich zu distanzieren.
@UwU Es ist schon etwas merkwürdig, so im Nachgang die privaten Kommentare von Fr. Frommel zu lesen. Sie war auf jeden Fall eine Frau die ihre Meinung hart raushaut und gerne Menschen beleidigt (was ich amüsant finde). Schade, denn genau solche Menschen brauchen Minderheiten: https://taz.de/!ku41876/ Die dort hinterlegte Mail-Adresse stimmt mit der von der Universität Kiel überein (https://www.uni-kiel.de/en/law/research/criminal-sciences) https://www.jstor.org/stable/27283547 Dort stellt sie folgendes fest: Im Folgenden geht es nur um die Tathandlung des Besitzes; denn Besitzstrafbarkeit ist in besonderem Maße begründungspflichtig. Dass die Rechtsordnung sittenwidrige Geschäfte nicht duldet und ggf. bestraft, ist leicht zu begründen. Aber eine reine Besitzstrafbarkeit ist weder unter dem Gesichtspunkt des Rechtsgüterschutzes legitimierbar noch ist ersichtlich, welche soziale Norm strafrechtlich stabilisiert werden soll, denn sexuelle Handlungen mit oder unter Benutzung von Puppen sind weder schädlich noch stören sie die gesellschaftliche Ordnung, da sie privat bleiben. Sie propagieren nicht, dass strafbare Handlungen des sexuellen Missbrauchs „normal“ seien, sondern folgen einer tragischen sexuellen Orientierung. [...] Pädophilie ist ein tragisches Schicksal. Die Gesellschaft verlangt aus gutem Grund von Menschen mit dieser Veranlagung Abstinenz. Aber wieso darf dann eine Kompensation mit einem Spielzeug strafrechtlich verboten werden? Deswegen gehe ich auch davon aus das §184l StGB nur in Teilen aufgehoben wird. Ein legaler Besitz ist bei einem physischen Objekt natürlich nicht viel Wert, da die Anschaffung illegal wäre, aber Fr. Frommel argumentiert eben mit der gesellschaftlichen Ordnung als Rechtsgut, so dass man da durchaus sowas verbieten könnte.
Ja, das es solche Diskussionen überhaupt gibt zeigt ja schon gut auf, wie es um das Bestimmtheitsgebot geht. Wenn es nur ein Paar Privatleute sind dann ist das ja i. O., denn Gesetze kann nicht jeder verstehen. Aber das erstreckt sich ja schon auf Gerichte, wo jemand wegen dem Handel mit Schaufensterpuppen verurteilt wurde. Ein Strafverteidiger aus Niedersachsen berichtet auch von skurillen Polizeieinsätzen, wo die Beamten zur Hausdurchsuchung ein Maßband mitbringen und die Puppe an Ort und Stelle vermessen lt. dem Anwalt hat sich wohl eine Größe unter 150cm als Verdachtsfall etabliert. Meine 25 Jahre alte Schwester ist mit 146cm damit ein Kind in den Augen von Günther und Thomas. Das ist einfach nur lächerlich mittlerweile und nichts weiter als pädophobe, als auch rassistische Politik.
Man kann Gesetze unterschiedlich interpretieren. Wenn ich vom (vorgeschobenen) Sinn und Zweck des Gesetzes ausgehe, also der "Verhinderung des Einübens von Geschlechtsverkehr mit Kindern", dann verstehe ich es so, dass es für die Anwendung der Strafnorm nicht ausreicht, dass irgendwelche Kinderpuppen theoretisch zur Vornahme irgendwelcher sexueller Handlungen geeignet sein könnten, oder auch praktisch dazu genutzt werden, sondern dass die Bestimmung zur Vornahme sexueller Handlungen sich direkt aus entsprechenden Eigenschaften hinsichtlich ihrer Beschaffenheit ableitet, die diese Puppen letztlich als Sexpuppen qualifizieren. (Kinderspielzeug und Sammlerpuppen, hatte der Gesetzgeber dabei sicher nicht im Visier.) Außerdem beschreibt "Beschaffenheit" ja nun eindeutig einen Ist-Zustand und keinen "Könnte-vielleicht-werden-Zustand". Ändert natürlich nichts daran, dass die Strafnorm insgesamt Schrott ist und schnellstmöglich abgeschafft gehört.