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Ja, das ist mir bekannt, und die Frage, ob die Opfer dem zugestimmt haben ist absolut berechtigt. Es gibt ja einige Kinderschutzorganisationen, die auch die Chatkontrolle ablehnen, von daher ist davon auszugehen, dass es auch Opfer gibt, die es nicht so gut finden werden, dass Aufnahmen ihrer Missbrauchserfahrungen zur Entwicklung einer globalen dystopischen Zensurmaschinerie benutzt werden.

Weil du Salus im Thumbnail hast: wusstest du das die Salus App anhand von realen Missbrauchsbildern trainiert wurde?

This groundbreaking solution owes its success to a fruitful collaboration with the IWF, where it has been meticulously trained on an extensive database of child sexual abuse imagery

Haben die abgebildeten Opfer solch einer Verwendung zugestimmt? Warum konnte man keine fiktiven Bilder verwenden? Den Kinderschutz juckt doch keine Sau mehr.

Ich würde das auch entspannter sehen, wenn er nicht so viel (epistemische) Macht über uns hätte. Was Beier sagt, gilt in den Augen der Öffentlichkeit als erwiesene Wahrheit, egal wie unwissenschaftlich und empirisch nicht belegbar es ist. Gleichzeitig werden die Stimmen Pädophiler selber gar nicht mehr gehört, auch da sie dank Beier als kognitiv verzerrt und somit gefährlich gelten. Gefährlich ist dies, da auf Basis der Aussagen Beiers (unter anderem) tatsächliche Gesetzesverschärfungen umgesetzt werden, mit denen Pädophile gejagt und inhaftiert werden sollen - siehe Puppenverbot.

Boehmermann hat ein neues Video rausgebracht und thematisiert dort auch unsere gelibete Vanessa Behrendt. Hier und da wird Pädophilie als Synonym für "Gefahr für Kinder" betitelt und "Pedo-Hunting" kritisiert weil es ja eig. auf Homosexuelle abzielt. So als wäre es in einem Rechtstaat OK wenn man Pädophile, die nichts verbrochen haben oder wollen, jagen dürfe.

Wie ich schon einmal sagte: Beier will einfach nur Reichweite und an Bedeutung gewinnen, aber auch wie du betonst sein (gescheitertes) Projekt KTW am Leben erhalten. Ich bin gar nicht sauer auf ihn sondern bemitleide ihn mittlerweile nur noch, denn für mich wirkt er nur noch wie ein seniler alter Mann der auf den vermeintlichen Kinderschutz Rechtsextremer reingefallen ist.

Tiktokerin

Ich stimme dir zu das es besser ist mit Kindern umzugehen als sie komplett zu meiden. Das denke ich als Mutter.

Tiktokerin

Puppen oder andere Dinge zu verbieten macht keinen Sinn. Du tust ja niemanden weh! Ich sehe das auch von Seiten der EU immer mehr in die persönlichen Eigentumsrechte der Bürger eingegriffen wird!

Bei einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde entscheidet immer der gesamte Senat. Das traurige hier wäre, wenn es ein Unentschieden gibt (4 Ja, 4 Nein) dann ist das Verfahren beendet und das Gesetz als nicht verfassungswidrig zu betrachten.

Die gesamte Beratung und die Gutachten bereitet alles der Berichterstatter vor. Es hängt also viel an ihm. Einer der Richter im zweiten Senat ist ebenfalls in Japan aufgewachsen und vlt. hat das irgendeine Relevanz. Sind halt alles Menschen und kann mir gut vorstellen das einige aus Prinzip mit "Nein" stimmen.

Der Pressesprecher von KTW hat sich zu den Puppen so geäußert das man keine Aussage dazu treffen kann. Meiner Meinung nach möchte Beier einfach als Held vorgestellt werden. Es gibt auch schon Studien die KTW als ganzes in Frage stellen und das Ego von Beier thematisieren:

https://link.springer.com/article/10.1007/s11757-023-00797-1

Vielen Dank für Deine nette Rückmeldung. Die Leute, die das Puppenverbot ins Leben gerufen haben, haben sich überhaupt nicht hinreichend mit dem Thema beschäftigt. Und selbst jetzt besteht in der Politik keine Bereitschaft dazu, sich die Sachlage objektiv anzuschauen und fair zu beurteilen. Eher besteht im Gegenteil aktuell die Gefahr, dass dieses Unrecht demnächst auf EU-Ebene auch noch zementiert wird.

Selbst ich bin der Vorstellung lange Zeit auf den Leim gegangen, Liebespuppenkinder seien ein Ersatz für reale Kinder. Aber das ist unlogisch, wenn man den Gedanken richtig zuende denkt. Wie ich auch schon in meinem Beitrag schrieb, können Kinder die Puppen nicht ersetzen, da Kinder weder emotional noch physisch ein Liebesleben romantischer und/oder sexueller Art führen können. Das ist sexuell und romantisch gesehen absolut korrekt. Aber daraus darf man keine allgemeine Überlegenheit Puppen Kindern gegenüber ableiten. Ich unterhielt mich mit jemandem, der als Familienvater Puppen die Überlegenheit Kindern gegenüber absprach. Er ging auf die schönen rein sozialen Momente ein, die er in seiner Familie erlebt hatte. Puppen könnten das niemals ersetzen. Da fiel mir mein Gedankenfehler auf. Denn Puppen und Kinder sind etwas völlig unterschiedliches. Und der Gedanke, dass Puppen Kinder überhaupt ersetzen können, oder gar sollen, ist falsch. Der gesamte Vergleich dieser Art zwischen Puppen und Kindern ist grundlegend unsinnig. Er kommt daher, dass Gegner:innen von Liebespuppenkindern, Puppen und Kinder in ihrer Argumentation gegeneinander ausspielen.

Meine Puppenkinder haben mir von vornherein keinen Kontakt zu realen Kindern ersetzt. Das wurde mir durch das Gespräch mit dem Familienvater völlig klar. Denn einen sexuellen und romantischen Kontakt zu realen Kindern habe ich niemals angestrebt, da Kinder nicht nur daran potenziell Schaden nehmen würden, sondern auch, weil sie ihn noch nicht einmal führen könnten, wenn es erlaubt wäre. Liebespuppenkinder ersetzten mir also noch nie reale Kinder, sondern ein romantisches und sexuelles Liebesleben, das ich als exklusiv pädophiler Mensch nicht auf natürlichem Weg führen kann.

Für exklusiv pädophile Menschen kann ein Liebesleben mit einem Erwachsenen nicht stattfinden. Kinder können diesen Erwachsenen allerdings nicht ersetzen, weil ihnen alle Fähigkeiten dazu fehlen. Liebespuppenkinder können es, weil sie genau zu diesem Zweck gemacht sind. Der Denkfehler besteht also darin, dass nicht ein Kind durch ein Liebespuppenkind ersetzt wird, sondern ein Erwachsener, der nicht auf die Sexualpräferenz eines pädophilen Menschen passt, durch ein Liebespuppenkind ersetzt wird.

Auch könnten Politiker:innen auf anderen Weg dazulernen, wenn sie sich fair und objektiv mit dem Thema auseinandersetzen wollten. Denn nicht nur pädophile Menschen haben Puppen als eine Alternative für ein Liebesleben entdeckt. Auch für einige Menschen, die sich zu Erwachsenen hingezogen fühlen und aus anderen Gründen keine Partnerin oder keinen Partner haben, sind Liebespuppen eine Lebenshilfe, in diesem Fall natürlich in Erwachsenengestalt, nämlich immer der eigenen Sexualpräferenz entsprechend. Liebespuppen in Erwachsenengestalt können pädophilen Menschen nicht helfen, da sie nicht auf unsere Sexualpräferenz passen. Mit dem Gesetz wurde also gerade Menschen eine der letzten verbliebenen Lebenshilfen ersatzlos genommen, die von ihren menschlichen Grundbedürfnissen nach Nähe, Zuneigung und Sexualität erst recht auf solche Lebenshilfen angewiesen sind. Ich vergleiche das Puppenverbot daher gerne vom Charakter her mit einem Rollatorverbot für gehbehinderte Menschen, denen man unterstellt, „tüddelig“ zu sein, den Rollator auf die Straße rollen zu lassen und damit dann Verkehrsunfälle zu verursachen.

Eigentlich ist es „nur“ Beier (und weitere Einzelpersonen), die Puppen ablehnen. KTW als Ganzes hat sich bei der Thematik weitestgehend enthalten. Beier lehnt leider sämtliche Ersatzmaterialien ab, da diese angeblich zu Missbrauch führen würden.

Denn es gibt Risikofaktoren, die Pädophilie, auch wenn man gut mit ihr umgehen kann, begünstigen. Wenn man mit Hilfe von künstlicher Intelligenz Bilder oder Bewegtbilder generiert, mit dem Zweck, eine Erregungsvorstellung zu erfüllen, ist eine Steigerung dieser Erregung programmiert. Anders gesagt: Wenn der Mensch einmal etwas erlebt hat, was er gut findet, will er dieses Gefühl wieder haben. Und dann vielleicht nicht mehr in der virtuellen Realität. Das Gehirn sei wie ein Prozessor, erklärt Beier. Sobald der Mensch in der Lage sei, sich beispielsweise eine Videoserie herzustellen, nach genau dem eigenen, ganz spezifischen Erregungsschema, schaffe man ein neues Problem. Es führe dazu, dass die Zentren im Frontalhirn, die für die Gegenkräfte zuständig wären – also den Menschen eigentlich von etwas abhalten sollen –, in ihrer Kritikfähigkeit eingeschränkt werden. »Mit einer solchen Visualisierung der eigenen Fantasien«, schließt Beier, »steigt die Wahrscheinlichkeit, dass die Personen in Versuchungssituationen auch direkte Übergriffe vornehmen.«

https://sz-magazin.sueddeutsche.de/leben-und-gesellschaft/paedophilie-missbrauch-praevention-jugendliche-94050

Sehr gut auf den Punkt gebracht. Durch die Finanzierung gibt es dort einen Interessenskonflikt der die Neutralität untergräbt. Und würde sich nun noch herausstellen, dass Sexpuppen das Risiko von Missbrauch tatsächlich senken, könnte man das noch als kostengünstige und effektive Alternative zu den Therapien von KTW sehen. Hat man sich vielleicht auch deshalb so vorschnell für ein Puppenverbot eingesetzt, obwohl das wissenschaftlich gar nicht haltbar war? Und wie sieht es mit anderen "Ersatzmaterialien" aus?

Sehr interessant. Vielen Dank nochmal.

Das ist eine exzellente Ergänzung zum Beitrag, warum es nicht möglich ist, "contact neutral" zu sein! Die tiefere Auseinandersetzung mit den ganzen Begrifflichkeiten und Gedankengängen sowie Perspektiven ist sehr wichtig und wird uns in Zukunft von großem Nutzen sein. Hier kann man bei Bedarf ganz einfach darauf zurückgreifen, um den Überblick über die Thematik zu festigen oder sich einfach zu informieren.

KTW profitiert halt von Patienten und fühlt sich genötigt immer irgendwas zu präsentieren, um weiter Finanzierungen zu erhalten. Deswegen muss sie dem durchschnittlichen Bürger gefallen. Sonst steht deren Existenz auf dem Spiel. KTW ist in der jetzigen Form eine Marionette der Politik.

Ich weiß nicht, ob es Zufall oder Reaktion auf die Kritik ist, jedenfalls hat KTW ein paar Tage später einen Beitrag auf ihrer Webseite veröffentlicht, in dem sie den Podcast einseitig loben. Unter anderem heißt es:

Die Podcast-Folge leistet einen wichtigen Beitrag, das Thema Pädophilie differenziert zu betrachten und die Bedeutung von Präventionsangeboten wie „Kein Täter werden“ zu unterstreichen

https://kein-taeter-werden.de/mediathek/aktenzeichen-xy/

Es ist traurig zu sehen, dass KTW und Wissenschaftler wie Prof. Schiltz die Deutungshoheit darüber haben, wie Pädophilie interpretiert und kommuniziert wird und gleichzeitig keine Bereitschaft (mehr) zeigen, sich mit Kritik auseinanderzusetzen oder in einen offenen, gleichberechtigten Diskurs zu gehen.

@Hoffnung

Wenn § 184l StGB gegen Art. 1 GG verstößt dann ist es für Deutschland unmöglich Europarecht umzusetzen das den gleichen Inhalt hat, da sie dieses Grundrecht nicht ändern kann (Ewigkeitsklausel) und das BVerfG den Anwendungsvorrang in diesem Fall immer ablehnt. Deswegen ist da jetzt eine neue Dynamik im Spiel. Sollte dieses Grundrecht nicht betroffen sein dann kann das Verbot jederzeit über EU-Recht reinkommen und muss angewendet werden so wie die anderen betroffenen Grundrechte dem Unionsrecht angepasst werden.

Quelle: Seite 5, https://www.bundestag.de/resource/blob/870396/9c95cde24c7bd7397834e845ff0c8f38/WD-3-179-21-pdf-data.pdf

@Kitsune

Es müssen Puppen von Menschen sein. Phantasiefiguren fallen nicht unter § 184l StGB. Es reicht allerdings nicht aus das eine Puppe bspw. nur Elfenohren hat und somit ein Elf sein soll, da dies dann eher einen Cosplay-Charakter hat. Ich gehe mal davon aus das es schon eher Richtung Goblins usw. gehen muss.

es kommt jedoch immer darauf an, dass die Gegenstände menschlich aussehen müssen (LK-StGB/Berghäuser Rn. 16; so wohl auch Fischer Rn. 4)

Mangels kindlichen Erscheinungsbilds ausgeklammert sind a priori Nachbildungen, die – ungeachtet des ohnehin fiktionalen Charakters – keinen Menschen erkennen lassen (LK-StGB/Berghäuser Rn. 16; Fischer Rn. 4).

Weil das Gesetz ein Kind zur Strafbarkeitsvoraussetzung erhebt, wird das Augenmerk bei solchen Puppen insb. darauf zu legen sein, dass sie eindeutig eine menschliche und nicht nur eine menschenähnliche Gestalt nachahmen. Ist eine Phantasiefigur etwa so gestaltet, dass sie zwar als „verkleidet“ wahrgenommen wird, jenseits einzelner Merkmale eines Fabelwesens aber der menschlichen Anatomie entspricht (so im Falle eines Kindes, das z.B. nur Elfenohren „trägt“), wird man die körperliche Nachbildung eines Kindes noch bejahen können. (Berghäuser, Strafgesetzbuch. Leipziger Kommentar: Band 10 §§ 174-210)

Das weiß keiner, bis es dazu Urteile gibt. Im Zweifel ist die Antwort immer "Ja".

Toller Beitrag. Vielen Dank. Wenn man offen für das Thema ist, sich etwas in die Attachment Theory einliest und etwas Phantasie und Abstraktionsvermögen mitbringt, dann wird man feststellen, dass Menschen sehr wohl eine Beziehung zu Puppen aufbauen können.

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Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Zum Thema „Menschenwürde von Kindern“ nur eine Ergänzung. Seit mehr als 30 Jahren schafft es die Bundesregierung nicht, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen, obwohl dies von der UN-Kinderrechtskonvention eingefordert wird. Geblockt wird dies u. a. von CDU-Politikern wie Thorsten Frei, der einst bei der Debatte zum Puppenverbot im Bundestag voller Inbrunst für ein Verbot dieser „widerlichen“ Kinderpuppen plädierte. Laut Frei führe die Einführung von Kinderrechten im GG zu einer Schwächung der Familien. Wer Familie und elterliche Fürsorge nur im Widerspruch mit Rechten von Kindern verstehen kann, zeigt meines Erachtens mehr als deutlich, was er von der „Würde“ von Kindern hält.
Und sobald du Liebespuppen im Umlauf hast wird es zusätzlich auch dumme Leute geben, die die offen rumliegen lassen und dann stoßen ihre Kinder darauf. Das gilt aber auch für „normale“ Sextoys, Pornohefte, erwachsene Sexpuppen (die man ja nach wie vor haben darf), oder auch Horrorfilme, Alkohol, Videospiele oder Literatur mit expliziten Gewaltdarstellungen usw … Denkt man das konsequent zu Ende, müsste man sämtliche Inhalte für Erwachsene verbieten. Ich sehe da die Eltern in der Verantwortung, eine kindgerechte Umgebung für ihren Nachwuchs bereitzustellen, in die offen herumliegende Sexpuppen sicherlich nicht hineingehören. Wir verbieten ja auch keine Steckdosen (oder scharfe Messer oder Treppen oder spitze Tischkanten oder andere Sachen, an denen sich Kinder ernsthaft verletzen können), sondern verlangen von Eltern mit Kleinkindern, ihre Steckdosen entsprechend kindersicher zu machen. Schaffen Eltern das nicht, sind denke ich auch Aufklärung und Interventionen durch Sozialarbeiter, Jugendämter oder Familienhilfen sinnvoller als das Strafrecht rauszuholen (eigentlich ja ultima ratio, zumindest in der Theorie). Harte, erbarmungslose Strafen auszusprechen ist in meiner Wahrnehmung inzwischen zur Standardlösung für alle tatsächlichen oder auch nur vermeintlichen Probleme im Kinderschutz geworden, ist meiner Meinung nach aber selten eine (effektive), wenn auch meist höchst populäre Lösung. Es muss nicht immer Strafen sein.
Wie Klase geschrieben hat geht es bei diesen Begründungen eigentlich nur darum, nachträglich zu rechtfertigen, was man aus einer emotionalisierten Moral her sowieso schon glaubt. Die Begründungen müssen dazu gar nicht stichhaltig sein und sind im Grunde austauschbar. „Hinter jedem Bild steckt ein Opfer“ macht zum Beispiel ja auch schon keinen Sinn, da dies bei einem großen Teil der als Kinderpornografie deklarierten Inhalte gar nicht zutrifft, wenn diese entweder keinen Missbrauch oder gar kein reales Kind zeigen. Das Problem ist, dass diese Begründungen gebetsmühlenartig wiederholt werden, bis sie als Teil einer universellen Wahrheit gelten, die man gar nicht mehr hinterfragen muss bzw. wo das Hinterfragen ein Affront gegen den „gesunden Menschenverstand“ ist. Hier sehe ich auch die Gefahr beim Puppenverbot, wenn dies nicht vom BVerG gekippt wird, da Verbote auch einen gesellschaftlichen Wertekonsens herstellen. Aktuell findet man in den Diskussionen hin und wieder noch aufgeweckte Menschen, welche die Frage stellen, warum überhaupt etwas verboten ist, was keinen Menschen weh tut. Je länger das Verbot besteht, desto mehr wird es Teil des „gesunden Menschenverstandes“, dass Puppen selbstverständlich verboten sind. In fünf Jahren weckt die Idee, Puppen wieder zu legalisieren vermutlich dann genausoviel Empörung und Ablehnung hervor, wie als würde man heute vorschlagen, Kinderpornografie zu legalisieren. Je länger Puppen verboten sind, desto mehr wird das Puppenverbot zum Teil einer Norm, die so natürlich und offensichtlich erscheint, dass sie keiner Begründung mehr bedarf. Und das Verbot selber wird zum Argument, warum diese gefährlich sein sollen: „natürlich sind Puppen gefährlich, senken Hemmschwellen und verletzen die Menschenwürde von Kindern - sonst wären sie ja nicht verboten“
@Kampf gegen Windmühlen @Klase Exakt! Danke & schließe mich vollumfänglich an! @Max Weber "Bester Satz aus den Kommentaren, finde ich: „hinter jedem Bild steck ein Opfer“ — das war mal das Argument und das war+ist ein sehr gutes Argument." Das war/ist aber nur dann ein gutes Argument, wenn es explizit um Mißbrauchsabbildungen ging/geht. Geht es allgemein um Kinderpornographie, stimmt die Aussage „hinter jedem Bild steckt ein Opfer“ in der Pauschalität schon nicht mehr.
@Max Als ich schrieb, Kinder würden das nicht mitbekommen, ging ich von Pädos aus, bzw. von allein lebenden Menschen. Diese Situation wird mit Sicherheit auch der überwiegende Teil aller Fälle sein, in denen sich Menschen eine Liebespuppe - und gerade ein Liebespuppenkind! - zulegen würden. Schon zum Selbstschutz wäre es sicherlich nicht anzuraten, sich eine Liebespuppe in einem Haushalt anzuschaffen, in dem auch Kinder leben. Denn wer möchte schon gerne Rede und Antwort stehen - und gesellschaftliches Ansehen, oder gar Sorgerecht samt Arbeitsplatz aufs Spiel setzen, wenn das Kind in Kindergarten oder Schule von einer entsprechenden Puppe erzählt? Gerade bei Liebespuppenkindern wird jeder normal denkende Mensch höchste Vorsicht walten lassen. Ich sehe die Relevanz daher nicht. Aber gut, Ausnahmen bestätigen die Regel, und es gibt ja auch unvorsichtige Menschen. Was also machen wir mit denen? Ein komplettes Verbot von Liebespuppenkindern nur wegen solcher Leute einzuführen (oder in diesem Fall beizubehalten), ist dennoch ein zu harter Eingriff. Denn für den Kinderschutz würde die Einschränkung reichen, dass es verboten ist, erotische Dinge Kindern zugänglich zu machen. Ein solches Verbot haben wir für Pornographie, die Erwachsene zeigt, durchaus. Die Art der Pornographie selbst ist in diesem Fall also nicht verboten. Doch der Zugang für Kinder ist gesetzlich reglementiert. Warum sollte das bei Liebespuppen - oder Liebespuppenkindern dann abweichend durch ein Generalverbot geregelt werden? Ein Generalverbot ist ein zu harter Eingriff in Grundrechte und kann durch ein milderes Mittel gelöst werden. Demzufolge könnten jene, die darin eine Notwendigkeit sehen, analog zu der Einschränkung von „Erwachsenenpornos“, verbieten, dass Liebespuppen (insbesondere Liebespuppenkinder) Kindern zugänglich gemacht werden dürfen. Auch auf das Binden von Polizeiressourcen und das Verbrennen von Steuergeldern, das Du in Deinem Kommentar relativierst, möchte ich gerne eingehen: Das Puppenverbot §184l StGB habe ich nur als Beispiel angeführt, denn ich schrieb: die zusätzlich wegen der Einführung von nutzlosen und diskriminierenden Verboten wie §184l StGB Man beachte das „wie“. Am Ende wird die Menge von Verboten, ähnlich diesem Verbotes, den Ausschlag geben. Wir dürfen durchaus davon ausgehen, dass diese Art von rein symbolischen „Kinderschutzgesetzen“ zunehmen wird und der Trend so fortgesetzt wird, wenn das Bundesverfassungsgericht dem keinen Riegel vorschiebt. Denn beispielsweise für KI generierte Materialen gilt genau genommen dasselbe. Und die dürften eine weit größere Verbreitung finden, als Liebespuppenkinder. Selbst wenn Modelle verwendet würden, die nachweislich CSAM-frei und zertifiziert sind, wäre das nach heutigem Strafrecht verboten. Selbst erotische Zeichnungen mit Kindern sind stark eingeschränkt. Das alles zu verfolgen bedeutet eine erhebliche Belastung von Polizeiressourcen und Steuermitteln. Sirius hat diesbezüglich übrigens einen sehr schönen Artikel geschrieben, wie man es besser machen könnte. Dein Argument kann ich hier übrigens auch umdrehen: Wenn der Besitz, die Herstellung, der Verkauf, der Kauf und die Verbreitung von Liebespuppenkindern ein so verschwindend kleines Phänomen sein soll, dass es, wie Du vermutest, eben kaum weitere Polizeiressourcen blockiert und nur eine unbedeutende Menge an Steuergeldern verbrennt, dann dürfen wir uns fragen warum es dem Gesetzgeber so wichtig war, dem Randphänomen „Kindersexpuppen“ 2021 eine so große Aufmerksamkeit zu schenken. Zu behaupten, damit die erschreckend hohen Zahlen von Missbrauchsfällen in den Griff bekommen zu können ist realitätsfremd, wenn es sich nur um ein Randphänomen handelt. Zumal fehlte (und fehlt immer noch) jeglicher Beweis, dass es so etwas wie die behauptete „Hemmschwelle“ überhaupt gibt, die angeblich durch Liebespuppenkinder „gesenkt“ werden soll. Auch mit Deiner Argumentation wird das Generalverbot von Liebespuppenkindern also überhaupt nicht plausibler.