Titelbild zu Kinder in der (digitalen) Öffentlichkeit
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Der Umgang mit Bildern und Videos von Kindern im Internet ist ein heftig umstrittenes Thema. Im Kern geht es dabei um die Frage, was für Darstellungen von Kindern in der Öffentlichkeit wir für akzeptabel halten, und wie weit wir Kindern dabei ein Mitspracherecht zugestehen. Während die Einen Aufnahmen ihrer Kinder ohne groß nachzudenken einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung stellen, und Andere aus ihren Kindern kleine Social Media Stars machen, mit denen sie Geld verdienen können, warnen auf der anderen Seite der Debatte kritische Stimmen davor, Aufnahmen von Kindern überhaupt ins Internet zu stellen. Was genau die Risiken für das Kindeswohl dabei sind, bleibt aber oft unklar, und häufig wird die Komplexität des Themas auf eine vermeintliche Gefahr durch pädophile Menschen im Netz reduziert. Die Frage nach dem richtigen Umgang mit Aufnahmen von Kindern ist im Zeitalter der sogenannten „sozialen“ Medien, über die ein Bild schnell ein Millionenpublikum erreichen kann, und von Deepfakes vielleicht drängender als je zuvor, betrifft aber grundsätzlich weit mehr als nur das digitale Leben.

Mit der Digitalisierung hat sich auch der Umgang mit Aufnahmen des Familienlebens geändert. Früher wurden noch Fotoalben in der Familie herumgereicht, wobei die Kontrolle bei den Eltern blieb: da die Bilder nur als einzigartige physische Kopien existierten, konnten die Eltern zu jederzeit wissen, was mit den Bildern passiert und wer sie gerade betrachten kann. Heutzutage werden Fotos schon lange mit dem Handy gemacht, oft auf digitale Plattformen hochgeladen und dabei je nach Privatsphäre-Einstellungen einer kleineren oder größeren Gruppe an Menschen zur Verfügung gestellt. Jedes Anschauen durch Dritte erzeugt dabei im Wesentlichen eine Kopie der Abbildung, die auf dem Rechner des Betrachters landet. Es gibt keine Möglichkeit mehr für die Eltern, die das Bild ursprünglich gemacht und hochgeladen haben nachzuvollziehen, was mit all diesen Kopien geschieht oder wie diese verwendet werden.

Oft wird hier der alte Spruch „das Internet vergisst nie“ zitiert, meist mit einem warnenden Unterton. Das ist jedoch völlig falsch – leider, muss man sagen, denn seit Anbeginn des Internets sind unzählige Terrabyte an wertvoller Netzkultur gelöscht worden und für immer verloren gegangen. Richtiger ist es, zu sagen: „Wer einen Inhalt ins Internet stellt, verliert die Kontrolle darüber“. Möglicherweise wird das Bild, das man irgendwo hochlädt, bald schon gelöscht und tatsächlich vergessen – oder jemand lädt es an anderer Stelle hoch, wo es die nächsten Jahrzehnte zirkuliert, macht ein Meme daraus oder erstellt peinliche Deepfakes und sendet sie an den Arbeitgeber. Dies ist der Unterschied zum physischen Familienalbum: während man dort die volle Kontrolle behält, kann man die Verwendung bei der digitalen Verbreitung nie vollständig kontrollieren, und es gibt immer das Risiko, dass jemand das Bild auf eine Art verwertet, die einem als Urheber nicht gefällt oder unangenehm ist.

Während man dieses Risiko noch selbstbestimmt eingehen kann, wenn es die eigenen Aufnahmen sind, ist die Situation komplizierter, wenn es um Bilder und Videos von Kindern geht. Kinder können die Folgen einer Verbreitung kaum verstehen und abschätzen (vielen Erwachsenen fällt dies ja schon schwer), und demnach kein informiertes Einverständnis dafür geben – nicht ganz unähnlich, wie es auch bei der Frage nach sexuellen Handlungen mit Erwachsenen der Fall ist. Das bedeutet, die Eltern müssen im Wesentlichen diese Entscheidung für ihre Kinder treffen. Aber sollten sie überhaupt dieses Recht haben? Was, wenn sie eine Entscheidung treffen, mit der das Kind später nicht einverstanden ist? Schließlich haben auch Kinder ein Recht am eigenen Bild, und ein Recht auf Privatsphäre.

Ist der Weisheit letzter Schluss also einfach zu sagen: „Kinder gehören überhaupt nicht ins Internet“, zumindest so lange nicht, bis sie später mit entsprechender Reife selbstbestimmt ihre Kinderbilder teilen können? Den Standpunkt kann man durchaus vertreten, allerdings müssen wir dann konsequent sein und über die digitale Welt hinaus denken.

Ein gutes Beispiel hierfür liefert eine Podiumsdiskussion auf der diesjährigen re:publica zu dem Thema. Ab Minute 4:15 werden Bilder eingeblendet, die über Instagram geteilt und von der Landesmedienanstalt Bremen als problematisch eingestuft wurden, darunter auch das Bild eines (voll bekleideten) kleinen Kindes, das eine Packung Windeln über den Kopf hält. Von der Landesmedienanstalt wurde das Gesicht des Kindes ausgeschnitten, um dessen Persönlichkeitsrechte zu schützen. So weit, so gut. Nur: das Bild des Windel tragenden Kleinkindes auf der Packung selber wurde nicht zensiert. Warum eigentlich nicht?

Auch das Kind auf der Windelpackung konnte nicht zustimmen, als Werbemaskottchen benutzt zu werden, und vielleicht ist der Gedanke, Windeln tragend in zahllosen Supermärkten auf der ganzen Welt zu sehen gewesen zu sein für das Kind später ebenfalls sehr unangenehm. Die gleiche Frage stellt sich auch, wenn es um die Teilnahme von Kindern in Filmen und Serien geht, insbesondere bei Filmen, welche die Kinder selber noch nicht einmal anschauen dürfen. Und auch Elternratgeber und -Zeitschriften und Kinderschutzseiten sind oft mit Kinderbildern gefüllt, die teils auch Kinder in intimen Situationen (mit Windel, auf dem Töpfchen, im Krankenbett) zeigen.

Wer pauschal sagt, „Kinder gehören nicht ins Internet“, müsste also eigentlich konsequenterweise auch gegen Kinder in anderen Medien sein, da sich die grundsätzlichen Fragen nach der Einhaltung der Kinderrechte auch in anderen Kontexten stellen. Das Ergebnis wäre, Kinder grundsätzlich nicht mehr öffentlich zu zeigen, sie also im Grunde aus allen Medien konsequent auszulöschen. Ob es im Sinne der Kinderrechte ist, eine Medienlandschaft zu schaffen, in der Kinder quasi nicht vorkommen und der Eindruck entsteht, sie wären gar kein Teil der Gesellschaft, halte ich allerdings für genauso fragwürdig.

Kriterien für die Veröffentlichung von Aufnahmen von Kindern

Statt einer pauschalen Antwort ist ein nuancierter Ansatz daher vielleicht vielversprechender. Das bedeutet, statt undifferenziert alle Aufnahmen von Kindern im Internet entweder zu akzeptieren oder zu problematisieren, jeweils eine Bewertung im Einzelfall zu machen. Bei dieser Bewertung relevante Aspekte können aus meiner Sicht dabei sein:

  • Kommerzielle Interessen. Sobald kommerzielle Interessen hinter Aufnahmen stehen, etwa durch Werbeeinnahmen aus Online-Plattformen bei sogenannten „Kidfluencern“, sollten wir von Kinderarbeit reden und all die dafür geltenden (sehr strengen) Einschränkungen entsprechend anwenden. Problematisch ist vor allem, wenn die einzigen Fürsprecher des Kindes die Erziehungsberechtigten sind, die aber gleichzeitig auch ein finanzielles Interesse daran haben, dass ihr Kind gut „performt“.
  • Beteiligung der Kinder. Auch wenn, wie erwähnt, insbesondere für junge Kinder die Bedeutung der Veröffentlichung ihrer Aufnahmen im Internet kaum zu begreifen ist, ist es trotzdem möglich, sie in den Entscheidungsprozess mit einzubeziehen, zu erklären, wo ihre Bilder hochgeladen werden und um Erlaubnis zu fragen. Ist ein Kind mit der Veröffentlichung eines Bildes egal in welchen Kontext nicht einverstanden, sollte dieses Bild auch nicht veröffentlicht werden.
  • Reichweite der Veröffentlichung. Ist die Aufnahme für eine breite Öffentlichkeit gedacht, oder soll sie nur innerhalb eines begrenzten Kreises (z. B. Familie und Freunde) veröffentlicht werden? Für je mehr Menschen eine Aufnahme veröffentlicht wird, gerade wenn sie auch für komplett Fremde einsehbar wird, desto kritischer ist sie auch zu bewerten. Dennoch gilt auch bei der Veröffentlichung im kleinen Kreis das Prinzip des Kontrollverlustes beim Upload, was bedeutet, dass nicht grundsätzlich verhindert werden kann, dass jemand die Aufnahme einfach woanders für einen unbestimmten Personenkreis verfügbar macht.
  • Grad der Intimität. Je stärker eine Aufnahme in die Intimsphäre des Kindes eindringt (z. B. Bilder vom Wickeln oder beim Baden, oder Videos, in denen das Kind weint oder einen Wutanfall hat), desto problematischer ist eine Veröffentlichung potenziell im Hinblick auf die Persönlichkeitsrechte des abgebildeten Kindes. Erschwert wird die Bewertung hier allerdings, dass die Schamgrenze, die zwar gerne als etwas Absolutes gesehen wird, in Wahrheit höchst individuell ist und u. a. vom kulturellen Hintergrund abhängt. Während es mich nicht stören würde, wenn Nacktbilder von mir als Kind im Internet kursieren, fühlen sich andere vielleicht schon bei Bildern in Badekleidung unwohl.
  • Räumlicher Kontext. Ein Video eines Kindes direkt aus dessen Kinderzimmer ist invasiver als eine Aufnahme aus einem Verein, und die ist wiederum greift stärker in die Persönlichkeitsrechte des Kindes ein, als eine in einem Studio angefertigte Werbeaufnahme. Je mehr Einblicke eine Aufnahme in das Privatleben des Kindes ermöglicht, desto kritischer wird diese auch.
  • Zeitlicher Kontext. Ein Livestream ist invasiver, als eine Reihe von Videos, welche die Entwicklung eines Kindes über lange Zeit mitverfolgen lassen, und das ist wiederum invasiver als ein Werbefoto, was erst Monate nach der Erstellung wirklich benutzt wird. Je geringer der zeitliche Abstand ist, desto eher berührt eine Aufnahme das Privatleben eines Kindes, und ist daher ähnlich wie beim räumlichen Kontext eher als problematisch für die Persönlichkeitsrechte des Kindes einzustufen.
  • Identifizierbarkeit. Ist der Name des Kindes bekannt? Vielleicht auch weitere Details, eventuell sogar dessen Wohnort? Je mehr über das Kind persönlich bekannt ist oder durch die Aufnahme enthüllt wird, desto eher greift eine Aufnahme auch in dessen Persönlichkeitsrechte ein. Die volle Identität eines Kindes einem großen Online-Publikum zu offenbaren, ist sicherlich mehr als fahrlässig.

All dies können als Faktoren herangezogen werden, um zu bewerten, ob eine Veröffentlichung im Sinne der Kinderrechte akzeptabel ist oder nicht. Nun ist es mein Eindruck, dass Menschen in Deutschland nicht gerade geübt darin sind, über Kinder als Träger:innen von Rechten zu denken (was dadurch bewiesen wird, dass sich die Bundesregierung trotz dringender Empfehlung u. a. von UNICEF seit Jahrzehnten weigert, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen), und die Ansicht, dass Kinder im Wesentlichen Eigentum ihrer Eltern sind zumindest unterbewusst immer noch weit verbreitet ist. Das kann es zu einer Herausforderung machen, für solche Fragen ein intuitives Gefühl zu entwickeln, was okay ist und was vielleicht nicht. Ich nehme mich da selber nicht aus und schlage einen Test vor, der mir persönlich geholfen hat, die Unrechtmäßigkeit mancher gesellschaftlich akzeptierter Handlungen mit Kindern zu erkennen: den Großmuttertest.

Der geht wie folgt: Man stelle sich vor, was auch immer man mit einem Kind tun möchte, tut man stattdessen mit einer alten, unter Demenz leidenden Dame an – vielleicht ja sogar der eigenen Großmutter. Fühlt es sich falsch an, das mit der Seniorin zu tun, dies bei Kindern zu tun. Im Kern teilen alte, hilfsbedürftige Menschen und Kinder nämlich einige Eigenschaften: beide sind abhängig von Pflegern bzw. ihren Erziehungsberechtigten, beide sind körperlich gesunden Erwachsenen völlig unterlegen, und beide können geistig die Folgen ihres Handelns nicht (mehr) überblicken (wie gesagt, bei dem Test geht es ausdrücklich um demenzkranke Senioren). Ein Beispiel: Während laut einer aktuellen Umfrage immer noch mehr als ein Drittel der Befragten der Meinung sind, ein Klaps auf den Hintern habe noch keinem Kind geschadet, wird die Unrechtmäßigkeit körperlicher Bestrafungen deutlicher, stellt man sich vor, man würde eine alte Frau im Altersheim so behandeln. Und wenn man die 84-jährige Oma nicht in Windeln auf sozialen Medien bloßstellen würde, sollte man das vielleicht auch nicht mit der dreijährigen Tochter tun.

Die falsche Gefahr

Meine bisherigen Überlegungen gingen immer von den Kinderrechten aus, grob gesagt von dem Recht, das auch Kinder haben, über ihr eigenes Abbild bestimmen zu können und einen vor der Öffentlichkeit geschützten privaten Lebensbereich zu haben. In der Diskussion um diese Themen wird die Problematik aber leider meist wieder einmal auf einen Aspekt reduziert: die vermeintliche Gefahr, die für Kinder von Pädophilen ausgeht.

Die Direktorin der Landesmedienanstalt Bremen drückte dies in der Podiumsdiskussion auf der diesjährigen re:publica zum Beispiel so aus:

Und ich muss auch nochmal das Wort Pädophilie aussprechen! Denn das ist ja jetzt keine intellektuelle Meisterleistung, um sich zu überlegen, dass solche Fotos eben bei den Falschen landen, nie wieder weggehen, für Geld gehandelt werden, und dass überhaupt kein Kind das möchte, dass das in schlimmste Rechte eingreift. Mir kommt es oft so vor, als wenn Pädophilie einfach so schlimm ist, dass man sich das kaum traut auszusprechen. Aber so ist halt die Realität im Netz.

Ich muss zugeben, auch wenn ich schon hunderte Male gehört habe, wie schlimm und schwer zu ertragen meine Existenz sei, tut es doch jedes Mal aufs Neue immer noch weh, dies wieder zu hören zu bekommen – vor allem, wenn diese Worte im Rahmen einer Veranstaltung gesprochen werden, in denen es viel um Diversität, Gleichberechtigung und Schutz für vulnerable und unterrepräsentierte Minderheiten geht. Davon mal abgesehen stellen sich bei der Aussage gleich mehrere Fragen. Ist das Verbreiten von Aufnahmen von Kindern nur schlimm, weil Pädophile sie eventuell sehen könnten? Warum ist ein Eingriff in die Rechte eines Kindes nur dann besonders schlimm, wenn es vermeintlich durch Pädophile passiert?

In eine ähnliche Kerbe schlägt auch eine von Campact in Auftrag gegebene Studie zu dem Thema. Dort heißt es zu den möglichen Gefahren einer Veröffentlichung von Bildern von Kindern:

Bei solchen intimen Fotos kann aufgrund der realen Gefahr der Sexualisierung durch Dritte regelmäßig eine erhebliche Gefahr für das geistige, seelische und körperliche Wohl des abgebildeten Kindes angenommen werden. Denn es muss davon ausgegangen werden, dass sich entsprechende Fotos insbesondere reichweitenstarker Profile rasant verbreiten und unkontrollierbar zu sexuellen/pädokriminellen Zwecken verwendet werden. Dies kann folglich im Einzelfall eine massive und konkrete Gefahr für das Wohl des abgebildeten Kindes darstellen.

Dieser Absatz ist nicht nur sprachlich holprig, sondern auch inhaltlich fragwürdig. Zunächst einmal habe ich ja volles Verständnis dafür, dass man sich als Erziehungsberechtigte:r unwohl bei dem Gedanken fühlt, dass das eigene Kind sexualisiert wird, oder an sich harmlose Kinderbilder aus dem eigenen Alltag plötzlich auf dubiosen Plattformen verbreitet und anzüglich kommentiert werden. Gleichzeitig müssen wir realistisch mal bleiben, was diese „reale Gefahr der Sexualisierung“ angeht.

Hier habe ich eine gute und eine schlechte Nachricht für Eltern. Die schlechte Nachricht zuerst: Kinder werden potenziell nicht nur auf sozialen Medien sexualisiert, sondern überall dort, wo sie in Kontakt mit anderen Menschen kommen. Grob geschätzt sind ca. 1 - 5 % der Bevölkerung pädophil, können also prinzipiell Kinder sexuell ansprechend finden. Überlegt man sich, wie vielen Menschen Kinder tagtäglich begegnen – beim Einkaufen, in der KiTa, im Freibad, in der Straßenbahn etc. – dann wird schnell klar, dass sie in ihrem Leben regelmäßig Pädophilen begegnen, ohne dass sie (oder ihre Eltern) dies bewusst mitbekommen. Wer sein Kind davor schützen möchte, jemals in sexuellen Gedanken eines anderen Menschen vorzukommen, steht von vorneherein auf verlorenem Posten. Schon wer sein Kind aus dem Haus lässt und mit ihm durch die Öffentlichkeit spaziert, setzt es dabei jedes Mal einem Risiko aus, in den Köpfen anderer sexualisiert zu werden. Die Sexualisierung von Kindern ist kein modernes Phänomen digitaler Medien, sondern etwas, was vermutlich seit Anbeginn der Menschheit tagtäglich passiert.

Die gute Nachricht ist aber: noch kein Kind ist vom Blitz getroffen worden, weil es in die sexuellen Fantasien anderer Menschen vorkam. Und wer sexuelle Gefühle und Gedanken bei Kindern hat, will deshalb noch lange nicht tatsächlich auch sexuelle Handlungen mit Kindern ausführen. Jedem steht es zu es unappetitlich zu finden, dass sich Menschen zu legalen Alltagsbildern von Kindern aus sozialen Medien sexuell befriedigen, aber davon geht zunächst einmal keineswegs eine „massive und konkrete Gefahr für das Wohl des abgebildeten Kindes“ aus. Im Normalfall wird es das Kind noch nicht einmal mitbekommen. Die alarmistische Befürchtung wirkt eher wie ein seltsamer Aberglaube, so als würde mit jedem Orgasmus, den ein Mensch zu einem Kinderbild hat ein Stück der Seele des abgebildeten Kindes absterben. Die Studie versagt jedenfalls darin zu erklären, worin sonst die konkrete Gefahr für das Kindeswohl bestehen soll.

Nebenbei bemerkt: Menschen, die sich legale Kinderbilder anschauen, sind keine Kriminellen, auch wenn es inzwischen ein Trend zu sein scheint, diese als „pädokriminell“ zu diskreditieren. Was ist eigentlich aus dem alten Spruch „die Gedanken sind frei“ geworden?

Bei diesen Warnungen vor der „Gefahr der Sexualisierung“ handelt es sich vor allem um Hysterie und Panikmache, die möglicherweise reale Gefahren für Kinder verschleiert – etwa, wenn sich Menschen tatsächlich direkt übergriffig Kindern gegenüber verhalten, und nicht nur in Gedanken. Dies ist natürlich auch dann der Fall, wenn eine Aufnahme eines Kindes genommen und in einen neuen, sexualisierten Kontext hochgeladen wird, da auch dies die Persönlichkeitsrechte des Kindes verletzt. Und genau das ist das Kernproblem: die Verletzung von Kinderrechten, und nicht die Tatsache, dass manche Menschen bei Kindern sexuelle Gedanken haben, ohne diese in für die Kinder schädliche Handlungen umzusetzen.

CC BY-SA

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5 Kommentare

"die Gedanken sind frei" wird durch das Themenkomplex "Pädophilie" leider ausgehöhlt und keiner traut sich dagegen was zu sagen, denn dann wird man halt einfach diffamiert mit "du findest sexuelle Fantasien mit Kindern in Ordnung!!!??!?!?"

Mal abgesehen davon das die Gedanken niemanden etwas angehen; was ist denn die Alternative? Es kann ja nur die Kontrolle der Gedanken sein. In keinem anderen Kontext würde jemand von Gedankenverbrechen sprechen und das auch noch rechtfertigen.

Es geht nicht um Kinder, sondern um die Gedanken und Fantasien. Das wird doch schon am Wording deutlich. In den Schilderungen wird der Ekel immer an der sexuellen Erregung und nicht den Persönlichkeitsrechtverletzungen festgemacht. Man hat den Eindruck das für viele dieser Leute Kinder nur eine Projektionsfläche sind und mehr nicht.

Das sieht man auch wieder an diesem INHOPE-Papier was die Definition und Legalität von CSAM international vergleicht:

https://inhope.org/media/site/3d8e81440d-1728893673/executive-summary-global-csam-legislative-overview-2024.pdf#page=43

Das Fazit bezieht sich darauf das Fiktion im internationalen Vergleich am wenigsten kriminalisiert wird und das die Arbeit erschwert, man bevorzuge es wenn weltweit alles strafbar ist damit man keine Prüfung mehr durchführen muss, denn das würde die entlasten. Das ergibt keinen Sinn, da durch eine Ausweitung mehr Inhalte bearbeitet werden müssen und reales/realistisches Material immer weiter nach hinten rückt. Diese Logik tut wirklich weh.

In der ausführlichen Fassung wird auch deutlich das für Deutschland nur Jugendschutz.net die Rechtslage korrekt dargestellt hat. Die beiden anderen deutschen Stellen haben atemberaubende Verharmlosung und Inkompetenz bewiesen.

Auf die Studie bin ich dank Netzpolitik.org heute auch gestoßen. Dass für fiktive Inhalte überhaupt wertvolle Ressourcen aufgewendet werden ist schon ein Unding für sich, und die logische Schlussfolgerung wäre in der Tat eher, sich für eine globale Legalisierung einzusetzen, um weniger Arbeit zu haben. Das verbiete sich aber natürlich schon alleine deshalb, da diese Inhalte wieder einmal undifferenziert unter dem monströsen Begriff der „Missbrauchsabbildungen“ subsummiert werden - ein Wort, das schon lange keine Wirklichkeit mehr beschreibt, sondern sie versucht zwanghaft zu definieren.

Die Darstellung der Rechtslage in Deutschland ist in großen Teilen einfach falsch. Fiktive kinderpornografische Texte sind in Deutschland zum Beispiel völlig legal, erst vor kurzem hat das OLG Stuttgart eine Verurteilung deswegen aufgehoben, werden aber als angeblich immer illegal gelistet.

Dazu kommt, dass eine „Verherrlichung von Pädophilie“ als Kategorie gelistet wird, die in Deutschland angeblich ebenfalls strafbar sei, scheinbar ohne dass irgendwo erklärt ist, was damit gemeint ist. Die Einzelantworten der Organisationen lassen vermuten, dass jeder darunter wohl etwas anderes versteht.

Schade, die Homepage von INHOPE hat auf mich eigentlich einen ganz vernünftigen Eindruck gemacht, der durch diese Publikation allerdings völlig zerstört wurde.

Ja, es wird dort nicht differenziert. Im Prinzip sind fiktive Inhalte in Deutschland nur dann legal, wenn sie nicht verbreitet werden. Einzige Ausnahme sind Inhalte, die den Anschein erwecken reale Aufnahmen zu zeigen.

Du musst dir mal den Anfang dieser Veröffentlichung durchlesen. Dort wird der Begriff "Missbrauchsabbildung" damit gerechtfertigt das dieses Material nur durch Missbrauch und ohne einverständnis durch Erwachsene konsumiert werden kann. Das ist richtig, aber dieser Begriff verliert seine komplette Aussagekraft sobald Strichmännchenfiguren drunter subsummiert werden. Das eco auch der Meinung ist Pornographie mit Erwachsenen die jung aussehen legal sein kann, ist ebenfalls falsch. Selbst ein Nachweis auf der Seite direkt, oder eine weltberühmte Darstellerin dessen Alter und Erscheinungsbild jedem klar ist wäre verboten.

"Dazu kommt, dass eine „Verherrlichung von Pädophilie“ als Kategorie gelistet wird, die in Deutschland angeblich ebenfalls strafbar sei, scheinbar ohne dass irgendwo erklärt ist, was damit gemeint ist. Die Einzelantworten der Organisationen lassen vermuten, dass jeder darunter wohl etwas anderes versteht."

Ich nehme an, daß "Content containing praise of paedophilia or child sexual abuse" sich in Deutschland auf den sexuellen Kindesmissbrauch bezieht, also bestimmte diesbezügliche Äusserungen in bestimmten Kontexten, den § 140 StGB (Billigung und Belohnung von Straftaten) erfüllen können, weil im § 140 StGB, neben Straftaten wie Mord und Vergewaltigung, auch der sexuelle Missbrauch von Kindern explizit aufgeführt ist.

Sirius

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Mein Name hier ist Sirius – angelehnt an den Doppelstern im Großen Hund. Ich bin etwa Anfang 30, und studierter Informatiker. Seit meiner Jugend weiß ich, dass ich mich zu Kindern besonders hingezogen fühle. Und auch wenn der Umgang damit nicht immer einfach war, so hat es mich doch auch unter anderem zu meinem Rotkäppchen geführt, mit der ich in einer glücklichen Beziehung lebe. In meiner Freizeit versuche ich einen Beitrag zur Aufklärung über Pädophilie zu leisten, mache gerne Musik und verzweifle gelegentlich an der Gesellschaft.

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Zum Thema „Menschenwürde von Kindern“ nur eine Ergänzung. Seit mehr als 30 Jahren schafft es die Bundesregierung nicht, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen, obwohl dies von der UN-Kinderrechtskonvention eingefordert wird. Geblockt wird dies u. a. von CDU-Politikern wie Thorsten Frei, der einst bei der Debatte zum Puppenverbot im Bundestag voller Inbrunst für ein Verbot dieser „widerlichen“ Kinderpuppen plädierte. Laut Frei führe die Einführung von Kinderrechten im GG zu einer Schwächung der Familien. Wer Familie und elterliche Fürsorge nur im Widerspruch mit Rechten von Kindern verstehen kann, zeigt meines Erachtens mehr als deutlich, was er von der „Würde“ von Kindern hält.
Und sobald du Liebespuppen im Umlauf hast wird es zusätzlich auch dumme Leute geben, die die offen rumliegen lassen und dann stoßen ihre Kinder darauf. Das gilt aber auch für „normale“ Sextoys, Pornohefte, erwachsene Sexpuppen (die man ja nach wie vor haben darf), oder auch Horrorfilme, Alkohol, Videospiele oder Literatur mit expliziten Gewaltdarstellungen usw … Denkt man das konsequent zu Ende, müsste man sämtliche Inhalte für Erwachsene verbieten. Ich sehe da die Eltern in der Verantwortung, eine kindgerechte Umgebung für ihren Nachwuchs bereitzustellen, in die offen herumliegende Sexpuppen sicherlich nicht hineingehören. Wir verbieten ja auch keine Steckdosen (oder scharfe Messer oder Treppen oder spitze Tischkanten oder andere Sachen, an denen sich Kinder ernsthaft verletzen können), sondern verlangen von Eltern mit Kleinkindern, ihre Steckdosen entsprechend kindersicher zu machen. Schaffen Eltern das nicht, sind denke ich auch Aufklärung und Interventionen durch Sozialarbeiter, Jugendämter oder Familienhilfen sinnvoller als das Strafrecht rauszuholen (eigentlich ja ultima ratio, zumindest in der Theorie). Harte, erbarmungslose Strafen auszusprechen ist in meiner Wahrnehmung inzwischen zur Standardlösung für alle tatsächlichen oder auch nur vermeintlichen Probleme im Kinderschutz geworden, ist meiner Meinung nach aber selten eine (effektive), wenn auch meist höchst populäre Lösung. Es muss nicht immer Strafen sein.
Wie Klase geschrieben hat geht es bei diesen Begründungen eigentlich nur darum, nachträglich zu rechtfertigen, was man aus einer emotionalisierten Moral her sowieso schon glaubt. Die Begründungen müssen dazu gar nicht stichhaltig sein und sind im Grunde austauschbar. „Hinter jedem Bild steckt ein Opfer“ macht zum Beispiel ja auch schon keinen Sinn, da dies bei einem großen Teil der als Kinderpornografie deklarierten Inhalte gar nicht zutrifft, wenn diese entweder keinen Missbrauch oder gar kein reales Kind zeigen. Das Problem ist, dass diese Begründungen gebetsmühlenartig wiederholt werden, bis sie als Teil einer universellen Wahrheit gelten, die man gar nicht mehr hinterfragen muss bzw. wo das Hinterfragen ein Affront gegen den „gesunden Menschenverstand“ ist. Hier sehe ich auch die Gefahr beim Puppenverbot, wenn dies nicht vom BVerG gekippt wird, da Verbote auch einen gesellschaftlichen Wertekonsens herstellen. Aktuell findet man in den Diskussionen hin und wieder noch aufgeweckte Menschen, welche die Frage stellen, warum überhaupt etwas verboten ist, was keinen Menschen weh tut. Je länger das Verbot besteht, desto mehr wird es Teil des „gesunden Menschenverstandes“, dass Puppen selbstverständlich verboten sind. In fünf Jahren weckt die Idee, Puppen wieder zu legalisieren vermutlich dann genausoviel Empörung und Ablehnung hervor, wie als würde man heute vorschlagen, Kinderpornografie zu legalisieren. Je länger Puppen verboten sind, desto mehr wird das Puppenverbot zum Teil einer Norm, die so natürlich und offensichtlich erscheint, dass sie keiner Begründung mehr bedarf. Und das Verbot selber wird zum Argument, warum diese gefährlich sein sollen: „natürlich sind Puppen gefährlich, senken Hemmschwellen und verletzen die Menschenwürde von Kindern - sonst wären sie ja nicht verboten“
@Kampf gegen Windmühlen @Klase Exakt! Danke & schließe mich vollumfänglich an! @Max Weber "Bester Satz aus den Kommentaren, finde ich: „hinter jedem Bild steck ein Opfer“ — das war mal das Argument und das war+ist ein sehr gutes Argument." Das war/ist aber nur dann ein gutes Argument, wenn es explizit um Mißbrauchsabbildungen ging/geht. Geht es allgemein um Kinderpornographie, stimmt die Aussage „hinter jedem Bild steckt ein Opfer“ in der Pauschalität schon nicht mehr.
@Max Als ich schrieb, Kinder würden das nicht mitbekommen, ging ich von Pädos aus, bzw. von allein lebenden Menschen. Diese Situation wird mit Sicherheit auch der überwiegende Teil aller Fälle sein, in denen sich Menschen eine Liebespuppe - und gerade ein Liebespuppenkind! - zulegen würden. Schon zum Selbstschutz wäre es sicherlich nicht anzuraten, sich eine Liebespuppe in einem Haushalt anzuschaffen, in dem auch Kinder leben. Denn wer möchte schon gerne Rede und Antwort stehen - und gesellschaftliches Ansehen, oder gar Sorgerecht samt Arbeitsplatz aufs Spiel setzen, wenn das Kind in Kindergarten oder Schule von einer entsprechenden Puppe erzählt? Gerade bei Liebespuppenkindern wird jeder normal denkende Mensch höchste Vorsicht walten lassen. Ich sehe die Relevanz daher nicht. Aber gut, Ausnahmen bestätigen die Regel, und es gibt ja auch unvorsichtige Menschen. Was also machen wir mit denen? Ein komplettes Verbot von Liebespuppenkindern nur wegen solcher Leute einzuführen (oder in diesem Fall beizubehalten), ist dennoch ein zu harter Eingriff. Denn für den Kinderschutz würde die Einschränkung reichen, dass es verboten ist, erotische Dinge Kindern zugänglich zu machen. Ein solches Verbot haben wir für Pornographie, die Erwachsene zeigt, durchaus. Die Art der Pornographie selbst ist in diesem Fall also nicht verboten. Doch der Zugang für Kinder ist gesetzlich reglementiert. Warum sollte das bei Liebespuppen - oder Liebespuppenkindern dann abweichend durch ein Generalverbot geregelt werden? Ein Generalverbot ist ein zu harter Eingriff in Grundrechte und kann durch ein milderes Mittel gelöst werden. Demzufolge könnten jene, die darin eine Notwendigkeit sehen, analog zu der Einschränkung von „Erwachsenenpornos“, verbieten, dass Liebespuppen (insbesondere Liebespuppenkinder) Kindern zugänglich gemacht werden dürfen. Auch auf das Binden von Polizeiressourcen und das Verbrennen von Steuergeldern, das Du in Deinem Kommentar relativierst, möchte ich gerne eingehen: Das Puppenverbot §184l StGB habe ich nur als Beispiel angeführt, denn ich schrieb: die zusätzlich wegen der Einführung von nutzlosen und diskriminierenden Verboten wie §184l StGB Man beachte das „wie“. Am Ende wird die Menge von Verboten, ähnlich diesem Verbotes, den Ausschlag geben. Wir dürfen durchaus davon ausgehen, dass diese Art von rein symbolischen „Kinderschutzgesetzen“ zunehmen wird und der Trend so fortgesetzt wird, wenn das Bundesverfassungsgericht dem keinen Riegel vorschiebt. Denn beispielsweise für KI generierte Materialen gilt genau genommen dasselbe. Und die dürften eine weit größere Verbreitung finden, als Liebespuppenkinder. Selbst wenn Modelle verwendet würden, die nachweislich CSAM-frei und zertifiziert sind, wäre das nach heutigem Strafrecht verboten. Selbst erotische Zeichnungen mit Kindern sind stark eingeschränkt. Das alles zu verfolgen bedeutet eine erhebliche Belastung von Polizeiressourcen und Steuermitteln. Sirius hat diesbezüglich übrigens einen sehr schönen Artikel geschrieben, wie man es besser machen könnte. Dein Argument kann ich hier übrigens auch umdrehen: Wenn der Besitz, die Herstellung, der Verkauf, der Kauf und die Verbreitung von Liebespuppenkindern ein so verschwindend kleines Phänomen sein soll, dass es, wie Du vermutest, eben kaum weitere Polizeiressourcen blockiert und nur eine unbedeutende Menge an Steuergeldern verbrennt, dann dürfen wir uns fragen warum es dem Gesetzgeber so wichtig war, dem Randphänomen „Kindersexpuppen“ 2021 eine so große Aufmerksamkeit zu schenken. Zu behaupten, damit die erschreckend hohen Zahlen von Missbrauchsfällen in den Griff bekommen zu können ist realitätsfremd, wenn es sich nur um ein Randphänomen handelt. Zumal fehlte (und fehlt immer noch) jeglicher Beweis, dass es so etwas wie die behauptete „Hemmschwelle“ überhaupt gibt, die angeblich durch Liebespuppenkinder „gesenkt“ werden soll. Auch mit Deiner Argumentation wird das Generalverbot von Liebespuppenkindern also überhaupt nicht plausibler.