Der Umgang mit Bildern und Videos von Kindern im Internet ist ein heftig umstrittenes Thema. Im Kern geht es dabei um die Frage, was für Darstellungen von Kindern in der Öffentlichkeit wir für akzeptabel halten, und wie weit wir Kindern dabei ein Mitspracherecht zugestehen. Während die Einen Aufnahmen ihrer Kinder ohne groß nachzudenken einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung stellen, und Andere aus ihren Kindern kleine Social Media Stars machen, mit denen sie Geld verdienen können, warnen auf der anderen Seite der Debatte kritische Stimmen davor, Aufnahmen von Kindern überhaupt ins Internet zu stellen. Was genau die Risiken für das Kindeswohl dabei sind, bleibt aber oft unklar, und häufig wird die Komplexität des Themas auf eine vermeintliche Gefahr durch pädophile Menschen im Netz reduziert. Die Frage nach dem richtigen Umgang mit Aufnahmen von Kindern ist im Zeitalter der sogenannten „sozialen“ Medien, über die ein Bild schnell ein Millionenpublikum erreichen kann, und von Deepfakes vielleicht drängender als je zuvor, betrifft aber grundsätzlich weit mehr als nur das digitale Leben.
Mit der Digitalisierung hat sich auch der Umgang mit Aufnahmen des Familienlebens geändert. Früher wurden noch Fotoalben in der Familie herumgereicht, wobei die Kontrolle bei den Eltern blieb: da die Bilder nur als einzigartige physische Kopien existierten, konnten die Eltern zu jederzeit wissen, was mit den Bildern passiert und wer sie gerade betrachten kann. Heutzutage werden Fotos schon lange mit dem Handy gemacht, oft auf digitale Plattformen hochgeladen und dabei je nach Privatsphäre-Einstellungen einer kleineren oder größeren Gruppe an Menschen zur Verfügung gestellt. Jedes Anschauen durch Dritte erzeugt dabei im Wesentlichen eine Kopie der Abbildung, die auf dem Rechner des Betrachters landet. Es gibt keine Möglichkeit mehr für die Eltern, die das Bild ursprünglich gemacht und hochgeladen haben nachzuvollziehen, was mit all diesen Kopien geschieht oder wie diese verwendet werden.
Oft wird hier der alte Spruch „das Internet vergisst nie“ zitiert, meist mit einem warnenden Unterton. Das ist jedoch völlig falsch – leider, muss man sagen, denn seit Anbeginn des Internets sind unzählige Terrabyte an wertvoller Netzkultur gelöscht worden und für immer verloren gegangen. Richtiger ist es, zu sagen: „Wer einen Inhalt ins Internet stellt, verliert die Kontrolle darüber“. Möglicherweise wird das Bild, das man irgendwo hochlädt, bald schon gelöscht und tatsächlich vergessen – oder jemand lädt es an anderer Stelle hoch, wo es die nächsten Jahrzehnte zirkuliert, macht ein Meme daraus oder erstellt peinliche Deepfakes und sendet sie an den Arbeitgeber. Dies ist der Unterschied zum physischen Familienalbum: während man dort die volle Kontrolle behält, kann man die Verwendung bei der digitalen Verbreitung nie vollständig kontrollieren, und es gibt immer das Risiko, dass jemand das Bild auf eine Art verwertet, die einem als Urheber nicht gefällt oder unangenehm ist.
Während man dieses Risiko noch selbstbestimmt eingehen kann, wenn es die eigenen Aufnahmen sind, ist die Situation komplizierter, wenn es um Bilder und Videos von Kindern geht. Kinder können die Folgen einer Verbreitung kaum verstehen und abschätzen (vielen Erwachsenen fällt dies ja schon schwer), und demnach kein informiertes Einverständnis dafür geben – nicht ganz unähnlich, wie es auch bei der Frage nach sexuellen Handlungen mit Erwachsenen der Fall ist. Das bedeutet, die Eltern müssen im Wesentlichen diese Entscheidung für ihre Kinder treffen. Aber sollten sie überhaupt dieses Recht haben? Was, wenn sie eine Entscheidung treffen, mit der das Kind später nicht einverstanden ist? Schließlich haben auch Kinder ein Recht am eigenen Bild, und ein Recht auf Privatsphäre.
Ist der Weisheit letzter Schluss also einfach zu sagen: „Kinder gehören überhaupt nicht ins Internet“, zumindest so lange nicht, bis sie später mit entsprechender Reife selbstbestimmt ihre Kinderbilder teilen können? Den Standpunkt kann man durchaus vertreten, allerdings müssen wir dann konsequent sein und über die digitale Welt hinaus denken.
Ein gutes Beispiel hierfür liefert eine Podiumsdiskussion auf der diesjährigen re:publica zu dem Thema. Ab Minute 4:15 werden Bilder eingeblendet, die über Instagram geteilt und von der Landesmedienanstalt Bremen als problematisch eingestuft wurden, darunter auch das Bild eines (voll bekleideten) kleinen Kindes, das eine Packung Windeln über den Kopf hält. Von der Landesmedienanstalt wurde das Gesicht des Kindes ausgeschnitten, um dessen Persönlichkeitsrechte zu schützen. So weit, so gut. Nur: das Bild des Windel tragenden Kleinkindes auf der Packung selber wurde nicht zensiert. Warum eigentlich nicht?
Auch das Kind auf der Windelpackung konnte nicht zustimmen, als Werbemaskottchen benutzt zu werden, und vielleicht ist der Gedanke, Windeln tragend in zahllosen Supermärkten auf der ganzen Welt zu sehen gewesen zu sein für das Kind später ebenfalls sehr unangenehm. Die gleiche Frage stellt sich auch, wenn es um die Teilnahme von Kindern in Filmen und Serien geht, insbesondere bei Filmen, welche die Kinder selber noch nicht einmal anschauen dürfen. Und auch Elternratgeber und -Zeitschriften und Kinderschutzseiten sind oft mit Kinderbildern gefüllt, die teils auch Kinder in intimen Situationen (mit Windel, auf dem Töpfchen, im Krankenbett) zeigen.
Wer pauschal sagt, „Kinder gehören nicht ins Internet“, müsste also eigentlich konsequenterweise auch gegen Kinder in anderen Medien sein, da sich die grundsätzlichen Fragen nach der Einhaltung der Kinderrechte auch in anderen Kontexten stellen. Das Ergebnis wäre, Kinder grundsätzlich nicht mehr öffentlich zu zeigen, sie also im Grunde aus allen Medien konsequent auszulöschen. Ob es im Sinne der Kinderrechte ist, eine Medienlandschaft zu schaffen, in der Kinder quasi nicht vorkommen und der Eindruck entsteht, sie wären gar kein Teil der Gesellschaft, halte ich allerdings für genauso fragwürdig.
Kriterien für die Veröffentlichung von Aufnahmen von Kindern
Statt einer pauschalen Antwort ist ein nuancierter Ansatz daher vielleicht vielversprechender. Das bedeutet, statt undifferenziert alle Aufnahmen von Kindern im Internet entweder zu akzeptieren oder zu problematisieren, jeweils eine Bewertung im Einzelfall zu machen. Bei dieser Bewertung relevante Aspekte können aus meiner Sicht dabei sein:
- Kommerzielle Interessen. Sobald kommerzielle Interessen hinter Aufnahmen stehen, etwa durch Werbeeinnahmen aus Online-Plattformen bei sogenannten „Kidfluencern“, sollten wir von Kinderarbeit reden und all die dafür geltenden (sehr strengen) Einschränkungen entsprechend anwenden. Problematisch ist vor allem, wenn die einzigen Fürsprecher des Kindes die Erziehungsberechtigten sind, die aber gleichzeitig auch ein finanzielles Interesse daran haben, dass ihr Kind gut „performt“.
- Beteiligung der Kinder. Auch wenn, wie erwähnt, insbesondere für junge Kinder die Bedeutung der Veröffentlichung ihrer Aufnahmen im Internet kaum zu begreifen ist, ist es trotzdem möglich, sie in den Entscheidungsprozess mit einzubeziehen, zu erklären, wo ihre Bilder hochgeladen werden und um Erlaubnis zu fragen. Ist ein Kind mit der Veröffentlichung eines Bildes egal in welchen Kontext nicht einverstanden, sollte dieses Bild auch nicht veröffentlicht werden.
- Reichweite der Veröffentlichung. Ist die Aufnahme für eine breite Öffentlichkeit gedacht, oder soll sie nur innerhalb eines begrenzten Kreises (z. B. Familie und Freunde) veröffentlicht werden? Für je mehr Menschen eine Aufnahme veröffentlicht wird, gerade wenn sie auch für komplett Fremde einsehbar wird, desto kritischer ist sie auch zu bewerten. Dennoch gilt auch bei der Veröffentlichung im kleinen Kreis das Prinzip des Kontrollverlustes beim Upload, was bedeutet, dass nicht grundsätzlich verhindert werden kann, dass jemand die Aufnahme einfach woanders für einen unbestimmten Personenkreis verfügbar macht.
- Grad der Intimität. Je stärker eine Aufnahme in die Intimsphäre des Kindes eindringt (z. B. Bilder vom Wickeln oder beim Baden, oder Videos, in denen das Kind weint oder einen Wutanfall hat), desto problematischer ist eine Veröffentlichung potenziell im Hinblick auf die Persönlichkeitsrechte des abgebildeten Kindes. Erschwert wird die Bewertung hier allerdings, dass die Schamgrenze, die zwar gerne als etwas Absolutes gesehen wird, in Wahrheit höchst individuell ist und u. a. vom kulturellen Hintergrund abhängt. Während es mich nicht stören würde, wenn Nacktbilder von mir als Kind im Internet kursieren, fühlen sich andere vielleicht schon bei Bildern in Badekleidung unwohl.
- Räumlicher Kontext. Ein Video eines Kindes direkt aus dessen Kinderzimmer ist invasiver als eine Aufnahme aus einem Verein, und die ist wiederum greift stärker in die Persönlichkeitsrechte des Kindes ein, als eine in einem Studio angefertigte Werbeaufnahme. Je mehr Einblicke eine Aufnahme in das Privatleben des Kindes ermöglicht, desto kritischer wird diese auch.
- Zeitlicher Kontext. Ein Livestream ist invasiver, als eine Reihe von Videos, welche die Entwicklung eines Kindes über lange Zeit mitverfolgen lassen, und das ist wiederum invasiver als ein Werbefoto, was erst Monate nach der Erstellung wirklich benutzt wird. Je geringer der zeitliche Abstand ist, desto eher berührt eine Aufnahme das Privatleben eines Kindes, und ist daher ähnlich wie beim räumlichen Kontext eher als problematisch für die Persönlichkeitsrechte des Kindes einzustufen.
- Identifizierbarkeit. Ist der Name des Kindes bekannt? Vielleicht auch weitere Details, eventuell sogar dessen Wohnort? Je mehr über das Kind persönlich bekannt ist oder durch die Aufnahme enthüllt wird, desto eher greift eine Aufnahme auch in dessen Persönlichkeitsrechte ein. Die volle Identität eines Kindes einem großen Online-Publikum zu offenbaren, ist sicherlich mehr als fahrlässig.
All dies können als Faktoren herangezogen werden, um zu bewerten, ob eine Veröffentlichung im Sinne der Kinderrechte akzeptabel ist oder nicht. Nun ist es mein Eindruck, dass Menschen in Deutschland nicht gerade geübt darin sind, über Kinder als Träger:innen von Rechten zu denken (was dadurch bewiesen wird, dass sich die Bundesregierung trotz dringender Empfehlung u. a. von UNICEF seit Jahrzehnten weigert, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen), und die Ansicht, dass Kinder im Wesentlichen Eigentum ihrer Eltern sind zumindest unterbewusst immer noch weit verbreitet ist. Das kann es zu einer Herausforderung machen, für solche Fragen ein intuitives Gefühl zu entwickeln, was okay ist und was vielleicht nicht. Ich nehme mich da selber nicht aus und schlage einen Test vor, der mir persönlich geholfen hat, die Unrechtmäßigkeit mancher gesellschaftlich akzeptierter Handlungen mit Kindern zu erkennen: den Großmuttertest.
Der geht wie folgt: Man stelle sich vor, was auch immer man mit einem Kind tun möchte, tut man stattdessen mit einer alten, unter Demenz leidenden Dame an – vielleicht ja sogar der eigenen Großmutter. Fühlt es sich falsch an, das mit der Seniorin zu tun, dies bei Kindern zu tun. Im Kern teilen alte, hilfsbedürftige Menschen und Kinder nämlich einige Eigenschaften: beide sind abhängig von Pflegern bzw. ihren Erziehungsberechtigten, beide sind körperlich gesunden Erwachsenen völlig unterlegen, und beide können geistig die Folgen ihres Handelns nicht (mehr) überblicken (wie gesagt, bei dem Test geht es ausdrücklich um demenzkranke Senioren). Ein Beispiel: Während laut einer aktuellen Umfrage immer noch mehr als ein Drittel der Befragten der Meinung sind, ein Klaps auf den Hintern habe noch keinem Kind geschadet, wird die Unrechtmäßigkeit körperlicher Bestrafungen deutlicher, stellt man sich vor, man würde eine alte Frau im Altersheim so behandeln. Und wenn man die 84-jährige Oma nicht in Windeln auf sozialen Medien bloßstellen würde, sollte man das vielleicht auch nicht mit der dreijährigen Tochter tun.
Die falsche Gefahr
Meine bisherigen Überlegungen gingen immer von den Kinderrechten aus, grob gesagt von dem Recht, das auch Kinder haben, über ihr eigenes Abbild bestimmen zu können und einen vor der Öffentlichkeit geschützten privaten Lebensbereich zu haben. In der Diskussion um diese Themen wird die Problematik aber leider meist wieder einmal auf einen Aspekt reduziert: die vermeintliche Gefahr, die für Kinder von Pädophilen ausgeht.
Die Direktorin der Landesmedienanstalt Bremen drückte dies in der Podiumsdiskussion auf der diesjährigen re:publica zum Beispiel so aus:
Und ich muss auch nochmal das Wort Pädophilie aussprechen! Denn das ist ja jetzt keine intellektuelle Meisterleistung, um sich zu überlegen, dass solche Fotos eben bei den Falschen landen, nie wieder weggehen, für Geld gehandelt werden, und dass überhaupt kein Kind das möchte, dass das in schlimmste Rechte eingreift. Mir kommt es oft so vor, als wenn Pädophilie einfach so schlimm ist, dass man sich das kaum traut auszusprechen. Aber so ist halt die Realität im Netz.
Ich muss zugeben, auch wenn ich schon hunderte Male gehört habe, wie schlimm und schwer zu ertragen meine Existenz sei, tut es doch jedes Mal aufs Neue immer noch weh, dies wieder zu hören zu bekommen – vor allem, wenn diese Worte im Rahmen einer Veranstaltung gesprochen werden, in denen es viel um Diversität, Gleichberechtigung und Schutz für vulnerable und unterrepräsentierte Minderheiten geht. Davon mal abgesehen stellen sich bei der Aussage gleich mehrere Fragen. Ist das Verbreiten von Aufnahmen von Kindern nur schlimm, weil Pädophile sie eventuell sehen könnten? Warum ist ein Eingriff in die Rechte eines Kindes nur dann besonders schlimm, wenn es vermeintlich durch Pädophile passiert?
In eine ähnliche Kerbe schlägt auch eine von Campact in Auftrag gegebene Studie zu dem Thema. Dort heißt es zu den möglichen Gefahren einer Veröffentlichung von Bildern von Kindern:
Bei solchen intimen Fotos kann aufgrund der realen Gefahr der Sexualisierung durch Dritte regelmäßig eine erhebliche Gefahr für das geistige, seelische und körperliche Wohl des abgebildeten Kindes angenommen werden. Denn es muss davon ausgegangen werden, dass sich entsprechende Fotos insbesondere reichweitenstarker Profile rasant verbreiten und unkontrollierbar zu sexuellen/pädokriminellen Zwecken verwendet werden. Dies kann folglich im Einzelfall eine massive und konkrete Gefahr für das Wohl des abgebildeten Kindes darstellen.
Dieser Absatz ist nicht nur sprachlich holprig, sondern auch inhaltlich fragwürdig. Zunächst einmal habe ich ja volles Verständnis dafür, dass man sich als Erziehungsberechtigte:r unwohl bei dem Gedanken fühlt, dass das eigene Kind sexualisiert wird, oder an sich harmlose Kinderbilder aus dem eigenen Alltag plötzlich auf dubiosen Plattformen verbreitet und anzüglich kommentiert werden. Gleichzeitig müssen wir realistisch mal bleiben, was diese „reale Gefahr der Sexualisierung“ angeht.
Hier habe ich eine gute und eine schlechte Nachricht für Eltern. Die schlechte Nachricht zuerst: Kinder werden potenziell nicht nur auf sozialen Medien sexualisiert, sondern überall dort, wo sie in Kontakt mit anderen Menschen kommen. Grob geschätzt sind ca. 1 - 5 % der Bevölkerung pädophil, können also prinzipiell Kinder sexuell ansprechend finden. Überlegt man sich, wie vielen Menschen Kinder tagtäglich begegnen – beim Einkaufen, in der KiTa, im Freibad, in der Straßenbahn etc. – dann wird schnell klar, dass sie in ihrem Leben regelmäßig Pädophilen begegnen, ohne dass sie (oder ihre Eltern) dies bewusst mitbekommen. Wer sein Kind davor schützen möchte, jemals in sexuellen Gedanken eines anderen Menschen vorzukommen, steht von vorneherein auf verlorenem Posten. Schon wer sein Kind aus dem Haus lässt und mit ihm durch die Öffentlichkeit spaziert, setzt es dabei jedes Mal einem Risiko aus, in den Köpfen anderer sexualisiert zu werden. Die Sexualisierung von Kindern ist kein modernes Phänomen digitaler Medien, sondern etwas, was vermutlich seit Anbeginn der Menschheit tagtäglich passiert.
Die gute Nachricht ist aber: noch kein Kind ist vom Blitz getroffen worden, weil es in die sexuellen Fantasien anderer Menschen vorkam. Und wer sexuelle Gefühle und Gedanken bei Kindern hat, will deshalb noch lange nicht tatsächlich auch sexuelle Handlungen mit Kindern ausführen. Jedem steht es zu es unappetitlich zu finden, dass sich Menschen zu legalen Alltagsbildern von Kindern aus sozialen Medien sexuell befriedigen, aber davon geht zunächst einmal keineswegs eine „massive und konkrete Gefahr für das Wohl des abgebildeten Kindes“ aus. Im Normalfall wird es das Kind noch nicht einmal mitbekommen. Die alarmistische Befürchtung wirkt eher wie ein seltsamer Aberglaube, so als würde mit jedem Orgasmus, den ein Mensch zu einem Kinderbild hat ein Stück der Seele des abgebildeten Kindes absterben. Die Studie versagt jedenfalls darin zu erklären, worin sonst die konkrete Gefahr für das Kindeswohl bestehen soll.
Nebenbei bemerkt: Menschen, die sich legale Kinderbilder anschauen, sind keine Kriminellen, auch wenn es inzwischen ein Trend zu sein scheint, diese als „pädokriminell“ zu diskreditieren. Was ist eigentlich aus dem alten Spruch „die Gedanken sind frei“ geworden?
Bei diesen Warnungen vor der „Gefahr der Sexualisierung“ handelt es sich vor allem um Hysterie und Panikmache, die möglicherweise reale Gefahren für Kinder verschleiert – etwa, wenn sich Menschen tatsächlich direkt übergriffig Kindern gegenüber verhalten, und nicht nur in Gedanken. Dies ist natürlich auch dann der Fall, wenn eine Aufnahme eines Kindes genommen und in einen neuen, sexualisierten Kontext hochgeladen wird, da auch dies die Persönlichkeitsrechte des Kindes verletzt. Und genau das ist das Kernproblem: die Verletzung von Kinderrechten, und nicht die Tatsache, dass manche Menschen bei Kindern sexuelle Gedanken haben, ohne diese in für die Kinder schädliche Handlungen umzusetzen.