Thema: PÄDOPHILENVERFOLGUNG

Hier findest du alle auf Kinder im Herzen veröffentlichten Beiträge zum Thema PÄDOPHILENVERFOLGUNG.

Alle Beiträge zum Thema

Die Leute […] denken sich gern Ungeheuer und Ungeheuerlichkeiten aus. Sie selbst kommen sich dann weniger ungeheuerlich vor. Wenn sie sich volllaufen lassen, betrügen, stehlen, die Frau mit dem Riemen prügeln, die alte Großmutter hungern lassen, mit der Mistgabel einen in die Falle geratenen Fuchs erstechen oder das letzte Einhorn der Welt mit Pfeilen spicken, stellen sie sich gern vor, dass die Mora, die im Morgengrauen durch die Hütten geht, noch schlimmer ist als sie. Davon wird ihnen etwas leichter ums Herz. Und es lebt sich einfacher. - Geralt von Riva (Andrzej Sapkowski – Der letzte Wunsch – Seite 232)

Weiterlesen…

Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

Suche

Neuste Kommentare

Ja, wenn der Chef von KTW selber Pädophile als Gefahr bezeichnet und eine Massenüberwachung fordert, dann ist ja klar wie seine Position zur ePA und einem saftigen Polizeiregister ist.
Ich kann dieses Buch, welches offiziell von dem Verlag kostenlos hier abrufbar ist: https://www.seritatyo.fi/wp-content/uploads/2023/06/Mielihalu_ja_jarkimina_Ulla-Konttila.pdf Es ist in der finnischen Sprache, aber es lohnt sich dieses Buch durch DeepL etc. übersetzen zu lassen. Es diskutiert die Pädophilie auf eine humane Weise und unterscheidet somit zwischen Missbrauch und der Neigung an sich. Ebenfalls thematisieren die Autoren auch Ersatzmaterialien und kommen im Kontext von CLSD zu dem schockierendem Ergebnis das "Wenn du ein Stück Plastik in Form bringst, dann ist es immer noch nur ein Stück Plastik."
Das lustige ist das Teile des Transsexuellengesetz ganze fünfmal als verfassungswidrig erklärt wurden: 1993: 1 BvL 38/92 2005: 1 BvL 3/03 2006: 1 BvL 1/04 und 1 BvL 12/04 2008: 1 BvL 10/05 2011: 1 BvR 32957/07 Ich kann mir nicht vorstellen das es das Gesetz als ganzes für nichtig erklärt, daher wird § 184l eine gleiche Laufbahn erleben, wenn man es darauf anlegen möchte.
Nicht nur das! Jetzt ist auch der Schutz von Gefühlen ein Staatsziel: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/hessen-polizei-gesetz-sicherheitsgefuehl-verfassungswidrig-kriminalitaet-gefahr