Thema: BIOS

Hier findest du alle auf Kinder im Herzen veröffentlichten Beiträge zum Thema BIOS.

Alle Beiträge zum Thema

Liebe Leser,

die letzten Wochen und Monate wurden erschüttert von der Aufdeckung großflächiger Missbrauchsnetze, hitzigen politischen Debatten, Rufen nach Gesetzesänderungen und härteren Strafen. In diesem Klima ist es so ziemlich unmöglich, einen ruhigen Diskurs zum Thema Pädophilie zu führen, und das Thema getrennt von Kindesmissbrauch zu betrachten. Über Pädophilie wird zwar auch sonst meistens nur im Kontext von Straftaten und Prävention berichtet, aber diese Assoziation scheint im Moment ganz besonders stark in den Medien verbreitet zu sein. Das zeigen auch die Fundstücke, die ich diese Woche in meiner Kiste gesammelt habe.

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Sehr geehrte Frau Allard,

ich möchte mit dieser Mail Bezug auf Ihr kürzlich erschienenes Interview für die News-Website „watson“ nehmen. Es würde mich sehr freuen, wenn Sie sich ein paar Minuten Zeit dafür nehmen würden meine Worte zu lesen.

Ich bin eine Frau mit pädophiler Neigung und lebe in einer festen Partnerschaft mit meinem ebenfalls pädophilen Freund. Wir beide sind nicht kernpädophil und haben ein durchaus erfüllendes, gemeinsames Sexleben. Aussagen wie,

Der Großteil, die anderen 80 Prozent, haben eher Probleme damit, sich jemandem auf Augenhöhe sexuell zu nähern. Sie schaffen es einfach nicht, Kontakt aufzubauen und Erwachsene zu beeindrucken und wenden sich daher an Kinder

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Eine weitere Woche geht zu Ende, und damit ist es wieder einmal Zeit meine Kiste aus ihrem Versteck zu holen und auszupacken. Diese Woche gab es besonders viel Tumult zum Thema Pädophilie, und zum ersten Mal musste ich tatsächlich eine Auswahl treffen, welche Sachen ich in die Kiste packe und was ich aus Platzgründen rauslassen muss. Die meisten meiner Fundstücke sind leider – wieder einmal – eher negativ, vor allem scheinen es viele Medien einfach nicht zu schaffen den Unterschied zwischen Pädophilie und Kindesmissbrauch richtig darzustellen. 

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

"Und jetzt lies dir mal §131 in der aktuellen Fassung durch. Dort sind "menschenähnliche Wesen" aufgelistet." - Jo, hab ich ja auch geschrieben - aber vor 2004 und zur Zeit des o.g. Urteils, war das eben noch anders.
@Sirius Ja. Man soll als Fachkraft "Verständnis zeigen". Dazu reicht es natürlich auch aus, lediglich vorzugeben, Verständnis dafür zu haben, dass Pädophile Angst davor haben, als gefährlich gesehen zu werden. Das meinte ich mit "taktische Erwägungen". Dahinter dürfte das Kalkül stehen, dass man - ähnlich wie in Polizeiverhören - mit einer verständnisvollen, zugewandten Kommunikation, üblicherweise einfach mehr im eigenen Sinne erreicht, als mit konfrontativem Auftreten - auch (und gerade dann) wenn man dem zu Verhörenden bzw. dem zu Behandelnden, in Wahrheit die Pest an den Hals (oder die Schlinge um ebendiesen) wünscht.
Objektifizierung zu Scheinbare Objektivität
Das was du beschreibst scheint tatsächlich ein neuer Trend bei Behörden / Regierungen zu sein. Damals hieß es immer "hinter jedem Bild steck ein Opfer" usw. Das kann man aber bei Puppen und virtuellem Material nicht sagen. Wenn Fiktion verboten wurde, dann weil es "Hemmschwellen" senkt. Auch das BKA versucht krampfhaft irgendetwas zu konstruieren, so heißt es bspw.: Denn auch wenn Inhalte vollständig künstlich generiert wurden und kein reales Opfer dargestellt wird, trägt KI-generiertes Material zu einer sexuellen Objektifizierung von Kindern und Jugendlichen bei. Sofern Bezüge nach Deutschland vorliegen, gehen die zuständigen Strafverfolgungsbehörden diesen Fällen daher analog zu realen kinder- / jugendpornografischen Inhalten nach. https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Kinderpornografie/kinderpornografie_node.html Der Gesetzgeber hat diesen Grund bei der Einführung von "wirklichkeitsnah" so nicht begründet, sondern auf die Beweisschwierigkeiten hingewiesen. Warum sich das BKA daher dieser Begründung bedient weiß ich nicht. Ein "Objekt", eine Fiktion, kann man nicht Objektifizieren, denn sie ist bereits ein Objekt. Da kein reales Kind betroffen ist werden diese auch nicht objektifiziert. Anonsten objektifiziert jede Art von Fiktion reale Menschen, aber dieses Argument verwendet man dort so nicht. Folgt man dieser Begründung, so müsste man auch die Gedanken verbieten, oder die Neigung an sich.
Selbst dann wäre genaugenommen immer noch zu begründen, warum Liebespuppenkinder die Menschenwürde realer Kinder verletzen. Aktuell ist das nichts weiter als ein nicht näher bestimmter Kampfbegriff. Und anders als bei Videospielcharakteren geschieht den Liebespuppenkindern nichts Entwürdigendes, wenn pädophile Menschen Emotionalität und Sexualität mit ihnen erfahren. Warum daran nichts entwürdigend ist, habe ich bereits erläutert. Noch dazu kann man das Moralargument auch umdrehen: Wie würdevoll kann gerade ein exklusiv pädophiler Mensch leben, dem eine Liebesbeziehung und damit auch ein Familienersatz vorenthalten wird, obwohl kein Kind darunter leiden würde? Wie moralisch ist das? Gegner:innen dieser Puppen lassen echte Menschen leiden, nämlich die Pädophilen, für ein konstruiertes Leid, das sie sich ausdenken. Sollte es wirklich so kommen wie Du schreibst, können wir nur versuchen, für unsere Grundrechte weiterzukämpfen. Doch braucht es für neue Diskriminierungen dann nicht mehr die Abwägung von Rechtsgütern realer Menschen. Um Diskriminierung zu schaffen, kann man unserer Minderheit dann alles antun, egal ob Kinder dadurch geschützt werden, oder uns lediglich Leid zugefügt wird. Alles wäre (scheinbar) gerechtfertigt. Es werden damit jetzt schon Menschen politisch verfolgt und uns Gefängnis gesteckt, die niemandem etwas getan haben. Wenn sich dieser Trend nicht stoppen lässt, wird der Gesetzgeber genau das ausweiten. Und das darf einfach so nicht sein.
"Wenn der Gesetzgeber die filmische Darstellung von Gewalt gegen menschenähnliche Wesen (vor allem sogenannte Zombies) hätte unter Strafe stellen wollen, hätte er dies im Wortlaut der Vorschrift zum Ausdruck bringen müssen." Und jetzt lies dir mal §131 in der aktuellen Fassung durch. Dort sind "menschenähnliche Wesen" aufgelistet. Am Ende des Tages kritisiert das Gericht einfach nur das der Gesetzgeber, wenn er Fantasiewesen erfassen möchte, diese auch auflisten muss. Das hat er getan und ist daher auch mit dem Grundgesetz vereinbar.