Thema: RELIGION

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Gastbeitrag
Titelbild zu Vivien

Triggerwarnung: Gewalt an Kindern

Ich saß in meiner Zelle. Morgen Vormittag sollte es so weit sein. Ich hatte meinen Leuten noch einen Brief schreiben können. Verrückt – dafür, dass ich zu meinem Glauben hielt und niemanden umbringen wollte, sollte ich nun selbst sterben! Traurig, dass sich die Menschheit in einem neuen Weltkrieg wieder so weit herabließ.

Zudem hatten sie bei der Hausdurchsuchung rausgekriegt, dass ich…

Auf dem Flur wurde lautes Schimpfen hörbar und dazwischen eine flehende Kinderstimme. Dann stieß der Wachmann meine Tür auf.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Karin zu Flagge bekennen
Jeder mag seine Überlegungen anstellen, warum auch nicht, aber dieser allgenwärtige Impuls, Regelungen und Definitionen zu ersinnen die dann einfach richtig sein sollen, moralisch vor allem überlgen sein sollen, ist das zugrundeliegende große Problem. Vielleicht sollte man mehr darüber nachdenken wie Menschen, Gesellschaften damit umgehen können daß es auch ganz andere Sichtweisen, Erfahrungen, kulturelle Wirklichkeiten gab und gibt.
Wie gesagt es ist per eines der drei Definition von Kunst des BVerfG eben genau das; Kunst. Genau so wie Pornografie eben Kunst ist, da es ein schöpferisches Werk ist. Nur weil eine aufwendige Skulptur bspw. ebenfalls in der Lage ist "Sex zu haben" macht es dessen Erschaffung nicht weniger Wert. Ebenfalls haben viele Cosplay-Puppen ebenfalls solche Öffnungen, da sich die Hersteller so auf dem Markt besser durchsetzen und Kosten sparen. Statt verschiedener Produktionsarten, haste eben eine einheitliche. Es gibt auch viele Kunden, die kaufen sich Sexpuppen aber haben nie Sex mit ihnen. Sie dominieren halt den Markt.
Puppen müssen "nach ihrer Beschaffenheit zur Vornahme sexueller Handlungen bestimmt" sein, damit sie strafbar sind. Ich könnte mir vorstellen, dass es schwer wäre zu argumentieren, dass dies hinreichend tief in die Kunstfreiheit einschneidet - schließlich müssen Puppen zu künstlerischen Zwecken nicht zwingend funktionierende Körperöffnungen haben.
Was ich Schade finde ist das die Verfassungsbeschwerden nicht ebenfalls Art. 5 GG aufgegriffen haben. Eine Nutzung zu sexuellen Zwecken ist schließlich lt. Gesetz nicht notwendig. Da bereits der bloße Besitz ausreicht. Die Herstellung ist ein künstlerischer Prozess, da sie ein Erzeugnis menschlicher Arbeit und der Ausdruck einer Person ist. Überraschend ist auch wie viele selbst solche Puppen skulptieren (ca. 20% der Strafverfahren). Die Kunstfreiheit ist verletzt, da sie schrankenlos ist und nur unter Abwägung zu anderen Grundrechten eingeschränkt werden darf. Im Besitz bekommt es aber keiner mit und ebenfalls wird keiner geschädigt. Daher hätte man auch hier eine Grundsatzfrage klären können. Leider ein großes, verschwendetes Potential, vor allem da ja gefühlt alles was geht aufgegriffen wurde.
Man sollte auch nicht erwarten das es einen gesellschaftlichen Wandel, oder so geben wird. In Amerika ist das Ashcroft-Urteil 29 Jahre her (was ein Verbot von fiktiver Pornographie kippte) und dort ist der Hass auf Pädophile noch viel größer.