Thema: IMPULSKONTROLLE

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Gastbeitrag

Uns Pädophilen wird immer wieder, wenn auch durch die Blume, indem man uns jeglichen Kontakt zu Kindern präventiv verwehren möchte, unterstellt, wir seien ungeeignet, Kontakt zu Kindern zu haben, weil wir sie doch irgendwann vergewaltigen würden. Letztendlich möchte ich einmal anhand persönlicher Erfahrungen einen Vergleich mit der Lebenswelt der Mehrheit der Gesellschaft ziehen, um zu zeigen, wie absurd es ist, das gerade uns zu unterstellen, die wir ja oft Kontakt zu Kindern haben, aber dennoch deren Grundüberzeugung, Kindern nicht zu schaden, in die Tat umsetzen.

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Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Sehr spannend. Meine Hoffnung ist übrigens auch, dass das Verbot gekippt wird. Ich drücke die Daumen.
Rückblickend eindeutig: Ich war bei meinem letzten Kommentar viel zu sehr in Eile, und ich war ziemlich aufgebracht und habe dann auch ein paar Dinge vermengt. Das tut mir Leid. Ich hatte auch nicht erwartet, dass sich hieraus eine so lange Diskussion ergeben würde. Ich wollte das eigentlich nicht so ausarten lassen. Deswegen bin ich auch bewusst nicht auf jeden Kommentar eingegangen, ich dachte, das wäre dann einfach viel zu viel. Aber ich bedanke mich für all den Input. Mir hat das dabei geholfen, meine eigene Position zu finden. Der Punkt, den ich eigentlich machen wollte, als ich diese Brücke zum Missbrauch geschlagen habe, kam wohl nicht so gut rüber. Er ist auch etwas abstrakt. Ganz kurz runtergebrochen: Die Verteidigungslinie, wenn ich das mal so nennen darf, ist ja weiterhin, dass Gedanken und Fantasien eben nur Gedanken und Fantasien sind, somit unmöglich zu beanstanden. Und das sehe ich etwas anders, und ich glaube, eigentlich gibt es ganz viele Bereiche, in denen die Allgemeinheit das etwas anders sieht. Ich versuche mich nochmal von einem anderen Winkel daran anzunähern: Rubricappula hat jetzt dieses Beispiel vom guckenden Schrumpelopa am See eingebracht, und es sei kein Problem gegeben, wenn sich dieser zuhause die Bilder wieder vor das innere Auge ruft und für sich nutzt. Rein intuitiv würde ich zustimmen. Aber stellen wir uns jetzt vor, er hätte nicht nur geguckt, sondern auch noch Fotos gemacht. Heimlich geschossen, voll rangezoomt, womöglich auch noch unbemerkt während dem Umziehen oder gar während einem Toilettengang im Busch. Auf einmal wären wir im Bereich der Strafbarkeit, auf einmal würde man das Verhalten des Mannes gar nicht mehr gutheißen können. Ich vermute, da würdet ihr zustimmen. Und jetzt ist die Frage, warum eigentlich? Bilder, digital mit einem Handy gemacht, sind ja streng genommen nur Nullen und Einsen. Eigentlich dürfte das die abgebildete Person gar nicht berühren. Eigentlich könnte das der abgebildeten Person auch egal sein. Wir haben ja nicht die Vorstellung, dass Bildern irgendein Voodoo-Zauber innewohnt. Das einzige, was Bilder machen, ist es, dass der Betrachter sie anguckt, und dann im Kopf in irgendeiner Art und Weise verarbeitet. Wir sind praktisch auf der Ebene von Gedanken und Fantasien. Und trotzdem gibt es sowas wie ein Recht am eigenen Bild. Und wenn es das gibt, dann kann es doch nur darauf gründen, dass man eben doch geschützt davor sein soll, gegen den eigenen Willen für die Gedanken und Fantasien Dritter in dieser Form verfügbar zu sein. Ist das nicht so? (Außerdem beiläufig angemerkt: Ein Verstoß gegen dieses Recht liegt auch dann vor, wenn ich nichts davon mitbekomme. Unter Umständen sogar dann, wenn ich nicht mehr lebe.) (Ich hoffe, das Argument ist diesmal nachvollziehbar. Zur Verdeutlichung nochmal umgedreht: Nehmen wir an, Gedanken und Fantasien wären wirklich so egal. Dann hätten wir doch eigentlich keinen Grund, solche Bilder zu verbieten, weil die ja quasi nix machen, außer Gedanken und Fantasien hervorzurufen. Aber wir haben ja doch Grund genug, also... Eine Art Widerspruchsbeweis, wenn man so will.) Ein anderes Stichwort in dem Zusammenhang ist Upskirting. Da gab es vor einigen Jahren noch gar keine Strafbarkeit, das hat sich geändert. Oder Deepfakes als weiteres Stichwort, das wird jetzt aktuell mehr diskutiert. Mir scheint es damit evident, dass so eine Art "Bedürfnis, nicht unwissentlich sexuell wahrgenommen zu werden" existiert, und diese Entwicklungen zeigen, dass sich auch mehr und mehr Sensibilität demgegenüber herausbildet. Und ich finde, das ist auch richtig so. Jetzt ging es hier eigentlich nie um Bilder, und niemand wird strafrechtlich belangt werden können, wenn er sich nur insgeheim seine Gedanken macht, aber nach außen hin ganz "normal" handelt. Das geht in diese Richtung des Arguments, dass man ein solches Bedürfnis, nicht unwissentlich sexuell wahrgenommen zu werden, eben nie ganz durchsetzen können wird. Wäre ja auch gruselig, die dystopischen Gefilde mit Gedankenkontrolle möchte auch ich nicht betreten. Aber ich halte es auch für falsch, so zu tun, als würde es dieses Bedürfnis gar nicht geben. Was folgt jetzt eigentlich daraus? Darüber kann man streiten, ich finde, da geht es letztendlich auch um Verhältnismäßigkeit. Ich wurde gefragt: "Siehst du das bei anderen auch so, oder nur bei Pädophilen? Wenn ja, warum? Es wurde bereits darüber geredet, dass es bei Erwachsenen sehr viele ähnliche Situationen gibt. Darf ein Mann, der keinen Partner abbekommt, obwohl er einen will, Frauen/Männer Thaimassagen geben? Waxen? Waschen? Wenn ja, warum?" Tatsächlich sehe ich eine ähnliche Problematik insbesondere bei der Pflege alter Menschen. Auch alte Menschen können in besonderer Weise schutzbedürftig sein, wenn etwa neben den körperlichen Fähigkeiten auch die kognitiven Fähigkeiten und das Vermögen zur freien Willensbildung nachlassen. Es ergibt sich eine Vulnerabilität und Abhängigkeit ähnlich der von Kindern. Und ich würde nicht wollen, dass jemand, der sexuell ganz besonders auf ältere Menschen ansprechbar ist, dann mit dieser Gruppe arbeitet. Selbst, wenn sich diese Person während der Arbeit korrekt verhält. Die Bereiche Massagen oder Waxing würde ich vergleichsweise weniger kritisch sehen. Vor allem, da es Dienstleistungen sind, die niemand zwingend in Anspruch nehmen muss. Wieder etwas nuancierter wird es im medizinischen Bereich. Zumindest gibt es dort aber die freie Arztwahl, und wer das nicht möchte, muss z.B. auch nicht zu einem männlichen Frauenarzt gehen... Wobei da jetzt natürlich ganz viel Heteronormativität mitschwingt, auch schwierig. Am Ende des Tages sind das Dinge, die man nicht wird reglementieren können, und das ist vielleicht auch besser so. Weiter wie gehabt. Eine Sache finde ich dennoch schade. Ich meine, womöglich ist es übertrieben und nicht verhältnismäßig, von pädophilen Menschen grundsätzlich Abstand von Kindern verlangen zu wollen. Aber dann würde ich mir zumindest eine Haltung wünschen, die sagen würde: "Wenn ich zuhause sexuelle Fantasien von Kindern habe, mit denen ich arbeite, dann hau ich mir gegen den Kopf, weil genau diese Kinder da wirklich nicht hingehören." So eine Haltung würde auch weniger Verdacht wecken. Aber nun ist eure Haltung eben mehrheitlich eine andere, und ich finde das zwar falsch, aber will euch ja eigentlich trotzdem nix Böses. Dann ist das halt so. (Ob das diesmal wirklich mein letzter Kommentar ist? Vielleicht! Aber ich habe ja erneut einige Passagen übersprungen oder bin nur indirekt auf sie eingegangen. Also wenn es noch irgendwelche Fragen an mich direkt geben sollte, dann würde ich euch eigentlich auch keine Antwort schuldig bleiben wollen...)
Als als Kinderpornographisch gilt auch "die Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in aufreizend geschlechtsbetonter Körperhaltung". Insofern habe ich die Subsidiarität zu § 184b StGB so verstanden, dass das Posieren einer Puppe in bestimmten Körperhaltungen als eine entsprechende Wiedergabe verstanden werden kann (Pose = Inhalt, Puppe = Medium, Einnahme der Pose = Wiedergabe). Bei solchen Analogien* frage ich mich auch, ob die Benutzung einer Puppe in Anwesenheit anderer Personen vielleicht sogar unter § 184e StGB (Veranstaltung und Besuch kinder- und jugendpornographischer Darbietungen) fallen könnte. (*Im Strafrecht gibt es war das Analogieverbot, aber für mir erscheint das eine fließende Grenze zu sein, wo normale richterliche Auslegung aufhört und verbotene Analogie anfängt) Die "uneingeschränkt auch rein fiktive Darstellungen" habe ich analog zur Wirklichkeitsnähe in § 184b StGB verstanden, dass es bereits ausreicht, wenn eine Puppe kindlich wirken soll, sie aber keineswegs realistisch oder wirklichkeitsnah sein muss, um Strafbar zu sein.
Hab über count.live einen Timer erstellt, der nach Ablauf einen Ton abgibt und zehn Sekunden später einen auf die Webseite des BVerfG weiterleitet. Ich halte es für ein wichtiges Ereignis und möchte das daher so würdigen: https://count.live/?...
Es wird auf jeden Fall Suizide geben, wenn es negativ ausfällt. Viele Pädophile kennen die Selbsthilfecommunities nicht und leiden alleine. Wenn dann so ein Urteil kommt und überall sich über Pädos und ihrem kläglichem Versuch lustig gemachg wird kann ich mir halt vorstellen das so einige daran zerbrechen.