Thema: JOE BIDEN

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Liebe Leser,

zum 30. Mal bringe ich euch meine Sonntagskiste (nur noch zwei mehr für eine schöne, runde Zahl)! Diese Woche war ein wenig ruhiger als die letzte. Dominiert wurde die Medienberichterstattung zum Thema Pädophilie vor allem von Entwicklungen bei zwei Missbrauchsskandalen. Jenseits des großen Ozeans wiederum hat Donald Trumps Sohn Vorwürfe von Pädophilie genutzt, um die politische Position seines Vaters gegen den Präsidentschaftskandidaten Joe Biden zu verteidigen. Davon abgesehen habe ich das übliche "Kleinvieh" von stigmatisierenden Erwähnungen von Pädophilie mitgebracht. Den musikalischen Rauswerfer für diese Woche wird außerdem zum ersten Mal von

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Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Wenn ich mir die Sprüche von Richtern so anhöre, die Pädophile verurteilen dann würde das glaube ich nichts ändern. Die wollen immer die absolute Abstinenz und am besten gleich noch den Keuchheitsgürtel auspacken.
Dazu muss man allerdings auch sagen, dass es bisher echt wenige Fälle gab, die überhaupt vor Gericht gelandet sind. Vor allem im Vergleich zu Kinderpornografie, wo es vor der letzten Reform etwa 1000x so viele Fälle gab, und trotzdem meines Wissens nach nur so 3-4 Richtervorlagen.
Ja, die Realität muss man aber auch im Blick behalten. Denn es gibt kein einziges Gericht das jemals eine Strafbarkeit als verfassungswidrig ansah. Richter haben schließlich die Möglichkeit eine Verurteilung zu verweigern, wenn sie der Meinung sind die Anwendung ist verfassungswidrig. In dem Fall geben sie es als Richtervorlage an das BVerfG. Das ist in diesem Rahmen nie passiert. Wenn es mal passierte, dann weil nicht pädophile vor Gericht antanzen mussten. Ansonsten hat keiner ein Problem damit zu glauben das Pädophile kein recht auf sexuelle Selbstbestimmung und Intimsspähre haben. Das ist schon krass. In Amerika gibt es wenigstens Gerichte, die das machen.
Ich habe ChatGPT mal gefragt, wie die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde gegen § 184l StGB aussehen und den größten Angriffspunkt sieht es in einem Verstoß gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip, da es keine empirischen Beweise gibt und im privaten Besitz kein Dritter betroffen ist: Ground of Complaint/Chance of Success: Art. 1 GG (Human Dignity) ❌ Very unlikely Sexual Self-Determination (Art. 2 GG) ✅ Moderate Proportionality Principle ✅ Moderate Legal Certainty (Art. 103 II GG) ✅ Moderate Sexuelle Selbstbestimmung gehört zwar zu Art. 1 GG, aber der Grund warum es Art. 1 GG nicht verletzt sah war da man ja verhaltensweisen bestraft und nicht Pädophile an sich. Aber es ist klar wer das Ziel ist, das wurde auch durch eine geplante Aufnahme der Neigung als Grund für eine unbegrenzte Speicherfrist deutlich.
Es ist für viele nicht verständlich sich komplett zu enthalten. Jemand der Pädophil ist, aber jegliche Art von realem Missbrauch ablehnt braucht weder eine Therapie noch einen Filter. Er verweigert solch ein Material nicht weil er es aufgrund der Gesetzgebung muss, sondern weil er sich moralisch, ethisch und menschlich dazu entschlossen hat. Er möchte kein Missbrauch fördern, oder begehen. Wenn man diese Einstellung und Persönlichkeit hat, dann ist es schwer auf Stimmen zu hören, welchen einem sagen man sei gefährlich und müsse sich komplett enthalten, auch in seiner Fantasie. Das reale Bilder und sexuelle/romantische Kontakte zu Kindern falsch sind, ist den meisten bewusst. Dafür brauchen sie keinen alten […] Mann […].