Thema: BLINDER FLECK

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Titelbild zu Blind für die Wahrheit? Filmkritik zu „Blinder Fleck“

Inhaltshinweis: in diesem Beitrag geht es um körperliche, psychische und sexuelle Gewalt gegen Kinder.

Gibt es geheime Organisationen, in denen Kinder in quasi-religiösen Ritualen vergewaltigt, gefoltert und vielleicht sogar getötet werden? Können solche Missbrauchsorganisationen deshalb ungehindert agieren, weil die Gesellschaft sie nicht wahrhaben will, einen riesigen blinden Fleck hat? Geht es nach dem vor wenigen Monaten uraufgeführten Film „Blinder Fleck“, ist beides mit „ja“ zu beantworten. Auf meinen Radar ist der Film vor allem aus zwei Gründen gelandet: einmal, weil er vom Verein

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Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Das ist ein guter Einwand, was den Besitz und praktischen Umgang betrifft. Die Verbreitung und das Zugänglichmachen für die Öffentlichkeit ist zwar auch für erkennbar fiktive Inhalte verboten, was jedoch für Puppen nicht sonderlich relevant sein dürfte: Es wird wohl kaum jemand eine spärlich bekleidete kindliche Puppe in aufreizender Pose öffentlich ausstellen wollen. Und im Kontext von Puppen halte ich das auch für eine noch hinnehmbare Einschränkung (das Verbot sehe ich bei anderem Medien mit fiktiven Inhalten, wie Bilder und ggf. auch kleinen Figuren, kritischer).
"Aber stellen wir uns jetzt vor, er hätte nicht nur geguckt, sondern auch noch Fotos gemacht. Heimlich geschossen, voll rangezoomt, womöglich auch noch unbemerkt während dem Umziehen oder gar während einem Toilettengang im Busch." Tatsächlich wäre mir das herzlich egal - solange ich davon nichts mitbekomme (und auch hinterher nicht). Ich persönlich, bin da sehr pragmatisch. Der Punkt ist aber, daß eben niemand wissen kann, was hinterher, mit auf diese Weise entstandenen Aufnahmen passiert. Ich hätte kein Interesse daran, irgendwo über solche Bilder von mir zu stolpern. "Auch alte Menschen können in besonderer Weise schutzbedürftig sein, wenn etwa neben den körperlichen Fähigkeiten auch die kognitiven Fähigkeiten und das Vermögen zur freien Willensbildung nachlassen. Es ergibt sich eine Vulnerabilität und Abhängigkeit ähnlich der von Kindern. Und ich würde nicht wollen, dass jemand, der sexuell ganz besonders auf ältere Menschen ansprechbar ist, dann mit dieser Gruppe arbeitet. Selbst, wenn sich diese Person während der Arbeit korrekt verhält." Warum nicht? Wenn sich diese Person bei der Arbeit korrekt verhält, d.h, auch die besondere Schutzbedürftigkeit anerkennt und danach handelt, steht dem doch nichts entgegen. Man hat Anspruch auf eine professionelle Dienstleistung, nicht aber auf bestimmte Gefühlslagen des Dienstleistungspersonals. "Wieder etwas nuancierter wird es im medizinischen Bereich. Zumindest gibt es dort aber die freie Arztwahl, und wer das nicht möchte, muss z.B. auch nicht zu einem männlichen Frauenarzt gehen... Wobei da jetzt natürlich ganz viel Heteronormativität mitschwingt, auch schwierig." Eben. Es gibt auch homophile Frauenärztinnen. "Aber dann würde ich mir zumindest eine Haltung wünschen, die sagen würde: "Wenn ich zuhause sexuelle Fantasien von Kindern habe, mit denen ich arbeite, dann hau ich mir gegen den Kopf, weil genau diese Kinder da wirklich nicht hingehören."" Verdrängen? Ganz schlechte Idee. Daß "diese Kinder da wirklich nicht hingehören" ist wohl eher ein moralisches Konstrukt.
Und jetzt ist die Frage, warum eigentlich? Bilder, digital mit einem Handy gemacht, sind ja streng genommen nur Nullen und Einsen. Ganz einfach: die Bilder existieren auf einem Datenträger und können jederzeit abhanden kommen, verbreitet werden etc. Pp. Das ist auch dann möglich, wenn man das nicht beabsichtigt z. B. wenn ein Gerät verseucht ist. Außerdem ist ein Verbot bei der Herstellung (Gaffer-Fotos) auch ein präventives Mittel, um zu verhindern das sich Märkte und Communities mit diesem Ziel entwickeln. Die Gedanken widerum werden nie deinen Kopf verlassen können. Es ist aber auch keine Seltenheit das insb. der bloße private Besitz (nicht mit Abruf zu verwechseln) von Rechtsexperten kritisiert wird. Hier würde ich eher einen gemäßigten Umgang mit der Strafandrohung erwarten (ich erinnere an die Reform, die zurückgezogen werden musste), da sonst andere Konstellationen attraktiver wirken. Nach der KiPo-Verschärfung war die Mindeststrafe für die versuchte Vergewaltigung eines Kindes niedriger als für den Besitz eines einzigen realistischen fiktiven Bildes. Das Sexualstrafrecht ist seit Jahrzehnten völlig widersprüchlich.
@Noch Jemand Eine Puppe die im Raum steht ist, so wie von der Generalstaatsanwaltschaft im Bundestag vorgetragen, maximal fiktive KiPo und nicht wirklichkeitsnah. Das liegt daran das "wirklichkeitsnah" nichts mit "realistisch" zu tun hat, sondern ob es für einen Betrachter erkennbar ist das es echt ist oder nicht. Bei Bildern geht es eben meist um den realismus, da man da keine anderen Anhaltspunkte hat. Da die Puppe ein Objekt ist wird sie jeder auch als das erkennen.
Sehr spannend. Meine Hoffnung ist übrigens auch, dass das Verbot gekippt wird. Ich drücke die Daumen.