Thema: EIGENE KINDER

Hier findest du alle auf Kinder im Herzen veröffentlichten Beiträge zum Thema EIGENE KINDER.

Alle Beiträge zum Thema

Vor etwa 3 Jahren erschütterte eine der größten bekannten Missbrauchsfälle die Öffentlichkeit der Bundesrepublik Deutschland. Der Hauptbeschuldigte, Andreas V., hatte über viele Jahre hinweg Kinder auf einem Campingplatz in Lügde systematisch missbraucht. Möglich wurde dies nur dank massiven Behördenversagens insbesondere der zuständigen Jugendämter, welche auf zahlreiche Warnzeichen nicht oder nicht ausreichend reagiert hatten. Vor kurzem veröffentlichte das ZDF eine vierteilige Dokumentation mit dem Titel Die Kinder von Lügde, welche die Umstände des Falls versucht aufzuarbeiten. Zu jedem der vier Teile gibt es außerdem einen kurzen Begleittext, der das Thema der jeweiligen Folge kurz darstellt.

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Ich habe vor einiger Zeit die Fragen einer Studentin die sich im Rahmen ihrer Abschlussarbeit dem Thema „Pädophilie bei Frauen“ gewidmet hat, beantwortet. Einige davon möchte ich hier gerne mit euch teilen.

Nachtrag am 29.04.2020: Es handelt sich bei dieser Studentin um Barbara Hatzl, die ihre Arbeit schließlich auch erfolgreich fertiggestellt hat :) https://pub.fh-campuswien.ac.at/obvfcwhsacc/content/titleinfo/3683187

Frage: Was bedeutet es für dich pädophil zu sein?

Antwort: In erster Linie bedeutet es für mich auf irgendeine Art anders auf Kinder zu reagieren und sich stärker mit ihnen verbunden zu fühlen als andere Menschen. Bei den meisten gehört die sexuelle Ansprechbarkeit dazu, aber auch sich in ein Kind tatsächlich verlieben zu können. Viele pädophile Menschen verbringen zudem gerne Zeit mit Kindern allgemein und wollen Teil ihrer Welt sein. Verliebt habe ich mich bisher allerdings zuletzt in meiner eigenen Kindheit in ein anderes Kind.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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"Politischer Druck und gesellschaftliche Ablehnung von können die richterliche Bewertung beeinflussen." Also entweder wir haben einen Rechtsstaat oder wir haben keinen. Da ist ein großer Unterschied zwischen einer Garantie und einem Versprechen. Wenn "politischer Druck und gesellschaftliche Ablehnung" ausreichen, um uns die Grundrechte zu verwehren, dann haben diese Grundrechte keinen Wert. Dann waren diese nur ein nettes Versprechen, aber keine Garantie. Trotzdem halte ich diese Einschätzung natürlich für realistisch... leider.
@UwU Auf der einen Seite finde ich es natürlich Schade, dass du weg bist. Du hast uns immer mit sehr guten Informationen versorgt. Dafür möchte ich dir danken, ich weiß deine Arbeit wirklich sehr zu schätzen. Auf der anderen Seite gönne ich dir natürlich auch diese verdiente Pause. Ich wünsche dir eine gute, erholsame Zeit und freue mich, wenn du irgendwann zurück kommst. Ich hoffe, dass dann dieser Albtraum endlich ein Ende gefunden hat und wir uns über die schönen Dinge unterhalten können. Lass dich nicht unterkriegen.
Also so wie ich das hier lese gab es eine Verfassungsbeschwerde gegen das Puppenverbot bereits und zwar von Gieseking. Aber da er darüber nicht berichtet wurde seine wohl abgelehnt. Also, das Eure Beschwerden es geschafft haben zeigt ja schon einmal das doch Hoffnung besteht. Siehe hier in den Kommentaren, wo er in 2022 sagte: Bei dieser Gelegenheit möchte ich auch noch auf meine Erfahrungen in eigener und dritter VBs hinweisen: https://paedoseite.home.blog/2022/07/02/verfassungsbeschwerden-eingereicht/
Hier einmal die Meinung einer KI zu den laufenden Verfahren: Risiken / Gegenargumente Das BVerfG hat bislang selten Grundrechte gegen strafrechtliche Regelungen mit starkem Schutzinteresse abgewogen. Politischer Druck und gesellschaftliche Ablehnung von können die richterliche Bewertung beeinflussen. Abschließende Einschätzung Unter Berücksichtigung der niedrigen generellen Erfolgsquote von Verfassungsbeschwerden, aber gleichzeitig der starken empirischen Evidenz, dass das Verbot weder wirksam noch verhältnismäßig ist, liegen die Erfolgschancen über dem Durchschnitt, jedoch nicht hoch genug, um ein garantiertes Ergebnis zu erwarten. Wenn das Verfahren die üblichen Fristen (≥ 6 Monate) übersteht und die Richter die genannten Grundrechtsverletzungen anerkennen, könnte sie das Verbot zumindest teilweise für verfassungswidrig erklären.
Habe mich dazu entschieden erst einmal Abstand von diesem Thema zu nehmen, da die Entscheidung ja bald da ist. Das kostet mich in letzter Zeit einfach zu viel Energie (Studien, Verfassungsrecht etc. pp.). Habe mich daher auch von Euren Webseiten abgemeldet, um auch wirklich mental den Kopf für privates freizubekommen. Danke für die tolle Zeit. Ich melde mich nach einer hoffentlich positiven Entscheidung wieder bei Euch. Aber aktuell möchte ich mich bis zu diesem Zeitpunkt auf andere Dinge konzentrieren. Ich hoffe das ich auf KiH und co. viel positives bis dahin als "backlog" lesen darf. Euch ein frohes neues Jahr und weiterhin viel Erfolg. 🐀