Thema: HARRY POTTER

Hier findest du alle auf Kinder im Herzen veröffentlichten Beiträge zum Thema HARRY POTTER.

Alle Beiträge zum Thema

Bei genauem Hinsehen strotzt die Harry Potter-Reihe nur so vor Parallelen zu unserer Situation. Da es einfach zu viele für einen einzelnen Blogbeitrag sind, möchte ich heute mal auf eine bestimmte Begebenheit eingehen und gleich auch ein Beispiel liefern, wie man mit festgefahrenen Vorurteilen, wie es sie auch gegen uns Pädophile gibt, besser umgehen kann.

Auch wenn sich die meisten, die die Harry Potter-Bücher gelesen haben, wohl gewünscht haben, selbst einmal in der Zaubererwelt leben zu können, ist auch diese Welt alles andere als perfekt. Vorurteile und Diskriminierung von Andersartigen sind auch hier an der Tagesordnung. Im vierten Teil „Harry Potter und der Feuerkelch“ etwa wird bekannt, dass Hagrid ein Halbriese ist, nachdem die Journalistin Rita Kimmkorn ein Gespräch zwischen ihm und Madame Maxime belauscht hatte. In ihrem Zeitungsartikel bezeichnet sie Hagrid, unterfüttert von erfundenen Geschichten der Slytherins um Draco Malfoy als „Gefahr für Harry Potter und seine Mitschüler“ und Riesen generell als „blutrünstig und gewalttätig“. Und das ohne dass Hagrid jemals einem Schüler etwas getan hätte. Er erhält nach Erscheinen dieses Artikels sogar Briefe mit Inhalten wie „Du bist ein Monster und man sollte dich erlegen“. Ähnliche Reaktionen könnte man wohl auch erwarten, wenn man sich in unserer Welt als pädophil outen würde bzw. unfreiwillig geoutet werden würde. Sogar Ron, der schon lange mit Hagrid befreundet ist, reagiert geschockt. Ganz anders ist jedoch Hermines Reaktion, die mich, als ich das Buch zum ersten Mal nachdem ich mir meiner Neigung bewusst geworden bin, gelesen habe, sehr beeindruckt hat.

Weiterlesen…

Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

Suche

Neuste Kommentare

Ich kann dieses Buch, welches offiziell von dem Verlag kostenlos hier abrufbar ist: https://www.seritatyo.fi/wp-content/uploads/2023/06/Mielihalu_ja_jarkimina_Ulla-Konttila.pdf Es ist in der finnischen Sprache, aber es lohnt sich dieses Buch durch DeepL etc. übersetzen zu lassen. Es diskutiert die Pädophilie auf eine humane Weise und unterscheidet somit zwischen Missbrauch und der Neigung an sich. Ebenfalls thematisieren die Autoren auch Ersatzmaterialien und kommen im Kontext von CLSD zu dem schockierendem Ergebnis das "Wenn du ein Stück Plastik in Form bringst, dann ist es immer noch nur ein Stück Plastik."
Das lustige ist das Teile des Transsexuellengesetz ganze fünfmal als verfassungswidrig erklärt wurden: 1993: 1 BvL 38/92 2005: 1 BvL 3/03 2006: 1 BvL 1/04 und 1 BvL 12/04 2008: 1 BvL 10/05 2011: 1 BvR 32957/07 Ich kann mir nicht vorstellen das es das Gesetz als ganzes für nichtig erklärt, daher wird § 184l eine gleiche Laufbahn erleben, wenn man es darauf anlegen möchte.
Nicht nur das! Jetzt ist auch der Schutz von Gefühlen ein Staatsziel: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/hessen-polizei-gesetz-sicherheitsgefuehl-verfassungswidrig-kriminalitaet-gefahr
Das ist doch alles nutzlos. Das EGMR, die höchstmögliche Instanz die wir gehen können, hat doch im Jahre 2012 bei der Inzest-Strafbarkeit folgendes geurteilt: "Deutschland habe einen weiten Entscheidungsspielraum zum Schutz der Moral, entschied der Menschenrechtsgerichtshof [...] Das vom deutschen Gesetzgeber mit dem Inzestverbot verfolgte Ziel, den Schutz der Moral und der Rechte anderer zu gewährleisten, sei ein legitimes Ziel" Die "Moral" wird auch durch das Puppenverbot geschützt. Rechtsgüter sind also ausdrücklich absolut egal, denn die "Moral" ist ein Rechtsgut. So paradox es auch klingen mag, aber Minderheiten wie wir, dessen Existenz für viele schon ein Problem ist können zum "Schutz der Moral" diskriminiert werden. Das wurde vom EGMR so bestätigt. Warum sollte das BVerfG das bei pädophilen Fantasien anders sehen? Seien wir ehrlich. Das Gericht hat ja schließlich EXPLIZIT die Moral als Rechtfertigung genannt. Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/egmr-inzestverbot-geschwister-sexuelle-selbstbestimmung