Thema: HARRY POTTER

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Bei genauem Hinsehen strotzt die Harry Potter-Reihe nur so vor Parallelen zu unserer Situation. Da es einfach zu viele für einen einzelnen Blogbeitrag sind, möchte ich heute mal auf eine bestimmte Begebenheit eingehen und gleich auch ein Beispiel liefern, wie man mit festgefahrenen Vorurteilen, wie es sie auch gegen uns Pädophile gibt, besser umgehen kann.

Auch wenn sich die meisten, die die Harry Potter-Bücher gelesen haben, wohl gewünscht haben, selbst einmal in der Zaubererwelt leben zu können, ist auch diese Welt alles andere als perfekt. Vorurteile und Diskriminierung von Andersartigen sind auch hier an der Tagesordnung. Im vierten Teil „Harry Potter und der Feuerkelch“ etwa wird bekannt, dass Hagrid ein Halbriese ist, nachdem die Journalistin Rita Kimmkorn ein Gespräch zwischen ihm und Madame Maxime belauscht hatte. In ihrem Zeitungsartikel bezeichnet sie Hagrid, unterfüttert von erfundenen Geschichten der Slytherins um Draco Malfoy als „Gefahr für Harry Potter und seine Mitschüler“ und Riesen generell als „blutrünstig und gewalttätig“. Und das ohne dass Hagrid jemals einem Schüler etwas getan hätte. Er erhält nach Erscheinen dieses Artikels sogar Briefe mit Inhalten wie „Du bist ein Monster und man sollte dich erlegen“. Ähnliche Reaktionen könnte man wohl auch erwarten, wenn man sich in unserer Welt als pädophil outen würde bzw. unfreiwillig geoutet werden würde. Sogar Ron, der schon lange mit Hagrid befreundet ist, reagiert geschockt. Ganz anders ist jedoch Hermines Reaktion, die mich, als ich das Buch zum ersten Mal nachdem ich mir meiner Neigung bewusst geworden bin, gelesen habe, sehr beeindruckt hat.

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Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Vor dem Urteil gab es das schon. Es ist halt jetzt für nicht-Juristen unmöglich, weil das Urteil vom BVerfG es bestätigt und das Gericht die gleichen Argumente wie die radikalen "Kinderschützer" reproduziert. Evidenzbasierte Kriminalpolitik gibt es (leider) nicht mehr und jetzt wurde es von oben abgesegnet. Klar war das schon lange Praxis, aber kritisieren kann man das fehlen solcher Kriminalpolitik nur noch schwer.
Ich halte ihn, anhand seiner Selbstbeschreibung, auch für voreingenommen: Opferanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Christian Steffgen, hat seit 2001 viele Fälle auf Seiten der Opfer in Nebenklagen und Adhäsionsverfahren vertreten. Schade, dass gefühlt kein "Kinderschützer" oder "Opferanwalt" etwas Toleranz zeigen und über den Tellerrand schauen kann...
Einmal bitte mit 1 Stern bewerten, weil das ein echt schlechter Artikel ist: https://www.anwalt.de/rechtstipps/bundesverfassungsgericht-bestaetigt-verbot-von-sexpuppen-mit-kindlichem-erscheinungsbild-expertenbericht-277204.html Mit seinem Beschluss vom 21.05.2026 stärkt das Bundesverfassungsgericht den präventiven Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt. Immer geil diese Annahme. Die Wissenschaft suggeriert ja eben das die Puppen präventiv wirken können, also kann man hier wohl eher von einem Schaden sprechen. Die Entscheidung dürfte für die zukünftige Anwendung des § 184l StGB richtungsweisend sein und setzt zugleich Maßstäbe für die verfassungsrechtliche Bewertung präventiver Strafnormen im Bereich des Sexualstrafrechts. Übersetzt: Mehr Verbote! Strafbar seien ausschließlich objektiv nach außen tretende Handlungen wie Herstellung, Vertrieb, Erwerb oder Besitz entsprechender Gegenstände. Die Vorschrift erfasse somit kein reines Gedankenstrafrecht. Gedankenstrafrecht bedeutet eben viel mehr, wie z. B. "predictive policing" und genau das wird mit § 184l StGB gemacht. Meine Fresse.
@Anonym Habe ich gestern auch gesehen. Noch besser: ALLE bisherigen Kommentare dort lehnen das Urteil (und das Puppenverbot allgemein) ab.
Hey Breaky, der Kollege hat deinen Kommentar und so einige andere tatsächlich freigegeben. Finde ich schon lustig