Thema: HARRY POTTER

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Bei genauem Hinsehen strotzt die Harry Potter-Reihe nur so vor Parallelen zu unserer Situation. Da es einfach zu viele für einen einzelnen Blogbeitrag sind, möchte ich heute mal auf eine bestimmte Begebenheit eingehen und gleich auch ein Beispiel liefern, wie man mit festgefahrenen Vorurteilen, wie es sie auch gegen uns Pädophile gibt, besser umgehen kann.

Auch wenn sich die meisten, die die Harry Potter-Bücher gelesen haben, wohl gewünscht haben, selbst einmal in der Zaubererwelt leben zu können, ist auch diese Welt alles andere als perfekt. Vorurteile und Diskriminierung von Andersartigen sind auch hier an der Tagesordnung. Im vierten Teil „Harry Potter und der Feuerkelch“ etwa wird bekannt, dass Hagrid ein Halbriese ist, nachdem die Journalistin Rita Kimmkorn ein Gespräch zwischen ihm und Madame Maxime belauscht hatte. In ihrem Zeitungsartikel bezeichnet sie Hagrid, unterfüttert von erfundenen Geschichten der Slytherins um Draco Malfoy als „Gefahr für Harry Potter und seine Mitschüler“ und Riesen generell als „blutrünstig und gewalttätig“. Und das ohne dass Hagrid jemals einem Schüler etwas getan hätte. Er erhält nach Erscheinen dieses Artikels sogar Briefe mit Inhalten wie „Du bist ein Monster und man sollte dich erlegen“. Ähnliche Reaktionen könnte man wohl auch erwarten, wenn man sich in unserer Welt als pädophil outen würde bzw. unfreiwillig geoutet werden würde. Sogar Ron, der schon lange mit Hagrid befreundet ist, reagiert geschockt. Ganz anders ist jedoch Hermines Reaktion, die mich, als ich das Buch zum ersten Mal nachdem ich mir meiner Neigung bewusst geworden bin, gelesen habe, sehr beeindruckt hat.

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Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Ich habe in den letzten Tagen nochmal ziemlich viel über das Urteil und insbesondere über die Definition von "Sozialbezug" in diesem Urteil nachgedacht. Es ist vor allem eine absolut radikale Neudefinition. Bisher war ein Sozialbezug ja immer so definiert, dass eine Handlung "von sich aus" Berührungspunkte mit der Allgemeinheit bzw. anderen Personen aufweisen muss, worauf Offenloch in seinem Sondervotum ja auch hingewiesen hat. Jetzt soll aber plötzlich schon ein Sozialbezug vorliegen, wenn die bloße Möglichkeit, dass eine Handlung, die komplett im Verborgenen stattfindet, ja vielleicht doch noch die Lust auf eine weitere Handlung fördern könnte (obwohl die wissenschaftlichen Ergebnisse immer deutlicher dagegen sprechen), welche dann aber immer noch einen separaten Entscheidungsprozess erfordern würde?! Das ist keine Aufweichen oder Erweitern der Definition, das ist eine komplette Neudefinition, ein eklatanter Bruch mit der bisherigen Rechtsprechung. Was das ganze aber noch krasser macht, ist die Tatsache, dass es sich hier um den absolut wichtigsten Punkt im Urteil handelt. Ohne diese sehr abenteuerliche Konstruktion eines Sozialbezuges hätte man die Puppennutzung ja zwangsweise im Kernbereich privater Lebensgestaltung einordnen MÜSSEN. Und damit wären alle anderen Punkte irrelevant, denn jeder Eingriff in diesen Kernbereich ist eben ausnahmslos verfassungswidrig. Für mich ist das ein ziemlich klarer Beweis, dass es sich hier um ein "Wunschergebnis" der Senatsmehrheit handelt. Hier waren 6 von 8 Richtern anscheinend gegen eine ordnungsgemäße Prüfung der Verfassungskonformität. Nur Offenloch (dessen Aufgabe als Berichterstatter es u. a. auch war, einen Entscheidungsentwurf vorzubereiten) und der/die weitere Richter:in, der ihm zugestimmt hat, haben hier wirklich ihre Arbeit ordnungsgemäß verrichtet. Der Rest hat, um zu einem gewünschten Ergebnis zu kommen, Fakten komplett verdreht und etablierte Begriffe radikal umdefiniert. Das ist ein massiver Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit! Klar ist das ein sehr heftiger Vorwurf an das BVerfG, aber m. E. ist es tatsächlich naheliegend, dass es genau so passiert ist. Ich werde in der nächsten Zeit mal weitere, neuere Urteile des BVerfG beobachten und auf ihre Definition von "Sozialbezug" durchsuchen (falls dies erwähnt wird). Sollte in einem dieser neueren Urteile dann plötzlich wieder die ursprüngliche Definition auftauchen, hätte sich das BVerfG endgültig verraten und komplett selbst delegitimiert.
Vielen Dank, Sirius, für diesen sehr guten Artikel mal wieder. Du bist der Beste.
Ha auch eine gute Idee. Ich dachte an eine Sonderkategorie des Pädobären für Leute, die aktiv der Hilfe entgegenwirken: den „Blutroten Pädobären“.
Ich glaube es bräuchte fast einen Sonderpreis für Experten, die schädliche Dinge sagen. Wie wäre es mit den Irving-Bieber-Gedenkpreis für psychologische Fachpersonen, die sexuelle Minderheiten pathologisieren und Stigmatisierung fördern?
Die Existenzberechtigung von diesen Leuten ist eben "Kinderschutz" und auch sie haben angst vor dem Stigma.