Thema: HARRY POTTER

Bei genauem Hinsehen strotzt die Harry Potter-Reihe nur so vor Parallelen zu unserer Situation. Da es einfach zu viele für einen einzelnen Blogbeitrag sind, möchte ich heute mal auf eine bestimmte Begebenheit eingehen und gleich auch ein Beispiel liefern, wie man mit festgefahrenen Vorurteilen, wie es sie auch gegen uns Pädophile gibt, besser umgehen kann.

Auch wenn sich die meisten, die die Harry Potter-Bücher gelesen haben, wohl gewünscht haben, selbst einmal in der Zaubererwelt leben zu können, ist auch diese Welt alles andere als perfekt. Vorurteile und Diskriminierung von Andersartigen sind auch hier an der Tagesordnung. Im vierten Teil „Harry Potter und der Feuerkelch“ etwa wird bekannt, dass Hagrid ein Halbriese ist, nachdem die Journalistin Rita Kimmkorn ein Gespräch zwischen ihm und Madame Maxime belauscht hatte. In ihrem Zeitungsartikel bezeichnet sie Hagrid, unterfüttert von erfundenen Geschichten der Slytherins um Draco Malfoy als „Gefahr für Harry Potter und seine Mitschüler“ und Riesen generell als „blutrünstig und gewalttätig“. Und das ohne dass Hagrid jemals einem Schüler etwas getan hätte. Er erhält nach Erscheinen dieses Artikels sogar Briefe mit Inhalten wie „Du bist ein Monster und man sollte dich erlegen“. Ähnliche Reaktionen könnte man wohl auch erwarten, wenn man sich in unserer Welt als pädophil outen würde bzw. unfreiwillig geoutet werden würde. Sogar Ron, der schon lange mit Hagrid befreundet ist, reagiert geschockt. Ganz anders ist jedoch Hermines Reaktion, die mich, als ich das Buch zum ersten Mal nachdem ich mir meiner Neigung bewusst geworden bin, gelesen habe, sehr beeindruckt hat.

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Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Wenn es um Nacktbilder von Kindern geht, kann ich nur zur Vorsicht raten. Bei den Recherchen zu dem Beitrag habe ich folgende Darstellung im Abschlussbericht der Reformkommission zum Sexualstrafrecht gefunden: Gemäß § 184b Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c StGB ist eine pornographische Schrift (§ 11 Abs. 3 StGB) kinderpornographisch, wenn sie die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines Kindes zum Gegenstand hat. Die Vorschrift erfasse auch schlafende Kinder. Der Tatbestand sei nicht auf Nahaufnahmen kindlicher Genitalien beschränkt. […] Ob die Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes sexuell aufreizend sei, müsse aus der Sicht eines durchschnittlichen Betrachters beurteilt werden. Es sei eine zweistufige Prüfung erforderlich: Zum einen müsse die Abbildung objektiv für einen Betrachter aus einschlägigen Kreisen zur sexuellen Stimulation geeignet sein und zum anderen müsse die Abbildung dem Täter zur sexuellen Verwendung dienen. Im Zuge der Prüfung könne dieselbe Aufnahme einmal strafrechtlich irrelevant sein (z. B. Nacktaufnahme des Kindes im elterlichen Besitz) und einmal strafrechtlich relevant, wenn die sexuelle Zweckbestimmung hinzutrete. Bei Nacktbildern ist also nicht alleine ausschlaggebend, was auf einem Bild zu sehen ist, sondern auch, wie diese Aufnahme verwendet wird. Da bei Pädophilen die sexuelle Zweckbestimmung schnell angenommen werden wird (egal ob berechtigt oder nicht), folgt daraus für mich, dass für Pädophile Nacktaufnahmen von Kindern pauschal als Kinderpornografie gelten, auch dann, wenn es sich eigentlich um Aufnahmen handelt, die bei nicht-pädophilen Menschen problemlos und legal sind.
Cornelius zu Schmetterlingseffekt
Es ist echt erschreckend, wie durch die Gesetzgebung und durch eine mediale Berichterstattung normale Urlaubsfotos von unbekleideten Kindern in einem Zusammenhang mit Missbrauchsdokumentationen gebracht werden. Während im letzteren Fall Kindern unermessliches Leid zugefügt wird und dann auch noch durch die Verbreitung im Netz der Missbrauch sich nochmal wiederholt, kann im ersteren Fall höchstens eine Urheberrechtsverletzung vorliegen, wenn das Bild ohne die Zustimmung des Kindes weiterverbreitet wird. Dieses Problem besteht aber bei allen Kinderbildern. Deshalb kann ich überhaupt nicht verstehen, warum diese Änderung des Gesetzestextes angeblich notwendig war. Vielmehr laufen dann Eltern in Gefahr, dass normale Fotos ihrer Kinder am Strand plötzlich kriminalisiert werden, denn wer definiert, was aufreizend ist oder nicht? Für manche ist ja schon jede Darstellung eines nackten Kindes "aufreizend" und es kann nicht sein, dass Nacktbilder von Kindern ohne sexuellen Kontext kriminalisiert werden.
Zyklopistische "kulturelle" aneignung der kinderrechtekultur durch woke cancel-culture - destruktions-projektion unsäglich bekannt aus der speziell deutschen geschichte und kein jota dazu gelernt..... ....aus ANGST davor- (noch nicht mal halb dem terror selbst entronnen und da schon wieder!) mit an den Pranger gestellt zu werden, das wäre wohl einfach zu phil verlangt Deshalb notfalls halt über unbekannte, da öffentlich bestenfalls anonymisierte oder halt ganz vetot-geschwiegene leichen gehen, die diese kampagne produziert - Statt die eindeutig faschistoide reduzierung der kinderliebenden auf rein biologische und biologistische Merkmale (Alter) nicht mitzutragen.... ...kann wohl dem ausgang der geschichte nur dem letzten genickbruch verpassen, dem viele lesben/schwule "fröhlichen herzens" (völlig unabsichtlich) in die hände zu arbeiten scheinen
Komisch! Ich habe mich selber auch für hebephil gehalten, weil ich dachte, damit wären Männer gemeint, die am Tresen viel heben könen: Ich hebe viel, rauche aber gar nicht! Danke für die Aufklärung! Würde mich nicht wundern, wenn das nicht veröffentlicht wird, weil dieser Witz schon einen Bart hat!