Thema: HARRY POTTER

Bei genauem Hinsehen strotzt die Harry Potter-Reihe nur so vor Parallelen zu unserer Situation. Da es einfach zu viele für einen einzelnen Blogbeitrag sind, möchte ich heute mal auf eine bestimmte Begebenheit eingehen und gleich auch ein Beispiel liefern, wie man mit festgefahrenen Vorurteilen, wie es sie auch gegen uns Pädophile gibt, besser umgehen kann.

Auch wenn sich die meisten, die die Harry Potter-Bücher gelesen haben, wohl gewünscht haben, selbst einmal in der Zaubererwelt leben zu können, ist auch diese Welt alles andere als perfekt. Vorurteile und Diskriminierung von Andersartigen sind auch hier an der Tagesordnung. Im vierten Teil „Harry Potter und der Feuerkelch“ etwa wird bekannt, dass Hagrid ein Halbriese ist, nachdem die Journalistin Rita Kimmkorn ein Gespräch zwischen ihm und Madame Maxime belauscht hatte. In ihrem Zeitungsartikel bezeichnet sie Hagrid, unterfüttert von erfundenen Geschichten der Slytherins um Draco Malfoy als „Gefahr für Harry Potter und seine Mitschüler“ und Riesen generell als „blutrünstig und gewalttätig“. Und das ohne dass Hagrid jemals einem Schüler etwas getan hätte. Er erhält nach Erscheinen dieses Artikels sogar Briefe mit Inhalten wie „Du bist ein Monster und man sollte dich erlegen“. Ähnliche Reaktionen könnte man wohl auch erwarten, wenn man sich in unserer Welt als pädophil outen würde bzw. unfreiwillig geoutet werden würde. Sogar Ron, der schon lange mit Hagrid befreundet ist, reagiert geschockt. Ganz anders ist jedoch Hermines Reaktion, die mich, als ich das Buch zum ersten Mal nachdem ich mir meiner Neigung bewusst geworden bin, gelesen habe, sehr beeindruckt hat.

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Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Das Sexualstrafrecht ist anfällig für Übertreibungen. Der Besitz eines einzigen Bildes (darunter auch fotorealistische Fakes, oder jung wirkende Erwachsene) wurde vor der Reform der Reform noch mit mindestens einem Jahr bestraft. Die versuchte Vergewaltigung eines Kindes widerum mit einer Mindeststrafe von sechs Monaten. Jemand der also bereits ein Kind entführt hat, oder aktiv dabei ist, wurde weniger hart bestraft. Das gibt es auch bis heute noch in der Form das Gewalt an Kindern bspw. mentale oder körperlicher (nicht sexueller) Missbrauch durch Schläge etc. deutlich sanfter bestraft werden als Puppen (i. S. v. Höchststrafen).
@Naylee: dieser Paragraph existiert in ähnlicher Form schon seit 2004. Mir wäre nicht bekannt, dass deshalb jemals jemand verurteilt worden wäre, der von positiven sexuellen Erlebnissen in seiner Kindheit berichtet hat. Verboten ist ja auch nicht zu sagen „ich hatte als Kind Sex mit einem Erwachsenen und das hat mir nicht geschadet.“ Den Gedanken, dass da draußen ganz viele Menschen wegen des § 140 sich nicht trauen, ihre Erlebnisse zu schildern und deshalb positive Erfahrungen unterrepräsentiert sind, halte ich daher für etwas weit hergeholt.
@Sirius Das kannst du in der heutigen Zeit vergessen. Als der "durchschnittliche Bürger" von der UN-Cybercrime Convention gehört hat und das dort den Mitgliedstaaten freigestellt wird nur Inhalte zu bestrafen, die "keine existierende Personen zeigen" wurde in Deutschland wieder eine Peition mit über 250-tausend Unterschriften rausgeholt. https://archive.ph/PzyIW
Es hilft aber nicht das Erwachsene sex mit 14-Jährigen haben können. Wie kann das immer noch bestehen? Mich wundert das wirklich Das geht klar, aber ein Stück plastik ist böse?
Vielen Dank, UwU. Du bringst das sehr gut auf den Punkt. Ich sehe das genauso.