Thema: BEVORMUNDUNG

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Titelbild zu "Therapiesprache" als Waffe

Noch vor einigen Jahren habe ich die sogenannte "Therapiesprache" als eine Art Vorbild gesehen, eine wünschenswerte Art der Kommunikation, die respektvoll ist, die eigenen Gefühle zum Ausdruck bringt, mit der man sich besser abgrenzen und eher Gehör verschaffen kann, ohne andere Menschen anzugreifen. Offenbar ist genau das schon seit ein paar Jahren ein größeres Thema, mit dem sich bereits viele Menschen beschäftigt haben, ich möchte mich heute meiner eigenen Version widmen.

Eines gleich vorweg, ich beziehe mich hier in erster Linie auf die Art der Kommunikation, nicht wie in vielen Beiträgen zu diesem Thema auf einzelne häufig genutzte Begriffe, wie

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Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Wenn du damit wirbst das man normale Puppen mit einem Sexspielzeug "aufrüsten" kannst, dann erhält die Puppe die zur Vornahme sexueller Handlungen notwendige Beschaffenheit. Eine Sexpuppe ist ganz nüchtern betrachtet auch nur eine normale Puppe mit bestimmten Beschaffenheiten, welche auch nachträglich durch Bastelein hinzugefügt werden können. Wie gesagt muss das aber nicht unbedingt notwendig sein, denn wenn jemand jetzt öffentlich aussagt das er seine Künstlerpuppe für sexuelle Zwecke erworben hat und mit dieser masturbationsähnliche Handlungen durchführt (reiben etc. pp), dann kann das auch unter §184l StGB fallen. Auf Jura-Foren wird das teilweise auch für Sammelfiguren möglich gehalten, obwohl sie über keine Öffnungen verfügen und aufgrund der Größe kein "Sex" möglich ist, aber Masturbation, "lecken" an bestimmten teilen usw. wäre möglich und somit einschlägig. Das Gesetz ist absoluter Müll.
Die Argumentation würde nur dann Sinn machen, wenn das Wort "Beschaffenheit" nicht im Gesetzestext stünde. Dann würde im Gesetz stehen, dass der Besitz, Handel, Verkauf etc. jeder(!) körperlichen Nachbildung eines Kindes/kindlichen Körperteils, die/das zur Vornahme sexueller Handlungen bestimmt ist, bestraft wird.
Ich bin leider immer stärker anti-LGBT geworden, weil diese Doppelmoral unerträglich ist: „wenn sich queere Menschen verstecken müssen, dann versagt die Demokratie an einer ihrer empfindlichsten Stellen, beim Schutz der Würde jedes Einzelnen“ Außer man ist Pädophil, dann ist die Würde jedes Einzelnen egal. Sowas und ähnliches hat ein CDU-Politiker ebenfalls gesagt nachdem er 2020 die Fantasien von einer Minderheit, die sich verstecken muss um nicht ggf. ermordet zu werden kriminalisiert hat.
Jetzt habe ich es. Monika Frommel ist dieses Jahr leider verstorben, habe sie mit Fr. Hörnle verwechselt. Sie hatte sich ebenfalls vehement gegen §184l StGB positioniert und wurde bspw. von der Humanistischen Union zitiert, welche ebenfalls für eine Abschaffung dieses Paragraphen ist: https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-243/publikation/entruempelung-des-strafgesetzbuchs-vorschlaege-zur-streichung-von-straftatbestaenden/
@Nixda Wie gesagt das Bestimmtheitsgebot ist zerstört, denn wie im Falle der Schaufensterpuppen, kann man durchaus so auch für Spielzeugpuppen argumentieren, wenn jemand mit solchen Handlungen wirbt. Ich hoffe hier wirklich auf Karlsruhe und selbst ein eher rechter Blogger sieht das Verbot von Fantasien in diesem Bereich kritisch. Zwar hat er sich nur in einer Stellungnahme im Rechtsausschuss so geäußert.